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„Herborner Straße“ 1. Änderung - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach<br />

Umweltbericht zum Vorentwurf <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

Planstand: 07.05.2007<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Ing. agr. A. Dill<br />

Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n - Tel 06403 9537-0 - Fax 9537-30


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 2<br />

INHALT<br />

Vorbemerkungen ....................................................................................................................................3<br />

1 Einleitung...........................................................................................................................................4<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans........................................4<br />

<strong>1.</strong>2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und -plänen<br />

festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Planaufstellung........6<br />

<strong>1.</strong>3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ...........7<br />

<strong>1.</strong>4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie.................7<br />

<strong>1.</strong>5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n....................................................................................7<br />

2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen einschließlich <strong>de</strong>r Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung<br />

bzw. ihrem Ausgleich......................................................................................................................7<br />

2.1 Naturräumliche Einordnung............................................................................................................7<br />

2.2 Bo<strong>de</strong>n und Wasser.........................................................................................................................7<br />

2.3 Klima und Luft ................................................................................................................................8<br />

2.4 Tiere und Pflanzen .........................................................................................................................8<br />

2.5 Biologische Vielfalt .......................................................................................................................12<br />

2.6 Landschaft....................................................................................................................................13<br />

2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete...........................14<br />

2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung ........................................................................................18<br />

2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter ....................................................................................................19<br />

2.10 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität .................................................................19<br />

3 Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung.........................................................20<br />

4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung bzw.<br />

Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung..................................................................................................21<br />

5 Angaben zu in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten.......................22<br />

6 Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ........................................22<br />

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung <strong>de</strong>r Angaben .......................................................23<br />

8 Literatur..........................................................................................................................................24<br />

9 Anhang ...........................................................................................................................................25<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 3<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Stadt Herborn plant im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplans <strong>„Herborner</strong><br />

<strong>Straße“</strong> im Stadtteil Hörbach die teilräumige <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s bereits rechtskräftig ausgewiesenen Gewerbe-<br />

und Industriegebietes, um die Ausnutzbarkeit <strong>de</strong>r Bauflächen im Plangebiet zu optimieren.<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 (4) BauGB für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />

nach § 1 (6) 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in <strong>de</strong>r die voraussichtlich erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtes ist die Anlage zum BauGB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r Umweltbericht Teil <strong>de</strong>r Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt<br />

damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange). Er dient als Grundlage für die durchzuführen<strong>de</strong><br />

Umweltprüfung. Der Umweltbericht und die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind als Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Umweltprüfung in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für die<br />

Abarbeitung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung (§ 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 21 (1) BNatSchG) notwendigen<br />

zusätzlichen Inhalte, die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege gemäß § 1a (3)<br />

und § 1 (6) 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung nach § 1 (7) BauGB einzustellen<br />

sind, in <strong>de</strong>n Umweltbericht integriert.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 4<br />

1 Einleitung<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

Die Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans wer<strong>de</strong>n in Kap. 1 (Veranlassung und Planziel) <strong>de</strong>r Begründung beschrieben,<br />

so dass an dieser Stelle auf eine Wie<strong>de</strong>rholung verzichtet wird.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

Das Vorhaben befin<strong>de</strong>t sich südöstlich <strong>de</strong>r Hörbacher Ortslage und bewegt sich größtenteils innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Grenzen <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> aus <strong>de</strong>m Jahre 1999 (Satzungsbeschluss<br />

vom 1<strong>1.</strong>02.1999). Der räumliche Geltungsbereich erweitert sich im Südosten um die<br />

Flurstücke 98 und 99 sowie 93 (tlw.). Insgesamt han<strong>de</strong>lt es sich um eine Fläche von rund 14,16 ha.<br />

Die neu hinzukommen<strong>de</strong>n Flächen im Südosten umfassen eine Fläche von ca. 1,34 ha und beschränken<br />

sich auf Teilgeltungsbereich 2. Die modifizierte Flächenausweisung <strong>de</strong>s Industriegebiets geht teilräumig<br />

zu Lasten <strong>de</strong>r Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und<br />

Landschaft mit <strong>de</strong>m Ziel Erhalt und Entwicklung von Gehölz- und Magerrasenflächen. Bei <strong>de</strong>n Erweiterungsflächen<br />

im Südosten han<strong>de</strong>lt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen. Sämtliche Flächen <strong>de</strong>s<br />

Plangebiets sind trotz <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> bislang noch unbebaut<br />

(vgl. Abb. 1).<br />

Abb. 1: Luftbildausschnitt <strong>de</strong>s Plangebietes (Quelle: www.stadtplandienst.<strong>de</strong>)<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> teilt <strong>de</strong>n Geltungsbereich in<br />

zwei Teilgebiete auf (vgl. Abb. 2).<br />

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Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 5<br />

Teilgeltungsbereich 1,<br />

keine umweltrelevanten<br />

<strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en, daher nicht<br />

weiter thematisiert<br />

Abb. 2: Ausschnitt aus <strong>de</strong>r Bebauungsplankarte (unmaßstäblich)<br />

Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Geplant ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE, Teilgeltungsbereich 1 1 ) gem. § 8 BauNVO1990<br />

und eines Industriegebietes (GI, TGB 2) gem. § 9 BauNVO1990. Für bei<strong>de</strong> Gebiete wer<strong>de</strong>n eine Grundflächenzahl<br />

(GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festgesetzt. Die GRZ gibt <strong>de</strong>n<br />

maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugrundstücks an, <strong>de</strong>r gemäß § 19 (4) <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) um bis zu 50 % bis zu einer maximalen GRZ von 0,8 (= 80 % <strong>de</strong>r Grundstücksfläche)<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n darf. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche im Sinne <strong>de</strong>s § 19 (3) BauNVO zulässig sind.<br />

Die zulässige Gebäu<strong>de</strong>höhe wird in Teilgebiet 1 (GE) auf 15 m und in Teilgebiet 2 (GI) auf 292 m<br />

ü.NN.begrenzt.<br />

Verkehrsflächen<br />

Die verkehrliche Erschließung <strong>de</strong>s TGBs 1 bleibt unverän<strong>de</strong>rt. Die Erschließung <strong>de</strong>s modifizierten<br />

TGBs 2 erfolgt über eine von <strong>de</strong>r Herborner Straße abzweigen<strong>de</strong> Stichstraße, die in einem Wen<strong>de</strong>hammer<br />

en<strong>de</strong>t. Die Stichstraße wur<strong>de</strong> gegenüber <strong>de</strong>r Ursprungsplanung <strong>de</strong>utlich verkürzt.<br />

1 Teilgeltungsbereich = TGB<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007<br />

Teilgeltungsbereich 2<br />

mit umwelt- bzw. eingriffsrelevanten<br />

<strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en.


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 6<br />

Ein- und Durchgrünung<br />

Zur Ein- und Durchgrünung <strong>de</strong>s TGBs 2 enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan folgen<strong>de</strong> Festsetzungen:<br />

auf öffentlichen und privaten Parkflächen sind Pflanzinseln o<strong>de</strong>r –streifen anzulegen.<br />

mind. 80 % <strong>de</strong>r nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind als Grünflächen anzulegen<br />

und mit einheimischen Laubbäumen und -sträuchern zu bepflanzen.<br />

Grundstückseinfriedungen mit Zaunanlagen dürfen das Wechseln von Kleintieren nicht einschränken<br />

und sind mit einheimischen Laubgehölzen und Kletterpflanzen zu begrünen.<br />

Zu<strong>de</strong>m gilt es im Bereich <strong>de</strong>r Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft, die Gehölz- und Magerrasenflächen und das Extensivgrünland mit<br />

bachbegleiten<strong>de</strong>m Saum zu erhalten und zu entwickeln sowie eine Streuobstwiese mit extensiv genutzter<br />

Unterkultur anzulegen.<br />

Die Festsetzungen für TGB 1 bleiben gegenüber <strong>de</strong>r Ursprungsplanung unverän<strong>de</strong>rt.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>4 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Die Größe <strong>de</strong>s Geltungsbereiches beträgt 14,16 ha. Davon entfallen anteilig<br />

5,07 ha auf die Flächen <strong>de</strong>s Gewerbegebietes,<br />

3,29 ha auf die Flächen <strong>de</strong>s Industriegebietes,<br />

5,37 ha auf die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und<br />

Landschaft und<br />

0,43 ha auf die Verkehrsfläche.<br />

<strong>1.</strong>2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und -plänen<br />

festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Planaufstellung<br />

Der Regionalplan Mittelhessen (2001) stellt die Flächen <strong>de</strong>s Plangebiets als Bereich für Industrie und<br />

Gewerbe – Bestand dar.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Herborn ist <strong>de</strong>r östliche Teil <strong>de</strong>s Plangebietes (Teilgeltungsbereich<br />

2) überwiegend als gewerbliche Baufläche, kleinflächig jedoch auch als Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Fläche für die<br />

Landwirtschaft dargestellt. Die notwendige teilräumige <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans erfolgt<br />

zeitgleich im Parallelverfahren. Für <strong>de</strong>n Teilgeltungsbereich 1 (im Westen) stellt <strong>de</strong>r wirksame Flächennutzungsplan<br />

<strong>de</strong>r Stadt Herborn gewerbliche Baufläche dar.<br />

Das FFH-Gebiet 5315-304 „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“ befin<strong>de</strong>t sich etwa 180 m<br />

südlich <strong>de</strong>s geplanten Industriegebietes (GI, Teilgeltungsbereich 2, vgl. Abb. 3, Kap. 2.7).<br />

Im Hinblick auf weitere allgemeine Grundsätze und Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

bei <strong>de</strong>r Planung wird auf die Ausführungen <strong>de</strong>r Kap. <strong>1.</strong>3 bis <strong>1.</strong>5 sowie 2.2 bis 2.10 <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Umweltberichtes verwiesen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 7<br />

