01.07.2013 Aufrufe

2 Textliche Festsetzungen nach BauGB und BauNVO

2 Textliche Festsetzungen nach BauGB und BauNVO

2 Textliche Festsetzungen nach BauGB und BauNVO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stadt Lich, Kernstadt, Bebauungsplan Nr. 6, "Fasanerie", 2. Änderung im Bereich Fuchsstrauch 1<br />

2 <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>nach</strong> <strong>BauGB</strong> <strong>und</strong> <strong>BauNVO</strong><br />

2.0 Für den Geltungsbereich der 2. Änderung gilt:<br />

Entgegenstehende zeichnerische <strong>und</strong> textliche <strong>Festsetzungen</strong> der Bebauungspläne<br />

a) Nr. 6 „Fasanerie“<br />

b) Nr. 6 „Fasanerie“ - 1. Änderung<br />

c) Nr. 39 „Bettenhäuser Weg/ Im Entenpfuhl“ <strong>und</strong> Nr. 6 „Fasanerie“<br />

d) Nr. 11 „Teilgebiet Kolnhäuser Straße“<br />

e) Nr. 11 „Teilgebiet Kolnhäuser Straße“ – 1. Änderung<br />

werden durch die 2. Änderung (im Bereich Fuchsstrauch) des Bebauungsplanes Nr. 6 „Fasanerie“<br />

aufgehoben.<br />

2.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 1 Abs. 5 <strong>und</strong> 6 <strong>BauNVO</strong> gilt für das MI2 <strong>und</strong> MI3:<br />

Vergnügungsstätten sind unzulässig.<br />

2.2 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 <strong>BauGB</strong> i.V.m. §§ 1 Abs. 5 <strong>und</strong> 6 <strong>BauNVO</strong> gilt für das MI3: Wohngebäude<br />

sind unzulässig. Ausnahmsweise können aber Betriebswohnungen von Gewerbebetrieben<br />

oder Geschäftsgebäuden zugelassen werden, sofern sie untergeordnet sind.<br />

2.3 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 1 Abs. 9 <strong>BauNVO</strong> gilt für das MI2 <strong>und</strong> MI3: Einzelhandelsverkaufsflächen<br />

für Lebensmittel, Getränke, Papierwaren <strong>und</strong> sonstige innenstadtrelevante<br />

Sortimente i.S. Anlage 1 zu den Hinweisen <strong>und</strong> Erläuterungen zu großflächigen Einzelhandelsvorhaben<br />

im Bau- <strong>und</strong> Landesplanungsrecht – Neufassung 2005 (Einzelhandelserlass<br />

Hessen) sind unzulässig.<br />

2.4 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> § 18 Abs. 1 <strong>BauNVO</strong> zur Höhenentwicklung von Gebäuden<br />

innerhalb des WA1.<br />

Die maximale Traufhöhe darf 5,50 m nicht überschreiten.<br />

Die Traufhöhe wird gemessen ab Oberkante-Fahrbahnmitte der jeweiligen Erschließungsstraße<br />

(gemessen in der Mitte des Gr<strong>und</strong>stücks an der jeweiligen Erschließungsstraße, im<br />

Bereich der Gr<strong>und</strong>stücke des WA1 an der Wendeanlage in der Mitte der Zufahrt zum<br />

Gr<strong>und</strong>stück) bis zum Schnittpunkt der Gebäudeaußenkante (aufgehendes Mauerwerk) mit<br />

der Oberkante Dachhaut. Bei reinen Pultdächern beträgt die Firsthöhe 7,0 m, bei versetzten<br />

Pultdächern beträgt die Firsthöhe 7,5 m.<br />

2.5 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 <strong>BauGB</strong> gilt für das WA1:<br />

Im WA1 sind je Wohngebäude max. 3 Wohnungen (bei Doppelhäusern zählt jede Haushälfte)<br />

zulässig.<br />

2.6 Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 1 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 20 Abs. 3 <strong>BauNVO</strong> gilt für das WA1:<br />

Bei der Berechnung der Geschossfläche sind die Gr<strong>und</strong>flächen von Aufenthaltsräumen in<br />

anderen Geschossen, die keine Vollgeschosse i.S. der HBO sind, einschließlich der zu ihnen<br />

gehörenden Treppenräume <strong>und</strong> einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.<br />

2.7 Landschaftspflegerische <strong>und</strong> eingriffsminimierende <strong>Festsetzungen</strong> gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20<br />

