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Biogasanlage Großseelheim - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong><br />

Umweltbericht<br />

mit integriertem Landschaftspflegerischem Planungsbeitrag<br />

zum Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“<br />

Vorentwurf<br />

Planstand: 10/2010<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Biol. Urs Reif<br />

Planungsbüro Holger Fischer - Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Str. 16 - 35440 Lin<strong>de</strong>n - Tel. 06403 9537-0 - Fax 9537-30


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 2<br />

Inhalt:<br />

VORBEMERKUNGEN ................................................................................................................................... 3<br />

1 EINLEITUNG ........................................................................................................................................... 4<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans...................................... 4<br />

1.1.1 Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans...................................................................................................................... 4<br />

1.1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens................................................................ 4<br />

1.1.3 Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans ................................................................................... 5<br />

1.1.4 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n............................................................................................................ 6<br />

1.2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –plänen<br />

festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Planaufstellung ..... 6<br />

1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ......... 6<br />

1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie .............. 7<br />

1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n .................................................................................. 7<br />

2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

EINSCHLIEßLICH DER MAßNAHMEN ZU IHRER VERMEIDUNG, VERRINGERUNG BZW. IHREM AUSGLEICH........ 7<br />

2.1 Bo<strong>de</strong>n und Wasser ....................................................................................................................... 7<br />

2.2 Klima und Luft............................................................................................................................... 8<br />

2.3 Biotop- und Nutzungstypen .......................................................................................................... 8<br />

2.4 Artenschutz................................................................................................................................... 9<br />

2.4.1 Allgemeines und rechtliche Grundlagen .......................................................................................... 9<br />

2.4.2 Relevante Arten und artenschutzrechtliche Prüfung...................................................................... 10<br />

2.5 Biologische Vielfalt...................................................................................................................... 14<br />

2.6 Landschaft .................................................................................................................................. 15<br />

2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete......................... 15<br />

2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung....................................................................................... 17<br />

2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................................................17<br />

2.10 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität ............................................................... 17<br />

3 EINGRIFFS- UND AUSGLEICHSPLANUNG ................................................................................................ 18<br />

3.1 Eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen............................................................................................ 18<br />

3.2 Kompensationsbedarf................................................................................................................. 18<br />

3.3 Eingriffskompensation ................................................................................................................ 18<br />

4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG BZW. NICHT-<br />

DURCHFÜHRUNG.................................................................................................................................. 21<br />

Planungsbüro Holger Fischer - 35440 Lin<strong>de</strong>n 10/2010


Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 3<br />

5 ANGABEN ZU IN BETRACHT KOMMENDEN ANDERWEITIGEN PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ........................... 21<br />

6 ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN (MONITORING) ......................................... 21<br />

7 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DER ANGABEN .......................................................... 22<br />

8 ANHANG .............................................................................................................................................. 25<br />

8.1 Bestandskarte <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert) ............................. 25<br />

8.2 Musterbögen zur artenschutzrechtlichen Prüfung...................................................................... 26<br />

8.2.1 Feldlerche...................................................................................................................................... 26<br />

8.2.2 Grauammer.................................................................................................................................... 31<br />

8.2.3 Rauchschwalbe ............................................................................................................................. 36<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Stadt Kirchhain plant im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“,<br />

die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> südlich <strong>de</strong>s Stadtteils <strong>Großseelheim</strong> planungsrechtlich<br />

vorzubereiten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />

nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in <strong>de</strong>r die voraussichtlich<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Umweltberichtes ist die Anlage zum BauGB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r Umweltbericht Teil <strong>de</strong>r Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt<br />

damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange). Er dient als Grundlage für die durchzuführen<strong>de</strong><br />

Umweltprüfung. Der Umweltbericht und die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind als Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Umweltprüfung in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für die<br />

Abarbeitung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Abs. 1 BNatSchG)<br />

notwendigen zusätzlichen Inhalte, die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege<br />

gemäß § 1a Abs. 3 und § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung<br />

nach § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen sind, in <strong>de</strong>n Umweltbericht integriert. Die vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />

wer<strong>de</strong>n daher als Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Planungsbeitrag<br />

bezeichnet.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 4<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

1.1.1 Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

Die Ziele <strong>de</strong>s Bauleitplans wer<strong>de</strong>n in Kapitel 1 <strong>de</strong>r Begründung beschrieben, so dass an dieser Stelle<br />

auf eine Wie<strong>de</strong>rholung verzichtet wird.<br />

1.1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich südwestlich <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> zwischen <strong>de</strong>r südlich verlaufen<strong>de</strong>n<br />

L 3088 und <strong>de</strong>r nördlich verlaufen<strong>de</strong>n K 33 Marburger Ring im Außenbereich (Abb. 1). Östlich<br />

folgt in einiger Entfernung ein Aussiedlerhof, während sich nördlich, südlich und westlich weitere<br />

Offenbereiche mit Ackerflächen anschließen, bis im Sü<strong>de</strong>n dann die L 3088 erreicht wird.<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Planung umfasst die Ausweisung eines „Son<strong>de</strong>rgebiets für die Erzeugung und Verwertung<br />

regenerativer Energie“ i.S. § 11 Abs. 2 BauNVO, hier: <strong>Biogasanlage</strong> (SOBiogas).<br />

Naturräumlich liegt das Plangebiet nach KLAUSING (1988) 1 in <strong>de</strong>r Untereinheit 347.0 „Ohmsenke (mit<br />

Amöneburg)“ (Haupteinheit 347 „Amöneburger Becken“). Die Höhenlage beträgt ca. 210 m ü. NN.<br />

Abb. 1: Übersichtkarte zur Lage <strong>de</strong>s Plangebiets (roter Rahmen) im Ortszusammenhang von <strong>Großseelheim</strong>.<br />

Quelle: www.hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>, eigene Bearbeitung, genor<strong>de</strong>t, maßstäblich.<br />

1 Klausing, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt. Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 5<br />

1.1.3 Beschreibung <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Plans<br />

• Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Zur Ausweisung gelangt ein „Son<strong>de</strong>rgebiet für die Erzeugung und Verwertung regenerativer Energie“<br />

i.S. § 11 Abs. 2 BauNVO, hier: <strong>Biogasanlage</strong> (SOBiogas).<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes SOBiogas sind technische und betriebsnotwendige Einrichtungen und<br />

Lagerstätten, die zur Erzeugung von Biogas durch energetische Nutzung von anerkannter Biomasse<br />

(i.S. <strong>de</strong>r Biomasseverordnung) erfor<strong>de</strong>rlich sind sowie sonstige mit <strong>de</strong>r <strong>Biogasanlage</strong> verbun<strong>de</strong>ne voro<strong>de</strong>r<br />

nachgeschaltete Anlagen zur Steigerung <strong>de</strong>r energetischen Effizienz zulässig.<br />

Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird wie folgt festgelegt.<br />

Tab. 1: Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Baugebiet GRZ OKmax<br />

SOBiogas 0,5 213 m. ü.NN.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt <strong>de</strong>n maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugrundstücks an,<br />

<strong>de</strong>r gemäß § 19 Abs. 4 <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung (BauNVO) um bis zu 50 % bis zu einer maximalen<br />

GRZ von 0,8 (= 80 % <strong>de</strong>r Grundstücksfläche) überschritten wer<strong>de</strong>n darf. Im ungünstigsten Fall ist<br />

damit für die Grundstücksflächen <strong>de</strong>s SO mit einer Überbauung von 75 % <strong>de</strong>r Fläche zu rechnen.<br />

Die Höhenentwicklung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen im Plangebiet wird durch die Festsetzung einer maximal<br />

zulässigen Oberkante <strong>de</strong>r Anlage bestimmt. In Ausführung <strong>de</strong>r Maßgabe 2 <strong>de</strong>s Abweichungsentschei<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Oberen Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> wird die Oberkante <strong>de</strong>r baulichen Anlagen im Plangebiet auf<br />

213 m ü.NN. begrenzt, so dass die sichtbare Anlagenhöhe bei lediglich 4m liegen wird.<br />

Stellplätze und Hofflächen sind in wasserdurchlässiger Weise zu befestigen.<br />

