Untere Bachäcker
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Untere Bachäcker
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T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N U N D<br />
Ö R T L I C H E B A U V O R S C H R I F T E N<br />
Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“<br />
im Ortsteil Haisterkirch<br />
der<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
gem. §9 Abs. 8 BauGB<br />
25. April 2005<br />
Forschungsgruppe Stadt + Umwelt<br />
Blumenstraße 6<br />
71638 Ludwigsburg<br />
Telefon 07141 – 920 052<br />
Telefax 07141 – 978 463<br />
info@stadt-umwelt.de<br />
www.stadt-umwelt.de
Satzung zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch<br />
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Satzung zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch<br />
Satzung<br />
über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ im<br />
Stadtteil Haisterkirch der Stadt Bad Waldsee<br />
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />
S. 2414), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom<br />
08.08.1995 (Gbl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.10.2003 (Gbl. S.<br />
695), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom<br />
01.07.2004 (Gbl. S. 469), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung<br />
vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993<br />
(BGBl. I. S. 466) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I<br />
1991 S 58)<br />
hat der Stadtrat der Stadt Bad Waldsee in öffentlicher Sitzung am 19. 05.2005 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ und der<br />
örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes<br />
in der Fassung vom 25.04.2005<br />
§2 Bestandteile der Satzung<br />
1. Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ besteht aus dem<br />
zeichnerischen Teil vom 25.04.2005 und<br />
textlichen Teil vom 25.04.2005<br />
jeweils mit planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 BauGB und<br />
2. den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit<br />
zeichnerischen Teil vom 25.04.2005 und<br />
textlichen Teil vom 25.04.2005.<br />
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Satzung zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch<br />
.<br />
§3 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder<br />
fahrlässig den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zur<br />
Dachgestaltung, zur Gestaltung der Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen, zur<br />
Einfriedung und zu Stützmauern, zur Gestaltung der Außenanlagen, zu Werbeanlagen,<br />
zu Anlagen zum Sammeln und verwenden von Niederschlagswasser und zu<br />
Niederspannungsleitungen zuwiderhandelt.<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO (Fünfzigtausend<br />
EURO) belegt werden.<br />
§4 Inkrafttreten<br />
Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong> und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />
„<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ der Stadt Bad Waldsee treten mit der ortsüblichen<br />
Bekanntmachung nach §10 Abs. 3 BauGB in Kraft).<br />
Bad Waldsee, den ....... .......................................................<br />
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(Bürgermeister Weinschenk)
Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
1.0 Textliche Festsetzungen<br />
Nach §§8 und 9, Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />
S. 2414) in Verbindung mit den §§1 – 27 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der<br />
Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993<br />
(BGBl. I. S. 466) werden folgende Festsetzungen getroffen:<br />
1.1 Bauweise<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB<br />
und § 22 Abs.4 BauNVO)<br />
1.2 Art der baulichen<br />
Nutzung<br />
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB)<br />
und §§1 – 15 BauNVO)<br />
1.3 Maß der baulichen<br />
Nutzung<br />
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB,<br />
§§16 Abs.2 Nr 1 und 4<br />
BauNVO und § 19 Abs. 4<br />
Satz 2 BauNVO)<br />
1.4 Höchstzulässige Zahl<br />
der Wohnungen auf<br />
einer Parzelle<br />
(§9 Abs.1, Nr.6 u. 9<br />
BauGB)<br />
o - offene Bauweise<br />
(Zu §22 Abs.2 BauNVO siehe Festsetzungen im Plan.)<br />
Im gesamten Gebiet sind Mobilfunkanlagen nicht zulässig.<br />
MI – Mischgebiet.<br />
Unter Ausschluß der in §6(2) Ziff. 6, 7, 8 sowie §6(3)<br />
BauNVO genannten Nutzungen.<br />
WA – Allgemeines Wohngebiet<br />
In Anwendung von §1 Abs.6 BauNVO sind die Ausnahmen<br />
nach §4 Abs.3 Nr.1 und Nr. 3 bis 5 BauNVO nicht<br />
zulässig und nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />
Das Maß der Baulichen Nutzung wird bestimmt durch die<br />
Grundflächenzahl (GRZ) sowie durch die Höchstbegrenzung<br />
durch Wand- und Firsthöhe.<br />
Die maximale GRZ = 0,35.<br />
Die Grundfläche darf nach §19 Abs.4 Nr.2<br />
BauNVO um 15m 2 überschritten werden, sofern Anbauten<br />
ohne Heizung zur passiven Nutzung der Sonnenenergie<br />
errichtet werden (Wintergärten). Sie sind durch<br />
Türen, Fenster oder Wände von den Hauptgebäuden zu<br />
trennen. Sie sind von der Berechnung der zulässigen<br />
Grundfläche ausgenommen.<br />
Je Wohngebäude sind höchstens zwei Wohnungen zulässig.<br />
Je Doppelhaushälfte wird die Anzahl Wohnungen<br />
auf eine Wohnung beschränkt.<br />
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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
1.5 Höhe der baulichen<br />
Anlagen<br />
(§9 Abs.1, §16 Abs.2,<br />
Nr.4 BauNVO)<br />
1.6 Geschoßzahl<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)<br />
1.7 Höhenlage der<br />
Gebäude<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB,<br />
§18 Abs. 1 und 2,<br />
BauNVO)<br />
1.8 Aufschüttungen und<br />
Abgrabungen<br />
(§9 Abs.1 Nr.17 BauGB)<br />
1.9 Stellung der baulichen<br />
Anlagen<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)<br />
1.10 Nebenanlagen<br />
(§14 BauNVO, )<br />
Weder Firsthöhe (FH) noch Wandhöhe (WH) darf folgende<br />
Maße gemessen ab der im Plan eingetragenen Bezugshöhe<br />
(BZH) nicht überschreiten<br />
MI FH = 9,00m° WH = 3,80m<br />
WA-1 FH = 9,00m° WH = 3,80m<br />
WA-2 FH = 11,00m WH = 6,00m<br />
Die maximal zulässige Geschoßzahl wird auf zwei Vollgeschosse<br />
(II) festgelegt.<br />
Die im Plan festgelegte Bezugshöhe (BZH) bezieht sich auf<br />
0,00m über NN<br />
Die Bezugshöhe entspricht der vorgeschlagenen Erdgeschossfußbodenhöhe<br />
(EFH). Die EFH darf um 15 cm überoder<br />
unterschritten werden. Die maximal zulässige Gebäudehöhe<br />
ändert sich dadurch nicht.<br />
Aufschüttungen und Abgrabungen sind Niveau gleich mit<br />
der öffentlichen Erschließung auszuführen. Für Aufschüttungen<br />
zu angrenzenden Grünflächen und Pflanzgebot<br />
PFG 1 gilt:<br />
bis maximal MI 0,50m<br />
WA 0,80 m<br />
sind gegenüber dem vorhandenen im Plan dargestellten<br />
Gelände zulässig.<br />
Die im Plan eingetragenen Firstrichtungen sind einzuhalten.<br />
Die zulässige Abweichung beträgt ± 5°. Sie gelten für<br />
das Hauptdach<br />
Nebenanlagen im Sinne von §2 Abs. 2 der LBO sind je<br />
Hauptgebäude auf insgesamt 40 cbm begrenzt. Sie sind<br />
auf dem gesamten Grundstück außerhalb der Pflanzgebote<br />
und der Einfriedungsverbote zulässig.<br />
Nebenanlagen, die der Versorgung mit Energie, Wasser<br />
sowie zur Ableitung von Wasser dienen, sind gemäß §14<br />
Abs. 2 BauNVO als Ausnahme zulässig.<br />
Im Pflanzgebot PFG 1 sind Nebenanlagen generell nicht<br />
zulässig.<br />
MI: Ausnahmsweise können nach §31 Abs. 1 BauGB Nebengebäude<br />
über 40 cbm zugelassen werden, sofern sie<br />
der gewerblichen Nutzung dienen, den städtebaulichen<br />
Grundzügen der Baugrößen, der Durchgrünung und Besonnung<br />
nicht widersprechen und die Höhenfestsetzungen<br />
nicht überschreiten.<br />
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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
1.11 Garagen und Stellplätze<br />
(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB,<br />
§12 Abs.6 und §37 Abs4<br />
LBO)<br />
1.12 Verkehrsflächen mit<br />
besonderer Zweckbestimmung/Parkplätze<br />
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)<br />
1.13 Bereiche ohne Ein- und<br />
Ausfahrt<br />
(§9 Abs.1 Nr.4 und 11<br />
BauGB)<br />
1.14 Flächen für Aufschüttungen<br />
und Abgrabungen<br />
zur Herstellung<br />
des Straßenkörpers<br />
(§9 Abs.1 Ziff.26 BauGB)<br />
1.15 Maßnahmen zum<br />
Lärmschutz<br />
(§9 Abs.1 Nr.24 BauGB)<br />
Garagen und Carports sind nur innerhalb der Baugrenzen<br />
und innerhalb der gekennzeichneten Flächen für Nebenanlagen<br />
zulässig. Stellplätze sind außerhalb der Pflanzgebote<br />
auf dem gesamten Grundstück zulässig.<br />
Sofern auf dem Baugrundstück ein oder mehrere Garagen<br />
oder Carports errichtet werden, muss eine Garage oder<br />
Carport auf den mit GAz besonders gekennzeichneten<br />
Flächen für Garagen und Carports auf dem Grundstück<br />
errichtet werden. Zusätzliche Garagen oder Carports sind<br />
davon nicht betroffen. Dies gilt je Wohneinheit.<br />
Die Lage der im Plan eingezeichneten öffentliche Parkplätze<br />
kann sich verschieben.<br />
Zu Sicherung der Platznutzung sind Ein- und Ausfahrten<br />
an den im Plan gekennzeichneten Grundstücksgrenzen<br />
nicht zulässig.<br />
Erforderliche Böschungen zur Herstellung des Straßenkörpers<br />
sind bis zu einer Breite von 1,00 m von den Grundstückseigentümern<br />
auf den angrenzenden Grundstücken<br />
zu dulden. Stützfundamente, die beim Setzen von Rabattensteinen<br />
und Randsteinen zur Abgrenzung zwischen<br />
öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich werden, sind auf<br />
den privaten Grundstücksflächen bis zu einer Breite von<br />
0,50m zu dulden.<br />
An den Westfassaden, die bei seltenen Ereignissen durch<br />
Veranstaltungslärm stark belastet sind, dürfen keine öffenbare<br />
Fenster von schutzwürdigen Wohn- oder Schlafräumen<br />
angeordnet werden. Der betreffende Bereich ist im<br />
Bebauungsplan gekennzeichnet. Ausnahmsweise können<br />
öffenbare Fenster zugelassen werden, wenn gewährleistet<br />
ist, dass diese Fenster während der Lärmstörung geschlossen,<br />
und zugleich die Räume ausreichend belüftet<br />
werden, wie z.B. durch Lüftungsanlagen oder über Fenster<br />
an weniger lärmbelasteten Fassaden.<br />
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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Öffentliche und private Grünflächen (§9 Abs.1 Nr.15 BauGB)<br />
1.16 Grünflächen<br />
(§9 Abs.1 Nr.15 und<br />
Nr.20 BauGB)<br />
1.17 Pflanzgebot<br />
(§9 Abs.1 Nr.25a<br />
BauGB)<br />
Öffentlichen Grünflächen:<br />
Wall: Diese Flächen dienen zur Aufschüttung eines ca.<br />
2.00m hohen Walls.<br />
Retention: Diese Flächen sind für das bepflanzte Retentionsvolumen<br />
vorgesehen. Die südlich angrenzenden Flächen<br />
an der Ostgrenze dienen zum Erhalt der landschaftlichen<br />
Ausprägung des Haisterbachs und können als Spielwiese<br />
genutzt werden.<br />
Auf den privaten Grünflächen sind bauliche Anlagen nicht<br />
zugelassen.<br />
Für das gesamte Baugebiet gilt: Die Höhe immergrüner<br />
Nadelgehölze wird entlang der Nord- und Ostgrenzen auf<br />
2.00m begrenzt. Ansonsten gilt, die immergrünen Gehölze<br />
dürfen nicht Fenster von Aufenthaltsräumen, Dachflächen<br />
oder bestehende Anlagen für Solarenergiegewinnung auf<br />
nachbarlichen Grundstücken verschatten. Ausschlaggebend<br />
ist die zu erwartende Wuchshöhe.<br />
Straßenbäume B1 und B2<br />
Entlang der Straßen sind kleinkronige Laubbäume (B1)<br />
gemäß der Pflanzliste 1 und großkronige Laubbäume gemäß<br />
der Pflanzliste 2 an den gekennzeichneten Standorten<br />
in Absprache mit der Gemeinde zu pflanzen (Qualität<br />
Hochstamm: 3xv, m DB, 14-16cm Stammumfang). Der<br />
genaue Standort kann in Absprache mit der Gemeinde den<br />
Erfordernissen der Erschließung um bis zu 5.00m verschoben<br />
werden. Abgängige Bepflanzung ist zu ersetzen.<br />
Pflanzgebot 1:<br />
Je angefangene 500 qm Grundstücksfläche sind entlang<br />
der Grundstücksgrenzen innerhalb des Pflanzgebotes im<br />
rückwärtigen –Bereich mindestens ein Obstbaum (Hochstammobstbäume<br />
Qualität 2xv. o. B. 12-14) gemäß Pflanzliste<br />
4 zu pflanzen. Pro 4 qm Pflanzgebotsfläche ist ein<br />
standortgerechter Strauch (Qualität: 2 x v, 60-100cm) der<br />
Pflanzliste 3 zu pflanzen. Abgängige Bepflanzung ist zu<br />
ersetzen.<br />
Pflanzgebot 2:<br />
Naturnahe, stufige Bepflanzung des Erdwalls<br />
Pro 40 qm Pflanzgebotsfläche ist ein Großstrauch gemäß<br />
der Pflanzliste 3 (Qualität: Großsträucher 3xv. m.DB) entlang<br />
des Walls, leicht versetzt und in unregelmäßiger Ab-<br />
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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
1.18 Flächen für die<br />
Regelung des<br />
Wasserabflusses<br />
(§9 Abs.1 Nr.16 und 20<br />
BauGB)<br />
folge, zu pflanzen. Pro 1,5 qm ist ein standortgerechter<br />
Strauch der Pflanzliste 3 (Qualität 2 x v, 60-100cm), zu<br />
pflanzen. Abgängige Bepflanzung ist zu ersetzen.<br />
Pflanzgebot 3:<br />
Naturnahe Begrünung der Retentionsflächen<br />
Pro 15 qm Pflanzgebotsfläche ist ein Strauch der Pflanzliste<br />
5 (Qualität: 2 x v, 60-100cm) und pro 80 qm, 1 Hochstammbaum<br />
der Pflanzliste 5 (3xv, m DB, 12-14 cm Stammumfang)<br />
zu pflanzen.<br />
Außerdem ist die Pflanzung mit naturnahe Riedgräser und<br />
Hochstauden zu ergänzen. Abgängige Bepflanzung ist zu<br />
ersetzen.<br />
Das Baugebiet wird im modifizierten Trennsystem entwässert.<br />
Das Schmutz- und Regenwasser wird in getrennten<br />
Leitungssystemen gefasst und abgeleitet. Das Regenwasser<br />
wird in einem im Plan gekennzeichneten Retentionsbecken<br />
gesammelt und über eine Drossel abgepuffert dem<br />
Haisterbach zugeführt.<br />
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Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch, 25.04.2005<br />
2.0 Örtliche Bauvorschriften<br />
Aufgrund von §74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom<br />
08.08.1995 (GBL S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.10.2004 (GBL S. 771) und<br />
§4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL S.<br />
581) und der Planzeichenverordnung (PlanV) vom 18.12.1990 (BGBL I 1991 S. 58) werden<br />
die örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ im Stadtteil Haisterkirch,<br />
der Stadt Bad Waldsee erlassen.<br />
2.1 Dachgestaltung<br />
(§74 Abs.1 Nr.1 LBO)<br />
2.2 Gestaltung der Garagen,<br />
Stellplätze und<br />
Nebenanlagen<br />
(§74 Abs.1 Nr.1 LBO)<br />
(§74 Abs.2 Nr.2 LBO)<br />
Hauptdachform ist das Satteldach<br />
Die zulässige Dachneigung beträgt:<br />
Hauptdach 45° ±5°<br />
Freistehende Garagen 30°-40°<br />
Carport keine Festsetzung<br />
Dachdeckung:<br />
ab 20° DN: Ziegel und Betonstein in Rot oder Braun. Bei<br />
großflächigen (> 60% einer Dachfläche) Solaranlagen sind<br />
anthrazitfarbene Eindeckungen möglich.<br />
Unter 20 DN begrüntes Dach.<br />
Metalldächer und glänzende Eindeckungen sind nicht zulässig.<br />
Doppelhäuser sind in Dachform, -neigung und –deckung<br />
gleich zu gestalten.<br />
Dachaufbauten sind bis zu einer Länge von 40% der jeweiligen<br />
Dachlänge zulässig, dürfen jedoch 3.50m Länge nicht<br />
überschreiten. Der First muss mind. 0,70 m unter dem des<br />
Hauptdachs liegen. Der Einbau von Solaranlagen ist zulässig.<br />
Garagen sind bei gegenseitigen Grenzbau profil- und höhengleich<br />
auszuführen.<br />
Die Anzahl der Garagen und Stellplätze je Wohneinheit<br />
beträgt wie folgt:<br />
Bis 70qm Wohnfläche 1 Stellplatz<br />
Über 70qm Wohnfläche 2 Stellplätze<br />
