Begruendung - beteiligungsverfahren-baugb.de
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Stadt Haiger, Kernstadt<br />
Begründung<br />
zum Vorentwurf <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes „Hohleichenrain (1. Teilabschnitt)“<br />
Planstand: 07.09.2012<br />
Bearbeiter<br />
Dipl.-Ing. Raumplanung Nina Späth<br />
Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n Tel 06403 9537 – 0 Fax 9537-30
Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 2<br />
Inhalt<br />
1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 3<br />
1.1 Veranlassung und Planziel..................................................................................................... 3<br />
1.2 Räumlicher Geltungsbereich.................................................................................................. 6<br />
1.3 Übergeordnete Planungen..................................................................................................... 7<br />
2 Inhalt und Festsetzungen ............................................................................................................... 8<br />
2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung...................................................................................................... 8<br />
2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung................................................................................................. 10<br />
2.3 Überbaubare Grundstücksfläche ......................................................................................... 10<br />
2.4 Verkehrsflächen ................................................................................................................... 11<br />
3 Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange .................................................................... 11<br />
3.1 Eingriffsregelung .................................................................................................................. 11<br />
3.2 Umweltprüfung ..................................................................................................................... 11<br />
4 Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz ......................................................................................... 11<br />
5 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten......................................................................................... 12<br />
6 Immissionsschutz.......................................................................................................................... 12<br />
7 Denkmalschutz ............................................................................................................................. 12<br />
8 Sonstige Infrastruktur.................................................................................................................... 12<br />
9 Bo<strong>de</strong>nordnung .............................................................................................................................. 12<br />
10 Städtebauliche Vorkalkulation ...................................................................................................... 12<br />
Anlagen:<br />
- Planungsbüro Holger Fischer: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hohleichenrain (1. Teilabschnitt)“<br />
Stand 09/2012<br />
- Stadt Haiger: Standortentwicklung „ehemals Formatgelän<strong>de</strong>“ für Gewerbe und großflächigen<br />
Han<strong>de</strong>l in Haiger, hier: Potentialflächenanalyse / Alternativenprüfung, Stand 10.11.2011<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012
Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 3<br />
1 Vorbemerkungen<br />
1.1 Veranlassung und Planziel<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Bauleitplanung ist das ehemalige Format-Gelän<strong>de</strong> im Osten von Haiger.<br />
Die Fertigung und <strong>de</strong>r Vertrieb von Format-Küchen wur<strong>de</strong> En<strong>de</strong> Dezember 2009 eingestellt. Die<br />
über 100-jährige Firmengeschichte begann 1895 mit <strong>de</strong>r Gründung einer Schreinerei in Haiger, die<br />
nach <strong>de</strong>n Jahren <strong>de</strong>s Aufbaus zur Haigeraner Möbelfabrik wur<strong>de</strong>. Die Grün<strong>de</strong>rfamilie Franz startete<br />
1928 mit <strong>de</strong>r Serienproduktion von Küchenmöbeln. Mitte <strong>de</strong>r 1950er Jahre firmierte das Möbelwerk<br />
um und wur<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Format-Möbelwerken. In <strong>de</strong>n 1970er Jahren war <strong>de</strong>ssen Blütezeit: Die MDF-<br />
Front „Euroforma“ brachte eine branchenweite Reputation und sorgte für einen großen wirtschaftlichen<br />
Erfolg. 1989 verkaufte die Inhaberfamilie Franz ihre Anteile an <strong>de</strong>n Küchenbauer Groß & Meinert,<br />
auch dieser existiert heute nicht mehr. Nach einer ersten Insolvenz wur<strong>de</strong> 1993 die Format Küchen<br />
