20.06.2013 Aufrufe

Planfeststellung Maßnahmen an der Mosel Bau der 2. Schleuse ...

Planfeststellung Maßnahmen an der Mosel Bau der 2. Schleuse ...

Planfeststellung Maßnahmen an der Mosel Bau der 2. Schleuse ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wasser- und Schifffahrtsamt<br />

T r i e r<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong><br />

<strong>Bau</strong> <strong>der</strong> <strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

Erläuterungsbericht<br />

. Ausfertigung<br />

Anlage 1


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis 4<br />

1 GEGENSTAND UND UMFANG DER PLANFESTSTELLUNG ...............................5<br />

2 VERANLASSUNG UND ERFORDERLICHKEIT DER MAßNAHMEN.....................5<br />

<strong>2.</strong>1 Allgemein ..............................................................................................................5<br />

<strong>2.</strong>2 Beseitigung <strong>der</strong> Kapazitätsengpässe....................................................................6<br />

<strong>2.</strong>3 Sicherung eines g<strong>an</strong>zjährigen <strong>Schleuse</strong>nbetriebes ..............................................7<br />

<strong>2.</strong>4 Anpassung <strong>an</strong> die Erfor<strong>der</strong>nisse einer leistungsfähigen Frachtschifffahrt ............8<br />

<strong>2.</strong>5 Verbesserung <strong>der</strong> Einfahrverhältnisse..................................................................8<br />

3 ART UND UMFANG DER BAUMAßNAHMEN.........................................................9<br />

3.1 Örtliche Verhältnisse.............................................................................................9<br />

3.2 <strong>Bau</strong>grund ..............................................................................................................9<br />

3.3 Wasserwirtschaftliche Grundlagen .....................................................................11<br />

3.3.1 Hydrologische Grundlagen (Abflüsse/ Wasserspiegellagen)............11<br />

3.3.2 Hochwasserneutralität .................................................................................12<br />

3.3.3 Grundwasser ...............................................................................................13<br />

3.4 Beschreibung <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten <strong>Bau</strong>maßnahmen ...................................................13<br />

3.4.1 <strong>Schleuse</strong>n<strong>an</strong>lage .........................................................................................13<br />

3.4.2 Tiefbauarbeiten............................................................................................14<br />

3.4.3 Stahlwasserbau und maschinentechnische Anlagen ..................................15<br />

3.4.4 Hochbauten .................................................................................................15<br />

3.4.5 Mole zwischen den <strong>Schleuse</strong>n ....................................................................16<br />

3.4.6 Vorhäfen ......................................................................................................16<br />

3.4.7 Molen...........................................................................................................17<br />

3.4.8 Sonstige <strong>Bau</strong>maßnahmen ...........................................................................18<br />

3.4.8.1 <strong>Schleuse</strong>nzufahrt, Verkehrsflächen ................................................................... 18<br />

3.4.8.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen .................................................................. 18<br />

3.4.8.3 Mess- und Beobachtungseinrichtungen ............................................................ 18<br />

3.4.9 Erdarbeiten, Unterbringung und Verwendung <strong>der</strong> Aushubmassen .............19<br />

- 2


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

3.5 <strong>Bau</strong>durchführung (<strong>Bau</strong>ablauf / <strong>Bau</strong>zeit)..............................................................19<br />

4 AUSWIRKUNG DES VORHABENS, SCHUTZ- UND<br />

KOMPENSATIONSMAßNAHMEN................................................................................21<br />

4.1 Umweltverträglichkeitsuntersuchung ..................................................................21<br />

4.1.1 Schutzgut Mensch .......................................................................................21<br />

4.1.2 Schutzgut Tiere............................................................................................22<br />

4.1.<strong>2.</strong>1 Makrozoobenthos.............................................................................................. 22<br />

4.1.<strong>2.</strong>2 Fische ............................................................................................................... 22<br />

4.1.<strong>2.</strong>3 Vögel................................................................................................................. 22<br />

4.1.<strong>2.</strong>4 Heuschrecken ................................................................................................... 23<br />

4.1.<strong>2.</strong>5 Laufkäfer ........................................................................................................... 23<br />

4.1.<strong>2.</strong>6 Würfelnatter und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Reptilien..................................................................... 23<br />

4.1.3 Pfl<strong>an</strong>zen.......................................................................................................23<br />

4.1.4 Boden ..........................................................................................................23<br />

4.1.5 Wasser ........................................................................................................23<br />

4.1.6 Luft...............................................................................................................24<br />

4.1.7 Klima............................................................................................................24<br />

4.1.8 L<strong>an</strong>dschaftsbild............................................................................................24<br />

4.1.9 Kultur- und Sachgüter..................................................................................24<br />

4.1.10 Zusammenfassung ......................................................................................24<br />

4.2 Artenschutz.........................................................................................................25<br />

4.3 FFH- Gebiet ........................................................................................................26<br />

4.4 L<strong>an</strong>dschaftspflegerischer Begleitpl<strong>an</strong> .................................................................26<br />

5 BEWEISSICHERUNGS- UND BEGLEITUNTERSUCHUNGEN............................27<br />

6 GRUNDSTÜCKSINANSPRUCHNAHME...............................................................27<br />

(O:\Abteilung\SB4\4-231.2-LESCHLII-\0260 <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong>\Arbeitsebene\Pl<strong>an</strong>mappe\doc-Dateien\Anlage1-Erläuterungsbericht-LE-120319.doc)<br />

- 3


Abkürzungsverzeichnis<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

BAW - Bundes<strong>an</strong>stalt für Wasserbau<br />

BfG - Bundes<strong>an</strong>stalt für Gewässerkunde<br />

BVWP - Bundesverkehrswegepl<strong>an</strong><br />

DIN - Deutsche Industrie Norm<br />

FFH Flora Fauna Habitat<br />

HSW - höchster Schifffahrtswasserst<strong>an</strong>d<br />

Mo-km - <strong>Mosel</strong>kilometer<br />

NN - Normal Null<br />

PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

Saar-km - Saarkilometer<br />

TdV - Träger des Vorhabens<br />

UVU - Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

WSA - Wasser- und Schifffahrtsamt<br />

WSD - Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

- 4


Anlagen 3.1 bis 3.4<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

1 Gegenst<strong>an</strong>d und Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Gegenst<strong>an</strong>d dieser <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong> ist <strong>der</strong> Neubau einer zweiten<br />

Schiffsschleuse l<strong>an</strong>dseitig neben <strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen <strong>Schleuse</strong><br />

Lehmen. Die Pl<strong>an</strong>ung umfasst neben dem <strong>Schleuse</strong>nbau den für<br />

beide <strong>Schleuse</strong>n erfor<strong>der</strong>lichen Ausbau des oberen und unteren<br />

Vorhafens, die Technik- und Zug<strong>an</strong>gsgebäude, die Infrastrukturmaßnahmen<br />

zur Erschließung und Anpassung des Betriebsgeländes,<br />

den Wegebau und die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

sowie den <strong>Bau</strong> von zwei Molen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Strömungsverhältnisse im Oberwasser.<br />

Der <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong>sbereich erstreckt sich von Mo-km 20,100 bis<br />

Mo-km 21,900 sowie auf l<strong>an</strong>dschaftspflegerischen <strong>Maßnahmen</strong> am<br />

linken Ufer. Er ist in den Lageplänen 1:<strong>2.</strong>000 bzw. im Übersichtspl<strong>an</strong><br />

1:25.000 gekennzeichnet.<br />

Das <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong>sverfahren erfolgt nach den §§ 14 ff Wasserstrassengesetz<br />

(WaStrG) in Verbindung mit den §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(VwVfG). <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong>sbehörde ist die<br />

Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Südwest, Brucknerstraße<br />

2, 55127 Mainz.<br />

Träger des Vorhabens (TdV) ist die Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />

vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Trier,<br />

Pacelliufer 16, 54290 Trier.<br />

2 Ver<strong>an</strong>lassung und Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>2.</strong>1 Allgemein<br />

Die <strong>Schleuse</strong> Lehmen ist Teil <strong>der</strong> Bundeswasserstraße <strong>Mosel</strong>.<br />

Diese wurde aufgrund des Internationalen <strong>Mosel</strong>vertrages vom 27.<br />

Oktober 1956 zwischen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d, <strong>der</strong><br />

Fr<strong>an</strong>zösischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg<br />

zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz für den Großschifffahrtsverkehr<br />

mit einer Abladetiefe von 2,50 m ausgebaut (1958-<br />

64). Durch weitere Ausbaumaßnahmen auf fr<strong>an</strong>zösischem Staatsgebiet<br />

ist die <strong>Mosel</strong> inzwischen bis Neuves - Maison (<strong>Mosel</strong>-km<br />

387,29) für die Großschifffahrt freigegeben. Entsprechend <strong>der</strong><br />

Klassifizierung <strong>der</strong> europäischen Binnenwasserstraßen wird die<br />

<strong>Mosel</strong> in Wasserstraßenklasse Vb eingestuft, d. h. Wasserstraße<br />

von internationaler Bedeutung.<br />

Alle 12 Staustufen bis zur fr<strong>an</strong>zösischen Grenze sind einheitlich mit<br />

einer <strong>Schleuse</strong>nkammer von 170 m Kammernutzlänge und 12 m<br />

- 5


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Kammerbreite ausgebaut. Nur <strong>an</strong> <strong>der</strong> Staustufe Koblenz ist bereits<br />

eine zweite <strong>Schleuse</strong>nkammer (122,5 x 12,0 m) vorh<strong>an</strong>den. An den<br />

restlichen Staustufen wurde bei <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung die Möglichkeit des<br />

<strong>Bau</strong>es einer zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer berücksichtigt.<br />

<strong>2.</strong>2 Beseitigung <strong>der</strong> Kapazitätsengpässe<br />

Die Wasserstraße <strong>Mosel</strong> wurde beim Ausbau für eine jährliche<br />

Gütermenge von rd. 10 Mio. Gütertonnen ausgelegt. Das für den<br />

Beginn prognostizierte Tr<strong>an</strong>sportaufkommen von 5 Mio. Gütertonnen<br />

wurde schon kurz nach Inbetriebnahme <strong>der</strong> Großschifffahrtsstraße<br />

deutlich übertroffen und erreichte nach <strong>der</strong> Eröffnung <strong>der</strong><br />

Großschifffahrtsstraße Saar im Mittel 15 Mio. Gütertonnen im Jahr.<br />

Im Jahr 2010 waren es rund 14 Mio. Gütertonnen. Insgesamt<br />

wurden dabei 11.000 Güterschiffe registriert. 1 . Eine weitere<br />

Steigerung bis 17,8 Mio. Gütertonnen wird im Bundesverkehrswegepl<strong>an</strong><br />

(BVWP) 2003 prognostiziert.<br />

Die Kapazitätsgrenze <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong>schleusen ist damit bereits<br />

überschritten. Kapazitätssteigernde <strong>Maßnahmen</strong> sind durch die<br />

