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Bebauungsplan Jügesheim Nr. 17.1 „Zwischen Ostring und Lange ...

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Anlage<br />

Stadt Rodgau<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong><br />

<strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“<br />

1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 17<br />

Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Biol. Christian Jockenhövel<br />

Planungsbüro Holger Fischer - Konrad-Adenauer-Straße 16 - 35440 Linden - Tel. 06403 9537-0 Fax 9537-30


Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 2<br />

Inhalt:<br />

1 Beschreibung der Planung<br />

2 Lage, Nutzung <strong>und</strong> naturräumliche Einordnung<br />

3 Darstellungen des Landschaftsplans sowie von sonstigen Plänen<br />

4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwässern<br />

5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie<br />

6 Sparsamer Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

7 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />

7.1 Boden <strong>und</strong> Wasser<br />

7.2 Klima <strong>und</strong> Luft<br />

7.3 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

7.4 Biologische Vielfalt<br />

7.5 Landschaft<br />

7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />

7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

7.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

1 Beschreibung der Planung<br />

Die Stadt Rodgau plant im Stadtteil <strong>Jügesheim</strong> im Rahmen der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

<strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet<br />

liegt innerhalb des Siedlungsgefüges von <strong>Jügesheim</strong> <strong>und</strong> umfasst das zwischen <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Lange</strong> Straße befindliche Sportgelände der Turngesellschaft <strong>Jügesheim</strong>. Der Geltungsbereich besitzt<br />

eine Größe von rd. 1,7 ha.<br />

Die Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) für das Gebiet beträgt 0,4. Die GRZ gibt den maximal überbaubaren<br />

Flächenanteil eines Baugr<strong>und</strong>stücks an, der gemäß § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauN-<br />

VO) um bis zu 50 % überschritten werden darf. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse liegt bei Z = II.<br />

Die maximale Gebäudehöhe wird auf 7 m Traufhöhe <strong>und</strong> 12 m Firsthöhe bei Gebäuden mit<br />

gegeneinanderlaufenden Dachflächen <strong>und</strong> bei Gebäuden mit Pultdach auf 9 m Oberkante unterer<br />

<strong>und</strong> 12 m oberer Pultdachabschluss festgesetzt. Festgesetzt wird zudem die offene Bauweise.<br />

2 Lage, Nutzung <strong>und</strong> naturräumliche Einordnung<br />

Nach KLAUSING (1988) 1 befindet sich das Plangebiet im Übergangsbereich der naturräumlichen Untereinheiten<br />

232.220 Steinheimer Terrasse <strong>und</strong> 232.221 Rodauniederung (Haupteinheit 232 Untermainebene).<br />

Die Höhenlage beträgt etwa 125 m ü. NN.<br />

3 Darstellungen des Landschaftsplans sowie von sonstigen Plänen<br />

Dem Landschaftsplan sind keine spezifischen Zielaussagen für das Plangebiet zu entnehmen. Der<br />

Regionalplan Südhessen 2000 stellt den Bereich des Plangebietes als Siedlungsbereich, Bestand<br />

dar. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt Wohnbaufläche dar.<br />

1 KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hess. Landesamt für Umwelt (Hrsg.)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 05/2007


Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 3<br />

4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwässern<br />

Da aus geplanter (Allgemeines Wohngebiet) <strong>und</strong> umgebender Nutzung (Wohngebiete) kein immissionsschutzrechtliches<br />

Konfliktpotential resultiert, sieht der <strong>Bebauungsplan</strong> keine besonderen auf die<br />

Belange des Immissionsschutzes ausgerichteten Festsetzungen vor.<br />

Sämtliche entstehenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Über die üblichen zu erwartenden<br />

Abfälle hinausgehend sind derzeit keine aus der künftigen Nutzung entstehenden Sonderabfallformen<br />

absehbar.<br />

Die entstehenden Schmutzwassermengen werden über den bestehenden Abwasserkanal bzw. nach<br />

Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur ordnungsgemäß abgeführt.<br />

Einen Beitrag zur Reduzierung anfallenden Oberflächenabflusses leisten die Vorgaben in der Stellplatzsatzung<br />

der Stadt Rodgau. Festsetzungen zur wasserdurchlässigen Befestigung werden aufgr<strong>und</strong><br />

des hoch anstehenden Gr<strong>und</strong>wassers keine getroffen.<br />

5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie<br />

Zu diesen Belangen enthält der <strong>Bebauungsplan</strong> keine gesonderten Regelungen.<br />

6 Sparsamer Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Generell entspricht die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s aufgr<strong>und</strong> der mit der Planung ermöglichten<br />

erhöhten Ausnutzung des Innenbereichs dem Gebot zum sparsamen Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden,<br />

da hierüber der Druck auf „neue“ Flächenausweisungen außerhalb der bebauten Ortslage vermindert<br />

werden kann.<br />

7 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />

7.1 Boden <strong>und</strong> Wasser<br />

Im Rahmen der Planung kommt es zu einer weiteren Versiegelung von Bodenflächen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

langjährig gegebenen Nutzung als Sportplatzgelände <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Befestigung <strong>und</strong><br />

großflächigen Verdichtung des Bodens ist jedoch durchweg von einem gestörten Infiltrationsvermögen<br />

des Bodens <strong>und</strong> einer Beeinträchtigung des Bodenlebens auszugehen, wodurch das Konfliktpotential<br />

für Boden <strong>und</strong> Wasserhaushalt abgemildert wird.<br />

Um gr<strong>und</strong>sätzlich mit Bodenversiegelungen verb<strong>und</strong>enen negativen Effekten (Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />

des Niederschlagswassers, Erhöhung des Spitzenabflusses der Vorfluter, steigende<br />

Hochwasserspitzen, Verringerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung) entgegen zu wirken, enthält der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

folgenden Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen:<br />

• Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, soll von demjenigen, bei dem es anfällt, verwertet<br />

werden, wenn wasserwirtschaftliche <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitliche Belange nicht entgegenstehen. Niederschlagswasser<br />

soll darüber hinaus in geeigneten Fällen versickert werden<br />

Insgesamt bleibt die Planung aufgr<strong>und</strong> der am Standort gegebenen Vorbelastungen ohne schwerwiegende<br />

nachteilige Wirkungen auf die Schutzgüter Boden <strong>und</strong> Wasser.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 05/2007


Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 4<br />

7.2 Klima <strong>und</strong> Luft<br />

Die Flächen im Änderungsbereich sind – wie alle gehölzarmen Offenlandbereiche - von starken Temperaturschwankungen<br />

geprägt, die sich an heißen Sommertagen in einer starken Erwärmung der<br />

oberen Bodenschichten ausdrücken, vor allem in Strahlungsnächten aber auch zur Produktion von<br />

Kaltluft führen.<br />

Die innerhalb des Plangebietes vorgesehene Nutzung als Wohngebiet lässt aufgr<strong>und</strong> des begrenzten<br />

Versiegelungsgrades in Verbindung mit der dadurch zu erwartenden guten Durchgrünung jedoch keine<br />

wesentlichen nachteiligen Wirkungen auf - für die vorhandene Wohnbebauung - wichtige klimatische<br />

Funktionen, wie die Versorgung mit Frisch- oder Kaltluft, erwarten.<br />

Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich vor allem auf das Plangebiet selbst<br />

konzentrieren, wo mit einer Einschränkung der Verdunstung <strong>und</strong> einem geringfügigen Anstieg der<br />

Durchschnittstemperatur zu rechnen ist. Wirksame Möglichkeiten zur Minimierung der beschriebenen<br />

Effekte bestehen vor allem in einer großzügigen, die Beschattung fördernden Bepflanzung der nicht<br />

überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen mit großkronigen Laubbäumen.<br />

7.3 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

Zur Erfassung der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen des Plangebiets wurde eine Geländebegehung im Dezember<br />

2006 durchgeführt. Die Ergebnisse werden nachfolgend beschrieben <strong>und</strong> sind in der Bestandskarte<br />

(Anhang) kartographisch umgesetzt.<br />

Der überplante Bereich wird überwiegend von den Sportfeldern der TGS <strong>Jügesheim</strong> eingenommen.<br />

Es handelt sich um das Fußballfeld (Sportrasen) im Osten des Plangebietes sowie westlich daran<br />

anschließende ebenfalls von Sportrasen eingenommene Übungsflächen (Abb. 1).<br />

Abb. 1: Fußballfeld Abb. 2: Beachvolleyball-Feld<br />

Im Südwesten der Sportfelder findet sich ein Kiosk-Container (Abb. 3, am Spielfeldrand des Fußballplatzes)<br />

mit umgebenden befestigten Flächen, ein mit Sand ausgestattetes Beachvolleyball-Feld<br />

(Abb. 2) sowie eine 3 m breite zu Übungszwecken dienende Waschbetonwand (Abb. 4). Im Umfeld<br />

des Containers wurden drei Korkenzieherweiden (Salix matsudana-Zierform, Stammdurchmesser 10-<br />

20 cm) angepflanzt (Abb. 3). Darüber hinaus finden sich in diesem Bereich kleinere Aufschüttungen<br />

(Abb. 4), welche wie eine weitere kleine Fläche von Ruderalfluren frischer Standorte eingenommen<br />

werden. Nachfolgend aufgeführte Pflanzenarten wurden im Rahmen der Geländebegehung als charakteristisch<br />

erhoben.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 05/2007


Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 5<br />

Einjähriges Berufskraut Erigeron annuus<br />

Gemeine Schafgarbe Achillea millefolium<br />

Gemeiner Beifuß Artemisia vulgaris<br />

Gemeiner Löwenzahn Taraxacum officinalis<br />

Geruchlose Kamille Matricaria inodora<br />

Rainfarn Tanacetum vulgare<br />

Rauhe Gänsedistel Sonchus asper<br />

Rote Taubnessel Lamium maculatum<br />

Schwarzer Nachtschatten Solanum nigrum<br />

Spitzwegerich Plantago lanceolata<br />

Vogelmiere Stellaria media<br />

Weiße Taubnessel Lamium album<br />

Die r<strong>und</strong>e Aufschüttung wird teilweise zu Übungszwecken genutzt <strong>und</strong> ist in diesen Bereichen durch<br />

Rohboden gekennzeichnet.<br />

Abb. 3: Kiosk-Container mit Eingrünung Abb. 4: Waschbetonwand / Aufschüttung<br />

Der westliche zum <strong>Ostring</strong> hin orientierte Bereich des Plangebietes wird vom Sportlerheim sowie umgebenden<br />

befestigten Flächen eingenommen (Abb. 5 <strong>und</strong> 6). Westlich des Gebäudes stockt eine Linde<br />

(Tilia spec., Stammdurchmesser 30-40 cm). Östlich dieses Bereichs finden sich eine weitere Korkenzieherweide<br />

(Salix matsudana-Zierform, Stammdurchmesser 20 cm), ein größeres Rankgerüst<br />

sowie eine kurze Thuja-Hecke (Thuja spec.).<br />

Abb. 5: Sportlerheim / Linde Abb. 6: Befestigte Flächen südl. Sportlerheim<br />

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Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 6<br />

Bei den innerhalb des Plangebietes angetroffenen Biotoptypen handelt es sich ausschließlich um<br />

stark anthropogen geprägte (Sportrasen, Ziergehölze) bzw. weit verbreitete (Ruderalfluren frischer<br />

