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Stadt Haiger, Kernstadt<br />

Begründung<br />

zum Vorentwurf <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes „Hohleichenrain (1. Teilabschnitt)“<br />

Planstand: 07.09.2012<br />

Bearbeiter<br />

Dipl.-Ing. Raumplanung Nina Späth<br />

Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n Tel 06403 9537 – 0 Fax 9537-30


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 2<br />

Inhalt<br />

1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 3<br />

1.1 Veranlassung und Planziel..................................................................................................... 3<br />

1.2 Räumlicher Geltungsbereich.................................................................................................. 6<br />

1.3 Übergeordnete Planungen..................................................................................................... 7<br />

2 Inhalt und Festsetzungen ............................................................................................................... 8<br />

2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung...................................................................................................... 8<br />

2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung................................................................................................. 10<br />

2.3 Überbaubare Grundstücksfläche ......................................................................................... 10<br />

2.4 Verkehrsflächen ................................................................................................................... 11<br />

3 Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange .................................................................... 11<br />

3.1 Eingriffsregelung .................................................................................................................. 11<br />

3.2 Umweltprüfung ..................................................................................................................... 11<br />

4 Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz ......................................................................................... 11<br />

5 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten......................................................................................... 12<br />

6 Immissionsschutz.......................................................................................................................... 12<br />

7 Denkmalschutz ............................................................................................................................. 12<br />

8 Sonstige Infrastruktur.................................................................................................................... 12<br />

9 Bo<strong>de</strong>nordnung .............................................................................................................................. 12<br />

10 Städtebauliche Vorkalkulation ...................................................................................................... 12<br />

Anlagen:<br />

- Planungsbüro Holger Fischer: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hohleichenrain (1. Teilabschnitt)“<br />

Stand 09/2012<br />

- Stadt Haiger: Standortentwicklung „ehemals Formatgelän<strong>de</strong>“ für Gewerbe und großflächigen<br />

Han<strong>de</strong>l in Haiger, hier: Potentialflächenanalyse / Alternativenprüfung, Stand 10.11.2011<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 3<br />

1 Vorbemerkungen<br />

1.1 Veranlassung und Planziel<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Bauleitplanung ist das ehemalige Format-Gelän<strong>de</strong> im Osten von Haiger.<br />

Die Fertigung und <strong>de</strong>r Vertrieb von Format-Küchen wur<strong>de</strong> En<strong>de</strong> Dezember 2009 eingestellt. Die<br />

über 100-jährige Firmengeschichte begann 1895 mit <strong>de</strong>r Gründung einer Schreinerei in Haiger, die<br />

nach <strong>de</strong>n Jahren <strong>de</strong>s Aufbaus zur Haigeraner Möbelfabrik wur<strong>de</strong>. Die Grün<strong>de</strong>rfamilie Franz startete<br />

1928 mit <strong>de</strong>r Serienproduktion von Küchenmöbeln. Mitte <strong>de</strong>r 1950er Jahre firmierte das Möbelwerk<br />

um und wur<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Format-Möbelwerken. In <strong>de</strong>n 1970er Jahren war <strong>de</strong>ssen Blütezeit: Die MDF-<br />

Front „Euroforma“ brachte eine branchenweite Reputation und sorgte für einen großen wirtschaftlichen<br />

Erfolg. 1989 verkaufte die Inhaberfamilie Franz ihre Anteile an <strong>de</strong>n Küchenbauer Groß & Meinert,<br />

auch dieser existiert heute nicht mehr. Nach einer ersten Insolvenz wur<strong>de</strong> 1993 die Format Küchen<br />

GmbH & Co. KG gegrün<strong>de</strong>t. Im Herbst 2007 stieg <strong>de</strong>r Finanzinvestor CFC Industriebeteiligungen<br />

aus Dortmund ein. CFC verkaufte alsbald seine Anteile wie<strong>de</strong>r und besiegelte damit das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens.<br />

Für die Stadt Haiger han<strong>de</strong>lt es sich hierbei schon allein <strong>de</strong>shalb um eine Insolvenz von beson<strong>de</strong>rer<br />

Be<strong>de</strong>utung, weil <strong>de</strong>r ehemalige Produktionsstandort an exponierter Lage unmittelbar an <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

im Zuge <strong>de</strong>r B277 liegt. Nach<strong>de</strong>m alle er<strong>de</strong>nklichen Bemühungen, das Ensemble mit seinen<br />

speziell auf die Herstellung von Küchen ausgelegten Fertigungsstraßen einer gleichartigen o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen gewerblich-industriellen Folgenutzung zuzuführen, bisher gescheitert sind, versucht die<br />

