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FFH-Vorprüfung - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Lorch am Rhein<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong><br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Son<strong>de</strong>rgebiet Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r<br />

Schwalbacher Straße“<br />

Planstand: 28.12.2009


Stadt Lorch am Rhein 2<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Inhalt:<br />

1 EINLEITUNG<br />

2 METHODIK<br />

3 LAGE DES PROJEKTGEBIETS<br />

3.1 Schutzgebiete<br />

3.2 Plangebiet<br />

4 BAU-, ANLAGE UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

5 BEWERTUNG DER BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

6 KUMMULATIVE WIRKUNGEN<br />

7 ERGEBNIS DER <strong>FFH</strong>-PROGNOSE<br />

Tabellen<br />

Tab. 1: Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets „Schwalbacher Straße“<br />

Tab. 2: Wirkfaktoren, Wirkraum und Beeinträchtigungsintensität <strong>de</strong>s geplanten Lebensmittelmarktes<br />

auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />

Tab. 3: Betroffenheit <strong>de</strong>r Lebensraumtypen und Arten <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets „Wispertaunus“<br />

Abbildungen<br />

Abb. 1: Ablaufschema <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-Prognose<br />

Abb. 2: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Abb. 3: Überschwemmungs- und Abflussgebiet <strong>de</strong>r Wisper<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 3<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

1 EINLEITUNG<br />

Im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ortslage von Lorch soll ein Son<strong>de</strong>rgebiet Lebensmitteleinzelhan<strong>de</strong>l ausgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n, das zur Nahversorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung dient. Der Lebensmittelmarkt hat eine<br />

Gebäu<strong>de</strong>grundfläche von ca. 2.083 m². Die dazugehörigen Stellplätze und Verkehrsflächen wer<strong>de</strong>n<br />

mit ca. 4.300 m² veranschlagt. Die Verkaufsfläche beträgt max. 1.200 m². Verkehrstechnisch soll das<br />

Gebiet über die L 3033 Schwalbacher Straße erschlossen wer<strong>de</strong>n. Das ca. 0,9 ha große Plangebiet<br />

umfasst eine früher als Betriebsgelän<strong>de</strong> einer Spedition (Spedition Schwank) genutzte Freifläche<br />

zwischen <strong>de</strong>r L 3033 und <strong>de</strong>r Wisper. Das Gelän<strong>de</strong> wird heute als Lagerplatz für Baumaterial und<br />

Stellplatz für Fahrzeuge genutzt. Auf drei Seiten <strong>de</strong>s Plangebiets erstreckt sich entlang <strong>de</strong>r L 3033<br />

Wohnbebauung. Im Westen befin<strong>de</strong>t sich eine Tankstelle mit angeschlossener KfZ-Werkstatt. Im<br />

Sü<strong>de</strong>n wird das Plangebiet durch die Gewässerparzelle <strong>de</strong>r Wisper begrenzt, die Teil <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiets DE-5913-308 „Wispertaunus“ ist.<br />

2 METHODIK<br />

Die <strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> (auch als „<strong>FFH</strong>-Screening“ o<strong>de</strong>r „<strong>FFH</strong>-Prognose“ bezeichnet) stellt fest, ob es<br />

sich bei <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rgebiet um ein Vorhaben o<strong>de</strong>r Projekt han<strong>de</strong>lt, das geeignet ist, einzeln o<strong>de</strong>r in<br />

Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren Vorhaben, die maßgeblichen Bestandteile eines <strong>FFH</strong>-Gebiets erheblich<br />

zu beeinträchtigen. Ist dies <strong>de</strong>r Fall, muss eine <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 Abs. 3 <strong>de</strong>r<br />

<strong>FFH</strong>-Richtlinie (§§ 19 c, d, e BNatSchG) durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu <strong>de</strong>n maßgeblichen Bestandteilen eines <strong>FFH</strong>-Gebiets gehören die in <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-<br />

Richtlinie genannten Lebensraumtypen (LRT) sowie bestimmte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang<br />

II <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-RL. Entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben <strong>de</strong>s § 34 BNatSchG ist in einem <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />

im Fall <strong>de</strong>r dauerhaften Inanspruchnahme eines signifikanten Lebensraumtyps <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>FFH</strong>-RL<br />

o<strong>de</strong>r eines Lebensraumes einer signifikanten Art <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-Richtlinie für dieses<br />

Vorhaben eine <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung (<strong>FFH</strong>-VP) durchzuführen.<br />

Die <strong>FFH</strong>-VP muss dann prüfen, ob eine Art „signifikant“ o<strong>de</strong>r „nicht signifikant“ für ein <strong>FFH</strong>-Gebiet ist,<br />

d.h., ob es sich nur um zufällig im Gebiet anzutreffen<strong>de</strong> Individuen han<strong>de</strong>lt. Die Reproduktion im<br />

Gebiet ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung für die Einstufung „signifikant“. Signifikant sind<br />

Vorkommen auch dann, wenn im Gebiet keine Reproduktion erfolgt, aber sonstige notwendige<br />

Habitat-Funktionen erfüllt sind, z.B. Nahrungs-, Rast- und Überdauerungsplätze, Wan<strong>de</strong>rwege o<strong>de</strong>r<br />

Ausbreitungskorridore.<br />

Dem Schutz <strong>de</strong>r Habitate <strong>de</strong>r Arten nach Anhang II kommt eine grundlegen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung für die<br />

Sicherung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustands <strong>de</strong>r jeweiligen Art in einem Gebiet zu. Die Verkleinerung<br />

eines (Teil-) Habitats einer Tierart, <strong>de</strong>ssen Sicherung gebietsbezogenes Erhaltungsziel ist, wäre eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes und wür<strong>de</strong> grundsätzlich zur Pflicht <strong>de</strong>r<br />

