GOZ Patienteninfo 2 - Zahnärztekammer Berlin
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Die Zahnarzthonorare werden<br />
kräftig steigen – und der Zahnarztbesuch<br />
viel teurer?<br />
Nein. Beides trifft nicht zu. Nur durch die<br />
Ausweitung und Anpassung einiger Leistungsbeschreibungen<br />
– 70 Prozent aller Leistungen<br />
ändern sich in Beschreibung und Bewertung<br />
nicht – führt die neue <strong>GOZ</strong> zu geringfügig<br />
höheren Zahnarzthonoraren. Die letzte Anpassung<br />
der Zahnarzthonorare liegt über zwei<br />
Jahrzehnte zurück. Zugleich sind 40 Prozent der<br />
Kosten im privatzahnärztlichen Bereich gar nicht<br />
dem zahnärztlichen Honorar zuzuordnen. Bevor<br />
dem Patient eine Krone oder ein Implantat<br />
eingesetzt wird, wurden bereits erhebliche Material-<br />
oder Laborkosten verursacht – Kosten, die<br />
nicht als Honorar beim Zahnarzt ankommen.<br />
Mit der novellierten <strong>GOZ</strong> werden die hohe Qualität<br />
und das Behandlungsniveau der zahnärztlichen<br />
Versorgung entsprechend abgebildet<br />
– die Zahnarztkosten steigen hingegen nicht. So<br />
rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit<br />
einer finanziellen Mehrbelastung für Patientinnen<br />
und Patienten von lediglich 2 Euro – pro Jahr und<br />
Haushalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine private<br />
oder gesetzliche Versicherung vorliegt.<br />
Eine Informationsschrift der Bundeszahnärztekammer<br />
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen <strong>Zahnärztekammer</strong>n e.V.<br />
www.bzaek.de<br />
§ €<br />
Die Novellierung der<br />
Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
(<strong>GOZ</strong>)<br />
Das sollten Patienten wissen!
Die Novellierung der Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte (<strong>GOZ</strong>)<br />
Das sollten Patienten wissen!<br />
Die Bundesregierung hat, mit Zustimmung des<br />
Bundesrats, eine Novellierung der über 24 Jahre<br />
alten Gebührenordnung für Zahnärzte (<strong>GOZ</strong>)<br />
beschlossen. In letzter Zeit werden Patientinnen<br />
und Patienten häufig mit dem Inhalt und den<br />
Folgen dieser Novellierung verunsichert. So wird<br />
die neue <strong>GOZ</strong> oft mit einer einseitigen Erhöhung<br />
der Zahnarzthonorare gleichgesetzt. Gleichzeitig<br />
wird behauptet, eine Novellierung sei mit erheblichen<br />
Mehrkosten bei der Zahnbehandlung<br />
verbunden. Beides ist sachlich und fachlich<br />
falsch und entspricht nicht den Tatsachen!<br />
Was genau ist eigentlich die<br />
<strong>GOZ</strong> – und für wen gilt sie?<br />
Die <strong>GOZ</strong> regelt die Vergütung von zahnärztlichen<br />
Leistungen für sogenannte „Privatpatienten“. Das<br />
sind etwa 10 Prozent aller Patientinnen und Patienten<br />
in Deutschland. Die <strong>GOZ</strong> wurde zuletzt<br />
1987 novelliert. Die neue <strong>GOZ</strong> wird zum 1. Januar<br />
2012 in Kraft treten.<br />
Gesetzlich Versicherte betrifft die <strong>GOZ</strong> nur in ganz<br />
bestimmten Fällen. Zum Beispiel dann, wenn Leistungen<br />
außerhalb des Leistungskatalogs der<br />
Regelversorgung nachgefragt werden, sprich:<br />
Wenn etwa auf Patientenwunsch eine ästhetisch<br />
anspruchsvolle Kunststofffüllung statt Amalgam<br />
für die Zahnbehandlung gewählt wird.<br />
Warum soll die <strong>GOZ</strong> überhaupt<br />
novelliert werden?<br />
Die <strong>GOZ</strong> soll den aktuellen und wissenschaftlichen<br />
Stand der Zahnmedizin in Leistungsbeschreibungen<br />
abbilden. Viele moderne Behandlungsmethoden<br />
– wie beispielsweise die professionelle<br />
Zahnreinigung – waren in der mittlerweile 24<br />
Jahre alten <strong>GOZ</strong> gar nicht aufgeführt. Die Folge:<br />
Der Zahnarzt musste diese Leistungen mit ähnlichen,<br />
sogenannten „analogen“ Leistungen, in<br />
der Abrechnung umschreiben. Dies führte häufig<br />
zu Erstattungsschwierigkeiten zwischen dem<br />
Patient und seiner Versicherung. Die Zahnärzte<br />
haben sich dafür eingesetzt, die völlig veraltete<br />
<strong>GOZ</strong> endlich zu modernisieren und an den aktuellen<br />
wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin<br />
für neue und innovative Behandlungsmethoden<br />
sowie für mehr Transparenz und Rechtssicherheit<br />
zwischen Patienten, Versicherungsträgern und<br />
Zahnärzten anzupassen.<br />
Die Zahnarzthonorare werden