Stadt Haiger nunmehr durch Abbruch und Neubebauung eine Kombination aus Einzelhan<strong>de</strong>l und Gewerbe<br />

an <strong>de</strong>m Traditionsstandort anzuordnen, um <strong>de</strong>n sukzessiven Verfall und die hiervon ausgehen<strong>de</strong>n<br />

negativen städtebaulichen Folgen zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>de</strong>r Stadt Haiger hat daher auch in ihrer Sitzung am 12.05.2010<br />

einer Beschlussvorlage zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Hohleichenrain (1. Teilabschnitt)“ und<br />

<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes in diesem Bereich mit großer Mehrheit zugestimmt. Ziel ist<br />

es, das Bauplanungsrecht für Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen zu schaffen, die gera<strong>de</strong> im Bereich <strong>de</strong>s mittelund<br />

langfristigen Bedarfs <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Einzelhan<strong>de</strong>lsbesatz ergänzen und dazu beitragen, das<br />

Mittelzentrum Haiger als Einzelhan<strong>de</strong>lsstandort zu stärken, wie dies auch die „Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lskonzeptes für die Stadt Haiger“ aus <strong>de</strong>m Jahr 2009 empfiehlt. Hierin wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r<br />

GMA festgestellt, dass in einzelnen Bedarfsbereichen keine <strong>de</strong>r Versorgungsfunktion angemessene<br />

Verkaufsflächenausstattung vorhan<strong>de</strong>n ist. Angebots<strong>de</strong>fizite seien insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Lebensmittelversorgung<br />

sowie bei <strong>de</strong>n innenstadttypischen Sortimenten Bekleidung, Schuhe und Sport festgestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Der Einzelhan<strong>de</strong>l in <strong>de</strong>r Stadt Haiger bin<strong>de</strong> gegenwärtig nur ca. 69 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Stadt vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Kaufkraft, rd. 1/3 fließe an an<strong>de</strong>re Einkaufsorte ab. In <strong>de</strong>n Warengruppen <strong>de</strong>s mittelfristigen<br />

Bedarfs mit <strong>de</strong>n Sortimenten Bücher, Schreib- und Spielwaren und Bekleidung, Schuhe, Sport betrage<br />

die Kaufkraftbindungsquote ca. 42 – 54 %, so dass „regionale Konkurrenzwirkungen“ <strong>de</strong>utlich wer<strong>de</strong>n.<br />

Namentlich verweisen die Gutachter auf Siegen und Wetzlar.<br />

Diese Annahme fin<strong>de</strong>t ihre Bestätigung in <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Bürgerbefragung. Rd. 21 % <strong>de</strong>r Befragten<br />

gaben an, täglich o<strong>de</strong>r mind. einmal pro Woche auswärtig einzukaufen, weitere rd. 50 % <strong>de</strong>r<br />

Befragten verlassen Haiger in größeren Zeitabstän<strong>de</strong>n zum Einkauf. Die GMA konstatiert hier einen<br />

intensiven Wettbewerb mit „größeren Einzelhan<strong>de</strong>lsstandorten“ <strong>de</strong>r Region. Ten<strong>de</strong>nziell sei die Einkaufsmobilität<br />

bei <strong>de</strong>n jüngeren Verbrauchern höher, während mit steigen<strong>de</strong>m Alter <strong>de</strong>r Befragten die<br />

Standorttreue zunehme. Für einen Einkauf in <strong>de</strong>r Stadt Haiger seien aus Sicht <strong>de</strong>r Bürger in erster<br />

Linie die Nähe bzw. gute Erreichbarkeit sowie das Parkplatzangebot ausschlaggebend, während angebotsbezogene<br />

Grün<strong>de</strong> nur nachrangig genannt wor<strong>de</strong>n seien. Als wichtige Grün<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n Einkauf<br />

in Haiger wur<strong>de</strong>n in erster Linie die Angebotsvielfalt, die Erreichbarkeit, die Einkaufsatmosphäre<br />

und das Preis-/Leistungsverhältnis benannt. Damit sei Handlungsbedarf gleichermaßen für das Ein-<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 4<br />

zelhan<strong>de</strong>lsangebot als auch für die standortbezogenen Rahmenbedingungen im Sinne <strong>de</strong>r Einkaufsatmosphäre<br />

gegeben.<br />

Während sich die Einkaufsorientierung bei Artikeln <strong>de</strong>s kurzfristigen Bedarfs erwartungsgemäß auf<br />

Haiger konzentriert, sind beim mittelfristigen Bedarf auch benachbarte Zentren relevant. Bei <strong>de</strong>n genannten<br />

Zielen nimmt bei <strong>de</strong>n Sortimenten Spielwaren, Bekleidung, Schuhe/Le<strong>de</strong>rwaren, Sport-<br />

Freizeitartikel und Baby-/Kin<strong>de</strong>rartikel vor allem das Oberzentrum Siegen eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Rolle ein:<br />

