Biogasanlage Großseelheim - beteiligungsverfahren-baugb.de
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong><br />
Umweltbericht<br />
mit integriertem Landschaftspflegerischem Planungsbeitrag<br />
zum Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“<br />
Vorentwurf<br />
Planstand: 10/2010<br />
Bearbeitet:<br />
Dipl.-Biol. Urs Reif<br />
Planungsbüro Holger Fischer - Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Str. 16 - 35440 Lin<strong>de</strong>n - Tel. 06403 9537-0 - Fax 9537-30
Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 2<br />
Inhalt:<br />
VORBEMERKUNGEN ................................................................................................................................... 3<br />
1 EINLEITUNG ........................................................................................................................................... 4<br />
1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans...................................... 4<br />
1.1.1 Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans...................................................................................................................... 4<br />
1.1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens................................................................ 4<br />
1.1.3 Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans ................................................................................... 5<br />
1.1.4 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n............................................................................................................ 6<br />
1.2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –plänen<br />
festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Planaufstellung ..... 6<br />
1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ......... 6<br />
1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie .............. 7<br />
1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n .................................................................................. 7<br />
2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
EINSCHLIEßLICH DER MAßNAHMEN ZU IHRER VERMEIDUNG, VERRINGERUNG BZW. IHREM AUSGLEICH........ 7<br />
2.1 Bo<strong>de</strong>n und Wasser ....................................................................................................................... 7<br />
2.2 Klima und Luft............................................................................................................................... 8<br />
2.3 Biotop- und Nutzungstypen .......................................................................................................... 8<br />
2.4 Artenschutz................................................................................................................................... 9<br />
2.4.1 Allgemeines und rechtliche Grundlagen .......................................................................................... 9<br />
2.4.2 Relevante Arten und artenschutzrechtliche Prüfung...................................................................... 10<br />
2.5 Biologische Vielfalt...................................................................................................................... 14<br />
2.6 Landschaft .................................................................................................................................. 15<br />
2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete......................... 15<br />
2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung....................................................................................... 17<br />
2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................................................17<br />
2.10 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität ............................................................... 17<br />
3 EINGRIFFS- UND AUSGLEICHSPLANUNG ................................................................................................ 18<br />
3.1 Eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen............................................................................................ 18<br />
3.2 Kompensationsbedarf................................................................................................................. 18<br />
3.3 Eingriffskompensation ................................................................................................................ 18<br />
4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG BZW. NICHT-<br />
DURCHFÜHRUNG.................................................................................................................................. 21<br />
Planungsbüro Holger Fischer - 35440 Lin<strong>de</strong>n 10/2010
Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 3<br />
5 ANGABEN ZU IN BETRACHT KOMMENDEN ANDERWEITIGEN PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ........................... 21<br />
6 ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN (MONITORING) ......................................... 21<br />
7 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DER ANGABEN .......................................................... 22<br />
8 ANHANG .............................................................................................................................................. 25<br />
8.1 Bestandskarte <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert) ............................. 25<br />
8.2 Musterbögen zur artenschutzrechtlichen Prüfung...................................................................... 26<br />
8.2.1 Feldlerche...................................................................................................................................... 26<br />
8.2.2 Grauammer.................................................................................................................................... 31<br />
8.2.3 Rauchschwalbe ............................................................................................................................. 36<br />
Vorbemerkungen<br />
Die Stadt Kirchhain plant im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“,<br />
die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> südlich <strong>de</strong>s Stadtteils <strong>Großseelheim</strong> planungsrechtlich<br />
vorzubereiten.<br />
Bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in <strong>de</strong>r die voraussichtlich<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet<br />
wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtes ist die Anlage zum BauGB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r Umweltbericht Teil <strong>de</strong>r Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt<br />
damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
und Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange). Er dient als Grundlage für die durchzuführen<strong>de</strong><br />
Umweltprüfung. Der Umweltbericht und die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind als Ergebnis<br />
<strong>de</strong>r Umweltprüfung in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für die<br />
Abarbeitung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Abs. 1 BNatSchG)<br />
notwendigen zusätzlichen Inhalte, die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege<br />
gemäß § 1a Abs. 3 und § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung<br />
nach § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen sind, in <strong>de</strong>n Umweltbericht integriert. Die vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />
wer<strong>de</strong>n daher als Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Planungsbeitrag<br />
bezeichnet.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 4<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />
1.1.1 Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />
Die Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans wer<strong>de</strong>n in Kapitel 1 <strong>de</strong>r Begründung beschrieben, so dass an dieser Stelle<br />
auf eine Wie<strong>de</strong>rholung verzichtet wird.<br />
1.1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich südwestlich <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> zwischen <strong>de</strong>r südlich verlaufen<strong>de</strong>n<br />
L 3088 und <strong>de</strong>r nördlich verlaufen<strong>de</strong>n K 33 Marburger Ring im Außenbereich (Abb. 1). Östlich<br />
folgt in einiger Entfernung ein Aussiedlerhof, während sich nördlich, südlich und westlich weitere<br />
Offenbereiche mit Ackerflächen anschließen, bis im Sü<strong>de</strong>n dann die L 3088 erreicht wird.<br />
Die vorliegen<strong>de</strong> Planung umfasst die Ausweisung eines „Son<strong>de</strong>rgebiets für die Erzeugung und Verwertung<br />
regenerativer Energie“ i.S. § 11 Abs. 2 BauNVO, hier: <strong>Biogasanlage</strong> (SOBiogas).<br />
Naturräumlich liegt das Plangebiet nach KLAUSING (1988) 1 in <strong>de</strong>r Untereinheit 347.0 „Ohmsenke (mit<br />
Amöneburg)“ (Haupteinheit 347 „Amöneburger Becken“). Die Höhenlage beträgt ca. 210 m ü. NN.<br />
Abb. 1: Übersichtkarte zur Lage <strong>de</strong>s Plangebiets (roter Rahmen) im Ortszusammenhang von <strong>Großseelheim</strong>.<br />
Quelle: www.hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>, eigene Bearbeitung, genor<strong>de</strong>t, maßstäblich.<br />
1 Klausing, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt. Wiesba<strong>de</strong>n.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 5<br />
1.1.3 Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans<br />
• Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
Zur Ausweisung gelangt ein „Son<strong>de</strong>rgebiet für die Erzeugung und Verwertung regenerativer Energie“<br />
i.S. § 11 Abs. 2 BauNVO, hier: <strong>Biogasanlage</strong> (SOBiogas).<br />
