FFH-Vorprüfung - beteiligungsverfahren-baugb.de
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Stadt Lorch am Rhein<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong><br />
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
„Son<strong>de</strong>rgebiet Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r<br />
Schwalbacher Straße“<br />
Planstand: 28.12.2009
Stadt Lorch am Rhein 2<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Inhalt:<br />
1 EINLEITUNG<br />
2 METHODIK<br />
3 LAGE DES PROJEKTGEBIETS<br />
3.1 Schutzgebiete<br />
3.2 Plangebiet<br />
4 BAU-, ANLAGE UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />
5 BEWERTUNG DER BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />
6 KUMMULATIVE WIRKUNGEN<br />
7 ERGEBNIS DER <strong>FFH</strong>-PROGNOSE<br />
Tabellen<br />
Tab. 1: Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets „Schwalbacher Straße“<br />
Tab. 2: Wirkfaktoren, Wirkraum und Beeinträchtigungsintensität <strong>de</strong>s geplanten Lebensmittelmarktes<br />
auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
Tab. 3: Betroffenheit <strong>de</strong>r Lebensraumtypen und Arten <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets „Wispertaunus“<br />
Abbildungen<br />
Abb. 1: Ablaufschema <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-Prognose<br />
Abb. 2: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
Abb. 3: Überschwemmungs- und Abflussgebiet <strong>de</strong>r Wisper<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 3<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
1 EINLEITUNG<br />
Im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ortslage von Lorch soll ein Son<strong>de</strong>rgebiet Lebensmitteleinzelhan<strong>de</strong>l ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n, das zur Nahversorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung dient. Der Lebensmittelmarkt hat eine<br />
Gebäu<strong>de</strong>grundfläche von ca. 2.083 m². Die dazugehörigen Stellplätze und Verkehrsflächen wer<strong>de</strong>n<br />
mit ca. 4.300 m² veranschlagt. Die Verkaufsfläche beträgt max. 1.200 m². Verkehrstechnisch soll das<br />
Gebiet über die L 3033 Schwalbacher Straße erschlossen wer<strong>de</strong>n. Das ca. 0,9 ha große Plangebiet<br />
umfasst eine früher als Betriebsgelän<strong>de</strong> einer Spedition (Spedition Schwank) genutzte Freifläche<br />
zwischen <strong>de</strong>r L 3033 und <strong>de</strong>r Wisper. Das Gelän<strong>de</strong> wird heute als Lagerplatz für Baumaterial und<br />
Stellplatz für Fahrzeuge genutzt. Auf drei Seiten <strong>de</strong>s Plangebiets erstreckt sich entlang <strong>de</strong>r L 3033<br />
Wohnbebauung. Im Westen befin<strong>de</strong>t sich eine Tankstelle mit angeschlossener KfZ-Werkstatt. Im<br />
Sü<strong>de</strong>n wird das Plangebiet durch die Gewässerparzelle <strong>de</strong>r Wisper begrenzt, die Teil <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiets DE-5913-308 „Wispertaunus“ ist.<br />
2 METHODIK<br />
Die <strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> (auch als „<strong>FFH</strong>-Screening“ o<strong>de</strong>r „<strong>FFH</strong>-Prognose“ bezeichnet) stellt fest, ob es<br />
sich bei <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rgebiet um ein Vorhaben o<strong>de</strong>r Projekt han<strong>de</strong>lt, das geeignet ist, einzeln o<strong>de</strong>r in<br />
Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren Vorhaben, die maßgeblichen Bestandteile eines <strong>FFH</strong>-Gebiets erheblich<br />
zu beeinträchtigen. Ist dies <strong>de</strong>r Fall, muss eine <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 Abs. 3 <strong>de</strong>r<br />
<strong>FFH</strong>-Richtlinie (§§ 19 c, d, e BNatSchG) durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zu <strong>de</strong>n maßgeblichen Bestandteilen eines <strong>FFH</strong>-Gebiets gehören die in <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-<br />
Richtlinie genannten Lebensraumtypen (LRT) sowie bestimmte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang<br />
II <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-RL. Entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben <strong>de</strong>s § 34 BNatSchG ist in einem <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
im Fall <strong>de</strong>r dauerhaften Inanspruchnahme eines signifikanten Lebensraumtyps <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>FFH</strong>-RL<br />
o<strong>de</strong>r eines Lebensraumes einer signifikanten Art <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-Richtlinie für dieses<br />
Vorhaben eine <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung (<strong>FFH</strong>-VP) durchzuführen.<br />
Die <strong>FFH</strong>-VP muss dann prüfen, ob eine Art „signifikant“ o<strong>de</strong>r „nicht signifikant“ für ein <strong>FFH</strong>-Gebiet ist,<br />
d.h., ob es sich nur um zufällig im Gebiet anzutreffen<strong>de</strong> Individuen han<strong>de</strong>lt. Die Reproduktion im<br />
Gebiet ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung für die Einstufung „signifikant“. Signifikant sind<br />
Vorkommen auch dann, wenn im Gebiet keine Reproduktion erfolgt, aber sonstige notwendige<br />
Habitat-Funktionen erfüllt sind, z.B. Nahrungs-, Rast- und Überdauerungsplätze, Wan<strong>de</strong>rwege o<strong>de</strong>r<br />
Ausbreitungskorridore.<br />
Dem Schutz <strong>de</strong>r Habitate <strong>de</strong>r Arten nach Anhang II kommt eine grundlegen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Sicherung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustands <strong>de</strong>r jeweiligen Art in einem Gebiet zu. Die Verkleinerung<br />
eines (Teil-) Habitats einer Tierart, <strong>de</strong>ssen Sicherung gebietsbezogenes Erhaltungsziel ist, wäre eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes und wür<strong>de</strong> grundsätzlich zur Pflicht <strong>de</strong>r<br />
Durchführung einer <strong>FFH</strong>-VP führen (HMURV 2005).<br />
Gleichzeitig sollen mit diesem Gutachten eventuelle Biodiversitätsschä<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes (USchadG2007) ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, die im Rahmen <strong>de</strong>r Umwelthaftung<br />
nach § 21a BNatSchG sanierungspflichtig wären.<br />
Die <strong>FFH</strong>-Prognose richtet sich nach <strong>de</strong>n methodischen Hinweisen <strong>de</strong>s HMURV (2005) und soll die<br />
folgen<strong>de</strong>n Fragen beantworten:<br />
1. Liegt das Plan- o<strong>de</strong>r Projektgebiet in einem Natura 2000-Gebiet (<strong>FFH</strong>-Gebiet o<strong>de</strong>r<br />
