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Dokumentationspflicht - Zahnärztekammer Berlin

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© ZÄK <strong>Berlin</strong> - GOZ-Referat<br />

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Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen.<br />

• Wie sollten Karteikarteneintragungen aussehen?<br />

- Übersichtlich, deutlich geschrieben<br />

- Datum und Uhrzeit und Dauer der Behandlung<br />

- Platz lassen für Begründungen und evt. Schwierigkeiten<br />

- Genaue Zahnangaben mit allen Leistungspositionen (nicht etwa: „Ok ,Uk Zst entfernt“ o. ä.)<br />

- Möglichst wenig Wertungen und persönliche Eindrücke vom Patienten, das müsste dann<br />

später bei einer evtl. vom Patienten geforderten Karteieinsichtnahme geschwärzt werden.<br />

(Autorin: Dr. Lore Gewehr)<br />

Stand: 12.04.2006<br />

Postanschrift:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Stallstraße 1<br />

10585 <strong>Berlin</strong> (Charlottenburg)<br />

- 2 -<br />

Telefon: (0 30) 3 48 08 - 0<br />

Telefax: (0 30) 3 48 08 - 2 40<br />

Internet: http://www.zaek-berlin.de<br />

eMail: info@zaek-berlin.de<br />

Deutsche Apotheker- und Ärztebank EG<br />

BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 0 001 246 267<br />

Postbank <strong>Berlin</strong><br />

BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 14 181 108

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