Durchführung einer <strong>FFH</strong>-VP führen (HMURV 2005).<br />

Gleichzeitig sollen mit diesem Gutachten eventuelle Biodiversitätsschä<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes (USchadG2007) ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, die im Rahmen <strong>de</strong>r Umwelthaftung<br />

nach § 21a BNatSchG sanierungspflichtig wären.<br />

Die <strong>FFH</strong>-Prognose richtet sich nach <strong>de</strong>n methodischen Hinweisen <strong>de</strong>s HMURV (2005) und soll die<br />

folgen<strong>de</strong>n Fragen beantworten:<br />

1. Liegt das Plan- o<strong>de</strong>r Projektgebiet in einem Natura 2000-Gebiet (<strong>FFH</strong>-Gebiet o<strong>de</strong>r<br />

Vogelschutzgebiet) o<strong>de</strong>r in seiner Umgebung?<br />

2. Welche Tier- o<strong>de</strong>r Pflanzenarten o<strong>de</strong>r Lebensraumtypen (Erhaltungsziele) sollen in <strong>de</strong>m<br />

Natura 2000-Gebiet geschützt wer<strong>de</strong>n?<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 4<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

3. Welche Auswirkungen (egal welcher Art) auf eines dieser Erhaltungsziele kann <strong>de</strong>r Plan o<strong>de</strong>r<br />

das Projekt zu irgen<strong>de</strong>inem Zeitpunkt <strong>de</strong>r Realisierung haben?<br />

4. Gibt es in <strong>de</strong>r Umgebung weitere Pläne und Projekte mit Auswirkungen auf eines dieser<br />

Erhaltungsziele (Kumulative Wirkungen)?<br />

5. Können im Ergebnis von Frage 2 bis 4 erhebliche Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele <strong>de</strong>s<br />

Natura 2000-Gebiets ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n?<br />

Abb. 1: Ablaufschema <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-Prognose<br />

Quelle: HMURV 2005<br />

Für die <strong>FFH</strong>-Prognose wur<strong>de</strong>n die folgen<strong>de</strong>n Unterlagen ausgewertet:<br />

- Standarddatenbögen und Daten <strong>de</strong>r gebietsspezifischen Natura-2000 Verordnung zu <strong>de</strong>n<br />

angrenzen<strong>de</strong>n und umliegen<strong>de</strong>n <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebieten<br />

- Eigene Gelän<strong>de</strong>erhebungen im September 2009<br />

- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Son<strong>de</strong>rgebiet Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher<br />

Straße“<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 5<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

3 LAGE DES PROJEKTGEBIETS<br />

3.1 Schutzgebiete<br />

Das geplante Son<strong>de</strong>rgebiet befin<strong>de</strong>t sich im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadt Lorch im Wispertal. Es wird auf drei<br />

Seiten von Siedlungsflächen umschlossen. Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes grenzt an die<br />

Gewässerparzelle <strong>de</strong>r Wisper, die Teil <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets 5913-308 „Wispertaunus“ ist. In mehreren<br />

hun<strong>de</strong>rt Metern Entfernung befin<strong>de</strong>n sich zwei weitere <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete (siehe Abb. 2).<br />

Abb. 2: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

VS-Gebiet<br />

<strong>FFH</strong>_Gebiet<br />

5912-303<br />

Quelle: www.Hessenviewer.<strong>de</strong><br />

Grün schraffiert: Schutzgebiete<br />

<strong>FFH</strong>-Gebiete: 5913-308 „Wispertaunus“, 5912-303 „Rheintal bei Lorch“<br />

VS-Gebiet: Vogelschutz-Gebiet: 5912-450 „Weinberge zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und Lorchhausen“<br />

Rot umran<strong>de</strong>t: Plangebiet<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>r Natura 2000 Verordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen genannten<br />

Gebietsinformationen und Erhaltungsziele <strong>de</strong>r in Abb. 2 dargestellten Schutzgebiete wie<strong>de</strong>rgegeben:<br />

<strong>FFH</strong>-Gebiet 5913-308 „Wispertaunus“<br />

VS-Gebiet<br />

<strong>FFH</strong>_Gebiet<br />

5913-308<br />

Regierungspräsidium: Darmstadt<br />

Landkreis: Rheingau-Taunus<br />

Gemein<strong>de</strong>: Bad Schwalbach, Eltville, Geisenheim, Hei<strong>de</strong>nrod, Lorch, Oestrich-Winkel,<br />

Rü<strong>de</strong>sheim, Schlangenbad<br />

Größe in ha: 5229<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 6<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Kurzcharakteristik: Zusammenhängen<strong>de</strong>s Waldgebiet mit großflächigen Plateaulagen, steilen<br />

Kerbtälern und weitgehend naturnahen Nebenbächen <strong>de</strong>r Wisper (Ernstbachtal) sowie Resten von<br />

Waldwiesentälern.<br />

Begründung: Weitgehend unzerschnittenes Buchen-Waldgebiet mit kleinflächigen beson<strong>de</strong>ren<br />

Waldgesellschaften (Traubeneichen-Hainbuchenwald, Schlucht- und Bacherlen-/Eschenwald).<br />

Bergwerkstollen stellen wichtige Winterquartiere für Fle<strong>de</strong>rmäuse dar.<br />

Entwicklungsziele: Erhalt <strong>de</strong>r Winter- u. Sommerquartiere <strong>de</strong>r Fle<strong>de</strong>rmausarten (unter an<strong>de</strong>rem<br />

Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus) sowie Erhalt <strong>de</strong>r artenreichen Buchen-, Schlucht- und Auenwäl<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Felsen<br />

und Schutthal<strong>de</strong>n.<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Lebensraumtypen nach Anhang I <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>de</strong>s Magnopotamions o<strong>de</strong>r Hydrocharitions<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r biotopprägen<strong>de</strong>n Gewässerqualität<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und <strong>de</strong>r<br />

Verlandungszonen<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n Landlebensräumen für die LRT-typischen<br />

Tierarten<br />

6430 Feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>de</strong>r planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s biotopprägen<strong>de</strong>n gebietstypischen Wasserhaushalts<br />

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

Erhaltung eines für <strong>de</strong>n LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />

Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />

8150 Kieselhaltige Schutthal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berglagen Mitteleuropas<br />

Gewährleistung <strong>de</strong>r natürlichen Entwicklung und Dynamik<br />

Erhaltung offener, besonnter Standorte<br />

8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>de</strong>s Sedo-Scleranthion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sedo albi-Veronicion dillenii<br />

Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte<br />

Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Nährstoffarmut<br />

Erhaltung einer bestandserhalten<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />

91E0* Auenwäl<strong>de</strong>r mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion<br />

albae)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />

Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik<br />

verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Gewässerdynamik<br />

Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n auetypischen Kontaktlebensräumen<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />

Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschie<strong>de</strong>nen Entwicklungsstufen und<br />

Altersphasen<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />

Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschie<strong>de</strong>nen Entwicklungsstufen und<br />

Altersphasen<br />

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />

Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik<br />

verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 7<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

9180* Schlucht- und Hangmischwäl<strong>de</strong>r (Tilio-Acerion)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />

Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik<br />

verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Anhang II <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

Bombina variegata Gelbbauchunke<br />

Erhaltung von Brachen o<strong>de</strong>r von Flächen im Umfeld <strong>de</strong>r Gewässerhabitate, <strong>de</strong>ren Bewirtschaftung<br />

artverträglich ist<br />

Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern<br />

Cottus gobio Groppe<br />

Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern<br />

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />

Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />

Lampetra planeri Bachneunauge<br />

Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen<br />

Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie<br />

gehölzreichen Ufern<br />

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />

Zustand befin<strong>de</strong>n<br />

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge<br />

Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in<br />

Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrän<strong>de</strong>rn-/Säumen, Hohl-/Waldwegen,<br />

Schluchten, Steinbrüchen<br />

Myotis bechsteinii Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus<br />

Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäl<strong>de</strong>rn mit Höhlenbäumen als<br />

Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten <strong>de</strong>r<br />

Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus<br />

Erhaltung ungestörter Winterquartiere<br />

Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere<br />

Myotis myotis Großes Mausohr<br />

Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäl<strong>de</strong>rn mit Totholz und Höhlenbäumen<br />

bevorzugt als Buchenhallenwäl<strong>de</strong>r als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler<br />

Hauptflugrouten <strong>de</strong>s Großen Mausohrs<br />

Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang <strong>de</strong>r Hauptflugrouten im Offenland<br />

Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren<br />

Erhaltung ungestörter Winterquartiere<br />

Salmo salar Lachs<br />

Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen,<br />

grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle/Pool-Strukturen)<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r biologischen Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Fließgewässers<br />

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />

Zustand befin<strong>de</strong>n<br />

In mehreren hun<strong>de</strong>rt Metern Abstand zum Plangebiet verlaufen die Grenzen <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets 5912-<br />

303 „Rheintal bei Lorch“ und <strong>de</strong>s Vogelschutzgebiets 5912-450 „Weinberge zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und<br />

Lorchhausen“.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 8<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

<strong>FFH</strong>-Gebiet DE 5912-303 „Rheintal bei Lorch“<br />

Regierungspräsidium: Darmstadt<br />

Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis<br />

Gemein<strong>de</strong>: Lorch<br />

Größe in ha: 143,9<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Lebensraumtypen nach Anhang I <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

3130 Oligo- bis mesotrophe stehen<strong>de</strong> Gewässer mit Vegetation <strong>de</strong>r Littorelletea uniflorae und/o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Isoëto-Nanojuncetea<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r biotopprägen<strong>de</strong>n Gewässerqualität<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und <strong>de</strong>r<br />

Verlandungszonen<br />

6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und <strong>de</strong>ren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s Offenlandcharakters <strong>de</strong>r Standorte<br />

Erhaltung einer bestandserhalten<strong>de</strong>n, die Nährstoffarmut begünstigen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf <strong>de</strong>m europäischen Festland) auf<br />

Silikatbö<strong>de</strong>n<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s Offenlandcharakters und eines für <strong>de</strong>n LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />

Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n, die Nährstoffarmut begünstigen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung, die sich an<br />

traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

Erhaltung eines für <strong>de</strong>n LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />

Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />

8150 Kieselhaltige Schutthal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berglagen Mitteleuropas<br />

Gewährleistung <strong>de</strong>r natürlichen Entwicklung und Dynamik<br />

Erhaltung offener, besonnter Standorte<br />

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s biotopprägen<strong>de</strong>n, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und<br />

Nährstoffhaushaltes<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Störungsarmut<br />

8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>de</strong>s Sedo-Scleranthion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sedo albi-Veronicion <strong>de</strong>llinii<br />

Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte<br />

Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Nährstoffarmut<br />

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />

Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen<br />

Mosaik verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Anhang II <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge<br />

Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in<br />

Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrän<strong>de</strong>rn-/Säumen, Hohl-/Waldwegen,<br />

Schluchten, Steinbrüchen<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 9<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Vogelschutzgebiet VS 5912-450 „Weinberge zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und Lorchhausen“<br />

Kurzcharakteristik: Südwestexponierte, warmtrockene und winterwarme Steilhänge <strong>de</strong>s<br />

Taunusabsturzes zum Mittelrhein hin, die zum Teil noch als Weinberge genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Weinbergslagen, Fels- u. Stau<strong>de</strong>nfluren, Gebüsche, Felsnasen, Steinschutthal<strong>de</strong>n, Eichenmischwald.<br />

Begründung: Bestes und einziges regelmäßiges Brutgebiet <strong>de</strong>r Zipp- und Zaun-Ammer in Hessen,<br />

hier brüten noch weitere wichtige und gefähr<strong>de</strong>te Zugvogelarten, wie Steinschmätzer und Wen<strong>de</strong>hals,<br />

enthält 2 Brutplätze <strong>de</strong>s Wan<strong>de</strong>rfalken.<br />

Gefährdung: Weitere Verbuschung und Bewaldung in Folge <strong>de</strong>s hier aufgegebenen Weinbaus u.<br />

damit allmählicher Biotopverlust für die wertbestimmen<strong>de</strong>n Vogelarten, intensiver Herbizi<strong>de</strong>insatz in<br />

<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen u. angrenzen<strong>de</strong>n Weinbergen<br />