Vogelschutzgebiet) o<strong>de</strong>r in seiner Umgebung?<br />
2. Welche Tier- o<strong>de</strong>r Pflanzenarten o<strong>de</strong>r Lebensraumtypen (Erhaltungsziele) sollen in <strong>de</strong>m<br />
Natura 2000-Gebiet geschützt wer<strong>de</strong>n?<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 4<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
3. Welche Auswirkungen (egal welcher Art) auf eines dieser Erhaltungsziele kann <strong>de</strong>r Plan o<strong>de</strong>r<br />
das Projekt zu irgen<strong>de</strong>inem Zeitpunkt <strong>de</strong>r Realisierung haben?<br />
4. Gibt es in <strong>de</strong>r Umgebung weitere Pläne und Projekte mit Auswirkungen auf eines dieser<br />
Erhaltungsziele (Kumulative Wirkungen)?<br />
5. Können im Ergebnis von Frage 2 bis 4 erhebliche Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele <strong>de</strong>s<br />
Natura 2000-Gebiets ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n?<br />
Abb. 1: Ablaufschema <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-Prognose<br />
Quelle: HMURV 2005<br />
Für die <strong>FFH</strong>-Prognose wur<strong>de</strong>n die folgen<strong>de</strong>n Unterlagen ausgewertet:<br />
- Standarddatenbögen und Daten <strong>de</strong>r gebietsspezifischen Natura-2000 Verordnung zu <strong>de</strong>n<br />
angrenzen<strong>de</strong>n und umliegen<strong>de</strong>n <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebieten<br />
- Eigene Gelän<strong>de</strong>erhebungen im September 2009<br />
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Son<strong>de</strong>rgebiet Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher<br />
Straße“<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 5<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
3 LAGE DES PROJEKTGEBIETS<br />
3.1 Schutzgebiete<br />
Das geplante Son<strong>de</strong>rgebiet befin<strong>de</strong>t sich im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadt Lorch im Wispertal. Es wird auf drei<br />
Seiten von Siedlungsflächen umschlossen. Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes grenzt an die<br />
Gewässerparzelle <strong>de</strong>r Wisper, die Teil <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets 5913-308 „Wispertaunus“ ist. In mehreren<br />
hun<strong>de</strong>rt Metern Entfernung befin<strong>de</strong>n sich zwei weitere <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete (siehe Abb. 2).<br />
Abb. 2: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
VS-Gebiet<br />
<strong>FFH</strong>_Gebiet<br />
5912-303<br />
Quelle: www.Hessenviewer.<strong>de</strong><br />
Grün schraffiert: Schutzgebiete<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiete: 5913-308 „Wispertaunus“, 5912-303 „Rheintal bei Lorch“<br />
VS-Gebiet: Vogelschutz-Gebiet: 5912-450 „Weinberge zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und Lorchhausen“<br />
Rot umran<strong>de</strong>t: Plangebiet<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>r Natura 2000 Verordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen genannten<br />
Gebietsinformationen und Erhaltungsziele <strong>de</strong>r in Abb. 2 dargestellten Schutzgebiete wie<strong>de</strong>rgegeben:<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiet 5913-308 „Wispertaunus“<br />
VS-Gebiet<br />
<strong>FFH</strong>_Gebiet<br />
5913-308<br />
Regierungspräsidium: Darmstadt<br />
Landkreis: Rheingau-Taunus<br />
Gemein<strong>de</strong>: Bad Schwalbach, Eltville, Geisenheim, Hei<strong>de</strong>nrod, Lorch, Oestrich-Winkel,<br />
Rü<strong>de</strong>sheim, Schlangenbad<br />
Größe in ha: 5229<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 6<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Kurzcharakteristik: Zusammenhängen<strong>de</strong>s Waldgebiet mit großflächigen Plateaulagen, steilen<br />
Kerbtälern und weitgehend naturnahen Nebenbächen <strong>de</strong>r Wisper (Ernstbachtal) sowie Resten von<br />
Waldwiesentälern.<br />
Begründung: Weitgehend unzerschnittenes Buchen-Waldgebiet mit kleinflächigen beson<strong>de</strong>ren<br />
Waldgesellschaften (Traubeneichen-Hainbuchenwald, Schlucht- und Bacherlen-/Eschenwald).<br />
Bergwerkstollen stellen wichtige Winterquartiere für Fle<strong>de</strong>rmäuse dar.<br />
Entwicklungsziele: Erhalt <strong>de</strong>r Winter- u. Sommerquartiere <strong>de</strong>r Fle<strong>de</strong>rmausarten (unter an<strong>de</strong>rem<br />
Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus) sowie Erhalt <strong>de</strong>r artenreichen Buchen-, Schlucht- und Auenwäl<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Felsen<br />
und Schutthal<strong>de</strong>n.<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Lebensraumtypen nach Anhang I <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>de</strong>s Magnopotamions o<strong>de</strong>r Hydrocharitions<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r biotopprägen<strong>de</strong>n Gewässerqualität<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und <strong>de</strong>r<br />
Verlandungszonen<br />
Erhaltung <strong>de</strong>s funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n Landlebensräumen für die LRT-typischen<br />
Tierarten<br />
6430 Feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>de</strong>r planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />
Erhaltung <strong>de</strong>s biotopprägen<strong>de</strong>n gebietstypischen Wasserhaushalts<br />
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
Erhaltung eines für <strong>de</strong>n LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />
Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />
8150 Kieselhaltige Schutthal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berglagen Mitteleuropas<br />
Gewährleistung <strong>de</strong>r natürlichen Entwicklung und Dynamik<br />
Erhaltung offener, besonnter Standorte<br />
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>de</strong>s Sedo-Scleranthion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sedo albi-Veronicion dillenii<br />
Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte<br />
Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r Nährstoffarmut<br />
Erhaltung einer bestandserhalten<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />
91E0* Auenwäl<strong>de</strong>r mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion<br />
albae)<br />
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />
Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik<br />
verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />
Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Gewässerdynamik<br />
Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n auetypischen Kontaktlebensräumen<br />
