Schulprogramm - voss-schule
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<strong>Schulprogramm</strong> der Johann – Heinrich – Voß - Schule<br />
(Impulsfunktion). Schüler und Eltern steuern jeweils einen<br />
weiteren Arbeitskreis (Thema) bei.<br />
November 1999<br />
Der <strong>Schulprogramm</strong>ausschuss legt die weiteren Schritte auf<br />
dem Weg zum <strong>Schulprogramm</strong> fest und plant einen<br />
pädagogischen Nachmittag für das Kollegium.<br />
Dezember 1999<br />
Auf einem pädagogischen Nachmittag wird in den sieben<br />
Arbeitskreisen (der Elternarbeitskreis Wanderfahrten tagte<br />
separat) weiter am <strong>Schulprogramm</strong> gearbeitet. In jedem<br />
Arbeitskreis beteiligen sich Eltern und Schüler. Es wird<br />
nochmals an der Formulierung der Präambel gearbeitet,<br />
Bestandsaufnahmen werden vervollständigt und vor allem<br />
werden Leitsätze zu den acht Themen aufgestellt. Die Arbeit<br />
des Kollegiums am <strong>Schulprogramm</strong> ist damit vorläufig beendet.<br />
Zusammen- und Abfassung des <strong>Schulprogramm</strong>s werden dem<br />
Ausschuss übertragen.<br />
Febr., März 2000<br />
In drei Sitzungen leistet der <strong>Schulprogramm</strong>ausschuss im<br />
Wesentlichen redaktionelle Arbeit. Es wird eine Auswahl von<br />
drei Themen getroffen, die den Schulgremien und letztlich der<br />
Schulkonferenz als Entwicklungsschwerpunkte für die nächsten<br />
zwei Schuljahre zur Auswahl vorgelegt werden.<br />
März 2000<br />
Mai 2000<br />
Juli 2000<br />
Lehrerkonferenz, Schulelternbeirat und Klassensprecherversammlung<br />
beraten über den vorgelegten Entwurf<br />
zum <strong>Schulprogramm</strong>. Der Schulträger erhält ebenfalls den<br />
Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme.<br />
Die Schulkonferenz am 29.3.2000 erörtert die einzelnen<br />
Abschnitte des <strong>Schulprogramm</strong>s in unterschiedlicher Tiefe und<br />
beschließt einzelne Änderungen im Text. Bei der Abstimmung<br />
über die zu wählenden Entwicklungsschwerpunkte kann keine<br />
Einigung erreicht werden, da der Mehrheitsbeschluss der<br />
Konferenz nicht durch die Mehrheit der in ihr vertretenen Lehrer<br />
gestützt wird. Nach §92 (5) Schulgesetz kommt daher ein<br />
Beschluss zunächst nicht zustande.<br />
Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur des Kreistages<br />
nimmt von dem <strong>Schulprogramm</strong> zustimmend Kenntnis und<br />
empfiehlt dem Landrat, diesem zuzustimmen.<br />
Nach Änderung einer Formulierung im Abschnitt 6.2 des<br />
Entwurfes und nach<br />
Anhörung des Schulträgers wird das gesamte <strong>Schulprogramm</strong><br />
mit den<br />
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