Wehrheim West I - beteiligungsverfahren-baugb.de
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Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong>, Ortsteil <strong>Wehrheim</strong><br />
Begründung<br />
zum Vorentwurf <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes „<strong>Wehrheim</strong> <strong>West</strong> I“<br />
Planstand: 13.06.2012<br />
Bearbeiter<br />
Dipl.-Ing. Raumplanung Nina Späth<br />
Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n Tel 06403 9537 – 0 Fax 9537-30
Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong>, Ortsteil <strong>Wehrheim</strong>: Bebauungsplan „<strong>Wehrheim</strong> <strong>West</strong> I“ 2<br />
Inhalt<br />
1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 3<br />
1.1 Veranlassung und Planziel..................................................................................................... 3<br />
1.2 Räumlicher Geltungsbereich.................................................................................................. 3<br />
1.3 Übergeordnete Planungen..................................................................................................... 4<br />
2 Inhalt und Festsetzungen ............................................................................................................... 4<br />
2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung...................................................................................................... 4<br />
2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung................................................................................................... 5<br />
2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche .................................................................... 6<br />
2.4 Verkehrsflächen ..................................................................................................................... 6<br />
3 Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange ...................................................................... 6<br />
3.1 Eingriffsregelung .................................................................................................................... 6<br />
3.2 Umweltprüfung ....................................................................................................................... 6<br />
4 Erneuerbare Energien und Energieeinsparung .............................................................................. 6<br />
5 Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz ........................................................................................... 7<br />
6 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten........................................................................................... 8<br />
7 Immissionsschutz............................................................................................................................ 8<br />
8 Denkmalschutz ............................................................................................................................... 8<br />
9 Sonstige Infrastruktur...................................................................................................................... 8<br />
10 Bo<strong>de</strong>nordnung ................................................................................................................................ 8<br />
11 Städtebauliche Vorkalkulation ........................................................................................................ 8<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2012
Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong>, Ortsteil <strong>Wehrheim</strong>: Bebauungsplan „<strong>Wehrheim</strong> <strong>West</strong> I“ 3<br />
1 Vorbemerkungen<br />
1.1 Veranlassung und Planziel<br />
In <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong> wer<strong>de</strong>n bereits seit längerer Zeit die Möglichkeiten diskutiert, die sich im<br />
Eigentum <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> befindlichen Flächen zwischen <strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>rgarten Große Lache und <strong>de</strong>r<br />
Wohnbebauung Am Krautgarten einer Nutzung zuzuführen. Nach<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>n politischen Gremien<br />
Konsens über das Nutzungskonzept, bestehend aus einer Teilfläche für seniorengerechtes Wohnen<br />
bzw. ein Mehrgenerationenwohnhaus und einer Teilfläche zur Vermarktung für selbstgenutztes<br />
Wohneigentum, erzielt wur<strong>de</strong>, sollen nun mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „<strong>Wehrheim</strong><br />
<strong>West</strong> I“ die hierfür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wer<strong>de</strong>n. Die Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong> hat daher in ihrer Sitzung am 03.02.2012 beschlossen,<br />
<strong>de</strong>n Bebauungsplan „<strong>Wehrheim</strong> <strong>West</strong> I“ aufzustellen und durch die Ausweisung eines Allgemeinen<br />
