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Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim<br />

Begründung zum Vorentwurf <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“<br />

Planstand: 16.06.2008<br />

Bearbeiterin<br />

Dipl.- Ing. Elisabeth Scha<strong>de</strong>, Städtebauarchitektin AKH<br />

Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n - Tel 06403 9537-0 - Fax 9537-30


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 2<br />

Inhalt<br />

1 Vorbemerkungen ................................................................................................................................. 4<br />

1.1 Veranlassung und Planziel.......................................................................................................... 4<br />

1.2 Räumlicher Geltungsbereich....................................................................................................... 4<br />

1.3 Übergeordnete Planungen.......................................................................................................... 6<br />

1.3.1 Regionalplan........................................................................................................................... 6<br />

1.3.2 Vorbereiten<strong>de</strong> Bauleitplanung ................................................................................................ 6<br />

1.3.3 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................................... 7<br />

1.3.4 Stadträumliche Einbindung und städtebauliches Konzept ..................................................... 7<br />

2 Inhalt und Festsetzungen .................................................................................................................... 9<br />

2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung........................................................................................................... 9<br />

2.1.1 Allgemeines Wohngebiet ........................................................................................................ 9<br />

2.2 Mischgebiet ................................................................................................................................. 9<br />

2.3 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung...................................................................................................... 10<br />

2.4 Bauweise, Baugrenzen und überbaubare Grundstücksfläche................................................. 11<br />

2.4.1 Bauweise .............................................................................................................................. 11<br />

2.4.2 Baugrenzen und überbaubare Grundstücksflächen............................................................. 12<br />

2.4.3 Höchstzulässige Zahl <strong>de</strong>r Wohneinheiten ............................................................................ 12<br />

3 Verkehrsflächen................................................................................................................................. 13<br />

3.1 Anbindung an das Fernstraßennetz.......................................................................................... 13<br />

3.2 Anbindung an <strong>de</strong>n ÖPNV.......................................................................................................... 13<br />

3.3 Äußere und innere Erschließung .............................................................................................. 14<br />

3.4 Ruhen<strong>de</strong>r Verkehr..................................................................................................................... 14<br />

4 Immissionsschutz............................................................................................................................... 14<br />

5 Berücksichtigung umweltplanerischer Belange ................................................................................. 15<br />

6 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz ....................................................................................... 15<br />

6.1 Wasserversorgung .................................................................................................................... 15<br />

6.2 Gebiet für die Grundwassersicherung ...................................................................................... 16<br />

6.3 Heilquellenschutzgebiet ............................................................................................................ 16<br />

6.4 Trinkwasserschutzgebiet........................................................................................................... 16<br />

6.5 Bo<strong>de</strong>nversiegelung ................................................................................................................... 16<br />

6.6 Überschwemmungsgebiete....................................................................................................... 17<br />

6.7 Abwasser................................................................................................................................... 17<br />

6.8 Oberirdische Gewässer............................................................................................................. 17<br />

6.9 Altablagerungen/Altlasten ......................................................................................................... 17<br />

7 Denkmalschutz .................................................................................................................................. 18<br />

8 Bo<strong>de</strong>nordnung ................................................................................................................................... 18<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 3<br />

9 Orts- und Gestaltungssatzung ........................................................................................................... 19<br />

9.1 Allgemeines Wohngebiet .......................................................................................................... 19<br />

9.1.1 Dachform und Dachneigung................................................................................................. 19<br />

9.1.2 Dachein<strong>de</strong>ckung, Dachaufbauten und Drempel................................................................... 20<br />

10 Nachrichtliche Übernahme ................................................................................................................ 21<br />

11 Hinweise ............................................................................................................................................ 21<br />

Anlage – Umweltbericht (IBU 06/08)<br />

Übersichtskarte<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008<br />

genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 4<br />

1 Vorbemerkungen<br />

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für <strong>de</strong>n nördlichen Bereich <strong>de</strong>s Stadtteiles Kloppenheim südlich<br />

<strong>de</strong>r L 3205 ist bereits seit einigen Jahren Gegenstand planerischer Erwägungen <strong>de</strong>r Stadt Karben. In <strong>de</strong>r<br />

40. Sitzung <strong>de</strong>r Stadtverordnetenversammlung <strong>de</strong>r Stadt Karben vom 09.09.2005 wur<strong>de</strong> die Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ in <strong>de</strong>r Gemarkung Kloppenheim beschlossen.<br />

Geltungsbereich sowie Planung wur<strong>de</strong>n in Abstimmung mit einem Baulan<strong>de</strong>ntwickler so modifiziert, dass<br />

nunmehr eine Variante entwickelt wur<strong>de</strong>, die die Ergänzung an Bauflächen für <strong>de</strong>n Stadtteil Kloppenheim<br />

langfristig und bedarfsgerecht sicherstellen soll.<br />

1.1 Veranlassung und Planziel<br />

Im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Planung steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) i.S. § 4<br />

Baunutzungsverordnung BauNVO1990. Ergänzend gelangen ein rd. 3.800 m² umfassen<strong>de</strong>s Mischgebiet<br />

(MI) i.S. § 6 BauNVO1990 und im Osten <strong>de</strong>s Plangebietes sowie entlang <strong>de</strong>r L 3205 eine ausreichend<br />

dimensionierte Fläche für beson<strong>de</strong>re Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen im Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), um die Errichtung<br />

bzw. Erweiterung <strong>de</strong>r Lärmschutzanlage vorzubereiten, zur Ausweisung.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>de</strong>r Stadt Karben hat auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Konzeption in ihrer<br />

Sitzung am 18.06.2008 für <strong>de</strong>n im Osten erweiterten Geltungsbereich die Aufstellung beschlossen und<br />

die Vorentwurfsunterlagen zur Einleitung <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4<br />

Abs. 1 BauGB gebilligt.<br />

1.2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Bebauungsplan „<strong>Sauerborn</strong>“ schließt sich nördlich an die bestehen<strong>de</strong> Bebauung <strong>de</strong>s Stadtteiles<br />

Kloppenheim an und entwickelt sich in Richtung Nor<strong>de</strong>n bis zur L 3205.<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Kloppenheim,<br />

Flur 7, Flst. Nr. 310/1, 310/2, 311, 312/2, 313/1, 317 sowie 315 tlw. (Geringsweg), 314 (Wegeparzelle im<br />

Sü<strong>de</strong>n) und 258 tlw. (Frankfurter Straße).<br />

Der Geltungsbereich wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:<br />

Nor<strong>de</strong>n die Straßen- bzw. Grabenparzelle <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße (L 3205) sowie daran anschließend ein<br />

Einkaufsmarkt,<br />

Westen die „Frankfurter Straße“,<br />

Sü<strong>de</strong>n die Gärten <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Straße „Im <strong>Sauerborn</strong>“ aus erschlossenen Wohnbebauung.<br />

Osten <strong>de</strong>r Fuß- und Radweg Geringsweg-Toom, sowie Grünflächen und Wohnbebauung<br />

Im Umgriff <strong>de</strong>s so begrenzten Bebauungsplanes liegt eine Fläche von rd. 4,4 ha.<br />

Zur Ausweisung gelangen Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4 BauNVO1990, Mischgebiet i.S. § 6<br />

BauNVO1990 sowie Flächen für beson<strong>de</strong>re Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen im Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzes, um die Errichtung bzw.<br />

Erweiterung <strong>de</strong>r Lärmschutzanlage vorzubereiten.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 5<br />