<strong>und</strong> § 9 Abs. 1 Nr. 25 <strong>BauGB</strong>:<br />

2.7.1 Gehwege, Garagenzufahrten, Pkw-Stellplätze <strong>und</strong> Hofflächen sind auf den Baugr<strong>und</strong>stücken<br />

in wasserdurchlässiger Weise zu befestigen, also z.B. mit Schotterrasen, Kies, Rasengittersteinen<br />

oder weitfugigem Pflaster. Das auf diesen Flächen anfallende Niederschlagswasser<br />

ist, sofern es die Untergr<strong>und</strong>verhältnisse zulassen, zu versickern.<br />

2.7.2 Gemäß Plankarte gilt es pro Symbol einen standortgerechten Laubbaum zu pflanzen <strong>und</strong><br />

fachgerecht zu pflegen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer , 35440 Linden – 05/08


Stadt Lich, Kernstadt, Bebauungsplan Nr. 6, "Fasanerie", 2. Änderung im Bereich Fuchsstrauch 2<br />

2.8 Gr<strong>und</strong>sätzlich sind für Pflanzmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 <strong>BauGB</strong> <strong>und</strong> gemäß § 9<br />

Abs. 1 Nr. 25 <strong>BauGB</strong> sowie zur Bepflanzung der Gr<strong>und</strong>stücksfreiflächen standortgerechte<br />

heimische Laubgehölze zu wählen, ergänzt werden können kulturhistorisch bedeutsame<br />

oder eingebürgerte Arten (z.B. Flieder Syringa vulgaris). Arten (Auswahl) siehe 2.9.<br />

2.9 Artenauswahl (Empfehlung) <strong>und</strong> Pflanzabstände für Anpflanzungen auf den Baugr<strong>und</strong>stücken:<br />

Bäume 2.Ordnung<br />

Acer campestre - Feldahorn<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Prunus avium - Vogelkirsche<br />

Prunus padus - Traubenkirsche<br />

Salix caprea - Salweide<br />

Sorbus aucuparia* - Vogelbeere<br />

Tilia platyphyllos - Sommerlinde<br />

sowie bewährte standortgerechte einheimische Obstbaumsorten<br />

Sträucher<br />

Cornus sanguinea - Roter Hartriegel<br />

Corylus avellana - Hasel<br />

Virburnum opulus - Gew. Schneeball<br />

Crataegus monogyna <strong>und</strong> laevigata - Weißdorn<br />

Euonymus europaea - Pfaffenhütchen<br />

Lonicera xylosteum - Heckenkirsche<br />

Rubus fruticosus agg. - Brombeere<br />

Sambucus nigra - Schw. Hol<strong>und</strong>er<br />

Prunus spinosa - Schlehe<br />

Kletterpflanzen<br />

Clematis vitalba - Gem. Waldrebe<br />

Hedera helix - Efeu<br />

Humulus lupulus - Hopfen<br />

Lonicera caprifolium - Geißblatt<br />

tricuspidata "Veitchii" - Wilder Wein<br />

Auf die Grenzabstände für Pflanzungen gemäß §§ 38-40 Hess. Nachbarschaftsgesetz wird<br />

verwiesen.<br />

3 Bauordnungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong> (integrierte Orts- <strong>und</strong> Gestaltungssatzung)<br />

<strong>nach</strong> <strong>BauGB</strong> i.V.m. HBO:<br />

3.1 Dachgestaltung gemäß § 9 Abs. 4 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 81 Abs.1 Nr. 1 HBO:<br />

3.1.1 Zulässig sind Sattel- <strong>und</strong> Walmdächer (auch Krüppelwalm) mit einer Dachneigung von mind.<br />

25° sowie Pultdächer <strong>und</strong> versetzte Pultdächer mit e iner Dachneigung bis 25°. Die Festsetzung<br />

gilt nur für die Hauptdächer der Gebäude, bei Nebendächern sind Abweichungen zulässig,<br />

Flachdächer sind zu begrünen.<br />

3.1.2 Bei Garagen, überdachten PKW-Stellplätzen <strong>und</strong> Nebenanlagen i.S.v. §§ 12 <strong>und</strong> 14 <strong>BauNVO</strong><br />

sind Dächer mit einer Dachneigung unter 25° zulässi g. Flachdächer sind zu begrünen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer , 35440 Linden – 05/08


