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ArbeitsblAtt 22 Amerikanische Debatte – Argumente Contra Kopftuch

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<strong>ArbeitsblAtt</strong> <strong>22</strong><br />

<strong>Amerikanische</strong> <strong>Debatte</strong> <strong>–</strong> <strong>Argumente</strong> <strong>Contra</strong> <strong>Kopftuch</strong><br />

<strong>Argumente</strong> ContrA KopftuCh:<br />

gegen dAs trAgen des KopftuChs durCh Leherinnen<br />

Darf eine Lehrerin im öffentlichen Schuldienst im Unterricht ein <strong>Kopftuch</strong> tragen<br />

? Die Frage ist unter Jurist / innen, Politiker / innen, Pädagog / innen, Feminist<br />

/ innen und bei religiös lebenden Menschen umstritten.<br />

2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein <strong>Kopftuch</strong>verbot für Lehrerinnen<br />

das Grundrecht auf Religionsfreiheit berührt und deshalb nur dann<br />

gilt, wenn<br />

1. in dem Bundesland in dem die Lehrerin unterrichten will, ein Verbotsgesetz<br />

verabschiedet wird (das liegt daran, dass die Bundesländer die Hoheit<br />

über ihr Bildungssystem haben),<br />

2. dieses Gesetz alle Religionen gleichbehandelt, also z. B. auch christliche,<br />

jüdische und buddhistische Symbole verboten sind<br />

3. es vor dem Erlass eines solchen Gesetzes eine öffentliche <strong>Debatte</strong> über Pro<br />

und <strong>Contra</strong> einer solchen Entscheidung gibt.<br />

Für ein gesetzliches Verbot werden in der <strong>Debatte</strong> unter anderem folgende<br />

<strong>Argumente</strong> vorgebracht:<br />

ɀ Es gibt im muslimischen Glauben kein zwingendes religiöses Gebot, das<br />

<strong>Kopftuch</strong> zu tragen. Das muslimische <strong>Kopftuch</strong> ist ein Symbol für eine<br />

fundamentalistische Lesart des Koran / des Islam, nach der Religion und<br />

öffentliches Leben nicht getrennt werden. Vor diesem Hintergrund kann<br />

man nicht von einer »freien Entscheidung der Frau«, das <strong>Kopftuch</strong> zu<br />

tragen sprechen.<br />

ɀ Das <strong>Kopftuch</strong> steht für die Unterdrückung der Frau. Kopftragende Lehre­<br />

rinnen repräsentieren damit eine frauendiskriminierende Weltsicht, ganz<br />

egal ob und wie sie sich äußern. Das ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung<br />

von Männern und Frauen, die auch im Grundgesetz in Artikel 3<br />

verankert ist, nicht vereinbar.<br />

ɀ Ein Verbot des <strong>Kopftuch</strong>s für muslimische Lehrerinnen verstößt nicht<br />

gegen das Gebot der Religionsfreiheit in Artikel 4 und nicht gegen das<br />

Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Im Gegensatz zu<br />

anderen religiösen Symbolen, wie Kreuz oder Kippa, hat das <strong>Kopftuch</strong> ist<br />

das <strong>Kopftuch</strong> ein Symbol für den verfassungsfeindlichen politischen Islamismus.<br />

ɀ Auch die Schüler / innen haben einen Anspruch auf Religionsfreiheit, dazu<br />

gehört auch, im Unterricht nicht mit einer Religion konfrontiert zu werden.<br />

ɀ Das <strong>Kopftuch</strong> trennt nach dem Islam »ehrbare« von »nichtehrbaren«<br />

Frauen. Dadurch werden Frauen in zwei Klassen gespalten. Das Verhalten<br />

muslimischer Männer und Frauen gegenüber Frauen ohne <strong>Kopftuch</strong> wird<br />

durch diese Denkweise beeinflusst.<br />

ɀ Junge muslimische Schülerinnen, die das <strong>Kopftuch</strong> nicht tragen wollen,<br />

haben es noch schwerer, sich gegen den Willen der Familie dazu zu entscheiden,<br />

wenn die Lehrerin selber ein <strong>Kopftuch</strong> trägt.<br />

AntidiskriminierungspädAgogik © Vs VerlAg, AdB sACHsen 2010<br />

ArBeitsBlAtt <strong>22</strong> · AmerikAnisCHe deBAtte <strong>–</strong> <strong>Argumente</strong> ContrA kopftuCH<br />

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ɀ Die Verfassung verlangt von Angestellten im öffentlichen Dienst, welt­<br />

anschauliche Neutralität bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Damit ist die<br />

Demonstration des religiösen Bekenntnisses durch Lehrerinnen und Lehrer<br />

in der Schule nicht vereinbar.<br />

ɀ Ein Verbot nur des <strong>Kopftuch</strong>s für Lehrerinnen ist in einer christlich­abend­<br />

ländisch geprägten Gesellschaft zulässig, wenn in der Verfassung eines<br />

Bundeslandes steht, dass sich die Bildung und Erziehung an christlichabendländischen<br />

Werten orientiert.<br />

ɀ Muslime leben in einer nicht­muslimischen Mehrheitsgesellschaft und<br />

müssen sich der herrschenden »Leitkultur« anpassen. Diese lässt keinen<br />

Platz für das <strong>Kopftuch</strong> auf dem Kopf einer Lehrerin.<br />

fragen zum Weiterdiskutieren und für eigene forschungsprojekte:<br />

Wie sieht es an Ihrer Schule / Einrichtung aus ? Sind unterschiedliche Religionen<br />

sichtbar ? Welche ? Ist Religion ein Thema an Ihrer Einrichtung ? Welche<br />

unterschiedlichen Positionen vertreten Jugendliche und Angestellte an Ihrer<br />

Einrichtung zur <strong>Kopftuch</strong>frage ?<br />

Wie sieht es in Ihrem Bundesland aus ? Gibt es ein Gesetz für Schulen ? Für welche<br />

Religionen gilt es ? Gilt das Gesetz auch in KITAs ? Gab es eine öffentliche<br />

<strong>Debatte</strong> dazu ? Welche Positionen wurden vertreten ?<br />

Wie sieht es eigentlich in anderen Ländern aus ? Wo gibt es <strong>Kopftuch</strong>verbote an<br />

Universitäten, Schulen, im öffentlichen Raum ? Wie ist dort der Umgang mit<br />

anderen Religionen ? Welche unterschiedlichen Positionen werden dazu vertreten<br />

?<br />

mehr informationen zur <strong>Kopftuch</strong>debatte und zur rechtslage<br />

finden sie hier:<br />

ɀ Bundeszentrale für politische Bildung:<br />

www.bpb.de/themen/NNAABC,0,0,Konfliktstoff_<strong>Kopftuch</strong>.html<br />

ɀ Interkultureller Rat in Deutschland:<br />

www.interkultureller­rat.de/wp­content/uploads/argumente_1.pdf<br />

ɀ Landesstelle für Gleichbehandlung <strong>–</strong> gegen Diskriminierung:<br />

Broschüre »Mit <strong>Kopftuch</strong> außen vor ?«:<br />

www.berlin.de/imperia/md/content/lb_ads/kopftuch_klein.pdf<br />

ɀ Deutsches Institut für Menschenrechte:<br />

www.institut­fuer­menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_<br />

paper_3_zur_aktuellen_kopftuchdebatte_in_deutschland.pdf<br />

AntidiskriminierungspädAgogik © Vs VerlAg, AdB sACHsen 2010<br />

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