GmbH & Co. KG gegrün<strong>de</strong>t. Im Herbst 2007 stieg <strong>de</strong>r Finanzinvestor CFC Industriebeteiligungen<br />
aus Dortmund ein. CFC verkaufte alsbald seine Anteile wie<strong>de</strong>r und besiegelte damit das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Unternehmens.<br />
Für die Stadt Haiger han<strong>de</strong>lt es sich hierbei schon allein <strong>de</strong>shalb um eine Insolvenz von beson<strong>de</strong>rer<br />
Be<strong>de</strong>utung, weil <strong>de</strong>r ehemalige Produktionsstandort an exponierter Lage unmittelbar an <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />
im Zuge <strong>de</strong>r B277 liegt. Nach<strong>de</strong>m alle er<strong>de</strong>nklichen Bemühungen, das Ensemble mit seinen<br />
speziell auf die Herstellung von Küchen ausgelegten Fertigungsstraßen einer gleichartigen o<strong>de</strong>r<br />
sonstigen gewerblich-industriellen Folgenutzung zuzuführen, bisher gescheitert sind, versucht die<br />
Stadt Haiger nunmehr durch Abbruch und Neubebauung eine Kombination aus Einzelhan<strong>de</strong>l und Gewerbe<br />
an <strong>de</strong>m Traditionsstandort anzuordnen, um <strong>de</strong>n sukzessiven Verfall und die hiervon ausgehen<strong>de</strong>n<br />
negativen städtebaulichen Folgen zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung <strong>de</strong>r Stadt Haiger hat daher auch in ihrer Sitzung am 12.05.2010<br />
einer Beschlussvorlage zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Hohleichenrain (1. Teilabschnitt)“ und<br />
<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes in diesem Bereich mit großer Mehrheit zugestimmt. Ziel ist<br />
es, das Bauplanungsrecht für Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen zu schaffen, die gera<strong>de</strong> im Bereich <strong>de</strong>s mittelund<br />
langfristigen Bedarfs <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Einzelhan<strong>de</strong>lsbesatz ergänzen und dazu beitragen, das<br />
Mittelzentrum Haiger als Einzelhan<strong>de</strong>lsstandort zu stärken, wie dies auch die „Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />
Einzelhan<strong>de</strong>lskonzeptes für die Stadt Haiger“ aus <strong>de</strong>m Jahr 2009 empfiehlt. Hierin wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r<br />
GMA festgestellt, dass in einzelnen Bedarfsbereichen keine <strong>de</strong>r Versorgungsfunktion angemessene<br />
Verkaufsflächenausstattung vorhan<strong>de</strong>n ist. Angebots<strong>de</strong>fizite seien insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Lebensmittelversorgung<br />
sowie bei <strong>de</strong>n innenstadttypischen Sortimenten Bekleidung, Schuhe und Sport festgestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Der Einzelhan<strong>de</strong>l in <strong>de</strong>r Stadt Haiger bin<strong>de</strong> gegenwärtig nur ca. 69 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Stadt vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Kaufkraft, rd. 1/3 fließe an an<strong>de</strong>re Einkaufsorte ab. In <strong>de</strong>n Warengruppen <strong>de</strong>s mittelfristigen<br />
Bedarfs mit <strong>de</strong>n Sortimenten Bücher, Schreib- und Spielwaren und Bekleidung, Schuhe, Sport betrage<br />
die Kaufkraftbindungsquote ca. 42 – 54 %, so dass „regionale Konkurrenzwirkungen“ <strong>de</strong>utlich wer<strong>de</strong>n.<br />
Namentlich verweisen die Gutachter auf Siegen und Wetzlar.<br />
Diese Annahme fin<strong>de</strong>t ihre Bestätigung in <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Bürgerbefragung. Rd. 21 % <strong>de</strong>r Befragten<br />
gaben an, täglich o<strong>de</strong>r mind. einmal pro Woche auswärtig einzukaufen, weitere rd. 50 % <strong>de</strong>r<br />
Befragten verlassen Haiger in größeren Zeitabstän<strong>de</strong>n zum Einkauf. Die GMA konstatiert hier einen<br />
intensiven Wettbewerb mit „größeren Einzelhan<strong>de</strong>lsstandorten“ <strong>de</strong>r Region. Ten<strong>de</strong>nziell sei die Einkaufsmobilität<br />
bei <strong>de</strong>n jüngeren Verbrauchern höher, während mit steigen<strong>de</strong>m Alter <strong>de</strong>r Befragten die<br />
Standorttreue zunehme. Für einen Einkauf in <strong>de</strong>r Stadt Haiger seien aus Sicht <strong>de</strong>r Bürger in erster<br />
Linie die Nähe bzw. gute Erreichbarkeit sowie das Parkplatzangebot ausschlaggebend, während angebotsbezogene<br />
Grün<strong>de</strong> nur nachrangig genannt wor<strong>de</strong>n seien. Als wichtige Grün<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n Einkauf<br />
in Haiger wur<strong>de</strong>n in erster Linie die Angebotsvielfalt, die Erreichbarkeit, die Einkaufsatmosphäre<br />
und das Preis-/Leistungsverhältnis benannt. Damit sei Handlungsbedarf gleichermaßen für das Ein-<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012
Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 4<br />
zelhan<strong>de</strong>lsangebot als auch für die standortbezogenen Rahmenbedingungen im Sinne <strong>de</strong>r Einkaufsatmosphäre<br />
gegeben.<br />