Stadt Lich, Kernstadt, Bebauungsplan Nr. 6, "Fasanerie", 2. Änderung im Bereich Fuchsstrauch 3<br />

3.1.3 Zur Dacheindeckung sind rote (hell bis dunkel), rotbraun <strong>und</strong> dunkle Farbtöne (schwarz,<br />

grau <strong>und</strong> anthrazit) zu verwenden. Nicht zulässig sind spiegelnde oder reflektierende Dacheindeckungen.<br />

Solaranlagen / Photovoltaikanlagen sind ausdrücklich zulässig.<br />

3.2 Gestaltung der Einfriedungen gemäß § 9 Abs. 4 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 81 Abs.1 Nr. 3 HBO:<br />

Einfriedungen sind als Laubhecke, naturbelassene Holzzäune oder aus Drahtgeflecht i.V. mit<br />

Laubstrauchhecken oder Kletterpflanzen zu errichten (siehe Artenliste 2.9). Mauersockel sind<br />

unzulässig.<br />

3.3 Gestaltung der Gr<strong>und</strong>stücksfreiflächen gemäß § 9 Abs. 4 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 81 Abs. 1 Nr. 5 HBO:<br />

Mind. 60% der Gr<strong>und</strong>stücksfreiflächen sind als Garten oder Grünfläche anzulegen. Hiervon<br />

sind mindestens 20% mit standortgerechten einheimischen Laub- oder Obstgehölzen zu bepflanzen<br />

(siehe Artenliste 2.9). Es gelten 1 Baum 25 m², ein Strauch 10 m². Die <strong>nach</strong> § 9 Abs. 1<br />

Nr. 25 <strong>BauGB</strong> gemäß Plankarte <strong>und</strong> <strong>Festsetzungen</strong> vorzunehmenden Anpflanzungen werden<br />

angerechnet.<br />

4 Wasserrechtliche Festsetzung (<strong>BauGB</strong> i.V.m. HWG)<br />

4.1 Verwendung von Niederschlagswasser gemäß § 9 Abs. 4 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 42 Abs. 3 HWG:<br />

Niederschlagswasser nicht begrünter Dachflächen ist zu sammeln <strong>und</strong> zu verwerten, sofern<br />

wasserwirtschaftliche <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

5 Hinweise<br />

5.1 Die Garagen <strong>und</strong> Stellplätze betreffenden <strong>Festsetzungen</strong> werden subsidiär durch die Vorschriften<br />

der Stellplatzsatzung der Stadt Lich in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltenden<br />

Fassung ergänzt.<br />

5.2 Gemäß § 20 HDSchG:<br />

Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege,<br />

Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich<br />

anzuzeigen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer , 35440 Linden – 05/08


Stadt Lich, Kernstadt, Bebauungsplan Nr. 6, "Fasanerie", 2. Änderung im Bereich Fuchsstrauch 4<br />

Verfahrensvermerke<br />

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a <strong>BauGB</strong>:<br />

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die Stadtverordnetenversammlung<br />

am __.__.____ gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am __.__.____ im Amtsblatt der<br />

Stadt Lich.<br />

2. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 3 Abs. 2 <strong>BauGB</strong>:<br />

Der Bebauungsplan wurde für die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 <strong>BauGB</strong> in der Zeit vom<br />

__.__.____ bis __.__.____ öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am<br />

__.__.____ im Amtsblatt der Stadt Lich.<br />

3. Beteiligung der betroffenen Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2<br />

Nr. 3 <strong>BauGB</strong> i.V.m. § 4 Abs. 2 <strong>BauGB</strong>:<br />

Der Planentwurf wurde mit Schreiben vom __.__.____ an die betroffenen Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange verschickt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen wurde analog der Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 <strong>BauGB</strong> in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ festgelegt.<br />

4. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 <strong>BauGB</strong>:<br />

Der Planentwurf wurde am __.__.____ als Satzung beschlossen.<br />

Bestätigung der Vermerke 1.-4.<br />

Planungsbüro Holger Fischer , 35440 Linden – 05/08<br />

Siegel der Stadt<br />

Lich, den __.__.____ ___________<br />

Bürgermeister<br />

5. In-Kraft-Treten gemäß § 10 Abs. 3 <strong>BauGB</strong>:<br />

Der Bebauungsplan wurde am __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht. Damit hat der Bebauungsplan<br />

Rechtskraft erlangt.<br />

Siegel der Stadt<br />

Lich, den __.__.____ ___________<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!