Nebenanlagen, die der Versorgung des Wohngebietes dienen,<br />
sind mit geneigtem Dach mit mind. 30° Dachneigung<br />
und rot oder brauner Dachdeckung oder erdüberdeckt auszuführen.<br />
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Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch, 25.04.2005<br />
2.3 Einfriedungen und<br />
Stützmauern<br />
(§ 74 Abs.1 Nr.3 LBO)<br />
2.4 Gestaltung der<br />
Außenanlagen<br />
(§74 Abs.1 Nr.3 LBO)<br />
2.5 Werbeanlagen<br />
(§74 Abs.1 Nr.2 LBO)<br />
2.6 Niederspannungsleitungen<br />
(§74 Abs.1 Nr.4 LBO)<br />
Das Einfriedungsverbot gilt generell für einem Streifen von<br />
50cm Breite entlang der öffentlichen Straße.<br />
Mauern und Sockelmauern sind nicht zulässig. Ausnahmsweise<br />
können Mauern in Naturstein zur Lärmabschirmung<br />
zugelassen werden<br />
Zulässig sind Drahtzäune mit davor liegender heimischer<br />
Gehölzabpflanzung, Holzzäune mit senkrechter Lattung bis<br />
zu einer Höhe von 1,50m, oder geschnittene Laubhecken<br />
bis zu einer Höhe von 2,00m.<br />
Die Verwendung von Stacheldraht ist nicht gestattet.<br />
Bodenversiegelung innerhalb der Grundstücksgrenzen sind<br />
weitgehend zu vermeiden. Für Stellplätze, Garagen- und<br />
Grundstückszufahrten sowie Hofflächen sind nur wasserdurchlässige<br />
Oberflächenbefestigungen (z.B. Rasengittersteine,<br />
Pflastersteine mit Rasenfugen von mindestens 3 cm<br />
breite, Schotterrasen, etc. zulässig. Alternativ können befestigte<br />
Flächen in wasserundurchlässiger Weise befestigt<br />
werden, wenn durch entsprechende Querneigung eine<br />
breitflächige Versickerung auf eigenem Grundstück über<br />
gewachsenen Boden möglich ist.<br />
MI: Werbeanlagen sind nur unterhalb der Traufhöhe zulässig.<br />
Beleuchtete Werbeanlagen sind blendfrei zu gestalten.<br />
Die Leuchtkegel dürfen Nachbargrundstücke nicht tangieren<br />
und sind auf den Boden zu richten.<br />
WA: Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung bis max.<br />
1m 2 Größe (bei doppelseitigen Werbeanlagen je Seite<br />
max. 1m 2 ) unterhalb der Traufhöhe zulässig. Die Beleuchtung<br />
der Werbeanlage ist unzulässig.<br />
Niederspannungsleitungen müssen unterirdisch verkabelt<br />
werden.<br />
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Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch, 25.04.2005<br />
2.7 Anlagen zum Sammeln<br />
und Verwenden von<br />
Nieder schlagswasser<br />
(§74 Abs.3 Nr.2 LBO)<br />
Das auf privaten Flächen anfallende Niederschlagswasser<br />
und Grundwasser darf nicht in die Mischwasserkanalisation<br />
eingeleitet werden. Dies gilt auch für die<br />
Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung (Zisternen,<br />
etc) und Drainagen. Die nicht schädlich verschmutzten,<br />
gefassten Oberflächenwässer (Dachflächen, Rinnen,<br />
Überlauf der Zisterne, etc.) müssen in den Regenwasserkanal<br />
an den vorgesehenen Anschluss eingeleitet werden.<br />
Ausnahme: Grundstücke die an die im Plan gekennzeichneten<br />
Retentionsflächen (Retention) angrenzen müssen<br />
ihre Dachwässer den öffentlichen Retentionsanlagen direkt<br />
zuleiten.<br />
Die Verpflichtung zur schadlosen Ableitung von Regenwasser<br />
obliegt dem Grundstückseigentümer.<br />
Der Funktionsnachweis ist Bestandteil des Baugesuches.<br />
Zum Schutz des Grundwassers sind Sickerschächte und<br />
Rigolen nicht zulässig.<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3.0 Hinweise<br />
3.1 Besondere bauliche<br />
Vorkehrungen für Keller-<br />
und Untergeschosse<br />
3.2 Regenwasserkanal und<br />
Gewässerschutz<br />
3.2 Einfriedungen und<br />
Stützmauern, Garagen<br />
3.3 Anlagen zum Sammeln<br />
und Verwenden von<br />
Niederschlagswasser<br />
Auf Grund der geologischen Verhältnisse ist eine Versickerung<br />
nicht möglich. In wiederverfüllte Baugruben kann sich<br />
deshalb Niederschlagswasser sammeln. In der Nähe des<br />
Retentionsbeckens kann die Belastung durch Staunässe<br />
verstärkt werden. Auch dürfen Drainagen weder an den<br />
Schmutz- noch Mischwasserkanal angeschlossen werden.<br />
Daher sollten die Gebäude mit einem gegen Stauwasser<br />
dichten Untergeschoss ausgeführt werden.<br />
Untergeschosse können wegen der Höhenlage des<br />
Schmutz- und Mischwasserkanals nicht im Freispiegel<br />
entwässert werden. Entsprechend den allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik und der Abwassersatzung der<br />
Stadt Bad Waldsee sind Rückstaueinrichtungen für Entwässerungen<br />
unterhalb der Rückstauhöhe zwingend. Die<br />
Rückstauhöhe in den Anschlusskanälen ist der Straßenhöhe<br />
gleich zu setzen. Auf die Höhenlage der Lichtschächte<br />
und des Einstiegs der Kellertreppen ist zu achten. Sie<br />
sollten nicht unterhalb der Erdgeschossfußbodenhöhe liegen,<br />
um den Schutz vor wild abfließenden Wasser bei<br />
Starkregen nicht zu gefährden.<br />
Auf Flächen, deren Oberflächenwasser über das Regenwassersystem<br />
gesammelt werden, dürfen keine verunreinigende<br />
Wässer im Sinne von Abwasser anfallen. Autowäsche<br />
oder andere (Reinigungs-) Arbeiten sind deshalb<br />
im Gebiet nicht zulässig.<br />
Der Grenzabstand von Zäunen, Hecken und Einfriedungen<br />
zu landwirtschaftlichen Grundstücken muss mindestens<br />
0,50m betragen<br />
Der Abstand der Garage zum öffentlichen Raum sollte 75<br />
cm nicht unterschreiten, damit gewährleistet wird, dass das<br />
Garagentor beim Öffnen nicht in den öffentlichen Raum<br />
ragt.<br />
Die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung des<br />
Gartens ist erwünscht und spart Kosten. Sie sollte im Vorfeld<br />
der Planung festgelegt werden. Wenn der Regenertrag<br />
der Dachflächen den Bedarf für die Gartenbewässerung<br />
übersteigt, sollte eine Brauchwassernutzung eingeplant<br />
werden.<br />
Werden zusätzlich zur Hausinstallation für die Wasserversorgung<br />
aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3.4 Dachinstallationen,<br />
Materialempfehlungen<br />
3.5 Landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen<br />
Brauch- bzw. Betriebswasseranlagen zur Regenwassernutzung<br />
eingerichtet, muss dies gemäß § 13 Abs. 3 der<br />
Trinkwasserverordnung dem Landratsamt Ravensburg,<br />
Fachbereich Gesundheit angezeigt werden.<br />
Eine direkte Verbindung von Trinkwasseranlagen mit<br />
Brauch- bzw. Betriebswasseranlagen ist nach der Trinkwasserverordnung<br />
§ 17 Abs. 2, DIN 1988 – Teil 4 – Abs.<br />
3.2 und EN 1717 Abs. 4.2 nicht zulässig. Um Fehlanschlüssen<br />
und Fehlnutzungen und damit verbundenen hygienischen<br />
Risiken auch für das öffentliche Wasserversorgungsnetz<br />
vorzubeugen, ist auf eine ordnungsgemäße<br />
Installation zu achten.<br />
Brauchwasser- und Trinkwasserleitung müssen zweifarbig<br />
und absolut getrennt ausgeführt werden. Alle Entnahmestellen,<br />
die mit Dachablaufwasser gespeist werden, sind<br />
mit den Worten „kein Trinkwasser“ schriftlich oder bildlich<br />
zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2 Abs. 3.3.2). Auf die<br />
Wasserversorgungssatzung (Teilbefreiung von Benutzungszwang)<br />
und die Abwassersatzung der Stadt Bad<br />
Waldsee wird hingewiesen.<br />
Die Belastung des Dachabflusses mit Kupfer, Zink, und<br />
Blei hängt stark von der Verwendung dieser Metalle auf<br />
dem Dach, beispielsweise bei Verwahrungen, Dachrinnen<br />
und Fallrohre, ab. Ein Schwermetalleintrag in die Umwelt<br />
sollte grundsätzlich vermieden werden. Der Einsatz alternativer<br />
Werkstoffe wie z.B. Edelstahl, Aluminium, beschichteten<br />
Metallen oder Kunststoff wird empfohlen.<br />
Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte<br />
Flächen an das Baugebiet. Von diesen Flächen können<br />
kurzzeitig Nutzungs bedingte Immissionen ausgehen (z.B.<br />
Düngung der Felder mit Stallmist). Für diese Immissionen<br />
gilt die Geruchsimmissionsrichtlinie vom 25.11.1994.<br />
3.6 Denkmalschutz Sollten im Zuge von Baumaßnahmen archeologische<br />
Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben, Brandschichten) angeschnitten<br />
werden oder Funde gemacht werden (Scherben,<br />
Metallteile, Knochen), ist das Landesdenkmalamt, Abt. Archeologische<br />
Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
Auf §20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) wird hingewiesen.<br />
3.7 Naturschutz Zur Erhaltung einer Artenvielfalt sollen als Ausgleich Nistkästen<br />
für Vögel und Fledermäuse an geeigneten Stellen<br />
angebracht werden.<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3.8 Bodenschutz Der Oberboden und der kulturfähige Unterboden sind bei<br />
Erdarbeiten getrennt auszubauen, zu sichern und sachgerecht<br />
zu lagern. Der Unter- und Oberboden soll möglichst<br />
nach Abschluß der Bauarbeiten wieder lagenweise auf<br />
dem Baugrundstück aufgebracht werden.<br />
3.9 Baustoffwahl Planung und Ausführung der Gebäude sind nach ökologischen<br />
Gesichtspunkten zu optimieren. Problematische<br />
Baumaterialien, die entweder gesundheitlich bedenklich<br />
sind oder hohe Energieanteile bei Herstellung, Verarbeitung<br />
oder im Recyclingprozess verbrauchen, sollen nicht<br />
bzw. in möglichst geringem Umfang verwendet werden<br />
3.10 Bezugshöhe (BZH) Sämtliche Hausanschlüsse sind auf die Bezugshöhe (BZH<br />
abgestimmt. Bei Abweichung von der BZH sind die Anschlüsse<br />
vom Bauherrn selbst verantwortlich zu überprüfen.<br />
3.11 Standorte für die öffentliche<br />
Straßen- und<br />
Fußwegebeleuchtung<br />
(§126 BauGB)<br />
Die Anlagen für Kabelverteilungsschächte und Straßenbeleuchtungskörper,<br />
etc. sind innerhalb eines Streifens von<br />
50 cm entlang der Straßen und Wege auf privatem Grund<br />
von den Anliegern ohne Entschädigung zu dulden.<br />
3.12 Solaranlagen Solaranlagen helfen Energie zu sparen und verringern die<br />
Umweltbelastung.<br />
Bei der Verbrennung fossiler Energieträger, wie z.B. Kohle,<br />
Öl oder Gas werden Schadstoffe freigesetzt, die die Atmosphäre<br />
belasten. Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid oder<br />
Stickoxide, vor allem aber auch große Mengen Kohlendioxid<br />
als Hauptverursacher des Treibhauseffektes. Jeder<br />
nicht verbrannte Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas bedeutet<br />
eine Verminderung der Kohlenstoffdioxid – Emissionen.<br />
3.13 Erdwärme Sind Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme geplant,<br />
werden folgende Hinweise gegeben: Tiefere Bohrungen<br />
zum Bau von Erdwärmesonden erfassen Schwemmkies.<br />
Unter der Voraussetzung, dass die Wärmeträgerflüssigkeit<br />
nicht wassergefährdend ist oder der Wassergefährdungsklasse<br />
1 entspricht und die Bohrung im Bereich der Deckschichten<br />
gegenüber dem Zutritt von Sickerwasser abgedichtet<br />
wird, bestehen aus hydrogeologischer Sicht keine<br />
grundsätzlichen Einwände<br />
zur Gewinnung von Erdwärme. Weitere Auflagen bleiben<br />
der Einzelfallprüfung vorbehalten.<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3.14 Verkehrsflächen<br />
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)<br />
Die Ausbildung der Verkehrsflächen wird in der Ausführungsplanung<br />
genauer bestimmt.<br />
3.15 Bodenschutz Verdichtete Böden müssen renaturiert, Materialreste des<br />
Bauvorgangs müssen beseitigt werden.<br />
Die natürliche Bodenstruktur der öffentlichen Grünflächen<br />
und der nicht überbauten privaten Flächen ist zu erhalten.<br />
Ludwigsburg, 25.04.2004<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Artenlisten zum Pflanzgebot<br />
Vorschlagslisten standortgerechter Arten für Pflanzungen im Planungsgebiet.<br />
Die Auswahl der Pflanzen orientiert sich an den potentiellen realen Standortverhältnissen.<br />
Die genannten Kletterpflanzen sind in der Lage, Gebäudewände ohne Hilfen flächig zu begrünen.<br />
1. Einheimische, standortgerechte Baumarten<br />
Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />
Spitzahorn Acer platanoides<br />
Feldahorn Acer campestre<br />
Gemeine Esche Fraxinus excelsior<br />
Stiel-Eiche Quercus robur<br />
Vogelkirsche Prunus avium<br />
Buche Fagus sylvatica<br />
Eberesche Sorbus aucuparia<br />
Winter-Linde Tilia cordata<br />
Sommer-Linde Tilia platypyllos<br />
Bergulme Ulmus glabra<br />
2. Einheimische, standortgerechte Straucharten<br />
Feld-Ahorn Acer campestre<br />
Wildapfel Malus sylvestris<br />
Traubenkirsche Prunus padus<br />
Wildbirne Pyrus communis<br />
Sal-Weide Salix caprea<br />
Hartriegel Cornus sanguinea<br />
Haselnuß Corylus avellana<br />
Seidelbast Daphne mezereum<br />
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />
Liguster Ligustrum vulgare<br />
Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />
Schw. Heckenkirsche Lonicera nigra<br />
Schlehe Prunus spinosa<br />
Kreuzdorn Rhamnus carthatica<br />
Purpurweide Salix purpurea<br />
Korbweide Salix viminalis<br />
Roter Holunder Sambucus racemosa<br />
Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus<br />
Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />
Hunds-Rose Rosa canina<br />
Kriech-Rose Rosa arvensis<br />
Flaum-Rose Rosa tomentella<br />
Gemeine Berberitze Berberis vulgaris<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3. Hochstamm - Obstbaumarten<br />
Bisterfelder Renette Apfel Brettacher Apfel<br />
Bohnapfel Apfel Schöner von Boskoop Apfel<br />
Schweikheimer Apfel Josef Musch Apfel<br />
Transparent aus Croncels Apfel Jacob Fischer Apfel<br />
Jonathan Apfel Zabergäurenette Apfel<br />
Maunzenapfel Apfel Allgäuer Gravensteiner Apfel<br />
Jakob Lebel Apfel Ontario Apfel<br />
Berner Rosenapfel Apfel Teuringer Winterrambour Apfel<br />
Klarapfel Apfel Danziger Kant Apfel<br />
Salemer Klosterapfel Apfel Allgäuer Calville Apfel<br />
Krügers Dickstiel Apfel Cox Orange Apfel<br />
Goldparmäne Apfel Französiche Renette Apfel<br />
Gewürzluiken Apfel Glockenapfel Apfel<br />
Lederäpfel Apfel Ravensburger Apfel<br />
Welschisner Apfel Wintertafelapfel Apfel<br />
Gold-Renette Apfel Grüner Stettiner Apfel<br />
Kickacher Apfel Landsberger Renette Apfel<br />
Olgaäpfel Apfel Roter Trierer Weinapfel Apfel<br />
Weinapfel Apfel Cullon Renette Apfel<br />
Goldprinz Apfel Goldrenette von Blenheim Apfel<br />
Schweizer Wasserbirne Birne Firkenbirne Birne<br />
Luxemburger Mostbirne Birne Weitfelderbirn Birne<br />
Williams Christ Birne Alexander Lukas Birne<br />
Conference Birne Frühe Wilderbirn Birne<br />
Graubirne Birne Graue Jagdbirne Birne<br />
Deutsche Hauszwetschge Zwetschge Bühler Zwetschge<br />
Zwetschge<br />
Sowie alle standortgerechten, regionaltypischen Arten, die nach dem Streuobstprogramm<br />
gefördert werden.<br />
Solange eine akute Gefährdung durch den Feuerbrand herrscht, sind alle Arten ausgeschlossen,<br />
die als besonders „Feuerbrand“-empfindlich gelten.<br />
4. Bepflanzung der naturnah gestalteten Retentionsfläche<br />
Hochstammbäume<br />
Grauerle Alnus incana<br />
Esche Fraxinus excelsior<br />
Stieleiche Quercus robur<br />
Sträucher<br />
Faulbaum Rhamnus frangula<br />
Grauweide Salix cinerea<br />
Schwarzweide Salix nigricans<br />
Öhrchenweide Salix aurita<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Korbweide Salix viminalis<br />
Mandelweide Salix triandra<br />
Purpurweide Salix purpurea<br />
Hartriegel Cornus sanguinea<br />
Haselnuß Corylus avellana<br />
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />
Liguster Ligustrum vulgare<br />
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus<br />
Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />
Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />
5. Bepflanzung sonstiger privater Grünflächen<br />
Ahorn Acer alle Baum<br />
Birken Betula alle Baum<br />
Buche Fagus alle Baum<br />
Eberesche Sorbus alle Baum<br />