Während sich die Einkaufsorientierung bei Artikeln <strong>de</strong>s kurzfristigen Bedarfs erwartungsgemäß auf<br />
Haiger konzentriert, sind beim mittelfristigen Bedarf auch benachbarte Zentren relevant. Bei <strong>de</strong>n genannten<br />
Zielen nimmt bei <strong>de</strong>n Sortimenten Spielwaren, Bekleidung, Schuhe/Le<strong>de</strong>rwaren, Sport-<br />
Freizeitartikel und Baby-/Kin<strong>de</strong>rartikel vor allem das Oberzentrum Siegen eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Rolle ein:<br />
Im Vergleich zu <strong>de</strong>n Befragungsergebnissen aus <strong>de</strong>m Jahr 1998 wird <strong>de</strong>utlich, dass sich das grundsätzliche<br />
Einkaufsverhalten nicht verän<strong>de</strong>rt hat, wenngleich die Einkaufsorientierung auf die Stadt Haiger bei<br />
Büchern, Schreib- und Spielwaren sowie Sportartikeln leicht zurückgegangen ist. Insbeson<strong>de</strong>re Siegen hat<br />
zulasten <strong>de</strong>r Nachbarstadt Dillenburg erheblich an Versorgungsbe<strong>de</strong>utung für die Haigerer Bevölkerung<br />
gewonnen.<br />
Insgesamt zeigt sich bei <strong>de</strong>n Waren <strong>de</strong>s mittelfristigen Bedarfs eine für ein Mittelzentrum geringe Einkaufsorientierung<br />
<strong>de</strong>r Wohnbevölkerung auf Haiger. Kaufkraftverluste, insbeson<strong>de</strong>re zu Gunsten <strong>de</strong>r Stadt<br />
Siegen, sind bei <strong>de</strong>n Sortimentsbereichen Bekleidung, Schuhe/Le<strong>de</strong>rwaren sowie Sport- und Freizeitartikeln<br />
festzustellen.<br />
Aus gutachterlicher Sicht habe, so eine Fußnote <strong>de</strong>r GMA, u.a. die Realisierung <strong>de</strong>r City-Galerie in<br />
Siegen zu <strong>de</strong>m Be<strong>de</strong>utungsgewinn <strong>de</strong>s Oberzentrums beigetragen. Hierdurch wur<strong>de</strong>, so darf vermutet<br />
wer<strong>de</strong>n, nicht unwesentlich Kaufkraft aus Haiger abgezogen.<br />
Die Einkaufsorientierung bei <strong>de</strong>n Artikeln <strong>de</strong>s langfristigen Bedarfs zeigt ein uneinheitliches Bild, aber<br />
auch hier dominiert bei <strong>de</strong>n angegebenen Zielorten mit großem Abstand vor Dillenburg und Wetzlar<br />
die Stadt Siegen.<br />
Zur Umsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Einzelhan<strong>de</strong>lsentwicklung wer<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>r eng abgegrenzten<br />
Innenstadt von Haiger Entwicklungsbereiche und Potenziale Ansiedlungsstandorte <strong>de</strong>s Einzelhan<strong>de</strong>ls<br />
untersucht. Bei <strong>de</strong>n bewerteten Standorten im Innenstadtbereich weisen die Gutachter aber bereits<br />
in ihrer Untersuchung darauf hin, dass die Frage, ob die Standorte eigentumsrechtlich verfügbar<br />
sind und ob eine wirtschaftliche Tragfähigkeit für bestimmte großflächige Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n kann, unberücksichtigt geblieben sind.<br />
Für eine umsetzungsorientierte Stadtplanung sind die Eigentumsverhältnisse hingegen von grundlegen<strong>de</strong>r<br />
Be<strong>de</strong>utung, da durch die Aufstellung entsprechend qualifizierter Bebauungspläne zwar für die<br />
jeweilige Gemein<strong>de</strong> ein Vorkaufsrecht begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann, <strong>de</strong>ssen Vollzug aber <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Eigentümer<br />
vorbehaltenen Verkaufsfall voraussetzt. Bei <strong>de</strong>r Kleinteiligkeit <strong>de</strong>r Grundstücksstruktur gera<strong>de</strong> in<br />
<strong>de</strong>n Innenstadtbereichen bedarf es in <strong>de</strong>r Regel mehrerer Verkaufsfälle, um die benötigten Flächen zu<br />
generieren, die sich hinsichtlich ihrer Größe für die Ansiedlung von Einzelhan<strong>de</strong>lsvorhaben eignen.<br />
Neben <strong>de</strong>r städtebaulichen Eignung sind Fragen nach <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit für eine Investitionsentscheidung<br />
maßgebend, die von Mietern, Investoren und Kreditinstituten getroffen wer<strong>de</strong>n. Auch die<br />
Stadt Haiger verfügt über Bebauungspläne, die die Ansiedlung weiterer Verkaufsflächen für unterschiedliche<br />
Sortimente zulassen, für die aufgrund fehlen<strong>de</strong>r wirtschaftlicher Standorteignung bisher<br />
aber keine Investoren gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n konnten. Es sind daher nur die Standorte realisierbar und<br />
zukunftsfähig, die die Anfor<strong>de</strong>rungen aller Beteiligten erfüllen. In diesem Sinne konsensfähig sind in<br />
<strong>de</strong>r Stadt Haiger schwerpunktmäßig Standorte im Einzugsbereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße B277, die <strong>de</strong>m<br />
Dilltal über Dillenburg und Herborn bis Wetzlar folgt.<br />
Diese standortörtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n durch das Format-Gelän<strong>de</strong> erfüllt, welches allerdings<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s GMA-Gutachtens keine Berücksichtigung fand, da die Insolvenz <strong>de</strong>s<br />
