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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong><br />

Begründung zum Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes Nr. 6<br />

"<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>"<br />

Planstand 02.01.2006<br />

Bearbeitet:<br />

Bebauungsplan: Dipl.-Ing. Elisabeth Scha<strong>de</strong>, Städtebauarchitektin AKH,<br />

Mitarbeit: Eylem Isik<br />

Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag: Dipl.-Biol. Christian Jockenhövel<br />

Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n – Tel 06403 9537-0 Fax 9537-30


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 2<br />

Übersichtskarte<br />

Inhalt<br />

Räumlicher<br />

Geltungsbereich<br />

1. Veranlassung und Planziel<br />

2. Raumordnung und Flächennutzungsplan<br />

3. Räumlicher Geltungsbereich<br />

4. Impressionen – Bildteil<br />

5. Städtebauliche Konzepte<br />

6. Festsetzungen<br />

6.1. Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

6.2. Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

6.3. Bauweise, Baugrenzen, Gebäu<strong>de</strong>stellung<br />

6.4. Verkehrsflächen<br />

7. Orts- und Gestaltungssatzung<br />

8. Umweltschützen<strong>de</strong> Belange<br />

9. Wasserwirtschaftliche Belange<br />

10. Denkmalschutz<br />

11. Erschließung, Versorgung und Infrastruktur<br />

12. Bo<strong>de</strong>nordnung<br />

13. Städtebauliche Vorkalkulation<br />

Anlage/ Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006<br />

Maßstab 1: 25 000


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 3<br />

1. Veranlassung und Planziel<br />

In <strong>Betziesdorf</strong> stehen für ortsansässige Bauwillige baureife Grundstücke nicht mehr in ausreichen<strong>de</strong>r Zahl<br />

zur Verfügung. Für eine weitere Ortsentwicklung südlich <strong>de</strong>r Lahnstraße bestehen grundsätzlich mehrere<br />

Alternativen die sich zum einen auf die Schließung vorhan<strong>de</strong>ner und erschlossener Baulücken beziehen,<br />

zum an<strong>de</strong>ren aber auch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes entsprechend <strong>de</strong>n Darstellungen<br />

<strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplanes in die Betrachtung einstellen.<br />

Im Vorfeld zu <strong>de</strong>m Vorentwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „<strong>Betziesdorf</strong>-<strong>Süd</strong>“ hat die Stadt Kirchhain die Erstellung<br />

eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 1 beauftragt im Zuge <strong>de</strong>ssen mehrere Varianten erarbeitet<br />

wur<strong>de</strong>n, die Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung innerhalb <strong>de</strong>r Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen<br />

Flächennutzungsplanes <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain von 1996 aufzeigen. Die Varianten <strong>de</strong>s Städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzeptes wur<strong>de</strong>n im Vorfeld im Rahmen <strong>de</strong>r städtischen Gremien und <strong>de</strong>m Ortsbeirat diskutiert.<br />

Eine Variante hatte Eingang in <strong>de</strong>n Vorentwurf (Stand 15.07.2003) gefun<strong>de</strong>n.<br />

Verfahren und Än<strong>de</strong>rungen: Die Stadt Kirchhain hat sich auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung<br />

und im Rahmen <strong>de</strong>r dort notwendigen städtebaulichen Abwägung mit <strong>de</strong>n im Zuge <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligungsverfahren<br />

vorgebrachten Anregungen eingehend und sorgfältig befasst. Die vorgetragenen Anregungen<br />

haben insgesamt zu einer Modifikation <strong>de</strong>s Bebauungsplanentwurfes geführt. Die Erschließung<br />

erfolgt nunmehr ausschließlich über die Lahnstraße, die Planstraße wird angemessen ausgebaut. Das<br />

Baugebiet reduziert sich insgesamt auf die Ausweisung von rd. 20 Bauplätzen.<br />

Planziel <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO.<br />

Gemäß <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s § 244 Abs. 2 EAG Bau kommen die Verfahrensvorschriften <strong>de</strong>s Baugesetzbuches<br />

in <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m 20.07.2004 gelten<strong>de</strong>n Fassung zur Anwendung.<br />

2. Raumordnung und Flächennutzungsplan<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Konzeptes befin<strong>de</strong>t sich gemäß <strong>de</strong>m Regionalplan Mittelhessen<br />

2001, im Übergang zwischen Siedlungsbereich Bestand und Bereich für Landschaftsnutzung und Pflege.<br />

Eine Darstellung, zulasten <strong>de</strong>rer die Siedlungstätigkeit aus <strong>de</strong>m „Eigenbedarf“ bis zu 5 ha realisiert wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die Obere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> teilt diese Auffassung in ihrer Stellungnahme vom<br />

03.03.2004.<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s hier vorliegen<strong>de</strong>n Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist im wirksamen<br />

Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain von 1996 als Wohnbaufläche dargestellt.<br />

Ausschnitt aus <strong>de</strong>m wirksamen Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain von 1996<br />

1 Entwicklungskonzept - Stand 08/2002, Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006<br />

ohne Maßstab, genor<strong>de</strong>t


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 4<br />

3. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Bebauungsplan umfasst die südlich <strong>de</strong>r Lahnstraße im Anschluss an die Ortslage befindlichen Flächen.<br />

Begrenzt wird <strong>de</strong>r Bereich durch einen zur Planstraße auszubauen<strong>de</strong>n Wirtschaftsweg im Osten<br />

und die östlich an <strong>de</strong>n Nebelsberger Weg anschließen<strong>de</strong> Wohnbebauung.<br />

Bei <strong>de</strong>r südwestexponierten und in sich kaum reliefierten Fläche han<strong>de</strong>lt es sich um landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen (überwiegend Grünland (Wei<strong>de</strong>n) geringer bis mittlerer Artenvielfalt). Die Wegsäume sind<br />

kaum ausgeprägt, im südlichen Anschluss an die Ortslage befin<strong>de</strong>t sich ein Streuobstbereich, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n<br />