Innerhalb <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes SOBiogas sind technische und betriebsnotwendige Einrichtungen und<br />
Lagerstätten, die zur Erzeugung von Biogas durch energetische Nutzung von anerkannter Biomasse<br />
(i.S. <strong>de</strong>r Biomasseverordnung) erfor<strong>de</strong>rlich sind sowie sonstige mit <strong>de</strong>r <strong>Biogasanlage</strong> verbun<strong>de</strong>ne voro<strong>de</strong>r<br />
nachgeschaltete Anlagen zur Steigerung <strong>de</strong>r energetischen Effizienz zulässig.<br />
Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird wie folgt festgelegt.<br />
Tab. 1: Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
Baugebiet GRZ OKmax<br />
SOBiogas 0,5 213 m. ü.NN.<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt <strong>de</strong>n maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugrundstücks an,<br />
<strong>de</strong>r gemäß § 19 Abs. 4 <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung (BauNVO) um bis zu 50 % bis zu einer maximalen<br />
GRZ von 0,8 (= 80 % <strong>de</strong>r Grundstücksfläche) überschritten wer<strong>de</strong>n darf. Im ungünstigsten Fall ist<br />
damit für die Grundstücksflächen <strong>de</strong>s SO mit einer Überbauung von 75 % <strong>de</strong>r Fläche zu rechnen.<br />
Die Höhenentwicklung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen im Plangebiet wird durch die Festsetzung einer maximal<br />
zulässigen Oberkante <strong>de</strong>r Anlage bestimmt. In Ausführung <strong>de</strong>r Maßgabe 2 <strong>de</strong>s Abweichungsentschei<strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>r Oberen Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> wird die Oberkante <strong>de</strong>r baulichen Anlagen im Plangebiet auf<br />
213 m ü.NN. begrenzt, so dass die sichtbare Anlagenhöhe bei lediglich 4m liegen wird.<br />
Stellplätze und Hofflächen sind in wasserdurchlässiger Weise zu befestigen.<br />
• Verkehrliche Erschließung<br />
Die Verkehrserschließung erfolgt ausgehend von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße L 3088 über einen bereits vorhan<strong>de</strong>nen<br />
landwirtschaftlichen Weg. Auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße ist bereits eine Linksabbiegerspur mit Sperrfläche<br />
für die Fahrtrichtung K 36 (Schröck) vorhan<strong>de</strong>n. Diese Einmündung und die Fahrbeziehung wird<br />
bereits heute von <strong>de</strong>n Landwirten genutzt, um <strong>de</strong>n Stadtteil <strong>Großseelheim</strong> im Westen zu umfahren<br />
und damit die Anlieger von entsprechen<strong>de</strong>m Verkehr zu entlasten. Der landwirtschaftliche Weg ist<br />
gegenwärtig mit einer Schotteroberfläche befestigt. In Folge <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r geplanten <strong>Biogasanlage</strong><br />
ist dieser Weg auszubauen.<br />
• Ableitung von Wasser<br />
Die nötigen Wasserver- und -entsorgungsinfrastrukturellen Anlagen haben Bestand o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />
entsprechend <strong>de</strong>r notwendigen (Ab-)Wassermengen hergerichtet wer<strong>de</strong>n. Ein Anschluss an das<br />
Ortsnetz wird erfolgen.<br />
• Ein- und Durchgrünung<br />
Zur Eingrünung <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>r nördlichen und westlichen Grenze Laubstrauchhecken<br />
und entlang <strong>de</strong>r südlichen und östlichen Grenze Baumanpflanzungen vorgesehen. Zur<br />
Durchgrünung müssen min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r baulich nicht genutzten Grundstücksflächen mit einheimischen<br />
standortgerechten Gehölzen bepflanzt wer<strong>de</strong>n.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 6<br />
1.1.4 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />
Die Größe <strong>de</strong>s Geltungsbereiches beträgt ca. 1,3 ha (13.080 m²). Die vorbereiteten Nutzungen <strong>de</strong>s<br />
Plangebietes teilen sich wie folgt auf.<br />
Tab. 2: Verteilung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Nutzungen mit Flächenbezug im Bereich Kohlgasse:<br />
Baugebiet Fläche Überbaubar/ nicht-überbaubar<br />
SOBiogas<br />
11.354 m²<br />
Erschließungsweg: 1.726 m²<br />
Gesamtfläche: 13.080 m²<br />
Überbaubar: 8.456 m²<br />
Nicht-überbaubar: 1.364 m²<br />
Begrünte Freiflächen: 585 m²<br />
Laubstrauchhecke: 949 m²<br />
1.2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –<br />
plänen festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Planaufstellung<br />
Im Regionalplan Mittelhessen 2001 ist das Plangebiet als Bereich für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Da <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Mittelhessen2009 (Entwurf zur erneuten Anhörung und Offenlegung)<br />
die Flächen als Vorranggebiet für Landwirtschaft darstellt. Ein Abweichungsantrag von <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s<br />
Regionalplans wur<strong>de</strong> eingereicht. Die Abweichung von <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n<br />
Haupt- und Planungsausschuss <strong>de</strong>r Regionalversammlung Mittelhessen am 01.10.2010 zugelassen.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain stellt das Plangebiet als Flächen für die<br />
Landwirtschaft dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan zu<br />
entwickeln sind, ist eine entsprechen<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans erfor<strong>de</strong>rlich. Die Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />
Im Hinblick auf weitere allgemeine Grundsätze und Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />
bei <strong>de</strong>r Planung wird auf die Ausführungen <strong>de</strong>r Kap. 1.3 bis 1.5 sowie 2.1 bis 2.10 <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Umweltberichtes verwiesen.<br />
1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
• Immissionsschutz<br />
Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind,<br />
Gefahren, erhebliche Nachteile o<strong>de</strong>r erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit o<strong>de</strong>r die Nachbarschaft<br />
herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG). Die Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes <strong>Biogasanlage</strong><br />
kann grundsätzlich Lärm- und Geruchsemissionen hervorrufen. Aufgrund <strong>de</strong>r hinreichen<strong>de</strong>n Distanz<br />
zur Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> wer<strong>de</strong>n Minimierungsfestsetzungen nicht notwendig.<br />
• Abfälle<br />
Sämtliche entstehen<strong>de</strong>n Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Über die üblichen Abfälle hinausgehend<br />
sind <strong>de</strong>rzeit keine aus <strong>de</strong>r künftigen Nutzung entstehen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rabfallformen absehbar.<br />
• Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung<br />
Die nötigen Wasserver- und -entsorgungsinfrastrukturellen Anlagen wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>r notwendigen<br />
(Ab-)Wassermengen hergerichtet wer<strong>de</strong>n. Ein Anschluss an das Ortsnetz wird erfolgen.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 7<br />
1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />
Zu diesen Belangen enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan keine geson<strong>de</strong>rten Festsetzungen. Vielmehr dient das<br />
Gesamtvorhaben <strong>de</strong>r Nutzung erneuerbarer Energien.<br />
1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Bo<strong>de</strong>n sparsam und schonend umgegangen wer<strong>de</strong>n;<br />
dabei sind zur Verringerung <strong>de</strong>r zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen<br />
die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Stadt insbeson<strong>de</strong>re durch Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von Flächen,<br />
Nachverdichtung und an<strong>de</strong>re Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bo<strong>de</strong>nversiegelungen<br />
auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald o<strong>de</strong>r für Wohnzwecke genutzte<br />
Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt wer<strong>de</strong>n. Diese Grundsätze sind nach<br />
§ 1 Abs. 7 BauGB in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Planung sollen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich bebaut<br />
wer<strong>de</strong>n. Somit wird <strong>de</strong>r Grundsatz zum sparsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n nicht beachtet. Da<br />
die Art <strong>de</strong>r Nutzung aufgrund <strong>de</strong>r betrieblichen Spezifika nicht in das Siedlungsgefüge integriert wer<strong>de</strong>n<br />
kann, besteht keine Alternative zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen.<br />
2 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich<br />
2.1 Bo<strong>de</strong>n und Wasser<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkarte von Hessen (Maßstab 1:25.000, Blatt 5119 „Kirchhain“) befin<strong>de</strong>t sich<br />
das Plangebiet in einem Bereich aus Parabrauner<strong>de</strong>n. Es sind keine Überschwemmungsgebiete o<strong>de</strong>r<br />
sonstige Wasserschutzgebiete durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung betroffen.<br />
Die Parabrauner<strong>de</strong>n sind als Bö<strong>de</strong>n aus äolischen, also windverfrachteten Sedimenten durch Auflagerung<br />
mächtiger Lössschichten entstan<strong>de</strong>n. Demnach weisen sie ein sehr hohes Ertragspotenzial auf<br />
und sind weiterhin als Standorte mit hohem Wasserspeicherungsvermögen zu bezeichnen.<br />
Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet nun eine Neubebauung <strong>de</strong>r beschriebenen Bö<strong>de</strong>n vor und versiegelt<br />