Flächenwidmungen im Bebauungsplan<br />

Wohngebiet<br />

überbaubare Grundstücksfläche<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />

1,411 ha<br />

0,940 ha<br />

2,351 ha<br />

Mischgebiet<br />

überbaubare Grundstücksfläche<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />

0,310 ha<br />

0,077 ha<br />

0,387 ha<br />

Verkehrsflächen<br />

Erschließungsstraßen<br />

Wege<br />

0,820 ha<br />

0,168 ha<br />

0,988 ha<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

Lärmschutzwall<br />

Verkehrsbegleitgrün, Ortsran<strong>de</strong>ingrünung<br />

0,403 ha<br />

0,221 ha<br />

0,624 ha<br />

Gesamtfläche 4,350 ha<br />

Die Umsetzung <strong>de</strong>r Bebauung kann in mehreren Bauabschnitten vollzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Luftbild<br />

Räumlicher<br />

Geltungsbereich<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008<br />

genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 6<br />

Ansichten<br />

Ansicht Lan<strong>de</strong>sstraße (L 3205) und Wall Überblick von Sü<strong>de</strong>n über das Plangebiet<br />

Ansicht südliche Wegeparzelle und Wohnbebauung Ansicht Geringsweg<br />

1.3 Übergeordnete Planungen<br />

1.3.1 Regionalplan<br />

Der Regionalplan Südhessen 2000/2004 stellt für <strong>de</strong>n Bereich Siedlungsfläche - Planung dar.<br />

1.3.2 Vorbereiten<strong>de</strong> Bauleitplanung<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Karben von 1999 stellt für <strong>de</strong>n räumlichen Geltungsbereich<br />

Wohnbaufläche - Planung dar. Die Signatur wird entlang <strong>de</strong>r Frankfurter Straße und <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

durch Baumdarstellungen ergänzt.<br />

Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) Entwurf 2007 stellt „Wohnbaufläche - Bestand und<br />

Planung“ dar.<br />

Die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet wird im Westen durch ein rd. 3.800 m² großes Mischgebiet<br />

ergänzt. Die Flächengröße <strong>de</strong>s geplanten Mischgebietes begrün<strong>de</strong>t die Annahme, dass seitens <strong>de</strong>s<br />

Planungsverban<strong>de</strong>s die Darstellungen zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s<br />

RegFNP soweit erfor<strong>de</strong>rlich angepasst wer<strong>de</strong>n und die hier vorliegen<strong>de</strong> teilräumliche Än<strong>de</strong>rung in Mischbaufläche<br />

für einen Bereich von rd. 3.800 m² mit einbezogen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Stadt Karben geht davon aus, dass eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplanes <strong>de</strong>r Stadt<br />

Karben von 1999 insofern nicht erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n dürfte.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 7<br />

1.3.3 Verbindliche Bauleitplanung<br />

Für <strong>de</strong>n Planbereich gibt es keinen Bebauungsplan.<br />

Die übergeordneten Planungsebenen (vgl. Ziffer 1.3.1 und 1.3.2) stehen <strong>de</strong>m Bebauungsplan Nr. 189<br />

„<strong>Sauerborn</strong>“ insgesamt nicht grundsätzlich entgegen.<br />

1.3.4 Stadträumliche Einbindung und städtebauliches Konzept<br />

Die Qualität <strong>de</strong>s Gebietes ergibt sich aus <strong>de</strong>r Sü<strong>de</strong>xposition und <strong>de</strong>n guten verkehrlichen sowie infrastrukturellen<br />

Anbindungen (überörtliche Straßen, Anschluss an die Ortslage sowie Bahnhof und<br />

Nahversorgung in fußläufiger Entfernung). Hierbei kann auf ein bestehen<strong>de</strong>s Wegenetz zurückgegriffen<br />

wer<strong>de</strong>n, das im Zuge <strong>de</strong>r weiteren Planung eingebun<strong>de</strong>n wird. Beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r<br />

Planung bedürfen die Belange <strong>de</strong>s Verkehrs i.S. <strong>de</strong>r Gestaltung einer funktionieren<strong>de</strong>n Anbindung an die<br />

Frankfurter Straße und <strong>de</strong>n Geringsweg, <strong>de</strong>s Immissionsschutzes (Stichwort: Verkehrslärm) und <strong>de</strong>r<br />

Wasserwirtschaft (Ver- und Entsorgung). Die Entwurfsi<strong>de</strong>en für das Plangebiet basieren im Wesentlichen<br />

auf <strong>de</strong>r Entscheidung, eine nachfrageorientierte Entwicklung <strong>de</strong>s Baugebietes ggf. in mehreren Bauabschnitten<br />

bereitzustellen und dabei die bestehen<strong>de</strong>n Strukturen angemessen zu berücksichtigen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008<br />

Variante 2<br />

•Abschnittsweise Erschließung im Baugebiet<br />

entsprechend <strong>de</strong>m nachgewiesenen Bedarf möglich.<br />

•Unterschiedliche Qualitäten an Baugrundstücken<br />

können angeboten wer<strong>de</strong>n, Bildung von kleineren<br />

Gemeinschaften im Quartier möglich.<br />

•Sü<strong>de</strong>xposition überwiegend vorgesehen.<br />

•Vernetzung durch Fußwege; Anbindung an das<br />

bestehen<strong>de</strong> Quartier.<br />

•Potenzial für ein Baugebiet mit Einzel- und<br />

Doppelhäusern, dargestellt sind rd. 47 Bauplätze<br />

•Ergänzen<strong>de</strong> Infrastruktureinrichtungen wie Spielplatz<br />

und Quartierstreffpunkt möglich<br />

Variante 3<br />

•Abschnittsweise Erschließung im Baugebiet<br />

entsprechend <strong>de</strong>m nachgewiesenen Bedarf möglich.<br />

•Potenzial für ein Baugebiet mit Einzel- und<br />

Doppelhäusern, bzw. Hausgruppen, dargestellt sind rd.<br />

57 Baugrundstücke<br />

•Sü<strong>de</strong>xposition überwiegend vorgesehen.<br />

•Ergänzen<strong>de</strong> Infrastruktureinrichtungen wie Spielplatz<br />

und Quartierstreffpunkt möglich.<br />

Die Variante 3 wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Beschluss <strong>de</strong>r Stadtverordnetenversammlung<br />

vom 18.06.2008 als Grundlage<br />

zur Weiterbearbeitung empfohlen. Ergänzend wur<strong>de</strong> die<br />

Festsetzung eines rd. 3.800 m² umfassen<strong>de</strong>n Mischgebietes<br />

im Westen <strong>de</strong>s räumlichen Geltungsbereiches<br />

beschlossen.