Vertiefung <strong>der</strong> Fahrrinne <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> von 2,70 m auf 3,00 m durchgeführt<br />

worden. Gravierende Kapazitätsengpässe <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> bilden<br />

jedoch die Einkammerschleusen <strong>an</strong> den Staustufen von Lehmen<br />

bis Trier. Durch das hohe Verkehrsaufkommen traten bei <strong>der</strong><br />

Güterschifffahrt erhebliche Wartezeiten bei <strong>der</strong> Schleusung auf,<br />

dies insbeson<strong>der</strong>e <strong>an</strong> <strong>der</strong> durch die Personenschifffahrt beson<strong>der</strong>s<br />

hoch frequentierten <strong>Schleuse</strong> Zeltingen. Dort wurden 2010 rund<br />

5.000 Vorschleusungen im Bereich <strong>der</strong> Personenschifffahrt<br />

registriert. Die <strong>Schleuse</strong> Koblenz passierten 2010 rund 1.800<br />

Fahrgast- bzw. Fahrgastkabinenschiffe. Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Wasserstraße <strong>Mosel</strong> k<strong>an</strong>n nur durch den <strong>Bau</strong> jeweils einer zweiten<br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer pro Staustufe verbessert werden.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Erarbeitung des BVWP 2003 wurden für den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong><br />

weiteren acht zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammern <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> zwischen<br />

Koblenz und Trier (ohne Zeltingen und F<strong>an</strong>kel) gesamtwirtschaftliche<br />

Bewertungsrechnungen durchgeführt 2 .<br />

Hiernach erzielt die Erweiterung aller betrachteten Staustufen um<br />

eine weitere <strong>Schleuse</strong>nkammer ein Nutzen/ Kosten Verhältnis von<br />

1,68 sowie eine Nutzen Kosten Differenz (Barwert, 2002) von<br />

144,7 Mio. €.<br />

Dabei wurde eine monetäre Bewertung möglicher Einbußen <strong>der</strong><br />

Fahrgast- und Sportschifffahrt, die einen erheblichen Anteil zum<br />

Fremdenverkehr beiträgt, nicht einmal berücksichtigt.<br />

1 Gütertr<strong>an</strong>sportaufkommen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong> Koblenz, Pressemitteilung <strong>der</strong> WSÄ Koblenz und Trier vom 21.0<strong>2.</strong>2011<br />

2 Gesamtwirtschaftliche Bewertung erwogener Wasserstraßenprojekte- Teilbericht <strong>Bau</strong> zweiter <strong>Schleuse</strong>nkammern <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong><br />

(W04-01); PLANCO Consulting GmbH- FE Vorhaben 96.665/2000 September 2002<br />

- 6


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Der <strong>Bau</strong> von zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammern wurde daher im BVWP<br />

2003 als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf ver<strong>an</strong>schlagt. Für<br />

den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammern wurden als einheitliches<br />

Maß eine Nutzlänge von 210 m und eine Nutzbreite von 12,50 m<br />

festgelegt.<br />

Die zweite <strong>Schleuse</strong>nkammer Zeltingen wurde im Mai 2010 für die<br />

Schifffahrt freigeben. Die zweite <strong>Schleuse</strong>nkammer F<strong>an</strong>kel wird im<br />

Jahr 2012 für die Schifffahrt freigegeben. Für den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten<br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer Trier wurde Ende 2011 mit dem Ausbau <strong>der</strong><br />

Vorhäfen begonnen. Die Hauptbaumaßnahme, <strong>der</strong> <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> <strong>2.</strong><br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer, wird voraussichtlich Mitte 2013 beginnen.<br />

Die Reihenfolge <strong>der</strong> weiteren <strong>Schleuse</strong>nbaumaßnahmen wurde<br />

nach folgenden Kriterien festgelegt:<br />

Alter <strong>der</strong> Anlage<br />

Alter <strong>der</strong> Antriebe<br />

Schwierigkeitsgrad <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />

Schwierigkeitsgrad <strong>der</strong> Umsetzung.<br />

Die <strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen ist dementsprechend nach Zeltingen,<br />

F<strong>an</strong>kel und Trier die nächstfolgende <strong>Schleuse</strong>nbaumaßnahme.<br />

<strong>2.</strong>3 Sicherung eines g<strong>an</strong>zjährigen <strong>Schleuse</strong>nbetriebes<br />

Neben den durch Hochwasser und Eis auftretenden Unterbrechungen<br />

<strong>der</strong> Schifffahrt werden mit dem zunehmenden Alter <strong>der</strong><br />

<strong>Schleuse</strong>n<strong>an</strong>lagen immer häufiger Störungen und Schäden<br />

festgestellt, die Revisionsarbeiten zur Folge haben, durch die<br />

mehrstündige bis mehrtägige <strong>Schleuse</strong>nsperrungen notwendig<br />

sind. Das Schadensrisiko erhöht sich zunehmend durch die<br />

Alterung <strong>der</strong> Anlagen. Bei Torwechseln, die nach Anfahrung<br />

notwendig werden können, muss die betroffene <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

ebenfalls gesperrt werden.<br />

Der Ausfall einer <strong>der</strong> bestehenden Einkammerschleusen<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong><br />

den Staustufen von Lehmen bis Trier bewirkt eine vollständige<br />

Sperrung für den gesamten durchgehenden Schiffsverkehr und<br />

somit je Ausfalltag einen erheblichen volkswirtschaftlichen<br />

Schaden.<br />

Für die Güterschifffahrt gilt in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g auch, dass<br />

entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> zwischen Koblenz und Trier liegenden Strecke <strong>der</strong><br />

Bundeswasserstraße keine nennenswerten Häfen liegen. Zu<br />

erwähnende End- bzw. Ausg<strong>an</strong>gspunkte von tr<strong>an</strong>sportierten Gütern<br />

auf <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> liegen in Trier, in Mertert (Luxemburg) sowie in<br />

Thionville- Ill<strong>an</strong>ge, Metz und Frouard (alle Fr<strong>an</strong>kreich). Weiterhin ist<br />

noch <strong>der</strong> Hafen Dillingen <strong>an</strong> <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> abzweigenden<br />

Bundeswasserstraße Saar zu nennen. Daher herrscht auf <strong>der</strong><br />

Strecke Koblenz-Trier überwiegend Durchg<strong>an</strong>gsverkehr. Die <strong>Mosel</strong><br />

- 7


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

verbindet zusammen mit dem Rhein die nie<strong>der</strong>ländischen und<br />

belgischen Seehäfen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Nordsee mit <strong>der</strong> Grenzregion zu<br />

Luxemburg sowie den Industriegebieten in Lothringen und <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Saar.<br />

Durch den <strong>Bau</strong> zweiter <strong>Schleuse</strong>n wird daher - neben <strong>der</strong> Beseitigung<br />

<strong>der</strong> Kapazitätsengpässe und <strong>der</strong> Entflechtung <strong>der</strong> Unterhaltungsarbeiten<br />

- auch <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zjährige durchgehende Betrieb<br />

gesichert und damit die Leistungsfähigkeit des umweltfreundlichen,<br />

energiesparenden und sicheren Verkehrssystems Binnenschiff/<br />

Wasserstraße verbessert.<br />

Die zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammern in Zeltingen und F<strong>an</strong>kel sind die<br />

beiden ersten Mosaiksteine zur Erreichung dieses Ziels. Mit den<br />

Vorarbeiten zur zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer Trier wurde begonnen.<br />

Mit je<strong>der</strong> weiteren zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer nimmt das Risiko<br />

eines Verkehrsstillst<strong>an</strong>des ab.<br />

<strong>2.</strong>4 Anpassung <strong>an</strong> die Erfor<strong>der</strong>nisse einer leistungsfähigen<br />

Frachtschifffahrt<br />

In den letzten Jahren hat ein deutlicher Strukturw<strong>an</strong>del zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Binnenschifffahrt stattgefunden, <strong>der</strong> sich weiter fortsetzt. So wird<br />

<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Schiffseinheiten mit einer Tragfähigkeit von über<br />

1.500 t, <strong>der</strong> im Jahre 2010 bei rd. 83 % lag 3 , nach <strong>der</strong> Verkehrsprognose<br />

des BWP im Jahre 2015 etwa 85 % betragen. Auch geht<br />

die Entwicklung <strong>der</strong> Containerschifffahrt einher mit dem Trend zu<br />

längeren und breiteren Schiffseinheiten, die eine Anpassung <strong>der</strong><br />

<strong>Schleuse</strong>nabmessungen und <strong>der</strong> Liegeplätze im unteren und<br />

oberen Vorhafen <strong>an</strong> die Erfor<strong>der</strong>nisse einer mo<strong>der</strong>nen und<br />

leistungsfähigen Frachtschifffahrt notwendig machen.<br />

Mit dem <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer Lehmen wird dieser<br />

Entwicklung Rechnung getragen und insgesamt die Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Schiffsverkehrs verbessert.<br />

<strong>2.</strong>5 Verbesserung <strong>der</strong> Einfahrverhältnisse<br />

An <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen kommt es bei <strong>der</strong> Einfahrt in den oberen<br />

Vorhafen infolge <strong>der</strong> hohen Querströmungen bei größeren<br />

Abflüssen zu erheblichen Erschwernissen für die Schifffahrt. Eine<br />

Ursache ist das weit in das <strong>Mosel</strong>bett hineinragende Sportplatzgelände<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde Oberfell am rechten Ufer bei Mo-km<br />

21,900 unterhalb <strong>der</strong> Ortslage Oberfell. Dieser Uferverlauf wirkt wie<br />

ein Strömungsabweiser und verstärkt den Abfluss im gegenüberliegenden<br />

von <strong>der</strong> Schifffahrt genutzten Flussarm entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />

Reiherschussinsel. Zur Gewährleistung <strong>der</strong> Sicherheit und<br />

3 Verkehrsaufkommen 2010, statistische Auswertung des Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz<br />

- 8


Anlage 11<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Leichtigkeit <strong>der</strong> Schifffahrt ist es dringend erfor<strong>der</strong>lich, die Einfahrtverhältnisse<br />

zu verbessern.<br />

Zur Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten zur Entschärfung <strong>der</strong><br />

bek<strong>an</strong>nten Schifffahrtsbehin<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Einfahrt in den<br />

oberen Vorhafen Lehmen wurde bei <strong>der</strong> Bundes<strong>an</strong>stalt für<br />

Wasserbau (BAW) Karlsruhe eine Modelluntersuchung mit<br />

verschiedenen Lösungs<strong>an</strong>sätzen durchgeführt 4 .<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> Modelluntersuchungen wurden als <strong>Maßnahmen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Bau</strong> einer Mole in Verlängerung <strong>der</strong> bestehenden Mole<br />

zwischen Wehr und <strong>Schleuse</strong> sowie einer weiteren Mole am<br />

oberstromigen Ende <strong>der</strong> Reiherschussinsel empfohlen.<br />

3 Art und Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

3.1 Örtliche Verhältnisse<br />

Die Staustufe Lehmen liegt bei Mo-km 20,84 (Wehrachse) in einer<br />

Linkskurve. Der <strong>Schleuse</strong>nbereich befindet sich am linken<br />

<strong>Mosel</strong>ufer am oberstromigen Ende <strong>der</strong> Ortslage Lehmen in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Lehmen gegenüber <strong>der</strong> Gemarkung Nie<strong>der</strong>fell. Die<br />