• Verkehrliche Erschließung<br />

Die Verkehrserschließung erfolgt ausgehend von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße L 3088 über einen bereits vorhan<strong>de</strong>nen<br />

landwirtschaftlichen Weg. Auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße ist bereits eine Linksabbiegerspur mit Sperrfläche<br />

für die Fahrtrichtung K 36 (Schröck) vorhan<strong>de</strong>n. Diese Einmündung und die Fahrbeziehung wird<br />

bereits heute von <strong>de</strong>n Landwirten genutzt, um <strong>de</strong>n Stadtteil <strong>Großseelheim</strong> im Westen zu umfahren<br />

und damit die Anlieger von entsprechen<strong>de</strong>m Verkehr zu entlasten. Der landwirtschaftliche Weg ist<br />

gegenwärtig mit einer Schotteroberfläche befestigt. In Folge <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r geplanten <strong>Biogasanlage</strong><br />

ist dieser Weg auszubauen.<br />

• Ableitung von Wasser<br />

Die nötigen Wasserver- und -entsorgungsinfrastrukturellen Anlagen haben Bestand o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />

entsprechend <strong>de</strong>r notwendigen (Ab-)Wassermengen hergerichtet wer<strong>de</strong>n. Ein Anschluss an das<br />

Ortsnetz wird erfolgen.<br />

• Ein- und Durchgrünung<br />

Zur Eingrünung <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>r nördlichen und westlichen Grenze Laubstrauchhecken<br />

und entlang <strong>de</strong>r südlichen und östlichen Grenze Baumanpflanzungen vorgesehen. Zur<br />

Durchgrünung müssen min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r baulich nicht genutzten Grundstücksflächen mit einheimischen<br />

standortgerechten Gehölzen bepflanzt wer<strong>de</strong>n.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 6<br />

1.1.4 Bedarf an Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Die Größe <strong>de</strong>s Geltungsbereiches beträgt ca. 1,3 ha (13.080 m²). Die vorbereiteten Nutzungen <strong>de</strong>s<br />

Plangebietes teilen sich wie folgt auf.<br />

Tab. 2: Verteilung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Nutzungen mit Flächenbezug im Bereich Kohlgasse:<br />

Baugebiet Fläche Überbaubar/ nicht-überbaubar<br />

SOBiogas<br />

11.354 m²<br />

Erschließungsweg: 1.726 m²<br />

Gesamtfläche: 13.080 m²<br />

Überbaubar: 8.456 m²<br />

Nicht-überbaubar: 1.364 m²<br />

Begrünte Freiflächen: 585 m²<br />

Laubstrauchhecke: 949 m²<br />

1.2 Darstellung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten in einschlägigen Fachgesetzen und –<br />

plänen festgelegten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei <strong>de</strong>r Planaufstellung<br />

Im Regionalplan Mittelhessen 2001 ist das Plangebiet als Bereich für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Da <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Mittelhessen2009 (Entwurf zur erneuten Anhörung und Offenlegung)<br />

die Flächen als Vorranggebiet für Landwirtschaft darstellt. Ein Abweichungsantrag von <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s<br />

Regionalplans wur<strong>de</strong> eingereicht. Die Abweichung von <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n<br />

Haupt- und Planungsausschuss <strong>de</strong>r Regionalversammlung Mittelhessen am 01.10.2010 zugelassen.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Kirchhain stellt das Plangebiet als Flächen für die<br />

Landwirtschaft dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan zu<br />

entwickeln sind, ist eine entsprechen<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans erfor<strong>de</strong>rlich. Die Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

Im Hinblick auf weitere allgemeine Grundsätze und Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

bei <strong>de</strong>r Planung wird auf die Ausführungen <strong>de</strong>r Kap. 1.3 bis 1.5 sowie 2.1 bis 2.10 <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Umweltberichtes verwiesen.<br />

1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

• Immissionsschutz<br />

Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind,<br />

Gefahren, erhebliche Nachteile o<strong>de</strong>r erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit o<strong>de</strong>r die Nachbarschaft<br />

herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG). Die Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes <strong>Biogasanlage</strong><br />

kann grundsätzlich Lärm- und Geruchsemissionen hervorrufen. Aufgrund <strong>de</strong>r hinreichen<strong>de</strong>n Distanz<br />

zur Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> wer<strong>de</strong>n Minimierungsfestsetzungen nicht notwendig.<br />

• Abfälle<br />

Sämtliche entstehen<strong>de</strong>n Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Über die üblichen Abfälle hinausgehend<br />

sind <strong>de</strong>rzeit keine aus <strong>de</strong>r künftigen Nutzung entstehen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rabfallformen absehbar.<br />

• Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung<br />

Die nötigen Wasserver- und -entsorgungsinfrastrukturellen Anlagen wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>r notwendigen<br />

(Ab-)Wassermengen hergerichtet wer<strong>de</strong>n. Ein Anschluss an das Ortsnetz wird erfolgen.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 7<br />

1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Zu diesen Belangen enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan keine geson<strong>de</strong>rten Festsetzungen. Vielmehr dient das<br />

Gesamtvorhaben <strong>de</strong>r Nutzung erneuerbarer Energien.<br />

1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Bo<strong>de</strong>n sparsam und schonend umgegangen wer<strong>de</strong>n;<br />

dabei sind zur Verringerung <strong>de</strong>r zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen<br />

die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Stadt insbeson<strong>de</strong>re durch Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von Flächen,<br />

Nachverdichtung und an<strong>de</strong>re Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bo<strong>de</strong>nversiegelungen<br />

auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald o<strong>de</strong>r für Wohnzwecke genutzte<br />

Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt wer<strong>de</strong>n. Diese Grundsätze sind nach<br />

§ 1 Abs. 7 BauGB in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Planung sollen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich bebaut<br />

wer<strong>de</strong>n. Somit wird <strong>de</strong>r Grundsatz zum sparsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n nicht beachtet. Da<br />

die Art <strong>de</strong>r Nutzung aufgrund <strong>de</strong>r betrieblichen Spezifika nicht in das Siedlungsgefüge integriert wer<strong>de</strong>n<br />

kann, besteht keine Alternative zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen.<br />

2 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich<br />

2.1 Bo<strong>de</strong>n und Wasser<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkarte von Hessen (Maßstab 1:25.000, Blatt 5119 „Kirchhain“) befin<strong>de</strong>t sich<br />

das Plangebiet in einem Bereich aus Parabrauner<strong>de</strong>n. Es sind keine Überschwemmungsgebiete o<strong>de</strong>r<br />

sonstige Wasserschutzgebiete durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung betroffen.<br />

Die Parabrauner<strong>de</strong>n sind als Bö<strong>de</strong>n aus äolischen, also windverfrachteten Sedimenten durch Auflagerung<br />

mächtiger Lössschichten entstan<strong>de</strong>n. Demnach weisen sie ein sehr hohes Ertragspotenzial auf<br />

und sind weiterhin als Standorte mit hohem Wasserspeicherungsvermögen zu bezeichnen.<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet nun eine Neubebauung <strong>de</strong>r beschriebenen Bö<strong>de</strong>n vor und versiegelt<br />

damit hochwertige Bö<strong>de</strong>n. Rein flächenbezogen erreichen die Eingriffe ein geringes Ausmaß. Im Zuge<br />

<strong>de</strong>s national festgehaltenen Ziels die täglichen Bo<strong>de</strong>nneuversiegelungen von <strong>de</strong>rzeit 104 ha/Tag auf<br />

30 ha/Tag bis 2020 zu reduzieren 2 , setzt die vorliegen<strong>de</strong> Planung die Grundflächenzahl mit 0,5 möglichst<br />

gering an und schreibt neben <strong>de</strong>n randlichen Begrünungen die Anpflanzung von Gehölzen auf<br />

min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r baulich nicht genutzten Grundstücksflächen vor. Dennoch wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n<br />

versiegelten Flächen die Retentions- und Filterfunktionen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns eingeschränkt, weshalb sich<br />

negative Auswirkungen für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt ergeben.<br />

Der sich durch die vorbereiteten Versiegelungen ergeben<strong>de</strong> erhöhte Oberflächenabfluss bewirkt<br />

wie<strong>de</strong>rum eine geringfügige Erhöhung <strong>de</strong>s Spitzenabflusses <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n Gewässer. Um<br />

erhöhte Auswirkungen auf die anschließen<strong>de</strong>n Gewässer zu vermei<strong>de</strong>n, strebt die Planung über die<br />