Wohngebietes die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>r o.g. baulichen Anlagen<br />
zu schaffen.<br />
Das städtebauliche Konzept sieht vor, ausgehend von <strong>de</strong>r Anspacher Straße (Lan<strong>de</strong>sstraße L 3350)<br />
innerhalb <strong>de</strong>s OD-Bereiches die verkehrliche Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes herzustellen. Die interne<br />
Erschließung erfolgt über eine Ringstraße mit einer Ausbaubreite von 6,5 m. Die zur Vermarktung als<br />
Wohnbaugrundstücke vorgesehenen Flächen mit einer Größe von rd. 5.500 qm liegen innerhalb dieses<br />
Erschließungsringes sowie am nördlichen und westlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes. Am südlichen<br />
Rand <strong>de</strong>s Plangebietes kommt eine zusammenhängen<strong>de</strong> Wohnbaufläche mit einer Größe von rd.<br />
5.900 qm zur Ausweisung, die im Hinblick auf die Grundstückstiefe und <strong>de</strong>n Zuschnitt für <strong>de</strong>n Anordnung<br />
von Gebäu<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Bereich Seniorenwohnen/Mehrgenerationenwohnen konzipiert ist. Auch<br />
die Festsetzungen zum Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung (insbeson<strong>de</strong>re Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse<br />
und Höhe baulicher Anlagen) tragen dieser Zweiteilung und <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen baulichen Strukturen im<br />
Umfeld <strong>de</strong>s Plangebietes Rechnung.<br />
Um das geplante Bebauungs- und Erschließungskonzept umsetzen zu können, bedarf es einer Verlagerung<br />
<strong>de</strong>r gegenwärtig am nordöstlichen Rand <strong>de</strong>s Plangebietes vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen Bolzplatz<br />
und Kin<strong>de</strong>rspielplatz. Während <strong>de</strong>r Bolzplatz weiträumiger an <strong>de</strong>n Rand <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Wehrheim</strong><br />
verlagert wer<strong>de</strong>n soll, kann für <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rspielplatz im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes eine<br />
Alternativfläche östlich <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Kin<strong>de</strong>rgartengelän<strong>de</strong>s gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Damit kann diese<br />
Nutzung weiterhin im Nahbereich <strong>de</strong>s Altstandortes erhalten bleiben und somit für die heutigen Nutzer<br />
aber auch für die sich aus <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Baugebietes ergeben<strong>de</strong> Nachfrage in hinreichen<strong>de</strong>r<br />
räumlicher Nähe zur Verfügung stehen.<br />
1.2 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand in einem durch bestehen<strong>de</strong> Wohnbebauung geprägten<br />
Umfeld. Das natürliche Gelän<strong>de</strong> fällt von Nordwesten nach Südosten in Richtung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Fußwegs ab. Die Nutzung im Plangebiet stellt sich <strong>de</strong>rzeit überwiegend als landwirtschaftliches Grünland<br />
dar. Im Nor<strong>de</strong>n sind ein Kin<strong>de</strong>rspielplatz sowie ein Bolzplatz vorhan<strong>de</strong>n. An das Plangebiet grenzend<br />
die folgen<strong>de</strong>n Nutzungen an:<br />
Nor<strong>de</strong>n: Wohnbebauung in <strong>de</strong>r Straße Am Krautgarten<br />
Osten: Wohnbebauung in <strong>de</strong>r Straße Große Lache (Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
„Große Lache“ 1. Än<strong>de</strong>rung)<br />
Sü<strong>de</strong>n: Kin<strong>de</strong>rgarten<br />
<strong>West</strong>en: Nutz- und Freizeitgärten<br />
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Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong>, Ortsteil <strong>Wehrheim</strong>: Bebauungsplan „<strong>Wehrheim</strong> <strong>West</strong> I“ 4<br />
Das Plangebiet hat eine Größe von 1,56 ha, davon entfallen auf das geplante Wohngebiet 1,13 ha,<br />
die Straßenverkehrsfläche 0,29 ha und <strong>de</strong>n geplanten Spielplatz 0,05 ha. Die verleiben<strong>de</strong>n Flächen<br />
teilen sich auf die Grabenparzelle sowie <strong>de</strong>n Fußweg/die Feuerwehrzufahrt auf.<br />
Das Plangebiet im Luftbild<br />
www.maps.google.<strong>de</strong><br />
1.3 Übergeordnete Planungen<br />
Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt das Plangebiet überwiegend als „Wohnbaufläche/Planung“<br />
dar. Lediglich in einer Größenordnung von ca. 0,3 ha wer<strong>de</strong>n Flächen in Anspruch genommen,<br />
die als „Grünfläche/Wohnungsferne Hausgärten“ dargestellt sind. Aufgrund <strong>de</strong>r geringen<br />
Flächengröße, die unterhalb <strong>de</strong>r Darstellungsgrenze <strong>de</strong>s RegFNP liegt, ist <strong>de</strong>r Bebauungsplan aus<br />
<strong>de</strong>m Flächennutzungsplan entwickelt und an die Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung angepasst.<br />