Edel-Kastanie Castanea sativa Baum<br />
Eiche Quercus alle Baum<br />
Erle Alnus alle Baum<br />
Esche Fraxinus alle Baum<br />
Fichte Picea alle Baum<br />
Kastanie Aesculus alle Baum<br />
Kiefer Pinus alle Baum<br />
Lärche Larix alle Baum<br />
Linde Tilia alle Baum<br />
Ölweide Eleagnos alle Baum<br />
Pappel Populus alle Baum<br />
Weide Salix alle Baum<br />
Hainbuche Carpinus betulus Großstrauch<br />
Wildapfel Malus sylvestris Großstrauch<br />
Wildbirne Pyrus communis Großstrauch<br />
Wildkirsche Prunus alle Großstrauch<br />
Zierapfel Malus Sorten Großstrauch<br />
Zierkirschen Prunus Sorten Großstrauch<br />
Berberitzen Berberis alle Strauch<br />
Eibe Taxus Sorten Strauch<br />
Eibisch Hibiscus Sorten Strauch<br />
Faulbaum Frangula alnus Strauch<br />
Felsenbirne Amelanchier alle Strauch<br />
Felsenmispel Cotoneaster alle Strauch<br />
Fingerstrauch Potentilla alle Strauch<br />
Flieder Syringa alle Strauch<br />
Forsythie Forsythia alle Strauch<br />
Geißblatt Lonicera alle Strauch<br />
Ginster Cytisus alle Strauch<br />
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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />
"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Hartriegel Cornus alle Strauch<br />
Haselnuß Corylus alle Strauch<br />
Heckenkirsche Lonicera alle Strauch<br />
Holunder Sambucus alle Strauch<br />
Johannisbeere Ribes alle Strauch<br />
Kirschlorbeer Prunus laurocerasus Strauch<br />
Kolkwitzie Kolkwitzia amabilis Strauch<br />
Kreuzdorn Rhamnus carthatica Strauch<br />
Liguster Ligsustrum alle Strauch<br />
Magnolie Magnolia alle Strauch<br />
Pfaffenhütchen Euonymus alle Strauch<br />
Rosen Rosa alle Strauch<br />
Sanddorn Hippophae rhamnoides Strauch<br />
Scheinquitte Chaenomales alle Strauch<br />
Schlehe Prunus spinosa Strauch<br />
Schneeball Viburnum alle Strauch<br />
Seidelbast Daphne alle Strauch<br />
Spierstrauch Spiraea alle Strauch<br />
Stachelbeere Ribes alle Strauch<br />
Stechginster llex alle Strauch<br />
Tamariske Tamarix alle Strauch<br />
Weide Salix alle Strauch<br />
Weißdorn Crataegus alle Strauch<br />
Hartheu Hypericum alle Bodendecker<br />
Brombeere Rubus alle SchIinger<br />
Efeu Hedera alle Schlinger<br />
Himbeere Rubus Sorten Schlinger<br />
Knöterich Polygonum alle Schlinger<br />
Waldrebe Clematis alle Schlinger<br />
Wilder Wein Partenocissus alle Schlinger<br />
Geißblatt Lonicera alle Schlinger<br />
Glyzine Wisteria alle Schlinger<br />
Kletterhortensie Hydrangea alle Schlinger<br />
Trompetenblume Campsis alle Schlinger<br />
Pfeifenwinde Aristolochia alle Schlinger<br />
naturnahe und natürliche Wiesen – und Kräuteransaaten<br />
21/21
B E G R Ü N D U N G M I T U M W E L T B E R I C H T<br />
Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“<br />
im Ortsteil Haisterkirch<br />
der<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
gem. §9 Abs. 8 BauGB<br />
25. April 2005<br />
Forschungsgruppe Stadt + Umwelt<br />
Blumenstraße 6<br />
71638 Ludwigsburg<br />
Telefon 07141 – 920 052<br />
Telefax 07141 – 978 463<br />
info@stadt-umwelt.de<br />
www.stadt-umwelt.de
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Plangebiet<br />
1.1 Lage des Plangebiets<br />
1.2 Abgrenzung und Zustand des Plangebiets<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
2.1 Planvorgaben und Erfordernis der Aufstellung<br />
2.2 Vorgaben und Ziele der Planung<br />
3. Planinhalt<br />
3.1 Städtebauliches Konzept<br />
3.2 Textliche Festsetzungen<br />
3.3 Örtliche Bauvorschriften<br />
3.4 Erschließung<br />
3.5 Ver- und Entsorgung<br />
4. Umweltbericht (gem. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />
Einleitung<br />
4.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplans<br />
4.2 Ziele des Umweltschutzes<br />
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in den<br />
einzelnen Schutzgütern<br />
4.3 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes<br />
4.4 Prognose der Entwicklung<br />
4.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich<br />
4.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Zusätzliche Angaben<br />
4.7 Methodik der UP und Schwierigkeiten<br />
4.8 Maßnahmen zur Überwachung<br />
4.9 Zusammenfassung des Umweltberichts<br />
5. Grünordnung und Eingriffsregelung<br />
6. Planverwirklichung, Folgemaßnahmen und Kostenschätzung<br />
6.1 Bodenordnung<br />
6.2 Flächenbilanz<br />
6.3 Kostenschätzung<br />
7. Verfahrensvermerke<br />
3/32
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
1. Plangebiet<br />
1.1 Lage des Planungsgebiets<br />
Haisterkirch ist ein landwirtschaftlich geprägter Stadtteil der Stadt Bad Waldsee. Das<br />
Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Haisterkirch. Im Westen schließen<br />
ein Kindergarten, das Sportplatzgelände, die Festhalle und Parkplatzflächen an. Im<br />
Norden wird das Gebiet durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen begrenzt.<br />
Im Osten verläuft der Haisterbach. Zwischen der Gewässerböschungsoberkante des<br />
Haisterbaches und dem Plangebiet befindet sich ein bestehender bituminös befestigter<br />
Feldweg. Ferner verläuft hier eine Abwasseranlage (Stauraumkanal). Eine eigendynamische<br />
Gewässerentwicklung ist daher hier links-ufrig des Haisterbaches auf<br />
Grund der bestehenden bisher zugelassenen baulichen Anlagen auch zukünftig nur<br />
sehr eingeschränkt, wenn überhaupt möglich. Östlich des Haisterbaches befindet sich<br />
Grünland mit Streuobstbestand. Der Körnerweg mit einseitig angebauter Einfamilienhausstruktur<br />
begrenzt im Süden das Gebiet. Die Anbindung an den überörtlichen<br />
Verkehr besteht im Südosten über den Körnerweg zur Hittelkofer Straße (K7933).<br />
1.2 Zustand und Abgrenzung<br />
Zwischen Haisterbach und dem ihn begleitenden Radweg im Osten, dem Öschweg<br />
im Westen und dem Körnerweg im Süden liegt eine landwirtschaftlich intensiv genutzte<br />
Produktionsfläche, die für den Futtermittelanbau (Mais) verwendet wird. Die<br />
Abgrenzung schließt den Körnerweg, den Öschweg und den Flurweg entlang des<br />
Haisterbaches ein. Die Planung betrifft das Flurstück Nr. 271. (siehe Lageplan mit<br />
Abgrenzung)<br />
Die endgültige Ausdehnung nach Norden soll ca. 3,5 ha betragen. Im Zuge der Aufsiedlung<br />
soll der Aufbau eines stabilen Ortsrands erfolgen. Dafür wurde eine städtebauliche<br />
Gesamtkonzeption auf Vorplanungsniveau erstellt. Der Bebauungsplan<br />
„<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ mit ca. 2 ha neuer Siedlungsfläche wurde aus dieser Vorplanung<br />
als erster Abschnitt entwickelt.<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
2.1 Planvorgaben und Erfordernis der Aufstellung<br />
Der in Fortschreibung befindliche Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Bad Waldsee / Bergatreute sieht eine Ortserweiterung des Stadtteils<br />
Haisterkirch im Umfang von ca. 3,5 ha im nördlichen Anschluss des Mischgebietes<br />
südlich des Körnerweges vor. Die bisher vorgeschlagenen und im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesenen Flächen in vergleichbarer Größe stehen nicht zur Verfügung.<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Der hohe örtliche Bedarf an Wohnbaugrundstücken für freistehende Einfamilienhäuser<br />
und das Ziel der Stadt, den Besatz an Dienstleistern zu erhöhen, erfordern die<br />
zügige Herstellung von Planungsrecht in einem ersten Bauabschnitt von ca. 2 ha.<br />
2.2 Vorgaben und Ziele der Planung<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Abgrenzung der Flächen fand in Abstimmung<br />
mit dem Eigentümer sowie den maßgeblich betroffenen Trägern öffentlicher<br />
Belange statt.<br />
Die bestehende Siedlungsstruktur im nördlichen Haisterkirch wird fortgesetzt. Der<br />
Körnerweg dient dabei als Erschließung für die südlichen Baugrundstücke im Planungsgebietes.<br />
Die Bauform des freistehenden Einfamilienhauses, in Teilen ergänzt<br />
um Flächen für kleine, nicht störende Dienstleistungsbetriebe, setzt sich nach Norden<br />
fort. Der Ortsrand von Haisterkirch wird im Süden durch die Erholungsnutzung (Sport)<br />
bestimmt. Im Zuge der Erweiterung kann eine Einbindung in das Landschaftsbild erfolgen.<br />
Das wichtigste Merkmal einer eigenen Identität des Gebietes ist der Bachlauf<br />
– Wohnen am Haisterbach.<br />
Im Westen bilden zwei Hausgruppen mit 8 bis 9 Grundstücken eine Nachbarschaften<br />
an einem Wohnweg, um den kommunikativen Charakter der Gruppierung und die<br />
Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die wechselnde Stellung der Gebäude soll den Straßenraum<br />
lebendig gestalten und Durchblicke eröffnen. Ein modellierter, ca. 2 m hoher<br />
Wall im Westen, der mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt wird, verstärkt die<br />
Orientierung nach Innen auf die Nachbarschaft. Die Erschließung der 5 südlichen<br />
Grundstücke erfolgt über den Körnerweg. Der östliche Abschnitt erhält direkten Bezug<br />
zur renaturierten Talsohle.<br />
Für den ländlichen Raum ist Ersatz für entfallende Arbeitsplätze durch den Aufbau<br />
von selbstständigen Existenzen in zukunftsfähigen Dienstleistungsbereichen ein<br />
wichtiges Entwicklungsziel. Dieser schnell wachsende Sektor ist durch die Informations-<br />
und Kommunikationstechnik und den MIV nicht an Verdichtungsräume gebunden,<br />
sondern sucht kostengünstige Standorte mit hoher Lebensqualität. Auch auf diese<br />
Klientel zielt das städtebauliche Profil dieses Bebauungsplans.<br />
Die Nähe zu Sport- und Freizeitanlagen erfordern einen differenzierten Umgang mit<br />
der Bebauung. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen sind das Ergebnis der sorgfältigen<br />
Abwägung zwischen städtebaulichen, landschaftsplanerischen, ökonomischen<br />
und dem Schutzgut Mensch und Natur. Eine problematische Lärmbelastung erfolgt<br />
nur in den Nachtstunden bei seltenen Ereignissen (siehe Lärmgutachten). Der Normalbetrieb<br />
im Mischgebiet ist damit nicht betroffen.<br />
5/32
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3. Planinhalt<br />
3.1 Städtebauliches Konzept<br />
Das städtebauliche Konzept geht von einer Siedlung am Haisterbach aus, die ihre<br />
Anmutungsqualität von diesem Gewässer und seiner Kontur in der Landschaft bezieht.<br />
Diesem Naturraum Haisterbach auf der Ostseite entspricht ein höhenmodulierter<br />
Grünzug auf der Westseite als Abschirmung zu Sportfeldern und Parkplätzen.<br />
Beide Ränder mit ihrer Tiefenwirkung zur offenen Landschaft sind ökologische Ausgleichsflächen<br />
und grüne Finger - die als langfristige Siedlungsränder wirken. Sie<br />
vernetzen den Siedlungsraum mit der Flur. Die Wohngruppenstruktur setzt auch interne<br />
naturräumliche Begrenzungen.<br />
• Der städtebauliche Entwurf orientiert die Siedlung zum Haisterbach als wichtigen<br />
Teil des Orts- und Landschaftsbildes. Das soll durch Großvegetation und<br />
Ost-West orientierte Baugruppen mit dazwischen liegenden Gärten als "grüne<br />
Finger" besonders betont werden.<br />
• In den Wohngruppen soll die Wohnstraße als sozialer Ort der Begegnung, der<br />
Sicherheit und der Anmutungsqualität für das individuelle Wohnen möglichst<br />
kompakt erlebbar sein. Daher wird versucht, mit der begleitenden Bebauung<br />
räumliche Nähe und Geschlossenheit im Straßenraum zu erzeugen.<br />
• Daher liegen die von Norden erschlossenen Gebäude mit Eingang und Garage<br />
so nah wie möglich am öffentlichen Raum. Damit unterschiedliche Grundstücks-<br />
und Gebäudebreiten herstellbar sind, wird ein durchgängiges Baufeld<br />
von West nach Ost bis an die Haupterschließung Nord-Süd herangeführt.<br />
• Die nördliche Bauzeile mit Süderschließung wird nach Süd-West ausgerichtet,<br />
damit sie in der Abfolge Garage/Gartentor, kleiner geschützter Wohnhof, innerer<br />
Grünraum zwischen den Gruppen, deren Ablesbarkeit und Identität als<br />
Nachbarschaft erkennen lassen. Zugleich gliedern sie den Gesamtraum deutlich.<br />
• Das Gebiet liegt außerhalb der hundertjährigen Hochwasserlinie des Haisterbaches.<br />
Überflutungen des Areals sind nicht bekannt. Die dem Bach gegenüberliegenden<br />
Talseite liegt tiefer und schafft somit zusätzliche Retentionsreserven.<br />
Dennoch wird für den Fall weiterer Klimaveränderungen und damit erhöhten<br />
Starkregenereignissen vorgesorgt. Die Höhenlage des Gebiets ist so<br />
angepasst, dass ein gleichmäßiges Gefälle nach Nordosten mögliche Wässer<br />
aus dem Gebiet zum Haisterbach ableitet. Die Straßenlage und die zulässige<br />
Erdgeschossfußbodenhöhe bieten zusätzliche Reserven, wobei die Straßen<br />
den Ablauf übernehmen.<br />
6/32
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3.2 Textliche Festsetzungen<br />
Aus obigen Zielen wird eine Kombination von einem Mischgebiet mit besonderer Berücksichtigung<br />
der Wohnqualität in den Hausgruppen und einem allgemeinem Wohngebiet<br />
in den bachnahen Bereichen abgeleitet (siehe Anlage).<br />
• Um Nutzungskonflikte auszuschließen sind die nach § 4 (3) BauNVO möglichen<br />
Ausnahmen und die nach § 6 (2) 6, 7, 8 möglichen Nutzungen sowie die<br />
Ausnahmen 1, 3, 4, 5 nach § 6 (3) BauNVO nicht zugelassen. In Haisterkirch<br />
und im Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert. Der Ausschluss der Mobilfunkanlagen<br />
begründet sich auf der bebauten Umgebung. Am Ortsrand und<br />
im überwiegend eingeschossig bebauten Umfeld wirken Sendemasten störend.<br />
Das Mischgebiet wird bewusst auf ein kleines Gebiet innerhalb der Wohnbebauung<br />
beschränkt, um in Haisterkirch den Bürger die Verbindung von Arbeit<br />
und Wohnen zu ermöglichen. Durch die Größe des Gebiets ist die Anpassung<br />
in die Wohnumgebung aus städtebaulicher Sicht notwendig. Aufgrund der<br />
Größe des Gebietes wird keine eigene Mobilfunkanlage benötigt. Wie im<br />
Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert.<br />
• Haisterkirch wird geprägt durch große Grundstücke mit freistehenden Gebäuden.<br />
Hochverdichtete Wohnformen sind nicht ortstypisch Die städtebauliche<br />
Konzeption der Freiräume, Durchblicke und Gruppenbildung stärkt den örtlichen<br />
Charakter Um diesen zu erhalten muss die GRZ für das Wohngebiet auf<br />
0.35 reduziert werden.<br />
Die an das Mischgebiet angrenzende Einfamilienhausbebauung und das<br />
städtebauliche Konzept der nahtlosen Integration des Mischgebiets in die umgebende<br />
Baustrukturen erfordern ebenfalls eine deutliche Reduzierung. der<br />
maximal zulässigen GRZ auf 0.35. Die Möglichkeit für die angestrebten Nutzung<br />
wird dadurch nicht eingeschränkt.<br />
Um Anreize für Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, werden Wintergärten<br />
bis zu Zimmergröße als Pufferzone von der Berechnung ausgenommen.<br />
• Für Planungsspielraum bei der Gebäudeplanung wird die überbaubare<br />
Grundstücksfläche als Baustreifen ausgewiesen. Damit der Charakter einer<br />
aufgelockerten Einzelhausbebauung mit durchgrünten Freiflächen auf Dauer<br />
gewährleistet wird und damit sich das Baugebiet in die bestehende Bebauung<br />
integriert, ist die Zahl der Wohnungen auf 2 Wohneinheiten je Gebäude begrenzt.<br />
Dies gilt auch bei Doppelhausgruppen. Somit begrenzt sich auch der<br />
Bedarf an Stellplätzen.<br />
• Die Höhenbegrenzung der First- und Wandhöhen ergeben sich aus lärmschützenden<br />
Vorkehrungen im Westen, aus der Höhe der umgebenden Bebauung,<br />
aus Gründen der gegenseitigen Verschattung und aus städtebaulichen<br />
Gründen zur Eingliederung in die Landschaft. Mit der Festlegung von<br />
maximal 2 Vollgeschossen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die<br />
7/32
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Dachgeschosse wegen der festgelegten Dachneigung, der Wandhöhe und der<br />