<strong>1.</strong>3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> lässt keine baulichen Nutzungen<br />

zu, die eine neuerliche Abarbeitung <strong>de</strong>r Emissionsthematik erfor<strong>de</strong>rlich machen.<br />

Über die üblichen zu erwarten<strong>de</strong>n Abfälle hinausgehend sind <strong>de</strong>rzeit keine aus <strong>de</strong>r künftigen Nutzung<br />

als Gewerbe- und Industriegebiet (Spedition in Teilgebiet 2) entstehen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rabfallformen absehbar.<br />

Sämtliche entstehen<strong>de</strong>n Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Bezüglich <strong>de</strong>r Abwasserableitung<br />

ergeben sich gegenüber <strong>de</strong>r Ursprungsplanung keine <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en. Die Entwässerung soll <strong>de</strong>mnach<br />

im Trennsystem erfolgen. Die Abwässer <strong>de</strong>s Gebietes sollen <strong>de</strong>r Kläranlage Edingen zugeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>1.</strong>4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Aussagen bzw. Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien bzw. zur sparsamen und effizienten<br />

Nutzung von Energie, wer<strong>de</strong>n im Bebauungsplan nicht getroffen.<br />

<strong>1.</strong>5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Mit Ausnahme <strong>de</strong>r südöstlichen Parzellen liegt für die Flächen <strong>de</strong>s Teilgeltungsbereichs 2 seit 1999<br />

bereits Baurecht vor. Die vorliegen<strong>de</strong> Planung greift somit weitestgehend auf „verbrauchte“ Bereichen<br />

zurück, die lediglich einer an die konkreten Planungsabsichten angepassten <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> zugeführt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen. Die Erweiterung <strong>de</strong>s Gebietes in südöstliche Richtung beläuft sich auf 1,34 ha.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Planung wird durch die Ausnutzung <strong>de</strong>r im Geltungsbereich vorhan<strong>de</strong>nen Flächenpotenziale<br />

einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n Rechnung getragen.<br />

Die komplette Neuausweisung eines Industriegebietes auf unvorbelastetem Grund und Bo<strong>de</strong>n kann<br />

somit umgangen wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nschutzklausel <strong>de</strong>s §1a BauGB wird Rechnung getragen.<br />

In Ausführung <strong>de</strong>s Gebotes zum schonen<strong>de</strong>n Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n wird weiterhin bestimmt,<br />

dass Wege, Pkw-Stellplätze, Garagenzufahrten und nicht überdachte Hofflächen wasserdurchlässig zu<br />

befestigen sind.<br />

2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen einschließlich <strong>de</strong>r Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung<br />

bzw. ihrem Ausgleich<br />

2.1 Naturräumliche Einordnung<br />

Nach KLAUSING (1988) gehört das Plangebiet <strong>de</strong>r naturräumlichen Untereinheit „Unteres Dilltal“<br />

(32<strong>1.</strong>0), die sich innerhalb <strong>de</strong>r Haupteinheit „Dilltal“ (321) befin<strong>de</strong>t, an.<br />

2.2 Bo<strong>de</strong>n und Wasser<br />

Die Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Teilgeltungsbereichs 2 wer<strong>de</strong>n großflächig von lösslehmarmen, vergleichsweise<br />

flachgründigen Brauner<strong>de</strong>n sowie im Bereich <strong>de</strong>r gehölzbestan<strong>de</strong>nen Böschung von Kolluvien eingenommen<br />

(HLFB, 1999).<br />

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Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 8<br />

Die Grundwasserergiebigkeit im Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes ist laut Hydrogeologischer Karte (HMILFN,<br />

1984) als mäßig bis mittel einzustufen. Darüber hinaus weist <strong>de</strong>r Untergrund <strong>de</strong>s Plangebietes durch<br />

die Einstufung in die Verschmutzungsempfindlichkeitsstufe mittel bis gering keine erhöhte Empfindlichkeit<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Grundwasserqualität auf.<br />

Die Festsetzungen zur <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> bezüglich <strong>de</strong>s zulässigen<br />

Maßes <strong>de</strong>r baulichen Nutzung überschreiten die Vorgaben <strong>de</strong>s rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplanes.<br />

Folglich kommt es zu zusätzlichen Versiegelungen. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen<br />

können dazu beitragen die Wirkungen <strong>de</strong>s Bauvorhabens auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n und Wasserhaushalt<br />

wirksam zu minimieren.<br />

Befestigung <strong>de</strong>r Wege, PKW-Stellplätze, Garagenzufahrten und nicht überdachten Hofflächen<br />

auf <strong>de</strong>n Baugrundstücken in wasserdurchlässiger Bauweise (Versickerung, För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Verdunstung).<br />

pro 4 PKW-Stellplätze Pflanzung und Unterhaltung min<strong>de</strong>stens eines großkronigen Laubbaumes,<br />

min<strong>de</strong>stens 80% <strong>de</strong>r nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind mit einheimischen<br />

Laubgehölzen zu bepflanzen und<br />

Grundstückseinfriedungen mit Zaunanlagen sind mit einheimischen Laubgehölzen und Kletterpflanzen<br />

zu begrünen.<br />

2.3 Klima und Luft<br />

Der von <strong>de</strong>r <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> maßgeblich betroffene östliche Teil <strong>de</strong>s Plangebietes (Teilgeltungsbereich 2)<br />

dient <strong>de</strong>rzeit als Frischluftproduzent (Grünland und Ackerflächen) und klimatischer Ausgleichsraum<br />

(Feldgehölz). Aufgrund <strong>de</strong>r topographischen Gegebenheiten fließt die hier entstehen<strong>de</strong> Kaltluft <strong>de</strong>r im<br />

Sü<strong>de</strong>n gelegenen Aue zu. Eine Versorgungsfunktion <strong>de</strong>r Hörbacher Ortslage ist somit nicht gegeben.<br />

Die mit <strong>de</strong>m Bebauungsplan vorbereiteten <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en beziehen sich vornehmlich auf Umwidmungen<br />

bisheriger Flächenausweisungen. So wird bisherige Straßenverkehrsfläche ebenso wie bisherige Flächen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft<br />

neben <strong>de</strong>n neu hinzukommen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen Offenlandflächen im Südwesten zugunsten <strong>de</strong>r künftigen<br />

Industriegebietsfläche überplant. Im Gegenzug können durch die festgesetzten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen<br />

(Anpflanzungen von großkronigen, die Beschattung för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Laubbäumen, weitest<br />

gehen<strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>r Gehölzstrukturen, Begrünung <strong>de</strong>r nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen)<br />

eingriffsminimieren<strong>de</strong> Effekte für das Kleinklima und die Lufthygiene erwartet wer<strong>de</strong>n. In diesem Zusammenhang<br />

wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Schattenwurf, Verdunstungsleistung und Staubfang <strong>de</strong>r Pflanzungen<br />

wirksam.<br />

Durch die im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> vorbereiteten <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en<br />

ist letztlich jedoch nicht mit erheblichen zusätzlichen, die klimatischen Verhältnisse beeinflussen<strong>de</strong>n<br />

Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Plangebietes und <strong>de</strong>r umgeben<strong>de</strong>n Siedlungsbereiche zu rechnen.<br />

2.4 Tiere und Pflanzen<br />

Zur Erfassung <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes und seiner näheren Umgebung wur<strong>de</strong><br />

eine Gelän<strong>de</strong>begehung im April 2007 durchgeführt. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n nachfolgend beschrieben<br />

und sind in <strong>de</strong>r Bestandskarte (Anhang) kartografisch umgesetzt.<br />

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Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 9<br />

Für die Flächen <strong>de</strong>s Geltungsbereiches liegt zwar bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, momentan<br />

sind die Flächen allerdings noch unbebaut. Teilgeltungsbereich 2 zeichnet sich u.a. durch sein<br />

bewegtes Relief aus.<br />

Der westliche Bereich wird von einem Feldgehölz eingenommen, das sich in erster Linie aus einheimischen,<br />

standortgerechten Laubbäumen und –sträuchern zusammensetzt. Die Gehölzstruktur wird von<br />

einem offiziell ausgewiesenen und gut begehbaren Wan<strong>de</strong>rweg („H5“) durchzogen. Westlich <strong>de</strong>s Weges<br />

fällt das Gelän<strong>de</strong> ab, östlich <strong>de</strong>s Weges hingegen steigt es an. Von <strong>de</strong>m Wan<strong>de</strong>rweg zweigen<br />

zwei zunehmend zuwachsen<strong>de</strong> Graswege ab. Folgen<strong>de</strong> Arten wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Baum- und Strauchschicht<br />

angetroffen.<br />

Apfel Malus domestica<br />

Brombeere Rubus fruticosus agg.<br />

Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare<br />

Gewöhnliche Mahonie Mahonia aquifolium<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Hasel Corylus avellana<br />

Heckenkirsche Lonicera xylosteum (vereinzelt)<br />

Hundsrose Rosa canina<br />

Rosen Rosa spec.<br />

Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Schwarzer Holun<strong>de</strong>r Sambucus nigra<br />

Spitzahorn Acer platanoi<strong>de</strong>s<br />

Stieleiche Quercus robur<br />

Vogelkirsche Prunus avium<br />

Wald-Kiefer Pinus sylvestris<br />

Weißdorn Crataegus laevigata / C. monogyna<br />

Der Unterwuchs setzt sich dabei aus folgen<strong>de</strong>n typischen, teils nitrophytischen Arten <strong>de</strong>r Waldrän<strong>de</strong>r,<br />

Hecken, Gebüsche und halbru<strong>de</strong>ralen Gras-Krautsäume zusammen:<br />