Im Vergleich zu <strong>de</strong>n Befragungsergebnissen aus <strong>de</strong>m Jahr 1998 wird <strong>de</strong>utlich, dass sich das grundsätzliche<br />

Einkaufsverhalten nicht verän<strong>de</strong>rt hat, wenngleich die Einkaufsorientierung auf die Stadt Haiger bei<br />

Büchern, Schreib- und Spielwaren sowie Sportartikeln leicht zurückgegangen ist. Insbeson<strong>de</strong>re Siegen hat<br />

zulasten <strong>de</strong>r Nachbarstadt Dillenburg erheblich an Versorgungsbe<strong>de</strong>utung für die Haigerer Bevölkerung<br />

gewonnen.<br />

Insgesamt zeigt sich bei <strong>de</strong>n Waren <strong>de</strong>s mittelfristigen Bedarfs eine für ein Mittelzentrum geringe Einkaufsorientierung<br />

<strong>de</strong>r Wohnbevölkerung auf Haiger. Kaufkraftverluste, insbeson<strong>de</strong>re zu Gunsten <strong>de</strong>r Stadt<br />

Siegen, sind bei <strong>de</strong>n Sortimentsbereichen Bekleidung, Schuhe/Le<strong>de</strong>rwaren sowie Sport- und Freizeitartikeln<br />

festzustellen.<br />

Aus gutachterlicher Sicht habe, so eine Fußnote <strong>de</strong>r GMA, u.a. die Realisierung <strong>de</strong>r City-Galerie in<br />

Siegen zu <strong>de</strong>m Be<strong>de</strong>utungsgewinn <strong>de</strong>s Oberzentrums beigetragen. Hierdurch wur<strong>de</strong>, so darf vermutet<br />

wer<strong>de</strong>n, nicht unwesentlich Kaufkraft aus Haiger abgezogen.<br />

Die Einkaufsorientierung bei <strong>de</strong>n Artikeln <strong>de</strong>s langfristigen Bedarfs zeigt ein uneinheitliches Bild, aber<br />

auch hier dominiert bei <strong>de</strong>n angegebenen Zielorten mit großem Abstand vor Dillenburg und Wetzlar<br />

die Stadt Siegen.<br />

Zur Umsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Einzelhan<strong>de</strong>lsentwicklung wer<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>r eng abgegrenzten<br />

Innenstadt von Haiger Entwicklungsbereiche und Potenziale Ansiedlungsstandorte <strong>de</strong>s Einzelhan<strong>de</strong>ls<br />

untersucht. Bei <strong>de</strong>n bewerteten Standorten im Innenstadtbereich weisen die Gutachter aber bereits<br />

in ihrer Untersuchung darauf hin, dass die Frage, ob die Standorte eigentumsrechtlich verfügbar<br />

sind und ob eine wirtschaftliche Tragfähigkeit für bestimmte großflächige Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n kann, unberücksichtigt geblieben sind.<br />

Für eine umsetzungsorientierte Stadtplanung sind die Eigentumsverhältnisse hingegen von grundlegen<strong>de</strong>r<br />

Be<strong>de</strong>utung, da durch die Aufstellung entsprechend qualifizierter Bebauungspläne zwar für die<br />

jeweilige Gemein<strong>de</strong> ein Vorkaufsrecht begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann, <strong>de</strong>ssen Vollzug aber <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Eigentümer<br />

vorbehaltenen Verkaufsfall voraussetzt. Bei <strong>de</strong>r Kleinteiligkeit <strong>de</strong>r Grundstücksstruktur gera<strong>de</strong> in<br />

<strong>de</strong>n Innenstadtbereichen bedarf es in <strong>de</strong>r Regel mehrerer Verkaufsfälle, um die benötigten Flächen zu<br />

generieren, die sich hinsichtlich ihrer Größe für die Ansiedlung von Einzelhan<strong>de</strong>lsvorhaben eignen.<br />

Neben <strong>de</strong>r städtebaulichen Eignung sind Fragen nach <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit für eine Investitionsentscheidung<br />

maßgebend, die von Mietern, Investoren und Kreditinstituten getroffen wer<strong>de</strong>n. Auch die<br />

Stadt Haiger verfügt über Bebauungspläne, die die Ansiedlung weiterer Verkaufsflächen für unterschiedliche<br />

Sortimente zulassen, für die aufgrund fehlen<strong>de</strong>r wirtschaftlicher Standorteignung bisher<br />

aber keine Investoren gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n konnten. Es sind daher nur die Standorte realisierbar und<br />

zukunftsfähig, die die Anfor<strong>de</strong>rungen aller Beteiligten erfüllen. In diesem Sinne konsensfähig sind in<br />

<strong>de</strong>r Stadt Haiger schwerpunktmäßig Standorte im Einzugsbereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße B277, die <strong>de</strong>m<br />