2 Inhalt und Festsetzungen<br />
2.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
Entsprechend <strong>de</strong>s eingangs dargelegten Planziels kommt ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4<br />
BauNVO zur Ausweisung, welches vorwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dient. Zulässig sind<br />
1. Wohngebäu<strong>de</strong>,<br />
2. die <strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>s Gebietes dienen<strong>de</strong>n Lä<strong>de</strong>n, Schank- und Speisewirtschaften sowie<br />
nicht stören<strong>de</strong> Handwerksbetriebe,<br />
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />
Gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO können i.d.R. in Allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zugelassen<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
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1. Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes,<br />
2. sonstige nicht stören<strong>de</strong> Gewerbebetriebe,<br />
3. Anlagen für Verwaltungen,<br />
4. Gartenbaubetriebe,<br />
5. Tankstellen.<br />
Des Weiteren ergibt sich aus § 13 BauNVO die Zulässigkeit von Räumen für die Berufsausübung<br />
freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreiben<strong>de</strong>r, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Nutzungsstruktur in <strong>de</strong>n unmittelbar an das Plangebiet angrenzend bereits<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Wohngebieten sowie <strong>de</strong>m städtebaulichen Ziel <strong>de</strong>r Planung (Schaffung von Wohnbauland<br />
für insbeson<strong>de</strong>re die örtliche Bevölkerung sowie die planungsrechtliche Vorbereitung einer Generationenwohnanlage)<br />
wer<strong>de</strong>n die o.g. gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO i.d.R. ausnahmsweise in einem<br />
allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungen für grundsätzlich unzulässig erklärt.<br />
2.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird durch Grund- und Geschossflächenzahl, Zahl <strong>de</strong>r zulässigen<br />
Vollgeschosse sowie Vorgaben zur zulässigen Höhe baulicher Anlagen bestimmt.<br />
Grundflächenzahl (GRZ)<br />
Es gilt eine Grundflächenzahl GRZ = 0,4, die sich an <strong>de</strong>n zulässigen Obergrenzen <strong>de</strong>r Verdichtung in<br />
Allgemeinen Wohngebieten orientiert.<br />
Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
Die Geschossflächenzahl liegt bei einer GFZ = 0,4 bzw. 0,8 in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zulässigen<br />
Vollgeschosse.<br />
Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse (Z)<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse im Sinne § 2 Abs. 4 Hessischer Bauordnung wird für <strong>de</strong>n Bereich,<br />
<strong>de</strong>r für Mehrgenerationenwohnen vorgesehen ist, entsprechend <strong>de</strong>r Ausweisung im Bebauungsplan<br />
„Große Lache“ 1. Än<strong>de</strong>rung für die Wohnbebauung in <strong>de</strong>r Straße Große Lache mit Z = II<br />
festgesetzt. Im übrigen Plangebiet wird maximal 1 Vollgeschoss zugelassen, was insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />
Ortsrandlage, <strong>de</strong>n topographischen Bedingungen im Plangebiet sowie <strong>de</strong>n siedlungsstrukturellen Vorhaben<br />
im Bereich Am Krautgarten Rechnung trägt.<br />
Höhe baulicher Anlagen (OKGeb.)<br />
In <strong>de</strong>r Ergänzung zur Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse wer<strong>de</strong>n auch Vorgaben zur zulässigen Höhe<br />
baulicher Anlagen in <strong>de</strong>n Bebauungsplan aufgenommen. Demgemäß gilt, dass im Bereich <strong>de</strong>r eingeschossigen<br />
Bebauung eine Gebäu<strong>de</strong>höhe von max. 8,5 m über <strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>r erschließen<strong>de</strong>n Straßenverkehrsfläche<br />
nicht überschritten wer<strong>de</strong>n darf. Im Bereich <strong>de</strong>r zweigeschossigen Bebauung wird<br />
dieser Wert auf 10,5 m über <strong>de</strong>m genannten Bezugspunkt erhöht.<br />
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2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche<br />
Für das Baugebiet mit <strong>de</strong>r lfd. Nr. 1 gilt die offene Bauweise, in <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> mit seitlichem Grenzabstand<br />
zu errichten sind und eine Länge von 50 m nicht überschreiten dürfen.<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen wer<strong>de</strong>n im vorliegen<strong>de</strong>n Fall flächenhaft im Wesentlichen lediglich<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stgrenzabstan<strong>de</strong>s von 3,0 m nach Hessischer Bauordnung<br />
ausgewiesen.<br />
2.4 Verkehrsflächen<br />
Die Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes wird ausgehend von <strong>de</strong>r Anspacher Straße (L 3350) innerhalb <strong>de</strong>s<br />