Zufahrt zur <strong>Schleuse</strong> erfolgt über die Bundesstraße B 416.<br />

3.2 <strong>Bau</strong>grund<br />

Zur Beurteilung <strong>der</strong> geologischen Verhältnisse wurden im künftigen<br />

<strong>Bau</strong>feld insgesamt 28 Rammkernbohrungen, 29 Drucksondierungen<br />

und 18 Rammsondierungen nie<strong>der</strong>gebracht. Einige <strong>der</strong><br />

Bohrungen wurden dabei im Wasser durchgeführt.<br />

Allgemein liegt folgen<strong>der</strong> Schichtenaufbau vor:<br />

- Oberboden<br />

Bis auf die Flussbohrungen wurde bei nahezu allen Bohrungen<br />

eine Bedeckung mit humosem, durchwurzeltem Oberboden<br />

vorgefunden. Die Mächtigkeit des Oberbodens schw<strong>an</strong>kt<br />

zwischen 0,10 und 0,80 m.<br />

- Auffüllung<br />

Die Auffüllung besteht im Wesentlichen aus umgelagertem<br />

schluffig, s<strong>an</strong>dig, kiesigem Material ohne Fremdbest<strong>an</strong>dteile<br />

(<strong>Bau</strong>schutt etc.). Bei 6 Bohrungen wurden <strong>an</strong>thropogene Fremdbest<strong>an</strong>dteile<br />

wie Plastik, Draht, Schlacke, Holzstücke sowie<br />

Ziegel und Steinzeugbruch festgestellt. Die Mächtigkeit <strong>der</strong><br />

Auffüllung schw<strong>an</strong>kt zwischen 0,00 und 4,45 m.<br />

4 Gutachten über das Abflussvermögen des Wehres und die Schifffahrtsbedingungen in <strong>der</strong> oberen <strong>Schleuse</strong>nzufahrt Lehmen BAW-<br />

Nr. 3.03.10010.00, Karlsruhe, April 2003<br />

- 9


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

- Quartäre Sedimente<br />

Die Lockergesteine bestehen aus wechsellagernden bzw. faziell<br />

verzahnten Schluffen, S<strong>an</strong>den und Kiesen. Lokal kommen in den<br />

Bohrungen immer wie<strong>der</strong> Steinlagen (grobe Gerölle) in einer<br />

Mächtigkeit von 0,20 bis 0,80 m vor. Diese bilden jedoch keine<br />

durchgehenden Horizonte aus. Die Mächtigkeit <strong>der</strong> quartären<br />

Sedimente liegt zwischen 2,50 und 15,60 m.<br />

Bei den Flussbohrungen werden die Sedimente generell aus<br />

gröberem Material, d. h. S<strong>an</strong>den, Kiesen und Steinen gebildet.<br />

Schluffig- toniges Material fehlt fast vollständig. Die Mächtigkeit<br />

<strong>der</strong> quartären Sedimente bei den Flussbohrungen liegt zwischen<br />

6,00 und 10,40 m.<br />

- Fels<br />

Bei dem im Zuge <strong>der</strong> Erkundungsarbeiten erbohrten Fels h<strong>an</strong>delt<br />

es sich um unterdevonische Tonschiefer. Diese weisen nur<br />

einen geringen Schluff- und einen sehr geringen Feins<strong>an</strong>d<strong>an</strong>teil<br />

auf. Das Bindemittel <strong>der</strong> Tonschiefer ist quarzitisch. Der erbohrte<br />

Felshorizont liegt im Bereich des oberen Vorhafens bei<br />

NN+59,80 m, im Bereich <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong> ungefähr zwischen<br />

NN+57,80 m und NN+61,90 m und im Bereich des unteren<br />

Vorhafens zwischen NN+58,90 m und NN+61,00 m.<br />

Von den Bodenproben wurden weitere geochemische Untersuchungen<br />

durchgeführt und durch die Bundes<strong>an</strong>stalt für Gewässerkunde<br />

(BfG) Koblenz im Hinblick auf den Schadstoffgehalt und die<br />

Wie<strong>der</strong>verwendbarkeit gutachterlich beurteilt. Die Untersuchungsergebnisse<br />

belegen, dass mit Ausnahme eines durch eine Altlast<br />

geprägten Bereiches um die Rammkernbohrungen 003, 004, 009.1<br />

und 011b, die im Bereich des Oberhauptes liegen, das <strong>an</strong>fallende<br />

Baggergut entsprechend den Vorgaben <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

Abfall (LAGA) und den darin enthaltenen Regeln für die<br />

Verwertung von Bodenmaterial (TR Boden) verwertet werden k<strong>an</strong>n.<br />

Ein großer Teil <strong>der</strong> Proben erhält die Einstufung Z 0 für uneingeschränkten<br />

Einbau.<br />

Der isoliert auftretende Gehalt <strong>an</strong> Polyzyklischen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen (PAK) mit <strong>der</strong> Einstufung >Z 2 in Rammkernbohrung<br />

013, die in Nähe des Betriebsgebäudes liegt, in einer Tiefe<br />

zw. 0 - 0,6 m ist vor o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme noch zu<br />

überprüfen.<br />

- 10


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

3.3 Wasserwirtschaftliche Grundlagen<br />

3.3.1 Hydrologische Grundlagen<br />

(Abflüsse/ Wasserspiegellagen)<br />

Das Abflussverhalten <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> weist die typischen Merkmale<br />

eines Mittelgebirgsflusses auf, d. h., die Wasserführung schw<strong>an</strong>kt<br />

in weiten Grenzen.<br />

Bezogen auf den Hauptpegel Cochem betragen die Abflüsse:<br />

Abfluss Bezeichnung Cochem<br />

NQ Niedrigste Abflussmenge <strong>der</strong> Jahresreihe 193110 bism³/s<br />

1931 bis 2002<br />

MQ Mittlere Abflussmenge <strong>der</strong> Jahresreihe<br />

1931 bis 2002<br />

MHQ Mittlerer Hochwasserabflussmenge <strong>der</strong><br />

Jahresreihe 1931 bis 2002<br />

HQ 10 10 jährliche Hochwasserabflussmenge <strong>der</strong><br />

Jahresreihe 1931 bis 2003<br />

- 11<br />

328 m³/s<br />

<strong>2.</strong>142 m³/s<br />

3.205 m³/s<br />

HQ 20 20 jährliche Hochwasserabflussmenge 3.506 m³/s<br />

HQ 50 50 jährliche Hochwasserabflussmenge 4.052 m³/s<br />

HQ 100 100 jährliche Hochwasserabflussmenge 4.528 m³/s<br />

Der Mittlere Hochwasserabfluss <strong>der</strong> Jahresreihe 1931 bis 2003<br />

beträgt somit mehr als das 200 fache des niedrigsten Wasserabflusses<br />

<strong>der</strong> gleichen Jahresreihe.<br />

Die Wasserspiegellagen im Oberwasser werden durch das<br />

Stauziel I <strong>der</strong> Staustufe Lehmen, im Unterwasser durch das<br />

Stauziel I <strong>der</strong> Staustufe Koblenz bestimmt. Der hydrostatische<br />

Stauspiegel beträgt:<br />

im Oberwasser NN + 72,70 m und<br />

im Unterwasser NN + 65,05 m.<br />

Die Fallhöhe am Wehr Lehmen beträgt 7,65m.<br />

Bei Abflüssen über 400 m³/s wird <strong>der</strong> hydrostatische Stauspiegel<br />

um 20 cm auf das Stauziel II (NN+72,50 m) abgesenkt. Nach<br />

Überschreiten eines Gesamtabflusses <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> von 1.200 m³/s<br />

werden die Wehrverschlüsse stufenweise um weitere 50 cm auf<br />

Stauziel III -70 cm (NN+72,00 m) abgesenkt. Im Hochwasserfall<br />

befinden sich die Wehrverschlüsse in Tiefstlage, so dass ein freier


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Abfluss gesichert ist. Die Schifffahrt wird bei einem Abfluss von<br />

1.550 m³/s eingestellt.<br />

Laut Gefahrenatlas <strong>Mosel</strong> 5 erfolgt eine erste Überschwemmung im<br />

Bereich <strong>der</strong> Ortslage Lehmen bei einem 10 jährlichen Hochwasserereignis<br />

durch die Unterführung <strong>der</strong> Bundesstrasse B416 und <strong>der</strong><br />

Bahn bei Mo-km 19,750.<br />

3.3.2 Hochwasserneutralität<br />

Anlage 11 Im Jahre 2003 wurde von <strong>der</strong> BAW Karlsruhe ein Gutachten über<br />

das Abflussvermögen des Wehres und die Schifffahrtsbedingungen<br />

in <strong>der</strong> oberen <strong>Schleuse</strong>nzufahrt erstellt. In diesem Gutachten<br />

wurden auch die Auswirkungen durch den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

Lehmen, <strong>der</strong> beiden Molen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Strömungsbedingungen sowie <strong>der</strong> temporären <strong>Bau</strong>grubenumschließung<br />

betrachtet.<br />

Die <strong>Bau</strong>grubenumschließung führt zu einer Reduzierung des<br />

vorh<strong>an</strong>denen Abflussquerschnittes und einer Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Wasserstände oberhalb <strong>der</strong> Einengungsstelle im Oberwasser. Für<br />

den Bemessungsabfluss HQ25 ergibt sich ein Aufstau von maximal<br />

5cm bei Mo-km 22,0 oberhalb <strong>der</strong> Reiherschussinsel. Für die<br />

Abflüsse HQ6 und HQ10 werden für den <strong>Bau</strong>zust<strong>an</strong>d mit <strong>Bau</strong>grubenumschließung<br />

kaum Abweichungen <strong>der</strong> Wasserspiegellagen<br />

festgestellt. Bei den Abflüssen HQ6 und HQ10 findet im Oberwasser<br />

noch keine Ausuferung <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> statt.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>arbeiten zur zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

und Rückbau <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>grubenumschließung stellt sich im Oberwasser<br />

zwischen Mo-km 21,0 und 22,0 bei einem extremen Hochwasserereignis<br />

wie dem HQ1993 mit einem Abfluss von 4.203 m³/s eine<br />

Wasserspiegellagenerhöhung von 4 bis 7cm gegenüber dem heutigen<br />

Zust<strong>an</strong>d ein. Oberhalb <strong>der</strong> Reiherschussinsel ab Mo-km 22,0<br />

bleiben die Wasserspiegellagen unverän<strong>der</strong>t.<br />

Die Gründe für den Aufstau ergeben sich dadurch, dass die neue<br />

<strong>Schleuse</strong>nplattform und die Mole zwischen alter und neuer<br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer um 0,80 m höher liegen als die vorh<strong>an</strong>dene<br />