Entwicklungsziele: Erhalt und För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r halboffenen Weinbergslandschaft als Habitat für die<br />

wärmelieben<strong>de</strong>n Vogelarten sowie die umliegen<strong>de</strong>n naturnahen Laubmischwäl<strong>de</strong>r, Störminimierung<br />

an <strong>de</strong>n Brutplätzen <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rfalken.<br />

Regierungspräsidium: Darmstadt<br />

Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis<br />

Gemein<strong>de</strong>: Lorch, Rü<strong>de</strong>sheim<br />

Größe in ha: 845<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Brutvogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />

Neuntöter (Lanius collurio)<br />

Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen,<br />

Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />

Erhaltung trockener Ödland-, Hei<strong>de</strong>- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen,<br />

Sträuchern und Gebüschgruppen<br />

Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrän<strong>de</strong>rn<br />

Wan<strong>de</strong>rfalke (Falco peregrinus)<br />

Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhal<strong>de</strong>n<br />

Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäu<strong>de</strong>n und Brücken<br />

Erhaltung von Felswän<strong>de</strong>n mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen<br />

beim Abbaubetrieb<br />

Erhaltung zumin<strong>de</strong>st störungsarmer Bruthabitate<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Brutvogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R): Keine<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />

Baumfalke (Falco subbuteo)<br />

Erhaltung strukturreicher Waldbestän<strong>de</strong> mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen<br />

Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r<br />

Bruthabitate<br />

Erhaltung zumin<strong>de</strong>st störungsarmer Bruthabitate<br />

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />

Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbestän<strong>de</strong>n mit kleinräumigem Nebeneinan<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

verschie<strong>de</strong>nen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich <strong>de</strong>r Waldrän<strong>de</strong>r<br />

Erhaltung von Streuobstwiesen<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />

Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />

Erhaltung von trockenen Ödland-, Hei<strong>de</strong>- und Brachflächen sowie von strukturreichen<br />

Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern<br />

Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung <strong>de</strong>r Neubildung von<br />

Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />

Erhaltung von offenen Rohbö<strong>de</strong>n im Abbaugebiet<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 10<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Wen<strong>de</strong>hals (Jynx torquilla)<br />

Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigen<strong>de</strong>n<br />

Bewirtschaftung<br />

Erhaltung trockener Ödland-, Hei<strong>de</strong>- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen,<br />

Sträuchern und Gebüschgruppen<br />

Erhaltung von Streuobstwiesen<br />

Zaunammer (Emberiza cirlus)<br />

Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen,<br />

Trockenmauern und einzelnen Gehölzen<br />

Zippammer (Emberiza cia)<br />

Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen,<br />

Trockenmauern und einzelnen Gehölzen<br />

Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R): Keine<br />

3.2 Plangebiet<br />

Die Vegetation <strong>de</strong>s Plangebiets weist keine im Anhang I <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-RL aufgeführten Lebensraumtypen<br />

auf. Die Gehölzstrukturen landseits <strong>de</strong>r Böschungskante gehören nicht zum Lebensraumtyp 91E0<br />

Erlen-Eschen-Bachrinnenwald. Zum einen han<strong>de</strong>lt es sich um angepflanzte nicht heimische Robinien<br />

(Robinia pseudoacacia), zum an<strong>de</strong>ren um junge, z.T. spontan aufgewachsene Pioniergehölzarten wie<br />

Salwei<strong>de</strong>, Zitterpappel, Erle, Spitzahorn o<strong>de</strong>r Schwarzer Holun<strong>de</strong>r. Im Saum <strong>de</strong>r Gehölze und in<br />

kleinen Auflichtungen haben sich feuchte Hochstau<strong>de</strong>nvegetation und Schleiergesellschaften, zum<br />

Teil mit Neophyten durchsetzt, entwickelt. Erst außerhalb <strong>de</strong>s Plangebiets besteht <strong>de</strong>r Uferbewuchs<br />

unterhalb <strong>de</strong>r Böschungsschulter <strong>de</strong>r Wisper aus einem Erlen-Eschen-Bachrinnenwald, in <strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r<br />

Brücke über die L 3033 auch nicht heimische Gehölze wie die Balsam-Wei<strong>de</strong> (Salix pyrifolia)<br />

eingebracht wur<strong>de</strong>n.<br />

Gehölze<br />

Acer campestre Feld-Ahorn<br />

Acer platanoi<strong>de</strong>s Spitz-Ahorn<br />

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />

Aesculus hippocastanum Gewöhnliche Roßkastanie<br />

Alnus glutinosa Schwarz-Erle<br />

Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />

Corylus avellana Gewöhnliche Hasel<br />

Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche<br />

Juglans regia Walnuß<br />

Populus tremula Zitterpappel<br />

Rosa canina agg. Hundsrose<br />

Rubus caesius Kratzbeere<br />

Rubus fruticosus agg. Brombeere<br />

Rubus idaeus Himbeere<br />

Robinia pseudoacacia Robinie<br />

Salix alba Silber-Wei<strong>de</strong><br />

Salix caprea Sal-Wei<strong>de</strong><br />

Salix pyrifolia Balsam-Wei<strong>de</strong><br />

Salix viminalis Korb-Wei<strong>de</strong><br />

Sambucus nigra Schwarzer Holun<strong>de</strong>r<br />

Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball<br />

Säume und Schleiergesellschaften<br />

Alliaria petiolata Lauchhe<strong>de</strong>rich<br />

Arctium minus Kleine Klette<br />

Brachypodium sylvaticum Wald-Zwenke<br />

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Stadt Lorch am Rhein 11<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Calystegia sepium Gewöhnliche Zaunwin<strong>de</strong><br />

