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Gebühren 2012 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb

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Die Hausmüll-<br />

<strong>Gebühren</strong> <strong>2012</strong><br />

®<br />

Beachten Sie bitte auch unseren Hinweis<br />

zur Wertstoffschrottabfuhr.<br />

Wir Westerwälder!<br />

Landschaft. Leistung. Leute.<br />

<strong>2012</strong> sinken<br />

die Müllgebühren.<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong><br />

<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />

Die Hausmüllgebühren<br />

für <strong>2012</strong><br />

Haushaltsgröße<br />

Jahresgebühr <strong>2012</strong><br />

<strong>Gebühren</strong>nachlass<br />

bei Eigenkompostierung<br />

<strong>2012</strong><br />

Jahresgebühr mit<br />

Eigenkompostierernachlass<br />

<strong>2012</strong><br />

Jahresgebühr 2011<br />

zum Vergleich<br />

Ein<br />

Personenhaushalt<br />

122,00 <br />

8,70 <br />

113,30 <br />

127,20 <br />

Zwei- bis<br />

Vier-<br />

Personenhaushalt<br />

171,40 <br />

15,00 <br />

156,40 <br />

181,20 <br />

Gemäß der satzungsrechtlichen Vorgaben wird die<br />

Höhe der Müllgebühren für die Grundleistungen im<br />

wesentlichen von der Haushaltsgröße sowie der Anzahl<br />

der Haushalte auf einem Grundstück beeinflusst.<br />

Saisontonnen werden jeweils nur in der auf Seite 3<br />

angegebenen Saisonzeit entleert und berechnet.<br />

Windelsäcke sind nur als Alternative vorgesehen,<br />

wenn die graue Restmülltonne durch einen erhöhten<br />

Windelanfall (Kleinkinder oder Pflegefall) nicht ausreicht.<br />

Windeln müssen nicht generell in Windelsäcken<br />

entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Aufschrift auf<br />

den Säcken.<br />

Neben den oben beispielhaft dargestellten <strong>Gebühren</strong>tabellen<br />

legt die gültige Abfallgebührensatzung des<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>es vom 09.12.2011 eine Vielzahl von<br />

weiteren Entsorgungsgebühren für bestimmte<br />

Leistungen fest, welche aus Platzgründen hier nicht<br />

vollständig dargestellt werden können.<br />

Fünf- und<br />

Mehr-<br />

Personenhaushalt<br />

210,30 <br />

21,30 <br />

189,00 <br />

226,80 <br />

Nachfolgend einige wichtige Mehrgebühren,<br />

z.B. für zusätzliches Tonnenvolumen bzw.<br />

zusätzliche Tonnen<br />

Abfallart<br />

Zusätzl.<br />

Volumen<br />

Zusätzl. Gefäß<br />

(ganzjährig)<br />

Zusätzl. Gefäß<br />

(Saisontonne)<br />

Vorübergehender<br />

Mehrbedarf<br />

Restmüll<br />

0,31 /l zusätzl.<br />

Behältervolumen<br />

Beispiel:<br />

Statt 120 l Tonne<br />

eine 240 l Tonne<br />

= 120 l x 0,31 <br />

= 37,20 <br />

Zusatzgebühr/Jahr<br />

80 l Tonne: 57,60 <br />

120 l Tonne: 69,10 <br />

240 l Tonne:103,50 <br />

<strong>Gebühren</strong> pro Jahr<br />

Nov.- einschl. April<br />

80 l Tonne: 4,40 <br />

120 l Tonne: 5,30 <br />

240 l Tonne: 8,00 <br />

<strong>Gebühren</strong> pro Monat<br />

70 l fassender grauer<br />

Restmüllsack:<br />

Die Gebühr beträgt<br />

3,00 und beinhaltet<br />

die Entsorgungskosten.<br />

70 l fassender roter<br />

Windelsack:<br />

Die Gebühr beträgt<br />

1,60 und beinhaltet<br />

die Entsorgungskosten.<br />

Biomüll<br />

0,30 /l zusätzl.<br />

Behältervolumen<br />

Beispiel:<br />

Statt 140 l Tonne<br />

eine 240 l Tonne<br />

= 100 l x 0,30 <br />

= 30,00 <br />

Zusatzgebühr/Jahr<br />

80 l Tonne: 58,40 <br />

140 l Tonne: 76,30 <br />

240 l Tonne: 111,50 <br />

<strong>Gebühren</strong> pro Jahr<br />

Mai.- einschl. Okt<br />

80 l Tonne: 4,90 <br />

140 l Tonne: 6,40 <br />

240 l Tonne: 9,30 <br />

<strong>Gebühren</strong> pro Monat<br />

80 l fassender<br />

brauner Biomüllsack<br />

aus Papier:<br />

Die Gebühr beträgt<br />

1,80 und beinhaltet<br />

die Entsorgungskosten.<br />

Zu weiteren <strong>Gebühren</strong>sätzen, die den Hausmüll betreffen, geben Ihnen<br />