Dilltal über Dillenburg und Herborn bis Wetzlar folgt.<br />

Diese standortörtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n durch das Format-Gelän<strong>de</strong> erfüllt, welches allerdings<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s GMA-Gutachtens keine Berücksichtigung fand, da die Insolvenz <strong>de</strong>s<br />

Küchenherstellers noch nicht angemel<strong>de</strong>t war. Dass im Jahr 2011 mit Ausnahme <strong>de</strong>s Format-<br />

Gelän<strong>de</strong>s innerhalb <strong>de</strong>r Stadt Haiger kein geeigneter Standort für die Verwirklichung einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzung vorhan<strong>de</strong>n ist, wur<strong>de</strong> im Zuge einer Alternativenprüfung im Rahmen<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 5<br />

<strong>de</strong>s Abweichungsverfahrens vom Regionalplan Mittelhessen nachgewiesen und ist auch dieser Begründung<br />

im Anhang beigefügt.<br />

Sah das zunächst vorgelegte Nutzungskonzept für das Format-Gelän<strong>de</strong> eine vollständige Überführung<br />

in Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen vor, wur<strong>de</strong> dieses im Zuge eine Konkretisierung <strong>de</strong>r Planung überarbeitet.<br />

Bspw. wur<strong>de</strong> – insbeson<strong>de</strong>re auch im Hinblick auf die Wettbewerbssituation zu <strong>de</strong>n benachbarten<br />

Mittelzentren – auf die Ansiedlung eines Elektrofachmarktes vollständig verzichtet. Vielmehr soll<br />

nun <strong>de</strong>r westliche Teil <strong>de</strong>s Plangebietes entsprechend <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Situation auch künftig gewerblich<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n. Demgemäß kommt hier ein Gewerbegebiet im Sinne § 8 BauNVO, im Übrigen<br />

ein Son<strong>de</strong>rgebiet im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO zur Ausweisung. Durch die Lage <strong>de</strong>r gewerblichen<br />

Bauflächen am westlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n die Voraussetzungen dafür geschaffen,<br />

diese Flächen in einem funktionalen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n gewerblichen Bebauung<br />

zu nutzen. Für eine kleinere Teilfläche am südwestlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes im Bereich <strong>de</strong>s<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Kreisverkehrsplatzes auf <strong>de</strong>r B 277 ist die Errichtung einer Tankstelle geplant.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes sollen entsprechend <strong>de</strong>s Abweichungsentschei<strong>de</strong>s vom Regionalplan<br />

Mittelhessen (vgl. Kap. 1.3) ein Lebensmittelvollversorger, ein Sport-, ein Baby- und ein Küchenfachmarkt<br />

angesie<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die Erschließung dieser rückwärtigen Bauflächen erfolgt über eine neu<br />

herzustellen<strong>de</strong> Planstraße ausgehend vom vorhan<strong>de</strong>nen Kreisverkehrsplatz auf <strong>de</strong>r B 277. Im Übrigen<br />

wer<strong>de</strong>n die Möglichkeiten einer zusätzlichen Einfahrt am östlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes geprüft.<br />

Freiflächenplan Format-Gelän<strong>de</strong> (Stand 09/2012)<br />

Architekturbüro Feldmann, Gießen<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 6<br />

1.2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Hohleichenrain (1. Teilbereich)“ liegt im Osten <strong>de</strong>r Kernstadt<br />

von Haiger unmittelbar angrenzend an die Bun<strong>de</strong>sstraße B 277. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um einen<br />

gewerblichen Altstandort, <strong>de</strong>r überwiegend noch mit Gebäu<strong>de</strong> bebaut ist, die jedoch <strong>de</strong>rzeit keiner<br />

Nutzung unterliegen. Das Plangebiet wird begrenzt von:<br />

Nor<strong>de</strong>n: Fließgewässer Dill in Tieflage zum Plangebiet<br />

Osten: Waldflächen im baulichen Außenbereich<br />

Sü<strong>de</strong>n: Bun<strong>de</strong>sstraße B 277<br />

Westen: gewerblich genutzte Flächen<br />

Das Plangebiet selbst bewegt sich auf einem Höhenniveau von rd. 257,0 bis 261,0 m ü.NN. und liegt<br />

rd. 3-7 m unter <strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sstraße. Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

umfasst eine Fläche von rd. 5,4 ha, davon entfallen auf das Son<strong>de</strong>rgebiet rd. 3,2 ha (einschl.<br />

Flächen zum Erhalt und Flächen mit wasserwirtschaftlichen Bindungen), das Gewerbegebiet rd.<br />

2,0 ha und die Straßenverkehrsfläche rd. 0,2 ha.<br />

Das Plangebiet im Luftbild<br />

www.maps.google.<strong>de</strong><br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 7<br />