Festsetzung <strong>de</strong>r wasserdurchlässigen Befestigung von Stellplätzen und Hofflächen eine Minimierung<br />

dieser Auswirkungen an. Weiterhin wird auf § 55 Abs. 2 Satz 1 WHG verwiesen, nach welchem Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />

ortsnah versickert, verrieselt o<strong>de</strong>r direkt o<strong>de</strong>r über eine Kanalisation ohne Vermi-<br />

2<br />

Umweltökonomische Gesamtrechnungen, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Indikatoren <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Nachhaltigkeitsstrategie<br />

zu Umwelt und Ökonomie, Statistisches Bun<strong>de</strong>samt, Wiesba<strong>de</strong>n 2010<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 8<br />

schung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet wer<strong>de</strong>n soll, soweit <strong>de</strong>m we<strong>de</strong>r wasserrechtliche<br />

noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.<br />

2.2 Klima und Luft<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes weisen vornehmlich gehölzarme Ackerflächen auf, welche üblicherweise<br />

starke Temperaturschwankungen aufweisen. Hier kommt es an heißen Sommertagen zu einer<br />

starken Erwärmung <strong>de</strong>r oberen Bo<strong>de</strong>nschichten und wie<strong>de</strong>rum vor allem in Strahlungsnächten zur<br />

Produktion von Kaltluft. Da das Gelän<strong>de</strong> eine sehr leichte Neigung nach Sü<strong>de</strong>n aufweist, fließt die<br />

entstehen<strong>de</strong> Kaltluft topographiebedingt vornehmlich in Richtung <strong>de</strong>r benachbarten Offenbereiche ab.<br />

Im Zuge einer Bebauung und <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Erhöhung <strong>de</strong>r Versiegelungsgra<strong>de</strong> und<br />

Reduzierung <strong>de</strong>r Vegetationsanteile wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Kleinklimas vorbereitet. Diese kleinklimatischen<br />

Auswirkungen wer<strong>de</strong>n sich jedoch vor allem auf das Plangebiet selbst konzentrieren. Hier<br />

ist durch <strong>de</strong>n geringeren Freiflächenanteil und <strong>de</strong>r Wärmespeicherung <strong>de</strong>r überbauten Bereiche mit<br />

verstärkten Erwärmungsprozessen und einer schnelleren Verdunstung und <strong>de</strong>shalb im Ergebnis mit<br />

einem geringfügigen Anstieg <strong>de</strong>r Durchschnittstemperatur sowie einer Reduzierung <strong>de</strong>r Kaltluftproduktion<br />

zu rechnen.<br />

Diese Auswirkungen sind jedoch lokal stark begrenzt und im Einzelnen kaum feststellbar. Die Summe<br />

an bebauten Flächen innerhalb bspw. eines Stadtgebietes mit <strong>de</strong>rartigen klimatischen Auswirkungen<br />

kann jedoch langfristig zu mess- und spürbaren Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Lokalklimas führen. Beson<strong>de</strong>re<br />

Wirkungen <strong>de</strong>s Plangebietes auf das Lokalklima sind jedoch vorliegend v.a. auch wegen <strong>de</strong>r weiträumigen<br />

Freiflächen im direkten Umfeld und <strong>de</strong>ren lokalklimatischer Funktion, welche erhalten bleibt,<br />

nicht erkennbar.<br />

Erhebliche negative Auswirkungen auf lokalklimatische Funktionen sind trotz <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

Kaltluftangebotes wegen <strong>de</strong>r Kleinräumigkeit <strong>de</strong>s Plangebiets nicht anzunehmen.<br />

2.3 Biotop- und Nutzungstypen<br />

Zur Erfassung <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebiets wur<strong>de</strong> im Juni 2010 eine Gelän<strong>de</strong>begehung<br />

durchgeführt. Die Erhebungsergebnisse wer<strong>de</strong>n nachfolgend beschrieben und sind in <strong>de</strong>r<br />

Bestandskarte (Anhang) kartographisch dargestellt.<br />

Die Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n vor allem von intensiv bewirtschafteten<br />

Ackerflächen sowie von kleinräumigen Randstrukturen eingenommen (Abb. 2).<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 9<br />

Abb. 2: Blick auf das Plangebiet sowie <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen landwirtschaftlichen Weg.<br />

Die Ackerflächen wer<strong>de</strong>n intensiv bewirtschaftet und weisen nahezu keine Ackerwildkräuter auf.<br />

Lediglich in <strong>de</strong>n teilweise vorhan<strong>de</strong>nen Randstreifen bzw. <strong>de</strong>n Grabenparzellen fin<strong>de</strong>n sich mit Glatthafer<br />

(Arrhenatherum elatius), verschie<strong>de</strong>nen Süßgräsern (Poa spec.), Löwenzahn (Taraxacum<br />

officinalis), Kamille (Matricaria recutita), Gänsefingerkraut (Potentilla anserina), Gras-Sternmiere<br />

(Stellaria graminea), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis) und Brennnessel (Urtica dioica) auch<br />

typische Grünlandarten. Die Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes sind entsprechend <strong>de</strong>r<br />

obigen Ausführungen naturschutzfachlich von geringer Wertigkeit. Die Ackerflächen wer<strong>de</strong>n intensiv<br />

bewirtschaftet und es fin<strong>de</strong>n sich keinerlei wertgeben<strong>de</strong> Strukturen wie bspw. randliche Gehölze,<br />

extensive Ackerrandstreifen, etc.<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> auf <strong>de</strong>n Flächen vor. Dadurch<br />

entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, welche jedoch vornehmlich hinsichtlich ihrer Versiegelungswirkung<br />

auf landwirtschaftlich sehr gut nutzbaren Bö<strong>de</strong>n (vgl. Kap. 2.1) negativ zu bewerten sind.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r betroffenen Biotoptypen weist die Planung kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial<br />

auf.<br />

2.4 Artenschutz<br />

2.4.1 Allgemeines und rechtliche Grundlagen<br />

Die Beurteilung <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Belange wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s „Leitfa<strong>de</strong>ns für<br />

die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“ 3 durchgeführt. Maßgeblich für die Belange <strong>de</strong>s Artenschutzes<br />

sind die Vorgaben <strong>de</strong>s § 44 ff. BNatSchG in Verbindung mit <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r FFH-<br />

Richtlinie (FFH-RL) sowie <strong>de</strong>r Vogelschutzrichtlinie (VRL). Die in § 44 Abs. 1 genannten Verbote<br />

gelten grundsätzlich für alle beson<strong>de</strong>rs geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie weiterhin für alle<br />

streng geschützten Tierarten (inkl. <strong>de</strong>r Arten <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie) und aller europäischen<br />

Vogelarten. In Planungs- und Zulassungsvorhaben gelten jedoch die Verbote <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG nur für die nach BNatSchG streng geschützten Arten sowie für europäische Vogelarten.<br />

Arten mit beson<strong>de</strong>rem Schutz nach BNatSchG sind <strong>de</strong>mnach ausgenommen. Für diese übrigen Tierund<br />

Pflanzenarten gilt jedoch weiterhin, dass sie im Rahmen <strong>de</strong>r Eingriffsregelung gegebenenfalls mit<br />

beson<strong>de</strong>rem Gewicht in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen sind.<br />

3 Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, HMUELV, Wiesba<strong>de</strong>n, 2009<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 10<br />

Im Sinne <strong>de</strong>s Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes sind aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Haftungsfreistellung die nachteiligen<br />

Auswirkungen bezüglich <strong>de</strong>r Schädigung von Arten und Lebensräumen gemäß § 19 Abs. 2 und 3<br />

BNatSchG zu ermitteln und von <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n zu genehmigen bzw. zuzulassen. Nur bei<br />

bestehen<strong>de</strong>r Genehmigung nach Ermittlung <strong>de</strong>r Auswirkungen liegt keine Schädigung im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes vor.<br />