die Damen und Herren der Hausmüllabteilung gerne Auskunft.<br />

Tel.: 02602 / 6806-20.<br />

Da für Gewerbeabfälle je nach Zusammensetzung eine Vielzahl von<br />

<strong>Gebühren</strong>sätzen in Frage kommt, empfehlen wir in diesen Fällen ein<br />

gesondertes Beratungsgespräch. Tel.: 02602 / 6806-30<br />

Wichtige Infos zum<br />

Hausmüllgebührenbescheid<br />

<strong>2012</strong><br />

Im Verlauf des März <strong>2012</strong> erhalten Sie den <strong>Gebühren</strong>bescheid<br />

für das Jahr <strong>2012</strong>. Dafür werden die Einwohnermeldedaten<br />

des jeweiligen Grundstückes (Stichtag:<br />

31.12.2011) zugrunde gelegt. Sollten Unstimmigkeiten<br />

bestehen, prüfen Sie den Bescheid bitte zunächst auf die<br />

Richtigkeit der aktuellen Meldedaten. Hierbei ist die<br />

gesetzlich vorgegebene Widerspruchsfrist von einem<br />

Monat nach Zugang des Bescheides zu berücksichtigen.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Hausmüllgebühren tagesscharf<br />

abgerechnet werden. Es ist daher wichtig, dass alle<br />

Um-, Zu-, Verzüge u.ä. unverzüglich den Meldeämtern der<br />

VG mitgeteilt werden, um die Änderung entsprechend im<br />

<strong>Gebühren</strong>bescheid zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten.<br />