Bebauungsplan einbezogen wird.<br />

Der räumliche Geltungsbereich wird im einzeln wie folgt begrenzt:<br />

Nor<strong>de</strong>n Ortslage, z. T. landwirtschaftlich genutzte Bereiche<br />

Westen Wohnbebauung neueren Datums<br />

<strong>Süd</strong>en Acker<br />

Osten Acker, Wohnbebauung<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wur<strong>de</strong> zum Entwurf hin <strong>de</strong>utlich reduziert, so dass im Umgriff<br />

<strong>de</strong>s so begrenzten Bebauungsplanes nunmehr eine Fläche von rd. 1,58 ha liegt. Zur Ausweisung gelangen<br />

auf einer Fläche von rd. 1,09 ha Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4 BauNVO1990 sowie Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft in einer Größe<br />

von rd. 0,19 ha.<br />

4. Impressionen<br />

Ansicht Ortsrand von <strong>Süd</strong>westen Ansicht Ortsrand<br />

Ansicht Ortsrand Bebauung Nebelsberger Weg<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 5<br />

Impressionen – Teil 2<br />

Ansicht Lahnstraße Zufahrt zum Plangebiet<br />

Zufahrt zum Plangebiet Zufahrt zum Plangebiet<br />

5. Städtebauliche Konzepte<br />

Im Vorfeld zur Entwicklung <strong>de</strong>s Baugebietes <strong>Betziesdorf</strong>-<strong>Süd</strong> wur<strong>de</strong>n unterschiedliche Varianten zur Entwicklung<br />

und Bebaubarkeit erstellt, die sich sämtlich auf die im Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain<br />

als Wohnbaufläche dargestellten Bereiche beziehen. Die Entwürfe wur<strong>de</strong>n bereits im September 2002 im<br />

Ortsbeirat diskutiert. Der Vorentwurf (Stand 15.07.2003) basierte auf <strong>de</strong>r hier präferierten Variante.<br />

Die im Zuge <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach BauGB vorgetragenen Anregungen haben insgesamt<br />

zu einer Modifikation <strong>de</strong>s Bebauungsplanentwurfes geführt; auch hierfür wur<strong>de</strong>n unterschiedliche<br />

Varianten im Ortsbeirat erörtert. Im wesentlichen aufzuführen sind im Ergebnis u.a. folgen<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen:<br />

- Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wur<strong>de</strong> reduziert.<br />

- Die Glie<strong>de</strong>rung in mehrere Teilbaugebiete entfällt.<br />

- Die Leitung <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s Mittelhessische Wasserwerke wird <strong>de</strong>r Kompensationsfläche<br />

zugeordnet; die Vorgaben <strong>de</strong>r Freihaltezone gelten hiervon unbenommen.<br />

- Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 (1a) BauGB wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bebauungsplan integriert.<br />

Die Erschließung erfolgt nunmehr ausschließlich über eine von <strong>de</strong>r Lahnstraße abzweigen<strong>de</strong> Planstraße,<br />

die im räumlichen Geltungsbereich angemessen ausgebaut wird.<br />

Das Baugebiet reduziert sich insgesamt auf die Ausweisung von rd. 20 Bauplätzen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 6<br />

Nachrichtlich: Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> <strong>Süd</strong>“; Planstand 15.07.2003:<br />

genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab<br />

Skizze – Variante 1 Stand: 07.10.2004<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006<br />

genor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 7<br />

Die Skizze auf Seite 6 bil<strong>de</strong>t die Grundlage für <strong>de</strong>n hiermit vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf zum Bebauungsplan.<br />

Die Entwicklungskonzeptionen legen sämtlich eine Bebauung <strong>de</strong>r Fläche mit Wohngebäu<strong>de</strong>n zu Grun<strong>de</strong>.<br />

Als Haustyp wer<strong>de</strong>n hier in erster Linie das freistehen<strong>de</strong> Einzelhaus bzw. als „verdichtete“ Variante das<br />

Doppelhaus angesprochen. Die innere Erschließung erfolgt durch einen „Ring“. Diese Erschließung ist<br />

„robust“ und lässt <strong>de</strong>n individuellen Interessen <strong>de</strong>r zukünftigen Bauherrn weit entgegenkommen<strong>de</strong> und<br />

variable Grundstückszuschnitte zu. Der Anteil an Straßenverkehrsflächen wird hier stark reduziert.<br />

Der Standort „<strong>Betziesdorf</strong>-<strong>Süd</strong>“ greift, obschon das Landschaftsbild durch <strong>de</strong>n südlichen Ortsrand bereits<br />

<strong>de</strong>utlich geprägt ist, in einen vergleichsweise sensiblen Landschaftsraum ein und erfor<strong>de</strong>rt einen behutsamen<br />

Umgang mit <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Landschafts- und Ortsstrukturen.<br />

Das städtebauliche Konzept sieht vor, das Gebiet in die Umgebung einzubetten, in<strong>de</strong>m es einen landschaftstypischen<br />

Ortsrand ausformt,<br />

• <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n vorgefun<strong>de</strong>nen Landschaftselementen aufbaut,<br />

• eine ausreichen<strong>de</strong> Eingrünung vorsieht und<br />

• wichtige Blickbeziehungen erhält.<br />

Ziel sämtlicher Varianten ist es, ist es Strukturen zu entwickeln, die geeignet sind, <strong>de</strong>m Wunsch nach<br />

<strong>de</strong>m individuellen Wohnen im Einfamilienhaus zu entsprechen und gleichwohl unter wirtschaftlichen ökologischen<br />

und städtebaulichen Gesichtspunkten eine angemessene Verdichtung zu erreichen. Das hier<br />

vorliegen<strong>de</strong> Konzept versucht Lösungen für diese wi<strong>de</strong>rsprüchlich anmuten<strong>de</strong>n Ziele aufzuzeigen und<br />