damit hochwertige Bö<strong>de</strong>n. Rein flächenbezogen erreichen die Eingriffe ein geringes Ausmaß. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>s national festgehaltenen Ziels die täglichen Bo<strong>de</strong>nneuversiegelungen von <strong>de</strong>rzeit 104 ha/Tag auf<br />
30 ha/Tag bis 2020 zu reduzieren 2 , setzt die vorliegen<strong>de</strong> Planung die Grundflächenzahl mit 0,5 möglichst<br />
gering an und schreibt neben <strong>de</strong>n randlichen Begrünungen die Anpflanzung von Gehölzen auf<br />
min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r baulich nicht genutzten Grundstücksflächen vor. Dennoch wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n<br />
versiegelten Flächen die Retentions- und Filterfunktionen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns eingeschränkt, weshalb sich<br />
negative Auswirkungen für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt ergeben.<br />
Der sich durch die vorbereiteten Versiegelungen ergeben<strong>de</strong> erhöhte Oberflächenabfluss bewirkt<br />
wie<strong>de</strong>rum eine geringfügige Erhöhung <strong>de</strong>s Spitzenabflusses <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n Gewässer. Um<br />
erhöhte Auswirkungen auf die anschließen<strong>de</strong>n Gewässer zu vermei<strong>de</strong>n, strebt die Planung über die<br />
Festsetzung <strong>de</strong>r wasserdurchlässigen Befestigung von Stellplätzen und Hofflächen eine Minimierung<br />
dieser Auswirkungen an. Weiterhin wird auf § 55 Abs. 2 Satz 1 WHG verwiesen, nach welchem Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
ortsnah versickert, verrieselt o<strong>de</strong>r direkt o<strong>de</strong>r über eine Kanalisation ohne Vermi-<br />
2<br />
Umweltökonomische Gesamtrechnungen, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Indikatoren <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Nachhaltigkeitsstrategie<br />
zu Umwelt und Ökonomie, Statistisches Bun<strong>de</strong>samt, Wiesba<strong>de</strong>n 2010<br />
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schung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet wer<strong>de</strong>n soll, soweit <strong>de</strong>m we<strong>de</strong>r wasserrechtliche<br />
noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.<br />
2.2 Klima und Luft<br />
Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes weisen vornehmlich gehölzarme Ackerflächen auf, welche üblicherweise<br />
starke Temperaturschwankungen aufweisen. Hier kommt es an heißen Sommertagen zu einer<br />
starken Erwärmung <strong>de</strong>r oberen Bo<strong>de</strong>nschichten und wie<strong>de</strong>rum vor allem in Strahlungsnächten zur<br />
Produktion von Kaltluft. Da das Gelän<strong>de</strong> eine sehr leichte Neigung nach Sü<strong>de</strong>n aufweist, fließt die<br />
entstehen<strong>de</strong> Kaltluft topographiebedingt vornehmlich in Richtung <strong>de</strong>r benachbarten Offenbereiche ab.<br />
Im Zuge einer Bebauung und <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Erhöhung <strong>de</strong>r Versiegelungsgra<strong>de</strong> und<br />
Reduzierung <strong>de</strong>r Vegetationsanteile wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Kleinklimas vorbereitet. Diese kleinklimatischen<br />
Auswirkungen wer<strong>de</strong>n sich jedoch vor allem auf das Plangebiet selbst konzentrieren. Hier<br />
ist durch <strong>de</strong>n geringeren Freiflächenanteil und <strong>de</strong>r Wärmespeicherung <strong>de</strong>r überbauten Bereiche mit<br />
verstärkten Erwärmungsprozessen und einer schnelleren Verdunstung und <strong>de</strong>shalb im Ergebnis mit<br />
einem geringfügigen Anstieg <strong>de</strong>r Durchschnittstemperatur sowie einer Reduzierung <strong>de</strong>r Kaltluftproduktion<br />
zu rechnen.<br />
Diese Auswirkungen sind jedoch lokal stark begrenzt und im Einzelnen kaum feststellbar. Die Summe<br />
an bebauten Flächen innerhalb bspw. eines Stadtgebietes mit <strong>de</strong>rartigen klimatischen Auswirkungen<br />
kann jedoch langfristig zu mess- und spürbaren Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Lokalklimas führen. Beson<strong>de</strong>re<br />
Wirkungen <strong>de</strong>s Plangebietes auf das Lokalklima sind jedoch vorliegend v.a. auch wegen <strong>de</strong>r weiträumigen<br />
Freiflächen im direkten Umfeld und <strong>de</strong>ren lokalklimatischer Funktion, welche erhalten bleibt,<br />
nicht erkennbar.<br />
Erhebliche negative Auswirkungen auf lokalklimatische Funktionen sind trotz <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>s<br />
Kaltluftangebotes wegen <strong>de</strong>r Kleinräumigkeit <strong>de</strong>s Plangebiets nicht anzunehmen.<br />
2.3 Biotop- und Nutzungstypen<br />
Zur Erfassung <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebiets wur<strong>de</strong> im Juni 2010 eine Gelän<strong>de</strong>begehung<br />
durchgeführt. Die Erhebungsergebnisse wer<strong>de</strong>n nachfolgend beschrieben und sind in <strong>de</strong>r<br />
Bestandskarte (Anhang) kartographisch dargestellt.<br />
Die Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n vor allem von intensiv bewirtschafteten<br />
Ackerflächen sowie von kleinräumigen Randstrukturen eingenommen (Abb. 2).<br />
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Abb. 2: Blick auf das Plangebiet sowie <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen landwirtschaftlichen Weg.<br />
Die Ackerflächen wer<strong>de</strong>n intensiv bewirtschaftet und weisen nahezu keine Ackerwildkräuter auf.<br />
Lediglich in <strong>de</strong>n teilweise vorhan<strong>de</strong>nen Randstreifen bzw. <strong>de</strong>n Grabenparzellen fin<strong>de</strong>n sich mit Glatthafer<br />
(Arrhenatherum elatius), verschie<strong>de</strong>nen Süßgräsern (Poa spec.), Löwenzahn (Taraxacum<br />
officinalis), Kamille (Matricaria recutita), Gänsefingerkraut (Potentilla anserina), Gras-Sternmiere<br />
(Stellaria graminea), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis) und Brennnessel (Urtica dioica) auch<br />
typische Grünlandarten. Die Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes sind entsprechend <strong>de</strong>r<br />
obigen Ausführungen naturschutzfachlich von geringer Wertigkeit. Die Ackerflächen wer<strong>de</strong>n intensiv<br />
bewirtschaftet und es fin<strong>de</strong>n sich keinerlei wertgeben<strong>de</strong> Strukturen wie bspw. randliche Gehölze,<br />
extensive Ackerrandstreifen, etc.<br />
Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> auf <strong>de</strong>n Flächen vor. Dadurch<br />
entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, welche jedoch vornehmlich hinsichtlich ihrer Versiegelungswirkung<br />
auf landwirtschaftlich sehr gut nutzbaren Bö<strong>de</strong>n (vgl. Kap. 2.1) negativ zu bewerten sind.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r betroffenen Biotoptypen weist die Planung kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial<br />
auf.<br />
2.4 Artenschutz<br />
2.4.1 Allgemeines und rechtliche Grundlagen<br />
Die Beurteilung <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Belange wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s „Leitfa<strong>de</strong>ns für<br />
die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“ 3 durchgeführt. Maßgeblich für die Belange <strong>de</strong>s Artenschutzes<br />
sind die Vorgaben <strong>de</strong>s § 44 ff. BNatSchG in Verbindung mit <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r FFH-<br />
Richtlinie (FFH-RL) sowie <strong>de</strong>r Vogelschutzrichtlinie (VRL). Die in § 44 Abs. 1 genannten Verbote<br />
gelten grundsätzlich für alle beson<strong>de</strong>rs geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie weiterhin für alle<br />
streng geschützten Tierarten (inkl. <strong>de</strong>r Arten <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie) und aller europäischen<br />
Vogelarten. In Planungs- und Zulassungsvorhaben gelten jedoch die Verbote <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG nur für die nach BNatSchG streng geschützten Arten sowie für europäische Vogelarten.<br />
Arten mit beson<strong>de</strong>rem Schutz nach BNatSchG sind <strong>de</strong>mnach ausgenommen. Für diese übrigen Tierund<br />
Pflanzenarten gilt jedoch weiterhin, dass sie im Rahmen <strong>de</strong>r Eingriffsregelung gegebenenfalls mit<br />
beson<strong>de</strong>rem Gewicht in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen sind.<br />
3 Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, HMUELV, Wiesba<strong>de</strong>n, 2009<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 10<br />
Im Sinne <strong>de</strong>s Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes sind aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Haftungsfreistellung die nachteiligen<br />
Auswirkungen bezüglich <strong>de</strong>r Schädigung von Arten und Lebensräumen gemäß § 19 Abs. 2 und 3<br />
BNatSchG zu ermitteln und von <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n zu genehmigen bzw. zuzulassen. Nur bei<br />
bestehen<strong>de</strong>r Genehmigung nach Ermittlung <strong>de</strong>r Auswirkungen liegt keine Schädigung im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes vor.<br />
2.4.2 Relevante Arten und artenschutzrechtliche Prüfung<br />
2.4.2.1 Allgemeines:<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten Arten erfolgt aufgrund einer Liste <strong>de</strong>r im Untersuchungsraum<br />
vorkommen<strong>de</strong>n bzw. potentiell vorkommen<strong>de</strong>n Arten <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-RL bzw.<br />
<strong>de</strong>r europäischen Vogelarten. Hierfür wer<strong>de</strong>n in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Datenlage sowie<br />
<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Habitatstrukturen häufig Bestandsaufnahmen <strong>de</strong>r Arten vorgenommen. Alternativ<br />