<strong>Schleuse</strong>nplattform. Ebenso muss auch das <strong>Mosel</strong>vorl<strong>an</strong>d <strong>an</strong> diese<br />

Höhenlage <strong>an</strong>gepasst werden.<br />

Anlage 10.2 bis Durch die Wasserspiegellagenerhöhung ist keine Wohnbebauung<br />

in 10.5 Lehmen betroffen. Teilweise betroffen sind Freizeitgrundstücke am<br />

linken Ufer zwischen Mo-km 21,350 und 21,800. Bei den<br />

5 Gefahrenatlas <strong>Mosel</strong>, WEB Dienst als Informationssystem zur Erstellung von Gefahrenkarten aus einem digitalen Geländemodel<br />

<strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> und <strong>der</strong>er Zuflüsse<br />

- 12


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

betroffenen Freizeitgrundstücken h<strong>an</strong>delt es sich um Flächen im<br />

gesetzlichen Überschwemmungsgebiet auf denen keine Bebauung<br />

zulässig ist.<br />

Anlage 10 Die Berechnung <strong>der</strong> Überschwemmungsflächen durch die Bundes<strong>an</strong>stalt<br />

für Gewässerkunde Koblenz (BfG) bei verschiedenen Abflüssen<br />

zeigt, dass durch den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

Lehmen überwiegend Flächen überströmt werden, die bereits heute<br />

überströmt werden.<br />

3.3.3 Grundwasser<br />

Die <strong>Mosel</strong> ist Grundwasservorfluter. Die Grundwasserstände<br />

werden durch den jeweiligen Ober- und Unterwasserspiegel<br />

bestimmt. Im oberen Vorhafen und im <strong>Schleuse</strong>nbereich werden<br />

sich die Grundwasserstände durch den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten<br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer Lehmen nicht verän<strong>der</strong>n. Im unteren Vorhafen<br />

wird im Bereich <strong>der</strong> Liegeplätze/ Uferwände eine geringe Erhöhung<br />

des Grundwasserst<strong>an</strong>des eintreten. Der <strong>an</strong> die Liegeplätze<br />

<strong>an</strong>schließende Böschungsbereich bleibt bzgl. des Grundwasserst<strong>an</strong>des<br />

unverän<strong>der</strong>t.<br />

3.4 Beschreibung <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

3.4.1 <strong>Schleuse</strong>n<strong>an</strong>lage<br />

Anlage 3.5 Die neue <strong>Schleuse</strong>n<strong>an</strong>lage besteht aus einer zweiten<br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer und den für beide <strong>Schleuse</strong>n erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Liegeplätzen im oberen und unteren Vorhafen. Die neue <strong>Schleuse</strong><br />

besteht aus dem Ein- und Auslaufbauwerk, dem<br />

Ober- und Unterhaupt sowie <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong>nkammer mit einer<br />

Nutzlänge von 210 m. Die Kammerbreite beträgt 12,50 m und ist<br />

damit 0,5 m breiter als die vorh<strong>an</strong>dene Kammer. Die zweite<br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer wird l<strong>an</strong>dseitig unmittelbar und parallel neben<br />

<strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen <strong>Schleuse</strong> errichtet. Der <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong>sbereich<br />

erstreckt sich am linken Ufer von <strong>Mosel</strong>- Km 20,100 bis <strong>Mosel</strong>- Km<br />

21,900. Nachfolgend werden weitere technische Einzelheiten<br />

beschrieben.<br />

Die <strong>Schleuse</strong>nplattform und die Mole zwischen neuer und alter<br />

<strong>Schleuse</strong>nkammer liegen gemäß DIN 19703 „<strong>Schleuse</strong>n <strong>der</strong><br />

Binnenschifffahrtsstrassen, Grundsätze für Abmessungen und<br />

Ausrüstung“ 1,50 m über dem hydrostatischen Stauspiegel (Stauziel<br />

I). Der Freibord <strong>an</strong> den vorh<strong>an</strong>denen alten <strong>Schleuse</strong>n von<br />

0,80 m ist beim Einfahren und Festmachen insbeson<strong>der</strong>e von<br />

Leerschiffen sowie beim von Bord gehen zu gering und entspricht<br />

nicht den heutigen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> Sicherheit und Leichtigkeit<br />

<strong>der</strong> Schifffahrt.<br />

- 13


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Das Füllen und Entleeren <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong>nkammer erfolgt über<br />

seitliche, in den Kammerwänden <strong>an</strong>geordnete Längsk<strong>an</strong>äle und<br />

hiervon abzweigenden Stichk<strong>an</strong>älen. Neben einer kurzen<br />

Schleusungsdauer wird durch die geringe Wasserbewegung in <strong>der</strong><br />

Kammer eine ruhige und sichere Lage <strong>der</strong> Schiffe während des<br />

Schleusungsvorg<strong>an</strong>ges gewährleistet.<br />

In den Bereichen des Ober- und Unterhauptes werden die Tore, die<br />

Längsk<strong>an</strong>alverschlüsse zum Füllen und Entleeren <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

sowie die hierzu notwendigen Betriebsräume für die<br />

maschinentechnischen Anlagen <strong>an</strong>geordnet.<br />

Durch den vorgesehenen Betrieb von zwei <strong>Schleuse</strong>nkammern<br />

än<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> Gesamtbedarf <strong>an</strong> Schleusungswasser nur<br />

unwesentlich. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zu schleusenden<br />

Fahrzeuge, <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Flottenstruktur, <strong>der</strong> Verteilung und<br />

Belegung <strong>der</strong> einzelnen <strong>Schleuse</strong>nkammern etc. wurde bei einer<br />

Tagesspitzenbelastung von 50 Fahrzeugen je Richtung ein<br />

maximaler Schleusungswasserbedarf von 11 - 12 m³/s ermittelt.<br />

Dieser Bedarf liegt knapp über dem niedrigsten Abfluss <strong>der</strong><br />

<strong>Mosel</strong> von 10 m³/s (NNQ 1931 - 2003) bezogen auf den<br />

Hauptpegel Cochem. Derart geringe Abflüsse treten allerdings nur<br />

<strong>an</strong> wenigen Tagen auf.<br />

3.4.2 Tiefbauarbeiten<br />

Die Großschifffahrtsschleuse wird als biegesteifes Stahlbetonbauwerk<br />

nach statischen und konstruktiven Erfor<strong>der</strong>nissen hergestellt.<br />

Die Sohlplatte ist 2,00 m dick. Im Bereich <strong>der</strong> Längsk<strong>an</strong>äle beträgt<br />

die Gesamtw<strong>an</strong>dstärke 5,00 m, oberhalb <strong>der</strong> Längsk<strong>an</strong>äle 2,00 m.<br />

Anlage 3.5 Die Abmessungen <strong>der</strong> Ober- und Unterhäupter bestimmen sich<br />

durch die gewählte Torart, die Längsk<strong>an</strong>al- und Revisionsverschlüsse<br />

sowie die Betriebsräume für die maschinentechnischen<br />

Anlagen.<br />

Die jeweils vor bzw. hinter den Häuptern liegenden Ein- und<br />

Auslaufbauwerke werden nach Empfehlungen <strong>der</strong> BAW<br />

ausgebildet.<br />

Die Betonbauwerke <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong> werden in trockener <strong>Bau</strong>grube<br />

hergestellt. Zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden <strong>Schleuse</strong> und <strong>der</strong><br />

<strong>Bau</strong>grube werden Bohrpfahlwände errichtet, die im unteren Bereich<br />

rückver<strong>an</strong>kert werden und im oberen Bereich mit entsprechend<br />

dimensionierten Stahlprofilen ausgesteift werden. Die <strong>Bau</strong>grube<br />

wird durch einen temporären Hochwasserschutz für ein<br />

20 jährliches Hochwasserereignis gesichert.<br />

Die <strong>Schleuse</strong> wird entsprechend den DIN-Vorschriften mit Leitern,<br />

Pollern, Beleuchtung usw. ausgerüstet.<br />

- 14


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

3.4.3 Stahlwasserbau und maschinentechnische Anlagen<br />

Das Obertor wird als Drucksegmenttor ausgeführt. Diese Torkonstruktion<br />

hat sich bei den Saarschleusen bewährt. Bei<br />

Betriebsstörungen <strong>der</strong> Längsk<strong>an</strong>alverschlüsse k<strong>an</strong>n die <strong>Schleuse</strong><br />

auch über das Obertor gefüllt werden. Das Tor lässt sich gegen<br />

strömendes Wasser schließen.<br />

Das Untertor wird als Stemmtor ausgebildet. Zur Füllung und<br />

Entleerung <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong> werden in den Längsk<strong>an</strong>älen im<br />

Ober- und Unterhaupt Gleitschütze eingebaut.<br />

Zum Schutz des Untertores gegen Schiffs<strong>an</strong>fahrungen wird<br />

oberstrom vor dem Untertor eine Stoßschutzeinrichtung<br />

vorgesehen.<br />

Die Verschlüsse (Tore, Schütze) werden elektrohydraulisch o<strong>der</strong><br />

elektromech<strong>an</strong>isch <strong>an</strong>getrieben. Die Energieversorgung erfolgt<br />

durch das Wasserkraftwerk. Zur Steuerung <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong>n wird ein<br />

speicherprogrammierbares Steuerungssystem (SPS- Technik)<br />

eingesetzt.<br />

Die maschinentechnischen Anlagen werden im zentralen<br />

Technikgebäude sowie in den Betriebskavernen bzw. in den<br />

Zug<strong>an</strong>gsgebäuden <strong>der</strong> Häupter untergebracht.<br />

3.4.4 Hochbauten<br />

Künftig sollen die <strong>Mosel</strong>schleusen über zwei Leitzentralen in F<strong>an</strong>kel<br />

und Trier fernbedient werden. Jeweils l<strong>an</strong>dseitig am Unterhaupt <strong>der</strong><br />

zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer wird daher lediglich ein Technikgebäude<br />

errichtet, in dem sich die notwendigen Anlagen <strong>der</strong> Maschinen-,<br />

Elektro- und Nachrichtentechnik einschließlich <strong>der</strong> Steuerung<br />

befinden. Für den Vorortbetrieb, u. a. bei Ausfall <strong>der</strong> Fernsteuerung<br />

sowie für Wartungsarbeiten sind weitere Räume im Technikgebäude<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Am Unterhaupt, auf <strong>der</strong> rechten Seite, sowie am Oberhaupt, auf<br />

<strong>der</strong> linken Seite, werden Zug<strong>an</strong>gsgebäude zu den Betriebskavernen<br />

sowie zur Aufstellung weiterer maschinentechnischer Anlagen<br />

errichtet.<br />

Da die <strong>Schleuse</strong>nplattform bei Hochwasserereignissen ab einem<br />