1.3 Übergeordnete Planungen<br />

Der Regionalplan Mittelhessen stellt das Plangebiet als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand<br />

dar. Die geplante Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes für <strong>de</strong>n großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l wi<strong>de</strong>rspricht<br />

insofern <strong>de</strong>n einschlägigen Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung, <strong>de</strong>mgemäß in <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Gebietskategorie Einzelhan<strong>de</strong>l nur zum Zwecke <strong>de</strong>r Selbstvermarktung <strong>de</strong>r dort produzieren<strong>de</strong>n<br />

und weiterverarbeiten<strong>de</strong>n Betriebe zulässig ist. Die Stadt Haiger hat hierauf Bezug nehmend<br />

im April 2011 bei <strong>de</strong>r Oberen Lan<strong>de</strong>splanung einen Antrag auf Zulassung einer Abweichung<br />

vom Regionalpan Mittelhessen gestellt. Diesem hat <strong>de</strong>r Haupt- und Planungsausschuss <strong>de</strong>r Regionalversammlung<br />

Mittelhessen in seiner Sitzung am 24.05.2012 mit folgen<strong>de</strong>m Inhalt zugelassen:<br />

1. Das Vorhaben ist als Son<strong>de</strong>rgebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

„Einkaufszentrum großflächiger Einzelhan<strong>de</strong>l“ bauleitplanerisch zu sichern. Dabei ist die zulässige<br />

Verkaufsfläche (VK) auf maximal 7.250 qm festzusetzen. Die Größe <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes<br />

ist auf die maximal zulässige Verkaufsfläche abzustimmen und darf keine potenziellen Erweiterungsflächen<br />

umfassen. Die verbleiben<strong>de</strong> Fläche ist entsprechend ihrer Ausweisung als<br />

Vorranggebiet für Industrie und Gewebe Bestand gewerblich-industriell zu nutzen.<br />

2. In <strong>de</strong>n Bebauungsplan sind folgen<strong>de</strong> maximalen Verkaufsflächen und Sortimentsbeschränkungen<br />

als textliche Festsetzung aufzunehmen:<br />

- Lebensmittelvollsortimenter mit max. 3.400 qm VK, davon max. 3.000 qm VK Lebens- und<br />

Genussmittel und max. 400 qm Getränke, zentrenrelevante Randsortimente sind auf max.<br />

10 % <strong>de</strong>r Verkaufsfläche zulässig.<br />

- Sportfachmarkt mit max. 1.200 qm VK, davon min<strong>de</strong>stens 800 qm Sportgroßgeräte.<br />

- Babyfachmarkt mit max. 650 qm VK.<br />

- Küchenstudio mit max. 2.000 qm VK, zentrenrelevante Randsortimente sind auf max. 10 %<br />

<strong>de</strong>r Verkaufsfläche zulässig.<br />

Der Inhalt <strong>de</strong>r Abweichungsentscheidung fin<strong>de</strong>t als Festsetzung Eingang in <strong>de</strong>n Bebauungsplan. Bzgl.<br />

<strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes gilt: Der aus <strong>de</strong>r zulässigen Verkaufsfläche resultieren<strong>de</strong> Bedarf an<br />

Bruttogrundfläche erreicht unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Verkaufsflächen notwendigen Lager-,<br />

Logistik-, Verwaltungs- und sonstigen Räumen <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe eine Größenordnung von<br />

rd. 1,1 ha. Hinzu kommt ein Stellplatzbedarf entsprechend <strong>de</strong>r Betreiberanfor<strong>de</strong>rungen, <strong>de</strong>r sich auf<br />

insgesamt rd. 430 Stück beläuft. Weiter sind zu berücksichtigen die notwendigen Zufahrten, Grundstücksfrei-<br />

und -abstandsflächen, Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern, nicht überbaubare<br />

Grundstücksfreiflächen aufgrund wasserwirtschaftlicher Restriktionen usw., so dass das Son<strong>de</strong>rgebiet<br />

eine Größenordnung von 3,2 ha erreicht.<br />

Die Zulassung ergeht unter folgen<strong>de</strong>n Maßgaben:<br />

1. Parallel zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes für das Einkaufszentrum ist die im rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Burgstraße“ (Haiger-Center) maximal zulässige Verkaufsfläche<br />

für Lebens- und Genussmittel auf 1.200 qm zu reduzieren.<br />

2. Im Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung für das Einkaufszentrum sind eine Verkehrsmengenabschätzung<br />

und ein Leistungsfähigkeitsnachweis für <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Kreisverkehrsplatz <strong>de</strong>r B 277<br />

zu erbringen. Die <strong>de</strong>taillierte Planung einer verkehrsgerechten und leistungsfähigen Anbindung<br />

muss frühzeitig mit <strong>de</strong>m ASV Dillenburg abgestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Die Bauflächen dürfen nur außerhalb <strong>de</strong>s neu festgestellten Überschwemmungsgebietes sowie<br />

außerhalb <strong>de</strong>s gesetzlichen 10 m breiten Gewässerrandstreifens liegen.<br />