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 8<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008<br />

Variante 4<br />

•Abschnittsweise Erschließung im Baugebiet<br />

entsprechend <strong>de</strong>m nachgewiesenen Bedarf möglich.<br />

•Konsequente Sü<strong>de</strong>xposition <strong>de</strong>r Baugrundstücke.<br />

•Unterschiedliche Qualitäten an Baugrundstücken<br />

können angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

•Potenzial für ein Baugebiet mit Einzel- und<br />

Doppelhäusern bzw. Hausgruppen, dargestellt sind rd.<br />

56 Bauplätze<br />

•Ergänzen<strong>de</strong> Infrastruktureinrichtungen wie Spielplatz<br />

und Quartierstreffpunkt möglich.<br />

Die Haupterschließung <strong>de</strong>s Plangebietes erfolgt in einem möglichst weit von <strong>de</strong>r Kreuzung entfernten<br />

Bereich über die Anbindung an die Frankfurter Straße. Der im Bereich <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Wirtschaftsweges<br />

vorhan<strong>de</strong>ne 20-kV-Endmast ist bei <strong>de</strong>r weiteren Planung zu berücksichtigen, die Möglichkeit eines<br />

Rückbaus zu prüfen. Eine weitere Anbindung erfolgt durch Verlängerung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Weges im<br />

Geringsweg.<br />

Die Belange <strong>de</strong>s Immissionsschutzes wer<strong>de</strong>n durch die Erstellung einer Schalltechnischen Untersuchung<br />

gewürdigt. Die Ergebnisse fin<strong>de</strong>n Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

Der Entwurf sieht eine Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes „<strong>Sauerborn</strong>“ optional in mehreren Bauabschnitten<br />

vor. Die Bauabschnitte folgen bei <strong>de</strong>n Varianten 1 und 4 in Nord-Süd-Richtung <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong>verlauf bzw.<br />

bei <strong>de</strong>r Variante 2 <strong>de</strong>n einzelnen, sich um die Stichstraßen bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Wohngruppen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Verbindungsstraße zwischen Frankfurter Straße und Geringsweg ist spätestens<br />

beim Ausbau eine optische und plastische Bremse <strong>de</strong>s Durchgangsverkehrs einzuplanen, damit sich<br />

diese rd. 250 m lange Straße nicht zur „Rennstrecke“ entwickeln kann.<br />

Die innere Struktur <strong>de</strong>r Varianten ist einfach und direkt und ermöglicht somit einen hohen Grad an<br />

Flexibilität für zukünftige Entwicklungen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachfragen an Grundstücksgrößen und<br />

Grundstücksstruktur. Das Konzept kann flexibel auf eine sich än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Nachfrage reagieren. In <strong>de</strong>n<br />

städtebaulichen Gestaltungsskizzen sind insbeson<strong>de</strong>re Grundstücke für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern<br />

dargestellt, die sich jedoch entsprechend <strong>de</strong>r Nachfrage modular teilen lassen. Im<br />

Bebauungsplan „<strong>Sauerborn</strong>“ (Vorentwurf: Stand 16.06.2008) ist im Allgemeinen Wohngebiet z.B. die<br />

Anlage von rd. 50 Baugrundstücken dargestellt, die für eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern<br />

vorgesehen sind. Die Fläche kann abschnittsweise erschlossen wer<strong>de</strong>n. Hinzu kommen die in <strong>de</strong>m im rd.<br />

3.800 m² umfassen<strong>de</strong>n westlichen Teilbereich als Mischgebiet festgesetzten Flächen.<br />

Der Katalog an möglichen Bautypen reicht insofern vom freistehen<strong>de</strong>n Einfamilienhaus und <strong>de</strong>m<br />

Doppelhaus bis zur geschlossenen Reihenhausbebauung, die jedoch in diesem Plangebiet allenfalls eine<br />

Angebotsabrundung darstellen soll. Das rd. 4,4 ha große Gebiet eignet sich aufgrund seiner Ausrichtung<br />

gut zur aktiven und passiven Nutzung von Sonnenenergie.


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 9<br />

2 Inhalt und Festsetzungen<br />

In Ausführung <strong>de</strong>r Grundnormen <strong>de</strong>s § 1 Abs. 5 BauGB sind die im Folgen<strong>de</strong>n erläuterten zeichnerischen<br />

und textlichen Festsetzungen in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

2.1.1 Allgemeines Wohngebiet<br />

Zur Ausweisung gelangt ein vorwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen<strong>de</strong>s Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO1990).<br />

Allgemein zulässig sind:<br />

- Wohngebäu<strong>de</strong>,<br />

- die <strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>s Gebiets dienen<strong>de</strong>n Lä<strong>de</strong>n, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stören<strong>de</strong><br />

Handwerksbetriebe und<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />

Ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n können darüber hinaus<br />

- Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes,<br />

- sonstige nicht stören<strong>de</strong> Gewerbebetriebe,<br />

- Anlagen für Verwaltungen,<br />

- Gartenbaubetriebe und<br />

- Tankstellen.<br />

Aus städtebaulichen Grün<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gem. § 1(6)1 BauNVO, mit Ausnahme von Betrieben <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes<br />

sowie sonstigen nicht stören<strong>de</strong>n Gewerbebetrieben, alle ausnahmsweise zulässigen<br />

Nutzungen als nicht zulässig festgesetzt. Dies ist u.a. in <strong>de</strong>r Lage innerhalb eines durch Wohnbebauung<br />

geprägten Gebietes und <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Rücksichtnahme begrün<strong>de</strong>t.<br />

Weitere städtebauliche Grün<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>n Ausschluss allgemein o<strong>de</strong>r ausnahmsweise zulässiger<br />

Nutzungen begrün<strong>de</strong>n könnten, liegen nicht vor.<br />

2.2 Mischgebiet<br />

Zur Ausweisung gelangt zur Abrundung <strong>de</strong>s Angebotes im Westen <strong>de</strong>s Plangebietes ein rd. 3.800 m²<br />

umfassen<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>m Wohnen und <strong>de</strong>r Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht<br />

wesentlich stören, dienen<strong>de</strong>s Mischgebiet i.S. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO1990) zur<br />

Ausweisung.<br />

Allgemein zulässig sind:<br />

- Wohngebäu<strong>de</strong>,<br />

- Geschäfts- und Bürogebäu<strong>de</strong>,<br />

- Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes,<br />

- sonstige Gewerbebetriebe,<br />

- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />

Zwecke,<br />

- Gartenbaubetriebe und Tankstellen sowie<br />

- eingeschränkt Vergnügungsstätten.<br />

- Hinzu kommen Gebäu<strong>de</strong> und Räume für freie Berufe.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 10<br />

Aus städtebaulichen Grün<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gem. § 1(6) BauNVO die allgemein zulässigen Tankstellen (s.o.),<br />

sowie Vergnügungsstätten 1 ausgeschlossen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten, <strong>de</strong>ren häufigste<br />

Erscheinungsform Spielhallen sind, zu <strong>de</strong>nen aber auch Diskotheken, Amüsierbetriebe, Vi<strong>de</strong>o-Peep-<br />

Shows usw. zählen, wird festgesetzt, um die angestrebte Standortqualität zu gewährleisten.<br />

Städtebauliche Grün<strong>de</strong>, die einen Ausschluss weiterer allgemein zulässiger und auch zu erwarten<strong>de</strong>r<br />

Nutzungen begrün<strong>de</strong>n könnten, liegen nicht vor.<br />

2.3 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird unter Bezugnahme auf <strong>de</strong>n 2. Abschnitt <strong>de</strong>r BauNVO1990 bestimmt<br />

durch<br />

- die zulässige Grundflächenzahl 2 ; die GRZ gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche im<br />

Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind<br />

- die zulässige Geschossflächenzahl 3 ; die GFZ gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind und<br />

- die Festlegung <strong>de</strong>r zulässigen Zahl <strong>de</strong>r Vollgeschosse 4 sowie ergänzend die Festsetzung von Trauf- und<br />

Firsthöhen.<br />

Für das Allgemeine Wohngebiet gilt:<br />

Grundflächenzahl GRZ = 0,4 – die festgesetzte GRZ entspricht <strong>de</strong>r Obergrenze <strong>de</strong>s § 17<br />

