Gebühren 2012 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
Gebühren 2012 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
Gebühren 2012 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
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Die Hausmüll-<br />
<strong>Gebühren</strong> <strong>2012</strong><br />
®<br />
Beachten Sie bitte auch unseren Hinweis<br />
zur Wertstoffschrottabfuhr.<br />
Wir Westerwälder!<br />
Landschaft. Leistung. Leute.<br />
<strong>2012</strong> sinken<br />
die Müllgebühren.<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong><br />
<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />
Die Hausmüllgebühren<br />
für <strong>2012</strong><br />
Haushaltsgröße<br />
Jahresgebühr <strong>2012</strong><br />
<strong>Gebühren</strong>nachlass<br />
bei Eigenkompostierung<br />
<strong>2012</strong><br />
Jahresgebühr mit<br />
Eigenkompostierernachlass<br />
<strong>2012</strong><br />
Jahresgebühr 2011<br />
zum Vergleich<br />
Ein<br />
Personenhaushalt<br />
122,00 <br />
8,70 <br />
113,30 <br />
127,20 <br />
Zwei- bis<br />
Vier-<br />
Personenhaushalt<br />
171,40 <br />
15,00 <br />
156,40 <br />
181,20 <br />
Gemäß der satzungsrechtlichen Vorgaben wird die<br />
Höhe der Müllgebühren für die Grundleistungen im<br />
wesentlichen von der Haushaltsgröße sowie der Anzahl<br />
der Haushalte auf einem Grundstück beeinflusst.<br />
Saisontonnen werden jeweils nur in der auf Seite 3<br />
angegebenen Saisonzeit entleert und berechnet.<br />
Windelsäcke sind nur als Alternative vorgesehen,<br />
wenn die graue Restmülltonne durch einen erhöhten<br />
Windelanfall (Kleinkinder oder Pflegefall) nicht ausreicht.<br />
Windeln müssen nicht generell in Windelsäcken<br />
entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Aufschrift auf<br />
den Säcken.<br />
Neben den oben beispielhaft dargestellten <strong>Gebühren</strong>tabellen<br />
legt die gültige Abfallgebührensatzung des<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>es vom 09.12.2011 eine Vielzahl von<br />
weiteren Entsorgungsgebühren für bestimmte<br />
Leistungen fest, welche aus Platzgründen hier nicht<br />
vollständig dargestellt werden können.<br />
Fünf- und<br />
Mehr-<br />
Personenhaushalt<br />
210,30 <br />
21,30 <br />
189,00 <br />
226,80 <br />
Nachfolgend einige wichtige Mehrgebühren,<br />
z.B. für zusätzliches Tonnenvolumen bzw.<br />
zusätzliche Tonnen<br />
Abfallart<br />
Zusätzl.<br />
Volumen<br />
Zusätzl. Gefäß<br />
(ganzjährig)<br />
Zusätzl. Gefäß<br />
(Saisontonne)<br />
Vorübergehender<br />
Mehrbedarf<br />
Restmüll<br />
0,31 /l zusätzl.<br />
Behältervolumen<br />
Beispiel:<br />
Statt 120 l Tonne<br />
eine 240 l Tonne<br />
= 120 l x 0,31 <br />
= 37,20 <br />
Zusatzgebühr/Jahr<br />
80 l Tonne: 57,60 <br />
120 l Tonne: 69,10 <br />
240 l Tonne:103,50 <br />
<strong>Gebühren</strong> pro Jahr<br />
Nov.- einschl. April<br />
80 l Tonne: 4,40 <br />
120 l Tonne: 5,30 <br />
240 l Tonne: 8,00 <br />
<strong>Gebühren</strong> pro Monat<br />
70 l fassender grauer<br />
Restmüllsack:<br />
Die Gebühr beträgt<br />
3,00 und beinhaltet<br />
die Entsorgungskosten.<br />
70 l fassender roter<br />
Windelsack:<br />
Die Gebühr beträgt<br />
1,60 und beinhaltet<br />
die Entsorgungskosten.<br />
Biomüll<br />
0,30 /l zusätzl.<br />
Behältervolumen<br />
Beispiel:<br />
Statt 140 l Tonne<br />
eine 240 l Tonne<br />
= 100 l x 0,30 <br />
= 30,00 <br />
Zusatzgebühr/Jahr<br />
80 l Tonne: 58,40 <br />
140 l Tonne: 76,30 <br />
240 l Tonne: 111,50 <br />
<strong>Gebühren</strong> pro Jahr<br />
Mai.- einschl. Okt<br />
80 l Tonne: 4,90 <br />
140 l Tonne: 6,40 <br />
240 l Tonne: 9,30 <br />
<strong>Gebühren</strong> pro Monat<br />
80 l fassender<br />
brauner Biomüllsack<br />
aus Papier:<br />
Die Gebühr beträgt<br />
1,80 und beinhaltet<br />
die Entsorgungskosten.<br />
Zu weiteren <strong>Gebühren</strong>sätzen, die den Hausmüll betreffen, geben Ihnen<br />
die Damen und Herren der Hausmüllabteilung gerne Auskunft.<br />
Tel.: 02602 / 6806-20.<br />