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Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 8<br />

4. Die Umweltabteilung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Gießen ist aufgrund potenziell vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Kontaminationen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nluft bzw. <strong>de</strong>s Grundwassers bei <strong>de</strong>n Baumaßnahmen<br />

rechtzeitig zu beteiligen.<br />

Die formulierten Maßgaben wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Stadt Haiger (Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Bahnhofstraße/Burgstraße“)<br />

bzw. <strong>de</strong>m Vorhabenträger (Beteiligung <strong>de</strong>r Umweltabteilung bei Baumaßnahmen)<br />

umgesetzt. Soweit die formulierten Auflagen <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan betreffen, fin<strong>de</strong>n Sie<br />

bei <strong>de</strong>n Festsetzungen Berücksichtigung (Bauflächenausweisung außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes<br />

und <strong>de</strong>s Uferrandstreifens). Das notwendige Verkehrsgutachten wur<strong>de</strong> beauftragt, die Ergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n mit Hessen Mobil (vormals ASV Dillenburg) abgestimmt und fin<strong>de</strong>n Eingang in <strong>de</strong>n<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Haiger stellt das Plangebiet überwiegend als gewerbliche<br />

Baufläche und teilräumig als Fläche für die Landwirtschaft dar. Soweit die Ausweisung eines<br />

Son<strong>de</strong>rgebietes für <strong>de</strong>n großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l geplant ist, ist <strong>de</strong>r Bebauungsplan nicht aus <strong>de</strong>m<br />

Flächennutzungsplan entwickelt. Das notwendige Verfahren zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes<br />

wird parallel zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes durchgeführt.<br />

2 Inhalt und Festsetzungen<br />

2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Entsprechend <strong>de</strong>s eingangs dargelegten Planziels kommt überwiegend ein Son<strong>de</strong>rgebiet für <strong>de</strong>n<br />

großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO zur Ausweisung. Der Umfang <strong>de</strong>r zulässigen<br />

Nutzungen innerhalb <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes wird entsprechend <strong>de</strong>r Abweichungsentscheidung<br />

vom Regionalplan Mittelhessen in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Weise begrenzt:<br />

„Zulässig sind bis zu einer Verkaufsfläche von max. 7.250 qm die folgen<strong>de</strong>n Nutzungen:<br />

- Lebensmittelvollversorger mit max. 3.400 qm Verkaufsfläche, davon max. 3.000 qm Lebensund<br />

Genussmittel und max. 400 qm Getränke<br />

- Sportfachmarkt mit max. 1.200 qm Verkaufsfläche, davon mind. 800 qm Sportgroßgeräte<br />

- Babyfachmarkt mit max. 650 qm Verkaufsfläche<br />

- Küchenstudio mit max. 2.000 qm Verkaufsfläche<br />

Zentrenrelevante Randsortimente im Sinne <strong>de</strong>r Haigerer Sortimentsliste dürfen auf max. 10 % <strong>de</strong>r<br />

jeweils realisierten Verkaufsfläche angeboten wer<strong>de</strong>n.“<br />

Die Haigerer Sortimentsliste wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s GMA-Gutachtens im Jahr 2009 erarbeitet.<br />

Darin wer<strong>de</strong>n die für die Stadt Haiger zentrenrelevante Sortimente bestimmt. Die daraus resultieren<strong>de</strong><br />

Klassifizierung stellt die Grundlage für die Art <strong>de</strong>r zulässigen Randsortimente im Sinne <strong>de</strong>r<br />

o.g. Festsetzung dar.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>s Begriffes <strong>de</strong>r Verkaufsfläche kann auf das Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgerichtes<br />

vom 24.11.2005 verwiesen wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m erneut bestätigt wur<strong>de</strong>, dass unter <strong>de</strong>r<br />

Verkaufsfläche <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Geschäftsfläche zu verstehen ist, auf <strong>de</strong>m üblicherweise die Verkäufe<br />

abgewickelt wer<strong>de</strong>n, einschließlich Kassenzone, Gänge und Stellflächen für Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>.<br />

Erneut bestätigt wur<strong>de</strong> auch, dass bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Verkaufsfläche alle Flächen einzubezie-<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 9<br />

hen sind, die vom Kun<strong>de</strong>n betreten wer<strong>de</strong>n können o<strong>de</strong>r die er zu Kaufzwecken einsehen kann, die<br />

aber aus hygienischen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n vom Kun<strong>de</strong>n nicht betreten wer<strong>de</strong>n dürfen (Fleischo<strong>de</strong>r<br />