Bezug zur Umgebung aufzunehmen.<br />

6. Festsetzungen<br />

Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine <strong>de</strong>m<br />

Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit entsprechen<strong>de</strong> sozialgerechte Bo<strong>de</strong>nnutzung gewährleisten und dazu beitragen,<br />

eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu<br />

entwickeln. In Ausführung dieser Grundnormen sind die im folgen<strong>de</strong>n erläuterten zeichnerischen und<br />

textlichen Festsetzungen in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

6.1. Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

6.1.1. Allgemeines Wohngebiet<br />

Zur Ausweisung gelangt in Anlehnung an die umgeben<strong>de</strong>n Gebietstypen ein vorwiegend <strong>de</strong>m Wohnen<br />

dienen<strong>de</strong>s Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO1990). Allgemein zulässig<br />

sind:<br />

• Wohngebäu<strong>de</strong>,<br />

• die <strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>s Gebiets dienen<strong>de</strong>n Lä<strong>de</strong>n, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stören<strong>de</strong><br />

Handwerksbetriebe und<br />

• Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />

Ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n können darüber hinaus<br />

• Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes,<br />

• sonstige nicht stören<strong>de</strong> Gewerbebetriebe,<br />

• Anlagen für Verwaltungen,<br />

• Gartenbaubetriebe und<br />

• Tankstellen.<br />

Städtebauliche Grün<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>n Ausschluss allgemein o<strong>de</strong>r ausnahmsweise zulässiger Nutzungen begrün<strong>de</strong>n<br />

könnten, liegen nicht vor.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 8<br />

6.2. Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird unter Bezugnahme auf <strong>de</strong>n 2. Abschnitt <strong>de</strong>r BauNVO1990 bestimmt<br />

durch<br />

• die zulässige Grundflächenzahl 2 ; die GRZ gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche im<br />

Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind<br />

• die zulässige Geschossflächenzahl 3 ; die GFZ gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind und<br />

• die Festlegung <strong>de</strong>r zulässigen Zahl <strong>de</strong>r Vollgeschosse 4 sowie ergänzend die Festsetzung von Trauf-<br />

und Firsthöhen.<br />

Im einzeln be<strong>de</strong>utet dies:<br />

Für das Teilbaugebiet <strong>de</strong>r lfd. Nr. 1 (im Nor<strong>de</strong>n, Westen und <strong>Süd</strong>en <strong>de</strong>s räumlichen Geltungsbereiches,<br />

an die bestehen<strong>de</strong> Bebauung anschließend) gilt:<br />

Grundflächenzahl GRZ = 0,4 – die festgesetzte GRZ entspricht <strong>de</strong>r Obergrenze <strong>de</strong>s § 17<br />

BauNVO<br />

Geschossflächenzahl GFZ = 0,6<br />

Zahl <strong>de</strong>r zul. Vollgeschosse Z = I<br />

Traufhöhe TH = max. 4,5m<br />

Firsthöhe FH = max. 9,5m<br />

Bauweise offen<br />

Haustypen Einzel- und Doppelhäuser (ED)<br />

Bezugspunkt für die Höhenermittlung ist die Oberkante <strong>de</strong>s Erdgeschoss-Rohbo<strong>de</strong>ns.<br />

Die Höhenfestsetzung lässt Gebäu<strong>de</strong>typen zu, die <strong>de</strong>n umliegen<strong>de</strong>n Nachbargebäu<strong>de</strong>n entsprechen.<br />

Unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r sichtexponierten Lage wird festgesetzt, dass das Baugebiet in<br />

eingeschossiger Bauweise auszubil<strong>de</strong>n ist. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n südlichen Ortsrand, um im<br />

Zusammenwirken mit <strong>de</strong>n Festsetzungen zur Bepflanzung einen harmonischen Übergang zwischen Bebauung<br />

und freier Feldflur zu bil<strong>de</strong>n.<br />

2<br />

Sofern die gemäß GRZ zulässige Grundfläche nicht innerhalb <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche vollzogen wer<strong>de</strong>n kann, tritt<br />

die überbaubare Grundstücksfläche an Stelle einer GRZ. Auf <strong>de</strong>ren Festlegung kann gleichwohl nicht verzichtet wer<strong>de</strong>n, da sie<br />

auch das Maß <strong>de</strong>r zulässigen Überschreitung für die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten usw. <strong>de</strong>finiert.<br />

Die zulässigen Grundflächen dürfen durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, untergeordneten<br />

Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>oberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,<br />

regelmäßig bis zu 50 % überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

3<br />

Die Geschossfläche ist nach <strong>de</strong>n Außenmaßen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen<br />

in an<strong>de</strong>ren Geschossen, die keine Vollgeschosse i.S. §§ 46 bis 48 HBO sind, einschl. <strong>de</strong>r zu ihnen gehören<strong>de</strong>n Treppenräume<br />

und einschl. ihrer Umfassungswän<strong>de</strong>, sind mitzurechnen.<br />

4<br />

Die Höhenentwicklung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen wird durch die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse bestimmt. Geschosse sind<br />

oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Gelän<strong>de</strong>oberfläche hinausragen, sonst<br />

sind sie Kellergeschosse. Hohlräume zwischen <strong>de</strong>r obersten Decke und <strong>de</strong>r Bedachung, in <strong>de</strong>nen Aufenthaltsräume nicht möglich<br />

sind, sind keine Geschosse. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mind. 2,3 m haben. Ein gegenüber<br />

min<strong>de</strong>stens einer Außenwand zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit min<strong>de</strong>stens einer<br />

geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als ¾ <strong>de</strong>r Brutto-Grundfläche <strong>de</strong>s darunter liegen<strong>de</strong>n<br />

Geschosses hat. Die Höhe <strong>de</strong>r Geschosse wird von <strong>de</strong>r Oberkante Rohfußbo<strong>de</strong>n bis Oberkante Roßfußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r darüber<br />

liegen<strong>de</strong>n Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen. Untergeordnete Aufbauten über Dach und<br />

untergeordnete Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäu<strong>de</strong> sind keine<br />