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />
Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschie<strong>de</strong>nen Entwicklungsstufen und<br />
Altersphasen<br />
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />
Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschie<strong>de</strong>nen Entwicklungsstufen und<br />
Altersphasen<br />
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)<br />
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />
Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik<br />
verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 7<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
9180* Schlucht- und Hangmischwäl<strong>de</strong>r (Tilio-Acerion)<br />
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />
Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik<br />
verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Anhang II <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />
Bombina variegata Gelbbauchunke<br />
Erhaltung von Brachen o<strong>de</strong>r von Flächen im Umfeld <strong>de</strong>r Gewässerhabitate, <strong>de</strong>ren Bewirtschaftung<br />
artverträglich ist<br />
Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern<br />
Cottus gobio Groppe<br />
Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern<br />
Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />
Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />
Lampetra planeri Bachneunauge<br />
Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen<br />
Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie<br />
gehölzreichen Ufern<br />
Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />
Zustand befin<strong>de</strong>n<br />
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge<br />
Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in<br />
Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrän<strong>de</strong>rn-/Säumen, Hohl-/Waldwegen,<br />
Schluchten, Steinbrüchen<br />
Myotis bechsteinii Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus<br />
Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäl<strong>de</strong>rn mit Höhlenbäumen als<br />
Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten <strong>de</strong>r<br />
Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus<br />
Erhaltung ungestörter Winterquartiere<br />
Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere<br />
Myotis myotis Großes Mausohr<br />
Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäl<strong>de</strong>rn mit Totholz und Höhlenbäumen<br />
bevorzugt als Buchenhallenwäl<strong>de</strong>r als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler<br />
Hauptflugrouten <strong>de</strong>s Großen Mausohrs<br />
Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang <strong>de</strong>r Hauptflugrouten im Offenland<br />
Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren<br />
Erhaltung ungestörter Winterquartiere<br />
Salmo salar Lachs<br />
Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen,<br />
grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle/Pool-Strukturen)<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r biologischen Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Fließgewässers<br />
Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />
Zustand befin<strong>de</strong>n<br />
In mehreren hun<strong>de</strong>rt Metern Abstand zum Plangebiet verlaufen die Grenzen <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets 5912-<br />
303 „Rheintal bei Lorch“ und <strong>de</strong>s Vogelschutzgebiets 5912-450 „Weinberge zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und<br />
Lorchhausen“.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 8<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiet DE 5912-303 „Rheintal bei Lorch“<br />
Regierungspräsidium: Darmstadt<br />
Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis<br />
Gemein<strong>de</strong>: Lorch<br />
Größe in ha: 143,9<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Lebensraumtypen nach Anhang I <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />
3130 Oligo- bis mesotrophe stehen<strong>de</strong> Gewässer mit Vegetation <strong>de</strong>r Littorelletea uniflorae und/o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Isoëto-Nanojuncetea<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r biotopprägen<strong>de</strong>n Gewässerqualität<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und <strong>de</strong>r<br />
Verlandungszonen<br />
6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und <strong>de</strong>ren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)<br />
Erhaltung <strong>de</strong>s Offenlandcharakters <strong>de</strong>r Standorte<br />
Erhaltung einer bestandserhalten<strong>de</strong>n, die Nährstoffarmut begünstigen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf <strong>de</strong>m europäischen Festland) auf<br />
Silikatbö<strong>de</strong>n<br />
Erhaltung <strong>de</strong>s Offenlandcharakters und eines für <strong>de</strong>n LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />
Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n, die Nährstoffarmut begünstigen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung, die sich an<br />
traditionellen Nutzungsformen orientiert<br />
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
Erhaltung eines für <strong>de</strong>n LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />
Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />
8150 Kieselhaltige Schutthal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berglagen Mitteleuropas<br />
Gewährleistung <strong>de</strong>r natürlichen Entwicklung und Dynamik<br />
Erhaltung offener, besonnter Standorte<br />
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />
Erhaltung <strong>de</strong>s biotopprägen<strong>de</strong>n, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und<br />
Nährstoffhaushaltes<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r Störungsarmut<br />
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>de</strong>s Sedo-Scleranthion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sedo albi-Veronicion <strong>de</strong>llinii<br />
Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte<br />
Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r Nährstoffarmut<br />
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)<br />
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz,<br />
Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- o<strong>de</strong>r gruppenweisen<br />
Mosaik verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Anhang II <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge<br />
Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in<br />
Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrän<strong>de</strong>rn-/Säumen, Hohl-/Waldwegen,<br />
Schluchten, Steinbrüchen<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 9<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Vogelschutzgebiet VS 5912-450 „Weinberge zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und Lorchhausen“<br />
Kurzcharakteristik: Südwestexponierte, warmtrockene und winterwarme Steilhänge <strong>de</strong>s<br />
Taunusabsturzes zum Mittelrhein hin, die zum Teil noch als Weinberge genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Weinbergslagen, Fels- u. Stau<strong>de</strong>nfluren, Gebüsche, Felsnasen, Steinschutthal<strong>de</strong>n, Eichenmischwald.<br />
Begründung: Bestes und einziges regelmäßiges Brutgebiet <strong>de</strong>r Zipp- und Zaun-Ammer in Hessen,<br />
hier brüten noch weitere wichtige und gefähr<strong>de</strong>te Zugvogelarten, wie Steinschmätzer und Wen<strong>de</strong>hals,<br />
enthält 2 Brutplätze <strong>de</strong>s Wan<strong>de</strong>rfalken.<br />
Gefährdung: Weitere Verbuschung und Bewaldung in Folge <strong>de</strong>s hier aufgegebenen Weinbaus u.<br />
damit allmählicher Biotopverlust für die wertbestimmen<strong>de</strong>n Vogelarten, intensiver Herbizi<strong>de</strong>insatz in<br />
<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen u. angrenzen<strong>de</strong>n Weinbergen<br />
Entwicklungsziele: Erhalt und För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r halboffenen Weinbergslandschaft als Habitat für die<br />
wärmelieben<strong>de</strong>n Vogelarten sowie die umliegen<strong>de</strong>n naturnahen Laubmischwäl<strong>de</strong>r, Störminimierung<br />
an <strong>de</strong>n Brutplätzen <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rfalken.<br />
Regierungspräsidium: Darmstadt<br />
Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis<br />
Gemein<strong>de</strong>: Lorch, Rü<strong>de</strong>sheim<br />
Größe in ha: 845<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Brutvogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />
Neuntöter (Lanius collurio)<br />
Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen,<br />
Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />
Erhaltung trockener Ödland-, Hei<strong>de</strong>- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen,<br />
Sträuchern und Gebüschgruppen<br />
Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrän<strong>de</strong>rn<br />
Wan<strong>de</strong>rfalke (Falco peregrinus)<br />
Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhal<strong>de</strong>n<br />
Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäu<strong>de</strong>n und Brücken<br />
Erhaltung von Felswän<strong>de</strong>n mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen<br />
beim Abbaubetrieb<br />
Erhaltung zumin<strong>de</strong>st störungsarmer Bruthabitate<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Brutvogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R): Keine<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Brutvogel (B)<br />
Baumfalke (Falco subbuteo)<br />
Erhaltung strukturreicher Waldbestän<strong>de</strong> mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen<br />
Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r<br />
Bruthabitate<br />
Erhaltung zumin<strong>de</strong>st störungsarmer Bruthabitate<br />
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />
Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbestän<strong>de</strong>n mit kleinräumigem Nebeneinan<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
verschie<strong>de</strong>nen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich <strong>de</strong>r Waldrän<strong>de</strong>r<br />
Erhaltung von Streuobstwiesen<br />
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />
Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt<br />
Erhaltung von trockenen Ödland-, Hei<strong>de</strong>- und Brachflächen sowie von strukturreichen<br />
Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern<br />
Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung <strong>de</strong>r Neubildung von<br />
Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />
Erhaltung von offenen Rohbö<strong>de</strong>n im Abbaugebiet<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009
Stadt Lorch am Rhein 10<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Wen<strong>de</strong>hals (Jynx torquilla)<br />
Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigen<strong>de</strong>n<br />
Bewirtschaftung<br />
Erhaltung trockener Ödland-, Hei<strong>de</strong>- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen,<br />
Sträuchern und Gebüschgruppen<br />
Erhaltung von Streuobstwiesen<br />
Zaunammer (Emberiza cirlus)<br />
Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen,<br />
Trockenmauern und einzelnen Gehölzen<br />
Zippammer (Emberiza cia)<br />
Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen,<br />
Trockenmauern und einzelnen Gehölzen<br />
Erhaltungsziele <strong>de</strong>r Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R): Keine<br />
3.2 Plangebiet<br />
Die Vegetation <strong>de</strong>s Plangebiets weist keine im Anhang I <strong>de</strong>r <strong>FFH</strong>-RL aufgeführten Lebensraumtypen<br />
auf. Die Gehölzstrukturen landseits <strong>de</strong>r Böschungskante gehören nicht zum Lebensraumtyp 91E0<br />
Erlen-Eschen-Bachrinnenwald. Zum einen han<strong>de</strong>lt es sich um angepflanzte nicht heimische Robinien<br />
(Robinia pseudoacacia), zum an<strong>de</strong>ren um junge, z.T. spontan aufgewachsene Pioniergehölzarten wie<br />
Salwei<strong>de</strong>, Zitterpappel, Erle, Spitzahorn o<strong>de</strong>r Schwarzer Holun<strong>de</strong>r. Im Saum <strong>de</strong>r Gehölze und in<br />
kleinen Auflichtungen haben sich feuchte Hochstau<strong>de</strong>nvegetation und Schleiergesellschaften, zum<br />
Teil mit Neophyten durchsetzt, entwickelt. Erst außerhalb <strong>de</strong>s Plangebiets besteht <strong>de</strong>r Uferbewuchs<br />
unterhalb <strong>de</strong>r Böschungsschulter <strong>de</strong>r Wisper aus einem Erlen-Eschen-Bachrinnenwald, in <strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r<br />
Brücke über die L 3033 auch nicht heimische Gehölze wie die Balsam-Wei<strong>de</strong> (Salix pyrifolia)<br />
eingebracht wur<strong>de</strong>n.<br />
Gehölze<br />
Acer campestre Feld-Ahorn<br />
Acer platanoi<strong>de</strong>s Spitz-Ahorn<br />
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />
Aesculus hippocastanum Gewöhnliche Roßkastanie<br />