Küchenherstellers noch nicht angemel<strong>de</strong>t war. Dass im Jahr 2011 mit Ausnahme <strong>de</strong>s Format-<br />
Gelän<strong>de</strong>s innerhalb <strong>de</strong>r Stadt Haiger kein geeigneter Standort für die Verwirklichung einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzung vorhan<strong>de</strong>n ist, wur<strong>de</strong> im Zuge einer Alternativenprüfung im Rahmen<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012
Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 5<br />
<strong>de</strong>s Abweichungsverfahrens vom Regionalplan Mittelhessen nachgewiesen und ist auch dieser Begründung<br />
im Anhang beigefügt.<br />
Sah das zunächst vorgelegte Nutzungskonzept für das Format-Gelän<strong>de</strong> eine vollständige Überführung<br />
in Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen vor, wur<strong>de</strong> dieses im Zuge eine Konkretisierung <strong>de</strong>r Planung überarbeitet.<br />
Bspw. wur<strong>de</strong> – insbeson<strong>de</strong>re auch im Hinblick auf die Wettbewerbssituation zu <strong>de</strong>n benachbarten<br />
Mittelzentren – auf die Ansiedlung eines Elektrofachmarktes vollständig verzichtet. Vielmehr soll<br />
nun <strong>de</strong>r westliche Teil <strong>de</strong>s Plangebietes entsprechend <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Situation auch künftig gewerblich<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n. Demgemäß kommt hier ein Gewerbegebiet im Sinne § 8 BauNVO, im Übrigen<br />
ein Son<strong>de</strong>rgebiet im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO zur Ausweisung. Durch die Lage <strong>de</strong>r gewerblichen<br />
Bauflächen am westlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n die Voraussetzungen dafür geschaffen,<br />
diese Flächen in einem funktionalen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n gewerblichen Bebauung<br />
zu nutzen. Für eine kleinere Teilfläche am südwestlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes im Bereich <strong>de</strong>s<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Kreisverkehrsplatzes auf <strong>de</strong>r B 277 ist die Errichtung einer Tankstelle geplant.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes sollen entsprechend <strong>de</strong>s Abweichungsentschei<strong>de</strong>s vom Regionalplan<br />
Mittelhessen (vgl. Kap. 1.3) ein Lebensmittelvollversorger, ein Sport-, ein Baby- und ein Küchenfachmarkt<br />
angesie<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die Erschließung dieser rückwärtigen Bauflächen erfolgt über eine neu<br />
herzustellen<strong>de</strong> Planstraße ausgehend vom vorhan<strong>de</strong>nen Kreisverkehrsplatz auf <strong>de</strong>r B 277. Im Übrigen<br />
wer<strong>de</strong>n die Möglichkeiten einer zusätzlichen Einfahrt am östlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes geprüft.<br />
Freiflächenplan Format-Gelän<strong>de</strong> (Stand 09/2012)<br />
Architekturbüro Feldmann, Gießen<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012
Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 6<br />
1.2 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Hohleichenrain (1. Teilbereich)“ liegt im Osten <strong>de</strong>r Kernstadt<br />
von Haiger unmittelbar angrenzend an die Bun<strong>de</strong>sstraße B 277. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um einen<br />
gewerblichen Altstandort, <strong>de</strong>r überwiegend noch mit Gebäu<strong>de</strong> bebaut ist, die jedoch <strong>de</strong>rzeit keiner<br />
Nutzung unterliegen. Das Plangebiet wird begrenzt von:<br />
Nor<strong>de</strong>n: Fließgewässer Dill in Tieflage zum Plangebiet<br />
Osten: Waldflächen im baulichen Außenbereich<br />
Sü<strong>de</strong>n: Bun<strong>de</strong>sstraße B 277<br />
Westen: gewerblich genutzte Flächen<br />
Das Plangebiet selbst bewegt sich auf einem Höhenniveau von rd. 257,0 bis 261,0 m ü.NN. und liegt<br />
rd. 3-7 m unter <strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sstraße. Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
umfasst eine Fläche von rd. 5,4 ha, davon entfallen auf das Son<strong>de</strong>rgebiet rd. 3,2 ha (einschl.<br />
Flächen zum Erhalt und Flächen mit wasserwirtschaftlichen Bindungen), das Gewerbegebiet rd.<br />
2,0 ha und die Straßenverkehrsfläche rd. 0,2 ha.<br />
Das Plangebiet im Luftbild<br />
www.maps.google.<strong>de</strong><br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012
Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 7<br />
1.3 Übergeordnete Planungen<br />
Der Regionalplan Mittelhessen stellt das Plangebiet als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand<br />
dar. Die geplante Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes für <strong>de</strong>n großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l wi<strong>de</strong>rspricht<br />