15 jährlichen Hochwasserereignis überflutet wird, sind alle Eingänge<br />

zu den Hochbauten auf dem Betriebsgelände mit druckwasserdichten<br />

Türen zu sichern.<br />

Nach Inbetriebnahme <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer wird das vorh<strong>an</strong>dene<br />

Betriebsgebäude zurückgebaut. Die Mole zwischen den<br />

beiden <strong>Schleuse</strong>nkammern wird niveaugleich <strong>an</strong>gepasst. Der<br />

- 15


Anlage 3.3<br />

Anlage 3.3 und 3.9<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

vorh<strong>an</strong>dene Keller unter dem abzubrechenden alten Betriebsgebäude<br />

bleibt zur Unterbringung <strong>der</strong> bestehenden maschinen- und<br />

elektrotechnischen Anlagen erhalten und wird <strong>an</strong> die Kaverne im<br />

Unterhaupt <strong>an</strong>geschlossen und ist d<strong>an</strong>n über das dortige<br />

Zug<strong>an</strong>gsgebäude erreichbar.<br />

An <strong>der</strong> neuen l<strong>an</strong>dseitigen Kammerw<strong>an</strong>d wird zur Information <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit eine Besucherplattform errichtet.<br />

3.4.5 Mole zwischen den <strong>Schleuse</strong>n<br />

Die Mole zwischen den beiden <strong>Schleuse</strong>n hat eine Breite von<br />

16,0 m, die sich aus <strong>der</strong> Breite <strong>der</strong> neuen Kammerwände, <strong>der</strong><br />

Breite <strong>der</strong> Schwergewichtsmauer <strong>der</strong> ersten <strong>Schleuse</strong>, dem Durchmesser<br />

<strong>der</strong> Bohrpfahlw<strong>an</strong>d und einem konstruktiv-statischen Sicherheitsabst<strong>an</strong>d<br />

ergibt. Zur Erleichterung <strong>der</strong> Ein-/ Ausfahrt für die<br />

Schifffahrt wird die Mole im Unterwasser mit einer Länge von 40 m<br />

und im Oberwasser mit einer Länge von 50 m als<br />

Ein-/Ausfahrbauwerk ausgebildet.<br />

Für größere Reparatur- und Wartungsarbeiten <strong>an</strong> <strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen<br />

ersten <strong>Schleuse</strong> muss die Mittelmole für den Einsatz von Autokränen<br />

o<strong>der</strong> größeren Fahrzeugen erreichbar sein. Daher werden im<br />

Oberwasser <strong>an</strong> <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dseite in Höhe des Einlaufbauwerkes und<br />

am oberen Ende <strong>der</strong> Mole zwischen alter und neuer <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

entsprechende Rampenbauwerke erstellt. Über<br />

diese Rampenbauwerke können schwere Geräte wie Autokr<strong>an</strong>,<br />

Bagger etc. mittels eines dafür geeigneten Deckprahm im Fährbetrieb<br />

auf die Mittelmole tr<strong>an</strong>sportiert werden.<br />

Im Normalbetrieb erfolgt <strong>der</strong> Zug<strong>an</strong>g zur alten <strong>Schleuse</strong> über einen<br />

Steg auf dem Untertor.<br />

3.4.6 Vorhäfen<br />

Statt <strong>der</strong> bisherigen Dalben- bzw. Böschungsliegeplätze werden die<br />

Liegeplätze des oberen und unteren Vorhafens als senkrechte<br />

Uferwände ausgebildet. Um die ein- und ausfahrende Schifffahrt<br />

nicht zu beeinträchtigen werden diese Uferwände mit einem<br />

Abst<strong>an</strong>d von mindestens 17,0 m zur Kammerw<strong>an</strong>d <strong>an</strong>geordnet.<br />

Dieser Abst<strong>an</strong>d setzt sich aus 12,50 m <strong>Schleuse</strong>nbreite zuzüglich<br />

4,5 m Sicherheitsabst<strong>an</strong>d zusammen.<br />

Die Liegeplatzlänge im Oberen und Unteren Vorhafen beträgt<br />

jeweils 225 m. Die Leitw<strong>an</strong>d zwischen den Liegeplätzen und <strong>der</strong><br />

zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer wird mit einer Neigung von 1:4 zur<br />

<strong>Schleuse</strong>nachse ausgeführt.<br />

Die Uferw<strong>an</strong>d im Oberen Vorhafen liegt mit NN+74,20m auf<br />

gleicher Höhe wie die <strong>Schleuse</strong>nplattform. Die Flusssohle liegt in<br />

- 16


Anlage 3.3 und 3.8<br />

Anlage 3.3 und 3.7<br />

Anlage 3.6<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

diesem Bereich auf NN+68,20m. Die Ausführung ist als<br />

Spundw<strong>an</strong>d mit rückwärtiger Ver<strong>an</strong>kerung vorgesehen.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Uferw<strong>an</strong>d im Unteren Vorhafen liegt auf NN+71,50m.<br />

Das entspricht dem höchsten Schifffahrtswasserst<strong>an</strong>d (HSW)<br />

zuzüglich 1,0 m. Die Flusssohle liegt hier auf NN+61,05m. Die<br />

Ausführung ist als Bohrpfahlw<strong>an</strong>d mit rückwärtiger Ver<strong>an</strong>kerung<br />

und vorgesetzter Stahlbetonschürze vorgesehen.<br />

Die Ausrüstung <strong>der</strong> Liegeplätze erfolgt mit Pollern, Steigleitern und<br />

Beleuchtung gemäß den gültigen Vorschriften.<br />

Der Abschluss und Überg<strong>an</strong>g zu den im Ober- bzw. Unterwasser<br />

<strong>an</strong>schließenden Böschungen erfolgt durch Flügelwände. Die<br />

Böschungen werden mit einer Neigung 1:3 hergestellt und mit<br />

Wasserbausteinen befestigt und schließen <strong>an</strong> die vorh<strong>an</strong>dene<br />

Böschung <strong>an</strong>.<br />

3.4.7 Molen<br />

Im Zusammenh<strong>an</strong>g mit Untersuchungen über das<br />

Abflussvermögen des Wehres und <strong>der</strong> Schifffahrtsbedingungen in<br />

<strong>der</strong> oberen <strong>Schleuse</strong>nzufahrt wurde bei <strong>der</strong> BAW Karlsruhe ein<br />

Modellversuch durchgeführt. Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Untersuchung war<br />

die Entschärfung <strong>der</strong> bek<strong>an</strong>nten Schifffahrtsbehin<strong>der</strong>ungen<br />

aufgrund <strong>der</strong> dort vorh<strong>an</strong>denen großen Querströmungen im<br />

Einfahrbereich des Oberen Vorhafens. Hierzu wurden mehrere<br />

Vari<strong>an</strong>ten untersucht.<br />

Als insgesamt beste Vari<strong>an</strong>te zur Entschärfung und Reduzierung<br />

<strong>der</strong> ungünstigen Querströmungen im Oberen Vorhafen wurden<br />

folgende konstruktiven <strong>Maßnahmen</strong> festgelegt:<br />

- <strong>Bau</strong> einer 66,5 m l<strong>an</strong>gen Mole in Verlängerung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Mole zum Wehr. Die Mole hat unter Wasser 9 verschieden<br />

große Öffnungen. Die Oberk<strong>an</strong>te <strong>der</strong> Mole liegt 0,80 m über<br />

Stauziel I auf NN+73,50m. Die Breite <strong>der</strong> Mole beträgt etwa<br />

6 m. Der Anschluss <strong>der</strong> Mole erfolgt unmittelbar <strong>an</strong> die<br />

vorh<strong>an</strong>dene Mole.<br />

- <strong>Bau</strong> einer 75 m l<strong>an</strong>gen geschlossenen Mole oberhalb <strong>der</strong><br />

Reiherschussinsel. Die Oberk<strong>an</strong>te <strong>der</strong> Leitw<strong>an</strong>d liegt 0,55 m<br />

über Stauziel I auf NN+73,25m. Die Breite <strong>der</strong> Mole beträgt<br />

etwa 6 m. Der Anschluss <strong>der</strong> Mole erfolgt unmittelbar <strong>an</strong> die<br />

Reiherschussinsel.<br />

Die Ramm- und Bohrarbeiten sowie alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en Arbeiten zur<br />

Errichtung <strong>der</strong> Molen und <strong>der</strong>en Anschlüsse werden vom Wasser<br />

aus durchgeführt.<br />

- 17


Anlage 3.3<br />

Anlage 3.2 und 3.3<br />

Anlage 3.3<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

3.4.8 Sonstige <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

3.4.8.1 <strong>Schleuse</strong>nzufahrt, Verkehrsflächen<br />

Die <strong>Schleuse</strong>nzufahrt erfolgt nach wie vor über die Bundesstraße<br />

B 416 und den Betriebsweg.<br />

Für die Unterhaltung <strong>der</strong> Wasserstraße wird ein durchlaufen<strong>der</strong><br />

befestigter Betriebsweg von Mo-km 20,330 bis 21,300 hergestellt.<br />

Der Weg wird im Bereich <strong>der</strong> Vorhäfen und im unmittelbaren<br />

<strong>Schleuse</strong>nbereich 5,5 m breit befestigt. Alle übrigen Wege werden<br />

3,50 m breit befestigt. Im unteren Vorhafen erhält <strong>der</strong> Betriebsweg<br />

am Ende einen Wendeplatz. Im oberen Vorhafen schließt <strong>der</strong><br />

Betriebsweg <strong>an</strong> die vorh<strong>an</strong>dene Zufahrt zur B416 <strong>an</strong>.<br />

Die Befestigung <strong>der</strong> Wege besteht im <strong>Schleuse</strong>nbereich und<br />

entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Vorhäfen aus Betonpflaster. Deren Anschlüsse <strong>an</strong> das<br />

vorh<strong>an</strong>dene Wegenetz erfolgen mit einer Asphaltdecke.<br />

Für Reparatur- und Montagefälle werden im Bereich des Ober- und<br />

Unterhauptes größere Verkehrsflächen als St<strong>an</strong>d- und R<strong>an</strong>gierplatz<br />

u. a. für Autokr<strong>an</strong>e und Sattelzüge sowie als Lagerfläche für<br />

Revisionsverschlüsse, Tore und Schütze benötigt. Diese werden<br />

mit Schotterrasen und Betonpflaster befestigt.<br />

3.4.8.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />

Die innerhalb <strong>der</strong> <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong>sgrenze liegenden Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen sind entsprechend neu zu verlegen o<strong>der</strong><br />

<strong>an</strong>zupassen. Dies betrifft auch alle bestehenden Einleitungen in die<br />

<strong>Mosel</strong>, die durch den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer und<br />

<strong>der</strong>en Vorhäfen <strong>an</strong>zupassen sind.<br />

Die Stromversorgung <strong>der</strong> neuen <strong>Schleuse</strong>n<strong>an</strong>lage erfolgt wie bisher<br />