Cardamine flexuosa Wald-Schaumkraut<br />

Chelidonium majus Schöllkraut<br />

Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe<br />

Echinops sphaerocephalus Gewöhnliche Kugeldistel<br />

Epilobium angustifolium Wald-Wei<strong>de</strong>nröschen<br />

Eupatorium cannabinum Wasserdost<br />

Galium aparine Klettenlabkraut<br />

Geranium robertianum Ruprechtskraut<br />

Glechoma he<strong>de</strong>racea Gun<strong>de</strong>rmann<br />

He<strong>de</strong>ra helix Efeu<br />

Impatiens glandulifera Indisches Springkraut<br />

Lactuca serriola Kompaß-Lattich<br />

Lamium maculatum Gefleckte Taubnessel<br />

Lapsana communis Rainkohl<br />

Ranunculus repens Kriechen<strong>de</strong>r Hahnenfuß<br />

Rumex sanguineus Blut Ampfer<br />

Symphytum officinale Arznei-Beinwell<br />

Taraxacum Ru<strong>de</strong>ralia Wiesenlöwenzahn<br />

Urtica dioica Große Brennessel<br />

Außerhalb <strong>de</strong>s Plangebiets befin<strong>de</strong>t sich südlich <strong>de</strong>r Wisper am Nordhang <strong>de</strong>s Lehrener Kopfes eine<br />

Waldfläche, die Anklänge an einen Ahorn-Lin<strong>de</strong>n-Schluchtwald zeigt. Im Bereich <strong>de</strong>s dortigen<br />

Fußweges wur<strong>de</strong>n Rosskastanien und Walnussbäume gepflanzt.<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes befin<strong>de</strong>t sich angrenzend an die als <strong>FFH</strong>-Gebietsgrenze<br />

gelten<strong>de</strong>n Gewässerparzelle. Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich außerhalb <strong>de</strong>s amtlich festgestellten<br />

Überschwemmungs- und Abflussgebiets <strong>de</strong>r Wisper. Das Gewässer weist entlang <strong>de</strong>s<br />

aufgeschütteten Plangebiets zur Böschungsoberkante einen Höhenunterschied von ca. drei Metern<br />

auf. Die Gewässerstrukturgüte ist im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets als „mäßig verän<strong>de</strong>rt“ (Klasse 3)<br />

bewertet wor<strong>de</strong>n. Dies ist auf ein altes umflossenes Wehr, <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Rückstau bis hinter<br />

die Fußgängerbrücke sowie die Uferbefestigungen vor <strong>de</strong>n Brückenbauwerken zurück zu führen. Das<br />

Gewässer gilt im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets somit nicht als naturnah o<strong>de</strong>r natürlich.<br />

Abb. 3: Überschwemmungs- und Abflussgebiet <strong>de</strong>r Wisper<br />

Blaue Fläche: Abflussgebiet<br />

Rot umran<strong>de</strong>t und blau schraffiert: Überschwemmungsgebiet<br />

Grün schraffiert: <strong>FFH</strong>-Gebiet 5913-308 „Wispertaunus“<br />

Zur effizienten Nutzung <strong>de</strong>s Grundstücks und aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen Gebäu<strong>de</strong>maße<br />

unterschreitet das Vorhaben die im Hessischen Wassergesetz <strong>de</strong>finierte Uferbereichsbreite von 10 m.<br />

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Stadt Lorch am Rhein 12<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>r geben einen Eindruck vom Gewässercharakter <strong>de</strong>r Wisper im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Plangebiets.<br />

Foto 1: Umflossene Wehranlage an <strong>de</strong>r Wisper südlich<br />

angrenzend <strong>de</strong>s Geltungsbereichs.<br />

Foto 3: Wisper südlich angrenzend <strong>de</strong>s Plangebiets.<br />

Mäßig verän<strong>de</strong>rte Gewässerstrukturgüte (Klasse 3).<br />

Foto 2: Gepflasterter Gehweg entlang <strong>de</strong>r Wisper am<br />

Fuß <strong>de</strong>s „Lehrener Kopfes“.<br />

Foto 4: Rückstaubereich <strong>de</strong>r Wisper zwischen Wehr<br />

und Fußgängerbrücke.<br />

4 BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

Der für die <strong>FFH</strong>-Prognose zu wählen<strong>de</strong> Untersuchungsraum umfasst drei Bestandteile:<br />

1. <strong>de</strong>n Vorhabensort (beanspruchte Grundfläche)<br />

2. <strong>de</strong>n Eingriffsraum (Raum erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen)<br />

3. <strong>de</strong>n Wirkraum (vom Vorhaben direkt und indirekt z.B. durch Fernwirkungen und<br />

Ausstrahlungseffekte beeinflusster Raum)<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r geringen Größe <strong>de</strong>s Vorhabens und geplanten Nutzung als Lebensmittelmarkt<br />

beschränkt sich <strong>de</strong>r Eingriffsraum auf das eigentliche Plangebiet. Der Vorhabensort und <strong>de</strong>r<br />

Eingriffsraum können somit als i<strong>de</strong>ntisch betrachtet wer<strong>de</strong>n. Es kann weiterhin davon ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die in Tabelle 1 aufgeführten Wirkfaktoren im Wirkraum <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nur ca. 10 –<br />

20 m über <strong>de</strong>n direkten Eingriffsraum hinausgehen.<br />

Damit sind negative Auswirkungen auf die <strong>FFH</strong>-Lebensraumtypen nach Anhang I sowie die Anhang II-<br />

Arten und <strong>de</strong>ren Habitate im <strong>FFH</strong> Gebiet „Rheintal bei Lorch“ und im Vogelschutz-Gebiet „Weinberge<br />

zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und Lorchhausen“ auszuschließen. Die Lebensraumtypen und Arten dieser<br />

Schutzgebiete wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb im Weiteren nicht mehr berücksichtigt.<br />

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<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Tab. 1: Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets „Schwalbacher Straße“<br />

Wirkfaktorgruppe Wirkfaktoren<br />

Direkter Flächenentzug<br />

Verän<strong>de</strong>rung abiotischer<br />

Standortfaktoren<br />

Barrierewirkung /<br />

Individuenverluste<br />

Nichtstoffliche<br />

Einwirkungen<br />

Stoffliche Einwirkungen<br />

• Überbauung Versiegelung<br />

• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vegetations-/<br />

Biotopstruktur<br />

• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />

• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Temperaturverhältnisse<br />