Alnus glutinosa Schwarz-Erle<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />
Corylus avellana Gewöhnliche Hasel<br />
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche<br />
Juglans regia Walnuß<br />
Populus tremula Zitterpappel<br />
Rosa canina agg. Hundsrose<br />
Rubus caesius Kratzbeere<br />
Rubus fruticosus agg. Brombeere<br />
Rubus idaeus Himbeere<br />
Robinia pseudoacacia Robinie<br />
Salix alba Silber-Wei<strong>de</strong><br />
Salix caprea Sal-Wei<strong>de</strong><br />
Salix pyrifolia Balsam-Wei<strong>de</strong><br />
Salix viminalis Korb-Wei<strong>de</strong><br />
Sambucus nigra Schwarzer Holun<strong>de</strong>r<br />
Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball<br />
Säume und Schleiergesellschaften<br />
Alliaria petiolata Lauchhe<strong>de</strong>rich<br />
Arctium minus Kleine Klette<br />
Brachypodium sylvaticum Wald-Zwenke<br />
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Stadt Lorch am Rhein 11<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Calystegia sepium Gewöhnliche Zaunwin<strong>de</strong><br />
Cardamine flexuosa Wald-Schaumkraut<br />
Chelidonium majus Schöllkraut<br />
Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe<br />
Echinops sphaerocephalus Gewöhnliche Kugeldistel<br />
Epilobium angustifolium Wald-Wei<strong>de</strong>nröschen<br />
Eupatorium cannabinum Wasserdost<br />
Galium aparine Klettenlabkraut<br />
Geranium robertianum Ruprechtskraut<br />
Glechoma he<strong>de</strong>racea Gun<strong>de</strong>rmann<br />
He<strong>de</strong>ra helix Efeu<br />
Impatiens glandulifera Indisches Springkraut<br />
Lactuca serriola Kompaß-Lattich<br />
Lamium maculatum Gefleckte Taubnessel<br />
Lapsana communis Rainkohl<br />
Ranunculus repens Kriechen<strong>de</strong>r Hahnenfuß<br />
Rumex sanguineus Blut Ampfer<br />
Symphytum officinale Arznei-Beinwell<br />
Taraxacum Ru<strong>de</strong>ralia Wiesenlöwenzahn<br />
Urtica dioica Große Brennessel<br />
Außerhalb <strong>de</strong>s Plangebiets befin<strong>de</strong>t sich südlich <strong>de</strong>r Wisper am Nordhang <strong>de</strong>s Lehrener Kopfes eine<br />
Waldfläche, die Anklänge an einen Ahorn-Lin<strong>de</strong>n-Schluchtwald zeigt. Im Bereich <strong>de</strong>s dortigen<br />
Fußweges wur<strong>de</strong>n Rosskastanien und Walnussbäume gepflanzt.<br />
Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes befin<strong>de</strong>t sich angrenzend an die als <strong>FFH</strong>-Gebietsgrenze<br />
gelten<strong>de</strong>n Gewässerparzelle. Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich außerhalb <strong>de</strong>s amtlich festgestellten<br />
Überschwemmungs- und Abflussgebiets <strong>de</strong>r Wisper. Das Gewässer weist entlang <strong>de</strong>s<br />
aufgeschütteten Plangebiets zur Böschungsoberkante einen Höhenunterschied von ca. drei Metern<br />
auf. Die Gewässerstrukturgüte ist im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets als „mäßig verän<strong>de</strong>rt“ (Klasse 3)<br />
bewertet wor<strong>de</strong>n. Dies ist auf ein altes umflossenes Wehr, <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Rückstau bis hinter<br />
die Fußgängerbrücke sowie die Uferbefestigungen vor <strong>de</strong>n Brückenbauwerken zurück zu führen. Das<br />
Gewässer gilt im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets somit nicht als naturnah o<strong>de</strong>r natürlich.<br />
Abb. 3: Überschwemmungs- und Abflussgebiet <strong>de</strong>r Wisper<br />
Blaue Fläche: Abflussgebiet<br />
Rot umran<strong>de</strong>t und blau schraffiert: Überschwemmungsgebiet<br />
Grün schraffiert: <strong>FFH</strong>-Gebiet 5913-308 „Wispertaunus“<br />
Zur effizienten Nutzung <strong>de</strong>s Grundstücks und aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen Gebäu<strong>de</strong>maße<br />
unterschreitet das Vorhaben die im Hessischen Wassergesetz <strong>de</strong>finierte Uferbereichsbreite von 10 m.<br />
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Stadt Lorch am Rhein 12<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>r geben einen Eindruck vom Gewässercharakter <strong>de</strong>r Wisper im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Plangebiets.<br />
Foto 1: Umflossene Wehranlage an <strong>de</strong>r Wisper südlich<br />
angrenzend <strong>de</strong>s Geltungsbereichs.<br />
Foto 3: Wisper südlich angrenzend <strong>de</strong>s Plangebiets.<br />
Mäßig verän<strong>de</strong>rte Gewässerstrukturgüte (Klasse 3).<br />
Foto 2: Gepflasterter Gehweg entlang <strong>de</strong>r Wisper am<br />
Fuß <strong>de</strong>s „Lehrener Kopfes“.<br />
Foto 4: Rückstaubereich <strong>de</strong>r Wisper zwischen Wehr<br />
und Fußgängerbrücke.<br />
4 BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />
Der für die <strong>FFH</strong>-Prognose zu wählen<strong>de</strong> Untersuchungsraum umfasst drei Bestandteile:<br />
1. <strong>de</strong>n Vorhabensort (beanspruchte Grundfläche)<br />
2. <strong>de</strong>n Eingriffsraum (Raum erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen)<br />
3. <strong>de</strong>n Wirkraum (vom Vorhaben direkt und indirekt z.B. durch Fernwirkungen und<br />
Ausstrahlungseffekte beeinflusster Raum)<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r geringen Größe <strong>de</strong>s Vorhabens und geplanten Nutzung als Lebensmittelmarkt<br />
beschränkt sich <strong>de</strong>r Eingriffsraum auf das eigentliche Plangebiet. Der Vorhabensort und <strong>de</strong>r<br />
Eingriffsraum können somit als i<strong>de</strong>ntisch betrachtet wer<strong>de</strong>n. Es kann weiterhin davon ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die in Tabelle 1 aufgeführten Wirkfaktoren im Wirkraum <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nur ca. 10 –<br />
20 m über <strong>de</strong>n direkten Eingriffsraum hinausgehen.<br />
Damit sind negative Auswirkungen auf die <strong>FFH</strong>-Lebensraumtypen nach Anhang I sowie die Anhang II-<br />
Arten und <strong>de</strong>ren Habitate im <strong>FFH</strong> Gebiet „Rheintal bei Lorch“ und im Vogelschutz-Gebiet „Weinberge<br />
zwischen Rü<strong>de</strong>sheim und Lorchhausen“ auszuschließen. Die Lebensraumtypen und Arten dieser<br />
Schutzgebiete wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb im Weiteren nicht mehr berücksichtigt.<br />
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Stadt Lorch am Rhein 13<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Tab. 1: Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets „Schwalbacher Straße“<br />
Wirkfaktorgruppe Wirkfaktoren<br />
Direkter Flächenentzug<br />
Verän<strong>de</strong>rung abiotischer<br />
Standortfaktoren<br />
Barrierewirkung /<br />