2.4.2 Relevante Arten und artenschutzrechtliche Prüfung<br />

2.4.2.1 Allgemeines:<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten Arten erfolgt aufgrund einer Liste <strong>de</strong>r im Untersuchungsraum<br />

vorkommen<strong>de</strong>n bzw. potentiell vorkommen<strong>de</strong>n Arten <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-RL bzw.<br />

<strong>de</strong>r europäischen Vogelarten. Hierfür wer<strong>de</strong>n in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Datenlage sowie<br />

<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Habitatstrukturen häufig Bestandsaufnahmen <strong>de</strong>r Arten vorgenommen. Alternativ<br />

können nach Absprache mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n auch geeignete Daten Dritter ausgewertet<br />

wer<strong>de</strong>n. Weiterhin können aufgrund naturschutzfachlichen Sachverstan<strong>de</strong>s auch Schlussfolgerungen<br />

bzw. Abschätzungen auf das Vorkommen bestimmter Arten gezogen bzw. getroffen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

diese entsprechend begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n 4 . Im Zuge <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG wird ein gestuftes Verfahren empfohlen, welches <strong>de</strong>n Ausschluss von Arten zulässt, <strong>de</strong>ren<br />

natürliches Verbreitungsgebiet außerhalb <strong>de</strong>s Planbereiches liegt, welche nicht im Wirkraum <strong>de</strong>r<br />

Planung vorkommen und welche nach gesicherten Kenntnissen keine Empfindlichkeit gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Vorhabens aufweisen. Die daraus resultieren<strong>de</strong> Liste <strong>de</strong>r relevanten Arten wird im<br />

Weiteren einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen.<br />

2.4.2.2 Potenziell relevante Arten:<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes bieten mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Ackerflächen grundsätzliches Habitatpotenzial<br />

für Arten <strong>de</strong>s Offenlan<strong>de</strong>s wie z.B. verschie<strong>de</strong>ne Säuger, Vogel- o<strong>de</strong>r Reptilienarten.<br />

Säuger:<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Säugetiere ist auf <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Standort neben ungeschützten Arten wie bspw.<br />

<strong>de</strong>m Feldhasen (Lepus europaeus) o<strong>de</strong>r Rehen (Capreolus capreolus) vor allem <strong>de</strong>r Feldhamster<br />

(Cricetus cricetus) von planungsrechtlicher Relevanz.<br />

Die Umgebung <strong>de</strong>s Plangebietes wird recht häufig von Feldhasen genutzt. Diese unterliegen keinem<br />

Schutz und sind <strong>de</strong>nnoch auf <strong>de</strong>r Roten Liste BRD (2009) als gefähr<strong>de</strong>t geführt. Langjährige Intensivierungen<br />

<strong>de</strong>r Landwirtschaft und die damit zusammenhängen<strong>de</strong> geringere Verfügbarkeit von Wildgräsern<br />

und -kräutern, <strong>de</strong>r Hauptnahrung von Feldhasen und insbeson<strong>de</strong>re von fettreichem Pflanzenmaterial,<br />

welches zur erfolgreichen Jungeaufzucht benötigt wird, sind die Hauptgrün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n<br />

beständigen Rückgang <strong>de</strong>s Feldhasen.<br />

Der Feldhamster ist als Art <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie sowie als Art <strong>de</strong>r Roten Liste BRD2009<br />

und Hessen2006 von beson<strong>de</strong>rer Relevanz bei Planvorhaben. Gemäß <strong>de</strong>r aktuellen Roten Liste ist die<br />

aktuelle Bestandsituation als sehr selten zu bezeichnen, <strong>de</strong>r kurz- wie auch <strong>de</strong>r langfristige Bestandstrend<br />

verzeichnet jeweils einen sehr starken Rückgang. Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste<br />

BRD1998 (Kat. 2, stark gefähr<strong>de</strong>t) fand eine aktuelle Verschlechterung <strong>de</strong>r Einstufung aufgrund realer<br />

Verän<strong>de</strong>rungen statt. In <strong>de</strong>r roten Liste Hessen wird <strong>de</strong>r Feldhamster als gefähr<strong>de</strong>t (Kat. 3) gelistet.<br />

4<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen in Bezug auf das Gerichtsurteil <strong>de</strong>s BVerwG zur Nordumfahrung<br />

Bad Oeynhausen, HMUELV, 2009.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 11<br />

Die Erhaltungszustän<strong>de</strong> für das gesamte Bun<strong>de</strong>sgebiet wie auch für Hessen sind als ungünstig zu<br />

bezeichnen.<br />

Der Landkreis Marburg-Bie<strong>de</strong>nkopf weist im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren hessischen Standorten jedoch eine<br />

geringe Ausbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters auf. Die einzigen Vorkommen wur<strong>de</strong>n mit historischen 5 Vorkommensgebieten<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Amöneburger Beckens festgestellt. In diesen Bereichen wur<strong>de</strong>n<br />

jedoch schon 2003 keine aktuellen Nachweise erbracht, son<strong>de</strong>rn es lagen lediglich Nachweise aus<br />

früherer Zeit o<strong>de</strong>r Hinweise vor. Aktuelle 6 Vorkommen von 2005 wer<strong>de</strong>n im gesamten Landkreis nicht<br />

mehr geführt.<br />

Demnach sind im Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes keine Vorkommen <strong>de</strong>s Feldhamsters zu erwarten und es<br />

ergibt sich kein weiteres Handlungserfor<strong>de</strong>rnis.<br />

Tab. 3: Artenliste <strong>de</strong>r im Plangebiet 2010 erfassten Vogelarten<br />

Artname<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

FFH-<br />

Anhang<br />

Rote Liste<br />

BRD2009<br />

Rote Liste<br />

Hessen2006<br />

Erhaltungszustän<strong>de</strong><br />

DE HE<br />

Feldhamster Cricetus cricetus IV 1 (!) 3 U2 U2<br />

Rote Liste: 1 = vom Aussterben bedroht / 3 = gefähr<strong>de</strong>t<br />

(!) = Beson<strong>de</strong>re Verantwortlichkeit Deutschlands für die hochgradig isolierten westrheinischen Populationen<br />

Avifauna:<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes sowie die angrenzen<strong>de</strong>n Flächen wur<strong>de</strong>n im Zeitraum von April bis Juni<br />

2010 (19.04, 10.05 und 16.06) über morgendliche Begehungen hinsichtlich ihrer aktuellen Vogelvorkommen<br />

überprüft.<br />

Es wur<strong>de</strong>n insgesamt 5 Vogelarten festgestellt (vgl. Tab. 4). Unter <strong>de</strong>n festgestellten Arten befin<strong>de</strong>n<br />

sich zwei Arten hessenweit in einem ungünstigen – unzureichen<strong>de</strong>n Erhaltungszustand (Feldlerche<br />

und Rauchschwalbe) und mit <strong>de</strong>r Grauammer eine Art in einem ungünstigen – schlechten Erhaltungszustand.<br />

Zu<strong>de</strong>m sind alle drei Arten mit unterschiedlichen Gefährdungsstadien auf <strong>de</strong>r roten Liste<br />

Hessen (2006) sowie <strong>de</strong>r Roten liste BRD (2009) gelistet.<br />

5<br />

Hessenweite Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters, Stand 2003, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz,<br />

Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

6<br />

Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters in Hessen, Stand 2005, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz,<br />

Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

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Tab. 4: Artenliste <strong>de</strong>r im Plangebiet 2010 erfassten Vogelarten<br />

Artengruppe: Vögel (Aves) Rote Liste Artenschutz<br />

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status BRD HE D EU EHZ<br />

Alauda arvensis Feldlerche (B) 3 V b<br />

Buteo buteo Mäusebussard N - - s<br />

Corvus corone Rabenkrähe N - - b<br />

Hirundo rustica Rauchschwalbe N V 3 b<br />

Emberiza calandra Grauammer (B) 3 1 s Z<br />

Schutz- und Gefährdungskategorien: Status:<br />

D: BNatSchG, Bun<strong>de</strong>sartenschutzverordnung<br />

(BArtSchV)<br />

b: beson<strong>de</strong>rs geschützt; s: streng geschützt<br />

EU: Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) (alle I: Arten <strong>de</strong>s Anhangs I, für die beson<strong>de</strong>re Maßnahmen not-<br />

europ. Vogelarten sind nach Art. 1 geschützt) wendig sind; Z = gefähr<strong>de</strong>te Zugvogelart<br />