• Verän<strong>de</strong>rung von Belichtung,<br />

Verschattung<br />

• Bau-, anlage- und betriebsbedingte<br />

Barrierewirkung / Individuenverluste<br />

• Akustische Reize<br />

• Bewegung<br />

• Licht<br />

• Erschütterung / Vibration<br />

• Nährstoffeintrag<br />

• Schadstoffeintrag<br />

• Depositionen (Staub, Schwebstoffe)<br />

Auftreten im<br />

Wirkraum<br />

Sicher zu erwarten<br />

Sicher zu erwarten<br />

Nicht zu erwarten<br />

Sicher zu erwarten<br />

Nicht zu erwarten<br />

Strahlung • Elektromagnetische Fel<strong>de</strong>r Nicht zu erwarten<br />

Gezielte Beeinflussung von<br />

Arten und Organismen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

• För<strong>de</strong>rung gebietsfrem<strong>de</strong>r Arten<br />

• Bekämpfung von Organismen<br />

(Pestizi<strong>de</strong>insatz und an<strong>de</strong>re Maßnahmen)<br />

Nicht zu erwarten<br />

Baubedingte Auswirkungen sind die Baufeldbereitung und die Bauarbeiten zur Errichtung <strong>de</strong>s<br />

Gebäu<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Stellplätze. Neben dieser Flächeninanspruchnahme kommt es außer<strong>de</strong>m zeitlich<br />

begrenzt zu baubedingten Lärmimmissionen und Baustellenbetrieb.<br />

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 9.165 m². Davon entfallen auf das Son<strong>de</strong>rgebiet ca.<br />

6.583 m². Der Lebensmittelmarkt selbst hat eine Gebäu<strong>de</strong>grundfläche von ca. 2.083 m². Im<br />

Nutzungsbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets ist eingeschossige Bauweise festgesetzt, die eine maximale<br />

Firsthöhe von 98,00 müNN Gebäu<strong>de</strong>oberkante erreichen darf. Die dazugehörigen Stellplätze und<br />

Verkehrsflächen wer<strong>de</strong>n mit ca. 4.300 m² veranschlagt. Grünordnerische Festsetzungen wer<strong>de</strong>n für<br />

<strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Laubbäume und Sträucher als Verkehrsbegleitgrün entlang <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße<br />

getroffen. Gleichzeitig ist die Neupflanzung von großkronigen Laubbäumen mit standortgerechten<br />

heimischen Gehölzen entlang <strong>de</strong>r Wisper vorgesehen. Darüber hinaus sind auf <strong>de</strong>n Stellplatzflächen<br />

<strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets je sechs Stellplätze auf einer min<strong>de</strong>stens 5 m² großen Pflanzinsel ein großkroniger<br />

Laubbaum in vorgegebener Pflanzqualität zu pflanzen und zu erhalten.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Bei <strong>de</strong>n anlagebedingten Auswirkungen sind die Flächeninanspruchnahme und eine mögliche<br />

Barriere- bzw. die Zerschneidungswirkung zu betrachten.<br />

Flächenbeanspruchung: Das Son<strong>de</strong>rgebiet besteht aus <strong>de</strong>m Lebensmittelmarkt mit Leergutlager und<br />

<strong>de</strong>n Stellplätzen. Dadurch kann es neben <strong>de</strong>r Flächenversiegelung zu kleinklimatischen<br />

Verän<strong>de</strong>rungen (Aufwärmung) kommen, die aber durch die geplanten Anpflanzungsmaßnahmen<br />

ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Zur effizienten Nutzung <strong>de</strong>s Grundstücks und aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />

Gebäu<strong>de</strong>maße unterschreitet das Vorhaben die im Hessischen Wassergesetz <strong>de</strong>finierte<br />

Uferbereichsbreite von 10 m und steht dabei in einem scheinbaren Wi<strong>de</strong>rspruch zum Ziel <strong>de</strong>r<br />

Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n auetypischen Kontaktlebensräumen <strong>de</strong>s LRT<br />

91E0 Bachauenwäl<strong>de</strong>r (siehe unten).<br />

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Stadt Lorch am Rhein 14<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Barriere- / Zerschneidungswirkung: Durch das Son<strong>de</strong>rgebiet wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

Vorbelastungen durch <strong>de</strong>n gewässerbegleiten<strong>de</strong>n Fußweg, die L 3033 und die Nutzung als Lager-<br />

und Stellplatz keine <strong>de</strong>rartigen negativen Effekte auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet verursacht.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Unter betriebsbedingten Auswirkungen sind neben <strong>de</strong>m Kollisionsrisiko in erster Linie Schadstoff- und<br />

Lärmimmissionen durch <strong>de</strong>n Fahrzeugverkehr von und zu <strong>de</strong>r Lagerfläche zu nennen. Darüber hinaus<br />

kann Fahrzeugverkehr zu visuellen und akustischen Störreizen bei empfindlichen Tierarten führen.<br />

Beim Betrieb <strong>de</strong>s Lebensmitteleinzelhan<strong>de</strong>ls und <strong>de</strong>r Stellflächennutzung treten durch <strong>de</strong>n Liefer- und<br />

Kun<strong>de</strong>nverkehr sowie die notwendigen Klima- und Kühlanlagen Lärmemissionen auf. Gegenüber <strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>rzeitigen Zustand ist infolge <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>s Lebensmittelmarktes mit einer Zunahme <strong>de</strong>r<br />

Geräuschbelastungen im Nahbereich zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine <strong>de</strong>utliche<br />

Vorbelastung <strong>de</strong>s Raumes durch die nahegelegene L 3033 besteht. Darüber hinaus wur<strong>de</strong> im<br />

Bebauungsplan festgesetzt, dass die Fahrwege <strong>de</strong>r Stellplätze zur Geräuschmin<strong>de</strong>rung zu<br />

asphaltieren sind.<br />

5 BEWERTUNG DER BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

Für die meisten Lebensraumtypen <strong>de</strong>s Gebiets hat das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen zur<br />

Folge, da im Wirkbereich <strong>de</strong>s Vorhabens, nicht aber im Plangebiet selbst, ausschließlich <strong>de</strong>r LRT<br />