Vollgeschosse. Dachgeschosse sind Geschosse mit min<strong>de</strong>stens einer geneigten Dachfläche.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 9<br />

Zahl <strong>de</strong>r Wohneinheiten<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r in Wohngebäu<strong>de</strong>n zulässigen Wohnungen wird auf max. 2 begrenzt, wobei anzumerken ist,<br />

dass bei Doppelhäusern je<strong>de</strong> Haushälfte als Wohngebäu<strong>de</strong> mit entsprechend bis zu 2 Wohneinheiten<br />

ausgestattet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

6.3. Bauweise, Baugrenzen, Gebäu<strong>de</strong>stellung<br />

Es gilt durchgehend die offene Bauweise, <strong>de</strong>r gemäß die Gebäu<strong>de</strong> mit seitlichem Grenzabstand als<br />

Einzelhäuser o<strong>de</strong>r Doppelhäuser errichtet wer<strong>de</strong>n können. Die Länge <strong>de</strong>r in Satz 1 bezeichneten Hausformen<br />

darf höchstens 50 m betragen 5 .<br />

Die Festsetzung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt regelmäßig durch Baugrenzen, über die<br />

hinaus nicht gebaut wer<strong>de</strong>n darf. Gebäu<strong>de</strong> können jedoch durchaus dahinter zurückbleiben. Die überbaubaren<br />

Grundstücksflächen wer<strong>de</strong>n in Abhängigkeit <strong>de</strong>r sonstigen Festsetzungen flächenhaft ausgewiesen.<br />

Sie sollen im Zusammenwirken zu <strong>de</strong>r angestrebten Entwicklung <strong>de</strong>s Baugebietes führen.<br />

Bezugnehmend auf die <strong>Süd</strong>exposition, Topografie sowie die umgeben<strong>de</strong> Bebauung <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

wird in sensiblen Bereichen, in <strong>de</strong>nen eine Bezugnahme auf die umgeben<strong>de</strong> Bebauung erfor<strong>de</strong>rlich wird,<br />

wird die Stellung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen, <strong>de</strong>r vorrangig eine die sonstigen Festsetzungen unterstützen<strong>de</strong><br />

Funktion zukommt, durch die Festsetzung <strong>de</strong>r Firstrichtung festgelegt; hier: ausschließlich in <strong>de</strong>r südlichen<br />

Bauzeile.<br />

Bei <strong>de</strong>r Bebauung ist auf ausreichen<strong>de</strong> Zufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen für Feuerwehr- und<br />

sonstige Rettungsfahrzeuge zu achten (vgl. § 5 HBO).<br />

6.4. Verkehrsflächen<br />

Die Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes verläuft nunmehr über eine von <strong>de</strong>r Lahnstraße (L 3089) abzweigen<strong>de</strong><br />

Planstraße (ehemaliger Wirtschaftsweg), die zu diesem Zwecke angemessen ausgebaut wird. Der<br />

Wirtschaftsweg dient <strong>de</strong>m landwirtschaftlichen Verkehr und <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>r in einer ehem. Scheune<br />

untergebrachten Bus-Garagen eines dort ansässigen Reiseunternehmens. Einer Nutzung als Wirtschaftsweg<br />

im o.g. Sinne steht auch nach Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes nichts entgegen.<br />

Die zur Beurteilung durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Marburg und <strong>de</strong>m Straßenmeister<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Entwurfsunterlagen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n zuständigen Abteilungen frühzeitig vorgelegt, um<br />

eine Abstimmung zu ermöglichen.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes erfolgt die Erschließung über eine Ringstraße, die sowohl wirtschaftlich als<br />

auch im Hinblick auf die Variabilität <strong>de</strong>r Grundstückszuschnitte eine größtmögliche Flexibilität bietet.<br />

Durch die Aufhebung <strong>de</strong>s Separationsprinzips und <strong>de</strong>n geplanten Ausbau <strong>de</strong>r „Wohnstraßen“ bzw. <strong>de</strong>r im<br />

Bebauungsplan als Verkehrsflächen beson<strong>de</strong>rer Zweckbestimmung; hier: Verkehrsberuhigter Bereich<br />

festgesetzten Flächen im Mischprofil soll die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Aufenthaltsfunktion -im Sinne einer vielfältig<br />

nutzbaren Bereicherung <strong>de</strong>r Wohnumgebung, die <strong>de</strong>m Fußgänger, <strong>de</strong>m Verweilen und <strong>de</strong>m Spielen <strong>de</strong>n<br />

Vorrang gewährt, ohne auf Zufahrtsmöglichkeiten zu <strong>de</strong>n Häusern zu verzichten- hervorgehoben und die<br />

I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>r künftigen Bewohner mit ihrem Baugebiet erleichtert wer<strong>de</strong>n.<br />

5<br />

Das Einzelhaus steht auf einem Grundstück, das Doppelhaus wird durch die Grundstücksgrenze durchschnitten und die Hausgruppe<br />

durch min<strong>de</strong>stens zwei Grundstücksgrenzen. An ihren bei<strong>de</strong>n seitlichen En<strong>de</strong>n müssen die jeweiligen Baukörper dann einen<br />

Grenzabstand einhalten.<br />

Der Plangeber kann festlegen, dass von <strong>de</strong>n drei Hausformen in <strong>de</strong>r offenen Bauweise jeweils nur eine o<strong>de</strong>r zwei zulässig sind. Die<br />

Stadt Kirchhain sieht das Plangebiet „<strong>Betziesdorf</strong>-<strong>Süd</strong>“ aus städtebaulichen Erwägungen nicht als geeigneten Standort dafür an, um<br />

Hausgruppen zu errichten, diese wer<strong>de</strong>n insofern hier ausgeschlossen.<br />

Zulässig sind jedoch Gebäu<strong>de</strong>, die „<strong>de</strong>rart zusammengebaut sind, dass sie einen Gesamtbaukörper bil<strong>de</strong>n“ (Doppelhäuser), sowie<br />