Individuenverluste<br />
Nichtstoffliche<br />
Einwirkungen<br />
Stoffliche Einwirkungen<br />
• Überbauung Versiegelung<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vegetations-/<br />
Biotopstruktur<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Temperaturverhältnisse<br />
• Verän<strong>de</strong>rung von Belichtung,<br />
Verschattung<br />
• Bau-, anlage- und betriebsbedingte<br />
Barrierewirkung / Individuenverluste<br />
• Akustische Reize<br />
• Bewegung<br />
• Licht<br />
• Erschütterung / Vibration<br />
• Nährstoffeintrag<br />
• Schadstoffeintrag<br />
• Depositionen (Staub, Schwebstoffe)<br />
Auftreten im<br />
Wirkraum<br />
Sicher zu erwarten<br />
Sicher zu erwarten<br />
Nicht zu erwarten<br />
Sicher zu erwarten<br />
Nicht zu erwarten<br />
Strahlung • Elektromagnetische Fel<strong>de</strong>r Nicht zu erwarten<br />
Gezielte Beeinflussung von<br />
Arten und Organismen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
• För<strong>de</strong>rung gebietsfrem<strong>de</strong>r Arten<br />
• Bekämpfung von Organismen<br />
(Pestizi<strong>de</strong>insatz und an<strong>de</strong>re Maßnahmen)<br />
Nicht zu erwarten<br />
Baubedingte Auswirkungen sind die Baufeldbereitung und die Bauarbeiten zur Errichtung <strong>de</strong>s<br />
Gebäu<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Stellplätze. Neben dieser Flächeninanspruchnahme kommt es außer<strong>de</strong>m zeitlich<br />
begrenzt zu baubedingten Lärmimmissionen und Baustellenbetrieb.<br />
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 9.165 m². Davon entfallen auf das Son<strong>de</strong>rgebiet ca.<br />
6.583 m². Der Lebensmittelmarkt selbst hat eine Gebäu<strong>de</strong>grundfläche von ca. 2.083 m². Im<br />
Nutzungsbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets ist eingeschossige Bauweise festgesetzt, die eine maximale<br />
Firsthöhe von 98,00 müNN Gebäu<strong>de</strong>oberkante erreichen darf. Die dazugehörigen Stellplätze und<br />
Verkehrsflächen wer<strong>de</strong>n mit ca. 4.300 m² veranschlagt. Grünordnerische Festsetzungen wer<strong>de</strong>n für<br />
<strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Laubbäume und Sträucher als Verkehrsbegleitgrün entlang <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße<br />
getroffen. Gleichzeitig ist die Neupflanzung von großkronigen Laubbäumen mit standortgerechten<br />
heimischen Gehölzen entlang <strong>de</strong>r Wisper vorgesehen. Darüber hinaus sind auf <strong>de</strong>n Stellplatzflächen<br />
<strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets je sechs Stellplätze auf einer min<strong>de</strong>stens 5 m² großen Pflanzinsel ein großkroniger<br />
Laubbaum in vorgegebener Pflanzqualität zu pflanzen und zu erhalten.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Bei <strong>de</strong>n anlagebedingten Auswirkungen sind die Flächeninanspruchnahme und eine mögliche<br />
Barriere- bzw. die Zerschneidungswirkung zu betrachten.<br />
Flächenbeanspruchung: Das Son<strong>de</strong>rgebiet besteht aus <strong>de</strong>m Lebensmittelmarkt mit Leergutlager und<br />
<strong>de</strong>n Stellplätzen. Dadurch kann es neben <strong>de</strong>r Flächenversiegelung zu kleinklimatischen<br />
Verän<strong>de</strong>rungen (Aufwärmung) kommen, die aber durch die geplanten Anpflanzungsmaßnahmen<br />
ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Zur effizienten Nutzung <strong>de</strong>s Grundstücks und aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />
Gebäu<strong>de</strong>maße unterschreitet das Vorhaben die im Hessischen Wassergesetz <strong>de</strong>finierte<br />
Uferbereichsbreite von 10 m und steht dabei in einem scheinbaren Wi<strong>de</strong>rspruch zum Ziel <strong>de</strong>r<br />
Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n auetypischen Kontaktlebensräumen <strong>de</strong>s LRT<br />
91E0 Bachauenwäl<strong>de</strong>r (siehe unten).<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Barriere- / Zerschneidungswirkung: Durch das Son<strong>de</strong>rgebiet wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
Vorbelastungen durch <strong>de</strong>n gewässerbegleiten<strong>de</strong>n Fußweg, die L 3033 und die Nutzung als Lager-<br />
und Stellplatz keine <strong>de</strong>rartigen negativen Effekte auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet verursacht.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Unter betriebsbedingten Auswirkungen sind neben <strong>de</strong>m Kollisionsrisiko in erster Linie Schadstoff- und<br />
Lärmimmissionen durch <strong>de</strong>n Fahrzeugverkehr von und zu <strong>de</strong>r Lagerfläche zu nennen. Darüber hinaus<br />
kann Fahrzeugverkehr zu visuellen und akustischen Störreizen bei empfindlichen Tierarten führen.<br />
Beim Betrieb <strong>de</strong>s Lebensmitteleinzelhan<strong>de</strong>ls und <strong>de</strong>r Stellflächennutzung treten durch <strong>de</strong>n Liefer- und<br />
Kun<strong>de</strong>nverkehr sowie die notwendigen Klima- und Kühlanlagen Lärmemissionen auf. Gegenüber <strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>rzeitigen Zustand ist infolge <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>s Lebensmittelmarktes mit einer Zunahme <strong>de</strong>r<br />
Geräuschbelastungen im Nahbereich zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine <strong>de</strong>utliche<br />
Vorbelastung <strong>de</strong>s Raumes durch die nahegelegene L 3033 besteht. Darüber hinaus wur<strong>de</strong> im<br />
Bebauungsplan festgesetzt, dass die Fahrwege <strong>de</strong>r Stellplätze zur Geräuschmin<strong>de</strong>rung zu<br />
asphaltieren sind.<br />
5 BEWERTUNG DER BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />
Für die meisten Lebensraumtypen <strong>de</strong>s Gebiets hat das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen zur<br />
Folge, da im Wirkbereich <strong>de</strong>s Vorhabens, nicht aber im Plangebiet selbst, ausschließlich <strong>de</strong>r LRT<br />
91E0 (Erlen-Eschen-Auenwald) vorkommt (Tab. 3). Wegen ungeeigneter Habitatbedingungen sind die<br />
relevanten Fle<strong>de</strong>rmausarten, Amphibien und Tagfalter nicht im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets zu erwarten<br />
bzw. es stehen <strong>de</strong>n Arten weiträumige Ausweichflächen in besserer Habitatqualität zur Verfügung.<br />
Potenziell können im Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets die für das <strong>FFH</strong>-Gebiet charakteristischen Fischarten<br />
wie Groppe, Bachneunauge o<strong>de</strong>r Lachs in <strong>de</strong>r Wisper auftreten, jedoch wird das Gewässer durch das<br />
Vorhaben nicht negativ beeinflusst.<br />