insofern <strong>de</strong>n einschlägigen Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung, <strong>de</strong>mgemäß in <strong>de</strong>r<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Gebietskategorie Einzelhan<strong>de</strong>l nur zum Zwecke <strong>de</strong>r Selbstvermarktung <strong>de</strong>r dort produzieren<strong>de</strong>n<br />
und weiterverarbeiten<strong>de</strong>n Betriebe zulässig ist. Die Stadt Haiger hat hierauf Bezug nehmend<br />
im April 2011 bei <strong>de</strong>r Oberen Lan<strong>de</strong>splanung einen Antrag auf Zulassung einer Abweichung<br />
vom Regionalpan Mittelhessen gestellt. Diesem hat <strong>de</strong>r Haupt- und Planungsausschuss <strong>de</strong>r Regionalversammlung<br />
Mittelhessen in seiner Sitzung am 24.05.2012 mit folgen<strong>de</strong>m Inhalt zugelassen:<br />
1. Das Vorhaben ist als Son<strong>de</strong>rgebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
„Einkaufszentrum großflächiger Einzelhan<strong>de</strong>l“ bauleitplanerisch zu sichern. Dabei ist die zulässige<br />
Verkaufsfläche (VK) auf maximal 7.250 qm festzusetzen. Die Größe <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes<br />
ist auf die maximal zulässige Verkaufsfläche abzustimmen und darf keine potenziellen Erweiterungsflächen<br />
umfassen. Die verbleiben<strong>de</strong> Fläche ist entsprechend ihrer Ausweisung als<br />
Vorranggebiet für Industrie und Gewebe Bestand gewerblich-industriell zu nutzen.<br />
2. In <strong>de</strong>n Bebauungsplan sind folgen<strong>de</strong> maximalen Verkaufsflächen und Sortimentsbeschränkungen<br />
als textliche Festsetzung aufzunehmen:<br />
- Lebensmittelvollsortimenter mit max. 3.400 qm VK, davon max. 3.000 qm VK Lebens- und<br />
Genussmittel und max. 400 qm Getränke, zentrenrelevante Randsortimente sind auf max.<br />
10 % <strong>de</strong>r Verkaufsfläche zulässig.<br />
- Sportfachmarkt mit max. 1.200 qm VK, davon min<strong>de</strong>stens 800 qm Sportgroßgeräte.<br />
- Babyfachmarkt mit max. 650 qm VK.<br />
- Küchenstudio mit max. 2.000 qm VK, zentrenrelevante Randsortimente sind auf max. 10 %<br />
<strong>de</strong>r Verkaufsfläche zulässig.<br />
Der Inhalt <strong>de</strong>r Abweichungsentscheidung fin<strong>de</strong>t als Festsetzung Eingang in <strong>de</strong>n Bebauungsplan. Bzgl.<br />
<strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes gilt: Der aus <strong>de</strong>r zulässigen Verkaufsfläche resultieren<strong>de</strong> Bedarf an<br />
Bruttogrundfläche erreicht unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Verkaufsflächen notwendigen Lager-,<br />
Logistik-, Verwaltungs- und sonstigen Räumen <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe eine Größenordnung von<br />
rd. 1,1 ha. Hinzu kommt ein Stellplatzbedarf entsprechend <strong>de</strong>r Betreiberanfor<strong>de</strong>rungen, <strong>de</strong>r sich auf<br />
insgesamt rd. 430 Stück beläuft. Weiter sind zu berücksichtigen die notwendigen Zufahrten, Grundstücksfrei-<br />
und -abstandsflächen, Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern, nicht überbaubare<br />
Grundstücksfreiflächen aufgrund wasserwirtschaftlicher Restriktionen usw., so dass das Son<strong>de</strong>rgebiet<br />
eine Größenordnung von 3,2 ha erreicht.<br />
Die Zulassung ergeht unter folgen<strong>de</strong>n Maßgaben:<br />
1. Parallel zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes für das Einkaufszentrum ist die im rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Burgstraße“ (Haiger-Center) maximal zulässige Verkaufsfläche<br />
für Lebens- und Genussmittel auf 1.200 qm zu reduzieren.<br />
2. Im Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung für das Einkaufszentrum sind eine Verkehrsmengenabschätzung<br />
und ein Leistungsfähigkeitsnachweis für <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Kreisverkehrsplatz <strong>de</strong>r B 277<br />
zu erbringen. Die <strong>de</strong>taillierte Planung einer verkehrsgerechten und leistungsfähigen Anbindung<br />
muss frühzeitig mit <strong>de</strong>m ASV Dillenburg abgestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Die Bauflächen dürfen nur außerhalb <strong>de</strong>s neu festgestellten Überschwemmungsgebietes sowie<br />
außerhalb <strong>de</strong>s gesetzlichen 10 m breiten Gewässerrandstreifens liegen.<br />
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Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 8<br />
4. Die Umweltabteilung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Gießen ist aufgrund potenziell vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Kontaminationen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nluft bzw. <strong>de</strong>s Grundwassers bei <strong>de</strong>n Baumaßnahmen<br />
rechtzeitig zu beteiligen.<br />
Die formulierten Maßgaben wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Stadt Haiger (Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Bahnhofstraße/Burgstraße“)<br />
bzw. <strong>de</strong>m Vorhabenträger (Beteiligung <strong>de</strong>r Umweltabteilung bei Baumaßnahmen)<br />