Einzelhäuser. Weitergehen<strong>de</strong> Regelungen erfolgen durch die Festlegung <strong>de</strong>r höchstzulässigen Zahl <strong>de</strong>r Wohnungen in <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n<br />

sowie die überbaubaren Grundstücksflächen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 10<br />

Das be<strong>de</strong>utet jedoch nicht, dass die Ausweisung im Bebauungsplan trotz Namensgleichheit eine Ausweisung<br />

als verkehrsberuhigter Bereich i.S. <strong>de</strong>s Straßenverkehrsrechtes, nebst <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Vorgaben,<br />

ersetzt. Diese erfolgt erst durch Anordnung <strong>de</strong>r Ordnungsbehör<strong>de</strong>. Der Anteil an Straßenverkehrsflächen<br />

wird hier stark reduziert. Die Befahrbarkeit durch ein „3-achsiges Müllfahrzeug“ ist jedoch gegeben.<br />

7. Orts- und Gestaltungssatzung<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>s § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO2002 wird in <strong>de</strong>n Bebauungsplan<br />

eine Orts- und Gestaltungssatzung integriert. Gestalterische Vorgaben beziehen sich auf die Ausbildung<br />

<strong>de</strong>r künftig zu errichten<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>. Aufgabe dieser Gestaltungssatzung ist es, durch die getroffenen<br />

Festsetzungen unterstützend darauf einzuwirken, dass eine harmonisch aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmte<br />

Gesamtanlage in ansprechen<strong>de</strong>r architektonischer Qualität entsteht. Die einzelnen Vorschriften dieser<br />

Gestaltungssatzung, <strong>de</strong>ren Bemessung sich am Augenmaß orientieren, sind wie im Folgen<strong>de</strong>n ausgeführt<br />

begrün<strong>de</strong>t.<br />

Des Weiteren beziehen sich die getroffenen Vorgaben, in Konkretisierung <strong>de</strong>r Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt<br />

Kirchhain bzw. <strong>de</strong>n diesbezüglichen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung (HBO), auf Aussagen zur<br />

Befestigung von PKW-Stellplätzen und zur Begrünung von Grundstücksfreiflächen und die Gestaltung<br />

von Einfriedungen.<br />

Dachlandschaft und Drempel<br />

Das Baugebiet liegt an <strong>de</strong>r Schnittstelle zwischen Altortslage und Neubaugebieten und kann mit einer<br />

ansprechen<strong>de</strong>n Gestaltung dazu beitragen, <strong>de</strong>n Übergangsbereich im Erscheinungsbild positiv zu akzentuieren.<br />

Dachform und Dachneigung: Zulässig sind Dächer mit gegeneinan<strong>de</strong>r versetzten Dachflächen und<br />

einer Dachneigung von 25° bis 45°. Von dieser Festsetzung angesprochen wer<strong>de</strong>n in erster Linie z.B.<br />

Satteldächer, Tonnendächer, Walmdächer und gegeneinan<strong>de</strong>r versetze Pultdächer.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006<br />

Systemskizze zur Darstellung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>typologie<br />

9,5m (Z = I)<br />

4,5m (Z = I)<br />

- Die zulässige Firsthöhe (oberster Punkt <strong>de</strong>r Dachfläche) beträgt bei eingeschossigen Gebäu<strong>de</strong>n<br />

max. 9,5m gemessen über Oberkante Erdgeschoss-Rohbo<strong>de</strong>n.<br />

- Die zulässige Traufhöhe (Schnittkante aufgehen<strong>de</strong>s Mauerwerk-Oberkante Dachhaut) beträgt bei<br />

eingeschossigen Gebäu<strong>de</strong>n max. 4,5m gemessen über Oberkante Erdgeschoss-Rohbo<strong>de</strong>n.


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 11<br />

Ferner sind Gebäu<strong>de</strong> mit einseitig geneigter Dachfläche -wie z.B. Pultdächer- und einer Dachneigung von<br />

6° bis 40° zulässig.<br />

4,5m (Z = I)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006<br />

Systemskizze zur Darstellung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>typologie<br />

9,5m (Z = I)<br />

- Die zulässige Gebäu<strong>de</strong>oberkante (oberer Pultabschluss) beträgt bei eingeschossigen Gebäu<strong>de</strong>n<br />

max. 9,5m gemessen über Oberkante Erdgeschoss-Rohbo<strong>de</strong>n.<br />

- Die zulässige Traufhöhe (unterer Pultdachabschluss) beträgt bei eingeschossigen Gebäu<strong>de</strong>n<br />

max. 4,5m gemessen über Oberkante Erdgeschoss-Rohbo<strong>de</strong>n.<br />

Diese Neigungen gewährleisten sowohl die Verhältnismäßigkeit von Haus zu Dach im Erscheinungsbild<br />

als auch die Nutzung <strong>de</strong>r Räume unter Dach in <strong>de</strong>m nach § 2 Abs. 4 HBO2002 zulässigen Umfang.<br />

Abweichen<strong>de</strong> Dachneigungen dürfen ausschließlich unter <strong>de</strong>r Voraussetzung eines dauerhaft begrünten<br />

Daches ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Baugebiet stellt eine Erweiterung <strong>de</strong>s Ortes <strong>Betziesdorf</strong> in Richtung <strong>Süd</strong>en dar. Die grundsätzlichen<br />

und prägen<strong>de</strong>n Elemente <strong>de</strong>r alten Ortslage sollten sich auch hier wie<strong>de</strong>rfin<strong>de</strong>n. Die Festsetzung unterschei<strong>de</strong>t<br />

daher zwischen Gebäu<strong>de</strong>n mit gegeneinan<strong>de</strong>r geneigten Dachflächen (typisch sind Satteldächer,<br />

die gewählte Festsetzung orientiert sich an einer weitgehen<strong>de</strong>n Gestaltverwandschaft) und Gebäu<strong>de</strong>n<br />

mit einseitig geneigter Dachfläche (die Dachformen erscheinen im Ortskern zumin<strong>de</strong>st bei Nebengebäu<strong>de</strong>n,<br />

so, dass eine Adaption im Hinblick auf mo<strong>de</strong>rnen Baustil und die Möglichkeit zur Nutzung von<br />