möglichen Dachausbauten rechtlich zu Vollgeschossen werden können.<br />
• Die Bezugshöhe ist die aus dem städtebaulichen Konzept und dem Entwässerungskonzept<br />
entwickelte und für die Anschlüsse angenommene Erdgeschossfußbodenhöhen.<br />
Sie sichert die Besonnung der Nachbargrundstücke,<br />
ohne den Gestaltungsspielraum der Bauherren einzuschränken. Von diesen<br />
Höhen bemessen sich die festgesetzten Wand- und Gebäudehöhen. Die individuelle<br />
Erdgeschossfußbodenhöhe kann davon in begrenztem Rahmen abweichen,<br />
sofern der Anschluss an das Kanal- und Regenwassersystem gewährleistet<br />
ist. Die Begrenzung der Abweichung sichert die zuverlässige Ableitung<br />
des Niederschlagswässer.<br />
• Die Höhenfestsetzungen, Festlegung der Dachneigungen und Firstrichtungen<br />
sorgen für die Einbindung der Siedlungserweiterung in das bestehende Gefüge<br />
und den Erhalt des dörflichen Charakters von Haisterkirch. Die Höhenbegrenzung<br />
im Mischgebiet sind auch Bestandteil der Lärmschutzvorkehrungen.<br />
• Die Festlegung zu den Aufschüttungen und Abgrabungen sichern den Landschaftscharakter<br />
und den Niederschlagswasserabfluss.<br />
• Nebenanlagen können auf den gesamten Grundstück, außer den Pflanzgebote<br />
errichtet werden. Die Größenbeschränkung erlaubt Gebiets typische Gebäude.<br />
Für das Mischgebiet werden diese Einschränkungen ausnahmsweise<br />
aufgehoben, sofern die Anlagen der gewerblichen Nutzung dienen.<br />
• Aus städtebaulichen Gründen soll der Straßenraum durch Gebäudekanten<br />
ablesbar bleiben. Daher werden für süderschlossene Grundstücke Festsetzungen<br />
getroffen, die Gewährleisten, dass ein Gebäudeteil (Garage oder Carport)<br />
den Straßenraum begrenzt.<br />
• Die Verkehrsflächen im Gebiet erhalten keine Hierarchie. Der zentrale Platz<br />
dient der Identifikation des Gebietes. Die Bereiche ohne Einfahrt sichern die<br />
Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums.<br />
• Bei seltenen Ereignissen werden die zulässigen Grenzwerte für Mischgebiete<br />
an einer Fassadenseite im 1.OG überschritten. Als vorbeugende Lärmschutzmaßnahme<br />
wurde für grenzwertige Fassaden ein Verbot von öffenbaren<br />
Fenster zu schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen festgesetzt. Zur<br />
Vermeidung von Härtefällen kann ausnahmsweise öffenbare Fenster zugelassen<br />
werde, wenn Schallschutz zur Nutzung der Räume gesichert ist. Zusätzlich<br />
bildet der Wall eine psychologische Abschirmung zu den Lärmquellen.<br />
Weitere Lärmschutzmaßnahmen werden wegen unverhältnismäßiger Auswirkungen<br />
aus städtebaulicher und wirtschaftlicher Sicht bei gleichzeitig geringem<br />
Erfolg (< 3 dB(A) )nicht umgesetzt.<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Von der Ortschaft wird bei der Vergabe darauf geachtet, dass die maximal<br />
zulässige Anzahl der seltenen Ereignisse nicht überschritten wird. Mit der Nutzungsüberlassung<br />
der Räumlichkeiten verpflichtet sich der Veranstalter zu<br />
den entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung des Ruhebedürfnisses<br />
der Anwohner.<br />
• Die Pflanzgebote dienen zur Einbindung in Landschaft und Siedlungsstruktur.<br />
Die Pflanzlisten sollen die Erhaltung Standort gerechter einheimischer Pflanzen<br />
sichern.<br />
3.3 Örtliche Bauvorschriften<br />
• Die Gestaltungsvorschriften beziehen sich auf die städtebaulich wirksamen<br />
Bauteile und sollen das Neubaugebiet in das Ortsbild integrieren.<br />
Haisterkirch liegt im Tal des Haisterbaches. Das Ortsbild wird durch die<br />
Dachlandschaft mit seinen großen zusammenhängenden Dachflächen geprägt.<br />
Diesem tragen die Festsetzungen Rechnung. Das Hauptdach ist das<br />
steile Satteldach, das in seiner Erscheinung auch erhalten bleiben soll. Daher<br />
wurden untergeordnete Bauteile wie Dachgauben eingeschränkt.<br />
• Die Straßen werden als Wohnstraßen ausgebildet und sind als Parkraum für<br />
PKW weitgehend ungeeignet, da dadurch die Nutzung durch spielende Kinder,<br />
Schneeräumung und Müllentsorgung nicht mehr gewährleistet ist. Haisterkirch<br />
ist an den öffentlichen Nahverkehr nur mit eingeschränktem Zeittakt<br />
angebunden. Daher sind Zweit- und Drittwagen unumgänglich. Um den erhöhten<br />
Stellplatz außerhalb der Wohnstraßen zu gewährleisten, werden für<br />
Wohnungen mit mehr als 70 qm mindestens zwei Stellplätze vorgeschrieben.<br />
• Bundesweit zeichnen sich Neubaugebiete insbesondere dadurch aus, dass<br />
überall gleiche, ortsuntypische Elemente aus dem Baumarkt und artfremde<br />
immergrüne Gehölzen den Straßenraum dominieren.<br />
Die traditionellen und heute noch verwendeten Einzäunungen in Haisterkirch<br />
sind dagegen geprägt durch den senkrechten Staketenzaun aus Holz. Der Erhalt<br />
des identitätsstiftenden Ortsbildes soll bewahrt werden. Daher wurden die<br />
Einzäunungen auf die ortsbildverträglichen Elemente eingeschränkt.<br />
• Der Übergang zwischen privaten Grünflächen und öffentlicher Erschließung<br />
bestimmt das Straßenbild. Zur Erhaltung des geplanten Querprofils mit dem<br />
tradtitionellen örtlichen privaten Grünstreifen vor dem Zaum und auf Grund der<br />
beabsichtigten Durchlässigkeit zwischen den Grünzügen wird ein Einfriedungsverbot<br />
von 50 cm entlang der öffentlichen Erschließung festgesetzt.<br />
• Dorftypisch sind bis an den Straßenraum heranreichende Grünflächen, die<br />
durch schmale Einfahrten unterbrochen werden. Die für die Mobilität notwendige<br />
Stellplatzanzahl verändert die Anbindung an den öffentlichen Raum. Die<br />
kleinteilige Gliederung wird von großen versiegelten Flächen geprägt. Aus<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Städtebaulichen Gründen soll der Straßenraum dorfgerechte kleinteilige und<br />
von Grün dominierte Vorflächen erhalten. Versiegelung bedeutet Eingriffe in<br />
den Wasserhaushalt und aufwändige Entsorgung gesammelten Wassers. Daher<br />
ist es aus ökologischen Gründen notwendig und wirtschaftlich sinnvoll<br />
anfallendes Niederschlagswasser gleich vor Ort den Naturhaushalt zuzuführen.<br />
• Werbeanlagen, insbesondere mit Beleuchtung dominieren schnell den Straßenraum<br />
und verändern den Charakter eines Wohngebiets. Daher werden im<br />
Wohngebiet die Maße beschränkt und eine Beleuchtung nicht zugelassen. Im<br />
Mischgebiet sind Werbeanlagen notwendig. Die Umgeben von Einfamilienhäusern<br />
erfordert eine Höhenbeschränkung, die der Umgebung angepasst ist.<br />
Daher werden Werbeanlagen nur bis zur Traufhöhe zugelassen. Ein weiterer<br />
wichtiger Aspekt ist die Auswirkung von Beleuchtung auf die Umwelt. Zum<br />
Schutz der nachtaktiven Fauna wird die Ausrichtung des Lichtkegels zum Boden<br />
vorgeschrieben.<br />
• Oberirdische Verkabelungen und Freileitungen fügen sich nicht in das angestrebte<br />
qualitätsvolle Erscheinungsbild des Baugebiets. Sie werden daher<br />
nicht zugelassen.<br />
• In der Entwurfsphase wurden mehrere Alternativen zur Regenwasserbewirtschaftung<br />
untersucht. Versickerungsfähiger Untergrund steht laut Geotechnischem<br />
Gutachten vom 28.10.2004 erst in 2.40m Tiefe an. In Abwägung der<br />
Schutzgüter Boden und Wasser wird auf eine Versickerung mit Bodenaustausch<br />
verzichtet. Das Regenwasser wird über eine Retention gedrosselt dem<br />
Haisterbach zugeführt. Das geringe Gefälle und kalte Winter führt zu erhöhter<br />
Störanfälligkeit offener Regensysteme. Daher wird das Regenwasser im getrennten<br />
Leitungsnetz gesammelt und dem Retentionsraum zugeführt. Auf<br />
Grund der geringen Versickerungsfähigkeit des Bodens müssen alle Grundstücksbesitzer<br />
ihr gefasstes Niederschlagswasser dem System zuführen.<br />
3.4 Erschließung<br />
Das Erschließungsnetz des Baugebietes ist einerseits darauf ausgerichtet,<br />
den Autoverkehr möglichst ohne Umwege und Belastungen auf die übergeordneten<br />
Straßen abzuleiten, andererseits die Fußgänger und Radfahrer konfliktfrei<br />
an die bestehenden Versorgungseinrichtungen anzubinden.<br />
Die Zufahrt vom überörtlichen und innerörtlichen Verkehrsnetz erfolgt von Süden<br />
über den Körnerweg, damit Durchgangsverkehr ausgeschlossen wird.<br />
Erst im letzten Bauabschnitt wird ein Anschluss an den Öschweg hergestellt.<br />
An die Nord-Süd-Straße schließen östlich und westlich Wohnwege mit gebündelter<br />
Erschließung der Eingänge an. Um den Straßenraum als Kommunikationsraum<br />
zu stärken, sind Eingänge und Stellplätze auf den öffentlichen Raum<br />
ausgerichtet.<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Die südliche Häuserreihe wird vom Körnerweg erschlossen, womit die Kontinuität<br />
der Siedlungsstruktur erreicht wird.<br />
3.5 Ver- und Entsorgung<br />
• Die EnBW versorgt das Gebiet mit elektrischem Strom<br />
• Die THÜGA plant die Versorgung des Gebietes mit Gas<br />
• Die öffentliche Trinkwasserversorgung stellt auch die Löschwasserversorgung<br />
sicher<br />
• Die Müllentsorgung erfolgt durch die Stadt Bad Waldsee<br />
• Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an die bestehende<br />
öffentliche Mischwasserkanalisation der Stadt Bad Waldsee. Die Schmutzwasserkanalisation<br />
liegt so hoch, dass Freispiegelentwässerung von Kellerräumlichkeiten<br />
nicht möglich ist. Damit sind auch Hausdrainagen nicht ableitbar.<br />
• Niederschlagswässer werden über ein öffentliches Ableitungssystem einem<br />
Puffer-/Retentionsbecken dem Haisterbach zugeleitet. Die Pufferung bewirkt<br />
einer Vergleichmäßigung des Zuflusses in den Haisterbach um eine Verschärfung<br />
der Abflusssituation im Bach zu vermeiden. Es erfolgt hier keine<br />
mit der Kläranlage zu vergleichende Reinigung, deshalb dürfen dem System<br />
nur nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswässer zugeleitet werden.<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
4. Umweltbericht<br />
Einleitung<br />
4.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplans<br />
Die Stadt Bad Waldsee will im Stadtteil Haisterkirch für die junge Generation im Dorf<br />
und für unternehmensnahe Dienstleister Ansiedlungsmöglichkeiten schaffen. Angestrebt<br />
ist eine Arrondierung der Ortschaft Haisterkirch nach Norden um ca. 3,5 ha.<br />
Hierzu wurde im ersten Schritt eine städtebauliche Gesamtkonzeption für die Ortserweiterung<br />
erstellt. Die bisher im FNP ausgewiesenen Flächen für Wohnbauland sind<br />
zur Zeit nicht verfügbar oder zu klein sind.<br />
Auf dem Baugebiet sollen überwiegend Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser<br />
vorgesehen werden, um attraktive Grundstücke um die 500 m 2 anbieten zu<br />
können. Dem Ziel ein attraktives Wohngebiet zu schaffen, soll Rechnung getragen<br />
werden.<br />
Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ sieht die Entwicklung des ersten Bauabschnitts<br />
mit ca. 2 ha Bruttobauland und 29 WE vor. Ein hochwertiger Siedlungsabschluß<br />
als grüner Ortsrand wird vorgesehen. Die naturnahe Umgestaltung des Haisterbach<br />
wurde im Zuge der geforderten Ausgleichsmaßnahmen angestrebt. Leider<br />
ist hierfür die Verfügbarkeit der Flächen wie auch die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.<br />
Die bestehenden Gemeinschafts- und Sporteinrichtungen im Westen können in die<br />
Siedlungsfläche und somit in das Ortsbild besser eingebunden werden.<br />
4.2 Ziele des Umweltschutzes<br />
Der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom<br />
04. April 1996 macht keine Aussagen zum Plangebiet.<br />
Die Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan von 1996 der Stadt Bad<br />
Waldsee als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es liegt der Beschluss vor, die<br />
Fläche bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans als gemischte Baufläche<br />
und Wohnbaufläche aufzunehmen. Im Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan<br />
von 1996 werden auf der Fläche keine Besonderheiten erwähnt. Generell wird ein<br />
ausreichender Abstand zum Haisterbach gefordert.<br />
Mit Umsetzung der Baumaßnahmen können über die Eingriffs- Ausgleichsregelung<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der vorhanden Situation durchgeführt werden. An erster<br />
Stelle steht die Gestaltung eines harmonischen Ortsrandes als Übergang in die<br />
freie Landschaft. Die Renaturierung des Haisterbaches musste im Laufe des Verfahrens<br />
wegen der nicht Verfügbarkeit der Flächen und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
aufgegeben werden.<br />
Der zukünftige Bebauungsplan sieht vor, die Versiegelung der Flächen möglichst gering<br />
zu halten und das anfallende Regenwasser über eine Retensionsfläche im Grün-<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
streifen gepuffert den Haisterbaches zuzuleiten. Die Anordnung und Ausrichtung der<br />
Gebäude unterstützt den Hinzugewinn von solaren Einträgen in den Wintermonaten.<br />
Das festgesetzte Pflanzgebot fordert die Anpflanzung ortstypischer Gehölze und<br />
Pflanzenarten. Den Festsetzungen im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung<br />
1995 kann Rechnung getragen werden. Darunter fallen die Eingrünung und der<br />
Aufbau von Streuobstbeständen und Vegetationsstrukturen an den Ortsrändern.<br />
Der im Landschaftsplan geforderte Grünkorridor entlang des Haisterbaches wird<br />
durch ausreichende Abstandsgrünflächen zur Bebauung umgesetzt.<br />
Der Gewässerentwicklungsplan gibt Hinweis hinsichtlich einer Renaturierung des<br />
Haisterbaches. Aus oben genannten Gründen kann diese Entwicklung im Rahmen<br />
der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplans „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ nicht umgesetzt<br />
werden.<br />
Das Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg kartiert das Planungsgebiet als<br />
Fläche 1.Priorität für die Feldlerche.<br />
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in den einzelnen<br />
Schutzgütern<br />
4.3 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes<br />
Im Folgenden wird die Bestandssituation sowie die Ausprägung wesentlicher Nutzungsmerkmale<br />
aufgeführt, wobei die untersuchungsrelevanten Schutzgüter und ihrer<br />
Funktion dargestellt werden. Die Auflistung orientiert sich dabei an den Indikatoren,<br />
wie sie im § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB aufgelistet sind. Sie stellt eine ergebnisorientierte<br />
Zusammenfassung dar, wobei für detailliertere Angaben der Schutzgüter Flora und<br />
Fauna, Boden, Wasser, Klima und Landschaft auf den Erläuterungsbericht zur<br />
Grünordnungsplanung verwiesen wird.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Mit der Planung ist weder die Umsiedelung von Wohnbevölkerung noch die Verlagerung<br />
von Gewerbebetrieben verbunden. Für die weitere Betrachtung sind daher den<br />
Freizeit- und Erholungsfunktionen, des weiteren den Aspekten des Lärmschutzes und<br />
der Schadstoffimmissionen, sowie wirtschaftliche Funktionen von Bedeutung.<br />
Erholungsfunktion der Landschaft<br />
Die Bestandssituation für das Schutzgut Mensch ist eng mit der Wahrnehmung besonders<br />
des Erholungssuchenden verbunden. Die Wege am jetzigen Siedlungsrang<br />
führen in die Landschaft und werden zur Feierabend- und Wochenenderholung genutzt.<br />
Mit dem Radweg am Haisterbach ist eine wichtige Verbindung in Nord-Süd<br />
Richtung vorhanden, die eine Verknüpfung der bestehenden Siedlungsstruktur an die<br />
Landschaft im Norden schafft. Der Haisterbach übernimmt neben der ökologischen<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Bedeutung auch vielfältige Funktionen eines siedlungsnahen Grünzuges in einem<br />
landwirtschaftlich genutzten Raum.<br />
Lärm<br />
Zur Beurteilung der Lärmimmisionen wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt.<br />