Ackerwitwenblume Knautia arvensis<br />

Brennnessel Urtica dioica<br />

Frühlingshungerblümchen Erophila verna<br />

Gemeine Kratzdistel Cirsium vulgare<br />

Giersch Aegopodium podagraria<br />

Große Sternmiere Stellaria holostea<br />

Hohler Lerchensporn Corydalis cava<br />

Hundsveilchen Viola canina<br />

Klettenlabkraut Galium aparine<br />

Knoblauchsrauke Alliaria petiolata<br />

Löwenzahn Taraxacum officinalis<br />

Rainfarn Tanacetum vulgare<br />

Schafgarbe Achillea millefolium<br />

Scharbockskraut Ranunculus ficaria<br />

Stumpfblätteriger Ampfer Rumex obtusifolius (vereinzelt)<br />

Vogelsternmiere Stellaria media<br />

Weiße Taubnessel Lamium album<br />

Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium<br />

Wiesen-Kerbel Anthriscus sylvestris<br />

Wiesen-Knaulgras Dactylis glomerata<br />

Wiesenlabkraut Galium mollugo<br />

Etwa mittig <strong>de</strong>r Gehölzstruktur (vgl. Bestandskarte im Anhang) stockt östlich <strong>de</strong>s Weges eine freigestellte,<br />

markante Stieleiche (Quercus robur), die ein imposantes Erscheinungsbild abgibt. In diesem<br />

Bereich fin<strong>de</strong>t sich zu<strong>de</strong>m an einem wegbegleiten<strong>de</strong>n Böschungsanschnitt ein besonnter, magerer<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 10<br />

Wegsaum, <strong>de</strong>r als lineares Magerrasenvorkommen bezeichnet wer<strong>de</strong>n kann. Die oben bereits<br />

erwähnten Arten treten hier in <strong>de</strong>n Hintergrund und als charakteristische Arten dominieren insbeson<strong>de</strong>re:<br />

Feld-Hainsimse Luzula campestris<br />

Frühlingshungerblümchen Erophila verna<br />

Gewöhnlicher O<strong>de</strong>rmennig Agrimonia eupatoria<br />

Kleiner Wiesenknopf Sanguisorba minor<br />

Knack-Erdbeere Fragaria viridis<br />

Schafschwingel Festuca ovina<br />

Hundsveilchen Viola canina<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r Gehölzstruktur östlich von einem <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n erwähnten Graswege fin<strong>de</strong>t sich ein weiteres<br />

Magerrasenvorkommen, das zum Begehungszeitpunkt Anfang April 2007 ein <strong>de</strong>n oben genannten<br />

Arten entsprechen<strong>de</strong>s Inventar aufwies. Aufkommen<strong>de</strong> Gehölze zeigen einen zunehmen<strong>de</strong>n Verbuschungsdruck<br />

an.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r Gehölzstruktur vernommenen Vogelstimmen kann von einer vielfältigen Avifauna<br />

(Zufallsbeobachtung Gartenrotschwanz) ausgegangen wer<strong>de</strong>n.<br />

Östlich ist das Feldgehölz in seiner ansonsten geschlossenen Struktur aufgelockert und durch Nutzungen<br />

wie Gras- und Astschnittablagerung, Hochsitz mit Holun<strong>de</strong>r, Rosenaufwuchs sowie lockerer Fichtenpflanzung,<br />

Strohballen und verdichtete Fahrspuren überformt. Im Südosten fin<strong>de</strong>t sich noch ein<br />

kleinräumig verbliebener, magerer Grünlandbestand, <strong>de</strong>r jedoch zunehmend ru<strong>de</strong>ralisiert. Folgen<strong>de</strong><br />

Arten wur<strong>de</strong>n kartiert:<br />

Ackerschmalwand Arabidopsis thaliana<br />

Ackerwitwenblume Knautia arvensis (hoher Anteil)<br />

Beifuss Artemisia vulgaris<br />

Brombeere Rubus fruticosus agg.<br />

Gaman<strong>de</strong>r-Ehrenpreis Veronica chamaedrys<br />

Gewöhnlicher Dost Origanum vulgare<br />

Hundsveilchen Viola canina<br />

Kleines Habichtskraut Hieracium pilosella<br />

Rainfarn Tanacetum vulgare<br />

Rotschwingel Festuca rubra<br />

Schafgarbe Achillea millefolium<br />

Scharbockskraut Ranunculus ficaria<br />

Schlehe Prunus spinosa (Jungwuchs)<br />

Spitzwegerich Plantago lanceolata<br />

Weißklee Trifolium repens<br />

Vogel-Wicke Vicia cracca<br />

Wiesenlabkraut Galium mollugo<br />

Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea<br />

Wiesen-Kerbel Anthriscus sylvestris<br />

Wiesen-Knaulgras Dactylis glomerata (hoher Anteil)<br />

Wil<strong>de</strong> Möhre Daucus carota<br />

Die nördlich angrenzen<strong>de</strong>n Bereiche hingegen sind durch <strong>de</strong>n Hochsitz, die westlich benachbarte<br />

brennnesseldominierte, nitrophytische Hochstau<strong>de</strong>nflur, <strong>de</strong>n abgelagerten Gehölzschnitt, Altreifen sowie<br />

die Zufahrt zu einem großflächigen landwirtschaftlichen Lagerplatz (Stallmist) <strong>de</strong>utlich gestört und<br />

beherbergen lediglich weitverbreitete Ru<strong>de</strong>ralarten, Verdichtungszeiger und Arten <strong>de</strong>r Fettwiesen- und<br />

Wei<strong>de</strong>n. Der Weg zwischen Lagerplatz und Feldgehölz führt weiter bis zum nördlichen Zipfel <strong>de</strong>s TGB<br />

2 (vgl. Abb. 2 <strong>de</strong>s Umweltberichts). Hier wur<strong>de</strong> Erdaushub aufgeschüttet, <strong>de</strong>r mittlerweile von einer<br />

dichten Ru<strong>de</strong>ralflur besie<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>m im Nordosten <strong>de</strong>s TGB 2 im Umfeld <strong>de</strong>s Lagerplätze<br />

(Erdaushub, Stallmist) angetroffenen Grünland han<strong>de</strong>lt es sich um einen obergrasreichen Bestand, <strong>de</strong>r<br />

jedoch u.a. mit Hopfenklee (Medicago lupulina), Feld-Hainsimse (Luzula campestris), Hundsveilchen<br />

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(Viola canina) und Wil<strong>de</strong>r Möhre (Daucus carota) auch einige Extensivierungs- und Magerkeitszeiger<br />

beherbergt. Als charakteristisch wur<strong>de</strong>n zum Begehungszeitpunkt die folgen<strong>de</strong>n Arten kartiert:<br />

Ackerschmalwand Arabidopsis thaliana<br />

Ackerwitwenblume Knautia arvensis<br />

Feldhainsimse Luzula campestris<br />

Frühlingshungerblümchen Erophila verna<br />

Gänseblümchen Bellis perennis<br />

Gemeine Kratzdistel Cirsium vulgare<br />

Glatthafer Arrhenatherum elatius<br />

Hopfenklee Medicago lupulina<br />

Hundsveilchen Viola canina<br />

Löwenzahn Taraxacum officinalis<br />

Margerite Chrysanthemum leucanthemum<br />

Rainfarn Tanacetum vulgare<br />

Rotklee Trifolium repens<br />

Rotschwingel Festuca rubra<br />

Schafgarbe Achillea millefolium<br />

Spitzwegerich Plantago lanceolata<br />

Vogel-Wicke Vicia cracca<br />

Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea (erhöhter Anteil)<br />

Wil<strong>de</strong> Kar<strong>de</strong> Dipsacus sylvestris (in <strong>de</strong>n Randbereichen)<br />

Wiesen-Kerbel Anthriscus sylvestris<br />

Wiesen-Knaulgras Dactylis glomerata<br />

Wiesenplatterbse Lathyrus pratensis<br />

Wil<strong>de</strong> Möhre Daucus carota<br />

Im südlichen Drittel <strong>de</strong>r Grünlandfläche fin<strong>de</strong>t sich ein etwa 7 m breiter, ru<strong>de</strong>ralisierter Streifen. Hier<br />

dominiert <strong>de</strong>r Rainfarn (Tanacetum vulgare). Daneben fin<strong>de</strong>t sich ein leichter Aufwuchs von Rosen<br />

(Rosa spec.) und Weißdorn (Crataegus spec.). Im Westen geht diese Ru<strong>de</strong>ralfläche in <strong>de</strong>n zuvor bereits<br />

erwähnten, landwirtschaftlichen Lagerbereich über.<br />

Im südlichen Anschluss, getrennt durch einen Grasweg, beginnt <strong>de</strong>r ackerbaulich dominierte Bereich<br />

<strong>de</strong>s TGB 2. Die Äcker waren im vorherigen Jahr mit Mais bestellt. Eine nennenswerte Ackerbegleitflora<br />

konnte zum Kartierzeitpunkt nicht festgestellt wer<strong>de</strong>n, da die Flächen gera<strong>de</strong> für die neue Aussaat vorbereitet<br />

wur<strong>de</strong>n. In diesem südlichen Abschnitt unterliegt lediglich Flst. 99 einer an<strong>de</strong>ren Nutzung (vgl.<br />

Bestandskarte im Anhang). Anhand <strong>de</strong>r Strukturen (noch wahrnehmbare Pflugspuren und –rillen) lässt<br />

sich erkennen, das es sich um einen ehemaligen Ackerstandort han<strong>de</strong>lt. Die Fläche wird nun im Osten<br />

als Grünland und im Westen als weitere landwirtschaftliche Lagerfläche genutzt. Das Grünland weist<br />

einen ober- und untergrasreichen Bestand mit dominieren<strong>de</strong>r Quecke (Agropyron repens) auf. Die angetroffene<br />

Vegetation setzt sich darüber hinaus u. a. aus Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) und Roter<br />

Taubnessel (Lamium purpureum) sowie <strong>de</strong>n oben bereits erwähnten Arten zusammen. Der westliche<br />

Bereich wur<strong>de</strong> mittig mit einer etwa 3 m breiten gut befahrbaren Schotterschicht befestigt. Die Randbereiche<br />

dienen <strong>de</strong>r Lagerung von Holz (u. a. Stämme, Kisten). Am südwestlichen Rand steht zu<strong>de</strong>m ein<br />