Sonnenenergie angemessen erscheint). Die Festsetzung erlaubt eine Vielzahl von Bauformen, so dass<br />

eine weitergehen<strong>de</strong> Aufweichung hier nicht geboten erscheint.<br />

Dachein<strong>de</strong>ckung: Für die Ein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen wer<strong>de</strong>n auf Anregung <strong>de</strong>r Kreisbauaufsicht<br />

hin wenig Vorgaben gemacht. Im Hinblick auf die Lage <strong>de</strong>s Baugebietes am Ortsrand von <strong>Betziesdorf</strong> in<br />

unmittelbarer Nähe zur Altortslage wer<strong>de</strong>n glasierte Ziegel, die regelmäßig Blendwirkungen hervorrufen<br />

sowie farbige, d.h. blaue, grüne etc. Dachziegel ausgeschlossen. Die Vorgaben beziehen sich insofern<br />

auf <strong>de</strong>n Ausschluss einzelner Dachein<strong>de</strong>ckungen, die sich nicht mit <strong>de</strong>m Ortsbild vereinbaren lassen und<br />

dieses nachhaltig beeinträchtigen könnten.<br />

Anlagen zur aktiven Nutzung von Sonnenenergie (Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind ausdrücklich zulässig.<br />

Um insbeson<strong>de</strong>re bei eingeschossigen Gebäu<strong>de</strong>n einen Dachausbau zu ermöglichen, sind<br />

Drempel zulässig. Die Höhenentwicklung wird durch die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen gesteuert.


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 12<br />

Stellplätze<br />

Gemäß <strong>de</strong>r Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain vom 01.06.1995 sind Stellplätze mit "Pflaster-, Verbundstein<br />

o.ä. luft- und wasserdurchlässigem Belag auf einem <strong>de</strong>r Verkehrsbelastung entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Unterbau" herzustellen, sie sind ferner ausreichend mit geeigneten Bäumen und Sträuchern zu umpflanzen<br />

bzw. zu überstellen.<br />

Der Bebauungsplan konkretisiert die Vorgaben <strong>de</strong>r Stellplatzsatzung insofern, als er für Pkw-Stellplätze<br />

bestimmt, dass diese mit Rasenkammersteinen, Schotterrasen o<strong>de</strong>r Pflaster mit einem Min<strong>de</strong>stfugenanteil<br />

von 30% zu befestigen sind.<br />

Einfriedungen<br />

Einfriedungen sind zur Dokumentation von Grundstücksgrenzen und gegebenen Eigentumsverhältnissen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Einfriedungen können allerdings auch Trennwirkungen begrün<strong>de</strong>n. Solche das Ortsbild beeinträchtigen<strong>de</strong><br />

Trennwirkungen sollten ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Es bedarf <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Festsetzung,<br />

dass ausschließlich offene Einfriedungen zulässig sind.<br />

Hinzu kommt die Einhaltung eines Min<strong>de</strong>stbo<strong>de</strong>nabstan<strong>de</strong>s, um die Wan<strong>de</strong>rwege wildleben<strong>de</strong>r Tierarten,<br />

zu <strong>de</strong>nen z.B. auch <strong>de</strong>r Igel gehört, zu gewährleisten.<br />

Begrünung/Grundstücksfreiflächen<br />

In Ausführung <strong>de</strong>r einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung wird eine Min<strong>de</strong>stüberstellung<br />

<strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen, d.h. <strong>de</strong>r nicht bebauten Grundstücksflächen mit standortgerechten einheimischen<br />

Laubgehölzen zur Auflage gemacht.<br />

8. Umweltschützen<strong>de</strong> Belange<br />

Das vom Bun<strong>de</strong>stag am 27.07.2001 beschlossene Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r UVP-Än<strong>de</strong>rungsrichtlinie,<br />

<strong>de</strong>r IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz, wur<strong>de</strong> am 02.08.2001 im Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt<br />

veröffentlicht. Mit <strong>de</strong>m Gesetz wer<strong>de</strong>n erstmals auch verschie<strong>de</strong>ne bauplanungsrechtliche Vorhaben<br />

UVP-pflichtig. Hierunter fallen z.B. „Städtebauprojekte für sonstige Anlagen“, für die im bisherigen<br />

Außenbereich im Sinne <strong>de</strong>s § 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

ist durchzuführen, wenn die zulässige Grundfläche 100 000qm o<strong>de</strong>r mehr beträgt, eine Vorprüfung<br />

ist bei Grundflächen von 20 000qm bis unter 100 000qm durchzuführen. Die Prüfung ist auch<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, wenn in sonstigen Gebieten ein Bebauungsplan aufgestellt, geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r ergänzt und <strong>de</strong>r<br />

jeweilige Prüfwert erreicht o<strong>de</strong>r überschritten wird.<br />

Da vorliegend sogar <strong>de</strong>r untere Schwellenwert unterschritten bleibt, ist im Ergebnis festzuhalten,<br />

dass we<strong>de</strong>r eine Vorprüfung noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Gemäß <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s § 244 Abs. 2 EAG Bau kommen die Verfahrensvorschriften <strong>de</strong>s Baugesetzbuches<br />

in <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m 20.07.2005 gelten<strong>de</strong>n Fassung zur Anwendung. Ein Umweltbericht<br />

wur<strong>de</strong> daher nicht erstellt. Das Verfahren muss bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Überleitungsvorschriften am<br />

20.07.2006 abgeschlossen sein.<br />

Unabhängig davon sind die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege eingehend zu betrachten:<br />

Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor, die Berücksichtigung <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung erfolgt durch Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>ren Elementen im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Abwägung nach § 1 BauGB, insoweit sei auf <strong>de</strong>n anliegen<strong>de</strong>n Landschaftspflegerischen Planungsbeitrag<br />

verwiesen.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 13<br />

Der Landschaftspflegerische Planungsbeitrag bewertet in seiner Beurteilung die von <strong>de</strong>r Planung zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Eingriffswirkungen auf die Schutzgüter Vegetation und Biotopstruktur, Bo<strong>de</strong>n und Wasserhaushalt,<br />

Kleinklima sowie Landschaftsbild und Erholungseignung und ermittelt <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Kompensationsbedarf. Die benannten Empfehlungen zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich sind im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und als zeichnerische und textliche Festsetzungen<br />

in <strong>de</strong>n normativen Teil <strong>de</strong>s Bebauungsplanes aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Bebauungsplan setzt zur (Teil-)Kompensation <strong>de</strong>s durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffs<br />

im südlichen Anschluss an die bebaubaren Flächen eine rd. 0,19 ha große Fläche fest auf <strong>de</strong>r eine<br />

Streuobstwiese und Extensivgrünland zu entwickeln sind, die geeignet erscheint <strong>de</strong>n Eingriff insbeson<strong>de</strong>re<br />

in das Landschaftsbild zu minimieren.<br />

Die in Anlehnung an die Hessische Ausgleichsabgabenverordnung (AAV 1995) durchgeführte Eingriffs-<br />

und Ausgleichsbilanzierung ermittelt in <strong>de</strong>r Gesamtschau ein ausgleichsbedürftiges Biotopwert<strong>de</strong>fizit. Es<br />

ist vorgesehen, das verbleiben<strong>de</strong> Biotopwert<strong>de</strong>fizit durch die im Landschaftspflegerischen Planungsbeitrag<br />

näher benannten Flächen <strong>de</strong>r vorlaufen<strong>de</strong>n Ersatzmaßnahme „Ra<strong>de</strong>nhäuser Lache“ zu kompensieren.<br />

9. Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen geben Aufschluss über die Berücksichtigung <strong>de</strong>r wasserwirtschaftlichen<br />

Belange im Rahmen <strong>de</strong>s Bauleitplanverfahrens.<br />

9.1. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung erfolgt über das Ortsnetz. Die baureifen Pläne wer<strong>de</strong>n<br />

rechtzeitig vor Baubeginn mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n abgestimmt. Hier wird auch <strong>de</strong>r hydraulische<br />

Nachweis zur Trink- und Löschwasserversorgung <strong>de</strong>s Baugebietes zu führen sein. Die Planung wird<br />

frühzeitig mit <strong>de</strong>r zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt.<br />

Projektion: Für die neu ausgewiesenen Baugrundstücke ergibt sich unter <strong>de</strong>r Annahme von rd. 29 neuen<br />

Wohneinheiten 6 á 2,3 Personen und einem Verbrauch von 125 l/Person/Tag ein Wasserbedarf von insgesamt<br />

rd. 3.043,2 cbm/a. Durch die Vorschrift, dass das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von <strong>de</strong>n Dachflächen als Brauchwasser<br />

zu verwen<strong>de</strong>n ist, können unter <strong>de</strong>r Annahme eines Bedarfs an ersetzbarem Trinkwasser pro Person und Tag<br />

in einem sparsamen Haushalt<br />

• 20 l Toilettenspülung<br />

• 5 l Gartenbewässerung<br />

• (12 l Wäsche waschen)<br />

entsprechend 20 % (29,6 %) eingespart wer<strong>de</strong>n. Bei einem angestrebten Deckungsgrad von 100 % errechnet<br />

sich ein verbleiben<strong>de</strong>r Wasserbedarf von rd. 2.434,6 cbm/a (2.142,4 cbm/a).<br />

Zum Auffangen <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagwassers sind bevorzugt Dachflächen zu nutzen. Da die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r<br />

Regenwassernutzung i.d.R. unmittelbar mit <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r Auffangfläche korreliert, sollten alle zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n Dachflächen angeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die Bemessung <strong>de</strong>r Regenwasseranlagen orientiert sich neben<br />

<strong>de</strong>m durchschnittlichen Jahresnie<strong>de</strong>rschlag an <strong>de</strong>n jeweiligen Einsatzmöglichkeiten und <strong>de</strong>m angestrebten Deckungsgrad.<br />

Der Bebauungsplan kann aufgrund seiner rahmensetzen<strong>de</strong>n Funktion hierzu keine weiteren Festsetzungen<br />

treffen, es muss vielmehr auf die jeweilige Bauplanung verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

6 21 Baugrundstücke für Einzelhäuser, wobei in je<strong>de</strong>m dritten Haus die Einrichtung einer Einliegerwohnung angenommen wird.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Betziesdorf</strong>: Bebauungsplan Nr. 6 „<strong>Betziesdorf</strong> - <strong>Süd</strong>“ 14<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Wasserversorgung ist die Möglichkeit <strong>de</strong>r Substitution von Trink- durch<br />

Brauchwasser anzusprechen:<br />

Aufschluss gibt die nachfolgend zitierte Fundstelle zu Verwertung und Versickerung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser:<br />

§ 42 Abs. 3 HWG:<br />

Abwasser, insbeson<strong>de</strong>re Nie<strong>de</strong>rschlagswasser, soll von <strong>de</strong>mjenigen bei <strong>de</strong>m es anfällt, verwertet wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Nie<strong>de</strong>rschlagswasser soll darüber hinaus<br />

in geeigneten Fällen versickert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der § 42 HWG stellt unmittelbar gelten<strong>de</strong>s Recht dar und ist im Rahmen <strong>de</strong>r Bauplanung bzw. <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanvollzuges zu beachten. Der Begriff "soll" wird dahingehend verstan<strong>de</strong>n, dass nur bei<br />

nachweislich zu erwarten<strong>de</strong>n Schwierigkeiten, d.h. bei atypischen Son<strong>de</strong>rfällen, von <strong>de</strong>m Vollzug Abstand<br />

genommen wer<strong>de</strong>n darf. Allerdings ist nicht mehr Träger <strong>de</strong>r Bauleitplanung, son<strong>de</strong>rn ausschließlich<br />