OD-Bereiches <strong>de</strong>s Ortsteils <strong>Wehrheim</strong> erfolgen. Dadurch können die nur als Anliegerstraße und vergleichsweise<br />
schmalen Anne-Frank-Straße und Am Krautstück von zusätzlichem Ziel- und Quellverkehr<br />
freigehalten wer<strong>de</strong>n. Die Breite <strong>de</strong>r geplanten Erschließungsstraßen bewegt sich in einer Größenordnung<br />
von 6,5 m bis 8,0 m, <strong>de</strong>r Ausbau wird bedarfsorientiert erfolgen. Der am östlichen Rand<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Fußweg bleibt erhalten und wird lediglich zusätzliche Erschließungsfunktion für Rettungsfahrzeuge<br />
übernehmen. Die nächstgelegene Bushaltestelle befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Bahnhofstraße in einer<br />
fußläufigen Distanz von rd. 300 m zum Plangebiet.<br />
3 Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange<br />
3.1 Eingriffsregelung<br />
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind die Belange von Natur und Landschaft sowie die Vermeidung und<br />
<strong>de</strong>r Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s Naturhaushaltes in die Bauleitplanung einzustellen und in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Festsetzungen als Flächen o<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
zum Ausgleich. Alternativ können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 BauGB getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Ausgleich wird jedoch nicht erfor<strong>de</strong>rlich, soweit die Eingriffe bereits vor <strong>de</strong>r planerischen Entscheidung<br />
erfolgt sind o<strong>de</strong>r zulässig waren. Die Festsetzungen zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsplanung<br />
fin<strong>de</strong>n zum Entwurf Eingang in <strong>de</strong>n Bebauungsplan.<br />
3.2 Umweltprüfung<br />
Für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen,<br />
in <strong>de</strong>r die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht<br />
beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n. Der Umweltbericht ist in die Begründung zum Bebauungsplan<br />
zu integrieren. Insofern kann hinsichtlich <strong>de</strong>r Würdigung <strong>de</strong>r vorliegend beachtlichen umweltschützen<strong>de</strong>n<br />
Belange auf <strong>de</strong>n beigefügten Umweltbericht verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
4 Erneuerbare Energien und Energieeinsparung<br />
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB sind bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen die Nutzung erneuerbarer<br />
Energien sowie <strong>de</strong>r sparsame und effiziente Nutzung von Energien zu berücksichtigen. Der Beitrag<br />
<strong>de</strong>r Bauleitplanung zum Umwelt- und Naturschutz erfolgt damit auch für die Ziele <strong>de</strong>s globalen Klimaschutzes.<br />
Dies verbessert die Möglichkeiten von Gemein<strong>de</strong>n und Vorhabenträger, die Belange <strong>de</strong>s<br />
Klimaschutzes im Rahmen <strong>de</strong>r gemäß § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmen<strong>de</strong>n Abwägung zu gewichten.<br />
Ferner wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n bereits mit <strong>de</strong>r BauGB-Novelle 2004 die Möglichkeit eingeräumt, mit<br />
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Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong>, Ortsteil <strong>Wehrheim</strong>: Bebauungsplan „<strong>Wehrheim</strong> <strong>West</strong> I“ 7<br />
<strong>de</strong>m Abschluss von städtebaulichen Verträgen auch die Umsetzung von energiepolitischen und energiewirtschaftlichen<br />
Vorstellungen sicherzustellen.<br />
Mit <strong>de</strong>m am 30.07.2011 in Kraft getretenen Gesetz zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Klimaschutzes bei <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
in <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n (BGBl. I S. 1509) wur<strong>de</strong> das BauGB zu<strong>de</strong>m unter <strong>de</strong>m Aspekt<br />
<strong>de</strong>s Klimaschutzes und <strong>de</strong>s Einsatzes erneuerbarer Energien, <strong>de</strong>r Energieeffizienz und <strong>de</strong>r Energieeinsparung<br />
geän<strong>de</strong>rt und ergänzt. Beachtlich ist insbeson<strong>de</strong>re die vorgenommene Ergänzung <strong>de</strong>r<br />
Grundsätze <strong>de</strong>r Bauleitplanung (§ 1 Abs. 5 Satz 2 und § 1a Abs. 5 BauGB), die Erweiterungen zum<br />
Inhalt <strong>de</strong>r Bauleitpläne (§§ 5 und 9 BauGB) und städtebaulicher Verträge (§ 11 Abs. 1 BauGB) sowie<br />
die Son<strong>de</strong>rregelungen zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (§ 248 BauGB).<br />
Seit <strong>de</strong>r BauGB-Novelle 2011 können im Bebauungsplan beispielsweise gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12<br />
BauGB explizit Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur <strong>de</strong>zentralen und zentralen Erzeugung,<br />