Bauwagen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Plangebiets wird im Nor<strong>de</strong>n von einem bestehen<strong>de</strong>n Gewerbegebiet<br />

und im Westen vom Ortsrand Hörbach begrenzt. Entlang <strong>de</strong>r westlichen Grenze wird das Plangebiet<br />

von <strong>de</strong>r Autobahn A 45 begleitet. Im Sü<strong>de</strong>n schließt sich das landwirtschaftlich genutzte Offenland<br />

an.<br />

Aus botanischer und vegetationskundlicher Sicht sind die vorhan<strong>de</strong>nen Biotop- und Nutzungsstrukturen<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Feldgehölzes und <strong>de</strong>r Magerrasenreste aufgrund <strong>de</strong>r anthropogenen Vorbelastungen<br />

in ihrem <strong>de</strong>rzeitigen Zustand von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung. Unter faunistischen Gesichtspunkten<br />

ist <strong>de</strong>n extensiv genutzten, ru<strong>de</strong>ralisierten Grünlandbereichen und <strong>de</strong>n Ackerflächen in Kombinati-<br />

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on mit <strong>de</strong>n bewachsenen und Deckung bieten<strong>de</strong>n Erdaushubbereichen sowie <strong>de</strong>n im Sü<strong>de</strong>n weitläufig<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Offenlandflächen trotz <strong>de</strong>s Nahbereiches zur Autobahn eine mittlere Wertigkeit nicht<br />

abzusprechen.<br />

Eine unter floristischen Gesichtspunkten wertgeben<strong>de</strong> Ausnahme bil<strong>de</strong>n die reliktischen Magerrasenvorkommen<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Feldgehölzstruktur. Ebenso ist das Feldgehölz insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Avifauna als hochwertig einzustufen. Vorbelastungen und Störungen liegen jedoch durch die östlich<br />

verlaufen<strong>de</strong> Autobahn A 45 und die damit verbun<strong>de</strong>nen Beunruhigungen und Zerschneidung <strong>de</strong>s Offenlandbereiches<br />

im und im Umfeld <strong>de</strong>s Plangebiets vor.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> kommt es zur teilräumigen<br />

Überplanung <strong>de</strong>r festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft. Betroffen ist ein <strong>de</strong>r eigentlichen Gehölzstruktur vorgelagerter Streifen<br />

entlang <strong>de</strong>r östlichen Grenze. Dieser rückt zwar nahe an <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Magerrasen heran, tangiert<br />

ihn jedoch nicht. Der ehemals zwischen Baufläche und Feldgehölz festgesetzte und als Pufferbereich<br />

anzusehen<strong>de</strong> Pflanzstreifen wird ebenfalls zurückgenommen, so dass die baulichen Anlagen nun<br />

unmittelbar bis an das Feldgehölz heranreichen. Der Verlust <strong>de</strong>s östlichen Streifens (vgl. auch Abb. 5,<br />

Kap. 3) ist aufgrund <strong>de</strong>r hier vorkommen<strong>de</strong>n anthropogen geprägten Strukturen (Hochsitz, Na<strong>de</strong>lgehölz,<br />

Hochstau<strong>de</strong>nflur, Gehölzschnitt) vermutlich nicht mit erheblichen Folgen hinsichtlich <strong>de</strong>s Artenund<br />

Biotopschutzes verbun<strong>de</strong>n. In Kombination mit <strong>de</strong>m zuvor thematisierten, direkten Heranrücken<br />

<strong>de</strong>r Bebauung führt das Planvorhaben gegenüber <strong>de</strong>r Ursprungsplanung jedoch zu einer erhöhten Beunruhigung<br />

<strong>de</strong>r Lebensraumbedingungen im Bereich <strong>de</strong>s Feldgehölzes.<br />

Die zusätzlichen eingriffsrelevanten <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en beziehen sich auf die südöstlichen Erweiterungsflächen<br />

(Acker, Grünland und Lagerfläche) und sind hinsichtlich <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes konfliktärmer,<br />

so dass nennenswerte Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.<br />

2.5 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2003) drei ineinan<strong>de</strong>r greifen<strong>de</strong><br />

Ebenen <strong>de</strong>r Vielfalt:<br />

die Vielfalt an Ökosystemen o<strong>de</strong>r Lebensräumen,<br />

die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die we<strong>de</strong>r Pflanze noch Tier sind,<br />

die Vielfalt an genetischen Informationen, die in <strong>de</strong>n Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention), verfolgt<br />

drei Ziele:<br />

<strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt,<br />

die nachhaltige Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt und<br />

<strong>de</strong>n gerechten Vorteilsausgleich aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt.<br />

Das Plangebiet stellt mit Ausnahme <strong>de</strong>r verbliebenen Magerrasenrestvorkommen und <strong>de</strong>s Feldgehölzes<br />

in weiten Teilen keinen Bereich mit nennenswerter Be<strong>de</strong>utung für die biologische Vielfalt dar. Da<br />

sich die sensiblen Bereiche innerhalb <strong>de</strong>r zum Erhalt festgesetzten Flächen befin<strong>de</strong>n, ergibt sich durch<br />

die Planung kein erhöhtes Konfliktpotential bezüglich <strong>de</strong>s Erhalts und <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r biologischen<br />

Vielfalt.<br />

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2.6 Landschaft<br />

Die östlichen Flächen <strong>de</strong>s Plangebiets vermitteln, bedingt durch die Ablagerungen (Stallmist, Gehölzschnitt,<br />

Holz, Erdaushub) in Kombination mit <strong>de</strong>n u.a. durch Befahrung gestörten Bereichen, bereits<br />

einen anthropogen überprägten Charakter. Im Westen prägt das Feldgehölz in charakteristischer Weise<br />

das Landschaftsbild. Neben <strong>de</strong>m landschaftsästhetischen Wert trägt es zur Sichtverschattung auf<br />

das nördlich gelegene Gewerbegebiet und die Autobahn im Osten bei. Bei Verwirklichung <strong>de</strong>s Planvorhabens<br />

wird dieser Effekt auch für die östlich <strong>de</strong>s Feldgehölzes zu bebauen<strong>de</strong>n Flächen wirksam<br />

und trägt so zu einer eingriffsminimieren<strong>de</strong>n Wirkung bezüglich <strong>de</strong>r Landschaftsbildsituation bei.<br />

Die geplante großflächige industrielle und gewerbliche Bebauung <strong>de</strong>s Landschaftsausschnitts und<br />

hierbei insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>de</strong>r nordöstlichen, sichtexponiert gelegenen Flächen wird auch trotz <strong>de</strong>r<br />

Vorbelastungen (Autobahn, Gewerbegebiet im Nor<strong>de</strong>n) und <strong>de</strong>r sichtverschatten<strong>de</strong>n Wirkung <strong>de</strong>s<br />

Feldgehölzes zu einer erheblichen Umgestaltung und anthropogenen Überformung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

führen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass durch <strong>de</strong>n Ursprungsbebauungsplan eine großflächige<br />

industrielle Bebauung vor Ort schon bauleitplanerisch abgesichert ist, kann allerdings davon ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die hier vorbereiteten Modifikationen und Erweiterungen zwar zu einer weiteren<br />

Verdichtung führen, jedoch letztlich keine gravieren<strong>de</strong>n Landschaftskonflikte neu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Zur Ein- und Durchgrünung <strong>de</strong>s Gebietes enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan folgen<strong>de</strong> eingriffsminimieren<strong>de</strong><br />

Festsetzungen:<br />

Reglementierung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>oberkante auf 15 m (GI, TGB 2) im Osten und auf<br />

292 m ü. NN (GE, TGB 1) im Westen,<br />

auf öffentlichen und privaten Parkflächen sind Pflanzinseln o<strong>de</strong>r –streifen anzulegen.<br />

mind. 80 % <strong>de</strong>r nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind als Grünflächen anzulegen<br />

und mit einheimischen Laubbäumen und -sträuchern zu bepflanzen.<br />

Grundstückseinfriedungen mit Zaunanlagen sind mit einheimischen Laubgehölzen und Kletterpflanzen<br />

zu begrünen.<br />

Pflanzung von Laubbäumen und -sträuchern sowie straßenbegleitend von großkronigen Laubbäumen<br />

in TGB 1 im Westen <strong>de</strong>s Plangebietes.<br />

Zu<strong>de</strong>m gilt es im Bereich <strong>de</strong>r Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft die Gehölz- und Magerrasenflächen und das Extensivgrünland mit bachbegleiten<strong>de</strong>m<br />

Saum zu erhalten und zu entwickeln sowie eine Streuobstwiese mit extensiv genutzter<br />

Unterkultur anzulegen.<br />

Insgesamt resultieren aus <strong>de</strong>r vorbereiteten Umwidmung und Erweiterung geringfügige zusätzliche<br />

Eingriffswirkungen bezüglich <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s.<br />

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2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Das Plangebiet ist nicht Teil eines Gebietes gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und / o<strong>de</strong>r Europäischen<br />

Vogelschutzgebiets. Allerdings befin<strong>de</strong>t sich mit <strong>de</strong>m FFH-Gebiet 5315-304 „Rehbachtal zwischen<br />

Driedorf und Merkenbach“ ein Gebiet gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung in räumlicher Nähe zum Plagebiet.<br />

FFH-Prognose<br />

Gemäß FFH-Richtlinie (FFH-RL) darf ein Vorhaben zu keinen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />

bzw. <strong>de</strong>r Kohärenz <strong>de</strong>s europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 führen (Verschlechterungsverbot<br />

für natürliche Lebensräume <strong>de</strong>s Anhangs I und <strong>de</strong>r Arten <strong>de</strong>s Anhangs II FFH-<br />

RL). Prinzipiell können dabei auch Vorhaben, die außerhalb <strong>de</strong>s abgegrenzten Schutzgebietes lokalisiert<br />

sind, negative Einflüsse auf <strong>de</strong>n Erhaltungszustand und die Entwicklungsziele <strong>de</strong>s jeweiligen Gebietes<br />

haben. Daher wird eine nähere Betrachtung dieser Zusammenhänge erfor<strong>de</strong>rlich, im Zweifelsfall<br />

ist eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Prognose) bzw. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

Der rund 180 m südlich <strong>de</strong>r geplanten Industriebaufläche (GI) gelegene Auenbereich <strong>de</strong>s Rehbachs ist<br />

als FFH-Gebiet 5315-304 „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“ gemel<strong>de</strong>t (Abb. 3).<br />

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Abb. 3: Abgrenzung <strong>de</strong>s FFH-Gebiets<br />

5315-304 „Rehbachtal zwischen Driedorf<br />

und Merkenbach“ farbig hinterlegt<br />

(HMFULRV, 2007b).<br />

Nachfolgend sind in tabellarischer Form die im Standarddatenbogen getroffenen Kernaussagen zum<br />

FFH-Gebiet 5315-304 „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“ (110,5 ha, RP Giessen, ONB,<br />

2004 ergänzt um die Daten zur Offenlage im Rahmen <strong>de</strong>s Anhörungsverfahrens zum Erlass <strong>de</strong>r Verordnung<br />

Natura-2000 nach § 32 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz, HMFULV 2007a) nachrichtlich<br />

aufgeführt.