Der Lärm der K 7933 stellt für das Planungsgebiet keine Belastung dar. Im Rahmen<br />
des Gutachtens wurden die potenziellen Schallimmissionen auf das Planungsgebiet<br />
im einzelnen untersucht. Differenziert betrachtet wurden der Straßenverkehrslärm im<br />
Planungsgebiet, die Schallimmissionen beim Sportanlagenbetrieb und bei seltenen<br />
Veranstaltungen (Zeltfeste), zudem die Schalleinwirkung des Kindergartens.<br />
Straßenverkehrslärm:<br />
Die Schallimmission des Straßenverkehrs wurde in Form von Lärmkarten berechnet.<br />
Sie zeigen die Schallsituation im geplanten Baugebiet für den Erdgeschoss- und<br />
Obergeschossbereich. Wie in den Lärmkarten zu erkennen ist, werden die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 für allgemeines Wohngebiet (Tag 55 dB(A), Nacht 45<br />
dB(A)) innerhalb des geplanten Baugebietes eingehalten. Schallschutzmaßnahmen<br />
sind bezüglich des Straßenverkehrslärms nicht erforderlich.<br />
Sportanlagen:<br />
Die Schallimmissionen beim maßgeblichen Sportanlagenbetrieb insbesondere bei<br />
Fußballspielen und bei voller Nutzung der Tennisplätze, inkl. Parkplatzverkehr, halten<br />
den Immissionsrichtwert im Bereich des geplanten Baugebietes ein. Der Immissionsrichtwert<br />
für allgemeines Wohngebiet (50 dB(A)) im kritischsten Beurteilungszeitraum<br />
an Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, wird nicht überschritten. Im<br />
Nahbereich der Tennisanlage am nordwestlichen Rand des Baugebietes ist erfahrungsgemäß<br />
trotzdem zu empfehlen Erdwälle und Bepflanzungen anzulegen, um die<br />
Bereiche Sport und Wohnen zu trennen.<br />
Seltene Ereignisse:<br />
Die Schalleinwirkung von seltenen Veranstaltungen, wie Zeltfesten der örtlichen Vereine<br />
mit Musikbetrieb auch im Nachtzeitraum, bis ca 1.00 Uhr, schöpft den dafür in<br />
einem Mischgebiet noch zulässigen Wert von 55 dB(A) am südwestlichen Rand der<br />
geplanten Bebauung voll aus. Am Haus 2, das sich an der äußersten südwestlichen<br />
Ecke des Baugebietes befindet, wird dieser Wert im 1.Obergeschoss überschritten.<br />
Der für allgemeines Wohngebiet zulässige Wert von 50 dB(A) wird ab der in der Anlage<br />
1 des Lärmgutachtens eingetragenen roten Linie eingehalten. Am südwestlichen<br />
Rand des Baugebiets sollten an den lärmzugewandten Fassaden keine zu öffnenden<br />
Fenster von schutzbedürftigen Wohn- oder Schlafräumen angeordnet werden.<br />
Schalleinwirkung des Kindergartens:<br />
Die Schalleinwirkung des Kindergartens inklusive des dazugehörigen Parkplatzverkehrs<br />
führt an den benachbarten Gebäuden des geplanten Baugebietes im Tagesmittel<br />
zu einem Immissionspegel von 45 dB(A). Diese Schallimmission ist nicht im<br />
Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beurteilen oder zu Werten. Lediglich<br />
im Sinne einer vorausschauenden städtebaulichen Planung sind westlich von Wohngebäuden,<br />
die sich im Nahbereich des Kindergartens befinden, Erdwälle und Be-<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
pflanzungen zu empfehlen, die eine Trennung der Bereiche Kindergarten und Wohnbebauung<br />
herstellen.<br />
Weitere Immissionen<br />
Von Belastungen wie z.B. Geruchs- und Schadstoffimmissionen durch die landwirtschaftliche<br />
angrenzende Nutzung muss ausgegangen werden. Durch die intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung entstehen, beispielsweise bei der Düngung, an einigen<br />
Tagen im Jahr Geruchsimmissionen im Planungsgebiet. Sie übersteigen jedoch nicht<br />
den üblichen Rahmen.<br />
Wirtschaft<br />
Die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Funktionen liegt in dem Verlust landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche durch Überbauung.<br />
Schutzgut Fauna und Flora<br />
Das Planungsgebiet weist keine nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU bedeutsamen<br />
Tier- und Pflanzenarten auf. Das aktuelle Vegetationsbild des Planungsgebietes<br />
besteht aus einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche, in diesem<br />
Falle aus Ackerland (Maisanbau). Auf Grund der anthropogenen Nutzung ist das Akkerland<br />
in seiner Artenausstattung eingeschränkt. Das Planungsgebiet ist aber Teil<br />
eines zusammenhängenden Feldlerchenlebensraums, der im Falle einer Bebauung<br />
verkleinert werden würde. Es sind keine Biotope nach $ 24a LNatschG ausgewiesen.<br />
Der angrenzende Haisterbach als Fließgewässer ist insbesondere durch die strukturarme<br />
Umgebung als Lebensraum für Flora und Fauna mit einer hohen Priorität<br />
einzustufen.<br />
Das Planungsgebiet besitzt aufgrund der intensiven Nutzung eine geringe Strukturvielfalt<br />
und somit eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna Der<br />
Eingriff in den Feldlerchenlebensraum ist im Zielkonzept Feldlerche mit der Prioritätsstufe<br />
1 auszuweisen. Infolgedessen sind die zu erwartenden Auswirkungen als mittel<br />
bis hoch einzuschätzen.<br />
Schutzgut Boden<br />
Geographisch betrachtet ist der Planungsraum der naturräumlichen Einheit „Biberacher<br />
Altmränehügelland“ zuzuordnen, welche ihre Entstehung den Ablagerungen<br />
(Moränen) des Rheingletschers verdankt. Das Planungsgebiet ist fast eben und liegt<br />
bei 630 ü.NN. Geologisch sind keine Besonderheiten vorhanden. Aus morphologischer<br />
Sicht liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich der Talaue des Haisterbaches<br />
bzw. einer spätglazialen Terrassenlandschaft, die von den Schmelzwässern des sich<br />
zurückziehenden Rheinvorlandgletschers geformt wurde.<br />
Ein geotechnisches Gutachten wurde erstellt und gibt vertiefend Auskunft über die<br />
Bodenkunde vor Ort. Der Baugrund besteht aus folgenden Schichten: Mutterboden,<br />
Tallehm, Talkies und Schmelzwasserkies. Die Versickerungsfähigkeit der ersten<br />
Schichten ist „sehr schwach bis schwach“, der Schmelzwasserkies gilt als „stark<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
durchlässiger“ Boden. Er tritt ab ca. 2,20 m auf. Der Schmelzwasserkies weist im<br />
Vergleich zum Talkies zudem eine hohe Tragfähigkeit aus. Der Oberboden besitzt für<br />
die Landwirtschaft eine vorwiegend gute Eignung für Ackerbau.<br />
Hinweise auf Verunreinigungen des Bodens im Plangebiet durch Altlasten/ Altablagerungen<br />
liegen nicht vor. Unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrades der Bodenfunktion<br />
sind solche Böden als insgesamt bedeutsame Standorte einzustufen.<br />
Das Plangebiet ist in seiner Bedeutung für das Schutzgut Boden als mittel bis hoch<br />
zu bewerten.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Grundwasser<br />
Das Planungsgebiet liegt knapp südlich der Grundwasserschonbereichsgrenze. Der<br />
Flächennutzungsplan weist ein Wasserschutzgebiet Osterhofen nordöstlich von Haisterkirch<br />
aus. Generell ist die Haisterkirch-Ummendorfer Schwemmebene als großer<br />
Grundwasserspeicher bekannt. Der genügend große Abstand des Planungsgebietes<br />
zum Schutzgebiet stellt für das Grundwasser aber keine Gefahr dar. Der Regionalplan<br />
weist ein weiteres Grundwasserschutzgebiet westlich von Haisterkirch und<br />
Osterhofen im Oberen Rißtal aus, welches durch die Planung nicht negativ beeinflußt<br />
wird. Das Grundwasser im Planungsgebiet liegt tiefer als 6 m. Eine Vorbelastung des<br />
Grund- und Schichtwasser im Planungsgebiet ist nicht bekannt.<br />
Hochwasser<br />
Die Flurflächen entlang des Haisterbaches sind im Regionalplan nicht als Überschwemmungsgebiet<br />
gekennzeichnet und der vorhandene Grundwasserstand stellt<br />
keine Gefahr für eine zukünftige Bebauung dar. Der Haisterbach ist im Laufe der Jahre<br />
noch nie über seine Grenzen getreten. Im Ernstfall dienen die tiefer gelegenen,<br />
östlichen an das Planungsgebiet angrenzenden, landwirtschaftlichen Flächen als<br />
Überschwemmungsraum.<br />
Oberflächenwasser<br />
Als Hauptvorfluter der Schwemmebene ist der nach Norden fließende Haisterbach als<br />
bedeutsames Fließgewässer zu erwähnen. Die Bachsohle liegt bei 1,9m bis 2,2 m<br />
unterhalb des umgebenden Geländes und in der sohlabdichtenden Schicht des Talkies.<br />
Eine Korrespondenz mit dem in größeren Tiefen vorkommenden Grundwasserleiter<br />
ist unwahrscheinlich.<br />
Das Planungsgebiet in seiner Bedeutung für das Schutzgut Wasser ist als mittel bis<br />
hoch zu beurteilen.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt im Klimabezirk „Schwäbisches Alpenvorland“ in Benachbarung<br />
zum Rhein-Bodensee-Hügelland. Dafür charakteristisch ist das humide,<br />
kühl-feuchte Klima mit reichlich Schauerregen in den Sommermonaten, mäßig warme<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
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Sommer und kühle Winter. Im Frühjahr und im Herbst kann es zu großräumigen Nebelwetterlagen<br />
kommen. Die Hauptwindrichtung ist Westen, entsprechend den überregionalen<br />
Gegebenheiten.<br />
Im Gebiet kommt es als lokalklimatische Besonderheit in wolkenarmen Strahlungsnächten<br />
zur Bildung von Kaltluftseen, die dann die gesamten Senken bedecken und<br />
nur langsam nach Norden abfließen. Durch die geringe Flächengröße des Planungsgebietes<br />
und die Lage am Ortsrand ist eine Störung der Kaltluftabflüße nicht vorhanden.<br />
Durch die geplante Bebauung können Klimatope in Ausübung ihrer klimatischen<br />
Ausgleichsleistung also nicht beeinträchtigt werden. Das Planungsgebiet ist in seiner<br />
Bedeutung für das Schutzgut Klima als gering bis mittel zu beurteilen.<br />
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild<br />
Objektive Kriterien bei der Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Eigenart, d.h. die<br />
naturräumliche und kulturhistorische gewachsene Charakteristik eines Raumes, sowie<br />
die Vielfalt und Naturnähe einer Landschaft. Unter dem Orts- und Landschaftsbild<br />
werden alle optisch und sinnlich wahrnehmbaren Ausprägungen von Natur und Landschaft/Kulturlandschaft<br />
verstanden. Darunter auch Kriterien wie Erreichbarkeit, Erschließung,<br />
Attraktivität, Aussicht und klimatische Faktoren.<br />
Der jetzige Ortsrand im Norden von Haisterkirch stellt aus städtebaulicher Sicht keinen<br />
landschaftlich hochwertigen Übergang in die freie Landschaft dar. Die Gemeinschaftsnutzungen<br />
am westlichen Rand des Planungsgebietes ragen als Zahn in die<br />
Landschaft ohne besondere Grün- oder Vegetationsstrukturen zur Eingrenzung und<br />
zum Landschaftsabschluß aufwiesen zu können. Die Gesamtanlage stellt somit eine<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Da im Planungsgebiet selber keine<br />
landschaftsprägenden Elemente vorhanden sind, ist die Empfindlichkeit als gering<br />
einzustufen. Ein gutes Wegenetz in den Naherholungsraum ist über die vorhandenen<br />
Flurwege gegeben. Der den Haisterbach begleitende Radweg stellt eine wichtige<br />
Nord- Südverbindung dar.<br />
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan von 1996 erwähnt für das Planungsgebiet<br />
keine Besonderheiten. Generell wird ausreichender Abstand zum Haisterbach<br />
gefordert. Das Planungsgebiet in seiner Bedeutung für das Schutzgut Landschaft als<br />
gering bis mittel zu beurteilen.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Der Stadtteil Haisterkirch verfügt über einige Kulturdenkmäler, darunter die katholische<br />
Kirche, die Kapellen St. Sebastian und St. Wendelin, die Gottvaterkapelle, dem<br />
Gasthof zum Kreuz, dem Lehrerhaus und drei weiteren Häusern und 15 Kreuzwegestationen.<br />
Weder diese Kulturdenkmäler, noch Boden- oder sonstige Denkmäler befinden<br />
sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Planungsgebiet hat im<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter keine Güter vorzuweisen.<br />
17/32
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern<br />
Die Flächenversiegelung beeinflußt in unterschiedlichster Weise den vorhandenen<br />
Naturhaushalt. Die vielfältigen Funktionen des Bodens werden irreversibel geschädigt,<br />
die Grundwasserneubildungsrate wird vermindert und der Oberflächenabfluss<br />
wird erhöht. Die Funktionen des Grund- sowie Oberflächenwassers können im Zuge<br />
der geplanten Bebauung insbesondere durch Verunreinigung beeinträchtigt werden.<br />
Der Haisterbach ist ein bedeutender Lebensraum, in der sonst landwirtschaftlich genutzten<br />
Schwemmebene und empfindlich gegenüber direkten Einleitungen von verschmutztem<br />
Fremdwasser. Dach- und Oberflächenwasser aus dem Baugebiet werden<br />
daher über bewachsene Retentionsflächen gepuffert in den Haisterbach eingeleitet<br />
.<br />
Der bestehende Feldlerchenlebensraum wird durch die Umnutzung zum Wohn- und<br />
Mischgebiet verkleinert. Der Verlust von Lebensräumen und die Zerschneidung funktional<br />
zusammenhängender Lebensräume anderer Tier- und Pflanzenwelt ist nur in<br />
geringen Maße gegeben. Der Lebensraum des Menschen wird erweitert und hochwertiger<br />
Wohnraum am Ortsrand geschaffen. Mit der Nutzungsänderung zum allgemeinen<br />
Wohn- und gemischten Baugebiet ändern sich die Grenzwerte der Lärmimmisionen<br />
der Sportanlagen.<br />
4.4 Prognose der Entwicklung<br />
Die mit dem Vorhaben verbundenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter<br />
sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei einer nachhaltigen Durchführung<br />
kann, im Vergleich zur Nichtdurchführung, in einzelnen Schutzgütern eine Aufwertung<br />
des jetzigen Zustandes erreicht werden.<br />
Schutzgut Boden<br />
Die Umsetzung der Planung bedeutet einerseits einen Flächenverlust der landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen, was die Leistungsfähigkeit der Landschaftspotenziale<br />
zumindest einschränkt. Flächenversiegelungen führen zudem zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes. Allerdings kann sich trotz des Flächenverlustes<br />
ein Entlastungseffekt auf andere Schutzgüter einstellen. Hier zum Beispiel die Einstellung<br />
einer intensiven Landwirtschaft. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in<br />
Zukunft mit deutlich weniger Schadstoff- bzw. Nährstoffeinträge in den Mutterboden<br />
zu rechnen ist, was sich positiv auf die Qualität des Haisterbaches auswirkt.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Die Grundwasservorkommen werden durch das Vorhaben nicht bedenklich beeinträchtigt.<br />
Durch das Trennsystem der Entwässerung wird ein erhöhter Oberflächenabfluss<br />
reduziert. Über die zentrale Retentionsfläche am Haisterbach wird ein Großteil<br />
des Niederschlagwassers dem natürlichen Wasserhaushalt wieder zugeführt. Von<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
einer direkten Einleitung des Regenwassers in den Haisterbach wird abgesehen, da<br />
die Gewässerfauna auf mehrere hundert Meter vernichtet werden könnte.<br />
Der Hochwasserschutz ist gewährleistet.<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
Die durch die anthropogene Nutzung verursachte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
beschränkt sich auf die geringe visuelle Qualität der landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />
Durch die aufgelockerte Bebauung und die Ausweisung von Pflanzgeboten<br />
und Eingrünungen an den Gebietsrändern kann die Gesamtwirkung des Ortsrandes<br />
im Landschaftsbild aufgewertet werden. Durch die verschiedenen Pflanzgebote innerhalb<br />
des Gebietes werden ortstypische Grünstrukturen geschaffen, die visuelle<br />
Anreize schaffen und gegliederte Funktionen übernehmen. Die Ufergehölze entlang<br />
des Haisterbaches werden erhalten.<br />
Die Einschränkung der Erholungsfunktion ist zu vernachlässigen, zumal durch das<br />
Vorhaben keine vorhandenen Wegebeziehungen beeinträchtigt werden. Der Flurweg<br />