EHZ: Erhaltungszustand in Hessen Grün: Günstig; Gelb: Ungünstig - unzureichend;<br />

Rot: Ungünstig – schlecht<br />

Rote Listen: BRD 2009 bzw. Hessen 2006 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefähr<strong>de</strong>t; 3: Gefähr<strong>de</strong>t;<br />

V: Vorwarnliste, Gefährdung in Zukunft möglich<br />

Status im Plangebiet B: Brutvogel; (B): Brutvogel im angrenzen<strong>de</strong>n Gebiet;<br />

N: Nahrungsgast; (N): Nahrungsgast im angrenzen<strong>de</strong>n Gebiet<br />

Abb. 3: Vorkommen von Vogelarten in einem ungünstigen Erhaltungszustand.<br />

= Feldlerche / = Grauammer<br />

Quelle: Hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>, eigene Bearbeitung.<br />

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Reptilien:<br />

Ackerbereiche wie die <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>n Randbereichen häufig von Reptilien<br />

genutzt. Unter <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n Arten sind im vorliegen<strong>de</strong>n Fall vornehmlich die Zaunei<strong>de</strong>chse und<br />

die Blindschleiche zu nennen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Begehungen <strong>de</strong>r Flächen wur<strong>de</strong>n jedoch keine Hinweise o<strong>de</strong>r Sichtungen von aktuellen<br />

Vorkommen <strong>de</strong>r genannten Arten festgestellt. Demnach ergibt sich diesbezüglich kein weiteres Handlungserfor<strong>de</strong>rnis.<br />

Vorsorglich wird jedoch die Errichtung von 1 – 2 Lesesteinhäufen im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Laubstrauchhecke empfohlen, um die Flächen einer grundsätzlichen Aufwertung auch für Reptilien<br />

zuzuführen.<br />

2.4.2.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong>:<br />

Bei <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Prüfung wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r im vorherigen Kapitel genannten Erläuterungen<br />

lediglich die Artengruppe <strong>de</strong>r Vögel einer genaueren Prüfung unterzogen. Die Artengruppen<br />

Säuger und Reptilien sind voraussichtlich nicht betroffen, weshalb keine artbezogene Prüfung mit<br />

Musterbögen vorgenommen wird.<br />

Alle festgestellten Vogelarten wur<strong>de</strong>n außerhalb <strong>de</strong>s eigentlichen Geltungsbereiches, jedoch teilweise<br />

in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet festgestellt. Deshalb wur<strong>de</strong> für die drei Arten in ungünstigem<br />

Erhaltungszustand – Feldlerche, Rauchschwalbe und Grauammer – eine artenschutzrechtliche Prüfung<br />

gemäß Leitfa<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Musterbögen vorgenommen. Die vollständigen<br />

Bögen befin<strong>de</strong>n sich im Anhang 8.2.<br />

Die Auswertung <strong>de</strong>r Prüfbögen <strong>de</strong>r drei Arten ergab folgen<strong>de</strong> Notwendigkeiten:<br />

- Beschränkung <strong>de</strong>r Bauzeiten bzw. <strong>de</strong>r Baufeldvorbereitung auf Zeiträume außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>,<br />

also von Oktober bis März.<br />

- Einhaltung <strong>de</strong>r Anpflanzungsfestsetzungen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Brutraum- und Singwartenangebotes.<br />

Sowie folgen<strong>de</strong> unverbindliche artenschutzrechtliche Empfehlungen:<br />

- Anbringen von 1-2 Rauchschwalbennestern im Bereich <strong>de</strong>r neu geplanten Gebäu<strong>de</strong> innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Plangebietes.<br />

Wirkungen <strong>de</strong>r Planung:<br />

- Bebauung <strong>de</strong>r Ackerflächen mit einer <strong>Biogasanlage</strong>,<br />

- Einzäunung <strong>de</strong>r Flächen<br />

- gewisse Fernwirkungen durch die Bauwerke <strong>de</strong>r <strong>Biogasanlage</strong>.<br />

Folgen<strong>de</strong> Tabelle fasst die aus <strong>de</strong>n obigen Betrachtungen resultieren<strong>de</strong>n Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie eine Beurteilung zusammen.<br />

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Tab. 5: Zusammenfassung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Wirkungen und Vermeidungsmaßnahmen:<br />

Artgruppe: Vermeidungsmaßnahmen: Abschließen<strong>de</strong> Beurteilung:<br />

Säuger Einrichtung eines Ackerrandstreifens<br />

entlang <strong>de</strong>s östlichen Weges.<br />

Anpflanzung von randlichen Bäumen und<br />

Gehölzen.<br />

Vögel Vorsorgliche zeitliche Beschränkung <strong>de</strong>r<br />

Baufeldvorbereitung entsprechend § 39<br />

Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG auf Zeiträume<br />

außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>, also im Zeitraum<br />

von Anfang Oktober bis Anfang März.<br />

Anpflanzung von randlichen Bäumen und<br />

Gehölzen.<br />

Artenschutzrechtliches Fazit:<br />

Keine Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich, da keine geschützten<br />

Arten innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes zu<br />

erwarten sind.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r im gesamten Umfeld häufigen<br />

Feldhasen erbringt die Einrichtung von Ackerrandstreifen<br />

entlang <strong>de</strong>s östlichen Weges eine Aufwertung<br />

durch die neue Verfügbarkeit von Versteck-<br />

und Nahrungsplätzen.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen<br />

und artenschutzrechtlichen<br />

Hinweise sind keine erheblichen Konflikte erkennbar.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r relevanten Tiergruppen können zum <strong>de</strong>rzeitigen Planstand erhebliche Eingriffe, welche mit<br />

Eintreten <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> nach § 44 Abs. 5 BNatSchG verbun<strong>de</strong>n sind, nur unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>n Vermeidungsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Empfehlungen weitestgehend ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Artenschutzrechtliche Hinweise:<br />

- Zeitliche Beschränkung <strong>de</strong>r Baufeldvorbereitung und Bauzeiten entsprechend § 39 Abs. 5 Nr. 2<br />

BNatSchG auf Zeiträume außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>, also im Zeitraum von Anfang Oktober bis Anfang<br />

März.<br />

- Einhaltung <strong>de</strong>r Anpflanzungsfestsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

- Anbringung von 1-2 Rauchschwalbennestern an <strong>de</strong>n neu errichteten Gebäu<strong>de</strong>n.<br />

Artenschutzrechtliche Empfehlung:<br />

- Fle<strong>de</strong>rmausgerechter Neubau <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>. Artför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Maßnahmen (z.B. Fle<strong>de</strong>rmauskästen, spezielle<br />

Dachziegel, etc.) können ohne großen finanziellen o<strong>de</strong>r materiellen Aufwand in die Neubauten<br />

integriert wer<strong>de</strong>n und haben weitreichen<strong>de</strong> Wirkungen für Fle<strong>de</strong>rmäuse.<br />

2.5 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut Bun<strong>de</strong>samt für Naturschutz 7 drei ineinan<strong>de</strong>r greifen<strong>de</strong><br />

Ebenen <strong>de</strong>r Vielfalt:<br />

• die Vielfalt an Ökosystemen o<strong>de</strong>r Lebensräumen,<br />

• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die we<strong>de</strong>r Pflanze noch Tier sind,<br />

• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in <strong>de</strong>n Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt verfolgt drei Ziele:<br />

• <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt,<br />

• die nachhaltige Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt und<br />

• <strong>de</strong>n gerechten Vorteilsausgleich aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Ausführungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Kapitel ist durch die Ausweisung <strong>de</strong>r Baugebiete<br />

nicht mit erheblichen nachteiligen Wirkungen für die biologische Vielfalt zu rechnen.<br />

7 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattform www.biologischevielfalt.<strong>de</strong><br />

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2.6 Landschaft<br />

Das Landschaftsbild <strong>de</strong>s Plangebietes ist vor allem durch die Lage außerhalb <strong>de</strong>r Ortslage innerhalb<br />

von landwirtschaftlich genutzten Flächen bestimmt. Weitere Einflüsse sind durch die südlich benachbarte<br />