können nach Absprache mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n auch geeignete Daten Dritter ausgewertet<br />
wer<strong>de</strong>n. Weiterhin können aufgrund naturschutzfachlichen Sachverstan<strong>de</strong>s auch Schlussfolgerungen<br />
bzw. Abschätzungen auf das Vorkommen bestimmter Arten gezogen bzw. getroffen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
diese entsprechend begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n 4 . Im Zuge <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG wird ein gestuftes Verfahren empfohlen, welches <strong>de</strong>n Ausschluss von Arten zulässt, <strong>de</strong>ren<br />
natürliches Verbreitungsgebiet außerhalb <strong>de</strong>s Planbereiches liegt, welche nicht im Wirkraum <strong>de</strong>r<br />
Planung vorkommen und welche nach gesicherten Kenntnissen keine Empfindlichkeit gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Vorhabens aufweisen. Die daraus resultieren<strong>de</strong> Liste <strong>de</strong>r relevanten Arten wird im<br />
Weiteren einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen.<br />
2.4.2.2 Potenziell relevante Arten:<br />
Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes bieten mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Ackerflächen grundsätzliches Habitatpotenzial<br />
für Arten <strong>de</strong>s Offenlan<strong>de</strong>s wie z.B. verschie<strong>de</strong>ne Säuger, Vogel- o<strong>de</strong>r Reptilienarten.<br />
Säuger:<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Säugetiere ist auf <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Standort neben ungeschützten Arten wie bspw.<br />
<strong>de</strong>m Feldhasen (Lepus europaeus) o<strong>de</strong>r Rehen (Capreolus capreolus) vor allem <strong>de</strong>r Feldhamster<br />
(Cricetus cricetus) von planungsrechtlicher Relevanz.<br />
Die Umgebung <strong>de</strong>s Plangebietes wird recht häufig von Feldhasen genutzt. Diese unterliegen keinem<br />
Schutz und sind <strong>de</strong>nnoch auf <strong>de</strong>r Roten Liste BRD (2009) als gefähr<strong>de</strong>t geführt. Langjährige Intensivierungen<br />
<strong>de</strong>r Landwirtschaft und die damit zusammenhängen<strong>de</strong> geringere Verfügbarkeit von Wildgräsern<br />
und -kräutern, <strong>de</strong>r Hauptnahrung von Feldhasen und insbeson<strong>de</strong>re von fettreichem Pflanzenmaterial,<br />
welches zur erfolgreichen Jungeaufzucht benötigt wird, sind die Hauptgrün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n<br />
beständigen Rückgang <strong>de</strong>s Feldhasen.<br />
Der Feldhamster ist als Art <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie sowie als Art <strong>de</strong>r Roten Liste BRD2009<br />
und Hessen2006 von beson<strong>de</strong>rer Relevanz bei Planvorhaben. Gemäß <strong>de</strong>r aktuellen Roten Liste ist die<br />
aktuelle Bestandsituation als sehr selten zu bezeichnen, <strong>de</strong>r kurz- wie auch <strong>de</strong>r langfristige Bestandstrend<br />
verzeichnet jeweils einen sehr starken Rückgang. Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste<br />
BRD1998 (Kat. 2, stark gefähr<strong>de</strong>t) fand eine aktuelle Verschlechterung <strong>de</strong>r Einstufung aufgrund realer<br />
Verän<strong>de</strong>rungen statt. In <strong>de</strong>r roten Liste Hessen wird <strong>de</strong>r Feldhamster als gefähr<strong>de</strong>t (Kat. 3) gelistet.<br />
4<br />
Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen in Bezug auf das Gerichtsurteil <strong>de</strong>s BVerwG zur Nordumfahrung<br />
Bad Oeynhausen, HMUELV, 2009.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 11<br />
Die Erhaltungszustän<strong>de</strong> für das gesamte Bun<strong>de</strong>sgebiet wie auch für Hessen sind als ungünstig zu<br />
bezeichnen.<br />
Der Landkreis Marburg-Bie<strong>de</strong>nkopf weist im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren hessischen Standorten jedoch eine<br />
geringe Ausbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters auf. Die einzigen Vorkommen wur<strong>de</strong>n mit historischen 5 Vorkommensgebieten<br />
im Bereich <strong>de</strong>s Amöneburger Beckens festgestellt. In diesen Bereichen wur<strong>de</strong>n<br />
jedoch schon 2003 keine aktuellen Nachweise erbracht, son<strong>de</strong>rn es lagen lediglich Nachweise aus<br />
früherer Zeit o<strong>de</strong>r Hinweise vor. Aktuelle 6 Vorkommen von 2005 wer<strong>de</strong>n im gesamten Landkreis nicht<br />
mehr geführt.<br />
Demnach sind im Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes keine Vorkommen <strong>de</strong>s Feldhamsters zu erwarten und es<br />
ergibt sich kein weiteres Handlungserfor<strong>de</strong>rnis.<br />
Tab. 3: Artenliste <strong>de</strong>r im Plangebiet 2010 erfassten Vogelarten<br />
Artname<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
FFH-<br />
Anhang<br />
Rote Liste<br />
BRD2009<br />
Rote Liste<br />
Hessen2006<br />
Erhaltungszustän<strong>de</strong><br />
DE HE<br />
Feldhamster Cricetus cricetus IV 1 (!) 3 U2 U2<br />
Rote Liste: 1 = vom Aussterben bedroht / 3 = gefähr<strong>de</strong>t<br />
(!) = Beson<strong>de</strong>re Verantwortlichkeit Deutschlands für die hochgradig isolierten westrheinischen Populationen<br />
Avifauna:<br />
Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes sowie die angrenzen<strong>de</strong>n Flächen wur<strong>de</strong>n im Zeitraum von April bis Juni<br />
2010 (19.04, 10.05 und 16.06) über morgendliche Begehungen hinsichtlich ihrer aktuellen Vogelvorkommen<br />
überprüft.<br />
Es wur<strong>de</strong>n insgesamt 5 Vogelarten festgestellt (vgl. Tab. 4). Unter <strong>de</strong>n festgestellten Arten befin<strong>de</strong>n<br />
sich zwei Arten hessenweit in einem ungünstigen – unzureichen<strong>de</strong>n Erhaltungszustand (Feldlerche<br />
und Rauchschwalbe) und mit <strong>de</strong>r Grauammer eine Art in einem ungünstigen – schlechten Erhaltungszustand.<br />
Zu<strong>de</strong>m sind alle drei Arten mit unterschiedlichen Gefährdungsstadien auf <strong>de</strong>r roten Liste<br />
Hessen (2006) sowie <strong>de</strong>r Roten liste BRD (2009) gelistet.<br />
5<br />
Hessenweite Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters, Stand 2003, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz,<br />
Wiesba<strong>de</strong>n.<br />
6<br />
Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters in Hessen, Stand 2005, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz,<br />
Wiesba<strong>de</strong>n.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 12<br />
Tab. 4: Artenliste <strong>de</strong>r im Plangebiet 2010 erfassten Vogelarten<br />
Artengruppe: Vögel (Aves) Rote Liste Artenschutz<br />
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status BRD HE D EU EHZ<br />
Alauda arvensis Feldlerche (B) 3 V b<br />
Buteo buteo Mäusebussard N - - s<br />
Corvus corone Rabenkrähe N - - b<br />
Hirundo rustica Rauchschwalbe N V 3 b<br />
Emberiza calandra Grauammer (B) 3 1 s Z<br />
Schutz- und Gefährdungskategorien: Status:<br />
D: BNatSchG, Bun<strong>de</strong>sartenschutzverordnung<br />
(BArtSchV)<br />
b: beson<strong>de</strong>rs geschützt; s: streng geschützt<br />
EU: Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) (alle I: Arten <strong>de</strong>s Anhangs I, für die beson<strong>de</strong>re Maßnahmen not-<br />
europ. Vogelarten sind nach Art. 1 geschützt) wendig sind; Z = gefähr<strong>de</strong>te Zugvogelart<br />
EHZ: Erhaltungszustand in Hessen Grün: Günstig; Gelb: Ungünstig - unzureichend;<br />
Rot: Ungünstig – schlecht<br />
Rote Listen: BRD 2009 bzw. Hessen 2006 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefähr<strong>de</strong>t; 3: Gefähr<strong>de</strong>t;<br />
V: Vorwarnliste, Gefährdung in Zukunft möglich<br />
Status im Plangebiet B: Brutvogel; (B): Brutvogel im angrenzen<strong>de</strong>n Gebiet;<br />
N: Nahrungsgast; (N): Nahrungsgast im angrenzen<strong>de</strong>n Gebiet<br />
Abb. 3: Vorkommen von Vogelarten in einem ungünstigen Erhaltungszustand.<br />
= Feldlerche / = Grauammer<br />
Quelle: Hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>, eigene Bearbeitung.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 13<br />
Reptilien:<br />
Ackerbereiche wie die <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>n Randbereichen häufig von Reptilien<br />
genutzt. Unter <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n Arten sind im vorliegen<strong>de</strong>n Fall vornehmlich die Zaunei<strong>de</strong>chse und<br />
die Blindschleiche zu nennen.<br />
Bei <strong>de</strong>n Begehungen <strong>de</strong>r Flächen wur<strong>de</strong>n jedoch keine Hinweise o<strong>de</strong>r Sichtungen von aktuellen<br />
Vorkommen <strong>de</strong>r genannten Arten festgestellt. Demnach ergibt sich diesbezüglich kein weiteres Handlungserfor<strong>de</strong>rnis.<br />
Vorsorglich wird jedoch die Errichtung von 1 – 2 Lesesteinhäufen im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Laubstrauchhecke empfohlen, um die Flächen einer grundsätzlichen Aufwertung auch für Reptilien<br />
zuzuführen.<br />
2.4.2.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong>:<br />
Bei <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Prüfung wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r im vorherigen Kapitel genannten Erläuterungen<br />
lediglich die Artengruppe <strong>de</strong>r Vögel einer genaueren Prüfung unterzogen. Die Artengruppen<br />
Säuger und Reptilien sind voraussichtlich nicht betroffen, weshalb keine artbezogene Prüfung mit<br />
Musterbögen vorgenommen wird.<br />
Alle festgestellten Vogelarten wur<strong>de</strong>n außerhalb <strong>de</strong>s eigentlichen Geltungsbereiches, jedoch teilweise<br />
in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet festgestellt. Deshalb wur<strong>de</strong> für die drei Arten in ungünstigem<br />