BauNVO für Allgemeine Wohngebiete, gestattet jedoch die geplante<br />

Bebauung und trägt <strong>de</strong>r Umgebung Rechnung.<br />

Geschossflächenzahl GFZ = 0,8 – die festgesetzte GFZ unterschreitet die Obergrenze <strong>de</strong>s § 17<br />

BauNVO für Allgemeine Wohngebiete, gestattet aber die geplante und sich<br />

in die Umgebung einfügen<strong>de</strong> Bebauung.<br />

Zahl <strong>de</strong>r zul. Vollgeschosse Z = II<br />

Traufhöhe TH = max. 6,5 m<br />

Firsthöhe FH = max. 10,5 m<br />

Bauweise offen (o)<br />

Bautypen - Teilbaugebiet Nr. 1 E – Einzelhäuser<br />

- Teilbaugebiet Nr. 2 E/D – Einzel- und Doppelhäuser<br />

1 Anzumerken ist, dass Gaststätten mit Saal, wo bei Tanzveranstaltungen im Saal <strong>de</strong>r Schankbetrieb lediglich<br />

hinzutritt, nicht aber wie bei <strong>de</strong>r Diskothek die Musikdarbietungen gezielt zur Steigerung <strong>de</strong>s Getränkeumsatzes<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n, keine Vergnügungsstätte i.S. <strong>de</strong>s städtebaulichen Nutzungsbegriffes ist, da die Geselligkeit im<br />

hergebrachten Verständnis gera<strong>de</strong> kein typischen Kennzeichen <strong>de</strong>r angesprochenen Vergnügungsstätten darstellt.<br />

2 Sofern die gemäß GRZ zulässige Grundfläche nicht innerhalb <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche vollzogen<br />

wer<strong>de</strong>n kann, tritt die überbaubare Grundstücksfläche an Stelle einer GRZ; es gilt die jeweils engere Festsetzung.<br />

Auf die Festlegung <strong>de</strong>r GRZ kann gleichwohl nicht verzichtet wer<strong>de</strong>n, da sie auch das Maß <strong>de</strong>r zulässigen<br />

Überschreitung für die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten usw. <strong>de</strong>finiert.<br />

Die zulässigen Grundflächen dürfen durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,<br />

untergeordneten Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>oberfläche, durch die das<br />

Baugrundstück lediglich unterbaut wird, regelmäßig bis zu 50 % überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

3 Die Geschossfläche ist nach <strong>de</strong>n Außenmaßen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> in allen Vollgeschossen zu ermitteln.<br />

4 Die Höhenentwicklung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen wird durch die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse bestimmt.<br />

Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die<br />

Gelän<strong>de</strong>oberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die<br />

eine Höhe von mind. 2,3 m haben. Ein gegenüber min<strong>de</strong>stens einer Außenwand zurückgesetztes oberstes Geschoss<br />

(Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit min<strong>de</strong>stens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese<br />

Höhe über mehr als ¾ <strong>de</strong>r Brutto-Grundfläche <strong>de</strong>s darunter liegen<strong>de</strong>n Geschosses hat.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 11<br />

Für das Mischgebiet gilt:<br />

Grundflächenzahl GRZ = 0,6 – die festgesetzte GRZ entspricht <strong>de</strong>r Obergrenze <strong>de</strong>s § 17<br />

BauNVO für Mischgebiete, gestattet jedoch die geplante Bebauung und<br />

trägt <strong>de</strong>r Umgebung Rechnung.<br />

Geschossflächenzahl GFZ = 0,8 – die festgesetzte GFZ unterschreitet die Obergrenze <strong>de</strong>s § 17<br />

BauNVO für Mischgebiete, gestattet aber die geplante und sich in die<br />

Umgebung einfügen<strong>de</strong> Bebauung.<br />

Zahl <strong>de</strong>r zul. Vollgeschosse Z = II<br />

Traufhöhe TH = max. 6,5 m<br />

Firsthöhe FH = max. 10,5 m<br />

Bauweise -<br />

Bautypen -<br />

Das Plangebiet wird in drei Teilbaugebiete differenziert. Die einzige Unterscheidung <strong>de</strong>r Teilbaugebiete<br />

1 und 2 (Allgemeines Wohngebiet) liegt in <strong>de</strong>r ausschließlichen Zulässigkeit von Einzel- und<br />

Doppelhäusern. Im Teilbaugebiet 3 (Mischgebiet) ist im Hinblick auf die potenziellen Nutzungen eine<br />

GRZ = 0,6 festgesetzt. Auf die Festsetzung von Bauweise und Bautypen wird verzichtet. Hier fin<strong>de</strong>n die<br />

einschlägigen Vorgaben <strong>de</strong>r HBO Anwendung.<br />

Der untere Bezugspunkt für die Ermittlung <strong>de</strong>r im Bebauungsplan festgesetzten Gebäu<strong>de</strong>oberkanten<br />

bzw. Traufhöhen ist die Fahrbahnoberkante (Scheitelpunkt) <strong>de</strong>r das jeweilige Grundstück erschließen<strong>de</strong>n<br />

Straße, gemessen lotrecht vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte. Bei Eckgrundstücken gilt die Traufseite als Bemessungsgrundlage.<br />

Die Festsetzung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse gewährleistet noch nicht, dass unter<br />

Ausnutzung <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>srechtlichen Möglichkeiten mit <strong>de</strong>r örtlichen Situation unverträgliche Gebäu<strong>de</strong>höhen<br />

ausgeschlossen bleiben. Hierfür bedarf es <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen, die<br />

bei Gebäu<strong>de</strong>n, die mit Pultdächern realisiert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>s unteren und <strong>de</strong>s oberen<br />

Pultdachabschlusses entspricht. Der Bezugspunkt ist jeweils bestimmt, so dass die zukünftige<br />

Höhenentwicklung innerhalb <strong>de</strong>s Baugebietes im Ergebnis ein<strong>de</strong>utig festgelegt ist.<br />

Der eingriffsbestimmen<strong>de</strong> Faktor, die Grundflächenzahl, entspricht <strong>de</strong>r Obergrenze <strong>de</strong>s § 17 BauNVO<br />

zurück, gestattet aber die geplante Bebauung. Darüber hinausgehend wird die Zulässigkeit von<br />

Nebenanlagen i.S. von Garten- und Gerätehütten beschränkt.<br />

Die festgesetzte Geschossflächenzahl entspricht <strong>de</strong>r festgesetzten Grundflächenzahl, multipliziert mit<br />

<strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse.<br />

Die festgesetzten Min<strong>de</strong>stgrundstücksgrößen sollen unterstützend auf das Planziel wirken, in Karben<br />

ein ergänzen<strong>de</strong>s Angebot an großzügigeren Grundstücksgrößen zu schaffen.<br />

2.4 Bauweise, Baugrenzen und überbaubare Grundstücksfläche<br />

2.4.1 Bauweise<br />

Im Allgemeinen Wohngebiet gilt die offene Bauweise, <strong>de</strong>r gemäß die Gebäu<strong>de</strong> mit seitlichem Grenzabstand<br />

errichtet wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

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2.4.2 Baugrenzen und überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die Festsetzung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt regelmäßig durch Baugrenzen, über die<br />

hinaus nicht gebaut wer<strong>de</strong>n darf. Gebäu<strong>de</strong> können jedoch durchaus dahinter zurückbleiben.<br />

Dass trotz <strong>de</strong>r flächenhaft ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksflächen nur in ihrem Maßstab zur<br />

Umgebung angemessen dimensionierte Gebäu<strong>de</strong> entstehen können, wird durch die Festsetzung<br />