Da für Gewerbeabfälle je nach Zusammensetzung eine Vielzahl von<br />
<strong>Gebühren</strong>sätzen in Frage kommt, empfehlen wir in diesen Fällen ein<br />
gesondertes Beratungsgespräch. Tel.: 02602 / 6806-30<br />
Wichtige Infos zum<br />
Hausmüllgebührenbescheid<br />
<strong>2012</strong><br />
Im Verlauf des März <strong>2012</strong> erhalten Sie den <strong>Gebühren</strong>bescheid<br />
für das Jahr <strong>2012</strong>. Dafür werden die Einwohnermeldedaten<br />
des jeweiligen Grundstückes (Stichtag:<br />
31.12.2011) zugrunde gelegt. Sollten Unstimmigkeiten<br />
bestehen, prüfen Sie den Bescheid bitte zunächst auf die<br />
Richtigkeit der aktuellen Meldedaten. Hierbei ist die<br />
gesetzlich vorgegebene Widerspruchsfrist von einem<br />
Monat nach Zugang des Bescheides zu berücksichtigen.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Hausmüllgebühren tagesscharf<br />
abgerechnet werden. Es ist daher wichtig, dass alle<br />
Um-, Zu-, Verzüge u.ä. unverzüglich den Meldeämtern der<br />
VG mitgeteilt werden, um die Änderung entsprechend im<br />
<strong>Gebühren</strong>bescheid zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten.<br />
Die nachfolgende Frageliste hilft Ihnen bei der<br />
Überprüfung der Meldedaten:<br />
• Zu-/Verzüge/Mieterwechsel etc.<br />
Sind alle Änderungen auf dem Grundstück (Zu-/<br />
Verzüge/Mieterwechsel usw.) rechtzeitig der zuständigen<br />
Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet worden?<br />
Beachten Sie bitte den o.g. Stichtag. Alle in der Folgezeit<br />
eintretenden Veränderungen werden von uns automatisch<br />
berücksichtigt, wenn sie der Verbandsgemeinde<br />
gemeldet worden sind und dann beim Bescheid für<br />
2013 ausgewiesen.<br />
• Gemeinsamer Haushalt<br />
Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt und werden<br />
Sie vom Einwohnermeldeamt jeweils als zwei Haushaltsvorstände<br />
geführt (häufig der Fall bei eheähnlichen<br />
Gemeinschaften oder volljährigen Kindern)?<br />
Dann sind wir auf Ihren entsprechenden schriftlichen<br />
Hinweis angewiesen.<br />
• Enkel/Pflegekinder etc.<br />
Befinden sich in Ihrem Haushalt Personen mit anderem<br />
Namen (Enkel, Pflegekinder usw.), die beim Einwohnermeldeamt<br />
als eigener Haushalt geführt werden?<br />
Auch hier bedarf es Ihres schriftlichen Hinweises an<br />
den WAB.<br />
• Fehler bei der Anmeldung<br />
Sind aufgrund fehlerhafter Angaben beim Einwohnermeldeamt<br />
durch den Anmeldenden auf Ihrem Grundstück<br />
Personen gemeldet, die sich dort tatsächlich<br />
jedoch nicht aufhalten? Bitte bei der Verbandsgemeinde<br />
abmelden.<br />
• Nebenwohnsitz<br />
Sind Personen (z. B. Studenten), die zu Ihrem Haushalt<br />
gehören und im <strong>Gebühren</strong>bescheid als eigener<br />
Haushalt geführt, bzw. Ihrem Haushalt zugerechnet<br />
werden, mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück<br />
gemeldet? Auch hier bedarf es Ihres Hinweises.<br />
• Hauskauf/-verkauf<br />
Haben sie dem WAB den Eigentümerwechsel bereits<br />
mitgeteilt? Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer<br />
eines Hauses sind verpflichtet, dies dem WAB mitzuteilen.<br />
Wir benötigen dazu die Kopie der Eintragungsnachricht<br />
ins Grundbuch.<br />
• Unbewohnte Häuser und Wohnungen<br />
Haben Sie, falls eine Wohnung bzw. ein Haus vorübergehend<br />
unbewohnt ist, dies dem WAB mitgeteilt und<br />
die Entwertung (graue + grüne Tonne) bzw. Abholung<br />
(braune Tonne) der vorhandenen Abfallgefäße schriftlich<br />
beantragt?<br />
Erfolgt keine solche Mitteilung an den WAB, obwohl<br />
die Wohnung bzw. das Haus leer steht, werden weiterhin<br />
<strong>Gebühren</strong> in Form einer Pauschale erhoben, da<br />
eine Nutzung bzw. Bereitstellung der Müllbehälter zur<br />
Abfuhr weiterhin möglich ist. Sobald die Entwertung<br />
bzw. Abholung der Müllgefäße beantragt und vom WAB<br />
durchgeführt wurde, entfällt ab diesem Zeitpunkt die<br />
<strong>Gebühren</strong>pflicht für die entsprechenden Objekte.