umgesetzt. Soweit die formulierten Auflagen <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan betreffen, fin<strong>de</strong>n Sie<br />
bei <strong>de</strong>n Festsetzungen Berücksichtigung (Bauflächenausweisung außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes<br />
und <strong>de</strong>s Uferrandstreifens). Das notwendige Verkehrsgutachten wur<strong>de</strong> beauftragt, die Ergebnisse<br />
wer<strong>de</strong>n mit Hessen Mobil (vormals ASV Dillenburg) abgestimmt und fin<strong>de</strong>n Eingang in <strong>de</strong>n<br />
Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Haiger stellt das Plangebiet überwiegend als gewerbliche<br />
Baufläche und teilräumig als Fläche für die Landwirtschaft dar. Soweit die Ausweisung eines<br />
Son<strong>de</strong>rgebietes für <strong>de</strong>n großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l geplant ist, ist <strong>de</strong>r Bebauungsplan nicht aus <strong>de</strong>m<br />
Flächennutzungsplan entwickelt. Das notwendige Verfahren zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes<br />
wird parallel zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes durchgeführt.<br />
2 Inhalt und Festsetzungen<br />
2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
Entsprechend <strong>de</strong>s eingangs dargelegten Planziels kommt überwiegend ein Son<strong>de</strong>rgebiet für <strong>de</strong>n<br />
großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO zur Ausweisung. Der Umfang <strong>de</strong>r zulässigen<br />
Nutzungen innerhalb <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes wird entsprechend <strong>de</strong>r Abweichungsentscheidung<br />
vom Regionalplan Mittelhessen in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Weise begrenzt:<br />
„Zulässig sind bis zu einer Verkaufsfläche von max. 7.250 qm die folgen<strong>de</strong>n Nutzungen:<br />
- Lebensmittelvollversorger mit max. 3.400 qm Verkaufsfläche, davon max. 3.000 qm Lebensund<br />
Genussmittel und max. 400 qm Getränke<br />
- Sportfachmarkt mit max. 1.200 qm Verkaufsfläche, davon mind. 800 qm Sportgroßgeräte<br />
- Babyfachmarkt mit max. 650 qm Verkaufsfläche<br />
- Küchenstudio mit max. 2.000 qm Verkaufsfläche<br />
Zentrenrelevante Randsortimente im Sinne <strong>de</strong>r Haigerer Sortimentsliste dürfen auf max. 10 % <strong>de</strong>r<br />
jeweils realisierten Verkaufsfläche angeboten wer<strong>de</strong>n.“<br />
Die Haigerer Sortimentsliste wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s GMA-Gutachtens im Jahr 2009 erarbeitet.<br />
Darin wer<strong>de</strong>n die für die Stadt Haiger zentrenrelevante Sortimente bestimmt. Die daraus resultieren<strong>de</strong><br />
Klassifizierung stellt die Grundlage für die Art <strong>de</strong>r zulässigen Randsortimente im Sinne <strong>de</strong>r<br />
o.g. Festsetzung dar.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>s Begriffes <strong>de</strong>r Verkaufsfläche kann auf das Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgerichtes<br />
vom 24.11.2005 verwiesen wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m erneut bestätigt wur<strong>de</strong>, dass unter <strong>de</strong>r<br />
Verkaufsfläche <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Geschäftsfläche zu verstehen ist, auf <strong>de</strong>m üblicherweise die Verkäufe<br />
abgewickelt wer<strong>de</strong>n, einschließlich Kassenzone, Gänge und Stellflächen für Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>.<br />
Erneut bestätigt wur<strong>de</strong> auch, dass bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Verkaufsfläche alle Flächen einzubezie-<br />
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Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 9<br />
hen sind, die vom Kun<strong>de</strong>n betreten wer<strong>de</strong>n können o<strong>de</strong>r die er zu Kaufzwecken einsehen kann, die<br />
aber aus hygienischen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n vom Kun<strong>de</strong>n nicht betreten wer<strong>de</strong>n dürfen (Fleischo<strong>de</strong>r<br />
Käsefrischtheke mit Bedienung).<br />
Haigerer Sortimentsliste<br />
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Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 10<br />
Für <strong>de</strong>n übrigen Teil <strong>de</strong>s Plangebietes kommt ein Gewerbegebiet im Sinne § 8 BauNVO zur Ausweisung.<br />
Gewerbegebiete dienen vorwiegend <strong>de</strong>r Unterbringung von nicht erheblich belästigen<strong>de</strong>n<br />
Gewerbebetrieben. Zulässig sind<br />
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäu<strong>de</strong>,<br />
3. Tankstellen,<br />
4. Anlagen für sportliche Zwecke.<br />
Ausnahmsweise können zugelassen wer<strong>de</strong>n<br />
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,<br />
die <strong>de</strong>m Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse<br />
untergeordnet sind,<br />
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />
3. Vergnügungsstätten.<br />
Im Übrigen ergibt sich aus § 13 BauNVO die Zulässigkeit von Gebäu<strong>de</strong>n für freie Berufe.<br />