Käsefrischtheke mit Bedienung).<br />

Haigerer Sortimentsliste<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2012


Stadt Haiger, Kernstadt: Bebauungsplan „Hohleichenrain (1.Teilabschnitt)“ 10<br />

Für <strong>de</strong>n übrigen Teil <strong>de</strong>s Plangebietes kommt ein Gewerbegebiet im Sinne § 8 BauNVO zur Ausweisung.<br />

Gewerbegebiete dienen vorwiegend <strong>de</strong>r Unterbringung von nicht erheblich belästigen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbebetrieben. Zulässig sind<br />

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäu<strong>de</strong>,<br />

3. Tankstellen,<br />

4. Anlagen für sportliche Zwecke.<br />

Ausnahmsweise können zugelassen wer<strong>de</strong>n<br />

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,<br />

die <strong>de</strong>m Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse<br />

untergeordnet sind,<br />

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />

3. Vergnügungsstätten.<br />

Im Übrigen ergibt sich aus § 13 BauNVO die Zulässigkeit von Gebäu<strong>de</strong>n für freie Berufe.<br />

Im Hinblick auf die Verpflichtung, Bebauungspläne an die Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung anzupassen, wird<br />

die sog. Selbstproduzentenklausel Bestandteil <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes. Demgemäß<br />

gilt, dass die Errichtung von Verkaufsflächen nur für die Selbstvermarktung <strong>de</strong>r im Gebiet produzieren<strong>de</strong>n<br />

und weiterverarbeiten<strong>de</strong>n Betriebe zulässig ist.<br />

2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Für das Gewerbegebiet gilt eine Grundflächenzahl von GRZ = 0,8, bei einer maximal zulässigen<br />

Baumassenzahl von BMZ = 10,0. Diese Werte orientieren sich an <strong>de</strong>n Obergrenzen <strong>de</strong>r BauNVO und<br />

schaffen damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Verdichtung an einem<br />

bereits nahezu vollständig bebauten Standort.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes gilt eine GRZ = 0,6, die allerdings durch die Grundfläche von Stellplätzen<br />

mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO bis zu einer GRZ = 0,9 überschritten<br />

wer<strong>de</strong>n darf, um <strong>de</strong>m Stellplatznachweis für diese Arten von Nutzungen erbringen zu können.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse wird auf maximal Z = I begrenzt.<br />

Im Hinblick auf die Standortanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Marktbetreiber bzgl. <strong>de</strong>r Sichtbarkeit <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe<br />

wird es erfor<strong>de</strong>rlich, das bestehen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong> auf das Niveau <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sstraße<br />

B 277 anzuheben. Demgemäß wird die Höhenlage <strong>de</strong>r Stellplätze mit einem Wert von<br />

263,00 – 264,00 m ü.NN. festgesetzt. Das geplante Höhenniveau <strong>de</strong>s Gewerbegebietes zwischen<br />

Planstraße und B 277 wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Auffüllung im Bereich <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes und<br />

<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Zwangspunkte bzgl. <strong>de</strong>r Erschließung einen Wert von 264-267 m ü.NN. erreichen.<br />

2.3 Überbaubare Grundstücksfläche<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird im vorliegen<strong>de</strong>n Fall flächen<strong>de</strong>ckend ausgewiesen, um für<br />

<strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes die Notwendigkeit Flexibilität für die Anordnung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen<br />

zu eröffnen. Bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Baugrenzen gilt es die lediglich die folgen<strong>de</strong>n Zwangspunkte<br />

zu beachten: Entlang <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße B 277 ist die sich aus § 9 FStrG ergeben<strong>de</strong> Bauverbotszone<br />

von 20 m zum Farbahnrand zu würdigen. In Richtung <strong>de</strong>r Dill folgt die Baugrenze <strong>de</strong>m festgestellten<br />

Überschwemmungsgebiet bzw. <strong>de</strong>m 10 m breiten Gewässerrandstreifen im Sinne § 23<br />

HWG i.V.m. § 38 WHG. Im Nor<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> die Baugrenze auf <strong>de</strong>r Grenze <strong>de</strong>s Flurstückes 117/5 platziert,<br />

um die in <strong>de</strong>n Flurstücken 148/19 und 81/11 vorhan<strong>de</strong>ne städtische Leitungsinfrastruktur zu<br />

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sichern. Im Osten wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche das Ziel verfolgt,<br />

<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Baumbestand weitestgehend zu erhalten, gleichzeitig aber auch hinreichend Raum<br />

für die notwendigen Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>llierungen zu schaffen.<br />