Besserer Service<br />
bei Wertstoffschrott<br />
Ab 01.01.<strong>2012</strong> gibt es keine festen Abfuhrtermine<br />
mehr für Wertstoffschrott. Der WAB wird versuchsweise<br />
die Abfuhr von Wertstoffschrott umstellen<br />
auf eine Abfuhr nach Terminvereinbarung.<br />
Der Ablauf ist ähnlich, wie es bereits seit vielen<br />
Jahren bei der Sammlung von Kühlgeräten, Fernsehern,<br />
Computern u.ä. praktiziert wird. Wer Wertstoffschrott<br />
abzuholen hat, ruft unter der Tel.-Nr. :<br />
02602 / 6806-55 an und bekommt dann sofort einen<br />
Abholtermin genannt, der maximal 4 Wochen nach<br />
dem Anruf liegt. Abgeholt werden große, sperrige<br />
Metallteile, die nicht in die Restmülltonne passen,<br />
also z.B. Fahrrad, Drahtzaun, Metallregal, Gasofen<br />
etc. aber auch Elektrogeräte, die überwiegend aus<br />
Metall bestehen wie Waschmaschine, Elektroherd,<br />
Spülmaschine, Trockner, Mikrowelle usw..<br />
Durch die Wertstoffschrottentsorgung über den<br />
WAB helfen Sie mit, die <strong>Gebühren</strong> niedrig zu halten.<br />
Die Erlöse aus dem Schrottverkauf fließen komplett<br />
in die <strong>Gebühren</strong>kalkulation ein. Dies kann, wie es<br />
für <strong>2012</strong> passiert, sogar zur Senkung der <strong>Gebühren</strong><br />
führen. Wird der Schrott privaten Sammlern<br />
überlassen, gehen dem WAB wertvolle Einnahmen<br />
verloren.<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong><br />
<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />
Öffnungszeiten der Verwaltung:<br />
Montags bis Freitags: von 8:30 bis 12:00 Uhr<br />
Donnerstags: zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
Öffnungszeiten Service-Center<br />
Montags bis Mittwochs: von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />
Donnerstags: von 08:00 bis 18:00 Uhr<br />
Freitags: von 08:00 bis 13:00 Uhr<br />
56424 Moschheim<br />
Bodener Str. 15<br />
Tel.: 02602 / 6806-0<br />
Fax: 02602 / 80568<br />
www.wab.rpl.de<br />
beratung@wab.rpl.de<br />
„Endabrechnung“<br />
Dieser <strong>Gebühren</strong>bescheid enthält zunächst<br />
einmal die Endabrechnung für das vergangene Jahr.<br />
Alle Änderungen bezüglich Ihres Haushaltes, die<br />
sich im Laufe des vergangenen Jahres ergeben<br />
haben und Einfluß auf die Müllgebühr haben sind<br />
hier berücksichtigt.<br />
„Adressat“<br />
Als Adressat für den <strong>Gebühren</strong>bescheid gilt immer<br />
der Grundstückseigentümer, auch wenn dieser<br />
nicht selbst am berechneten Objekt gemeldet ist.<br />
„Vorausleistung“<br />
Des weiteren enthält der <strong>Gebühren</strong>bescheid die<br />
Vorausleistung für das laufende Jahr. Stichtag hierfür<br />
ist der 31. Dezember des Vorjahres.<br />
Änderungen, die sich im laufenden Jahr ergeben<br />
und gebührenrelevant sind, finden Sie dann<br />
wieder in der Endabrechnung im nächsten <strong>Gebühren</strong>bescheid.<br />
„Objekt“<br />
Als Objekt ist das Grundstück bezeichnet, welches<br />
in diesem <strong>Gebühren</strong>bescheid abgerechnet wird.<br />
Ein <strong>Gebühren</strong>bescheid bezieht sich immer auf ein<br />
einziges Objekt.<br />
„Haushalte“<br />
Auf einem Objekt können ein oder mehrere<br />
Haushalte gemeldet sein. Der <strong>Gebühren</strong>bescheid<br />
enthält immer alle am Objekt gemeldeten Haushalte<br />
und die relevante Haushaltsgröße, diese<br />
bekommen keinen separaten <strong>Gebühren</strong>bescheid.<br />
Hausmüllgebührenbescheid <strong>2012</strong><br />
„Kontakt“<br />