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Tab. 1: Kernaussagen zum FFH-Gebiet 5315-304 „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“ (HMFULRV,<br />

2007a; RP Gießen, 2004)<br />

Kurzcharakteristik Der Rehbach verläuft nordöstlich von Driedorf zunächst in einem tiefen Kerbtal<br />

und ist bis Merkenbach weitgehend naturnah und landschaftsprägend. Enthalten<br />

sind Feuchtgehölze, Extensivgrünland und Grünland feuchter Standorte.<br />

Schutzwürdigkeit Die Grünlandstrukturen südöstl. von Hörbach sind wertvoller Tagfalterlebensräume<br />

mit 25 gefähr<strong>de</strong>ten Tagfalterarten u. auch wertvoll für die Vogelwelt. Der Reh-<br />

Kulturhistorische<br />

Be<strong>de</strong>utung<br />

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bach ist vor allem im Oberlauf trotz Befestigungen äußerst strukturreich.<br />

Ausge<strong>de</strong>hnte Wässerwiesenbewirtschaftung. Der Rehbach und die Gräben wur<strong>de</strong>n<br />

periodisch gestaut, um die Wiesen zu fluten.<br />

Gefährdung Querverbauungen, Befestigungen, Tiefenerosion <strong>de</strong>s Rehbaches, intensive Nutzug<br />

angrenzen<strong>de</strong>r Grünlandflächen, Aufstau <strong>de</strong>s Erdbaches zu Stausee südwestlich<br />

von Guntersdorf.<br />

Entwicklungsziele Querbauwerke im Rehbach entfernen o<strong>de</strong>r umgestalten, so dass die lineare<br />

Durchgängigkeit wie<strong>de</strong>rhergestellt wird. Extensivierung von Grünlandflächen.<br />

Lebensraumtypen und<br />

Erhaltungsziele nach<br />

Anhang I <strong>de</strong>r FFH-<br />

Richtlinie<br />

Arten nach Anhang II <strong>de</strong>r<br />

FFH-Richtlinie und<br />

Erhaltungsziele<br />

LRT 3260, Flüsse <strong>de</strong>r planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>de</strong>s Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>de</strong>s Callitrichon Batrachion<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Gewässerqualität und einer natürlichen o<strong>de</strong>r naturnahen Fließgewässerdynamik<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Durchgängigkeit für Gewässerorganismen<br />

Erhaltung eines funktionalen Zusammenhanges mit auetypischen Kontaktlebensräumen<br />

LRT 6430 Feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>de</strong>r planaren und montanen Stufe<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s biotopprägen<strong>de</strong>n gebietstypischen Wasserhaushalts<br />

LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

Erhaltung eines für <strong>de</strong>n LRT günstigen Nährstoffhaushaltes<br />

Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung<br />

LRT 91E0* Auenwäl<strong>de</strong>r mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion,<br />

Alnion incanae, Salicion albae)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m<br />

Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum-<br />

o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

Erhaltung einer bestandsprägen<strong>de</strong>n Gewässerdynamik<br />

Erhaltung eines funktionalen Zusammenhanges mit <strong>de</strong>n auetypischen Kontaktlebensräumen<br />

LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m<br />

Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschie-<br />

<strong>de</strong>nen Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwäl<strong>de</strong>r (Tilio-Acerion)<br />

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestän<strong>de</strong> mit stehen<strong>de</strong>m und liegen<strong>de</strong>m<br />

Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum-<br />

o<strong>de</strong>r gruppenweisen Mosaik verschie<strong>de</strong>ner Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />

Cottus gobio (Groppe)<br />

Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im<br />

Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern<br />

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumin<strong>de</strong>st guten ökologischen<br />

und chemischen Zustand befin<strong>de</strong>n<br />

Maculinea nausithous (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling)<br />

Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Bestän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Großen<br />

Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien <strong>de</strong>r Wirtsameise Myrmica<br />

scabrinodis<br />

Beibehaltung o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>reinführung einer <strong>de</strong>n ökologischen Ansprüchen <strong>de</strong>r Art<br />

för<strong>de</strong>rlichen Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen<br />

orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes<br />

beiträgt. Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen<br />

Maculinea teleius (Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling)<br />

Erhaltungsziele vgl. Maculinea nausithous<br />

Das FFH-Gebiet „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“ bezieht seine Schutzwürdigkeit u.a.<br />

aus <strong>de</strong>n Vorkommen <strong>de</strong>s Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous,


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M. teleius) für die gemäß FFH-Richtlinie als Art <strong>de</strong>s Anhangs II seitens <strong>de</strong>r Mitgliedsstaaten beson<strong>de</strong>re<br />

Schutzgebiete ausgewiesen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Im Hinblick auf das Vorhaben ist zu konstatieren, dass durch das im eingriffsrelevanten Teilgeltungsbereich<br />

2 geplante Industriegebiet keine negativen Einflüsse auf die Population <strong>de</strong>r genannten Wiesenknopf-Ameisenbläulinge<br />

innerhalb <strong>de</strong>s südlich gelegenen FFH-Gebietes zu erwarten sind. Auch ist<br />

für <strong>de</strong>n hier behan<strong>de</strong>lten TGB 2 keine erhöhte Lebensraumfunktion für die Tagfalterarten gegeben,<br />

welche wichtige populationsökologische Beziehungen <strong>de</strong>s Geltungsbereiches mit <strong>de</strong>m FFH-Gebiet<br />

vermuten lassen wür<strong>de</strong>n. Die Flächen <strong>de</strong>s eingriffsrelevanten TGB 2 wer<strong>de</strong>n von Acker, Feldgehölz<br />

und von Grünland frischer bis mäßig trockener Ausprägung eingenommen, die sich jedoch allesamt<br />

nicht für <strong>de</strong>n Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling eignen (Bestän<strong>de</strong> jeweils ohne Vorkommen<br />

<strong>de</strong>s Großen Wiesenknopfes, Sanguisorba officinalis).<br />

Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten führt das Vorhaben in Bezug auf die Population <strong>de</strong>s<br />

Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings voraussichtlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

<strong>de</strong>s potentiellen Gebietes beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung und lässt in dieser Hinsicht eine Verträglichkeit<br />

mit <strong>de</strong>n Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet 5315-304 „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“<br />

erwarten.<br />

Durch die geplante Entwässerung im Trennsystem könnten sich höchstens zwei indirekte Gefährdungspotenziale<br />

für das FFH-Gebiet 5315-304 „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“ (LRT<br />

3260 und Groppenvorkommen) ergeben. Diese umfassen die Möglichkeit einer stofflichen sowie auch<br />

einer hydraulischen Mehrbelastung. Beim Trennsystem wird das nicht versickerbare Regenwasser<br />

nicht <strong>de</strong>m Schmutzwasserkanal zugeleitet, son<strong>de</strong>rn separat abgeleitet. Unbe<strong>de</strong>nkliche Abflüsse (vgl.<br />

Abb. 4 und Tab. 2) können ohne Vorbehandlungsmaßnahmen versickert o<strong>de</strong>r gedrosselt (jeweils um<br />

eine hydraulische Belastung zu minimieren) abgeleitet wer<strong>de</strong>n, so dass in <strong>de</strong>r Praxis überwiegend keine<br />

technische Regenwasserbehandlung im eigentlichen Sinne vorgenommen wird. Allein die getrennte<br />

Ableitung von Schmutz- und Regenwasser, also <strong>de</strong>r Bau eines Trennsystems, wird häufig bereits als<br />

technische Regenwasserbehandlungsmaßnahme angesehen (LfU, 2002). Die unterirdische Ableitung<br />

<strong>de</strong>r Regenwasserabflüsse von belasteten / verschmutzten Flächen durch einen Regenwasserkanal<br />

stellt durch wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Inhaltsstoffe insbeson<strong>de</strong>re von Metalldächern, Verkehrsflächen und<br />

industriell und gewerblich genutzten Flächen (Schwermetalle wie Blei, Kupfer, Zink und Cadmium;<br />

Kohlenwasserstoffe) jedoch eine Gefährdung <strong>de</strong>r Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n, Grund- und Oberflächenwasser<br />

dar, da die Stoffe nicht wie bei <strong>de</strong>r Passage einer „belebten Bo<strong>de</strong>nzone“ zurückgehalten wer<strong>de</strong>n<br />

(DIERKES ET AL., 2005). Liegt belastetes Regenwasser vor, ist in diesem Fall vor <strong>de</strong>r Einleitung in <strong>de</strong>n<br />