über den Betreiber des Wasserkraftwerkes.<br />

3.4.8.3 Mess- und Beobachtungseinrichtungen<br />

Die im oberen und unteren Vorhafen vorh<strong>an</strong>denen Pegelschächte<br />

mit Pegeltreppen werden abgebrochen und erneuert. Die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Messtechnik wird jeweils in einem Schaltschr<strong>an</strong>k hochwasserfrei<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> B416 untergebracht.<br />

Der im oberen Vorhafen befindliche Pegel im Bereich <strong>der</strong> Mole zum<br />

Wehr bleibt unverän<strong>der</strong>t erhalten.<br />

- 18


Anlage 3.10<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

3.4.9 Erdarbeiten, Unterbringung und Verwendung <strong>der</strong> Aushubmassen<br />

Im Zuge <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>arbeiten für die zweite <strong>Schleuse</strong>nkammer sowie<br />

den oberen und unteren Vorhafen fallen insgesamt ca. 240.000 m³<br />

Bodenmassen <strong>an</strong>. Davon sind etwa 10.000 m³ felsiges Material und<br />

230.000 m³ kiesig-s<strong>an</strong>diges Material und Auffüllungen. Für die<br />

spätere <strong>Bau</strong>werkshinterfüllung und Gelände<strong>an</strong>gleichung werden<br />

ca. 110.000 m³ des Aushubmaterials benötigt.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Unterbringung des überschüssigen Aushubmaterials,<br />

ca. 130.000 m³, wird im Vorfeld <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme erkundet, ob<br />

sich eine unmittelbare Verwendung als Wirtschaftsgut in <strong>der</strong><br />

näheren Umgebung ergibt. Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall sein, so wird<br />

das Aushubmaterial zur WSV- eigenen Ablagerungsfläche Biebelhausen<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Saar tr<strong>an</strong>sportiert und dort eingebaut. Der Tr<strong>an</strong>sport<br />

erfolgt über die Wasserstraßen <strong>Mosel</strong> und Saar bis zur<br />

Umschlagstelle bei Saar - km 6,5 im <strong>Schleuse</strong>nk<strong>an</strong>al K<strong>an</strong>zem. Dort<br />

wird das Aushubmaterial auf Lkw umgeschlagen und über<br />

vorh<strong>an</strong>dene Wirtschaftswege zur Ablagerungsfläche Biebelhausen<br />

tr<strong>an</strong>sportiert.<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme wird <strong>der</strong> Oberboden im gesamten<br />

<strong>Bau</strong>feld abgeschoben und nach Fertigstellung <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

wie<strong>der</strong> <strong>an</strong>gedeckt. Die oberflächennahen Auffüllungen werden im<br />

<strong>Bau</strong>feld zwischengelagert und nach <strong>Bau</strong>fortschritt zur Gelände<strong>an</strong>gleichung<br />

und -auffüllung eingebaut. Das restliche, zur <strong>Bau</strong>werkshinterfüllung<br />

benötigte Aushubmaterial wird abschnittsweise gelöst<br />

und entsprechend <strong>der</strong> Verwendung unmittelbar eingebaut.<br />

Der Aushub <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong>nbaugrube wird in trockener <strong>Bau</strong>grube<br />

durchgeführt. Der Umschlag des Aushubmaterials auf Tr<strong>an</strong>sportschiffe<br />

erfolgt im Oberen Vorhafen.<br />

Die Erd- und Rammarbeiten im oberen und unteren Vorhafen<br />

werden überwiegend von L<strong>an</strong>d aus durchgeführt.<br />

3.5 <strong>Bau</strong>durchführung (<strong>Bau</strong>ablauf / <strong>Bau</strong>zeit)<br />

Die gesamte <strong>Bau</strong>zeit wird mit 5 Jahren ver<strong>an</strong>schlagt. Es wird davon<br />

ausgeg<strong>an</strong>gen, dass die <strong>Bau</strong>arbeiten ab Mitte 2014 beginnen, d. h.,<br />

die Fertigstellung <strong>der</strong> neuen <strong>Schleuse</strong>n<strong>an</strong>lage ist voraussichtlich im<br />

Jahre 2019. Folgen<strong>der</strong> <strong>Bau</strong>ablauf ist vorgesehen:<br />

1. Jahr<br />

Nach <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>stelleneinrichtung und Erschließung des <strong>Bau</strong>geländes<br />

werden die Bohrpfähle für die <strong>Bau</strong>grubenumschließung eingebracht.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>grubenumschließung wird für ein<br />

20- jährliches Hochwasser bemessen. D<strong>an</strong>ach wird abschnittsweise<br />

mit dem Aushub <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />

vorh<strong>an</strong>denen <strong>Schleuse</strong>nkammer begonnen. Durch das Einbringen<br />

- 19


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

von Steifen zwischen den Bohrpfählen wird die St<strong>an</strong>dsicherheit <strong>der</strong><br />

Schwergewichtswände <strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

während des <strong>Bau</strong>zust<strong>an</strong>des gewährleistet.<br />

Gleichzeitig wird mit den Erdarbeiten, dem <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> Molen zwischen<br />

den <strong>Schleuse</strong>nkammern sowie <strong>der</strong> Uferwände für die Liegeplätze<br />

im oberen und unteren Vorhafen begonnen.<br />

<strong>2.</strong> Jahr<br />

Die <strong>Bau</strong>grube sowie die Uferwände und die Molen im unteren und<br />

oberen Vorhafen werden fertig gestellt.<br />

Die Betonarbeiten für die <strong>Schleuse</strong> beginnen <strong>an</strong> den am tiefsten<br />

gegründeten <strong>Bau</strong>werken, dem Auslaufbauwerk und dem<br />

Unterhaupt. Dar<strong>an</strong> <strong>an</strong>schließend werden die ersten Kammerblöcke<br />

betoniert.<br />

Der Aushub und die Betonarbeiten <strong>der</strong> weiteren Kammerblöcke<br />

werden sukzessive fortgesetzt, außerdem beginnen die Arbeiten<br />

am Oberhaupt und Einlaufbauwerk.<br />

Die fertig gestellten <strong>Schleuse</strong>nblöcke werden abschnittsweise<br />

hinterfüllt.<br />

3. Jahr<br />

Die Tiefbauarbeiten für die <strong>Schleuse</strong> und Vorhäfen sowie die<br />

Stahlwasserbauarbeiten werden weitgehend abgeschlossen.<br />

Die beiden Molen im Oberwasser zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Strömungsverhältnisse werden errichtet.<br />

Es beginnen die Montagearbeiten für die Stahlwasserbauteile.<br />

Das Technikgebäude und die Zug<strong>an</strong>gsgebäude zu den Kavernen<br />

werden errichtet. D<strong>an</strong>ach folgen die maschinen- und elektrotechnischen<br />

Leistungen. Außerdem werden die Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

verlegt und mit dem <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> Wege und Verkehrsflächen<br />

wird begonnen.<br />

4. und 5. Jahr<br />

Die Montagearbeiten für Stahlwasserbau, Maschinenbau und<br />

Elektrotechnik werden fertig gestellt. Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Anlage wird im Probebetrieb geprüft.<br />

Die <strong>Bau</strong>grubenumschließung und <strong>der</strong> Hochwasserschutz werden<br />

zurückgebaut und die restlichen noch herzustellenden Verkehrsflächen,<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen werden fertig gestellt.<br />

Anschließend werden die Ersatzmaßnahmen, wie die Entwicklung<br />

von Ufergehölzen und Uferstaudenfluren, die <strong>Bau</strong>mpfl<strong>an</strong>zungen<br />

entl<strong>an</strong>g des <strong>Mosel</strong>ufers und des Betriebsweges, die fachgerechte<br />

Bodenlockerung, die Andeckung von Oberboden und die Entwicklung<br />

von Extensivrasen umgesetzt.<br />

Nach Inbetriebnahme <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer wird das alte<br />

<strong>Schleuse</strong>nbetriebsgebäude abgerissen und die Plattform sowie die<br />

maschinentechnischen Anlagen <strong>der</strong> bestehenden <strong>Schleuse</strong><br />

<strong>an</strong>gepasst.<br />

- 20


Anlage 6<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

4 Auswirkung des Vorhabens, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen<br />

4.1 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Für das Vorhaben ist gemäß § 3e i. V. m. § 3c Satz 1 und 3 des<br />

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auf Grundlage einer<br />

Vielzahl von Einzelgutachten, wurde die Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

(UVU) durch die Bundes<strong>an</strong>stalt für Gewässerkunde<br />

(BfG) in Koblenz durchgeführt. Der Untersuchungsumf<strong>an</strong>g wurde<br />

aufgrund <strong>der</strong> Besprechung gemäß § 5 UVPG vom 17.01.2005<br />

vorgestellt.<br />

Die UVU umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen des Vorhabens auf:<br />

1. Menschen, Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen und die biologische Vielfalt<br />

<strong>2.</strong> Boden, Wasser, Luft, Klima und L<strong>an</strong>dschaft,<br />

3. Kultur und sonstige Sachgüter,<br />

4. die Wechselwirkung zwischen den vorgen<strong>an</strong>nten Schutzgütern.<br />

Für die natürlichen Schutzgüter Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima, und das L<strong>an</strong>dschaftsbild sowie für bestimmte<br />

menschlich Nutzungen (Wohnen, Freizeit und Erholung, Kultur- und<br />

Sachgüter, L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei<br />

und Jagd) wurden die Ist-Zustände beschrieben und <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d einer<br />

5-stufigen Skala bewertet. Darauf basierend wurden die Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahmen ermittelt und sind nachfolgend kurz<br />

beschrieben.<br />

4.1.1 Schutzgut Mensch<br />

Der Mensch k<strong>an</strong>n insbeson<strong>der</strong>e durch Lärm während <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>zeit in<br />

seinem Freizeitverhalten beeinträchtigt werden. Aber auch Erschütterungen<br />

und Verän<strong>der</strong>ungen des L<strong>an</strong>dschaftsbildes, seien sie<br />

temporär während <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>zeit o<strong>der</strong> l<strong>an</strong>gfristig durch Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Ufergestaltung könnten sich auf das menschliche Wohlbefinden<br />

auswirken. Der Mensch profitiert jedoch auch von dieser<br />

Maßnahme, da nach <strong>der</strong>en Fertigstellung die Wartezeiten für die<br />

Binnenschiffer entfallen und <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Liegeplätze mit<br />

senkrechten Wänden zur Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit und Leichtigkeit<br />

<strong>der</strong> Schifffahrt beiträgt.<br />

Als Minimierungsmaßnahme sind die Staubemissionen durch<br />

Befeuchten zu verringern.<br />

- 21


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Als weitere Minimierungsmaßnahme werden zur Einhaltung <strong>der</strong><br />

zulässigen Lärmgrenzwerte bei allen <strong>Bau</strong>tätigkeiten lärmarme<br />