Lan<strong>de</strong>sstraße sowie einen östlich gelegenen Aussiedlerhof gegeben.<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes fallen leicht nach Sü<strong>de</strong>n hin ab, was die Eingriffsintensität bezüglich<br />

<strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s v.a. unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r geplanten Eingrabung <strong>de</strong>r Bauwerke reduziert.<br />

Weiterhin sind zur Reduzierung <strong>de</strong>r Eingriffe in das Landschaftsbild randliche Gehölzpflanzungen in<br />

Form einer Laubstrauchhecke entlang <strong>de</strong>r westlichen und nördlichen Grenze sowie Baumanpflanzungen<br />

mit mittelgroßen Bäumen entlang <strong>de</strong>r südlichen und mit großen Bäumen entlang <strong>de</strong>r östlichen<br />

Grenze eingeplant. Dadurch wer<strong>de</strong>n die Eingriffe ins Landschaftsbild soweit möglich minimiert und<br />

nehmen daher kein erhebliches Ausmaß ein.<br />

Abb. 4: Blick über das Plangebiet in Richtung Nordwesten.<br />

Abb. 5: Blick vom Plangebiet in Richtung <strong>de</strong>s Aussiedlerhofes und <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong>.<br />

2.7 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete (VSG)<br />

sind nicht direkt betroffen. Die nächsten Schutzgebiete befin<strong>de</strong>n sich östlich <strong>de</strong>s Plangebiets in ca.<br />

130 m Entfernung. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um das VSG 5219-401 „Amöneburger Becken“.<br />

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Abb. 6: Lage <strong>de</strong>r Plangebiete (rote Markierung) in Beziehung zum nächsten Natura 2000-Gebiet (grün schraffiert).<br />

Quelle: www.hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>.<br />

Das VSG „Amöneburger Becken“ umfasst ca. 1.325 ha innerhalb <strong>de</strong>r Landkreise Marburg-Bie<strong>de</strong>nkopf<br />

und Vogelsbergkreis (Gemein<strong>de</strong>n: Amöneburg, Homberg/Ohm, Kirchhain, Marburg, Stadtallendorf).<br />

Die Erhaltungsziele <strong>de</strong>s VSG umfassen neben <strong>de</strong>n für die vorliegen<strong>de</strong> Planung nicht relevanten Zielen<br />

<strong>de</strong>s Schutzes von Gewässern und <strong>de</strong>ren Umfeld, <strong>de</strong>m Schutz einer natürlichen Auendynamik, <strong>de</strong>r<br />

Auenbereiche und <strong>de</strong>ren Kontaktlebensräume sowie <strong>de</strong>m Schutz von Magerrasen- und Ödlandflächen<br />

auch <strong>de</strong>n Schutz einer strukturreichen Agrarlandschaft inkl. Hecken, Feldgehölze, Brachen, Ackersäumen,<br />

etc. mit vogelgerechter Bewirtschaftung und störungsarmen Verhältnissen.<br />

Die Planung bereitet nun zum einen eine Bebauung <strong>de</strong>r betroffenen Flächen, welche <strong>de</strong>n Erhaltungszielen<br />

<strong>de</strong>s VSG-Gebietes entgegensteht, jedoch keinen direkten Einfluss auf das Schutzgebiet ausübt<br />

und zum an<strong>de</strong>ren die Aufwertung <strong>de</strong>r randlichen Bereiche durch Gehölzanpflanzungen und einer<br />

Erhöhung <strong>de</strong>s Strukturierungsgra<strong>de</strong>s vor. Da die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes somit keine direkten<br />

negativen Auswirkungen auf das VSG vorbereiten, bleiben indirekte Auswirkungen über <strong>de</strong>n Betrieb<br />

<strong>de</strong>r Anlage zu analysieren. Hierbei sind vornehmlich die Fernwirkungen über <strong>de</strong>n Fahrverkehr sowie<br />

die Anlagenbetreibung mit <strong>de</strong>m zusammenhängen<strong>de</strong>n Emissionen zu beachten. Der Fahrverkehr<br />

kann aufgrund <strong>de</strong>r zwischen Plangebiet und Vogelschutzgebiet gelegenen vielbefahrenen Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

keine erheblichen negativen Auswirkungen mit sich bringen. Ähnliches gilt für Lärmemissionen.<br />

Die Emission von Geruchsstoffen und eine Anreicherung von Nährstoffen durch <strong>de</strong>n Betrieb sind<br />

aufgrund <strong>de</strong>r vorherrschen<strong>de</strong>n West-Ost-Windrichtung voraussichtlich nicht relevant.<br />

Demnach können aufgrund <strong>de</strong>s Abstands <strong>de</strong>r Planung zu <strong>de</strong>m benachbarten VSG sowie weiterer<br />

Störfaktoren zwischen <strong>de</strong>n Bereichen (Lan<strong>de</strong>sstraße) erhebliche negative Auswirkungen auf die Arten<br />

und Erhaltungsziele <strong>de</strong>s FFH-Gebietes weitestgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

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2.8 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

• Wohnen bzw. Siedlung:<br />

Wohnbereiche schließen sich östlich <strong>de</strong>s Plangebietes in ca. 140 m Entfernung mit einem Aussiedlerhof<br />

sowie in ca. 440 m mit <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> an. Aufgrund <strong>de</strong>r Windverhältnisse vor Ort<br />

wer<strong>de</strong>n Lärm- wie auch Geruchsemissionen grundsätzlich in Richtung <strong>de</strong>r besie<strong>de</strong>lten Bereiche<br />

transportiert. Die Emissionen nehmen aufgrund <strong>de</strong>r Distanz voraussichtlich jedoch kein erhebliches<br />

Ausmaß ein.<br />

• Erholung:<br />

Das Plangebiet selbst weist kein erhöhtes Naherholungspotenzial auf. Beson<strong>de</strong>re Eigenschaften<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r örtlichen Naherholung sind somit nur über die angrenzen<strong>de</strong>n offenen Feldflurbereiche<br />

betroffen, welche für Spaziergänge, Ausflüge etc. genutzt wer<strong>de</strong>n können. Diesbezüglich wer<strong>de</strong>n<br />

jedoch keine Än<strong>de</strong>rungen mit Auswirkungen auf die vorhan<strong>de</strong>nen Naherholungsfunktionen vorbereitet.<br />

2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter wer<strong>de</strong>n durch die Planung voraussichtlich nicht betroffen. Sollten im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Erdarbeiten <strong>de</strong>nnoch unerwartet Hinweise auf Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale auftreten, ist umgehend<br />

die dafür zuständige Behör<strong>de</strong> zu informieren. Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand<br />

zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />

2.10 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität<br />

Die Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/62/EG) <strong>de</strong>r EU benennt in Artikel 9 die Anfor<strong>de</strong>rungen für Gebiete,<br />

in <strong>de</strong>nen die Werte unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte liegen. Artikel 9 besagt, dass die Mitgliedsstaaten<br />

eine Liste <strong>de</strong>r Gebiete und Ballungsräume, in <strong>de</strong>nen die Werte <strong>de</strong>r Schadstoffe unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte<br />

liegen, zu erstellen haben und dass die Mitgliedsstaaten in diesen Gebieten die Schadstoffwerte<br />

unter <strong>de</strong>n Grenzwerten halten und sich bemühen, die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit <strong>de</strong>r<br />

Strategie einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung zu erhalten.<br />

Den in Artikel 9 beschriebenen Vorgaben trägt § 50 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) Rechnung. Dieser besagt, dass bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen in<br />

Gebieten, in <strong>de</strong>nen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r betroffenen Belange die Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen ist. Das BauGB übernimmt wie<strong>de</strong>rum die<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 50 BImSchG an die Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität als Abwägungsbelang<br />

für die Bauleitplanung. So dass gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe h BauGB, die Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in <strong>de</strong>nen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Beschlüssen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten<br />

wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.<br />

Die durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan ermöglichte Bebauung wird keine beson<strong>de</strong>ren, für die Luftqualität<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n und zu erhalten<strong>de</strong>n bestmöglichen<br />

Luftqualität führen wird.<br />

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3 Eingriffs- und Ausgleichsplanung<br />