Vorfluter bzw. das Gewässer ein Reinigungssystem (z.B. Regenklärbecken, Retentionsfilterbecken),<br />

welches die abgespülten Stoffe von allen relevanten Herkunftsflächen aus <strong>de</strong>m Regenwasser wirkungsvoll<br />

entfernt, vorzuschalten. Die wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und behandlungsbedürftigen Inhaltsstoffe<br />

wer<strong>de</strong>n durch verfahrenstechnische Grundoperationen wie Sedimentation, Filtration, Adsorption und<br />

chemische Fällung aus <strong>de</strong>m Regenwasser entfernt, bevor <strong>de</strong>r gereinigte Regenwasserabfluss unbe<strong>de</strong>nklich<br />

in Richtung <strong>de</strong>s Oberflächenwassers weitergeleitet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

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Abb. 4: Schematische Übersicht zur optimalen Entwässerung im Trennsystem (EISELE, 1999).<br />

Das ATV Merkblatt M 153 (ATV-DVWK, 2000) gibt eine Einteilung von Herkunftsflächen vor, <strong>de</strong>nen<br />

Belastungspunkte zugeordnet sind. Eine Übersicht über das Schema aus <strong>de</strong>m Arbeitsblatt M 153 gibt<br />

Tabelle 2. Es unterteilt die Regenabflüsse in gering, mittel und stark verschmutzt und ordnet diesen<br />

Flächen Punkte zu, die mit <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>r Verschmutzung ansteigen. Der Regenwasserabfluss von gering<br />

verschmutzten Flächen kann in <strong>de</strong>r Regel, wie zuvor bereits erläutert, ohne Vorbehandlung versickert<br />

o<strong>de</strong>r gedrosselt abgeleitet wer<strong>de</strong>n, bei mittel und stark verschmutzten Flächen ist eine Reinigung<br />

unabdingbar, wenn nicht über eine min<strong>de</strong>stens 30 cm starke Oberbo<strong>de</strong>nschicht versickert wird. Für<br />

Metalldächer und Umschlagflächen in Gewerbe- und Industriegebieten gelten Son<strong>de</strong>rregelugen, da<br />

diese als beson<strong>de</strong>rs kritisch zu bewerten sind.<br />

Die im Plangebiet entstehen<strong>de</strong>n stofflichen Belastungen <strong>de</strong>s Regenwassers sind vermutlich als mittel<br />

einzustufen (vgl. Tab. 2), so dass es bei einer Versickerung o<strong>de</strong>r gedrosselten Einleitung <strong>de</strong>s unvorbehan<strong>de</strong>lten<br />

Regenwassers <strong>de</strong>r Flurstücke zu einer Verschlechterung <strong>de</strong>r Gewässergüte kommen könnte.<br />

Falls die geplante Entwässerung im Trennsystem keine zwischengeschaltete Regenwasserbehandlung<br />

und / o<strong>de</strong>r gedrosselte Einleitung vorsieht, sollte, um etwaige Belastungen möglichst vorab ausschließen<br />

zu können, auf Ebene <strong>de</strong>r nachgeschalteten Planungen (Entwässerungs- bzw. Erschließungsplanung)<br />

eine Prognose <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n stofflichen und hydraulichen Parameter erfolgen, so<br />

dass rechtzeitig über Abhilfemaßnahmen o<strong>de</strong>r Alternativen entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n kann. Da für eine ordnungsgemäße<br />

Entsorgung <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n Abwässer (Schmutzwässer) Sorge zu tragen ist, sind für<br />

das FFH-Gebiets „Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach“ diesbezüglich keine nachteiligen<br />

Beeinträchtigungen absehbar.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 18<br />

Tab.: 2: Bewertung <strong>de</strong>r Verschmutzung <strong>de</strong>s Regenwasserabflusses in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r<br />

Herkunftsfläche (ATV-DVWK, 2000)<br />

2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

Siedlung/Wohnen/Lärm<br />

Die bewohnte Hörbacher Ortslage beginnt in rund 500 m westlicher Entfernung zum hier in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n<br />

Industriegebiet (TGB 2). An die geplanten Flächen <strong>de</strong>s Gewerbegebiets (TGB 1) grenzt die<br />

Wohnbebauung jedoch nahezu unmittelbar an. Im Osten grenzt die Autobahn A 45 an das Plangebiet,<br />

was vor Ort zu <strong>de</strong>utlich wahrnehmbaren Verlärmungen führt.<br />

Zumal die Flächen <strong>de</strong>s Plangebiets, mit Ausnahme <strong>de</strong>r 1,34 ha im Südosten, bereits bauleitplanerisch<br />

über <strong>de</strong>n Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> abgesichert sind, ist für <strong>de</strong>n Umweltbelang Mensch, Gesundheit<br />

und Bevölkerung im Umfeld <strong>de</strong>s Plangebiets im Hinblick auf <strong>de</strong>n Aspekt Wohnen (Bestand)<br />

nicht mit zusätzlichen erheblichen Auswirkungen zu rechnen.<br />

Erholung<br />

In <strong>de</strong>n Offenlandbereichen sind die Lärmbelastungen durch das Verkehrsaufkommen auf <strong>de</strong>r Autobahn<br />

<strong>de</strong>utlich wahrnehmbar. Daher drängen sich die exponiert gelegenen Offenlandflächen, trotz <strong>de</strong>r<br />

reizvollen Blickbeziehungen auf die südlich gelegene Aue, kaum als Naherholungsraum auf. Dem von<br />

<strong>de</strong>r Überplanung betroffenen Plangebiet kann somit keine nennenswerte Funktion als Naherholungsraum<br />

zugesprochen wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rs stellt sich die Situation im Bereich <strong>de</strong>s Feldgehölzes dar. Hier ist<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 19<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Weges die Verlärmung weniger wirksam, so dass sich dieser Teilbereich gut für Spaziergänge<br />

eignet. Da <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rweg im Bereich <strong>de</strong>s Feldgehölzes auch nach Planverwirklichung weiterhin<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n kann, resultieren aus <strong>de</strong>m Vorhaben keine erheblichen Eingriffswirkungen bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Erholungsnutzung.<br />

2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Laut Gesetz zum Schutze <strong>de</strong>r Kultur<strong>de</strong>nkmäler (Hessisches Denkmalschutzgesetz, HDSchG) sind<br />

schutzwürdige Kultur<strong>de</strong>nkmäler Sachen, Sachgesamtheiten o<strong>de</strong>r Sachteile, an <strong>de</strong>ren Erhaltung aus<br />

künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen o<strong>de</strong>r städtebaulichen Grün<strong>de</strong>n ein<br />

öffentliches Interesse besteht (§ 2 (1) HDSchG). Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von<br />

Kultur<strong>de</strong>nkmälern sind verpflichtet, diese im Rahmen <strong>de</strong>s Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Die Zerstörung o<strong>de</strong>r Beseitigung eines Kultur<strong>de</strong>nkmals bedarf <strong>de</strong>r Genehmigung durch die<br />

Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> (§ 16 HDSchG).<br />

Im Geltungsbereich sind keine Kulturgüter von <strong>de</strong>r Planung betroffen. Auch Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale sind nicht<br />

bekannt. Sollten im Rahmen <strong>de</strong>r Erdarbeiten unerwartet Hinweise auf Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale auftreten, ist<br />

umgehend die dafür zuständige Behör<strong>de</strong> zu informieren. Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind in unverän<strong>de</strong>rtem<br />

Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />

2.10 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität<br />

Die RAHMENRICHTLINIE LUFTQUALITÄT (1996) <strong>de</strong>r EU benennt in Artikel 9 die Anfor<strong>de</strong>rungen für Gebiete,<br />

in <strong>de</strong>nen die Werte unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte liegen. Artikel 9 besagt, dass<br />

die Mitgliedsstaaten eine Liste <strong>de</strong>r Gebiete und Ballungsräume, in <strong>de</strong>nen die Werte <strong>de</strong>r Schadstoffe<br />

unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte liegen, zu erstellen haben und<br />

die Mitgliedsstaaten in diesen Gebieten die Schadstoffwerte unter <strong>de</strong>n Grenzwerten halten und<br />

sich bemühen, die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit <strong>de</strong>r Strategie einer dauerhaften und<br />

umweltgerechten Entwicklung zu erhalten.<br />

Den in Artikel 9 beschriebenen Vorgaben trägt § 50 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) Rechnung. Dieser besagt, dass bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen in<br />

Gebieten, in <strong>de</strong>nen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r betroffenen Belange die Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen ist.<br />

Das BauGB übernimmt wie<strong>de</strong>rum die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 50 BImSchG an die Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen<br />

Luftqualität als Abwägungsbelang für die Bauleitplanung. So dass gemäß § 1 (6) 7 Buchstabe<br />

h BauGB, die Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in <strong>de</strong>nen die durch Rechtsverordnung<br />

zur Erfüllung von bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beschlüssen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft festgelegten<br />

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

Der Bebauungsplan bereitet im Zuge <strong>de</strong>r 1 <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> eine modifizierte Aufteilung in Ergänzung um eine<br />

kleinflächige Erweiterung <strong>de</strong>s rechtskräftigen Gewerbe- und Industriegebietes vor. Durch die Planung<br />

wer<strong>de</strong>n daher vermutlich keine beson<strong>de</strong>ren, für die Luftqualität entsprechen<strong>de</strong>r Gebiete relevan-<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 20<br />

ten Emissionen, die über die bisherige Planung hinausreichen ermöglicht, so dass sich keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen hinsichtlich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n und zu erhalten<strong>de</strong>n bestmöglichen Luftqualität<br />

erwarten lassen.<br />

3 Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> bewegt<br />

sich weitestgehend innerhalb <strong>de</strong>r räumlichen Grenzen <strong>de</strong>s bereits rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplans<br />

<strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> aus <strong>de</strong>m Jahre 1999. Zur Ver<strong>de</strong>utlichung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungen sind in<br />

Abbildung 5 die ursprüngliche sowie die Geltungsbereichsgrenze <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> sowie die Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r ursprünglichen und <strong>de</strong>r überarbeiteten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft skizziert. Im Zuge <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> verringert sich das im Osten als<br />

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft ausgewiesene<br />

Feldgehölz. Der zurückgenommene Bereich ist schräg schraffiert und die verbleiben<strong>de</strong>n bzw. neu ausgewiesenen<br />

Flächen zum Schutz, (…) von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft sind grau hinterlegt dargestellt<br />

(Abb. 5).<br />

Da sich sämtliche eingriffsrelevanten <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en zu<strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>n TGB 2 beziehen, beschränkt sich die<br />

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Tab. 3) auf die innerhalb <strong>de</strong>s TGB 2 gelegenen Flächen. Im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Bilanzierung wird <strong>de</strong>r gemäß Ursprungsbebauungsplan faktisch anzunehmen<strong>de</strong><br />

Bestand ergänzt um die südlichen Erweiterungsflächen <strong>de</strong>n Planungen <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> gegenübergestellt.<br />

Geltungsbereichsgrenze<br />

<strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

Gemäß <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> verringerter Flächenanteil<br />

von Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft<br />

GI<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007<br />

GI<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft gemäß<br />

<strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

Geltungsbereichsgrenze<br />

Ursprungsbebauungsplan<br />

Abb. 5: Eingriffsrelevante Flächenaufteilung<br />

in Teilgeltungsbereich<br />

2.