Geräte eingesetzt. Die Lärmgrenzwerte, die nach <strong>der</strong> 16. Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

für allgemeine Wohngebiete 59 dB(A)<br />

am Tag und 49 dB(A) in <strong>der</strong> Nacht betragen, können nach Untersuchungen<br />

<strong>der</strong> BfG eingehalten werden. Die Überwachung <strong>der</strong> zulässigen<br />

Lärmgrenzwerte erfolgt durch entsprechendes Fachpersonal<br />

beim WSA Trier.<br />

Die Einhaltung <strong>der</strong> zulässigen Grenzwerte bei Erschütterungen wird<br />

in Zusammenarbeit mit dem Referat <strong>Bau</strong>grunddynamik <strong>der</strong> BAW<br />

überwacht und sichergestellt.<br />

4.1.2 Schutzgut Tiere<br />

Tiere sind direkt durch Lebensraumverlust im Bereich <strong>der</strong><br />

<strong>Bau</strong>maßnahme betroffen. Insbeson<strong>der</strong>e bei den aquatischen und<br />

terrestrischen Wirbellosen ist <strong>der</strong> Lebensraumverlust auch mit <strong>der</strong><br />

Vernichtung von Individuen verbunden. Weiterhin könne Tiere indirekt<br />

über Verän<strong>der</strong>ungen wie Sauerstoffzehrung, Grundwasserstände,<br />

Strömung o<strong>der</strong> Bodenbeschaffenheit betroffen sein.<br />

4.1.<strong>2.</strong>1 Makrozoobenthos<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> ökologischen Wertigkeit von Gewässern erfolgt<br />

durch die Einschätzung des Gewässercharakters und <strong>der</strong>en<br />

Lebensgemeinschaft. Die Wertigkeit ist im Bereich <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong><br />

Lehmen gering. Der <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer bewirkt<br />

keine erhebliche Verän<strong>der</strong>ung.<br />

4.1.<strong>2.</strong>2 Fische<br />

Während <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme werden Fische aus dem Eingriffsbereich<br />

vertrieben. Die Auswirkungen sind kleinräumig und nur<br />

vorübergehend wirksam. Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten stehen den<br />

Fischen neue Wasserflächen zur Verfügung, wenn auch mit<br />

geringerer Wertigkeit. Durch den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> Fischwechsels<strong>an</strong>lagen ist<br />

eine Best<strong>an</strong>dszunahme insbeson<strong>der</strong>e beeinträchtigter Fischarten<br />

zu erwarten.<br />

4.1.<strong>2.</strong>3 Vögel<br />

Durch die gepl<strong>an</strong>te Maßnahme wird nicht nur <strong>der</strong> Charakter von<br />

Teilbereichen des Untersuchungsgebietes nachhaltig verän<strong>der</strong>t,<br />

son<strong>der</strong>n es k<strong>an</strong>n auch während des Eingriffs zu Störungen <strong>der</strong><br />

Vogelwelt kommen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Gehölzverlust wirkt sich<br />

negativ aus, da diesem eine hohe Wertigkeit zukommt. Im <strong>Schleuse</strong>nbereich<br />

und den betroffenen <strong>an</strong>grenzenden Flächen erfahren<br />

die entsprechenden Lebensräume durch die <strong>Bau</strong>maßnahme eine<br />

Abwertung.<br />

- 22


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

4.1.<strong>2.</strong>4 Heuschrecken<br />

<strong>Bau</strong>- und Anlagebedingte Lebensraumverluste beschränken sich<br />

auf Flächen mit <strong>der</strong>zeit geringer Wertigkeit für Heuschrecken. Das<br />

natürliche Entwicklungspotential <strong>der</strong> im Bereich nachgewiesenen<br />

Spezies ist hoch.<br />

4.1.<strong>2.</strong>5 Laufkäfer<br />

Anlagebedingt wird ein großer Teil des linken Ufers als Lebensraum<br />

für Laufkäfer zerstört. Das ermittelte Laufkäferspektrum ist mit<br />

wenigen Ausnahmen großflächig im Naturraum verbreitet und<br />

präsent. Das natürliche Entwicklungspotential ist hoch. Ausreichende<br />

Lebensräume sind vorh<strong>an</strong>den.<br />

4.1.<strong>2.</strong>6 Würfelnatter und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Reptilien<br />

Durch die gepl<strong>an</strong>ten <strong>Maßnahmen</strong> wird ein großer Teil des betroffenen<br />

linken Ufers als Lebensraum und Ausbreitungslinie für<br />

Reptilien, potentiell auch für die Würfelnatter zerstört. Gefahren<br />

während <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>zeit können minimiert werden. Populationsstützende<br />

<strong>Maßnahmen</strong> und Wie<strong>der</strong>herstellung des <strong>Bau</strong>feldes mit<br />

Funktionssicherung als Ausbreitungskorridor sind nach Abschluss<br />

<strong>der</strong> <strong>Bau</strong>arbeiten zur Eingriffsminimierung durchzuführen.<br />

4.1.3 Pfl<strong>an</strong>zen<br />

Durch das <strong>Bau</strong>vorhaben kommt es zum Verlust <strong>der</strong> Uferböschung<br />

und ihrer Vegetation im gesamten <strong>Bau</strong>bereich <strong>der</strong> <strong>Schleuse</strong> und<br />

<strong>der</strong> beiden Vorhäfen. Eine Wie<strong>der</strong>herstellung ist nur in Teilbereichen<br />

möglich.<br />

4.1.4 Boden<br />

Im Eingriffsbereich werden die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen<br />

und Versiegelungen für Verkehrsflächen<br />

be<strong>an</strong>sprucht. Die Eingriffe können minimiert werden durch Tiefenlockerung<br />

<strong>der</strong> Böden, die für die <strong>Bau</strong>stelleneinrichtung und<br />

<strong>Bau</strong>strassen genutzt werden.<br />

4.1.5 Wasser<br />

Grundsätzlich werden die als negativ zu bewertenden Eigenschaften<br />

eines staugeregelten Flusses und daher erheblich verän<strong>der</strong>ten<br />

Wasserkörpers durch die erneute Aufweitung des Gewässerquerschnittes<br />

im Bereich des Untersuchungsgebietes geringfügig<br />

verstärkt.<br />

- 23


4.1.6 Luft<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Das Schutzgut Luft k<strong>an</strong>n von dem Vorhaben durch Emissionen<br />

bzw. Immissionen je nach <strong>Bau</strong>ablauf betroffen werden. Diese sind<br />

jedoch auf die <strong>Bau</strong>zeit beschränkt und nicht dauerhaft.<br />

4.1.7 Klima<br />

Durch die Uferrücknahme wird die Wasseroberfläche geringfügig<br />

vergrößert. Dies führt aber zu keinen spürbaren Klimaän<strong>der</strong>ungen.<br />

4.1.8 L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

Das L<strong>an</strong>dschaftsbild wird zunächst durch die <strong>Bau</strong>tätigkeit beeinträchtigt.<br />

Diese Beeinträchtigung ist jedoch zeitlich begrenzt.<br />

Außerdem gibt es Beeinträchtigungen durch Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

und die Errichtung <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>werke, sowie den Verlust L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

prägen<strong>der</strong> Gehölze im Nahbereich. Die Beeinträchtigungen<br />

sind jedoch größtenteils unerheblich. Lediglich die <strong>an</strong>lagenbedingten<br />

Beeinträchtigungen sind erheblich.<br />

4.1.9 Kultur- und Sachgüter<br />

Das Wegekreuz innerhalb des Betriebsgeländes ist zu sichern und<br />

nach Abschluss <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>arbeiten wie<strong>der</strong> aufzustellen. Unerwartete<br />

Funde sind im Zuge <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme entsprechend zu melden.<br />

4.1.10 Zusammenfassung<br />

Für die Schutzgüter Tiere, Pfl<strong>an</strong>zen, Boden und L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

ergeben sich erhebliche, nachteilige Auswirkungen:<br />

So werden die Fische unmittelbar durch den Lebensraumverlust<br />

aufgrund <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme sowie die Schl<strong>an</strong>genart Würfelnatter<br />

durch bauzeitliche Einschränkungen des potentiellen W<strong>an</strong><strong>der</strong>korridors<br />

erheblich negativ beeinflusst. Wertvolle Pfl<strong>an</strong>zbestände des<br />

aquatischen und terrestrischen Bereiches werden durch die<br />

Umw<strong>an</strong>dlung von Böschungsufer in Senkrechtufer dauerhaft<br />

vernichtet. Durch die Abgrabung <strong>der</strong> Böden zur Herstellung des<br />

<strong>Schleuse</strong>ngeländes erfährt das Schutzgut Boden kleinräumig<br />

erheblich nachteilige Auswirkungen. Das L<strong>an</strong>dschaftsbild wird<br />

ebenfalls durch die Uferverän<strong>der</strong>ung, den Bodenabtrag und die<br />

Anlage eines senkrechten Ufers negativ beeinflusst. Neben diesen<br />

als erheblich nachteilig bewerteten Auswirkungen gibt es weitere<br />

geringfügige und damit als unerheblich eingeschätzte<br />

Auswirkungen auf fast alle Schutzgüter.<br />

Zur Vermeidung und Minimierung von negativen Auswirkungen auf<br />

die Umwelt werden Hinweise gegeben, die dabei helfen sollen die<br />

verbleibenden Auswirkungen zu verringern. Sie beziehen sich z. B.<br />

- 24


Anlage 12<br />

Anlage 7<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

auf die Beachtung von Brutzeiten und die Verwendung von<br />

lärmarmen <strong>Bau</strong>geräten und <strong>Bau</strong>verfahren.<br />

Zur Gestaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Flächen gibt die UVU<br />

Hinweise und macht Vorschläge. Die darüber hinaus zu kompensierenden<br />

Eingriffe werden aufgrund einer bestehenden Verwaltungsvereinbarung<br />

zwischen dem L<strong>an</strong>d Rheinl<strong>an</strong>d Pfalz und <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d über den <strong>Bau</strong> von Fischwechsel<strong>an</strong>lagen<br />

im Bereich <strong>der</strong> deutschen <strong>Mosel</strong> 6 ausgeglichen. Für den <strong>Bau</strong><br />

<strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong> Lehmen wird es als sinnvoll <strong>an</strong>gesehen, Eingriffe<br />

in aquatische Lebensräume und die Vegetation sowie das<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbild in dieser Form auszugleichen. Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> Würfelnatter, die eine streng geschützte europäische Art und in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d vom Aussterben bedroht ist, sind durch zusätzliche<br />

artspezifische Kompensationsmaßnahmen auszugleichen, da die<br />

Art von Fischaufstiegs<strong>an</strong>lagen nicht profitieren k<strong>an</strong>n. Zusätzlich<br />

werden Vorschläge zur Wie<strong>der</strong>herstellung und Gestaltung <strong>der</strong> während<br />

<strong>der</strong> <strong>Bau</strong>zeit in Anspruch genommenen Flächen unterbreitet.<br />