entlang des Haisterbaches bleibt in seiner Funktion als Rad- und Flurweg erhalten.<br />
Im Zuge der Planung wurde bewußt von einer Erschließungsfunktion über den Flurweg<br />
Abstand genommen. Die vorhandene Anbindung an die Ortschaft für Fuß-, Rad-,<br />
und landwirtschaftlichen Verkehr bleibt somit bestehen. Das neue Wohngebiet wird<br />
über Fußverbindungen an das vorhandene Naherholungsnetz angebunden. Im<br />
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild können durch Eingliederung der Gemeinschafts-<br />
und Sporteinrichtungen und durch die Ausbildung eines begrünten Ortsrandes<br />
Verbesserungen erzielt werden.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Das im Vergleich zu den restlichen landwirtschaftlichen angrenzenden Flächen kleine<br />
Planungsgebiet hat keinen negativen Einfluß auf das lokale Kleinklima. Die<br />
Schwemmebene bleibt als Kaltluftsammelgebiet in Takt. Die mit dem Vorhaben bezogenen<br />
Emissionen durch Verkehr und Hausbrand werden für solche Nutzungen typische<br />
Größenordnungen erreichen. Insofern können Beeinträchtigungen auf Luft und<br />
Klima vernachlässigt werden.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Die mit dem Vorhaben verbundenen Lärmimmissionen sind in einer Vorbetrachtung<br />
von ACCON untersucht worden. Schallschutzmaßnahmen sind bezüglich des Straßenverkehrslärms<br />
nicht erforderlich. Die Orientierungswerte für ein allgemeines<br />
Wohngebiet bzw. gemischtes Baugebiet werden eingehalten.<br />
Die Schallimmissionen beim maßgeblichen Sportanlagenbetrieb insbesondere bei<br />
Fußballspielen und bei voller Nutzung der Tennisplätze, inkl. Parkplatzverkehr, halten<br />
den Immissionsrichtwert im Bereich des geplanten Baugebietes ebenfalls ein. Im<br />
Nahbereich der Tennisanlage und zum Kindergarten am nordwestlichen Rand des<br />
Baugebietes ist erfahrungsgemäß trotzdem zu empfehlen Erdwälle und Bepflanzungen<br />
anzulegen, um die Bereiche Kindergarten, Sport und Wohnen zu trennen.<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Zur Verminderung der Lärmimmissionen sind zwei Maßnahmen vorgesehen. Um die<br />
erforderlichen Lärmgrenzwerte zu den benachbarten Sportstätten einhalten zu können,<br />
wurde im westlichen Teil des Planungsgebiets ein gemischtes Baugebiet ausgewiesen,<br />
der östliche Teil ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Zweitens<br />
sind aktive Schallschutzmaßnahmen am östlichen Rand des Planungsgebietes zum<br />
Sportgelände hin, in Form eines 2 m hohen begrünten Erdwalls festgelegt worden.<br />
Die Schalleinwirkung von seltenen Veranstaltungen, wie Zeltfesten der örtlichen Vereine<br />
mit Musikbetrieb schöpft den dafür in einem Mischgebiet noch zulässigen Wert<br />
von 55 dB(A) am südwestlichen Rand der geplanten Bebauung voll aus. Am südwestlichen<br />
Rand des Baugebiets sollten deshalb an den Lärm zugewandten Fassaden<br />
keine zu öffnenden Fenster von schutzbedürftigen Wohn- oder Schlafräumen<br />
angeordnet werden.<br />
Von der Ortschaft wird bei der Vergabe darauf geachtet, dass die maximal zulässige<br />
Anzahl der seltenen Ereignisse nicht überschritten wird. Mit der Nutzungsüberlassung<br />
der Räumlichkeiten verpflichtet sich der Veranstalter zu den entsprechenden Maßnahmen<br />
zur Sicherstellung des Ruhebedürfnisses der Anwohner.<br />
Schutzgut Flora/Fauna<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Flora und Fauna sind als mittel bis hoch einzustufen,<br />
da die Verkleinerung des Feldlerchenlebensraums nicht vermeidbar ist. Als<br />
Ausgleichsmaßnahmen wurden zwei Varianten untersucht. In der Variante 1 wurde<br />
zum Ausgleich die Renaturierung des Haisterbaches entlang des Gebiets vorgeschlagen.<br />
Die notwendigen Flächen auf der östlichen Uferseite sind jedoch nicht verfügbar,<br />
außerdem ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht gewährleistet. Diese<br />
vorgeschlagene Maßnahme kann nicht als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in<br />
das Schutzgebiet der Feldlerche angesetzt werden. Als Alternative wird die Schaffung<br />
von Ackerstreifen sowie die Bepflanzung und Pflege einer offengelassenen Kiesgrube<br />
im nördliche angrenzenden Feldlerchengebiet zwischen Haisterkirch und Osterhofen<br />
umgesetzt. Damit wird für die Feldlerche ein neuer Lebensraum geschaffen, der den<br />
Verlust mehrfach ausgleicht.<br />
Abschließend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der getroffenen<br />
Vermeidungs-, Verminderungs-, und Ausgleichsmaßnahmen nach den derzeitigen<br />
Kenntnissen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch Realisierung<br />
der Planung entstehen werden. Eine Nichtdurchführung der Planung wird keinen<br />
nennenswerten Vorteil für die Bewohnerschaft Haisterkirchs und die Umwelt haben.<br />
Es ist davon auszugehen, dass der Zustand der Umwelt sich bei Nichtdurchführung<br />
nicht maßgeblich zum Negativen verändert. Eher ist davon auszugehen, dass junge<br />
Familien aus Haisterkirch auf Grund fehlender Bauplätze den Ort verlassen werden,<br />
und die vorhandene Infrastruktur nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
4.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich<br />
Die Zielvorstellungen und die Abwägung der alternativen Planungsmöglichkeiten ergaben,<br />
dass eine Vermeidung des Vorhabens nicht im Sinne der Stadtentwicklung ist.<br />
Die Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ermöglichen unter anderem eine Aufwertung<br />
der Vegetationsstrukturen und tragen damit zu einer Aufwertung der vorhanden<br />
Grünflächenstruktur, der Biotopstruktur und des Landschaftsbildes bei.<br />
Die Maßnahmen zur Verminderung des gesamten Eingriffs werden im Erläuterungsberichts<br />
zur GOP ausführlich beschrieben. Als Maßnahmen werden angesetzt: erstens<br />
die Pflanzung von einheimischen, großkronigen Laubbäumen entlang der Erschließungsstraßen,<br />
zweitens die Pflanzung einer Feldhecke mittleren Standorts zur<br />
Einbindung des Baugebiets in die freie Landschaft, sowie zur einheitlichen Gestaltung<br />
des Abstandsgrün zwischen den Wohnbereichen, drittens die Einbindung der Retentionsfläche,<br />
in das Landschaftsbild durch standortgerechte Baum- und Strauchpflanzung,<br />
viertens die naturnahe Gestaltung des geplanten Erdwalls.<br />
Die Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung und eine Auflistung der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
ist dem Erläuterungsberichts zur GOP zu entnehmen. Als Ausgleichsmaßnahme<br />
ist die Einrichtung eines Feldlerchenlebensraum in den offengelegenen<br />
Kiesgruben vorgesehen. Eine dauerhafte Pflege wird von der Stadt übernommen,<br />
da diese Flächen bereits in Ihrem Besitz sind.<br />
4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Der aktuelle Flächennutzungsplan weist vier Erweiterungsflächen für Wohnbauland in<br />
der Gemarkung Haisterkirch aus. Die Entwicklung in der nördlichen Ortsmitte ist wegen<br />
einem ansässigem großen landwirtschaftlichen Betrieb im Moment nicht möglich,<br />
zudem umfaßt die Fläche nur 0,7 ha. Die Alternativen einer Nachverdichtung im Innenbereich<br />
oder der Nutzung bereits versiegelter Böden bilden wegen zu kleinen Flächen<br />
keine Alternative. Eine langfristige Entwicklung nach Westen mit ca. 2,6 ha Fläche<br />
unterhalb der L 300 und eine Erweiterung am östlichen Ortsrand ist vorgesehen.<br />
Zum heutigen Zeitpunkt sind die notwendigen Flächen jedoch nicht verfügbar. In Einzelfällen<br />
besteht keine Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer. Es besteht<br />
so die Erfordernis die neue Baufläche im Flächennutzungsplan auszuweisen, da andere<br />
Alternativen zur weiteren Entwicklung von Dienstleistungen und Wohnen an anderen<br />
Standorten nicht gegeben ist.<br />
Nicht zuletzt bietet sich die Ackerfläche wegen des vergleichsweisen geringen ökologischen<br />
Konfliktpotenzials als Standort für das Baugebiet an. Die Einbindung der<br />
Sportanlage und Festhalle in das Siedlungsgefüge und die Möglichkeit einen zur<br />
Landschaft eingegrünten Ortsrand zu schaffen, sprechen für die Wahl des Grundstücks.<br />
Im Rahmen der Konzeptentwicklung sind vier verschiedene Erschließungsalternativen<br />
und Bebauungsstrukturen geprüft und diskutiert worden, wobei der ausgewählte<br />
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Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Entwurf aus ökologischen und erschließungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt<br />
wurde. Die Erschließung der südlichsten Häuserzeile erfolgt vom Körnerweg.<br />
Das Plangebiet kann optimal an das bestehende Verkehrsnetz angeschlossen werden.<br />
Die vorhandene Infrastruktur wird mitbenutzt und die Bebauung auf der Südseite<br />
in das Wohngebiet eingebunden.<br />
Zusätzliche Angaben<br />
4.7 Methodik der UP und Schwierigkeiten<br />
In einem ersten Besprechungstermin wurden die Umweltbelange mit voraussichtlich<br />
erheblichen Auswirkungen festgelegt und weiteren Untersuchungen unterzogen.<br />
Eine schalltechnische Vorbetrachtung zur geplanten Bebauung auf dem Flurstück<br />
271 wurde vom Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik ACCON GmbH<br />
durchgeführt. Eine Bodenschürfung zur örtlichen Bestandsaufnahme des Bodenprofils<br />
und Grundwasserstandes führte die BauGrundSüd durch. Die sich ergebenden<br />
Einschätzungen und Hinweise wurden in der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt.<br />
Das Büro Rochus Hack aus Bodnegg stellte den Grünordnungsplan auf. Der Erläuterungsbericht<br />
zur Grünordnungsplanung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung war unter<br />
anderem die Grundlage für die Bewertung des Vorhabens in Hinblick auf Natur und<br />
Landschaft. Er zeigt auf, inwieweit relevante Eingriffe zu unterlassen sind, bzw. die<br />
Möglichkeiten einer Minderung des Eingriffs, eines Ausgleiches oder eines Ersatzes<br />
bestehen.<br />
Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild fließen über die vorangegangene<br />
Bestandsanalyse und Darstellung der Maßnahmen zur Minimierung und<br />
zum Ausgleich über das Biotopwertermittlungsverfahren mit in die Bewertung zum<br />
Ausgleich ein. Die Anwendung des anerkannten Biotopwertermittlungsverfahren ermöglicht<br />
über eine detaillierte und quantifizierte Darstellung die Auswirkungen des<br />
Bauvorhabens auf Natur und Landschaft abzuschätzen. Dabei wurde zum Teil auf<br />
das Ermittlungsverfahren des Bodenseekreises zurückgegriffen, da dies eine fundierte<br />
Bewertung aufgrund eines detaillierten Biotop- bzw. Lebensraumpunktesystem<br />
zuläßt. Zusätzlich zum Bodenseemodell wird das Bayrische Modell zur Bewertung<br />
herangezogen. Die Betrachtung der Schutzgüter im Grünordnungsplan bildete unter<br />
anderem die Grundlage für die Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes<br />
und für die Prognose der Entwicklung.<br />
Alle weiteren Informationen und relevanten Umweltbelange wurden in Zusammenarbeit<br />
mit der Forschungsgruppe Stadt und Umwelt, der Stadt Bad Waldsee und den<br />
Behörden erarbeitet. Anfang Oktober fand ein Treffen der beteiligten Planer und<br />
Fachplaner zusammen mit der Stadt Bad Waldsee statt. Wesentliche Themen zum<br />
Bebauungsplan und zum Umweltbericht wurden besprochen und ausgetauscht. Am<br />
21.10.2004 wurde der Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der<br />
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Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.<br />
Die jeweiligen Stellungnahmen wurden bis zum 04.11.04 eingeholt. Der Umweltbericht<br />
wurde auf Grundlage aller gesammelten Erkenntnisse erstellt.<br />
4.8 Maßnahmen zur Überwachung<br />
Der § 4c BauGB verpflichtet die Gemeinden zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen.<br />
Diese neue Aufgabe resultiert aus der Umsetzung der neuen europäischen<br />
Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und<br />
Programme (RL 2001/42/EG vom 27. Juni 2001). Nach der neuen Rechtslage müssen<br />
die planenden Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die infolge der<br />
Durchführung ihrer Bauleitpläne entstehen, überwachen und die Fachbehörden die<br />
notwendigen Informationen (§ 4 Abs.3 BauGB) übermitteln, damit unvorhergesehene<br />
Umweltauswirkungen möglichst frühzeitig erkannt und Abhilfemaßnahmen getroffen<br />
werden können.<br />
Die im Zuge der Minimierung und des Ausgleichs erforderlichen Maßnahmen sind auf<br />
vollständige Durchführung zu prüfen. Die weiteren Überwachungsmaßnahmen dienen<br />
zur Kontrolle und zur Sicherung der Dauerhaftigkeit der angewandten Maßnahmen.<br />
Die Stadt Bad Wald Waldsee verpflichtet sich diese Aufgaben zu übernehmen.<br />
4.9 Zusammenfassung<br />
Im Norden von Haisterkirch ist durch die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Untere</strong><br />
<strong>Bachäcker</strong>“ die Arrondierung der Siedlungsfläche mit einem gemischten Baugebiet<br />
und einem allgemeinen Wohngebiet geplant. Die Erweiterungsfläche beläuft sich auf<br />
ca.3,5 ha. Im ersten Bauabschnitt ist die Entwicklung von 2 ha Bruttobauland vorgesehen.<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden, die durch die Planung verursachten Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter untersucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass das geplante Vorhaben hinsichtlich verschiedener Potenziale nur geringe bis<br />
durchschnittliche Eingriffe verursacht, die nicht im Schwellenbereich zur Erheblichkeit<br />
und Nachhaltigkeit liegen.<br />
Hinsichtlich des Funktionsverlustes von Wasser und Boden ist ausgehend von der<br />
Intensität des Eingriffs ein Erläuterungsbericht zur Grünordnungsplanung erstellt worden.<br />
Dieser führt konkrete Vermeidungs-, Verminderungs-, und Ausgleichsmaßnahmen<br />
auf, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden. Dies<br />
führt zu einem vollständigen Ausgleich des durch das Vorhaben verursachten Eingriffs.<br />
Die Verkleinerung des Feldlerchenlebensraums kann nicht vermieden werden<br />
und wird vollständig ausgeglichen. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Einrichtung eines<br />
Feldlerchenlebensraum in den offengelassenen Kiesgruben vorgesehen. Eine dauerhafte<br />
Pflege wird von der Stadt übernommen, da diese Flächen bereits in Ihrem Besitz<br />
sind.<br />
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Zur weiteren Konfliktbewältigung ist eine schalltechnische Untersuchung beauftragt<br />
worden, deren Ergebnisse als Immissionsschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden.<br />
Dadurch können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden.<br />
Die Errichtung eines Schutzwalls wird empfohlen. Die Ausweisung des südwestlichen<br />
Teilgebiets als gemischtes Baugebiet erfüllt die erforderlichen gesetzlichen Anforderungen<br />
in Bezug auf die Schallimmission.<br />
Das Bodengutachten erbrachte die notwendigen Informationen zur Lage des Grundwassers<br />
und zur Versickerungsfähigkeit des vorhandenen Bodens. Eine zentrale<br />
Retention vor Ort ist möglich. Das Grundwasser liegt tiefer als 6m und der Haisterbach<br />
verläuft in der sohlabdichtenden Schicht des Talkies. Eine Korrespondenz mit<br />
dem in größeren Tiefen vorkommenden Grundwasserleiter ist unwahrscheinlich. Der<br />
Hochwasserschutz ist gesichert. Die Konzeption folgt dem vorbeugenden Hochwasserschutz,<br />
indem zusätzliche darüber hinausgehende Maßnahmen zum Schutz des<br />
Wohngebietes getroffen wurden.<br />
Gegen das Vorhaben bestehen aus stadtklimatisch und lufthygienischer Sicht bei Berücksichtigung<br />
des Ist-Zustands keine Bedenken. Durch die Begrenzung der zulässigen<br />
Nutzungen auf ein wohnverträgliches Maß, können Emissionen/Immissionen<br />