Tab. 2: Wirkfaktoren, Wirkraum und Beeinträchtigungsintensität <strong>de</strong>s geplanten Lebensmittelmarktes<br />
auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
Wirkfaktor<br />
Potenzielle<br />
Auswirkung<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Lebensraumverlust für<br />
Tiere und Pflanzen,<br />
Versiegelung /<br />
Flächenverlust<br />
Immissionen<br />
Stoffliche<br />
Einwirkungen<br />
durch Schad- und<br />
Nährstoffeintrag<br />
Störung <strong>de</strong>r<br />
Bo<strong>de</strong>nfunktion.<br />
Barrierewirkung für<br />
Tierarten<br />
Qualitative<br />
Beeinträchtigung von<br />
Bo<strong>de</strong>n, Luft und Wasser<br />
Eingriffswirkung Wirkraum<br />
Versiegelung,<br />
Bo<strong>de</strong>nauf- und<br />
Bo<strong>de</strong>nabtrag<br />
Versiegelung,<br />
Baustellenbetrieb<br />
Baustellenbetrieb<br />
Lebensmittelmarkt<br />
und<br />
Stellplätze<br />
Lebensmittelmarkt<br />
und<br />
Stellplätze<br />
Lebensmittelmarkt<br />
und<br />
Stellplätze<br />
Beeinträchtigungsund/o<strong>de</strong>rStörungsintensität<br />
auf<br />
das <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiet<br />
gering<br />
gering<br />
gering<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Wirkfaktor<br />
Störungen<br />
Störung /<br />
Tierverluste<br />
(Kollisionen)<br />
Störung /<br />
Akustische Reize<br />
Störung /<br />
Optische Reize<br />
Potenzielle<br />
Auswirkung<br />
Lebensraumbeeinträchtigungen<br />
von<br />
störungsempfindlichen<br />
Säugern und Vogelarten<br />
Lebensraumbeeinträchtigungen<br />
von<br />
Vogelarten durch Lärm<br />
Lebensraumbeeinträchtigungen<br />
von<br />
störungsempfindlichen<br />
Säugern und Vogelarten<br />
Eingriffswirkung Wirkraum<br />
Baustellenbetrieb,<br />
Betriebsverkehr<br />
Baustellenlärm,<br />
Betriebsverkehr,<br />
Klimaanlagen<br />
Baustellenbetrieb,<br />
Betriebsverkehr,<br />
Beleuchtung<br />
Stellplätze gering<br />
Lebensmittelmarkt<br />
und<br />
Stellplätze<br />
Lebensmittelmarkt<br />
und<br />
Stellplätze<br />
Tab. 3: Betroffenheit <strong>de</strong>r Lebensraumtypen und Arten <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets „Wispertaunus“<br />
<strong>FFH</strong>-Lebensraumtyp (LRT) Betroffenheit / Auswirkungen<br />
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />
<strong>de</strong>s Magnopotamions o<strong>de</strong>r Hydrocharitions<br />
6430 Feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>de</strong>r planaren und<br />
montanen bis alpinen Stufe<br />
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />
pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
8150 Kieselhaltige Schutthal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berglagen<br />
Mitteleuropas<br />
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>de</strong>s Sedo-<br />
Scleranthion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sedo albi-Veronicion dillenii<br />
91E0* Auenwäl<strong>de</strong>r mit Alnus glutinosa und Fraxinus<br />
excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit<br />
stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m Totholz, Höhlenbäumen<br />
und lebensraumtypischen Baumarten mit einzelbaum-<br />
o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik verschie<strong>de</strong>ner<br />
Entwicklungsstufen und Altersphasen.<br />
Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n<br />
Gewässerdynamik.<br />
Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n<br />
auetypischen Kontaktlebensräumen<br />
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-<br />
Carpinetum)<br />
9180* Schlucht- und Hangmischwäl<strong>de</strong>r (Tilio-Acerion)<br />
Beeinträchtigungsund/o<strong>de</strong>rStörungsintensität<br />
auf<br />
das <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiet<br />
gering<br />
gering<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
LRT im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets vorhan<strong>de</strong>n,<br />
aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingten Auswirkungen betroffen.<br />
Die Gewässerdynamik wird durch das Vorhaben nicht<br />
beeinflusst.<br />
Kein funktionaler Zusammenhang mehr mit <strong>de</strong>m<br />
aufgeschütteten Plangebiet vorhan<strong>de</strong>n. Der<br />
Uferbereich ist nicht mehr auentypisch.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
und daher nicht betroffen.<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Bombina variegata Gelbbauchunke<br />
Erhaltung von Brachen o<strong>de</strong>r von Flächen im Umfeld<br />
<strong>de</strong>r Gewässerhabitate, <strong>de</strong>ren Bewirtschaftung<br />
artverträglich ist.<br />
Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten,<br />
flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern.<br />
Cottus gobio Groppe<br />
Erhaltung durchgängiger, strukturreicher<br />
Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen<br />
Ufern.<br />
Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem<br />
zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />
Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />
Lampetra planeri Bachneunauge<br />
Erhaltung durchgängiger, strukturreicher<br />
Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen<br />
Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen<br />
mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie<br />
gehölzreichen Ufern.<br />
Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem<br />
zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />
Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />
Salmo salar Lachs<br />
Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen<br />
Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und<br />
flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten<br />
Gewässerstrecken (Riffle/Pool-Strukturen).<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r biologischen Durchgängigkeit <strong>de</strong>s<br />
Fließgewässers.<br />
Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem<br />
zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen und chemischen<br />
Zustand befin<strong>de</strong>n.<br />
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge<br />
Myotis bechsteinii Bechsteinfle<strong>de</strong>rmaus<br />
Myotis myotis Großes Mausohr<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s zwischen Siedlungsflächen<br />
liegen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rgebiets nicht zu erwarten und daher<br />
nicht betroffen. Brachfläche teilweise intensiv genutzt.<br />
Keine fischfreien Kleingewässer vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Art im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets zu erwarten,<br />
aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingten Auswirkungen betroffen, da die<br />
Wisper nicht beeinträchtigt wird und<br />
Neuanpflanzungen am Gewässerufer vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Art im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets zu erwarten,<br />
aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingten Auswirkungen betroffen, da die<br />
Wisper nicht beeinträchtigt wird.<br />
Es wer<strong>de</strong>n keine Gewässerhabitate durch das<br />
Vorhaben beeinträchtigt.<br />
Art im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets zeitweise zu<br />
erwarten, aber nicht erheblich von <strong>de</strong>n bau-, anlage-<br />
und betriebsbedingten Auswirkungen betroffen, da die<br />
Wisper nicht beeinträchtigt wird.<br />
Die Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Gewässers wird nicht<br />
verän<strong>de</strong>rt.<br />
Es wer<strong>de</strong>n keine Gewässerhabitate durch das<br />
Vorhaben beeinträchtigt.<br />
Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets ist das Auftreten<br />
<strong>de</strong>s Mehrlebensraumbewohners von Bächen / Gräben,<br />
Magerrasen und Schluchten unwahrscheinlich.<br />
Aufgrund weiträumiger Ausweichflächen in besserer<br />
Habitatqualität wird die Art nicht erheblich betroffen.<br />
Waldfle<strong>de</strong>rmaus. Im Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets<br />
nicht zu erwarten und daher nicht erheblich betroffen.<br />
„Gebäu<strong>de</strong>fle<strong>de</strong>rmaus“ mit Wald als Jagdhabitat. Art im<br />
Wirkbereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets nicht zu erwarten und<br />
daher nicht erheblich betroffen.<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Vorprüfung</strong> „SO Einkaufsmarkt an <strong>de</strong>r Schwalbacher Straße“<br />
Die baubedingten Auswirkungen wer<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>r zeitlichen Befristung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen als<br />
unerheblich bewertet. Anlagebedingte Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet durch<br />
Zerschneidungseffekte sind ebenfalls nicht zu erwarten. Auch die betriebsbedingten Auswirkungen<br />
<strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets haben keinen erheblichen Einfluss auf die in <strong>de</strong>n Schutz- und Erhaltungszielen<br />
genannten Lebensraumtypen und Arten.<br />
Zur effizienten Nutzung <strong>de</strong>s Grundstücks und aufgrund <strong>de</strong>r vorgegebenen Gebäu<strong>de</strong>maße<br />
unterschreitet das Vorhaben allerdings die im Hessischen Wassergesetz <strong>de</strong>finierte Uferbereichsbreite<br />
von 10 m. In <strong>de</strong>r Natura 2000 Verordnung <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets wird für <strong>de</strong>n Lebensraumtyp 91E0 die<br />
Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit <strong>de</strong>n auetypischen Kontaktlebensräumen gefor<strong>de</strong>rt.<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Lebensraumtyps 91E0 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ökologischen Funktionsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s Gewässers ist aber aus <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n nicht zu erwarten:<br />
- Der Überschwemmungsbereich und <strong>de</strong>r Abflussbereich <strong>de</strong>r Wisper wer<strong>de</strong>n nicht beeinflusst.<br />
- Die Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Gewässers wird nicht verän<strong>de</strong>rt.<br />
- Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf <strong>de</strong>n guten biologischen o<strong>de</strong>r chemischen Zustand <strong>de</strong>s<br />
Gewässers.<br />
- Die geplante Nutzung verursacht keine negativen Auswirkungen auf die<br />
gewässerbewohnen<strong>de</strong>n Organismen o<strong>de</strong>r geschützte Vegetationsbestän<strong>de</strong>.<br />
- Zwischen <strong>de</strong>m teilweise versiegelten Plangebiet und <strong>de</strong>r Wisper besteht nach <strong>de</strong>r<br />
Aufschüttung <strong>de</strong>s Talgrunds kein hydraulischer Kontakt mehr (Hochwasserfreie Lage<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebiets). Der Niveauunterschied zwischen Mittelwasser<br />
und Böschungsoberkante beträgt durchschnittlich ca. 3 Meter.<br />
- Der Uferbereich <strong>de</strong>r Wisper ist im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes oberhalb <strong>de</strong>r<br />
Böschungskante nicht naturnah ausgebil<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn stark anthropogen verän<strong>de</strong>rt. Teile <strong>de</strong>s<br />
Uferstreifens im Osten <strong>de</strong>s Plangebiets wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vergangenheit bereits versiegelt, so<br />
dass keine auetypischen Kontaktlebensräume mehr vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />
- Die Vegetation oberhalb <strong>de</strong>r Böschungskante ist kein geschützter <strong>FFH</strong>-Lebensraumtyp und<br />
kein geschützter Biotoptyp nach § 31 HENatG.<br />
Da infolge <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets keine funktionalen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Gewässers<br />
verursacht wer<strong>de</strong>n und keine Verschlechterungen gegenüber <strong>de</strong>m Status-quo eintreten, kann eine<br />
geringere Breite <strong>de</strong>s Uferrandstreifens zugelassen wer<strong>de</strong>n 1 .<br />
6 KUMMULATIVE WIRKUNGEN<br />
In <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Plangebiets sind keine weiteren Projekte o<strong>de</strong>r Vorhaben bekannt, die<br />
erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele <strong>de</strong>s <strong>FFH</strong>-Gebiets haben könnten.<br />
7 ERGEBNIS DER <strong>FFH</strong>-PROGNOSE<br />
Nach <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Erkenntnissen kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r<br />
geplante Bau <strong>de</strong>s Einkaufsmarktes zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen in<br />
<strong>de</strong>n für die Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen <strong>de</strong>s<br />
Natura 2000-Gebiets führen wird. Auswirkungen auf die Kohärenz <strong>de</strong>s angestrebten<br />
Schutzgebietssystems NATURA 2000 können folglich ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Eine<br />
<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
1<br />
Im am 01.03.2010 in Kraft treten<strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>s-Wasserhaushaltsgesetz wird <strong>de</strong>r Uferrandstreifen von 10<br />
Meter auf 5 Meter Breite reduziert.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 12/2009