91E0 (Erlen-Eschen-Auenwald) vorkommt (Tab. 3). Wegen ungeeigneter Habitatbedingungen sind die<br />

relevanten Fle<strong>de</strong>rmausarten, Amphibien und Tagfalter nicht im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets zu erwarten<br />

bzw. es stehen <strong>de</strong>n Arten weiträumige Ausweichflächen in besserer Habitatqualität zur Verfügung.<br />

Potenziell können im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets die für das <strong>FFH</strong>-Gebiet charakteristischen Fischarten<br />

wie Groppe, Bachneunauge o<strong>de</strong>r Lachs in <strong>de</strong>r Wisper auftreten, jedoch wird das Gewässer durch das<br />

Vorhaben nicht negativ beeinflusst.<br />

Tab. 2: Wirkfaktoren, Wirkraum und Beeinträchtigungsintensität <strong>de</strong>s geplanten Lebensmittelmarktes<br />

auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />

Wirkfaktor<br />

Potenzielle<br />

Auswirkung<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Lebensraumverlust für<br />

Tiere und Pflanzen,<br />

Versiegelung /<br />

Flächenverlust<br />

Immissionen<br />

Stoffliche<br />

Einwirkungen<br />

durch Schad- und<br />

Nährstoffeintrag<br />

Störung <strong>de</strong>r<br />

Bo<strong>de</strong>nfunktion.<br />

Barrierewirkung für<br />

Tierarten<br />

Qualitative<br />

Beeinträchtigung von<br />

Bo<strong>de</strong>n, Luft und Wasser<br />

Eingriffswirkung Wirkraum<br />

Versiegelung,<br />

Bo<strong>de</strong>nauf- und<br />

Bo<strong>de</strong>nabtrag<br />

Versiegelung,<br />

Baustellenbetrieb<br />

Baustellenbetrieb<br />

Lebensmittelmarkt<br />

und<br />

Stellplätze<br />

Lebensmittelmarkt<br />

und<br />

Stellplätze<br />

Lebensmittelmarkt<br />

und<br />

Stellplätze<br />

Beeinträchtigungsund/o<strong>de</strong>rStörungsintensität<br />

auf<br />

das <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiet<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


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<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Wirkfaktor<br />

Störungen<br />

Störung /<br />

Tierverluste<br />

(Kollisionen)<br />

Störung /<br />

Akustische Reize<br />

Störung /<br />

Optische Reize<br />

Potenzielle<br />

Auswirkung<br />

Lebensraumbeeinträchtigungen<br />

von<br />

störungsempfindlichen<br />

Säugern und Vogelarten<br />

Lebensraumbeeinträchtigungen<br />

von<br />

Vogelarten durch Lärm<br />

Lebensraumbeeinträchtigungen<br />

von<br />

störungsempfindlichen<br />

Säugern und Vogelarten<br />

Eingriffswirkung Wirkraum<br />

Baustellenbetrieb,<br />

Betriebsverkehr<br />

Baustellenlärm,<br />

Betriebsverkehr,<br />

Klimaanlagen<br />

Baustellenbetrieb,<br />

Betriebsverkehr,<br />

Beleuchtung<br />

Stellplätze gering<br />

Lebensmittelmarkt<br />

und<br />

Stellplätze<br />

Lebensmittelmarkt<br />

und<br />

Stellplätze<br />

Tab. 3: Betroffenheit <strong>de</strong>r Lebensraumtypen und Arten <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets „Wispertaunus“<br />

<strong>FFH</strong>-Lebensraumtyp (LRT) Betroffenheit / Auswirkungen<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>de</strong>s Magnopotamions o<strong>de</strong>r Hydrocharitions<br />

6430 Feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>de</strong>r planaren und<br />

montanen bis alpinen Stufe<br />

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

8150 Kieselhaltige Schutthal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berglagen<br />

Mitteleuropas<br />

8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>de</strong>s Sedo-<br />

Scleranthion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sedo albi-Veronicion dillenii<br />

91E0* Auenwäl<strong>de</strong>r mit Alnus glutinosa und Fraxinus<br />

excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit<br />

stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz, Höhlenbäumen<br />

und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum-<br />

o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik verschie<strong>de</strong>ner<br />

Entwicklungsstufen und Altersphasen.<br />

Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n<br />

Gewässerdynamik.<br />

Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n<br />

auetypischen Kontaktlebensräumen<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-<br />

Carpinetum)<br />

9180* Schlucht- und Hangmischwäl<strong>de</strong>r (Tilio-Acerion)<br />

Beeinträchtigungsund/o<strong>de</strong>rStörungsintensität<br />

auf<br />

das <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiet<br />

gering<br />

gering<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

LRT im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets vorhan<strong>de</strong>n,<br />

aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingten Auswirkungen betroffen.<br />

Die Gewässerdynamik wird durch das Vorhaben nicht<br />

beeinflusst.<br />

Kein funktionaler Zusammenhang mehr mit <strong>de</strong>m<br />

aufgeschütteten Plangebiet vorhan<strong>de</strong>n. Der<br />

Uferbereich ist nicht mehr auentypisch.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />

und daher nicht betroffen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 16<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Bombina variegata Gelbbauchunke<br />

Erhaltung von Brachen o<strong>de</strong>r von Flächen im Umfeld<br />

<strong>de</strong>r Gewässerhabitate, <strong>de</strong>ren Bewirtschaftung<br />

artverträglich ist.<br />

Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten,<br />

flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern.<br />

Cottus gobio Groppe<br />

Erhaltung durchgängiger, strukturreicher<br />

Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen<br />

Ufern.<br />

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem<br />

zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />

Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />

Lampetra planeri Bachneunauge<br />

Erhaltung durchgängiger, strukturreicher<br />

Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen<br />

Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen<br />

mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie<br />

gehölzreichen Ufern.<br />

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem<br />

zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />

Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />

Salmo salar Lachs<br />

Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen<br />

Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und<br />

flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten<br />

Gewässerstrecken (Riffle/Pool-Strukturen).<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r biologischen Durchgängigkeit <strong>de</strong>s<br />