Erhaltungszustand – Feldlerche, Rauchschwalbe und Grauammer – eine artenschutzrechtliche Prüfung<br />
gemäß Leitfa<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Musterbögen vorgenommen. Die vollständigen<br />
Bögen befin<strong>de</strong>n sich im Anhang 8.2.<br />
Die Auswertung <strong>de</strong>r Prüfbögen <strong>de</strong>r drei Arten ergab folgen<strong>de</strong> Notwendigkeiten:<br />
- Beschränkung <strong>de</strong>r Bauzeiten bzw. <strong>de</strong>r Baufeldvorbereitung auf Zeiträume außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>,<br />
also von Oktober bis März.<br />
- Einhaltung <strong>de</strong>r Anpflanzungsfestsetzungen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Brutraum- und Singwartenangebotes.<br />
Sowie folgen<strong>de</strong> unverbindliche artenschutzrechtliche Empfehlungen:<br />
- Anbringen von 1-2 Rauchschwalbennestern im Bereich <strong>de</strong>r neu geplanten Gebäu<strong>de</strong> innerhalb<br />
<strong>de</strong>s Plangebietes.<br />
Wirkungen <strong>de</strong>r Planung:<br />
- Bebauung <strong>de</strong>r Ackerflächen mit einer <strong>Biogasanlage</strong>,<br />
- Einzäunung <strong>de</strong>r Flächen<br />
- gewisse Fernwirkungen durch die Bauwerke <strong>de</strong>r <strong>Biogasanlage</strong>.<br />
Folgen<strong>de</strong> Tabelle fasst die aus <strong>de</strong>n obigen Betrachtungen resultieren<strong>de</strong>n Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie eine Beurteilung zusammen.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 14<br />
Tab. 5: Zusammenfassung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Wirkungen und Vermeidungsmaßnahmen:<br />
Artgruppe: Vermeidungsmaßnahmen: Abschließen<strong>de</strong> Beurteilung:<br />
Säuger Einrichtung eines Ackerrandstreifens<br />
entlang <strong>de</strong>s östlichen Weges.<br />
Anpflanzung von randlichen Bäumen und<br />
Gehölzen.<br />
Vögel Vorsorgliche zeitliche Beschränkung <strong>de</strong>r<br />
Baufeldvorbereitung entsprechend § 39<br />
Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG auf Zeiträume<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>, also im Zeitraum<br />
von Anfang Oktober bis Anfang März.<br />
Anpflanzung von randlichen Bäumen und<br />
Gehölzen.<br />
Artenschutzrechtliches Fazit:<br />
Keine Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich, da keine geschützten<br />
Arten innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes zu<br />
erwarten sind.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r im gesamten Umfeld häufigen<br />
Feldhasen erbringt die Einrichtung von Ackerrandstreifen<br />
entlang <strong>de</strong>s östlichen Weges eine Aufwertung<br />
durch die neue Verfügbarkeit von Versteck-<br />
und Nahrungsplätzen.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen<br />
und artenschutzrechtlichen<br />
Hinweise sind keine erheblichen Konflikte erkennbar.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r relevanten Tiergruppen können zum <strong>de</strong>rzeitigen Planstand erhebliche Eingriffe, welche mit<br />
Eintreten <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> nach § 44 Abs. 5 BNatSchG verbun<strong>de</strong>n sind, nur unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
folgen<strong>de</strong>n Vermeidungsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Empfehlungen weitestgehend ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Artenschutzrechtliche Hinweise:<br />
- Zeitliche Beschränkung <strong>de</strong>r Baufeldvorbereitung und Bauzeiten entsprechend § 39 Abs. 5 Nr. 2<br />
BNatSchG auf Zeiträume außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>, also im Zeitraum von Anfang Oktober bis Anfang<br />
März.<br />
- Einhaltung <strong>de</strong>r Anpflanzungsfestsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />
- Anbringung von 1-2 Rauchschwalbennestern an <strong>de</strong>n neu errichteten Gebäu<strong>de</strong>n.<br />
Artenschutzrechtliche Empfehlung:<br />
- Fle<strong>de</strong>rmausgerechter Neubau <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>. Artför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Maßnahmen (z.B. Fle<strong>de</strong>rmauskästen, spezielle<br />
Dachziegel, etc.) können ohne großen finanziellen o<strong>de</strong>r materiellen Aufwand in die Neubauten<br />
integriert wer<strong>de</strong>n und haben weitreichen<strong>de</strong> Wirkungen für Fle<strong>de</strong>rmäuse.<br />
2.5 Biologische Vielfalt<br />
Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut Bun<strong>de</strong>samt für Naturschutz 7 drei ineinan<strong>de</strong>r greifen<strong>de</strong><br />
Ebenen <strong>de</strong>r Vielfalt:<br />
• die Vielfalt an Ökosystemen o<strong>de</strong>r Lebensräumen,<br />
• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die we<strong>de</strong>r Pflanze noch Tier sind,<br />
• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in <strong>de</strong>n Arten enthalten sind.<br />
Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt verfolgt drei Ziele:<br />
• <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt,<br />
• die nachhaltige Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt und<br />
• <strong>de</strong>n gerechten Vorteilsausgleich aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt.<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r Ausführungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Kapitel ist durch die Ausweisung <strong>de</strong>r Baugebiete<br />
nicht mit erheblichen nachteiligen Wirkungen für die biologische Vielfalt zu rechnen.<br />
7 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattform www.biologischevielfalt.<strong>de</strong><br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 15<br />
2.6 Landschaft<br />
Das Landschaftsbild <strong>de</strong>s Plangebietes ist vor allem durch die Lage außerhalb <strong>de</strong>r Ortslage innerhalb<br />
von landwirtschaftlich genutzten Flächen bestimmt. Weitere Einflüsse sind durch die südlich benachbarte<br />
Lan<strong>de</strong>sstraße sowie einen östlich gelegenen Aussiedlerhof gegeben.<br />
Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes fallen leicht nach Sü<strong>de</strong>n hin ab, was die Eingriffsintensität bezüglich<br />
<strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s v.a. unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r geplanten Eingrabung <strong>de</strong>r Bauwerke reduziert.<br />
Weiterhin sind zur Reduzierung <strong>de</strong>r Eingriffe in das Landschaftsbild randliche Gehölzpflanzungen in<br />
Form einer Laubstrauchhecke entlang <strong>de</strong>r westlichen und nördlichen Grenze sowie Baumanpflanzungen<br />
mit mittelgroßen Bäumen entlang <strong>de</strong>r südlichen und mit großen Bäumen entlang <strong>de</strong>r östlichen<br />
Grenze eingeplant. Dadurch wer<strong>de</strong>n die Eingriffe ins Landschaftsbild soweit möglich minimiert und<br />
nehmen daher kein erhebliches Ausmaß ein.<br />
Abb. 4: Blick über das Plangebiet in Richtung Nordwesten.<br />
Abb. 5: Blick vom Plangebiet in Richtung <strong>de</strong>s Aussiedlerhofes und <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong>.<br />
2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />
Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete (VSG)<br />
sind nicht direkt betroffen. Die nächsten Schutzgebiete befin<strong>de</strong>n sich östlich <strong>de</strong>s Plangebiets in ca.<br />
130 m Entfernung. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um das VSG 5219-401 „Amöneburger Becken“.<br />
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Abb. 6: Lage <strong>de</strong>r Plangebiete (rote Markierung) in Beziehung zum nächsten Natura 2000-Gebiet (grün schraffiert).<br />
Quelle: www.hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>.<br />
Das VSG „Amöneburger Becken“ umfasst ca. 1.325 ha innerhalb <strong>de</strong>r Landkreise Marburg-Bie<strong>de</strong>nkopf<br />
und Vogelsbergkreis (Gemein<strong>de</strong>n: Amöneburg, Homberg/Ohm, Kirchhain, Marburg, Stadtallendorf).<br />
Die Erhaltungsziele <strong>de</strong>s VSG umfassen neben <strong>de</strong>n für die vorliegen<strong>de</strong> Planung nicht relevanten Zielen<br />
<strong>de</strong>s Schutzes von Gewässern und <strong>de</strong>ren Umfeld, <strong>de</strong>m Schutz einer natürlichen Auendynamik, <strong>de</strong>r<br />
Auenbereiche und <strong>de</strong>ren Kontaktlebensräume sowie <strong>de</strong>m Schutz von Magerrasen- und Ödlandflächen<br />
auch <strong>de</strong>n Schutz einer strukturreichen Agrarlandschaft inkl. Hecken, Feldgehölze, Brachen, Ackersäumen,<br />
etc. mit vogelgerechter Bewirtschaftung und störungsarmen Verhältnissen.<br />
Die Planung bereitet nun zum einen eine Bebauung <strong>de</strong>r betroffenen Flächen, welche <strong>de</strong>n Erhaltungszielen<br />
<strong>de</strong>s VSG-Gebietes entgegensteht, jedoch keinen direkten Einfluss auf das Schutzgebiet ausübt<br />
und zum an<strong>de</strong>ren die Aufwertung <strong>de</strong>r randlichen Bereiche durch Gehölzanpflanzungen und einer<br />
Erhöhung <strong>de</strong>s Strukturierungsgra<strong>de</strong>s vor. Da die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes somit keine direkten<br />
negativen Auswirkungen auf das VSG vorbereiten, bleiben indirekte Auswirkungen über <strong>de</strong>n Betrieb<br />
<strong>de</strong>r Anlage zu analysieren. Hierbei sind vornehmlich die Fernwirkungen über <strong>de</strong>n Fahrverkehr sowie<br />
die Anlagenbetreibung mit <strong>de</strong>m zusammenhängen<strong>de</strong>n Emissionen zu beachten. Der Fahrverkehr<br />
kann aufgrund <strong>de</strong>r zwischen Plangebiet und Vogelschutzgebiet gelegenen vielbefahrenen Lan<strong>de</strong>sstraße<br />
keine erheblichen negativen Auswirkungen mit sich bringen. Ähnliches gilt für Lärmemissionen.<br />