3.1 Eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Zur Minimierung <strong>de</strong>r vorbereiteten Eingriffe wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Maßnahmen in die Planung integriert.<br />

• Großzügige randliche Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern entlang <strong>de</strong>r Grenzen <strong>de</strong>s Plangebietes.<br />

• Baufeldvorbereitung außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeiten, also im Zeitraum von Oktober – März, in Entsprechung<br />

mit § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG.<br />

• Wasserdurchlässige Befestigung von Stellplätzen und Hofflächen.<br />

3.2 Kompensationsbedarf<br />

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für <strong>de</strong>n geplanten Bebauungsplan wird nach <strong>de</strong>r Kompensationsverordnung<br />

(KV) 8 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen vorgenommen (Tab. 6).<br />

Tab. 6: Bilanzierung <strong>de</strong>s Kompensationsbedarfs für <strong>de</strong>n Bebauungsplan „Grasweg“ – Teil 3.<br />

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV<br />

2<br />

BWP / m<br />

Fläche je Nutzungstyp<br />

in m 2<br />

Biotopwert<br />

Typ.Nr. Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />

Bestand<br />

11.191 Acker, intensiv 16 11.355 181.680<br />

06.320 Randstreifen 27 743 20.061<br />

10.530 Landwirtschaftlicher Weg 6 982 5.892<br />

Planung (Bebauungsplan "<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>")<br />

10.710 Überbaubare Fläche 3 8.456 25.368<br />

10.530 Nicht überbaubare Fläche 6 1.364 8.184<br />

11.221 Freiflächen 14 585 8.190<br />

02.400 Anpflanzungsflächen 27 949 25.623<br />

10.510 Erschließungsweg 3 1.726 5.178<br />

04.110<br />

Aufwertung <strong>de</strong>r von Bäumen übertrauften<br />

Fläche: hier Anpflanzung von 11 Laubbäumen<br />

à 4 m²<br />

31 1.364<br />

Summe 13.080 13.080 207.633 73.907<br />

Biotopwertdifferenz -133.726<br />

Für die im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“ vorbereiteten Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft verbleibt ein Defizit von 133.726 Punkten.<br />

3.3 Eingriffskompensation<br />

Zum Ausgleich <strong>de</strong>s ermittelten Biotopwert<strong>de</strong>fizits wird die Durchführung externer Ausgleichsmaßnahmen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Die dazu notwendige Ausarbeitung <strong>de</strong>s Ausgleichskonzeptes wird in Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>r zuständigen Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplans fin<strong>de</strong>n.<br />

8 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMULV: 2005): Verordnung über die<br />

Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, <strong>de</strong>ren Han<strong>de</strong>lbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben<br />

(Kompensationsverordnung – KV) vom 01. September 2005 (GVBl. I S. 624), Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 19<br />

Geplant ist jedoch schon zum <strong>de</strong>rzeitigen Planstand, <strong>de</strong>n Ausgleich auf einem Flurstück im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Arzbaches und <strong>de</strong>r Wirf vorzunehmen (Abb. 7 und Abb. 8). Hier fin<strong>de</strong>n sich schon einige Ausgleichsflächen<br />

im Umfeld, so dass über das betroffene Flurstück eine Ergänzung innerhalb eines<br />

Flächenpools von Ausgleichsflächen entstehen kann.<br />

Das Flurstück ist <strong>de</strong>rzeit zum einen durch intensive Ackernutzung mit Maisanbau sowie durch Grünlandnutzung<br />

geprägt. Die ufernahen Bereiche entlang <strong>de</strong>s Arzbaches wur<strong>de</strong>n auf einer Breite von ca.<br />

3 m schon für ein früheres Vorhaben als Kompensationsfläche angerechnet und stehen <strong>de</strong>mnach<br />

nicht für weitere Maßnahmen zur Verfügung (vgl. Abb. 8). Die Grünlandflächen wer<strong>de</strong>n mäßig intensiv<br />

genutzt.<br />

Abb. 7: Übersichtskarte zur Lage <strong>de</strong>r potenziellen Ausgleichsfläche an Arzbach/Wirf.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 20<br />

Abb. 8: Detailkarte zur Ausgleichsfläche auf Flurstück 11 an Arzbach/Wirf. Der orange eingefärbte Uferstreifen<br />

wur<strong>de</strong> bereits als Kompensationsmaßnahme angerechnet.<br />

Auf <strong>de</strong>n Grünlandbereichen wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Arten als charakteristisch aufgenommen:<br />

Acker-Schachtelhalm Equisetum arvense Feuchtezeiger, tend. Magerzeiger<br />

Brennnessel Urtica dioica<br />

Feld-Klee Trifolium campestre Magerzeiger, in trockenen Bereichen<br />

Glatthafer Arrhenatherum elatius<br />

Kleiner Sauerampfer Rumex acetosella<br />

Knäuelgras Dactylis glomerata<br />

Kriechen<strong>de</strong>r Hahnenfuss Ranunculus repens<br />

Kuckucks-Lichtnelke Silene flos-cuculi<br />

Löwenzahn Taraxacum officinalis<br />

Spitzwegerich Plantago lanceolata<br />

Vogel-Wicke Vicia cracca<br />

Wei<strong>de</strong>lgras Lolium perenne<br />

Weiß-Klee Trifolium repens<br />

Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium<br />

Wiesen-Fuchsschwanz Alopecurus pratensis<br />

Wiesen-Klee Trifolium pratense<br />

Wiesen-Pippau Crepis biennis<br />

Wiesen-Platterbse Lathyrus pratensis<br />

Feuchtezeiger, in Bachnähe, tend.<br />

Magerzeiger<br />

Im Bereich dieser Fläche können verschie<strong>de</strong>ne Maßnahmen angedacht wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Grünlandflächen in <strong>de</strong>m gewässernahen Bereich zwischen Arzbach und Wirf eignen sich für eine<br />

Extensivierung und Wie<strong>de</strong>rvernässung durch einerseits Rückbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Drainagen und<br />

an<strong>de</strong>rerseits durch Maßnahmen unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Gewässer – bspw. eine Aufweitung <strong>de</strong>s<br />

Bachverlaufs, Schaffung von Seitenärmen o<strong>de</strong>r ähnlichem.<br />

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit vorlaufen<strong>de</strong> Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für das im Zuge <strong>de</strong>r<br />

Erhebungen festgestellte Feldlerchenvorkommen im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen <strong>de</strong>s Flurstücks vorzunehmen<br />

und durch bspw. die Anlage von Lerchenfenstern eine Aufwertung für diese Art auf <strong>de</strong>n<br />

Flächen durchzuführen.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 21<br />

4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Durchführung bzw. Nicht-<br />

Durchführung<br />

• Bei Durchführung:<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung wird das Plangebiet – entsprechend <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

– für die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> vorbereitet. Die daraus resultieren<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />

auf die verschie<strong>de</strong>nen Umweltbelange sind im Gesamten von geringem bis mittlerem Ausmaß.<br />

Vor allem für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n resultieren durch die Versiegelungen negative Auswirkungen in<br />

mittlerem Ausmaß. Die Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter halten sich in recht engen Grenzen<br />

und wur<strong>de</strong>n in minimieren<strong>de</strong>r Art und Weise in <strong>de</strong>r Planung berücksichtigt. Im Gesamten fin<strong>de</strong>n die<br />

verschie<strong>de</strong>nen Belange jedoch Beachtung und wer<strong>de</strong>n über die vorzunehmen<strong>de</strong>n Ausgleichsmaßnahmen<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

• Bei Nicht-Durchführung:<br />

Bei Nicht-Durchführung <strong>de</strong>r Planung bleiben die Flächen in ihrer <strong>de</strong>rzeitigen intensiven Ackerbewirtschaftung<br />

weiterhin bestehen. Die Flächen besitzen jedoch vorliegend auch kein erhöhtes naturschutzfachliches<br />

Entwicklungspotenzial, welches eine Bebauung verhin<strong>de</strong>rn könnte.<br />

5 Angaben zu in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Alternative Standorte für die Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes für eine <strong>Biogasanlage</strong> in <strong>Großseelheim</strong><br />

wur<strong>de</strong>n ausführlich im Rahmen <strong>de</strong>s Abweichungsantrages vom Regionalplan diskutiert. Im Zuge<br />