Fließgewässers.<br />

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem<br />

zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />

Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge<br />

Myotis bechsteinii Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus<br />

Myotis myotis Großes Mausohr<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s zwischen Siedlungsflächen<br />

liegen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rgebiets nicht zu erwarten und daher<br />

nicht betroffen. Brachfläche teilweise intensiv genutzt.<br />

Keine fischfreien Kleingewässer vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Art im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets zu erwarten,<br />

aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingten Auswirkungen betroffen, da die<br />

Wisper nicht beeinträchtigt wird und<br />

Neuanpflanzungen am Gewässerufer vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Art im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets zu erwarten,<br />

aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingten Auswirkungen betroffen, da die<br />

Wisper nicht beeinträchtigt wird.<br />

Es wer<strong>de</strong>n keine Gewässerhabitate durch das<br />

Vorhaben beeinträchtigt.<br />

Art im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets zeitweise zu<br />

erwarten, aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage-<br />

und betriebsbedingten Auswirkungen betroffen, da die<br />

Wisper nicht beeinträchtigt wird.<br />

Die Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Gewässers wird nicht<br />

verän<strong>de</strong>rt.<br />

Es wer<strong>de</strong>n keine Gewässerhabitate durch das<br />

Vorhaben beeinträchtigt.<br />

Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets ist das Auftreten<br />

<strong>de</strong>s Mehrlebensraumbewohners von Bächen / Gräben,<br />

Magerrasen und Schluchten unwahrscheinlich.<br />

Aufgrund weiträumiger Ausweichflächen in besserer<br />

Habitatqualität wird die Art nicht erheblich betroffen.<br />

Waldfle<strong>de</strong>rmaus. Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets<br />

nicht zu erwarten und daher nicht erheblich betroffen.<br />

„Gebäu<strong>de</strong>fle<strong>de</strong>rmaus“ mit Wald als Jagdhabitat. Art im<br />

Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht zu erwarten und<br />

daher nicht erheblich betroffen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009


Stadt Lorch am Rhein 17<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />

Die baubedingten Auswirkungen wer<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>r zeitlichen Befristung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen als<br />

unerheblich bewertet. Anlagebedingte Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet durch<br />

Zerschneidungseffekte sind ebenfalls nicht zu erwarten. Auch die betriebsbedingten Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets haben keinen erheblichen Einfluss auf die in <strong>de</strong>n Schutz- und Erhaltungszielen<br />

genannten Lebensraumtypen und Arten.<br />

Zur effizienten Nutzung <strong>de</strong>s Grundstücks und aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen Gebäu<strong>de</strong>maße<br />

unterschreitet das Vorhaben allerdings die im Hessischen Wassergesetz <strong>de</strong>finierte Uferbereichsbreite<br />

von 10 m. In <strong>de</strong>r Natura 2000 Verordnung <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets wird für <strong>de</strong>n Lebensraumtyp 91E0 die<br />

Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n auetypischen Kontaktlebensräumen gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Lebensraumtyps 91E0 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ökologischen Funktionsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Gewässers ist aber aus <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n nicht zu erwarten:<br />

- Der Überschwemmungsbereich und <strong>de</strong>r Abflussbereich <strong>de</strong>r Wisper wer<strong>de</strong>n nicht beeinflusst.<br />

- Die Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Gewässers wird nicht verän<strong>de</strong>rt.<br />

- Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf <strong>de</strong>n guten biologischen o<strong>de</strong>r chemischen Zustand <strong>de</strong>s<br />

Gewässers.<br />

- Die geplante Nutzung verursacht keine negativen Auswirkungen auf die<br />

gewässerbewohnen<strong>de</strong>n Organismen o<strong>de</strong>r geschützte Vegetationsbestän<strong>de</strong>.<br />

- Zwischen <strong>de</strong>m teilweise versiegelten Plangebiet und <strong>de</strong>r Wisper besteht nach <strong>de</strong>r<br />

Aufschüttung <strong>de</strong>s Talgrunds kein hydraulischer Kontakt mehr (Hochwasserfreie Lage<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebiets). Der Niveauunterschied zwischen Mittelwasser<br />

und Böschungsoberkante beträgt durchschnittlich ca. 3 Meter.<br />

- Der Uferbereich <strong>de</strong>r Wisper ist im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes oberhalb <strong>de</strong>r<br />

Böschungskante nicht naturnah ausgebil<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn stark anthropogen verän<strong>de</strong>rt. Teile <strong>de</strong>s<br />

Uferstreifens im Osten <strong>de</strong>s Plangebiets wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vergangenheit bereits versiegelt, so<br />

dass keine auetypischen Kontaktlebensräume mehr vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />

- Die Vegetation oberhalb <strong>de</strong>r Böschungskante ist kein geschützter <strong>FFH</strong>-Lebensraumtyp und<br />

kein geschützter Biotoptyp nach § 31 HENatG.<br />

Da infolge <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets keine funktionalen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Gewässers<br />

verursacht wer<strong>de</strong>n und keine Verschlechterungen gegenüber <strong>de</strong>m Status-quo eintreten, kann eine<br />

geringere Breite <strong>de</strong>s Uferrandstreifens zugelassen wer<strong>de</strong>n 1 .<br />

6 KUMMULATIVE WIRKUNGEN<br />

In <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Plangebiets sind keine weiteren Projekte o<strong>de</strong>r Vorhaben bekannt, die<br />

erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets haben könnten.<br />

7 ERGEBNIS DER <strong>FFH</strong>-PROGNOSE<br />

Nach <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Erkenntnissen kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r<br />

geplante Bau <strong>de</strong>s Einkaufsmarktes zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen in<br />

<strong>de</strong>n für die Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen <strong>de</strong>s<br />

Natura 2000-Gebiets führen wird. Auswirkungen auf die Kohärenz <strong>de</strong>s angestrebten<br />

Schutzgebietssystems NATURA 2000 können folglich ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

1<br />

Im am 01.03.2010 in Kraft treten<strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>s-Wasserhaushaltsgesetz wird <strong>de</strong>r Uferrandstreifen von 10<br />

Meter auf 5 Meter Breite reduziert.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009

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