Die Emission von Geruchsstoffen und eine Anreicherung von Nährstoffen durch <strong>de</strong>n Betrieb sind<br />
aufgrund <strong>de</strong>r vorherrschen<strong>de</strong>n West-Ost-Windrichtung voraussichtlich nicht relevant.<br />
Demnach können aufgrund <strong>de</strong>s Abstands <strong>de</strong>r Planung zu <strong>de</strong>m benachbarten VSG sowie weiterer<br />
Störfaktoren zwischen <strong>de</strong>n Bereichen (Lan<strong>de</strong>sstraße) erhebliche negative Auswirkungen auf die Arten<br />
und Erhaltungsziele <strong>de</strong>s FFH-Gebietes weitestgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
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2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />
• Wohnen bzw. Siedlung:<br />
Wohnbereiche schließen sich östlich <strong>de</strong>s Plangebietes in ca. 140 m Entfernung mit einem Aussiedlerhof<br />
sowie in ca. 440 m mit <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> an. Aufgrund <strong>de</strong>r Windverhältnisse vor Ort<br />
wer<strong>de</strong>n Lärm- wie auch Geruchsemissionen grundsätzlich in Richtung <strong>de</strong>r besie<strong>de</strong>lten Bereiche<br />
transportiert. Die Emissionen nehmen aufgrund <strong>de</strong>r Distanz voraussichtlich jedoch kein erhebliches<br />
Ausmaß ein.<br />
• Erholung:<br />
Das Plangebiet selbst weist kein erhöhtes Naherholungspotenzial auf. Beson<strong>de</strong>re Eigenschaften<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r örtlichen Naherholung sind somit nur über die angrenzen<strong>de</strong>n offenen Feldflurbereiche<br />
betroffen, welche für Spaziergänge, Ausflüge etc. genutzt wer<strong>de</strong>n können. Diesbezüglich wer<strong>de</strong>n<br />
jedoch keine Än<strong>de</strong>rungen mit Auswirkungen auf die vorhan<strong>de</strong>nen Naherholungsfunktionen vorbereitet.<br />
2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter wer<strong>de</strong>n durch die Planung voraussichtlich nicht betroffen. Sollten im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Erdarbeiten <strong>de</strong>nnoch unerwartet Hinweise auf Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale auftreten, ist umgehend<br />
die dafür zuständige Behör<strong>de</strong> zu informieren. Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand<br />
zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />
2.10 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität<br />
Die Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/62/EG) <strong>de</strong>r EU benennt in Artikel 9 die Anfor<strong>de</strong>rungen für Gebiete,<br />
in <strong>de</strong>nen die Werte unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte liegen. Artikel 9 besagt, dass die Mitgliedsstaaten<br />
eine Liste <strong>de</strong>r Gebiete und Ballungsräume, in <strong>de</strong>nen die Werte <strong>de</strong>r Schadstoffe unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte<br />
liegen, zu erstellen haben und dass die Mitgliedsstaaten in diesen Gebieten die Schadstoffwerte<br />
unter <strong>de</strong>n Grenzwerten halten und sich bemühen, die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit <strong>de</strong>r<br />
Strategie einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung zu erhalten.<br />
Den in Artikel 9 beschriebenen Vorgaben trägt § 50 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) Rechnung. Dieser besagt, dass bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen in<br />
Gebieten, in <strong>de</strong>nen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />
nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r betroffenen Belange die Erhaltung <strong>de</strong>r<br />
bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen ist. Das BauGB übernimmt wie<strong>de</strong>rum die<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 50 BImSchG an die Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität als Abwägungsbelang<br />
für die Bauleitplanung. So dass gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe h BauGB, die Erhaltung <strong>de</strong>r<br />
bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in <strong>de</strong>nen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Beschlüssen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten<br />
wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.<br />
Die durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan ermöglichte Bebauung wird keine beson<strong>de</strong>ren, für die Luftqualität<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n und zu erhalten<strong>de</strong>n bestmöglichen<br />
Luftqualität führen wird.<br />
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3 Eingriffs- und Ausgleichsplanung<br />
3.1 Eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Zur Minimierung <strong>de</strong>r vorbereiteten Eingriffe wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Maßnahmen in die Planung integriert.<br />
• Großzügige randliche Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern entlang <strong>de</strong>r Grenzen <strong>de</strong>s Plangebietes.<br />
• Baufeldvorbereitung außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeiten, also im Zeitraum von Oktober – März, in Entsprechung<br />
mit § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG.<br />
• Wasserdurchlässige Befestigung von Stellplätzen und Hofflächen.<br />
3.2 Kompensationsbedarf<br />
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für <strong>de</strong>n geplanten Bebauungsplan wird nach <strong>de</strong>r Kompensationsverordnung<br />
(KV) 8 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen vorgenommen (Tab. 6).<br />
Tab. 6: Bilanzierung <strong>de</strong>s Kompensationsbedarfs für <strong>de</strong>n Bebauungsplan „Grasweg“ – Teil 3.<br />
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV<br />
2<br />
BWP / m<br />
Fläche je Nutzungstyp<br />
in m 2<br />
Biotopwert<br />
Typ.Nr. Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />
Bestand<br />
11.191 Acker, intensiv 16 11.355 181.680<br />
06.320 Randstreifen 27 743 20.061<br />
10.530 Landwirtschaftlicher Weg 6 982 5.892<br />
Planung (Bebauungsplan "<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>")<br />
10.710 Überbaubare Fläche 3 8.456 25.368<br />
10.530 Nicht überbaubare Fläche 6 1.364 8.184<br />
11.221 Freiflächen 14 585 8.190<br />
02.400 Anpflanzungsflächen 27 949 25.623<br />
10.510 Erschließungsweg 3 1.726 5.178<br />
04.110<br />
Aufwertung <strong>de</strong>r von Bäumen übertrauften<br />
Fläche: hier Anpflanzung von 11 Laubbäumen<br />
à 4 m²<br />
31 1.364<br />
Summe 13.080 13.080 207.633 73.907<br />
Biotopwertdifferenz -133.726<br />
Für die im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“ vorbereiteten Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft verbleibt ein Defizit von 133.726 Punkten.<br />
3.3 Eingriffskompensation<br />
Zum Ausgleich <strong>de</strong>s ermittelten Biotopwert<strong>de</strong>fizits wird die Durchführung externer Ausgleichsmaßnahmen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Die dazu notwendige Ausarbeitung <strong>de</strong>s Ausgleichskonzeptes wird in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>r zuständigen Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplans fin<strong>de</strong>n.<br />
8 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMULV: 2005): Verordnung über die<br />
Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, <strong>de</strong>ren Han<strong>de</strong>lbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben<br />
(Kompensationsverordnung – KV) vom 01. September 2005 (GVBl. I S. 624), Wiesba<strong>de</strong>n.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 19<br />
Geplant ist jedoch schon zum <strong>de</strong>rzeitigen Planstand, <strong>de</strong>n Ausgleich auf einem Flurstück im Bereich<br />
<strong>de</strong>s Arzbaches und <strong>de</strong>r Wirf vorzunehmen (Abb. 7 und Abb. 8). Hier fin<strong>de</strong>n sich schon einige Ausgleichsflächen<br />
im Umfeld, so dass über das betroffene Flurstück eine Ergänzung innerhalb eines<br />
Flächenpools von Ausgleichsflächen entstehen kann.<br />
Das Flurstück ist <strong>de</strong>rzeit zum einen durch intensive Ackernutzung mit Maisanbau sowie durch Grünlandnutzung<br />
geprägt. Die ufernahen Bereiche entlang <strong>de</strong>s Arzbaches wur<strong>de</strong>n auf einer Breite von ca.<br />
3 m schon für ein früheres Vorhaben als Kompensationsfläche angerechnet und stehen <strong>de</strong>mnach<br />
nicht für weitere Maßnahmen zur Verfügung (vgl. Abb. 8). Die Grünlandflächen wer<strong>de</strong>n mäßig intensiv<br />
genutzt.<br />
Abb. 7: Übersichtskarte zur Lage <strong>de</strong>r potenziellen Ausgleichsfläche an Arzbach/Wirf.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 20<br />
Abb. 8: Detailkarte zur Ausgleichsfläche auf Flurstück 11 an Arzbach/Wirf. Der orange eingefärbte Uferstreifen<br />
wur<strong>de</strong> bereits als Kompensationsmaßnahme angerechnet.<br />
Auf <strong>de</strong>n Grünlandbereichen wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Arten als charakteristisch aufgenommen:<br />
Acker-Schachtelhalm Equisetum arvense Feuchtezeiger, tend. Magerzeiger<br />
Brennnessel Urtica dioica<br />
Feld-Klee Trifolium campestre Magerzeiger, in trockenen Bereichen<br />
Glatthafer Arrhenatherum elatius<br />
Kleiner Sauerampfer Rumex acetosella<br />
Knäuelgras Dactylis glomerata<br />
Kriechen<strong>de</strong>r Hahnenfuss Ranunculus repens<br />
Kuckucks-Lichtnelke Silene flos-cuculi<br />
Löwenzahn Taraxacum officinalis<br />
Spitzwegerich Plantago lanceolata<br />
Vogel-Wicke Vicia cracca<br />
Wei<strong>de</strong>lgras Lolium perenne<br />
Weiß-Klee Trifolium repens<br />
Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium<br />
Wiesen-Fuchsschwanz Alopecurus pratensis<br />