Die nachfolgende Frageliste hilft Ihnen bei der<br />

Überprüfung der Meldedaten:<br />

• Zu-/Verzüge/Mieterwechsel etc.<br />

Sind alle Änderungen auf dem Grundstück (Zu-/<br />

Verzüge/Mieterwechsel usw.) rechtzeitig der zuständigen<br />

Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet worden?<br />

Beachten Sie bitte den o.g. Stichtag. Alle in der Folgezeit<br />

eintretenden Veränderungen werden von uns automatisch<br />

berücksichtigt, wenn sie der Verbandsgemeinde<br />

gemeldet worden sind und dann beim Bescheid für<br />

2013 ausgewiesen.<br />

• Gemeinsamer Haushalt<br />

Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt und werden<br />

Sie vom Einwohnermeldeamt jeweils als zwei Haushaltsvorstände<br />

geführt (häufig der Fall bei eheähnlichen<br />

Gemeinschaften oder volljährigen Kindern)?<br />

Dann sind wir auf Ihren entsprechenden schriftlichen<br />

Hinweis angewiesen.<br />

• Enkel/Pflegekinder etc.<br />

Befinden sich in Ihrem Haushalt Personen mit anderem<br />

Namen (Enkel, Pflegekinder usw.), die beim Einwohnermeldeamt<br />

als eigener Haushalt geführt werden?<br />

Auch hier bedarf es Ihres schriftlichen Hinweises an<br />

den WAB.<br />

• Fehler bei der Anmeldung<br />

Sind aufgrund fehlerhafter Angaben beim Einwohnermeldeamt<br />

durch den Anmeldenden auf Ihrem Grundstück<br />

Personen gemeldet, die sich dort tatsächlich<br />

jedoch nicht aufhalten? Bitte bei der Verbandsgemeinde<br />

abmelden.<br />

• Nebenwohnsitz<br />

Sind Personen (z. B. Studenten), die zu Ihrem Haushalt<br />

gehören und im <strong>Gebühren</strong>bescheid als eigener<br />

Haushalt geführt, bzw. Ihrem Haushalt zugerechnet<br />

werden, mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück<br />

gemeldet? Auch hier bedarf es Ihres Hinweises.<br />

• Hauskauf/-verkauf<br />

Haben sie dem WAB den Eigentümerwechsel bereits<br />

mitgeteilt? Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer<br />

eines Hauses sind verpflichtet, dies dem WAB mitzuteilen.<br />

Wir benötigen dazu die Kopie der Eintragungsnachricht<br />

ins Grundbuch.<br />

• Unbewohnte Häuser und Wohnungen<br />

Haben Sie, falls eine Wohnung bzw. ein Haus vorübergehend<br />

unbewohnt ist, dies dem WAB mitgeteilt und<br />

die Entwertung (graue + grüne Tonne) bzw. Abholung<br />

(braune Tonne) der vorhandenen Abfallgefäße schriftlich<br />

beantragt?<br />

Erfolgt keine solche Mitteilung an den WAB, obwohl<br />

die Wohnung bzw. das Haus leer steht, werden weiterhin<br />

<strong>Gebühren</strong> in Form einer Pauschale erhoben, da<br />

eine Nutzung bzw. Bereitstellung der Müllbehälter zur<br />

Abfuhr weiterhin möglich ist. Sobald die Entwertung<br />

bzw. Abholung der Müllgefäße beantragt und vom WAB<br />

durchgeführt wurde, entfällt ab diesem Zeitpunkt die<br />

<strong>Gebühren</strong>pflicht für die entsprechenden Objekte.


Besserer Service<br />

bei Wertstoffschrott<br />

Ab 01.01.<strong>2012</strong> gibt es keine festen Abfuhrtermine<br />

mehr für Wertstoffschrott. Der WAB wird versuchsweise<br />

die Abfuhr von Wertstoffschrott umstellen<br />

auf eine Abfuhr nach Terminvereinbarung.<br />

Der Ablauf ist ähnlich, wie es bereits seit vielen<br />

Jahren bei der Sammlung von Kühlgeräten, Fernsehern,<br />

Computern u.ä. praktiziert wird. Wer Wertstoffschrott<br />

abzuholen hat, ruft unter der Tel.-Nr. :<br />

02602 / 6806-55 an und bekommt dann sofort einen<br />

Abholtermin genannt, der maximal 4 Wochen nach<br />

dem Anruf liegt. Abgeholt werden große, sperrige<br />

Metallteile, die nicht in die Restmülltonne passen,<br />

also z.B. Fahrrad, Drahtzaun, Metallregal, Gasofen<br />

etc. aber auch Elektrogeräte, die überwiegend aus<br />

Metall bestehen wie Waschmaschine, Elektroherd,<br />

Spülmaschine, Trockner, Mikrowelle usw..<br />

Durch die Wertstoffschrottentsorgung über den<br />

WAB helfen Sie mit, die <strong>Gebühren</strong> niedrig zu halten.<br />

Die Erlöse aus dem Schrottverkauf fließen komplett<br />

in die <strong>Gebühren</strong>kalkulation ein. Dies kann, wie es<br />

für <strong>2012</strong> passiert, sogar zur Senkung der <strong>Gebühren</strong><br />

führen. Wird der Schrott privaten Sammlern<br />

überlassen, gehen dem WAB wertvolle Einnahmen<br />

verloren.<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong><br />

<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />

Öffnungszeiten der Verwaltung:<br />

Montags bis Freitags: von 8:30 bis 12:00 Uhr<br />

Donnerstags: zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Service-Center<br />

Montags bis Mittwochs: von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstags: von 08:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitags: von 08:00 bis 13:00 Uhr<br />