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 21<br />

Tab. 3: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007<br />

WP/qm Fläche je<br />

Nutzungstyp in qm<br />

Biotopwert<br />

Typ.Nr. Standard-Nutzungstyp vorher nachher vorher nachher<br />

Bestand<br />

Flächen ohne bisherige Widmung<br />

1<strong>1.</strong>191 Acker 16 1<strong>1.</strong>300 180.800<br />

03.211 Grünland frischer Standorte 27 <strong>1.</strong>271 34.317<br />

09.160 Lagerfläche 13 430 5.590<br />

10.610 Grasweg 21 185 3.885<br />

10.530 Schotterfläche 6 216 <strong>1.</strong>296<br />

Flächenwidmung gem. B-Plan "Herborner Straße" (Satzungsbeschluss: 1<strong>1.</strong>02.1999)<br />

10.710 GI, Dachflächen, nicht begrünt 3 25.982 77.946<br />

02.600 Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und<br />

Sträuchern (siedlungsbegleitend)<br />

20 7.977<br />

159.540<br />

1<strong>1.</strong>221 Grundstücksfreifläche 14 6.488 90.832<br />

02.200 Erhalt und Entwicklungsfläche<br />

41 3<strong>1.</strong>476 <strong>1.</strong>290.516<br />

10.510<br />

Planung<br />

Straßen und Wege, asphaltiert 3 2.983 8.949<br />

10.710 GI, Dachflächen, nicht begrünt 3 42.946 128.838<br />

1<strong>1.</strong>221 Grundstücksfreifläche 14 10.736 150.304<br />

10.510 Straßen und Wege, asphaltiert 3 <strong>1.</strong>755 5.265<br />

02.200 Erhalt und Entwicklungsfläche 41 28.036 <strong>1.</strong>149.476<br />

03.120 Streuobstwiese, neu angelegt * 28 4.835 135.380<br />

Summe 88.308 88.308 <strong>1.</strong>853.671 <strong>1.</strong>569.263<br />

Biotopwertdifferenz 284.408<br />

* Der Biotopwert <strong>de</strong>r geplanten Streuobstwiese 03.120 von 23 Wertpunkten/qm wird aufgrund <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n positiven<br />

Wirkungen auf das Kleinklima sowie das Landschaftsbild gemäß 2.3 Anlage 2 KV um 5 Wertpunkte aufgewertet, so dass ein<br />

Biotopwert von 28 Wertpunkten/qm als Rechengrundlage herangezogen wird.<br />

Für die vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft verbleibt ein Defizit von 284.408 Biotopwertpunkten.<br />

Regelungen zur externen Kompensation <strong>de</strong>s errechneten Defizits fin<strong>de</strong>n Eingang in die Entwurfsfassung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplans.<br />

4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung<br />

<strong>de</strong>r Planung<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung:<br />

Perspektivisch könnten sich auch bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Planung Gewerbe- und Industriebetriebe<br />

in hiesigem Gebiet ansie<strong>de</strong>ln, da es sich bei <strong>de</strong>n Flächen <strong>de</strong>s Geltungsbereiches in<br />

weiten Teilen um ein bereits rechtskräftiges Baugebiet han<strong>de</strong>lt. Die südlichen, neu hinzu gekommenen<br />

Flächen hingegen wür<strong>de</strong>n bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung vermutlich weiterhin <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Nutzung<br />

(Acker, Grünland, Holzlagerbereich) unterliegen. Eine erhöhte naturschutzfachliche Wertigkeit<br />

kann diesen Flächen momentan nicht zu gesprochen wer<strong>de</strong>n. Auch bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung<br />

ist nicht mit einer wertgeben<strong>de</strong>n Entwicklung <strong>de</strong>r Flächen zu rechnen.


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 22<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung:<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung kommt es in Teilgeltungsbereich 2 zur Ansiedlung einer Speditionsfirma.<br />

Durch <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Bebauungsplan aus <strong>de</strong>m Jahre 1999 ist bereits eine bauliche Nutzung als<br />

Gewerbe- und Industriegebiet zulässig. Die nun vorbereitete <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>de</strong>hnt<br />

die Baugrundstücke in Teilgeltungsbereich 2 zu Lasten ausgewiesener Flächen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft sowie südlich angrenzen<strong>de</strong>r landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen aus. Da es sich bei <strong>de</strong>n neu in Anspruch genommenen Flächen, nicht um die höherwertigen<br />

Magerrasenbereiche han<strong>de</strong>lt, ergeben sich in diesem Bereich keine schwerwiegen<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen.<br />

Trotz<strong>de</strong>m führen die vorbereiteten <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en zu einer, wenn auch nur kleinflächigen,<br />

Verkleinerung <strong>de</strong>r Gehölzstruktur und ermöglichen ein näheres Heranrücken <strong>de</strong>r baulichen Anlagen.<br />

Aber auch bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r vorbereiteten <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> führt die Ansiedlung eines Gewerbeund<br />

Industriegebietes vor Ort zu Beunruhigungen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m Feldgehölz und <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Offenlandbereichen<br />

(inkl. Auenraum <strong>de</strong>s Rehbachs) beheimateten Avifauna.<br />

5 Angaben zu in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Die Rückbesinnung auf bereits bauleitplanerisch abgesicherte Gebiete, die lediglich aufgrund verän<strong>de</strong>rter<br />

Rahmenbedingungen nicht mehr in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Form zu vermarkten sind, ist unter ökologischen<br />

Gesichtspunkten erstrebenswert, um an<strong>de</strong>re möglicherweise ungestörtere und hochwertigere<br />

ökologische Bereiche vor einer Überplanung zu bewahren.<br />

6 Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Gemäß § 4c BauGB sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf<br />

Grund <strong>de</strong>r Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen, um insbeson<strong>de</strong>re unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in <strong>de</strong>r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommune soll dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe<br />

b <strong>de</strong>r Anlage zum BauGB angegebenen Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen <strong>de</strong>r<br />

Behör<strong>de</strong>n nach § 4 Abs.3 BauGB nutzen.<br />

Hierzu ist anzumerken, dass es keine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich <strong>de</strong>s Zeitpunktes<br />

und <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>s Monitorings gibt. Auch sind Art und Umfang <strong>de</strong>r zu ziehen<strong>de</strong>n Konsequenzen<br />

nicht festgelegt. Im Rahmen <strong>de</strong>s Monitorings geht es insbeson<strong>de</strong>re darum unvorhergesehene, erhebliche<br />

Umweltauswirkungen zu ermitteln.<br />

In eigener Zuständigkeit kann die Stadt Herborn im vorliegen<strong>de</strong>n Fall nicht viel mehr tun, als die Umsetzung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten, welches ohnehin Bestandteil einer verantwortungsvollen<br />

Städtebaupolitik ist. Ein sinnvoller Ansatzpunkt ist, festzustellen, ob die Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verringerung umgesetzt wur<strong>de</strong>n. Es erscheint sinnvoll, die Überwachung auf solche Umweltauswirkungen<br />

zu konzentrieren, für die auch nach Abschluss <strong>de</strong>r Umweltprüfung noch Prognoseunsicherheiten<br />

bestehen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 23<br />

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung <strong>de</strong>r Angaben<br />

Die Stadt Herborn plant im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplans <strong>„Herborner</strong><br />

<strong>Straße“</strong> im Stadtteil Hörbach die teilräumige <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s bereits rechtskräftig ausgewiesenen Gewerbe-<br />

und Industriegebietes, um die Ausnutzbarkeit <strong>de</strong>r Bauflächen im Plangebiet zu optimieren.<br />

Die Festsetzungen zur <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> bezüglich <strong>de</strong>s zulässigen<br />

Maßes <strong>de</strong>r baulichen Nutzung überschreiten die Vorgaben <strong>de</strong>s rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplanes.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n und Wasser kommt es daher zu zusätzlichen Eingriffswirkungen.<br />

Das Vorhaben führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen<br />

Luftqualität. Die im Rahmen <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> getroffenen Festsetzungen zur Einund<br />

Durchgrünung <strong>de</strong>s Plangebiets dürften zu einer wirksamen Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffsfolgen auf<br />

das Kleinklima und die Lufthygiene beitragen.<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes ist das Vorhaben aufgrund <strong>de</strong>r angetroffenen Artzusammensetzung<br />

und Biotopstrukturen (Ausnahmen hiervon bil<strong>de</strong>n die reliktischen Magerrasenvorkommen innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Feldgehölzstruktur und das Feldgehölz) insgesamt als konfliktarm einzustufen. Im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> kommt es zur teilräumigen Überplanung<br />