2.4 Verkehrsflächen<br />

Die Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes für <strong>de</strong>n MIV erfolgt ausgehend von <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Kreisverkehrsplatz<br />

auf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße B277. Eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s in Folge <strong>de</strong>r Umsetzung zu erwarten<strong>de</strong>n Mehrverkehrs wur<strong>de</strong> beauftragt. Die Ergebnisse fin<strong>de</strong>n<br />

Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

Im Übrigen ist vorgesehen, am südöstlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes eine zweite Einfahrt für <strong>de</strong>n aus<br />

Richtung Osten kommen<strong>de</strong>n Verkehr einzurichten. Diese soll ausschließlich als Einfahrt genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />

um die Sicherheit <strong>de</strong>s Verkehrs auf <strong>de</strong>r B 277 nicht negativ zu beeinträchtigen.<br />

Die Bauverbotszone gemäß § 9 FStrG wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche<br />

gewürdigt. Über die Zulässigkeit von Stellplätzen im Einzelfall ist im Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Bauantragsverfahrens zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

3 Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange<br />

3.1 Eingriffsregelung<br />

Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind die Belange von Natur und Landschaft sowie die Vermeidung und<br />

<strong>de</strong>r Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Naturhaushaltes in die Bauleitplanung einzustellen und in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Festsetzungen als Flächen o<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

zum Ausgleich. Alternativ können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 BauGB getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Ausgleich wird jedoch nicht erfor<strong>de</strong>rlich, soweit die Eingriffe bereits vor <strong>de</strong>r planerischen Entscheidung<br />

erfolgt sind o<strong>de</strong>r zulässig waren. Die Festsetzungen zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsplanung<br />

fin<strong>de</strong>n zum Entwurf Eingang in <strong>de</strong>n Bebauungsplan.<br />

3.2 Umweltprüfung<br />

Für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen,<br />

in <strong>de</strong>r die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht<br />

beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n. Der Umweltbericht ist in die Begründung zum Bebauungsplan<br />

zu integrieren. Insofern kann hinsichtlich <strong>de</strong>r Würdigung <strong>de</strong>r vorliegend beachtlichen umweltschützen<strong>de</strong>n<br />

Belange auf <strong>de</strong>n beigefügten Umweltbericht verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz<br />

Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung<br />

Aussagen zur Ver- und Entsorgung <strong>de</strong>s Plangebietes fin<strong>de</strong>n im weiteren Verfahren Eingang in die<br />

Begründung.<br />

In Bezug auf <strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

§ 55 WHG sowie § 37 WHG verwiesen. Da es sich hierbei um unmittelbar gelten<strong>de</strong>s Recht han<strong>de</strong>lt,<br />

<strong>de</strong>ssen Würdigung im Baugenehmigungsverfahren darzulegen ist, kann auf weitergehen<strong>de</strong> Festsetzungen<br />

in dieser Hinsicht im Bebauungsplan verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

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Überschwemmungsgebiet/Oberirdische Gewässer<br />

Das Plangebiet wird im Nor<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Dill begrenzt. Der sich aus <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s § 23 WHG<br />

ergeben<strong>de</strong> Gewässerrandstreifen sowie das festgestellte Überschwemmungsgebiet wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />

Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche gewürdigt.<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Wasserschutzgebiete wer<strong>de</strong>n vom Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes nicht berührt.<br />

5 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten<br />

Bei <strong>de</strong>m Plangebiet han<strong>de</strong>lt es sich um einen gewerblichen Altstandort. Das Dezernat 41.4 <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums<br />

Gießen weist darauf hin, dass im Plangebiet ein Altstandort erfasst und in <strong>de</strong>r Altflächendatei<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen ein Grundwasserscha<strong>de</strong>nsfall registriert ist. Da auf <strong>de</strong>m Standort Kontaminationen<br />

<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nluft bzw. <strong>de</strong>s Grundwassers grundsätzlich nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n können, ist die Umweltabteilung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Gießen bei Baumaßnahmen<br />

rechtzeitig zu beteiligen. Eine gutachterliche Überwachung von evtl. erfor<strong>de</strong>rlichen Aushubarbeiten ist<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

6 Immissionsschutz<br />

Immissionsschutzrechtliche Konflikte sind vorliegend nicht erkennbar.<br />

7 Denkmalschutz<br />

Auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s § 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz wird verwiesen.<br />

8 Sonstige Infrastruktur<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Flurstücke 81/11 und 148/19 ist städtische Leistungsinfrastruktur (Wasser) vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Diesem wird bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche Rechnung getragen.<br />

9 Bo<strong>de</strong>nordnung<br />

Ein Bo<strong>de</strong>nordnungsverfahren im Sinne §§ 45 ff. BauGB wird voraussichtlich nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

10 Städtebauliche Vorkalkulation<br />

Aus <strong>de</strong>m Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes entstehen <strong>de</strong>r Stadt Haiger voraussichtlich keine Kosten.<br />

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