56424 Moschheim<br />

Bodener Str. 15<br />

Tel.: 02602 / 6806-0<br />

Fax: 02602 / 80568<br />

www.wab.rpl.de<br />

beratung@wab.rpl.de<br />

„Endabrechnung“<br />

Dieser <strong>Gebühren</strong>bescheid enthält zunächst<br />

einmal die Endabrechnung für das vergangene Jahr.<br />

Alle Änderungen bezüglich Ihres Haushaltes, die<br />

sich im Laufe des vergangenen Jahres ergeben<br />

haben und Einfluß auf die Müllgebühr haben sind<br />

hier berücksichtigt.<br />

„Adressat“<br />

Als Adressat für den <strong>Gebühren</strong>bescheid gilt immer<br />

der Grundstückseigentümer, auch wenn dieser<br />

nicht selbst am berechneten Objekt gemeldet ist.<br />

„Vorausleistung“<br />

Des weiteren enthält der <strong>Gebühren</strong>bescheid die<br />

Vorausleistung für das laufende Jahr. Stichtag hierfür<br />

ist der 31. Dezember des Vorjahres.<br />

Änderungen, die sich im laufenden Jahr ergeben<br />

und gebührenrelevant sind, finden Sie dann<br />

wieder in der Endabrechnung im nächsten <strong>Gebühren</strong>bescheid.<br />

„Objekt“<br />

Als Objekt ist das Grundstück bezeichnet, welches<br />

in diesem <strong>Gebühren</strong>bescheid abgerechnet wird.<br />

Ein <strong>Gebühren</strong>bescheid bezieht sich immer auf ein<br />

einziges Objekt.<br />

„Haushalte“<br />

Auf einem Objekt können ein oder mehrere<br />

Haushalte gemeldet sein. Der <strong>Gebühren</strong>bescheid<br />

enthält immer alle am Objekt gemeldeten Haushalte<br />

und die relevante Haushaltsgröße, diese<br />

bekommen keinen separaten <strong>Gebühren</strong>bescheid.<br />

Hausmüllgebührenbescheid <strong>2012</strong><br />

„Kontakt“<br />

Bitte wenden Sie sich bei telefonischen Rückfragen<br />

möglichst an die hier angegebene Durchwahl, damit<br />

Sie direkt mit dem entsprechenden Ansprechpartner<br />

verbunden sind.<br />

„<strong>Gebühren</strong>kontonummer“<br />

Mit dieser Nummer ist Ihr Haushalt beim WAB<br />

als Kunde erfasst. Bitte bei schriftlichen und<br />

telefonischen Rückfragen etc. stets angeben.<br />

„Tarifbetrag“<br />

Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />

aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />

Haushalt.<br />

Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />

Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />

„Kompostnachlass“<br />

Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />

gestellt haben, vermindert sich die<br />

Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />

„Zeitraum“<br />

Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />

im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />

der Gebühr.<br />

„Rechnungsbetrag und Zahlungsziel“<br />

Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />

zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />

für das Vorjahr und der Vorausleistung für<br />

das laufende Jahr. Bitte beachten Sie das angegebene<br />

Datum bis zu dem die Zahlung spätestens<br />

erfolgt sein muss. Ganz wichtig: Widersprüche<br />

haben keine aufschiebende Wirkung.<br />

Zusatzinfos<br />

Bitte beachten Sie, dass hier aus Platzgründen nur<br />

ein Beispiel eines <strong>Gebühren</strong>bescheides exemplarisch<br />

dargestellt werden kann. Wir werden in<br />

Kürze auf unserer Internetseite www.wab.rlp.de<br />

noch weitere spezielle Beispiele von <strong>Gebühren</strong>bescheiden<br />

erläutern, aber auch dort kann sicherlich<br />

nicht jeder individuelle Fall gezeigt werden.<br />

Sollten Sie also noch Fragen zu Ihrem Bescheid<br />

haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Durchwahlnummer,<br />

die rechts oben in Ihrem Bescheid<br />

aufgedruckt ist. Allerdings bitten wir auch zu<br />

bedenken, dass beim Versand der <strong>Gebühren</strong>bescheide<br />

innerhalb weniger Tage ca. 70.000 Grundstückseigentümer<br />

Post von uns bekommen.<br />

Dies führt erfahrungsgemäß immer zu einer Überlastung<br />

unserer Telefonleitungen in den ersten<br />

Tagen nach dem Versand. Wir bitten Sie daher um<br />

Geduld bei telefonischen Rückfragen.<br />

Da gebührenrelevante Änderungen generell schriftlich<br />

mitgeteilt werden müssen, empfehlen wir<br />

Ihnen, dies sofort zu tun. Telefonisch mitgeteilte<br />

Änderungen können nicht berücksichtigt werden.<br />

Zusammen mit dem <strong>Gebühren</strong>bescheid <strong>2012</strong> wird<br />

auch wieder der Grünabfallwertscheck verschickt.<br />

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass<br />

nur der Grundstückseigentümer einen Wertscheck<br />

bekommt und nicht automatisch jeder Haushalt.<br />

Auch in dieser Broschüre finden Sie wieder den<br />

Vordruck „Änderungsmitteilung.“ Die Änderungsmitteilung<br />

mit den notwendigen Angaben bitte nur<br />

dann unterschrieben an uns zurücksenden, wenn<br />

seit der letzten <strong>Gebühren</strong>abrechnung Änderungen<br />

bezüglich der Personen oder Müllgefäße auf dem<br />

Grundstück eingetreten sind.<br />

Wenn alles unverändert geblieben ist, benötigen<br />

wir keinen Hinweis von Ihnen. Auch Geburten und<br />

Sterbefälle müssen nicht gemeldet werden.<br />

Diese werden uns automatisch von den Einwohnermeldeämtern<br />

mitgeteilt.

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