Ferner werden Beweissicherungsmaßnahmen wie z. B. für die Würfelnatter<br />

beschrieben.<br />

4.2 Artenschutz<br />

Im Fachbeitrag Artenschutz, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> BfG Koblenz erstellt<br />

wurde, wurde im Einzelnen ermittelt, ob artenschutzrechtliche<br />

Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch das Vorhaben „<strong>Bau</strong> <strong>der</strong><br />

zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer Lehmen“ verletzt werden können.<br />

Insgesamt wurden 17 Arten (davon 11 Vogelarten) und zwei<br />

Artengruppen im Einzelnen ermittelt.<br />

Im Ergebnis ist dies für keine Art <strong>der</strong> Fall, sofern bestimmte<br />

Schutzzeiten und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Vermeidungsmaßnahmen für Vogelarten<br />

und Reptilien bei <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>ausführung eingehalten werden.<br />

Einen Son<strong>der</strong>fall stellt die Würfelnatter dar. Diese ist aktuell noch<br />

nicht im direkten Eingriffsbereich des Vorhabens beobachtet worden,<br />

ein Einw<strong>an</strong><strong>der</strong>n bis zum <strong>Bau</strong>beginn ist jedoch <strong>an</strong>gesichts einer<br />

aktuellen Ausbreitungstendenz <strong>der</strong> Population nicht unwahrscheinlich.<br />

Aus diesem Grund wird hier die vorsorgliche Realisierung von<br />

<strong>Maßnahmen</strong> empfohlen, da eine möglicherweise bis zum <strong>Bau</strong>beginn<br />

als Ruhestätte genutzte Uferböschung durch das Vorhaben<br />

verloren geht. Zusätzlich sollte vor Beginn <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme eine<br />

weitere Untersuchung des Würfelnatterbest<strong>an</strong>ds erfolgen, um die<br />

im Artenschutzbeitrag getroffenen Annahmen zur Ausbreitung <strong>der</strong><br />

Art abzusichern.<br />

6 Öffentlich- rechtliche Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d vertreten durch die Wasser-<br />

und Schifffahrtsdirektion Südwest und dem L<strong>an</strong>d Rheinl<strong>an</strong>d Pfalz vertreten durch das Ministerium für<br />

Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz über den Neubau von Fischwechsel<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> den vorh<strong>an</strong>denen<br />

Staustufen des deutschen <strong>Mosel</strong>abschnittes zwischen den Staustufen Koblenz und Trier als Kompensation<br />

für den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> <strong>2.</strong> <strong>Mosel</strong>schleusen.<br />

- 25


Anlage 8<br />

Anlage 9.1 bis 9.3<br />

4.3 FFH- Gebiet<br />

<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Für den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer Lehmen besteht eine<br />

Prüfpflicht nach § 34 BNatSchG bezüglich <strong>der</strong> Verträglichkeit mit<br />

den Erhaltungszielen von Gebieten des europäischen<br />

Schutzgebietssystems Natura 2000 im Einwirkungsbereich. Hierfür<br />

hat die BfG Koblenz die vorliegende Flora Fauna Habitat (FFH)<br />

Verträglichkeitsprüfung <strong>an</strong>gefertigt.<br />

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass unter Berücksichtigung von<br />

<strong>Bau</strong>zeitbeschränkungen zum Schutz des Schwarzmil<strong>an</strong>s im Bereich<br />

des Oberen Vorhafens (vom 15.0<strong>2.</strong> bis 15.08. keine störintensive<br />

<strong>Bau</strong>tätigkeit) keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />

von Arten o<strong>der</strong> Lebensraumtypen zu erwarten sind.<br />

Auch die gebietsspezifischen Erhaltungsziele werden nicht beeinträchtigt,<br />

so dass insgesamt keine erhebliche Beeinträchtigung von<br />

NATURA 2000 Gebieten durch das Vorkommen ausgeht.<br />

4.4 L<strong>an</strong>dschaftspflegerischer Begleitpl<strong>an</strong><br />

Im L<strong>an</strong>dschaftspflegerischen Begleitpl<strong>an</strong>, aufgestellt durch das<br />

Büro Högner in Minheim, werden die Ergebnisse <strong>der</strong> UVU und<br />

<strong>der</strong>en Folgen auf Naturhaushalt und L<strong>an</strong>dschaftsbild weiter konkretisiert.<br />

Nach <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dsbewertung und Beschreibung <strong>der</strong><br />

gepl<strong>an</strong>ten Eingriffe werden die zu erwartenden Konfliktpunkte<br />

ausgearbeitet. Aus <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dsbewertung werden l<strong>an</strong>dschaftspflegerische<br />

Zielstellungen entwickelt und hieraus Vermeidungs-,<br />

Minimierungs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen.<br />

In erster Linie erfolgt <strong>der</strong> Ersatz nicht vermeidbarer Störungen <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftspotentiale durch den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

gemäß Vereinbarung zwischen L<strong>an</strong>d und Bund durch den <strong>Bau</strong><br />

von Fischwechsel<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong>.<br />

Unabhängig davon ist zur Minimierung <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong><br />

<strong>Bau</strong>maßnahme die Nutzung von geräuscharmen Maschinen, <strong>der</strong><br />

Schutz <strong>der</strong> <strong>an</strong>grenzenden Gehölzbestände und des Oberbodens,<br />

vorzusehen.<br />

Außerdem werden nachfolgend <strong>Maßnahmen</strong> umgesetzt:<br />

Erweiterung des Abweissystems <strong>an</strong> <strong>der</strong> B49 am rechten Ufer<br />

Anlage von Steinriegeln und Steinhaufen im Unterwasser am<br />

linken Ufer<br />

Entwicklung von Ufergehölzen und Uferstaudenfluren<br />

<strong>Bau</strong>mpfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g des <strong>Mosel</strong>ufers und des Betriebsweges<br />

Fachgerechte Bodenlockerung, Oberboden<strong>an</strong>deckung<br />

Entwicklung von Extensivrasen.<br />

- 26


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Zusammenfassend stellt <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftspflegerische Begleitpl<strong>an</strong><br />

fest, dass mit dem <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> Fischwechsel<strong>an</strong>lage Koblenz <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Mosel</strong> und nach Durchführung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

und bei Beachtung <strong>der</strong> vorgesehenen Vermeidungs- und<br />

Minimierungsmaßnahmen alle Eingriffe in die Natur im Sinne von §<br />

15 Abs. 2 BNatSchG durch den <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

Lehmen ausgeglichen sind.<br />

Die <strong>Bau</strong>arbeiten zur ersten Fischwechsel<strong>an</strong>lage mit Besucherzentrum<br />

in Koblenz sind abgeschlossen. Die Pl<strong>an</strong>ungen für die zweite<br />

Fischwechsel<strong>an</strong>lage in Lehmen werden zurzeit erstellt.<br />

5 Beweissicherungs- und Begleituntersuchungen<br />

Zur Beobachtung des Grundwasserspiegels wurden im Umfeld <strong>der</strong><br />

<strong>Schleuse</strong> neun Grundwassermessstellen errichtet. Davon werden<br />

fünf seit März 2009 regelmäßig abgelesen. Die Pegelaufzeichnungen<br />

dieser Messstellen werden auch während <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>phase und<br />

bis etwa zwei Jahre nach Inbetriebnahme <strong>der</strong> neuen <strong>Schleuse</strong><br />

fortgeführt.<br />

Die Wasserspiegellagen <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> werden durch die<br />

Aufzeichnungen des Pegels Cochem dokumentiert.<br />

Vor <strong>Bau</strong>beginn ist eine erneute Untersuchung des Würfelnatterbest<strong>an</strong>des<br />

durchzuführen, um etwaigen Best<strong>an</strong>ds Verän<strong>der</strong>ungen<br />

festzustellen und die im Artenschutzbeitrag getroffenen Annahmen<br />

zur Ausbreitung abzusichern.<br />

6 Grundstücksin<strong>an</strong>spruchnahme<br />

Die <strong>Bau</strong>maßnahme <strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen erfor<strong>der</strong>t eine vorübergehende<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von Grundstücken.<br />

Anlage 5.1 bis 5.3 Von <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme unmittelbar betroffen sind Grundstücke<br />

zwischen <strong>Mosel</strong>-km 20,100 und 21,900 in den Gemarkungen<br />

Lehmen und Nie<strong>der</strong>fell. Darüber hinaus werden Grundstücksflächen<br />

z. B. für die <strong>Bau</strong>stelleneinrichtung, als Arbeitsstreifen, zur<br />

Zwischenlagerung von Boden etc. benötigt.<br />

Anlage 4.1 und 4.2 Jedes durch die <strong>Bau</strong>maßnahme betroffene Grundstück ist in den<br />

Grun<strong>der</strong>werbsplänen und Grun<strong>der</strong>werbsverzeichnissen entsprechend<br />

bezeichnet.<br />

Alle erfor<strong>der</strong>lichen Grundstücke zum <strong>Bau</strong> <strong>der</strong> zweiten <strong>Schleuse</strong>nkammer<br />

sowie dem oberen und unteren Vorhafen befinden sich im<br />

Eigentum <strong>der</strong> WSV. In den Grun<strong>der</strong>werbsplänen sind sie mit grauer<br />

Farbe gekennzeichnet.<br />

- 27


<strong>2.</strong> <strong>Schleuse</strong> Lehmen<br />

<strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong><br />

Die vorübergehend zu be<strong>an</strong>spruchenden Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen<br />

sind in den Grun<strong>der</strong>werbsverzeichnissen <strong>an</strong>gegeben<br />

als „b) vorübergehend zu be<strong>an</strong>spruchende Fläche". In den<br />

Grun<strong>der</strong>werbsplänen sind sie mit violetter Farbe gekennzeichnet.<br />

Die privatrechtlichen Regelungen <strong>der</strong> Grundstücksin<strong>an</strong>spruchnahmen<br />

und die Ermittlung und Festlegung <strong>der</strong> hierfür zu zahlenden<br />

Entschädigungen sind nicht Gegenst<strong>an</strong>d dieses <strong>Pl<strong>an</strong>feststellung</strong>sverfahrens.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Entschädigungen erfolgt in <strong>der</strong> Regel<br />

durch vereidigte Sachverständige. Die Grundstücksin<strong>an</strong>spruchnahme<br />

wird im Wege <strong>der</strong> gütlichen Einigung (Abschluss notarieller<br />

Verträge bzw. privatrechtlicher Vereinbarungen) o<strong>der</strong>, sofern eine<br />

solche nicht zu erreichen ist, in einem von <strong>der</strong> zuständigen<br />

L<strong>an</strong>desbehörde durchzuführenden Verfahren abgewickelt.<br />

Aufgestellt:<br />

Trier, den 29.03.2012<br />

Der Leiter des<br />

Wasser- und Schifffahrtsamtes Trier<br />

Gährs<br />

Ltd. <strong>Bau</strong>direktor<br />

- 28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!