ArbeitsblAtt 22 Amerikanische Debatte – Argumente Contra Kopftuch
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<strong>ArbeitsblAtt</strong> <strong>22</strong><br />
<strong>Amerikanische</strong> <strong>Debatte</strong> <strong>–</strong> <strong>Argumente</strong> <strong>Contra</strong> <strong>Kopftuch</strong><br />
<strong>Argumente</strong> ContrA KopftuCh:<br />
gegen dAs trAgen des KopftuChs durCh Leherinnen<br />
Darf eine Lehrerin im öffentlichen Schuldienst im Unterricht ein <strong>Kopftuch</strong> tragen<br />
? Die Frage ist unter Jurist / innen, Politiker / innen, Pädagog / innen, Feminist<br />
/ innen und bei religiös lebenden Menschen umstritten.<br />
2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein <strong>Kopftuch</strong>verbot für Lehrerinnen<br />
das Grundrecht auf Religionsfreiheit berührt und deshalb nur dann<br />
gilt, wenn<br />
1. in dem Bundesland in dem die Lehrerin unterrichten will, ein Verbotsgesetz<br />
verabschiedet wird (das liegt daran, dass die Bundesländer die Hoheit<br />
über ihr Bildungssystem haben),<br />
2. dieses Gesetz alle Religionen gleichbehandelt, also z. B. auch christliche,<br />
jüdische und buddhistische Symbole verboten sind<br />
3. es vor dem Erlass eines solchen Gesetzes eine öffentliche <strong>Debatte</strong> über Pro<br />
und <strong>Contra</strong> einer solchen Entscheidung gibt.<br />
Für ein gesetzliches Verbot werden in der <strong>Debatte</strong> unter anderem folgende<br />
<strong>Argumente</strong> vorgebracht:<br />
ɀ Es gibt im muslimischen Glauben kein zwingendes religiöses Gebot, das<br />
<strong>Kopftuch</strong> zu tragen. Das muslimische <strong>Kopftuch</strong> ist ein Symbol für eine<br />
fundamentalistische Lesart des Koran / des Islam, nach der Religion und<br />
öffentliches Leben nicht getrennt werden. Vor diesem Hintergrund kann<br />
man nicht von einer »freien Entscheidung der Frau«, das <strong>Kopftuch</strong> zu<br />
tragen sprechen.<br />
ɀ Das <strong>Kopftuch</strong> steht für die Unterdrückung der Frau. Kopftragende Lehre<br />
rinnen repräsentieren damit eine frauendiskriminierende Weltsicht, ganz<br />
egal ob und wie sie sich äußern. Das ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung<br />
von Männern und Frauen, die auch im Grundgesetz in Artikel 3<br />
verankert ist, nicht vereinbar.<br />
ɀ Ein Verbot des <strong>Kopftuch</strong>s für muslimische Lehrerinnen verstößt nicht<br />
gegen das Gebot der Religionsfreiheit in Artikel 4 und nicht gegen das<br />
Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Im Gegensatz zu<br />
anderen religiösen Symbolen, wie Kreuz oder Kippa, hat das <strong>Kopftuch</strong> ist<br />
das <strong>Kopftuch</strong> ein Symbol für den verfassungsfeindlichen politischen Islamismus.<br />
ɀ Auch die Schüler / innen haben einen Anspruch auf Religionsfreiheit, dazu<br />
gehört auch, im Unterricht nicht mit einer Religion konfrontiert zu werden.<br />
ɀ Das <strong>Kopftuch</strong> trennt nach dem Islam »ehrbare« von »nichtehrbaren«<br />
Frauen. Dadurch werden Frauen in zwei Klassen gespalten. Das Verhalten<br />
muslimischer Männer und Frauen gegenüber Frauen ohne <strong>Kopftuch</strong> wird<br />
durch diese Denkweise beeinflusst.<br />
ɀ Junge muslimische Schülerinnen, die das <strong>Kopftuch</strong> nicht tragen wollen,<br />
haben es noch schwerer, sich gegen den Willen der Familie dazu zu entscheiden,<br />
wenn die Lehrerin selber ein <strong>Kopftuch</strong> trägt.<br />
AntidiskriminierungspädAgogik © Vs VerlAg, AdB sACHsen 2010<br />
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ɀ Die Verfassung verlangt von Angestellten im öffentlichen Dienst, welt<br />
anschauliche Neutralität bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Damit ist die<br />
Demonstration des religiösen Bekenntnisses durch Lehrerinnen und Lehrer<br />
in der Schule nicht vereinbar.<br />
ɀ Ein Verbot nur des <strong>Kopftuch</strong>s für Lehrerinnen ist in einer christlichabend<br />
ländisch geprägten Gesellschaft zulässig, wenn in der Verfassung eines<br />
Bundeslandes steht, dass sich die Bildung und Erziehung an christlichabendländischen<br />
Werten orientiert.<br />
ɀ Muslime leben in einer nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft und<br />
müssen sich der herrschenden »Leitkultur« anpassen. Diese lässt keinen<br />
Platz für das <strong>Kopftuch</strong> auf dem Kopf einer Lehrerin.<br />
fragen zum Weiterdiskutieren und für eigene forschungsprojekte:<br />
Wie sieht es an Ihrer Schule / Einrichtung aus ? Sind unterschiedliche Religionen<br />
sichtbar ? Welche ? Ist Religion ein Thema an Ihrer Einrichtung ? Welche<br />
unterschiedlichen Positionen vertreten Jugendliche und Angestellte an Ihrer<br />
Einrichtung zur <strong>Kopftuch</strong>frage ?<br />
Wie sieht es in Ihrem Bundesland aus ? Gibt es ein Gesetz für Schulen ? Für welche<br />
Religionen gilt es ? Gilt das Gesetz auch in KITAs ? Gab es eine öffentliche<br />
<strong>Debatte</strong> dazu ? Welche Positionen wurden vertreten ?<br />
Wie sieht es eigentlich in anderen Ländern aus ? Wo gibt es <strong>Kopftuch</strong>verbote an<br />
Universitäten, Schulen, im öffentlichen Raum ? Wie ist dort der Umgang mit<br />
anderen Religionen ? Welche unterschiedlichen Positionen werden dazu vertreten<br />
?<br />
mehr informationen zur <strong>Kopftuch</strong>debatte und zur rechtslage<br />
finden sie hier:<br />
ɀ Bundeszentrale für politische Bildung:<br />
www.bpb.de/themen/NNAABC,0,0,Konfliktstoff_<strong>Kopftuch</strong>.html<br />
ɀ Interkultureller Rat in Deutschland:<br />
www.interkulturellerrat.de/wpcontent/uploads/argumente_1.pdf<br />
ɀ Landesstelle für Gleichbehandlung <strong>–</strong> gegen Diskriminierung:<br />
Broschüre »Mit <strong>Kopftuch</strong> außen vor ?«:<br />
www.berlin.de/imperia/md/content/lb_ads/kopftuch_klein.pdf<br />
ɀ Deutsches Institut für Menschenrechte:<br />
www.institutfuermenschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_<br />
paper_3_zur_aktuellen_kopftuchdebatte_in_deutschland.pdf<br />
AntidiskriminierungspädAgogik © Vs VerlAg, AdB sACHsen 2010<br />
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