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Dokumentationspflicht - Zahnärztekammer Berlin

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© ZÄK <strong>Berlin</strong> - GOZ-Referat<br />

Die Verwendung der Texte und Grafiken in Veröffentlichungen und Publikationen, auch auszugsweise, ist ohne Zustimmung der ZÄK <strong>Berlin</strong>/des Autoren, urheberrechtswidrig und strafbar.<br />

Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen.<br />

Die Pflicht zur Dokumentation<br />

• Warum ist Dokumentation so wichtig?<br />

Postanschrift:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Stallstraße 1<br />

10585 <strong>Berlin</strong> (Charlottenburg)<br />

- 1 -<br />

Telefon: (0 30) 3 48 08 - 0<br />

Telefax: (0 30) 3 48 08 - 2 40<br />

Internet: http://www.zaek-berlin.de<br />

eMail: info@zaek-berlin.de<br />

Faxabruf-Nr.: 3 48 08-3 59<br />

In den letzten Jahren ist die Zahl der Auseinandersetzungen zwischen Zahnarzt und Patient bzw.<br />

Krankenversicherung bezüglich angeblicher Falschbehandlung, nicht korrekter Rechnungslegung und<br />

ggf. Schmerzensgeldanspruch gestiegen; wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, ist eine ausführliche<br />

Patientenkartei ein wichtiges Beweismittel! Zwar meinen viele Zahnärzte als Zeugen ihre Mitarbeiter<br />

angeben zu können, aber abhängige Mitarbeiter/innen haben als Zeugen verständlicherweise keine<br />

große Beweiskraft. Die zahnärztliche Dokumentation hingegen hat im rechtlichen Sinne<br />

Urkundencharakter.<br />

• Woraus resultiert die <strong>Dokumentationspflicht</strong> des Zahnarztes?<br />

- aus dem Behandlungsvertrag schuldet der Zahnarzt dem Patienten als Nebenpflicht die<br />

ausführliche, sorgfältige und vollständige Dokumentation der Behandlung (Berufsordnung)<br />

• Was ist der Zweck der Dokumentation?<br />

- die Therapiesicherung und Information (z. B. bei Weiterbehandlung)<br />

- die Rechenschaftslegung (z. B. bei Gutachten, Versicherungsanfragen)<br />

- die Beweisfunktion (bei Rechtsstreitigkeiten)<br />

• Was muss dokumentiert werden?<br />

- Anamnese (ggf. mit Besonderheiten)<br />

- Behandlungsdatum mit zeitlichem Ablauf/Dauer der Behandlung<br />

- besondere Schwierigkeiten bei der Behandlung<br />

- Befunde/Diagnosen (insbesondere beim Röntgen)<br />

- Patientenaufklärung (Kosten, Folgen der Nichtbehandlung, Risiken, Behandlungsalternativen)<br />

- Einwilligungserklärung des Patienten<br />

- Behandlungsdaten (Zahn/Region, Art der Behandlung, verwendete Materialien/Medikamente)<br />

- Heil- und Kostenpläne<br />

• Wann sollte die Dokumentation erfolgen?<br />

Zeitnah! D. h. in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behandlung oder direkt nach einem<br />

Behandlungsschritt.<br />

Die <strong>Dokumentationspflicht</strong> gilt für alle Patienten, hat aber noch eine besondere Bedeutung bei<br />

Privatliquidationen:<br />

1. In der GOZ/GOÄ gibt es einige Gebührenpositionen, wo entweder eine bestimmte Zeitdauer<br />

vorgegeben ist oder ein zeitlicher Abstand zu einer vorhergegangenen Behandlung. Hier empfiehlt sich<br />

also eine genaue Zeitangabe.<br />

2. Die Bemessung der Gebühren ist in § 5 der GOZ geregelt, nach § 10 Abs. 3 GOZ ist das<br />

Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes zu begründen. Diese Gründe sind zu dokumentieren, da<br />

die Angemessenheit der Gebührenforderung sonst nicht nachgewiesen werden kann.<br />

Auf allgemein gehaltene und vom Liquidationsprogramm angebotene Begründungen sollte verzichtet<br />

werden.<br />

>>><br />

Deutsche Apotheker- und Ärztebank EG<br />

BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 0 001 246 267<br />

Postbank <strong>Berlin</strong><br />

BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 14 181 108


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Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen.<br />

• Wie sollten Karteikarteneintragungen aussehen?<br />

- Übersichtlich, deutlich geschrieben<br />

- Datum und Uhrzeit und Dauer der Behandlung<br />

- Platz lassen für Begründungen und evt. Schwierigkeiten<br />

- Genaue Zahnangaben mit allen Leistungspositionen (nicht etwa: „Ok ,Uk Zst entfernt“ o. ä.)<br />

- Möglichst wenig Wertungen und persönliche Eindrücke vom Patienten, das müsste dann<br />

später bei einer evtl. vom Patienten geforderten Karteieinsichtnahme geschwärzt werden.<br />

(Autorin: Dr. Lore Gewehr)<br />

Stand: 12.04.2006<br />

Postanschrift:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Stallstraße 1<br />

10585 <strong>Berlin</strong> (Charlottenburg)<br />

- 2 -<br />

Telefon: (0 30) 3 48 08 - 0<br />

Telefax: (0 30) 3 48 08 - 2 40<br />

Internet: http://www.zaek-berlin.de<br />

eMail: info@zaek-berlin.de<br />

Deutsche Apotheker- und Ärztebank EG<br />

BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 0 001 246 267<br />

Postbank <strong>Berlin</strong><br />

BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 14 181 108

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