Einzelhäuser und Doppelhäuser in Kombination mit einer Begrenzung <strong>de</strong>r maximal zulässigen Zahl <strong>de</strong>r<br />

Wohnungen in <strong>de</strong>n Wohngebäu<strong>de</strong>n bestimmt.<br />

Weitergehen<strong>de</strong> Festsetzungen, die die Stellung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen betreffen, wie z.B. die Festlegung<br />

<strong>de</strong>r Firstrichtung, wer<strong>de</strong>n nicht in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen, da die städtebauliche Struktur <strong>de</strong>s<br />

Baugebietes mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlichen Südausrichtung so prägnant ist, dass diese bereits alleine die Grundlage<br />

für eine „sonnenorientierte“ Bauweise bil<strong>de</strong>t. Ausschließlich unterstützen<strong>de</strong> Festsetzungen auf Kosten <strong>de</strong>r<br />

Gestaltungsfreiheit erscheinen im vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan nicht geboten.<br />

2.4.3 Höchstzulässige Zahl <strong>de</strong>r Wohneinheiten<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r in Wohngebäu<strong>de</strong>n zulässigen Wohnungen wird auf maximal 2 begrenzt, wobei anzumerken<br />

ist, dass bei Doppelhäusern je<strong>de</strong> Haushälfte als Wohngebäu<strong>de</strong> mit entsprechend bis zu 2 Wohneinheiten<br />

ausgestattet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Begrenzung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Wohnungen je Wohngebäu<strong>de</strong> fin<strong>de</strong>t ihre Begründung in <strong>de</strong>m angestrebten<br />

Charakter <strong>de</strong>s Baugebietes. Der Bau von Mehrfamilienhäusern sowie die Einrichtung von Klein- und<br />

Kleinstwohnungen könnten zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Gebietscharakters i.S. einer<br />

einheitlichen Struktur in Bezug auf die Wohnform führen und wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb ausgeschlossen 5 .<br />

Baudichte und Regionalplanung<br />

Unter <strong>de</strong>r Ziffer 2.4.1-8 wird im RPSüdhessen 2000/2004 folgen<strong>de</strong>s ausgeführt:<br />

"Bei <strong>de</strong>r Ausweisung von Wohnbauflächen sind für die verschie<strong>de</strong>nen Siedlungstypen die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Dichtevorgaben, bezogen auf Bruttowohnbauland einzuhalten:<br />

• im ländlichen Siedlungstyp 25 bis 40 WE/ha<br />

• in verstädterter Besie<strong>de</strong>lung und ihrer Umgebung 35 bis 50 WE je ha,<br />

• in Einzugsbereich vorhan<strong>de</strong>ner und geplanter S- und U-Bahnhaltepunke 40 bis 60 WE/ha,<br />

• im Großstadtbereich min<strong>de</strong>stens 60 WE/ha"<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Nr. 189 "<strong>Sauerborn</strong>" umfasst eine Fläche von rd.<br />

3,7 ha (4,35 ha abzüglich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Verkehrsflächen (Frankfurter Straße) und <strong>de</strong>m Lärmschutzwall).<br />

Für <strong>de</strong>n hier zu betrachten<strong>de</strong>n Planungsfall wür<strong>de</strong> bei angenommenen und geplanten rd. 108<br />

Wohneinheiten (WE) eine Baudichte von rd. 29 WE/ha entstehen (für die Bebauung wur<strong>de</strong>n überschlägig<br />

zwei WE/Gebäu<strong>de</strong> angenommen). Die im Regionalplan für "verstädterte Besiedlung und Umgebung"<br />

empfohlenen zwischen 35 bis 50 Wohneinheiten/ha wer<strong>de</strong>n insofern unterschritten.<br />

5<br />

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Karben in <strong>de</strong>r Kernstadt für Mehrfamilienhausbebauung<br />

gewidmete Flächen nachweisen kann, d.h., <strong>de</strong>n Wohnbedürfnissen <strong>de</strong>r Bevölkerung im Sinne § 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB hinreichend<br />

Rechnung trägt.<br />

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Darüber hinaus schafft die Stadt Karben in unmittelbarer Nähe zu <strong>de</strong>r S-Bahn-Haltestelle mit <strong>de</strong>m<br />

Baugebiet „Am Hang“ gegenwärtig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verdichtete<br />

Bebauung, so dass die Stadt Karben davon ausgeht, dass die geplante verhältnismäßig aufgelockerte<br />

Bebauung im Bereich „<strong>Sauerborn</strong>“ <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r Raumordnung nicht entgegensteht 6 .<br />

3 Verkehrsflächen<br />

3.1 Anbindung an das Fernstraßennetz<br />

Die Stadt Karben liegt verkehrsgünstig an <strong>de</strong>r B 3, die als Verlängerung <strong>de</strong>r Frankfurter Straße<br />

unmittelbar vom Plangebiet erreichbar ist und die Stadt Karben an die BAB 5 anbin<strong>de</strong>t. Darüber hinaus ist<br />

das Gebiet durch die Lage an <strong>de</strong>r L 3205 (West-Ost-Verbindung) gut an das überörtliche Straßennetz<br />

angebun<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Anbindung an <strong>de</strong>n ÖPNV<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r verkehrlichen Erschließung sind auch die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer<br />

zu berücksichtigen. Das geplante Baugebiet wird umfassend an die Verkehrsträger <strong>de</strong>s<br />

Umweltverbun<strong>de</strong>s (ÖPNV, Fuß- und Radwege) angebun<strong>de</strong>n:<br />

S-Bahnlinie 6: Die S-Bahnstation Groß-Karben befin<strong>de</strong>t sich je nach Ausgangspunkt im geplanten Baugebiet<br />

in einer Entfernung von 400 bis 700 m. Damit liegt das Baugebiet im fußläufigen Einzugsbereich<br />

<strong>de</strong>r S - Bahn - Station. Werktags bestehen ein 15-Minuten-Takt in Richtung Frankfurt am Main und ein<br />

30-Minuten-Takt nach Friedberg. Der Frankfurter Hauptbahnhof (ICE-Halt) ist in 30 Minuten Fahrzeit zu<br />

erreichen.<br />

Busverkehr: Am Bahnhof Groß-Karben besteht die zentrale Bushaltestelle Karben, von <strong>de</strong>r die Linien 7<br />

(Bhf - Groß-Karben - Burg-Gräfenro<strong>de</strong> - Friedberg) und 26 (Bad Vilbel - Ren<strong>de</strong>l - Bhf. Groß-Karben -<br />

Petterweil - Rosbach) verkehren. Im Stadtgebiet verkehren bei<strong>de</strong> Buslinien werktags im 30-Minuten-Takt.<br />

Darüber hinaus besteht in Kloppenheim, Frankfurter Straße, in einer fußläufigen Entfernung von 500 m<br />

eine Bushaltestelle <strong>de</strong>r Linie 26, die vom Schulbusverkehr (Bedarfsfahrten) angefahren wird.<br />

In <strong>de</strong>n Abendstun<strong>de</strong>n besteht in Ergänzung zum Linienbusverkehr ein Anrufsammeltaxi, so dass<br />

eine Anbindung <strong>de</strong>s Baugebietes an <strong>de</strong>n ÖPNV in <strong>de</strong>r Zeit von 4:50 bis 1:30 Uhr besteht.<br />

Fuß/Rad: Das Fuß- und Radwegenetz mit einer innerstädtischen sowie regionalen Verbindung nach<br />