Wiesen-Klee Trifolium pratense<br />
Wiesen-Pippau Crepis biennis<br />
Wiesen-Platterbse Lathyrus pratensis<br />
Feuchtezeiger, in Bachnähe, tend.<br />
Magerzeiger<br />
Im Bereich dieser Fläche können verschie<strong>de</strong>ne Maßnahmen angedacht wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Grünlandflächen in <strong>de</strong>m gewässernahen Bereich zwischen Arzbach und Wirf eignen sich für eine<br />
Extensivierung und Wie<strong>de</strong>rvernässung durch einerseits Rückbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Drainagen und<br />
an<strong>de</strong>rerseits durch Maßnahmen unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Gewässer – bspw. eine Aufweitung <strong>de</strong>s<br />
Bachverlaufs, Schaffung von Seitenärmen o<strong>de</strong>r ähnlichem.<br />
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit vorlaufen<strong>de</strong> Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für das im Zuge <strong>de</strong>r<br />
Erhebungen festgestellte Feldlerchenvorkommen im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen <strong>de</strong>s Flurstücks vorzunehmen<br />
und durch bspw. die Anlage von Lerchenfenstern eine Aufwertung für diese Art auf <strong>de</strong>n<br />
Flächen durchzuführen.<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 21<br />
4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Durchführung bzw. Nicht-<br />
Durchführung<br />
• Bei Durchführung:<br />
Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung wird das Plangebiet – entsprechend <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
– für die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> vorbereitet. Die daraus resultieren<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />
auf die verschie<strong>de</strong>nen Umweltbelange sind im Gesamten von geringem bis mittlerem Ausmaß.<br />
Vor allem für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n resultieren durch die Versiegelungen negative Auswirkungen in<br />
mittlerem Ausmaß. Die Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter halten sich in recht engen Grenzen<br />
und wur<strong>de</strong>n in minimieren<strong>de</strong>r Art und Weise in <strong>de</strong>r Planung berücksichtigt. Im Gesamten fin<strong>de</strong>n die<br />
verschie<strong>de</strong>nen Belange jedoch Beachtung und wer<strong>de</strong>n über die vorzunehmen<strong>de</strong>n Ausgleichsmaßnahmen<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
• Bei Nicht-Durchführung:<br />
Bei Nicht-Durchführung <strong>de</strong>r Planung bleiben die Flächen in ihrer <strong>de</strong>rzeitigen intensiven Ackerbewirtschaftung<br />
weiterhin bestehen. Die Flächen besitzen jedoch vorliegend auch kein erhöhtes naturschutzfachliches<br />
Entwicklungspotenzial, welches eine Bebauung verhin<strong>de</strong>rn könnte.<br />
5 Angaben zu in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
Alternative Standorte für die Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes für eine <strong>Biogasanlage</strong> in <strong>Großseelheim</strong><br />
wur<strong>de</strong>n ausführlich im Rahmen <strong>de</strong>s Abweichungsantrages vom Regionalplan diskutiert. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>r dort vorgenommenen Alternativendiskussion zeigte sich jedoch, dass <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Standort<br />
die unterschiedlichen Belange, welche in <strong>de</strong>r Diskussion berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, am sinnvollsten<br />
vereint und zu<strong>de</strong>m kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial aufweist.<br />
6 Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />
Gemäß § 4c BauGB sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf<br />
Grund <strong>de</strong>r Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen, um insbeson<strong>de</strong>re unvorhergesehene<br />
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in <strong>de</strong>r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />
zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommune soll dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe<br />
b <strong>de</strong>r Anlage 1 zum BauGB angegebenen Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen <strong>de</strong>r<br />
Behör<strong>de</strong>n nach § 4 Abs.3 BauGB nutzen.<br />
Hierzu ist anzumerken, dass es keine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich <strong>de</strong>s Zeitpunktes<br />
und <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>s Monitorings gibt. Auch sind Art und Umfang <strong>de</strong>r zu ziehen<strong>de</strong>n Konsequenzen<br />
nicht festgelegt. Im Rahmen <strong>de</strong>s Monitorings geht es insbeson<strong>de</strong>re darum unvorhergesehene, erhebliche<br />
Umweltauswirkungen zu ermitteln.<br />
In <strong>de</strong>r praktischen Ausgestaltung <strong>de</strong>r Regelung sind vor allem die kleineren Städte und Stadtn ohne<br />
eigene Umweltverwaltung im Wesentlichen auf die Informationen <strong>de</strong>r Fachbehör<strong>de</strong>n außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Stadtverwaltung angewiesen. Von grundlegen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung ist insoweit die in § 4 Abs. 3 BauGB<br />
gegebene Informationspflicht <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Durchführung eines projektspezifischen Monitorings<br />
gelten die lan<strong>de</strong>spflegerischen Zielvorstellungen als die maßgeblichen Kriterien, an <strong>de</strong>nen sich<br />
die Untersuchungsmaßnahmen orientieren und <strong>de</strong>r Erfolg <strong>de</strong>r Maßnahmen gemessen wird. Darüber<br />
hinaus bil<strong>de</strong>t das Monitoring das geeignete Instrument, prognostische Unwägbarkeiten aufzufangen,<br />
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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 22<br />
d.h. <strong>de</strong>n tatsächlichen Umfang <strong>de</strong>r Eingriffswirkungen im Nachhinein zu überprüfen. In diesem Sinne<br />
dient das Monitoring mithin nicht <strong>de</strong>r Erfolgskontrolle, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsabwehr.<br />
In eigener Zuständigkeit kann die Stadt Kirchhain im vorliegen<strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>shalb nicht viel mehr tun, als<br />
die Umsetzung <strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten, welches ohnehin Bestandteil einer verantwortungsvollen<br />
gemeindlichen Städtebaupolitik ist. Ein sinnvoller und wichtiger Ansatzpunkt ist, festzustellen,<br />
ob die Maßnahmen zur Vermeidung, Vermin<strong>de</strong>rung und zum Ausgleich umgesetzt wur<strong>de</strong>n. Dies<br />
soll beginnend bei Baubeginn und fortgesetzt alle zwei Jahre unter naturschutzfachlich fundierten<br />
Gesichtpunkten durch entsprechend geschultes Personal kontrolliert wer<strong>de</strong>n. Folgen<strong>de</strong> Einzelmaßnahmen<br />
sind hierbei insbeson<strong>de</strong>re aufzuführen:<br />
• Überprüfung auf Einhaltung <strong>de</strong>r Baufeldvorbereitungen außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>, also im Zeitraum<br />
zwischen Oktober und März und <strong>de</strong>r sonstigen artenschutzrechtlichen Hinweise.<br />
• Überprüfung <strong>de</strong>r festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen und vor allem Überprüfung <strong>de</strong>r Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Ausgleichsmaßnahmen.<br />
• Überprüfung <strong>de</strong>r Anpflanzungsfestsetzungen auf Durchführung und auf Verwendung einheimischen<br />
und standortgerechten Pflanzguts.<br />
7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung <strong>de</strong>r Angaben<br />
Die Stadt Kirchhain plant im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“<br />
die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> südlich <strong>de</strong>s Stadtteils <strong>Großseelheim</strong> in Nachbarschaft zu<br />
einem bestehen<strong>de</strong>n Aussiedlerhof. Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich südwestlich <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong><br />
zwischen <strong>de</strong>r südlich verlaufen<strong>de</strong>n L 3088 und <strong>de</strong>r nördlich verlaufen<strong>de</strong>n K 33 Marburger<br />
Ring im Außenbereich. Östlich folgt in einiger Entfernung ein Aussiedlerhof, während sich nördlich,<br />
südlich und westlich weitere Offenbereiche mit Ackerflächen anschließen bis im Sü<strong>de</strong>n dann die<br />
L 3088 erreicht wird. Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet die Ausweisung eines „Son<strong>de</strong>rgebiets für die<br />
Erzeugung und Verwertung regenerativer Energie“ i.S. § 11 Abs. 2 BauNVO, hier: <strong>Biogasanlage</strong><br />
(SOBiogas) vor. Die Größe <strong>de</strong>s Geltungsbereiches beträgt ca. 1,3 ha (13.080 m²).<br />
Im Regionalplan Mittelhessen 2001 ist das Plangebiet als Bereich für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Da <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Mittelhessen2009 (Entwurf zur erneuten Anhörung und Offenlegung)<br />
die Flächen als Vorranggebiet für Landwirtschaft darstellt. Ein Abweichungsantrag von <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s<br />
Regionalplans wur<strong>de</strong> eingereicht und positiv beschie<strong>de</strong>n. Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r<br />
Stadt Kirchhain stellt das Plangebiet als Flächen für die Landwirtschaft dar. Da Bebauungspläne<br />
gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans erfor<strong>de</strong>rlich. Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes erfolgt<br />
gemäß § 8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />
Zur Eingrünung <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>r nördlichen und westlichen Grenze Laubstrauchhecken<br />