<strong>de</strong>r mit seinem Vollzug beauftragte Architekt bzw. Bauingenieur sowie die Bauherrn Adressat.<br />

9.2. Trinkwasserschutzgebiet: Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes liegt in keiner Schutzzone.<br />

9.3. Bo<strong>de</strong>nversiegelung: Von zunehmen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung im Hinblick auf die langfristige Trinkwassersicherung<br />

ist die mit <strong>de</strong>r Versiegelung infolge <strong>de</strong>s Bebauungsplanes einhergehen<strong>de</strong> Reduzierung <strong>de</strong>r<br />

Grundwasserneubildungsrate. Je<strong>de</strong> Inanspruchnahme von Bo<strong>de</strong>nfläche für eine bauliche Nutzung begrün<strong>de</strong>t<br />

einen Eingriff in die natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen: Die Speicherfähigkeit, Filter- und Pufferfunktionen<br />

wer<strong>de</strong>n beeinträchtigt. Hinzu kommt <strong>de</strong>r Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen.<br />

Der Bebauungsplan enthält zahlreiche Festsetzungen, die dazu beitragen, die Versiegelung von zu befestigen<strong>de</strong>n<br />

Flächen zu minimieren z.B. durch die Vorschrift zur wasserdurchlässigen Befestigung von<br />

Stellplätzen usw..<br />

Weiterführend kann auf die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung, z.B. <strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n<br />

zitierten § 8 Abs. 1 HBO2002 verwiesen wer<strong>de</strong>n:<br />

Die nicht überbauten Flächen <strong>de</strong>r bebauten Grundstücke sind<br />

1. wasserdurchlässig zu belassen o<strong>de</strong>r herzustellen und<br />

2. zu begrünen o<strong>de</strong>r zu bepflanzen,<br />

soweit sie nicht für eine an<strong>de</strong>re zulässige Verwendung benötigt wer<strong>de</strong>n. Satz 1 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung, soweit<br />

Bebauungspläne o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Satzungen Festsetzungen zu <strong>de</strong>n nicht überbauten Flächen treffen.<br />

Ferner ist auf die Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain hinzuweisen, die bestimmt, dass Stellplätze wasserdurchlässig<br />

herzustellen sind. Bei <strong>de</strong>r getroffenen Festsetzung im vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan han<strong>de</strong>lt<br />

es sich mithin (nur) um die vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassene Konkretisierung einer ohnehin<br />

gelten<strong>de</strong>n Bestimmung.<br />

9.4. Überschwemmungsgebiete: Es wird kein Überschwemmungsgebiet berührt.<br />

9.5. Abwasser: Ob die Abwasserableitung im Misch- o<strong>de</strong>r im Trennsystem -je unter Ergänzung einer<br />

Rückhaltung- erfolgen kann, muss im Zuge <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Planung <strong>de</strong>r Ver- und Entsorgung ermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

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Für die Ebene <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r Bebauungsplan keine Festsetzungen<br />

trifft, die sowohl einer Entwässerung im Mischsystem, im Trennsystem o<strong>de</strong>r in einer modifizierten<br />

Variante (hier: z.B. geson<strong>de</strong>rte Ableitung, Sammlung und Behandlung von anfallen<strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rschlagswasser)<br />

entgegenstehen. Darüber hinaus gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass eine ordnungsgemäße<br />

Entwässerung aus technischen/und o<strong>de</strong>r topografischen o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n tatsächlich unmöglich<br />

sei. Die grundsätzliche Vollzugsfähigkeit <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ist insofern gegeben. Darüber<br />

hinaus muss zunächst auf die nachfolgen<strong>de</strong> Detailplanung verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Abwasserbehandlung erfolgt in <strong>de</strong>r vom Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain betriebenen<br />

Kläranlage Bürgel.<br />

9.6 Oberirdische Gewässer: Oberirdische Gewässer sowie Quellen und quellige Bereiche wer<strong>de</strong>n nicht<br />

berührt.<br />

9.7. Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten: Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind keine<br />

bekannt.<br />

10. Denkmalschutz<br />

Zur Sicherung von Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern wird ein Hinweis auf § 20 HDSchG aufgenommen:<br />

Wenn bei Erdarbeiten Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler bekannt wer<strong>de</strong>n, so ist dies <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege<br />

Hessen, Archäologische Denkmalpflege, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> unverzüglich anzuzeigen.<br />

11. Erschließung, Versorgung und Infrastruktur<br />

Der FB Gefahrenabwehr, FD Brandschutz <strong>de</strong>s LK Marburg-Bie<strong>de</strong>nkopf weist in seiner Stellungnahme<br />

vom 02.03.2004 u.a. auf Folgen<strong>de</strong>s hin:<br />

„Spätestens bei Beginn <strong>de</strong>r Nutzung von Gebäu<strong>de</strong>n muss das Grundstück in einer solchen Breite an einer<br />

befahrbahren öffentlichen Verkehrsfläche liegen o<strong>de</strong>r an eine solche öffentlich rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer<br />

befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen, damit <strong>de</strong>r Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten<br />

ohne Schwierigkeiten möglich ist.“<br />

12. Bo<strong>de</strong>nordnung<br />

Der Bebauungsplan bereitet die Durchführung einer Baulandumlegung nach § 45 ff. vor.<br />

13. Städtebauliche Vorkalkulation<br />

Welche Kosten <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain bei Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes entstehen, kann gegenwärtig noch<br />

nicht beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />

aufgestellt: aufgestellt:<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 01/2006<br />

Lin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n 02.01.2006

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