29.06.2013 Aufrufe

Rettungsdienstplan des Landes Hessen - AOK-Gesundheitspartner

Rettungsdienstplan des Landes Hessen - AOK-Gesundheitspartner

Rettungsdienstplan des Landes Hessen - AOK-Gesundheitspartner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rettungsdienstplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong> Seite | 23<br />

Die Struktur der Bereichspläne kann per Erlass durch<br />

das zuständige Ministerium geregelt werden.<br />

5.3 Kurzzeitige Erhöhung der Rettungsdienstlichen<br />

Vorhaltung<br />

Vorhalteerhöhungen nach § 15 Abs. 5 HRDG bedürfen<br />

nicht der Beratung <strong>des</strong> Bereichsbeirates sofern<br />

die Großveranstaltung dem Träger nicht min<strong>des</strong>tens<br />

drei Monate vor Veranstaltungstermin bekannt ist.<br />

Dies gilt auch, wenn sich kurzfristig eine andere Lagebeurteilung<br />

ergibt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!