und entlang <strong>de</strong>r südlichen und östlichen Grenze Baumanpflanzungen vorgesehen. Zur<br />
Durchgrünung müssen min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r baulich nicht genutzten Grundstücksflächen mit einheimischen<br />
standortgerechten Gehölzen bepflanzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt beschränken sich auf ein mittleres Ausmaß,<br />
da die vorliegen<strong>de</strong> Planung hochwertige Bö<strong>de</strong>n auf jedoch geringer Fläche versiegelt. Dennoch wer<strong>de</strong>n<br />
auf <strong>de</strong>n versiegelten Flächen die Retentions- und Filterfunktionen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns eingeschränkt,<br />
weshalb sich negative Auswirkungen für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt ergeben.<br />
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Diese klimatischen Auswirkungen sind lokal stark begrenzt und im Einzelnen kaum feststellbar. Beson<strong>de</strong>re<br />
Wirkungen <strong>de</strong>s Plangebietes auf das Lokalklima sind jedoch vorliegend v.a. auch wegen <strong>de</strong>r<br />
weiträumigen Freiflächen im direkten Umfeld und <strong>de</strong>ren lokalklimatischer Funktion, welche erhalten<br />
bleibt, nicht erkennbar. Erhebliche negative Auswirkungen auf lokalklimatische Funktionen sind trotz<br />
<strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>s Kaltluftangebotes wegen <strong>de</strong>r Kleinräumigkeit <strong>de</strong>s Plangebiets nicht anzunehmen.<br />
Die Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes sind entsprechend <strong>de</strong>r obigen Ausführungen naturschutzfachlich<br />
von geringer Wertigkeit. Die Ackerflächen wer<strong>de</strong>n intensiv bewirtschaftet und es fin<strong>de</strong>n<br />
sich keinerlei wertgeben<strong>de</strong> Strukturen wie bspw. randliche Gehölze, extensive Ackerrandstreifen, etc.<br />
Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> auf <strong>de</strong>n Flächen vor. Dadurch<br />
entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, welche jedoch vornehmlich hinsichtlich ihrer Versiegelungswirkung<br />
auf landwirtschaftlich sehr gut nutzbaren Bö<strong>de</strong>n (vgl. Kap. 2.1) negativ zu bewerten sind.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r betroffenen Biotoptypen weist die Planung kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial<br />
auf.<br />
Bezüglich artenschutzrechtlicher Belange zeigen die Betrachtungen in Kap. 2.4, dass unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r empfohlenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen negativen<br />
Auswirkungen zu erwarten sind. Weiterhin wer<strong>de</strong>n mögliche Aufwertungsmaßnahmen für die betroffenen<br />
Arten beschrieben.<br />
Die Eingriffe ins Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n soweit möglich minimiert und nehmen daher kein erhebliches<br />
Ausmaß ein. Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes fallen leicht nach Sü<strong>de</strong>n hin ab, was die Eingriffsintensität<br />
bezüglich <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s v.a. unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r geplanten Eingrabung <strong>de</strong>r Bauwerke<br />
reduziert. Weiterhin sind zur Reduzierung <strong>de</strong>r Eingriffe ins Landschaftsbild randliche Gehölzpflanzungen<br />
in Form einer Laubstrauchhecke entlang <strong>de</strong>r westlichen und nördlichen Grenze sowie Baumanpflanzungen<br />
mit mittelgroßen Bäumen entlang <strong>de</strong>r südlichen und mit großen Bäumen entlang <strong>de</strong>r<br />
östlichen Grenze eingeplant.<br />
Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete (VSG)<br />
sind nicht direkt betroffen. Die nächsten Schutzgebiete befin<strong>de</strong>n sich östlich <strong>de</strong>s Plangebiets in ca.<br />
130 m Entfernung. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um das VSG 5219-401 „Amöneburger Becken“. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>s Abstands <strong>de</strong>r Planung zu <strong>de</strong>m benachbarten VSG sowie weiterer Störfaktoren zwischen <strong>de</strong>n<br />
Bereichen (Lan<strong>de</strong>sstraße) können erhebliche negative Auswirkungen auf die Arten und Erhaltungsziele<br />
<strong>de</strong>s FFH-Gebietes weitestgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wohnbereiche schließen sich östlich <strong>de</strong>s Plangebietes in ca. 140 m Entfernung mit einem Aussiedlerhof<br />
sowie in ca. 440 m mit <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> an. Aufgrund <strong>de</strong>r Windverhältnisse vor Ort<br />
wer<strong>de</strong>n Lärm- wie auch Geruchsemissionen grundsätzlich in Richtung <strong>de</strong>r besie<strong>de</strong>lten Bereiche<br />
transportiert. Die Emissionen nehmen aufgrund <strong>de</strong>r Distanz voraussichtlich jedoch kein erhebliches<br />
ausmaß ein. Das Plangebiet selbst weist kein erhöhtes Naherholungspotenzial auf. Beson<strong>de</strong>re Eigenschaften<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r örtlichen Naherholung sind somit nur über die angrenzen<strong>de</strong>n offenen Feldflurbereiche<br />
betroffen, welche für Spaziergänge etc. genutzt wer<strong>de</strong>n können. Diesbezüglich wer<strong>de</strong>n<br />
jedoch keine Än<strong>de</strong>rungen mit Auswirkungen auf die vorhan<strong>de</strong>nen Naherholungsfunktionen vorbereitet.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Eingriffs- Ausgleichsplanung verbleibt für die im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong><br />
<strong>Großseelheim</strong>“ vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft ein Defizit von 133.726 Punkten.<br />
Zum Ausgleich <strong>de</strong>s ermittelten Biotopwert<strong>de</strong>fizits wird die Durchführung externer Ausgleichsmaßnahmen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Die dazu notwendige Ausarbeitung <strong>de</strong>s Ausgleichskonzeptes wird unter Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>r zuständigen Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />
fin<strong>de</strong>n. Geplant ist jedoch schon zum <strong>de</strong>rzeitigen Planstand, <strong>de</strong>n Ausgleich auf einem Flurstück im<br />
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Bereich <strong>de</strong>s Arzbaches und <strong>de</strong>r Wirf vorzunehmen (Abb. 7 und Abb. 8). Hier fin<strong>de</strong>n sich schon einige<br />
Ausgleichsflächen im Umfeld, so dass über das betroffene Flurstück eine Ergänzung innerhalb eines<br />
Flächenpools von Ausgleichsflächen entstehen kann.<br />
Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung wird das Plangebiet – entsprechend <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
– für die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> vorbereitet. Die daraus resultieren<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />
auf die verschie<strong>de</strong>nen Umweltbelange sind im Gesamten von geringem bis mittlerem Ausmaß.<br />
Vor allem für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n resultieren durch die Versiegelungen negative Auswirkungen in<br />
mittlerem Ausmaß. Die Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter halten sich in recht engen Grenzen<br />
und wur<strong>de</strong>n in minimieren<strong>de</strong>r Art und Weise in <strong>de</strong>r Planung berücksichtigt. Im Gesamten fin<strong>de</strong>n die<br />
verschie<strong>de</strong>nen Belange jedoch Beachtung und wer<strong>de</strong>n über die vorzunehmen<strong>de</strong>n Ausgleichsmaßnahmen<br />
entsprechend berücksichtigt. Bei Nicht-Durchführung <strong>de</strong>r Planung bleiben die Flächen in ihrer<br />
<strong>de</strong>rzeitigen intensiven Ackerbewirtschaftung weiterhin bestehen. Die Flächen besitzen jedoch vorliegend<br />
auch kein erhöhtes naturschutzfachliches Entwicklungspotenzial, welches eine Bebauung verhin<strong>de</strong>rn<br />
könnte.<br />
Alternative Standorte für die Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes für eine <strong>Biogasanlage</strong> in <strong>Großseelheim</strong><br />
wur<strong>de</strong>n ausführlich im Rahmen <strong>de</strong>s Abweichungsantrages vom Regionalplan diskutiert. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>r dort vorgenommenen Alternativendiskussion zeigte sich jedoch, dass <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Standort<br />
die unterschiedlichen Belange, welche in <strong>de</strong>r Diskussion berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, am sinnvollsten<br />
vereint und zu<strong>de</strong>m kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial aufweist.<br />
Bezüglich eines Monitorings kann die Stadt Kirchhain im vorliegen<strong>de</strong>n Fall nicht viel mehr tun, als die<br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten, welches ohnehin Bestandteil einer verantwortungsvollen<br />
gemeindlichen Städtebaupolitik ist. Ein sinnvoller und wichtiger Ansatzpunkt ist, festzustellen,<br />
ob die Maßnahmen zur Vermeidung, Vermin<strong>de</strong>rung und zum Ausgleich umgesetzt wur<strong>de</strong>n. Dies soll<br />
beginnend bei Baubeginn und fortgesetzt alle zwei Jahre unter naturschutzfachlich fundierten Gesichtpunkten<br />
durch entsprechend geschultes Personal kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />
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8 Anhang<br />
8.1 Bestandskarte <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert)<br />
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8.2 Musterbögen zur artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
8.2.1 Feldlerche<br />
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8.2.2 Grauammer<br />
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8.2.3 Rauchschwalbe<br />
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