Nor<strong>de</strong>n, Westen und Osten ist Bestand. Der Bebauungsplan sieht eine Anbindung an die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Strukturen vor.<br />

In Richtung Westen besteht ein gut ausgebauter, beleuchteter Fuß- und Radweg, <strong>de</strong>r das Baugebiet über<br />

direkten und kurzen Weg mit <strong>de</strong>m Stadtzentrum und seinen Versorgungs- bzw. Freizeiteinrichtungen<br />

verbin<strong>de</strong>t. Des weiteren besteht eine Wegeverbindung in gleicher Qualität und in Unterführung <strong>de</strong>r L<br />

3205 zum nördlich gelegenen Verbrauchermarkt (ca. 200 m).<br />

Die gute Anbindung und Erschließung <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes durch <strong>de</strong>n ÖPNV bzw. das Fuß- und<br />

Radwegnetz wird zu Verlagerungseffekten auf <strong>de</strong>n Umweltverbund führen. Daher kann zur weiteren<br />

Beurteilung <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Verkehrsnetzes von einem Modal Split 60 MIV : 40 ÖPNV ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6 Stichworte: (Ziffer: 2.4-6) Vor Ausweisung neuer Flächen sollen Baulandreserven in <strong>de</strong>n Ortslagen sowie brachliegen<strong>de</strong><br />

Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen mobilisiert wer<strong>de</strong>n, Ziffer: 2.4-5), eine Verdichtung <strong>de</strong>r Wohnbebauung sollte insbeson<strong>de</strong>re im<br />

fußläufigen Bereich attraktiver Haltestellen erfolgen etc.<br />

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3.3 Äußere und innere Erschließung<br />

Die Verkehrserschließung <strong>de</strong>r ausgewiesenen Bauflächen erfolgt über die Anbindung an das bestehen<strong>de</strong><br />

Verkehrsnetz; hier: die möglichst weit von <strong>de</strong>r Kreuzung B3 / L 3205 / Frankfurter Straße entfernte Anbindung<br />

an die Frankfurter Straße sowie <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>s Weges in Verlängerung <strong>de</strong>s Geringsweges.<br />

Der Anschlussbereich Frankfurter Straße/B 3 wird im Zuge <strong>de</strong>s Verfahrens eingehen<strong>de</strong>r betrachtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Untersuchungsergebnisse fin<strong>de</strong>n Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

Die innere Erschließung, die sich in einem U-förmigen Bogen durch das Plangebiet zieht, folgt <strong>de</strong>r<br />

Vorstellung, die Baugrundstücke überwiegend von Nor<strong>de</strong>n aus zu erschließen. Der zusätzlich zu<br />

erwarten<strong>de</strong> Ziel- und Quellverkehr ist wohnbezogen. Der Straßenquerschnitt <strong>de</strong>r o.g. Haupterschließung<br />

wird in einer Breite von 7,5 m und <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Planstraßen bzw. Wohnstraßen 7 abgestuft auf 7 bzw. 6 m<br />

festgesetzt. Die Straßenbreite erlaubt einen Ausbau mit gezielt eingesetzten Verschwenkungen <strong>de</strong>r<br />

Fahrbahn sowie im Bereich <strong>de</strong>r Haupterschließungsstraße ergänzend auch von Stellplätzen<br />

(Längsparker). Ausreichen<strong>de</strong> Wen<strong>de</strong>möglichkeiten und Kurvenradien für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge<br />

können sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu Gunsten <strong>de</strong>r Wahrung <strong>de</strong>r Flexibilität bei <strong>de</strong>n zukünftigen Grundstückszuschnitten und somit auch <strong>de</strong>r<br />

variieren<strong>de</strong>n Bauherrninteressen wird auf eine konkrete Festsetzung von Bereichen für Stellplätze und<br />

Garagen auf <strong>de</strong>n Baugrundstücken verzichtet. Allerdings wird festgesetzt, dass Garagen innerhalb <strong>de</strong>r<br />

überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb <strong>de</strong>r nicht überbaubaren Grundstücksflächen in einem<br />

Abstand von max. 6 m zur erschließen<strong>de</strong>n Verkehrsfläche zulässig sind. Die Garagen dürfen eine<br />

Gesamtbaukörperlänge von 8 m nicht überschreiten, wobei höchstens 50 % <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>s Straßenabschnittes<br />

eines Baugrundstückes durch Stellplätze und Zufahrten in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n darf.<br />

Bei Eckgrundstücken hat jeweils eine Straßenseite ohne Ein- und Ausfahrten zu verbleiben.<br />

3.4 Ruhen<strong>de</strong>r Verkehr<br />

Im Hinblick auf die geplante Bebauung ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Stellplätze für PKWs<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n können. Innerhalb <strong>de</strong>s Baugebietes sind überwiegend Einzel- und<br />

Doppelhäuser sowie in untergeordneten Teilbereichen zur Abrundung <strong>de</strong>s Angebotes auch Reihenhäuser<br />

zulässig, die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Wohneinheiten wird auf maximal 2 je Wohngebäu<strong>de</strong> begrenzt.<br />

Der Stellplatznachweis ist auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Karben zu führen. Die<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Stellplätze sind auf <strong>de</strong>n jeweiligen Grundstücken nachzuweisen. Der Bebauungsplan sowie<br />

die angestrebte verhältnismäßig geringe Baudichte stehen diesen Vorgaben nicht entgegen.<br />

4 Immissionsschutz<br />

Hingewiesen wird auf <strong>de</strong>n § 50 BImSchG, <strong>de</strong>r besagt, dass bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und<br />

Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>de</strong>r so zuzuordnen sind, dass<br />

schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />

Es muss sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass ein verträgliches Nebeneinan<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen und geplanten<br />

Nutzungen hergestellt wer<strong>de</strong>n kann, ohne dass für die Wohnnachbarschaft unakzeptable Wohnverhältnisse<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n und die geplante Qualität als Allgemeines Wohngebiet gewahrt wird.<br />

7 vgl. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)<br />

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Untersuchungsgegenstand ist vorliegend <strong>de</strong>r Verkehrslärm, <strong>de</strong>r vornehmlich durch das Verkehrsaufkommen<br />

auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße (L 3205) und <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n Geräuschbelastung resultiert.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Aufstellungsverfahren wird hierfür durch die GSA Limburg<br />

GmbH eine gutachterliche Stellungnahme erstellt.<br />

Zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass die schalltechnischen Orientierungswerte/Immissionsgrenzwerte<br />

nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n können, wird geprüft, inwieweit durch aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

eine ausreichen<strong>de</strong> Reduzierung <strong>de</strong>r Geräuschbelastungen <strong>de</strong>s Planungsgebietes erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Alternativ/ergänzend zu aktiven Schallschutzmaßnahmen wer<strong>de</strong>n für die vorgesehenen Bauflächen<br />

Einstufungen in die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorgenommen.<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Einstufung können im Rahmen <strong>de</strong>r objektbezogenen Schallschutzplanung<br />

(Schallschutznachweise) die Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n baulichen Schallschutz für Fensteranlagen/<br />

Wandflächen/Dachflächen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> im Baugenehmigungsverfahren berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit und <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange nach § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB liegen jedoch noch keine aussagekräftigen<br />

Ergebnisse vor. Entsprechend <strong>de</strong>m Untersuchungsfortschritt erfolgt die Fortschreibung und Ergänzung<br />