<strong>de</strong>r als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur<br />

und Landschaft festgesetzten Gehölzstruktur. Der innerhalb <strong>de</strong>s Gehölzes vorhan<strong>de</strong>ne Magerrasen<br />

wird von <strong>de</strong>r Überplanung hingegen nicht tangiert. Der ehemals zwischen Baufläche und Feldgehölz<br />

festgesetzte und als Pufferbereich anzusehen<strong>de</strong> Pflanzstreifen wird ebenfalls zurückgenommen, so<br />

dass die baulichen Anlagen nun unmittelbar bis an das Feldgehölz heranreichen. Der anteilige Verlust<br />

<strong>de</strong>r für Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft festgesetzten Fläche ist aufgrund <strong>de</strong>r hier vorkommen<strong>de</strong>n<br />

anthropogen geprägten Strukturen (Hochsitz, Na<strong>de</strong>lgehölz, Hochstau<strong>de</strong>nflur, Gehölzschnitt) voraussichtlich<br />

nicht mit erheblichen Folgen hinsichtlich <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes verbun<strong>de</strong>n. In Kombination<br />

mit <strong>de</strong>m zuvor thematisierten, direkten Heranrücken <strong>de</strong>r Bebauung führt das Planvorhaben gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Ursprungsplanung jedoch zu einer erhöhten Beunruhigung <strong>de</strong>r Lebensraumbedingungen<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Feldgehölzes.<br />

Das Plangebiet stellt mit Ausnahme <strong>de</strong>r verbliebenen Magerrasenrestvorkommen in weiten Teilen keinen<br />

Bereich mit nennenswerter Be<strong>de</strong>utung für die biologische Vielfalt dar. Da sich die sensiblen Bereiche<br />

innerhalb <strong>de</strong>r zum Erhalt festgesetzten Flächen befin<strong>de</strong>n, ergibt sich durch die Planung jedoch<br />

kein erhöhtes Konfliktpotential bezüglich <strong>de</strong>s Erhalts und <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt.<br />

Im Hinblick auf das Landschaftsbild ist trotz <strong>de</strong>r anthropogenen Vorbelastungen mit zusätzlichen Eingriffswirkungen<br />

auf das Landschaftsbild zu rechnen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass durch <strong>de</strong>n Ursprungsbebauungsplan<br />

eine großflächige industrielle Bebauung vor Ort schon bauleitplanerisch abgesichert<br />

ist, kann allerdings davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass die hier vorbereiteten Modifikationen und<br />

Erweiterungen zwar zu einer weiteren Verdichtung führen, jedoch letztlich keine gravieren<strong>de</strong>n Landschaftskonflikte<br />

neu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Umweltbelang Mensch, Gesundheit und Bevölkerung kommt es im Hinblick auf <strong>de</strong>n Aspekt<br />

Wohnen und Erholung nicht zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen.<br />

Im Geltungsbereich sind voraussichtlich keine Kultur- o<strong>de</strong>r sonstigen Sachgüter betroffen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> (14,16 ha)<br />

bewegt sich größtenteils innerhalb <strong>de</strong>r räumlichen Grenzen <strong>de</strong>s bereits rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplans<br />

<strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong> aus <strong>de</strong>m Jahre 1999. Die hinzu kommen<strong>de</strong>n Erweiterungsflächen<br />

im Südosten <strong>de</strong>s Teilgeltungsbereiches 2 belaufen sich auf 1,34 ha. Da sich sämtliche eingriffsrelevanten<br />

<strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en auf Teilgeltungsbereich 2 beschränken, bezieht sich die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

auch lediglich auf die innerhalb <strong>de</strong>s TGB 2 gelegenen Flächen. Die Bilanzierung ergibt,<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 24<br />

dass für die vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft ein Defizit von 284.408 Biotopwertpunkten<br />

verbleibt. Regelungen zur externen Kompensation <strong>de</strong>s errechneten Defizits fin<strong>de</strong>n Eingang in die Entwurfsfassung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r vorzunehmen<strong>de</strong>n Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands ist aufgrund<br />

<strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplanes auch bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Planung mittelfristig<br />

mit <strong>de</strong>r Ansiedlung eines Gewerbe- und Industriebetriebes an hiesigem Standort zu rechnen. Die<br />

südlichen, neu hinzu gekommenen Flächen hingegen wür<strong>de</strong>n bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung vermutlich<br />

weiterhin <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Nutzung (Acker, Grünland, Holzlagerbereich) unterliegen. Eine erhöhte<br />

naturschutzfachliche Wertigkeit kann diesen Flächen momentan nicht zu gesprochen wer<strong>de</strong>n. Auch<br />

bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung ist nicht mit einer wertgeben<strong>de</strong>n Entwicklung <strong>de</strong>r Flächen zu rechnen.<br />

Gegenüber <strong>de</strong>r Ursprungsplanung wer<strong>de</strong>n sich bei Durchführung <strong>de</strong>r <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> die Baugrundstücke<br />

in Teilgeltungsbereich 2 zu Lasten ausgewiesener Flächen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft sowie südlich angrenzen<strong>de</strong>r landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen aus<strong>de</strong>hnen. Da es sich bei <strong>de</strong>n neu in Anspruch genommenen Flächen, nicht um die wertgeben<strong>de</strong>n<br />

Magerrasenbereiche han<strong>de</strong>lt, ergeben sich in diesem Bereich keine schwerwiegen<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigungen. Trotz<strong>de</strong>m führen die vorbereiteten <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en zu einer, wenn auch nur kleinflächigen,<br />

Verkleinerung <strong>de</strong>r Gehölzstruktur und ermöglichen ein näheres Heranrücken <strong>de</strong>r baulichen<br />

Anlagen. Aber auch bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r vorbereiteten <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> führt die Ansiedlung eines<br />

Gewerbe- und Industriegebietes vor Ort zu Beunruhigungen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m Feldgehölz und <strong>de</strong>n<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Offenlandbereichen (inkl. Auenraum <strong>de</strong>s Rehbachs) beheimateten Avifauna.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r anzugeben<strong>de</strong>n Maßnahmen zur Überwachung <strong>de</strong>r unvorhergesehenen, erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ist die Stadt Herborn v.a. auf die Informationen <strong>de</strong>r Fachbehör<strong>de</strong>n angewiesen.<br />

In eigener Zuständigkeit kann die Stadt im vorliegen<strong>de</strong>n Fall nicht viel mehr tun, als die Umsetzung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten, welches ohnehin Bestandteil einer verantwortungsvollen Städtebaupolitik<br />

ist. Es erscheint sinnvoll, die Überwachung auf solche Umweltauswirkungen zu konzentrieren,<br />

für die auch nach Abschluss <strong>de</strong>r Umweltprüfung noch Prognoseunsicherheiten bestehen.<br />

8 Literatur<br />

22. BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZVERORDNUNG (BIMSCHVO) vom 1<strong>1.</strong> September 2002 (BGBl. I S. 3626).<br />

ATV-DVWK (2000): Merkblatt M 153: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Nie<strong>de</strong>rschlagswasser,<br />

Hennef (GFA).<br />

BAUGESETZBUCH (BAUGB) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 1 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 2<strong>1.</strong> Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Stand 8/12/2003): Informationsplattform/ www.biologischevielfalt.<strong>de</strong><br />

DIERKES, C., GÖBEL P., COLDEWEY W., G. (HydroCon GmbH angepasste Technologie im Umweltschutz,<br />

2005): Entwicklung und Optimierung eines kombinierten unterirdischen Reinigungs- und<br />

Versickerungssystems für Regenwasser, Abschlussbericht geför<strong>de</strong>rt von <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sstiftung<br />

Umwelt unter Az. 18622, Münster.<br />

EISELE, G. (1999): Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung, Leitfa<strong>de</strong>n für Planer, Ingenieure,<br />

Architekten, Kommunen und Behör<strong>de</strong>n. Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Verkehr Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg, Stuttgart.<br />

HESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (Hrsg. 1999): Bo<strong>de</strong>nkarte von Hessen 1:50.000, Blatt 5314<br />

Dillenburg, Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, Stadtteil Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> Straße, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 25<br />

HESS. LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (Hrsg., 2004): Lufthygienischer Jahresbericht für das<br />

Jahr 2003, Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMFULRV,<br />

2007A): Offenlage im Rahmen <strong>de</strong>s Anhörungsverfahrens zum Erlass <strong>de</strong>r Verordnung Natura-<br />

2000 nach §32 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz,<br />

http://natura2000-verordnung.hessen.<strong>de</strong>/ffh_erhaltungsziele.php?ID=5315-304<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMFULRV,<br />

2007B): Offenlage im Rahmen <strong>de</strong>s Anhörungsverfahrens zum Erlass <strong>de</strong>r Verordnung Natura-<br />

2000 nach §32 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz,<br />

http://natura2000-verordnung.hessen.<strong>de</strong>/viewer.htm?TYP=FFH&ID=5315-304<br />

KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt. Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg., 2002): Bo<strong>de</strong>nfilter zur Regenwasserbehandlung<br />

im Misch- und Trennsystem, Karlsruhe.<br />

RETTERMAYER, M. (2004): Monitoring gemäß SUP-Richtline in <strong>de</strong>r Regional- und Flächennutzungsplanung,<br />

Diplomarbeit am Fachbereich Architektur / Raum- und Umweltplanung / Bauingenieurwesen<br />

<strong>de</strong>s Studiengangs Raum- und Umweltplanung an <strong>de</strong>r Technischen Universität Kaiserslautern,<br />

Kaiserslautern.<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN (2001): Regionalplan Mittelhessen. Gießen.<br />

RICHTLINIE 96/62/EG DES EUROPÄISCHEN RATES über die Beurteilung und die Kontrolle <strong>de</strong>r Luftqualität<br />

(Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie) vom 27. September 1996.<br />

9 Anhang<br />

Bestandskarte, unmaßstäblich verkleinert<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007


Stadt Herborn, STT Hörbach, Bebauungsplan <strong>„Herborner</strong> <strong>Straße“</strong>, <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>, Umweltbericht 26<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n - 05/2007

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