Bitte wenden Sie sich bei telefonischen Rückfragen<br />
möglichst an die hier angegebene Durchwahl, damit<br />
Sie direkt mit dem entsprechenden Ansprechpartner<br />
verbunden sind.<br />
„<strong>Gebühren</strong>kontonummer“<br />
Mit dieser Nummer ist Ihr Haushalt beim WAB<br />
als Kunde erfasst. Bitte bei schriftlichen und<br />
telefonischen Rückfragen etc. stets angeben.<br />
„Tarifbetrag“<br />
Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />
aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />
Haushalt.<br />
Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />
Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />
„Kompostnachlass“<br />
Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />
gestellt haben, vermindert sich die<br />
Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />
„Zeitraum“<br />
Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />
im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />
der Gebühr.<br />
„Rechnungsbetrag und Zahlungsziel“<br />
Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />
zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />
für das Vorjahr und der Vorausleistung für<br />
das laufende Jahr. Bitte beachten Sie das angegebene<br />
Datum bis zu dem die Zahlung spätestens<br />
erfolgt sein muss. Ganz wichtig: Widersprüche<br />
haben keine aufschiebende Wirkung.<br />
Zusatzinfos<br />
Bitte beachten Sie, dass hier aus Platzgründen nur<br />
ein Beispiel eines <strong>Gebühren</strong>bescheides exemplarisch<br />
dargestellt werden kann. Wir werden in<br />
Kürze auf unserer Internetseite www.wab.rlp.de<br />
noch weitere spezielle Beispiele von <strong>Gebühren</strong>bescheiden<br />
erläutern, aber auch dort kann sicherlich<br />
nicht jeder individuelle Fall gezeigt werden.<br />
Sollten Sie also noch Fragen zu Ihrem Bescheid<br />
haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Durchwahlnummer,<br />
die rechts oben in Ihrem Bescheid<br />
aufgedruckt ist. Allerdings bitten wir auch zu<br />
bedenken, dass beim Versand der <strong>Gebühren</strong>bescheide<br />
innerhalb weniger Tage ca. 70.000 Grundstückseigentümer<br />
Post von uns bekommen.<br />
Dies führt erfahrungsgemäß immer zu einer Überlastung<br />
unserer Telefonleitungen in den ersten<br />
Tagen nach dem Versand. Wir bitten Sie daher um<br />
Geduld bei telefonischen Rückfragen.<br />
Da gebührenrelevante Änderungen generell schriftlich<br />
mitgeteilt werden müssen, empfehlen wir<br />
Ihnen, dies sofort zu tun. Telefonisch mitgeteilte<br />
Änderungen können nicht berücksichtigt werden.<br />
Zusammen mit dem <strong>Gebühren</strong>bescheid <strong>2012</strong> wird<br />
auch wieder der Grünabfallwertscheck verschickt.<br />
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass<br />
nur der Grundstückseigentümer einen Wertscheck<br />
bekommt und nicht automatisch jeder Haushalt.<br />
Auch in dieser Broschüre finden Sie wieder den<br />
Vordruck „Änderungsmitteilung.“ Die Änderungsmitteilung<br />
mit den notwendigen Angaben bitte nur<br />
dann unterschrieben an uns zurücksenden, wenn<br />
seit der letzten <strong>Gebühren</strong>abrechnung Änderungen<br />
bezüglich der Personen oder Müllgefäße auf dem<br />
Grundstück eingetreten sind.<br />
Wenn alles unverändert geblieben ist, benötigen<br />
wir keinen Hinweis von Ihnen. Auch Geburten und<br />
Sterbefälle müssen nicht gemeldet werden.<br />
Diese werden uns automatisch von den Einwohnermeldeämtern<br />
mitgeteilt.