<strong>de</strong>s Themenkomplexes.<br />

5 Berücksichtigung umweltplanerischer Belange<br />

Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r Umweltbericht Teil <strong>de</strong>r Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt<br />

damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung und<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange). Die Ergebnisse <strong>de</strong>s Umweltberichts und die eingegangenen<br />

Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sind in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n bauleitplanerischen Abwägung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für die<br />

Abarbeitung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung notwendigen zusätzlichen Inhalte (v.a. Regelung <strong>de</strong>s naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleiches), die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege gemäß § 1 (6) 7<br />

BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung einzustellen sind, in <strong>de</strong>n Umweltbericht<br />

integriert (vgl. Teil E).<br />

6 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen geben Aufschluss über die Berücksichtigung <strong>de</strong>r wasserwirtschaftlichen<br />

Belange im Rahmen <strong>de</strong>s Bauleitplanverfahrens.<br />

6.1 Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung erfolgt über einen Anschluss an das Ortsnetz. Die baureifen Pläne wer<strong>de</strong>n<br />

frühzeitig zur Abstimmung vorgelegt. In diesem Zusammenhang wird auch <strong>de</strong>r Löschwassernachweis<br />

geführt.<br />

Die Detailabstimmung erfolgt insofern im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Ver- und Entsorgungsplanung.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Wasserversorgung ist ferner die Möglichkeit <strong>de</strong>r Substitution von Trink- durch<br />

Brauchwasser anzusprechen. Die Stadt Karben macht für <strong>de</strong>n räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes von <strong>de</strong>r in § 42 Abs. 3 HWG Satz 3 integrierten Satzungsermächtigung Gebrauch.<br />

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Gem. § 9(4) BauGB i.V.m. § 42 Abs. 3 Satz 3 HWG2007:<br />

• Das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von nicht dauerhaft begrünten Dachflächen ist in Zisternen mit einer<br />

Min<strong>de</strong>stgröße von 5 m³ zu sammeln und als Brauchwasser zur Gartenbewässerung sowie zur<br />

Toilettenspülung zu verwerten, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht<br />

entgegenstehen. Ein Zisternenüberlauf an <strong>de</strong>n Regenwasserabfluss ist vorzusehen.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Bau von Zisternen wird bereits an dieser Stelle auf Folgen<strong>de</strong>s hingewiesen:<br />

• „Zur Sicherstellung <strong>de</strong>r hygienischen und sicherheitstechnischen Belange bei <strong>de</strong>r Verwertung von<br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser aus Zisternen (z.B. Toilettenspülung, Gartenbewässerung, Waschmaschinenbetrieb)<br />

sind die Anlagen nach <strong>de</strong>n einschlägigen technischen Regeln (DIN 1988 etc.)<br />

auszuführen und zu betreiben. Anfor<strong>de</strong>rungen für Bau und Betrieb sind in einem Erlass <strong>de</strong>s<br />

Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit vom 04.02.1999 III 7-/9e<br />

02.37.11 (Staatsanzeiger 10/1999 S. 709) enthalten“.<br />

6.2 Gebiet für die Grundwassersicherung<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt keinen Bereich zur Grundwassersicherung.<br />

6.3 Heilquellenschutzgebiet<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans liegt in Zone I <strong>de</strong>s festgesetzten Oberhessischen<br />

Heilquellengebietes (HQSG) von 1929. Nach dieser Verordnung bedürfen Abgrabungen und Bohrungen<br />

über 5 m einer Genehmigung. Die Ausnahmegenehmigung hierfür erteilt die Untere Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Wetteraukreises.<br />

6.4 Trinkwasserschutzgebiet<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes liegt in keinem Trinkwasserschutzgebiet.<br />

6.5 Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />

Von zunehmen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung im Hinblick auf die langfristige Trinkwassersicherung ist die mit <strong>de</strong>r<br />

Versiegelung infolge <strong>de</strong>s Bebauungsplanes einhergehen<strong>de</strong> Reduzierung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate.<br />

Je<strong>de</strong> Inanspruchnahme von Bo<strong>de</strong>nfläche für eine bauliche Nutzung begrün<strong>de</strong>t einen Eingriff in die<br />

natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen: Die Speicherfähigkeit, Filter- und Pufferfunktionen wer<strong>de</strong>n beeinträchtigt.<br />

Hinzu kommt <strong>de</strong>r Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen.<br />

Der Bebauungsplan enthält zahlreiche Festsetzungen, die dazu beitragen, die Versiegelung von zu<br />

befestigen<strong>de</strong>n Flächen zu minimieren, z.B. durch die Vorschrift zur wasserdurchlässigen Befestigung von<br />

Stellplätzen usw..<br />

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Weiterführend kann auf die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung, z.B. <strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n<br />

zitierten § 8 Abs. 1 HBO2002 verwiesen wer<strong>de</strong>n:<br />

Die nicht überbauten Flächen <strong>de</strong>r bebauten Grundstücke sind<br />

1. wasserdurchlässig zu belassen o<strong>de</strong>r herzustellen und<br />

2. zu begrünen o<strong>de</strong>r zu bepflanzen,<br />

soweit sie nicht für eine an<strong>de</strong>re zulässige Verwendung benötigt wer<strong>de</strong>n. Satz 1 fin<strong>de</strong>t keine<br />

Anwendung, soweit Bebauungspläne o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Satzungen Festsetzungen zu <strong>de</strong>n nicht<br />

überbauten Flächen treffen.<br />

Bei <strong>de</strong>r getroffenen Festsetzung im vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan han<strong>de</strong>lt es sich mithin (nur) um die vom<br />

Gesetzgeber ausdrücklich zugelassene Konkretisierung einer ohnehin gelten<strong>de</strong>n Bestimmung.<br />

6.6 Überschwemmungsgebiete<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt kein Überschwemmungsgebiet und auch<br />

keine oberirdischen Gewässer.<br />

6.7 Abwasser<br />

Die Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem durch Anschluss an die bereits vorhan<strong>de</strong>nen Kanäle, die<br />

jedoch im Bereich <strong>de</strong>s Geringsweges in <strong>de</strong>r Rohrdimension vergrößert wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Eine Entwässerungsstudie <strong>de</strong>s Ing.-Büros Golükes Ingenieure, Mühltal, hat ergeben, dass das Baugebiet<br />

mit Maßnahmen zur Kapazitätsvergrößerung <strong>de</strong>r Kanäle und zur Abflussdämpfung ohne Verschlechterung<br />

<strong>de</strong>s Entwässerungskomforts angeschlossen wer<strong>de</strong>n kann. Das Ing.-Büro führt in <strong>de</strong>r<br />

Stellungnahme vom 12.06.2008 aus:<br />

1. Der vorhan<strong>de</strong>ne Kanal im Geringsweg wäre durch <strong>de</strong>n Anschluss <strong>de</strong>s Baugebietes überlastet.<br />

Daher muss <strong>de</strong>r Kanal auf einer Gesamtlänge von rd. 250 m von DN 300 auf voraussichtlich DN<br />

500 bzw. von DN 500 auf voraussichtlich DN 700 vergrößert wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Die nachfolgen<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Halterungen in <strong>de</strong>r Bahnhofstraße dürften mit einem nur mäßigen<br />

Einstau über Scheitel auch bei einem 2-jährigen Regenereignis überlastet sein.<br />

3. Eine zusätzliche Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abflussspitzen aus <strong>de</strong>m Neubaugebiet ließe sich auch durch<br />

entsprechend dimensionierte Retentionskanäle im Baugebiet (und/o<strong>de</strong>r durch Retentionszisternen)<br />

auf <strong>de</strong>n Grundstücken erzielen.<br />

Diese vorläufigen Aussagen wer<strong>de</strong>n durch einen sorgfältigen hydraulischen Nachweis im Zuge <strong>de</strong>r Entwurfsplanung<br />

