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GOZ Patienteninfo 2 - Zahnärztekammer Berlin

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Die Zahnarzthonorare werden<br />

kräftig steigen – und der Zahnarztbesuch<br />

viel teurer?<br />

Nein. Beides trifft nicht zu. Nur durch die<br />

Ausweitung und Anpassung einiger Leistungsbeschreibungen<br />

– 70 Prozent aller Leistungen<br />

ändern sich in Beschreibung und Bewertung<br />

nicht – führt die neue <strong>GOZ</strong> zu geringfügig<br />

höheren Zahnarzthonoraren. Die letzte Anpassung<br />

der Zahnarzthonorare liegt über zwei<br />

Jahrzehnte zurück. Zugleich sind 40 Prozent der<br />

Kosten im privatzahnärztlichen Bereich gar nicht<br />

dem zahnärztlichen Honorar zuzuordnen. Bevor<br />

dem Patient eine Krone oder ein Implantat<br />

eingesetzt wird, wurden bereits erhebliche Material-<br />

oder Laborkosten verursacht – Kosten, die<br />

nicht als Honorar beim Zahnarzt ankommen.<br />

Mit der novellierten <strong>GOZ</strong> werden die hohe Qualität<br />

und das Behandlungsniveau der zahnärztlichen<br />

Versorgung entsprechend abgebildet<br />

– die Zahnarztkosten steigen hingegen nicht. So<br />

rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit<br />

einer finanziellen Mehrbelastung für Patientinnen<br />

und Patienten von lediglich 2 Euro – pro Jahr und<br />

Haushalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine private<br />

oder gesetzliche Versicherung vorliegt.<br />

Eine Informationsschrift der Bundeszahnärztekammer<br />

Arbeitsgemeinschaft der Deutschen <strong>Zahnärztekammer</strong>n e.V.<br />

www.bzaek.de<br />

§ €<br />

Die Novellierung der<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

(<strong>GOZ</strong>)<br />

Das sollten Patienten wissen!


Die Novellierung der Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (<strong>GOZ</strong>)<br />

Das sollten Patienten wissen!<br />

Die Bundesregierung hat, mit Zustimmung des<br />

Bundesrats, eine Novellierung der über 24 Jahre<br />

alten Gebührenordnung für Zahnärzte (<strong>GOZ</strong>)<br />

beschlossen. In letzter Zeit werden Patientinnen<br />

und Patienten häufig mit dem Inhalt und den<br />

Folgen dieser Novellierung verunsichert. So wird<br />

die neue <strong>GOZ</strong> oft mit einer einseitigen Erhöhung<br />

der Zahnarzthonorare gleichgesetzt. Gleichzeitig<br />

wird behauptet, eine Novellierung sei mit erheblichen<br />

Mehrkosten bei der Zahnbehandlung<br />

verbunden. Beides ist sachlich und fachlich<br />

falsch und entspricht nicht den Tatsachen!<br />

Was genau ist eigentlich die<br />

<strong>GOZ</strong> – und für wen gilt sie?<br />

Die <strong>GOZ</strong> regelt die Vergütung von zahnärztlichen<br />

Leistungen für sogenannte „Privatpatienten“. Das<br />

sind etwa 10 Prozent aller Patientinnen und Patienten<br />

in Deutschland. Die <strong>GOZ</strong> wurde zuletzt<br />

1987 novelliert. Die neue <strong>GOZ</strong> wird zum 1. Januar<br />

2012 in Kraft treten.<br />

Gesetzlich Versicherte betrifft die <strong>GOZ</strong> nur in ganz<br />

bestimmten Fällen. Zum Beispiel dann, wenn Leistungen<br />

außerhalb des Leistungskatalogs der<br />

Regelversorgung nachgefragt werden, sprich:<br />

Wenn etwa auf Patientenwunsch eine ästhetisch<br />

anspruchsvolle Kunststofffüllung statt Amalgam<br />

für die Zahnbehandlung gewählt wird.<br />

Warum soll die <strong>GOZ</strong> überhaupt<br />

novelliert werden?<br />

Die <strong>GOZ</strong> soll den aktuellen und wissenschaftlichen<br />

Stand der Zahnmedizin in Leistungsbeschreibungen<br />

abbilden. Viele moderne Behandlungsmethoden<br />

– wie beispielsweise die professionelle<br />

Zahnreinigung – waren in der mittlerweile 24<br />

Jahre alten <strong>GOZ</strong> gar nicht aufgeführt. Die Folge:<br />

Der Zahnarzt musste diese Leistungen mit ähnlichen,<br />

sogenannten „analogen“ Leistungen, in<br />

der Abrechnung umschreiben. Dies führte häufig<br />

zu Erstattungsschwierigkeiten zwischen dem<br />

Patient und seiner Versicherung. Die Zahnärzte<br />

haben sich dafür eingesetzt, die völlig veraltete<br />

<strong>GOZ</strong> endlich zu modernisieren und an den aktuellen<br />

wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin<br />

für neue und innovative Behandlungsmethoden<br />

sowie für mehr Transparenz und Rechtssicherheit<br />

zwischen Patienten, Versicherungsträgern und<br />

Zahnärzten anzupassen.<br />

Die Zahnarzthonorare werden

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