Verteilung, Nutzung o<strong>de</strong>r Speicherung von Strom, Wärme o<strong>de</strong>r Kälte aus erneuerbaren Energien o<strong>de</strong>r<br />
Kraft-Wärme-Kopplung sowie gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB auch Gebiete, in <strong>de</strong>nen bei <strong>de</strong>r Errichtung<br />
von Gebäu<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige<br />
technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung o<strong>de</strong>r Speicherung von Strom, Wärme o<strong>de</strong>r<br />
Kälte aus erneuerbaren Energien o<strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung getroffen wer<strong>de</strong>n müssen, festgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 BauGB ist weiterhin ver<strong>de</strong>utlicht<br />
wor<strong>de</strong>n, dass Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages auch die Errichtung und Nutzung von<br />
Anlagen und Einrichtungen zur <strong>de</strong>zentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung o<strong>de</strong>r Speicherung<br />
von Strom, Wärme o<strong>de</strong>r Kälte aus erneuerbaren Energien o<strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung sowie<br />
die Anfor<strong>de</strong>rungen an die energetische Qualität von Gebäu<strong>de</strong>n sein können.<br />
Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall wird die Notwendigkeit für weitergehen<strong>de</strong> Festsetzungen zum Thema <strong>de</strong>r Energieeffizienz<br />
nicht gesehen, vielmehr kann diesbezüglich auf <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes verwiesen<br />
wer<strong>de</strong>n: Nach § 3 Abs. 1 <strong>de</strong>s Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) wer<strong>de</strong>n<br />
die Eigentümer von Gebäu<strong>de</strong>n, die neu errichtet wer<strong>de</strong>n, etwa dazu verpflichtet, <strong>de</strong>n Wärmeenergiebedarf<br />
<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien zu <strong>de</strong>cken. Im Zuge <strong>de</strong>r<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zu<strong>de</strong>m sicherzustellen, dass bei <strong>de</strong>r Errichtung und wesentlichen<br />
Än<strong>de</strong>rung von Gebäu<strong>de</strong>n ein bestimmter Standard an Maßnahmen zur Begrenzung <strong>de</strong>s Energieverbrauchs<br />
von Gebäu<strong>de</strong>n einzuhalten ist.<br />
5 Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz<br />
Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung<br />
Das Plangebiet verfügt <strong>de</strong>rzeit über keinen Anschluss an das kommunale Ver- und Entsorgungsnetz.<br />
Aussagen zur Erschließung fin<strong>de</strong>n zum Entwurf Eingang in die Planunterlagen.<br />
In Bezug auf <strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
§ 55 WHG sowie § 37 WHG verwiesen. Da es sich hierbei um unmittelbar gelten<strong>de</strong>s Recht han<strong>de</strong>lt,<br />
<strong>de</strong>ssen Würdigung im Baugenehmigungsverfahren darzulegen ist, kann auf weitergehen<strong>de</strong> Festsetzungen<br />
in dieser Hinsicht im Bebauungsplan verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />
Der Bebauungsplan begrenzt die zulässige Versiegelung durch Festsetzungen zur wasserdurchlässigen<br />
Befestigung bestimmter Grundstücksteile.<br />
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Überschwemmungsgebiet/Oberirdische Gewässer<br />
Überschwemmungsgebiete wer<strong>de</strong>n durch die Planung nicht berührt.<br />
Der im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>ne Graben wird in seiner bestehen<strong>de</strong>n Parzelle festgesetzt.<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Wasserschutzgebiete wer<strong>de</strong>n vom Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes nicht berührt.<br />
6 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten<br />
Der Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong> liegen keine Informationen über Altablagerungen im Plangebiet vor.<br />
7 Immissionsschutz<br />
Immissionsschutzrechtliche Konflikte sind vorliegend nicht erkennbar.<br />
8 Denkmalschutz<br />
Auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s § 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz wird verwiesen.<br />
9 Sonstige Infrastruktur<br />
Sonstige Infrastruktureinrichtungen sind aus <strong>de</strong>m Plangebiet nicht bekannt.<br />
10 Bo<strong>de</strong>nordnung<br />
Ein Bo<strong>de</strong>nordnungsverfahren im Sinne §§ 45 ff. BauGB wird voraussichtlich nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
11 Städtebauliche Vorkalkulation<br />
Aus <strong>de</strong>m Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes entstehen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Wehrheim</strong> Kosten für die Herstellung<br />
<strong>de</strong>r notwendigen Erschließungsanlagen, die jedoch im Rahmen <strong>de</strong>r Grundstückveräußerung<br />
refinanzierbar sind.<br />
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