überprüft, im Zuge <strong>de</strong>ssen auch die nachfolgen<strong>de</strong>n Sammlerstrecken genauer betrachtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Detailabstimmung erfolgt insofern im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Erschließungsplanung.<br />

6.8 Oberirdische Gewässer<br />

Oberirdische Gewässer sowie Quellen und quellige Bereiche wer<strong>de</strong>n nicht berührt.<br />

6.9 Altablagerungen/Altlasten<br />

Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind keine bekannt.<br />

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7 Denkmalschutz<br />

Zur Sicherung von Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern wird ein Hinweis auf § 20 HDSchG aufgenommen:<br />

Wenn bei Erdarbeiten Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler bekannt wer<strong>de</strong>n, so ist dies gemäß § 20 HDSchG <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege Hessen (Abt. Archäologische Denkmalpflege) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong><br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

Der Fund und die Fundstelle sind gem. § 20 Abs. 3 HDSchG bis zum Ablauf einer Woche nach <strong>de</strong>r<br />

Anzeige im unverän<strong>de</strong>rten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung<br />

<strong>de</strong>s Fun<strong>de</strong>s zu schützen.<br />

8 Bo<strong>de</strong>nordnung<br />

Ein Verfahren zur Bo<strong>de</strong>nordnung i.S. <strong>de</strong>r §§ 45 ff. BauGB ist vorgesehen.<br />

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Teil B<br />

9 Orts- und Gestaltungssatzung<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>s § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO wird in <strong>de</strong>n Bebauungsplan<br />

eine Orts- und Gestaltungssatzung integriert. Gestalterische Vorgaben beziehen sich auf die Ausbildung<br />

<strong>de</strong>r künftig zu errichten<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>. Aufgabe dieser Gestaltungssatzung ist es, durch die Festsetzungen<br />

unterstützend darauf einzuwirken, dass ein harmonisch aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmtes Gesamtgebiet in<br />

ansprechen<strong>de</strong>r architektonischer Qualität entsteht. Die einzelnen Vorschriften dieser Gestaltungssatzung,<br />

<strong>de</strong>ren Bemessung sich am Augenmaß orientiert, sind wie im Folgen<strong>de</strong>n ausgeführt begrün<strong>de</strong>t.<br />

9.1 Allgemeines Wohngebiet<br />

9.1.1 Dachform und Dachneigung<br />

Zulässig sind Dächer mit gegeneinan<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Dachflächen und einer Dachneigung von 25° bis 45°.<br />

Von dieser Festsetzung angesprochen wer<strong>de</strong>n in erster Linie z.B. Satteldächer, Tonnendächer,<br />

Walmdächer und gegeneinan<strong>de</strong>r versetzte Pultdächer.<br />

Systemskizze zur Darstellung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>typologie<br />

• Die zulässige Firsthöhe (oberster Punkt <strong>de</strong>r Dachfläche) beträgt max. 10,5 m über <strong>de</strong>m<br />

angegebenen Bezugspunkt.<br />

• Die zulässige Traufhöhe (Schnittkante aufgehen<strong>de</strong>s Mauerwerk - Oberkante Dachhaut) beträgt<br />

max. 6,5 m über <strong>de</strong>m angegebenen Bezugspunkt.<br />

Bezugspunkt für die Höhenermittlung ist die Fahrbahnoberkante (Scheitelpunkt) <strong>de</strong>r das jeweilige<br />

Grundstück erschließen<strong>de</strong>n Straße, gemessen lotrecht vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte. Bei Eckgrundstücken gilt<br />

die Traufseite als Bemessungsgrundlage.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008<br />

OK Fahrbahnoberkante<br />

Z=II max. 10,5 m<br />

Z=II max. 6,5 m


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 20<br />

Ferner sind Gebäu<strong>de</strong> mit einseitig geneigter Dachfläche - wie z.B. Pultdächer - und einer Dachneigung<br />

von 5° bis 40° zulässig.<br />

Systemskizze zur Darstellung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>typologie<br />

Z=II max. 6,5 m<br />

• Die zulässige Gebäu<strong>de</strong>oberkante (oberer Pultabschluss) beträgt max. 10,5 m über <strong>de</strong>m<br />

angegebenen Bezugspunkt.<br />

• Die zulässige Traufhöhe (unterer Pultdachabschluss) beträgt max. 6,5 m über <strong>de</strong>m angegebenen<br />

Bezugspunkt.<br />

Bezugspunkt für die Höhenermittlung ist die Fahrbahnoberkante (Scheitelpunkt) <strong>de</strong>r das jeweilige<br />

Grundstück erschließen<strong>de</strong>n Straße, gemessen lotrecht vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte. Bei Eckgrundstücken gilt<br />

die Traufseite als Bemessungsgrundlage.<br />

Die zulässigen Dachneigungen gewährleisten sowohl die Verhältnismäßigkeit von Haus zu Dach im<br />

Erscheinungsbild als auch die Nutzung <strong>de</strong>r Räume unter Dach in <strong>de</strong>m nach § 2 Abs. 4 HBO zulässigen<br />

Umfang. Doppelhäuser sind in ihrer Dachform und Gestaltung einheitlich auszubil<strong>de</strong>n, um ein<br />

harmonisches Erscheinungsbild <strong>de</strong>r Doppelhaushälften zu gewährleisten.<br />

Abweichen<strong>de</strong> Dachneigungen dürfen ausschließlich unter <strong>de</strong>r Voraussetzung eines dauerhaft begrünten<br />

Daches ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

9.1.2 Dachein<strong>de</strong>ckung, Dachaufbauten und Drempel<br />

Für die Ein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen sind Tonziegel und Dachsteine in Ziegelrot, anthrazit o<strong>de</strong>r<br />

beschichtetes Zinkblech zu verwen<strong>de</strong>n. Doppelhäuser sind in ihrer Dachein<strong>de</strong>ckung einheitlich<br />

auszubil<strong>de</strong>n, um ein harmonisches Erscheinungsbild <strong>de</strong>r Doppelhaushälften zu gewährleisten.<br />

Die Farbgebung nimmt Bezug auf die früher durch die verfügbare Toner<strong>de</strong> und die entsprechend<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Branddauer bestimmte naturrote Gestaltung und <strong>de</strong>n Naturschiefer, Materialien, wie sie<br />

auch heute noch die Dachlandschaft <strong>de</strong>r Altortslage dominieren.<br />

Anlagen zur aktiven Nutzung von Sonnenenergie (Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind ausdrücklich<br />

zulässig.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008<br />

OK Fahrbahnoberkante<br />

Z=II max. 10,5 m


Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim: Bebauungsplan Nr. 189 „<strong>Sauerborn</strong>“ 21<br />

Teil C<br />

10 Nachrichtliche Übernahme<br />

Als Nachrichtliche Übernahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen:<br />

- die Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Karben<br />

Teil D<br />

11 Hinweise<br />

Hingewiesen wird auf die Belange <strong>de</strong>s Denkmalschutzes, das Heilquellenschutzgebiet sowie die Vorgabe<br />

die Verlegung <strong>de</strong>r Leitungsinfrastruktur mit <strong>de</strong>r Stadt Karben abzustimmen.<br />

Teil E<br />

Anlage / Umweltbericht (06/2008)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 16.06.2008

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