Standorte) Vegetationseinheiten geringer Entwicklungsdauer ohne Vorkommen von seltenen oder<br />

gefährdeten Pflanzenarten.<br />

Insgesamt kommt dem Plangebiet aus naturschutzfachlicher Sicht lediglich eine geringe Bedeutung<br />

zu, womit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere <strong>und</strong> Pflanzen zu<br />

erwarten sind.<br />

7.4 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2 drei ineinander greifende<br />

Ebenen der Vielfalt:<br />

• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />

• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben <strong>und</strong> Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />

• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention), verfolgt<br />

drei Ziele:<br />

• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />

• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong><br />

• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />

Da das Plangebiet keine besondere Bedeutung für die biologische Vielfalt besitzt, treten diesbezüglich<br />

keine erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />

7.5 Landschaft<br />

Das Landschafts- bzw. Ortsbild im Einwirkungsbereich des Vorhabens wird maßgeblich durch die<br />

vorhandenen Sportfelder sowie die umgebende Wohnbebauung neueren Datums geprägt (Abb. 7).<br />

Der beanspruchte Bereich ist insgesamt als größere unbebaute Fläche ohne nennenswerte Funktionen<br />

für das Ortsbild zu bewerten.<br />

Am <strong>Ostring</strong> erfüllt die vorhandene Linde durchgrünende <strong>und</strong> auflockernde Wirkungen (Abb. 8). Ihr<br />

Erhalt ist daher aus landschaftspflegerischer Sicht zu empfehlen.<br />

2 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattformform/ www.biologischevielfalt.de<br />

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Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 7<br />

Abb. 7: Sportfelder / umgebende Wohnhäuser Abb. 8: <strong>Ostring</strong> / Linde / Sportlerheim<br />

Insgesamt sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Wirkungen für das Ortsbild zu erwarten.<br />

Zur Eingliederung der zusätzlichen Bebauung dienen – neben den Festsetzungen zu Art <strong>und</strong><br />

Maß der baulichen Nutzung, welche den der umgebenden Bebauung entsprechen - die Festsetzungen<br />

zur Anpflanzung von heimischen Laubbäumen <strong>und</strong> –sträuchern.<br />

7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

<strong>und</strong> / oder Europäischen Vogelschutzgebieten kommt <strong>und</strong> auch im Einwirkungsbereich keine<br />

entsprechenden Gebiete vorhanden sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden.<br />

7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

Siedlung/Wohnen<br />

Da sich das Vorhaben in seiner Art in die im Umfeld vorhandene Wohnbebauung einfügt, ergeben<br />

sich keine nachteiligen Auswirkungen.<br />

Erholung<br />

Da das Plangebiet nicht öffentlich zugänglich ist, hat es derzeit für die Naherholung der umgebenden<br />

Wohngebiete keine weitere Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass während des Betriebs Lärmbeeinträchtigungen<br />

im Bereich der benachbarten Wohnbebauung auftreten.<br />

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Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 8<br />

7.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter werden durch die Maßnahme voraussichtlich nicht betroffen. Sollten<br />

im Rahmen der Erdarbeiten dennoch unerwartet Hinweise auf Bodendenkmale auftreten, ist umgehend<br />

die dafür zuständige Behörde zu informieren. F<strong>und</strong>e <strong>und</strong> F<strong>und</strong>stellen sind in unverändertem<br />

Zustand zu erhalten <strong>und</strong> in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />

7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

Die durch den <strong>Bebauungsplan</strong> ermöglichte Bebauung wird keine besonderen, für die Luftqualität entsprechender<br />

Gebiete relevante Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden <strong>und</strong> zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität<br />

führen wird.<br />

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Stadt Rodgau, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Jügesheim</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>17.1</strong> <strong>„Zwischen</strong> <strong>Ostring</strong> <strong>und</strong> <strong>Lange</strong> Straße“ 1. Änderung 9<br />

Anhang: Bestandskarte der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert)<br />

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