eingeschränkt werden.<br />
Der Denkmalschutz oder Eingriffe in Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit den oben aufgeführten Maßnahmen<br />
eine gerechte Abwägung der unterschiedlichsten Nutzungsansprüche erfolgt<br />
ist, die im Ergebnis dazu führt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen verbunden sind.<br />
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5. Grünordnung und Eingriffsregelung<br />
Wie in § 8 BNatSchG und 1a BauGB gefordert, ist der Verursacher eines Eingriffs<br />
verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen<br />
sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer Frist durch Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen, soweit es zur<br />
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege erforderlich ist. Der<br />
folgende Abschnitt fasst die wesentlichen Punkt der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung<br />
aus dem Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan zusammen und verweist<br />
auf einzelne Kapitel des Berichtes.<br />
Die Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs werden im Erläuterungsbericht zur<br />
Grünordnungsplanung (Kapitel 6.3) ausführlich aufgezeigt. Im allgemeinen ist die Minimierung<br />
der Flächenversiegelung, die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser,<br />
der Einsatz von offenporigen Belägen, die Förderung der Biotopvernetzung,<br />
Schaffung neuer Lebensräume und die Sicherung einer landschaftsgerechten<br />
äußeren Eingrünung der Bebauung durch Pflanzgebote zu nennen.<br />
Ist der gesamte Eingriff trotz der Minimierungsmaßnahmen innerhalb des Planungsgebietes<br />
nicht vollständig ausgleichbar, sind Ausgleichmaßnahmen außerhalb des<br />
Planungsgebietes notwendig. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Einrichtung eines<br />
Feldlerchenlebensraum in den offengelassenen Kiesgruben vorgesehen.<br />
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im Abschnitt B des Erläuterungsberichts<br />
zur Grünordnungsplanung ausführlich dargestellt.<br />
Im Einzelnen:<br />
Minimierungsmaßnahmen im Plangebiet<br />
Verschiedene Maßnahmen sind im Planungsgebiet vorgesehen, um den Eingriff im<br />
Natur- und Landschaftshaushalt auszugleichen<br />
MINIMIERUNGSMASSNAHME 1<br />
Pflanzung von einheimischen, großkronigen Laubbäumen entlang der Erschließungsstraßen<br />
und entlang des Körnerwegs<br />
Leitgedanken:<br />
• Durchgrünung / Gliederung der Bebauung durch freistehende, großkronige<br />
Laubbäume. (Schutzgut Landschaftsbild / Erholung)<br />
• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />
/ Erholung), Verbesserung des Kleinklimas durch Beschattung der<br />
Belagsflächen (Schutzgut Klima)<br />
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
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Festsetzungen zur Anlage<br />
Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />
• Arten entsprechend Artenliste 1<br />
• Hochstämme Qualität: 3xv, m DB, 14-16cm Stammumfang<br />
• Standort entsprechend Planeintrag (+/- 5m)<br />
• Artgerechte Kronenform<br />
• Regionaler Herkunftsnachweis<br />
MINIMIERUNGSMASSNAHME 2<br />
Anlage der privaten Grünflächen mit Pflanzgebot 1:<br />
Einzeln stehende Obstbäume mit niederen Feldheckestrukturen zur Einbindung des<br />
Baugebiets in die freie Landschaft sowie zur einheitlichen Gestaltung des Abstandsgrün<br />
zwischen den Wohnbereichen<br />
Leitgedanken:<br />
• Schaffung eines wertvollen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere (Schutzgut<br />
Flora/Fauna)<br />
• Förderung der Biotopvernetzung zu den angrenzenden Biotopen (Schutzgut<br />
Flora/Fauna)<br />
• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />
/ Erholung)<br />
Festsetzungen zur Anlage<br />
Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden :<br />
• standortgerechtes einheimische Pflanzmaterial aus verschiedenen Gehölzen<br />
• regionaler Herkunftsnachweis<br />
• Arten entsprechend Artenliste 2,<br />
• Hochstammobstbäume Qualität 2xv. o. B. 12-14<br />
• 1 Baum pro 25m_<br />
• Sträucher Qualität: 2 x v, 60-100cm, 1 Strauch pro 4qm, Pflanzung in Gruppen<br />
einzelne Obstbäume wechseln mit Feldheckenstrukturen ab, dazwischen entstehen<br />
freie extensive Wiesenbereiche<br />
Minimierungsmaßnahme 3<br />
Einbindung der Retentionsflächen, in das Landschaftsbild durch standortgerechte<br />
Baum- und Strauchpflanzung, Pflanzgebot 3<br />
Leitgedanken:<br />
• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />
/ Erholung)<br />
• Landschaftsgerechte Ortsabrundung Schaffung eines strukturreichen Lebensraumes<br />
für Flora und Fauna<br />
Festsetzungen zur Anlage<br />
Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />
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• Arten entsprechend Artenliste 4<br />
• Sträucher Qualität: 2 x v, 60-100cm<br />
1 Strauch pro 15m_<br />
• 1 Hochstammbaum pro 80m_<br />
• Naturnahe Riedgräser und Hochstauden<br />
• artgerechte Kronenform, regionaler Herkunftsnachweis<br />
MINIMIERUNGSMASSNAHME 4<br />
Naturnahe, stufige Bepflanzung des Erdwalls, Pflanzgebot 2<br />
Leitgedanken:<br />
• Schaffung eines wertvollen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere (Schutzgut Flora/Fauna)<br />
• Förderung der Biotopvernetzung zu den angrenzenden Biotopen (Schutzgut Flora/Fauna)<br />
• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />
/ Erholung)<br />
Festsetzungen zur Anlage:<br />
Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />
• standortgerechtes einheimische Pflanzmaterial aus verschiedenen Gehölzen<br />
• regionaler Herkunftsnachweis<br />
• Arten entsprechend Artenliste 2<br />
• Großsträucher 3xv. m.Db.<br />
• 1 Strauch pro 40qm<br />
• Sträucher Qualität: 2 x v, 60-100cm<br />
1 Strauch pro 1,5qm abwechselnd lockere, dichte Bepflanzung<br />
Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und Ausgleichmaßnahmen außerhalb des<br />
Plangebietes<br />
Arten und Biotope<br />
Ausgleichsbedarf<br />
Das Planungsgebiet wird als Feldlerchenlebensraum der Prioritätsstufe 1 bewertet.<br />
Durch eine Bebauung und die Abstandshaltung der Feldlerche von ca. 100 m zu<br />
Siedlungen wird der bestehende Feldlerchen-Lebensraum von ca. 390 ha um ca. 4,5<br />
ha verkleinert. Rechnet man mit einer durchschnittlichen Reviergröße von 4 ha, so<br />
liegt der Ausgleichsbedarf ca. bei einem Revier. Durch Optimierungsmaßnahmen im<br />
Lebensraum kann die Reviergröße auf 0,5 bis 1 ha gesenkt werden. In ungünstigeren<br />
Lebensräumen sind dabei v.a. optimale Brutplätze kaum zu finden. Ebenfalls mangelt<br />
es an Flächen mit einem größeren Nahrungsangebot für die Art.<br />
Durch Anlage von sogenannten Buntbrachen können sowohl der Art optimalere Brutplätze<br />
als auch ein erhöhtes Nahrungsangebot zur Verfügung gestellt werden.<br />
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Planerische Konsequenz:<br />
Anlage von Buntbrachenflächen mit verschiedenen Wildkräutern eingesät, im nördlich<br />
angrenzenden Feldlerchengebiet zwischen Haisterkirch und Osterhofen.<br />
Lebensraum Buntbrache<br />
Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen – für die Zielart „Feldlerche“<br />
Massnahmen 1 - 4.<br />
Beispielhafte Optimierung des Geländes (Kiesabbaugrube) auf Flurstück Nr. 1053 als<br />
Lebensraum für die Feldlerche<br />
Das Gesamtkonzept für die Ausgleichsfläche kann durch weitere Maßnahmen - z.B.<br />
auch im Hinblick auf eine spätere Erweiterung des Baugebietes „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ -<br />
ergänzt werden. Solche optionale Maßnahmen könnten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes<br />
den Ausgleich abrunden.<br />
AUSGLEICHSMASSNAHME 1 Flurstück Nr. 1053<br />
Anlage einer beispielhaften Buntbrachenfläche<br />
Kriterien für eine Ansaat<br />
geeignete Saatgutmischung aus Kräutern und Gräsern<br />
Absprache mit <strong>Untere</strong>n Naturschutzbehörde<br />
Erfolgskontrolle / eventuell Nachsaat<br />
AUSGLEICHSMASSNAHME 2 Flurstück Nr. 1053<br />
Anlage einer Sukzessionsflur / Krautsaum<br />
Kriterien zur Anlage<br />
Sukzessionsflur mit naturnahen Kräuter und Gräser,<br />
Gehölzanflug und Neophytenaufwuchs beseitigen,<br />
Erfolgskontrolle / eventuelle korrigierende Pflege.<br />
AUSGLEICHSMASSNAHME 3 Flurstück Nr. 1053<br />
Gehölze auf den Stock setzen bis Böschungsoberkante, bzw. entfernen.<br />
Höhenbegrenzung / Entfernen von Gehölzen für einen Mindestabstand zur Sukzessionsflur<br />
/ Buntbrache<br />
AUSGLEICHSMASSNAHME 4 Flurstück Nr. 1053<br />
Extensive Mahd / Beweidung einer Auffüllfläche<br />
Zusammenfassung<br />
Als Ergebnis der Biotopwertermittlung durch das angewandte Wertermittlungsverfahren<br />
werden von 2.657 Wertpunkten des Bestandes - entspricht 100 % vorhandener<br />
Biotopwert - nach der Planung der Baumaßnahmen und der Durchführung aller Mini-<br />
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mierungsmaßnahmen innerhalb 2.450 Wertpunkte - entspricht ca. 92 % des vorhandenen<br />
Biotopwertes - erreicht.<br />
Minimierungsmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Bei Berücksichtigung aller möglichen und sinnvollen eingriffsminimierenden Maßnahmen<br />
kann im Zuge der Baumaßnahme innerhalb des Gebietes der Eingriff durch<br />
die geplante Bebauung nicht ausgeglichen werden. Das Defizit von 207 Wertpunkten<br />
- bzw. ca. 8 % - kann durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />
Plangebietes ausgeglichen werden.<br />
Der Eingriff in ein Lebensraum der Feldlerche kann nur durch die entsprechende<br />
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes angemessen ausgeglichen werden.<br />
Als mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind verschiedene Maßnahmen auf dem Flurstück<br />
Nr. 1053 vorgeschlagen. Auf dem Flurstück wird derzeit in geringem Maße und<br />
v.a. für den Eigenbedarf der Stadt Bad Waldsee Kies abgebaut.<br />
Die Restflächen können so gestaltet werden, das sie als Lebensraum für die Feldlerche<br />
besser geeignet sind. Damit verbunden wäre eine Erhöhung der Bestandsdichte<br />
der Art auf diesen Flächen bzw. in der Umgebung. Damit wäre der Verlust von Lebensraum<br />
vollständig kompensiert<br />
Gesamtabwägung<br />
Die Ergebnisse der Biotopwertermittlung können nun als solche in der Gesamtabwägung<br />
aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 6 BBauGB nach den Abwägungsgrundsätzen<br />
mit einbezogen werden.<br />
In Rahmen einer ordnungsgemäßen Abwägung ist in diesem Gutachten somit festgelegt<br />
worden, inwieweit und in welcher Höhe ein Defizit überwunden werden kann<br />
und in welchem Umfang weitere eingriffsminimierende Maßnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen<br />
erforderlich werden.<br />
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6. Planverwirklichung, Folgemaßnahmen und Kostenschätzung<br />
6.1 Bodenordnung<br />
Das Plangebiet, Flurstück 271 der Gemarkung Haisterkirch, ist bereits in Besitz der<br />
Stadt Bad Waldsee. Eine Bodenordnung ist demnach nicht erforderlich.<br />
6.2 Flächenbilanz<br />
Nutzung Fläche in m 2<br />
30/32<br />
Anteil<br />
öffentliche Flächen 7.810 32 %<br />
Erschließung 4.600 20 %<br />
Straßenflächen/Gehweg 1.880 8 %<br />
Mischflächen 2.310 10 %<br />
Reg. Fuß- und Radweg 410 2 %<br />
Grünflächen 3.220 12 %<br />
Wall (PFG2 440 2 %<br />
Retention (PFG3) 1.860 8 %<br />
Verkehrsgrün 400 2 %<br />
Nettobauland 14.770 68 %<br />
davon: Pflanzgebot (PFG1) 810 4 %<br />
gemischtes Baugebiet 3.820 17 %<br />
allg. Wohngebiet 10.850 48 %<br />
privates Grün 610 3 %<br />
Gesamt 22.580 m 2<br />
Versiegelung<br />
Verkehr 4.600 m 2<br />
Siedlungsfläche * (GRZ) + 50% 7.750 m 2<br />
Davon bereits versiegelt 1.620 m 2<br />
Der Versiegelungsgrad beträgt 0,56<br />
6.3 Kostenschätzung<br />
100 %<br />
Kostenschätzung für die Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer)<br />
Verkehrsflächen € 450.00,öffentliche<br />
Grünflächen € 73.000,private<br />
Grünflächen € 12.000,-<br />
Abwasserleitungen € 300.000,-<br />
Gesamt € 835.000,-
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
7.0 Verfahrensvermerke<br />
Die Regelungen der Grünordnung sind im Bebauungsplan festgesetzt. Der Grünordnungsplan<br />
ist Bestandteil der Begründung.<br />
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans<br />
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im Ausschuss Umwelt und Technik (AUT) vom<br />
12.10.2004.<br />
Bekanntgabe des Aufstellungssbeschluss<br />
Der Beschluss wurde am 15.10.2004 ortsüblich (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) bekannt<br />
gegeben.<br />
Frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />
Am 21.10.2004 wurde der Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung<br />
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)<br />
durchgeführt. Die Behörden wurden mit Schreiben zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
bis zum 04.11.2004 aufgefordert.<br />
Frühzeitige Beteiligung der Bürger<br />
Die Bürgerbeteiligung gem § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Unterrichtung sowie zur<br />
Äußerung und Erörterung fand am 27.10.2004 statt.<br />
Entwurfsbilligung und Auslegungsbeschluss<br />
24.01.2005<br />
Bekanntgabe der öffentl. Auslegung<br />
05.02.2005<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Die öffentliche Auslegung fand jeweils in der Zeit vom 14.02.2005 bis .14.03.2005<br />
statt. (gem. § 3 Abs.2 BauGB)<br />
Satzungsbeschluss<br />
Die Satzungsbeschlüsse erfolgen in der Stadtratsitzung vom 09.05.2005 über den<br />
Bebauungsplan vom 25.04.2005 (gem. §10 BauGB) und die örtlichen Bauvorschriften<br />
vom 25.04.2005.<br />
Bad Waldsee, den................................... ..........................................<br />
31/32<br />
(Bürgermeister Weinschenk)
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Genehmigung<br />
Die Genehmigung des Landratsamtes Ravensburg erfolgte am ......................<br />
mit Bescheid vom ..............................., Nr. ........................ bzw. mit Schreiben vom<br />
..................... (gem. §10 Abs.2 BauGB)<br />
Landratsamt Ravensburg, den............................ ..........................................<br />
Inkraftsetzung, Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bad Waldsee<br />
Die Erteilung der Genehmigung wurde am ............................. ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ und die örtlichen Bauvorschriften<br />
sind damit in Kraft getreten (gem. §10 Abs.3 BauGB). Er wird mit Begründung zu Einsicht<br />
bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />
Bad Waldsee, den................................... ..........................................<br />
Ludwigsburg, den 25.04.2005<br />
32/32<br />
(Bürgermeister Weinschenk)
Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />
Planungsgebiet September 2004
Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />
Bevölkerungsprognose<br />
170<br />
160<br />
150<br />
140<br />
130<br />
120<br />
110<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
Bevölkerungsentwicklung nach Altersklassen 1980 bis 2015<br />
in Baden-Württemberg<br />
Index 1980=100<br />
ex-post - Zeitraum ex-ante - Zeitraum<br />
1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015<br />
insgesamt unter 15 Jahre 15 bis < 40 Jahre<br />
40 bis < 65 Jahre 65 Jahre und älter<br />
Bevölkerungsprognose<br />
Bad Waldsee<br />
Quelle: eigene Berechnungen, Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg<br />
2001 - 2015 +1.066 Einw.<br />
unter 15 Jahre - 669 Einw.<br />
15 - 25 Jahre - 169 Einw.<br />
25 - 40 Jahre - 480 Einw.<br />
40 - 65 Jahre + 1.169 Einw.<br />
65 und älter + 1.253 Einw.
Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />
Lage in Haisterkirch
Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />
Wohnen in der Gruppe
Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />
Wohnen am Haisterbach<br />
Häuser<br />
21 Nord-süd orientiert 73%<br />
8 Ost-west orientiert 27%
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
A L L G E M E I N V E R S T Ä N D L I C H E<br />
Z U S A M M E N F A S S U N G<br />
Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“<br />
im Ortsteil Haisterkirch<br />
der<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
gem. §10 Abs. 3 und 4 BauGB<br />
03. August 2005<br />
Forschungsgruppe Stadt + Umwelt<br />
Blumenstraße 6<br />
71638 Ludwigsburg<br />
Telefon 07141 – 920 052<br />
Telefax 07141 – 978 463<br />
info@stadt-umwelt.de<br />
www.stadt-umwelt.de
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
1.1 Allgemeines<br />
Das Baugebiet befindet sich auf einem als Maisfeld genutzten Ackerstreifen, der<br />
durch den Haisterbach im Osten begrenzt wird. Im Westen liegen Sportanlagen und<br />
Kindergarten, im Süden schließt die Ortschaft an. Das Baugebiet orientiert sich zum<br />
Haisterbach und wird im 2. Bauabschnitt den zukünftigen neuen Ortsrand von Haisterkirch<br />
bilden.<br />
Auf Grund der Lage des Baugebiets haben sich in der Voruntersuchung und im Verlauf<br />
der weiteren Planung folgende Themen herauskristallisiert:<br />
Unter dem Aspekt des demographischen Wandels ist der Aufsiedlungszeitraum nur<br />
bedingt abzuschätzen. Das Baugebiet wird in mögliche Teilabschnitte gegliedert, damit<br />
auch unter ungünstigsten Bedingungen ein stabiler Ortsrand und eine eigenständige<br />
Identität ausgebildet wird.<br />
Der Lärmschutz durch die Sportanlagen wurde in einem Lärmgutachten untersucht.<br />
Dabei hat sich ergeben, das im geplanten Mischgebiet die Lärmwerte eingehalten<br />
werden. Nur bei seltenen Ereignissen wird dieser Wert auf einem Grundstück im<br />
1.OG überschritten. Da diese Werte Höchstrichtwerte sind, die möglichst unterschritten<br />
werden sollen, sind die Schallschutzfestsetzungen auf die benachbarten Grundstücke<br />
ausgeweitet. Die Vorgaben des Lärmgutachtens wurden im Bebauungsplan<br />
übernommen. Um die Orientierungswerte der DIN 18005 weiter zu unterschreiten<br />
wird für betroffene Gebäude festgelegt, dass keine öffenbare Fenster von schutzwürdigen<br />
Wohn- oder Schlafräumen angeordnet werden dürfen. Ausnahmsweise können<br />
öffenbare Fenster zugelassen werden, wenn gewährleistet ist, dass diese Fenster<br />
während der Lärmstörung geschlossen, und zugleich die Räume ausreichend belüftet<br />
werden, wie z.B. durch Lüftungsanlagen oder über Fenster an weniger lärmbelasteten<br />
Fassaden.. Ein Wall entlang der Grenze im Westen trennt das Baugebiet optisch<br />
von den Sportanlagen. Die Lärmwerte für ein allgemeines Wohngebiet werden weder<br />
durch die Kreisstraße im Osten noch durch den Körnerweg überschritten.<br />
Den Anregungen der Bürger wurde ein hoher Stellenwert eingeräumt. Es wurden<br />
umfängliche Nachuntersuchungen in der Verwaltung angestellt, ein zusätzliches<br />
Lärmgutachten erstellt und der Anschluss des Baugebiets nochmals verkehrstechnisch<br />
untersucht. Während der Bürgerbeteiligung kam die Frage auf, ob die geplante<br />
Erschließung für bestehende Baugrundstücke eine Überschreitung der Lärmwerte für<br />
ihr Mischgebiet erwarten lässt. Ein zweites Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass auch im östlichen Bereich der bestehenden Bebauung (Grundstück Hittelkofer<br />
Str. 19) keine wesentliche Erhöhung der Schalleinwirkung vorliegt. Unter anderem ist<br />
dies auch dadurch bedingt, dass die Kreisstraße 7933 relativ stark auf das Grundstück<br />
einwirkt und den Anwohnerstraßenverkehr überdeckt. Die Anregung, die Zufahrt<br />
zum Baugebiet an das Ufer des Haisterbachs zu verlegen wäre verkehrstechnisch,<br />
landschaftspflegerisch und von der Lärmbelastung aus betrachtet, die<br />
schlechtere Alternative, da eine breitere Brücke erstellt, das Haisterbachufer durch<br />
eine Erschließungsstraße stärker versiegelt und mehr Grundstücke belastet würden,<br />
ohne den betroffenen Bestand wirksam zu entlasten.
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Die Hochwassergefährdung wurde umfassend überprüft mit dem Ergebnis, dass keine<br />
Gefährdung nach heutigem Kenntnisstand durch den Haisterbach vorhanden ist.<br />
Der Engpass Brücke ist für das hundertjährige Hochwasser ausreichend dimensioniert,<br />
das Ufer mit den Wiesenflächen im Osten liegt deutlich tiefer als das Baugebiet.<br />
Die Stadt Waldsee ist sich der allgemeinem Problematik von Hochwasser bewusst,<br />
daher wurden in worst case Szenarien mögliche Überschwemmungsquellen in ihrer<br />
Addition untersucht. Die Ergebnisse sind in die Planung mit integriert. Als zusätzliche<br />
Sicherheit erhält das Gelände eine Neigung nach Nordosten in Richtung Haisterbach,<br />
um eine theoretisch durchgespielete Überflutung der Kanalisation bei Jahrhunderthochwasser<br />
schadensfrei abzuleiten. Die Höhenlage der Erschließung und der<br />
Gebäude wurden darauf abgestimmt. Damit ist nach heutigem Kenntnisstand eine<br />
Hochwassergefährdung ausgeschlossen.<br />
Das Bodengutachten hat wider Erwarten ergeben, dass eine 2.50m dicke wasserundurchlässige<br />
Schicht das Baugebiet von der Talkiesschicht absperrt. Eine Versickerung<br />
im Baugebiet ist damit nicht möglich. Das Regenwasser wird in einem separaten<br />
Leitungsnetz gesammelt der Retention im Norden zugeführt und in den Haisterbach<br />
gedrosselt eingeleitet. Der Hochwasserschutz bleibt erhalten. Alternativen der offenen<br />
Regenwasserführung wurden nach Prüfung auf Grund des geringen Gefälles und<br />
den notwendigen Querschnitten als zu störanfällig verworfen.<br />
Das Baugebiet ist für die „Zielart Feldlerche“ ausgewiesen. Die Feldlerche benötigt<br />
200m Abstand von besiedeltem Gebiet. Durch die Bebauung wird dieser Lebensraum<br />
unwiderruflich verloren gehen. Als Ausgleichsmaßnahme war die Renaturierung des<br />
Haisterbachs im Bereich des Baugebiets vorgesehen. Der Abwassersammelkanal<br />
unter dem Feldweg an westlichen Ufer verhindert dort eine Renaturierung. Die notwendige<br />
Überdeckung des Kanals wäre nicht mehr erfüllt. Das östliche Ufer ist in Privatbesitz<br />
und konnte während des Verfahrens nicht erworben werden. Daher werden<br />
als Ausgleichsmaßnahmen Verbesserungen im bestehenden Lebensraum der Feldlerchen<br />
umgesetzt. In der Nähe des Baugebiets wird eine bestehende Kiesgrube der<br />
Gemeinde mit Buntbrachen. Sukzessionsflur und ausgelichtetem Gehölz für Feldlerchen<br />
hergerichtet.<br />
1.2 Verfahren<br />
Scoping<br />
An Scoping Termin haben die Versorger, die Umweltbehörden und Vertreter der<br />
Stadt mit ihren Fachplanern teilgenommen. Dabei wurden folgende Themen und Prioritäten<br />
für die Umweltprüfung festgelegt:<br />
Berücksichtigung der Lärmquelle Sport- und Freizeit, Renaturierung des Haisterbachs<br />
als Ausgleich für „Zielart Feldlerche“, Versickerung vor Ableitung in den Haisterbach.<br />
Im Verlauf des weiteren Verfahrens wurde dieser Zielkatolog (s.oben) angepasst.<br />
Im Rahmen der 1. und 2. Auslegung des Bebauungsplanes wurden 4 Stellungnahmen<br />
der Behörden und 8 Stellungnahmen von den Bürgern abgegeben. Alle Stellungnahmen<br />
wurden detailiert abgewogen und beantwortet. Sie sind in der Sitzungsvorlage<br />
zum Satzungsbeschluss vom 09.05.2005 dokumentiert. Maßgebliche Berücksichtigung<br />
fanden folgende Stellungnahmen. Sie führten zur Überprüfung oder<br />
zur Veränderung des Bebauungsplanentwurfes:
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Stellungnahmen der Behörden<br />
Renaturierung<br />
In den Stellungnahmen trat der Konflikt auf, ob die Renaturierung oder die Zielart<br />
Feldlerche höhere Priorität eingeräumt werden soll. Dies Frage wurden in Laufe des<br />
Verfahrens obsolet (s, oben).<br />
Schallschutz<br />
Der nach ersten Augenschein erwartete Schallschutzwall hat sich auf der Grundlage<br />
des Lärmgutachtens zu einem einfachen, städtebaulich integrierten Wall von 2.00m<br />
Höhe reduziert. Die auf der Grundlage des Lärmgutachtens ausgeschlossenen öffenbaren<br />
Fenster und Türen wurden von Landratsamt Ravensburg als unzumutbare<br />
Härte erkannt, da nur an seltenen Ereignissen dieser Schallschutz nötig wird. Dieser<br />
Anregung wurde in soweit gefolgt, dass wenn in den betroffenen Räumen die Fenster<br />
zur Schallquelle geschlossen werden müssen, diese Räume trotzdem ausreichend<br />
belichtet und belüftent werden können.<br />
Stellungnahmen der Bürger<br />
Renaturierung des Haisterbachs (s. oben)<br />
Lärmschutzwall (s. oben)<br />
Erschließungskonzept<br />
Der größte Teil der Anregungen aus der Bürgerschaft betrifft den Ausbau des Körnerwegs<br />
und der damit verbundenen Belastung der Anlieger. Zusätzliche Lärmgutachten<br />
und verkehrstechnischer Untersuchungen belegen, dass ein Ausbau des bestehenden<br />
Körnerwegs notwendig ist. Die Belastung durch das neue Baugebiet liegt<br />
innerhalb der zulässigen Schallwerte, der geplante Gehweg ist ins Gehwegnetz des<br />
Ortsteils Haisterkirch integriert und durch die veränderte Bebauung für Kinder sicherheitsrelevant.<br />
Verkehrsberuhigende Maßnahmen führen auf der kurzen Strecke eher<br />
zu Lärmbelästigung. An der bestehenden T30 Zone wird nichts geändert. Den Anregungen<br />
wird daher nicht gefolgt.<br />
Entwässerung<br />
Auf Anregung der Bürger wurde das Entwässerungskonzept nochmals überprüft, angesprochene<br />
Schwachstellen konnten nicht verifiziert werden. Die Hochwassersicherheit<br />
ist während der gesamten Planung berücksichtigt und begleitend nachgewiesen.<br />
Diskussion im Gemeinderat/Ortschaftsrat<br />
Renaturierung Haisterbach (s. oben)<br />
Die Festsetzung der Firstrichtung wurde sowohl im Ortschaftsrat wie im Gemeinderat<br />
insbesondere in Hinblick auf die Nutzung der Solarenergie kontrovers diskutiert. Die<br />
Entscheidung große zusammenhängende Baufelder auszuweisen, um den Bauherren<br />
möglichst wenig einzuschränken, bewirkte die, städtebaulich sinnvolle, Festsetzung<br />
der Firstrichtung. Zur Verdeutlichung der Auswirkung unterschiedlicher Festsetzungen<br />
wurde in einer zusätzlichen Untersuchung diese Fragestellung geklärt. Der<br />
Gemeinderat beschloss die Festlegung der Firstrichtung beizubehalten. Den energetischen<br />
Einbußen der Hauptdachflächen stehen alternative Standorte für die solare<br />
Energiegewinnung zur Verfügung, der passive Solarertrag wird durch die Gebäudestellung<br />
gesichert und der Charakter der Gruppen bestimmt die städtebauliche Qualität<br />
des Baugebiets.
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Das gesamte Verfahren ist in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden erfolgt<br />
Die Bürgerbeteiligung beschränkte sich im wesentlichen auf die betroffenen Anlieger<br />
und zukünftiger Bauherren. Der vorliegende Bebauungsplan basiert auf der Grundlage<br />
von Gutachten und Untersuchungen, der Abwägung der Stellungnahmen der Bürger<br />
und der Behörden.<br />
1.3 Untersuchung von Alternativen<br />
In Haisterkirch gibt es derzeit keine freien Bauplätze oder Leerstände in nennenswertem<br />
Umfang. Bürger aus Haisterkirch, die ein eigenes Haus wünschen müssen in<br />
umliegende Gemeinden ziehen. Daher besteht ein Eigenbedarf der Ortschaft Haisterkirch<br />
für die Neuausweisung von Bauland. Auf der Suche nach geeigneten Flächen<br />
haben Abrundung des Ortsrandes, Stärkung der Infrastruktur und kurze Kinder sichere<br />
Wege zu den Einrichtungen Priorität. Die geplante Ergänzung mit Flächen für<br />
Dienstleiter und Gründer sollte nicht in ein Wohngebiet implementiert werden. Die im<br />
Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen innerorts können wegen dem ansässigen<br />
landwirtschaftlichen Betrieb nicht entwickelt werden. Die zwei großen Bauflächen<br />
(1.8 ha und 2,6ha) sind nicht im Besitz der Gemeinde. Das Baugebiet fügt sich in die<br />
bestehende Nutzung ein und bildet einen stabilen Ortsrand.<br />
Bad Waldsee, den................................... ..........................................<br />
(Bürgermeister Weinschenk)