Im Hinblick auf die Verpflichtung, Bebauungspläne an die Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung anzupassen, wird<br />
die sog. Selbstproduzentenklausel Bestandteil <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes. Demgemäß<br />
gilt, dass die Errichtung von Verkaufsflächen nur für die Selbstvermarktung <strong>de</strong>r im Gebiet produzieren<strong>de</strong>n<br />
und weiterverarbeiten<strong>de</strong>n Betriebe zulässig ist.<br />
2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
Für das Gewerbegebiet gilt eine Grundflächenzahl von GRZ = 0,8, bei einer maximal zulässigen<br />
Baumassenzahl von BMZ = 10,0. Diese Werte orientieren sich an <strong>de</strong>n Obergrenzen <strong>de</strong>r BauNVO und<br />
schaffen damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Verdichtung an einem<br />
bereits nahezu vollständig bebauten Standort.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes gilt eine GRZ = 0,6, die allerdings durch die Grundfläche von Stellplätzen<br />
mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO bis zu einer GRZ = 0,9 überschritten<br />
wer<strong>de</strong>n darf, um <strong>de</strong>m Stellplatznachweis für diese Arten von Nutzungen erbringen zu können.<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse wird auf maximal Z = I begrenzt.<br />
Im Hinblick auf die Standortanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Marktbetreiber bzgl. <strong>de</strong>r Sichtbarkeit <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe<br />
wird es erfor<strong>de</strong>rlich, das bestehen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong> auf das Niveau <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sstraße<br />
B 277 anzuheben. Demgemäß wird die Höhenlage <strong>de</strong>r Stellplätze mit einem Wert von<br />
263,00 – 264,00 m ü.NN. festgesetzt. Das geplante Höhenniveau <strong>de</strong>s Gewerbegebietes zwischen<br />
Planstraße und B 277 wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Auffüllung im Bereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes und<br />
<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Zwangspunkte bzgl. <strong>de</strong>r Erschließung einen Wert von 264-267 m ü.NN. erreichen.<br />
2.3 Überbaubare Grundstücksfläche<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche wird im vorliegen<strong>de</strong>n Fall flächen<strong>de</strong>ckend ausgewiesen, um für<br />
<strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes die Notwendigkeit Flexibilität für die Anordnung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen<br />
zu eröffnen. Bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Baugrenzen gilt es die lediglich die folgen<strong>de</strong>n Zwangspunkte<br />
zu beachten: Entlang <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße B 277 ist die sich aus § 9 FStrG ergeben<strong>de</strong> Bauverbotszone<br />
von 20 m zum Farbahnrand zu würdigen. In Richtung <strong>de</strong>r Dill folgt die Baugrenze <strong>de</strong>m festgestellten<br />
Überschwemmungsgebiet bzw. <strong>de</strong>m 10 m breiten Gewässerrandstreifen im Sinne § 23<br />
HWG i.V.m. § 38 WHG. Im Nor<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> die Baugrenze auf <strong>de</strong>r Grenze <strong>de</strong>s Flurstückes 117/5 platziert,<br />
um die in <strong>de</strong>n Flurstücken 148/19 und 81/11 vorhan<strong>de</strong>ne städtische Leitungsinfrastruktur zu<br />
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sichern. Im Osten wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche das Ziel verfolgt,<br />
<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Baumbestand weitestgehend zu erhalten, gleichzeitig aber auch hinreichend Raum<br />
für die notwendigen Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>llierungen zu schaffen.<br />
2.4 Verkehrsflächen<br />
Die Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes für <strong>de</strong>n MIV erfolgt ausgehend von <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Kreisverkehrsplatz<br />
auf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße B277. Eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s in Folge <strong>de</strong>r Umsetzung zu erwarten<strong>de</strong>n Mehrverkehrs wur<strong>de</strong> beauftragt. Die Ergebnisse fin<strong>de</strong>n<br />
Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />
Im Übrigen ist vorgesehen, am südöstlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes eine zweite Einfahrt für <strong>de</strong>n aus<br />
Richtung Osten kommen<strong>de</strong>n Verkehr einzurichten. Diese soll ausschließlich als Einfahrt genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />
um die Sicherheit <strong>de</strong>s Verkehrs auf <strong>de</strong>r B 277 nicht negativ zu beeinträchtigen.<br />
Die Bauverbotszone gemäß § 9 FStrG wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche<br />
gewürdigt. Über die Zulässigkeit von Stellplätzen im Einzelfall ist im Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Bauantragsverfahrens zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
3 Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange<br />
3.1 Eingriffsregelung<br />
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind die Belange von Natur und Landschaft sowie die Vermeidung und<br />
<strong>de</strong>r Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s Naturhaushaltes in die Bauleitplanung einzustellen und in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Festsetzungen als Flächen o<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
zum Ausgleich. Alternativ können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 BauGB getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Ausgleich wird jedoch nicht erfor<strong>de</strong>rlich, soweit die Eingriffe bereits vor <strong>de</strong>r planerischen Entscheidung<br />
erfolgt sind o<strong>de</strong>r zulässig waren. Die Festsetzungen zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsplanung<br />
fin<strong>de</strong>n zum Entwurf Eingang in <strong>de</strong>n Bebauungsplan.<br />
3.2 Umweltprüfung<br />
Für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen,<br />
in <strong>de</strong>r die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht<br />
beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n. Der Umweltbericht ist in die Begründung zum Bebauungsplan<br />
zu integrieren. Insofern kann hinsichtlich <strong>de</strong>r Würdigung <strong>de</strong>r vorliegend beachtlichen umweltschützen<strong>de</strong>n<br />
Belange auf <strong>de</strong>n beigefügten Umweltbericht verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
4 Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz<br />
Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung<br />
Aussagen zur Ver- und Entsorgung <strong>de</strong>s Plangebietes fin<strong>de</strong>n im weiteren Verfahren Eingang in die<br />
Begründung.<br />
In Bezug auf <strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
§ 55 WHG sowie § 37 WHG verwiesen. Da es sich hierbei um unmittelbar gelten<strong>de</strong>s Recht han<strong>de</strong>lt,<br />
<strong>de</strong>ssen Würdigung im Baugenehmigungsverfahren darzulegen ist, kann auf weitergehen<strong>de</strong> Festsetzungen<br />
in dieser Hinsicht im Bebauungsplan verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
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Überschwemmungsgebiet/Oberirdische Gewässer<br />
Das Plangebiet wird im Nor<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Dill begrenzt. Der sich aus <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s § 23 WHG<br />
ergeben<strong>de</strong> Gewässerrandstreifen sowie das festgestellte Überschwemmungsgebiet wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />
Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche gewürdigt.<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Wasserschutzgebiete wer<strong>de</strong>n vom Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes nicht berührt.<br />
5 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten<br />
Bei <strong>de</strong>m Plangebiet han<strong>de</strong>lt es sich um einen gewerblichen Altstandort. Das Dezernat 41.4 <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums<br />
Gießen weist darauf hin, dass im Plangebiet ein Altstandort erfasst und in <strong>de</strong>r Altflächendatei<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen ein Grundwasserscha<strong>de</strong>nsfall registriert ist. Da auf <strong>de</strong>m Standort Kontaminationen<br />
<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nluft bzw. <strong>de</strong>s Grundwassers grundsätzlich nicht ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n können, ist die Umweltabteilung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Gießen bei Baumaßnahmen<br />
rechtzeitig zu beteiligen. Eine gutachterliche Überwachung von evtl. erfor<strong>de</strong>rlichen Aushubarbeiten ist<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
6 Immissionsschutz<br />
Immissionsschutzrechtliche Konflikte sind vorliegend nicht erkennbar.<br />
7 Denkmalschutz<br />
Auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s § 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz wird verwiesen.<br />
8 Sonstige Infrastruktur<br />
Im Bereich <strong>de</strong>r Flurstücke 81/11 und 148/19 ist städtische Leistungsinfrastruktur (Wasser) vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Diesem wird bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche Rechnung getragen.<br />
9 Bo<strong>de</strong>nordnung<br />
Ein Bo<strong>de</strong>nordnungsverfahren im Sinne §§ 45 ff. BauGB wird voraussichtlich nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
10 Städtebauliche Vorkalkulation<br />
Aus <strong>de</strong>m Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes entstehen <strong>de</strong>r Stadt Haiger voraussichtlich keine Kosten.<br />
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