<strong>de</strong>r dort vorgenommenen Alternativendiskussion zeigte sich jedoch, dass <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Standort<br />

die unterschiedlichen Belange, welche in <strong>de</strong>r Diskussion berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, am sinnvollsten<br />

vereint und zu<strong>de</strong>m kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial aufweist.<br />

6 Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Gemäß § 4c BauGB sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf<br />

Grund <strong>de</strong>r Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen, um insbeson<strong>de</strong>re unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in <strong>de</strong>r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommune soll dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe<br />

b <strong>de</strong>r Anlage 1 zum BauGB angegebenen Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen <strong>de</strong>r<br />

Behör<strong>de</strong>n nach § 4 Abs.3 BauGB nutzen.<br />

Hierzu ist anzumerken, dass es keine bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich <strong>de</strong>s Zeitpunktes<br />

und <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>s Monitorings gibt. Auch sind Art und Umfang <strong>de</strong>r zu ziehen<strong>de</strong>n Konsequenzen<br />

nicht festgelegt. Im Rahmen <strong>de</strong>s Monitorings geht es insbeson<strong>de</strong>re darum unvorhergesehene, erhebliche<br />

Umweltauswirkungen zu ermitteln.<br />

In <strong>de</strong>r praktischen Ausgestaltung <strong>de</strong>r Regelung sind vor allem die kleineren Städte und Stadtn ohne<br />

eigene Umweltverwaltung im Wesentlichen auf die Informationen <strong>de</strong>r Fachbehör<strong>de</strong>n außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Stadtverwaltung angewiesen. Von grundlegen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung ist insoweit die in § 4 Abs. 3 BauGB<br />

gegebene Informationspflicht <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Durchführung eines projektspezifischen Monitorings<br />

gelten die lan<strong>de</strong>spflegerischen Zielvorstellungen als die maßgeblichen Kriterien, an <strong>de</strong>nen sich<br />

die Untersuchungsmaßnahmen orientieren und <strong>de</strong>r Erfolg <strong>de</strong>r Maßnahmen gemessen wird. Darüber<br />

hinaus bil<strong>de</strong>t das Monitoring das geeignete Instrument, prognostische Unwägbarkeiten aufzufangen,<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 22<br />

d.h. <strong>de</strong>n tatsächlichen Umfang <strong>de</strong>r Eingriffswirkungen im Nachhinein zu überprüfen. In diesem Sinne<br />

dient das Monitoring mithin nicht <strong>de</strong>r Erfolgskontrolle, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsabwehr.<br />

In eigener Zuständigkeit kann die Stadt Kirchhain im vorliegen<strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>shalb nicht viel mehr tun, als<br />

die Umsetzung <strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten, welches ohnehin Bestandteil einer verantwortungsvollen<br />

gemeindlichen Städtebaupolitik ist. Ein sinnvoller und wichtiger Ansatzpunkt ist, festzustellen,<br />

ob die Maßnahmen zur Vermeidung, Vermin<strong>de</strong>rung und zum Ausgleich umgesetzt wur<strong>de</strong>n. Dies<br />

soll beginnend bei Baubeginn und fortgesetzt alle zwei Jahre unter naturschutzfachlich fundierten<br />

Gesichtpunkten durch entsprechend geschultes Personal kontrolliert wer<strong>de</strong>n. Folgen<strong>de</strong> Einzelmaßnahmen<br />

sind hierbei insbeson<strong>de</strong>re aufzuführen:<br />

• Überprüfung auf Einhaltung <strong>de</strong>r Baufeldvorbereitungen außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>, also im Zeitraum<br />

zwischen Oktober und März und <strong>de</strong>r sonstigen artenschutzrechtlichen Hinweise.<br />

• Überprüfung <strong>de</strong>r festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen und vor allem Überprüfung <strong>de</strong>r Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Ausgleichsmaßnahmen.<br />

• Überprüfung <strong>de</strong>r Anpflanzungsfestsetzungen auf Durchführung und auf Verwendung einheimischen<br />

und standortgerechten Pflanzguts.<br />

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung <strong>de</strong>r Angaben<br />

Die Stadt Kirchhain plant im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“<br />

die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> südlich <strong>de</strong>s Stadtteils <strong>Großseelheim</strong> in Nachbarschaft zu<br />

einem bestehen<strong>de</strong>n Aussiedlerhof. Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich südwestlich <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong><br />

zwischen <strong>de</strong>r südlich verlaufen<strong>de</strong>n L 3088 und <strong>de</strong>r nördlich verlaufen<strong>de</strong>n K 33 Marburger<br />

Ring im Außenbereich. Östlich folgt in einiger Entfernung ein Aussiedlerhof, während sich nördlich,<br />

südlich und westlich weitere Offenbereiche mit Ackerflächen anschließen bis im Sü<strong>de</strong>n dann die<br />

L 3088 erreicht wird. Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet die Ausweisung eines „Son<strong>de</strong>rgebiets für die<br />

Erzeugung und Verwertung regenerativer Energie“ i.S. § 11 Abs. 2 BauNVO, hier: <strong>Biogasanlage</strong><br />

(SOBiogas) vor. Die Größe <strong>de</strong>s Geltungsbereiches beträgt ca. 1,3 ha (13.080 m²).<br />

Im Regionalplan Mittelhessen 2001 ist das Plangebiet als Bereich für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Da <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Mittelhessen2009 (Entwurf zur erneuten Anhörung und Offenlegung)<br />

die Flächen als Vorranggebiet für Landwirtschaft darstellt. Ein Abweichungsantrag von <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s<br />

Regionalplans wur<strong>de</strong> eingereicht und positiv beschie<strong>de</strong>n. Der wirksame Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r<br />

Stadt Kirchhain stellt das Plangebiet als Flächen für die Landwirtschaft dar. Da Bebauungspläne<br />

gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans erfor<strong>de</strong>rlich. Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes erfolgt<br />

gemäß § 8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

Zur Eingrünung <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>r nördlichen und westlichen Grenze Laubstrauchhecken<br />

und entlang <strong>de</strong>r südlichen und östlichen Grenze Baumanpflanzungen vorgesehen. Zur<br />

Durchgrünung müssen min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r baulich nicht genutzten Grundstücksflächen mit einheimischen<br />

standortgerechten Gehölzen bepflanzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt beschränken sich auf ein mittleres Ausmaß,<br />

da die vorliegen<strong>de</strong> Planung hochwertige Bö<strong>de</strong>n auf jedoch geringer Fläche versiegelt. Dennoch wer<strong>de</strong>n<br />

auf <strong>de</strong>n versiegelten Flächen die Retentions- und Filterfunktionen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns eingeschränkt,<br />

weshalb sich negative Auswirkungen für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt ergeben.<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 23<br />

Diese klimatischen Auswirkungen sind lokal stark begrenzt und im Einzelnen kaum feststellbar. Beson<strong>de</strong>re<br />

Wirkungen <strong>de</strong>s Plangebietes auf das Lokalklima sind jedoch vorliegend v.a. auch wegen <strong>de</strong>r<br />

weiträumigen Freiflächen im direkten Umfeld und <strong>de</strong>ren lokalklimatischer Funktion, welche erhalten<br />

bleibt, nicht erkennbar. Erhebliche negative Auswirkungen auf lokalklimatische Funktionen sind trotz<br />

<strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>s Kaltluftangebotes wegen <strong>de</strong>r Kleinräumigkeit <strong>de</strong>s Plangebiets nicht anzunehmen.<br />

Die Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes sind entsprechend <strong>de</strong>r obigen Ausführungen naturschutzfachlich<br />

von geringer Wertigkeit. Die Ackerflächen wer<strong>de</strong>n intensiv bewirtschaftet und es fin<strong>de</strong>n<br />

sich keinerlei wertgeben<strong>de</strong> Strukturen wie bspw. randliche Gehölze, extensive Ackerrandstreifen, etc.<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> auf <strong>de</strong>n Flächen vor. Dadurch<br />

entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, welche jedoch vornehmlich hinsichtlich ihrer Versiegelungswirkung<br />

auf landwirtschaftlich sehr gut nutzbaren Bö<strong>de</strong>n (vgl. Kap. 2.1) negativ zu bewerten sind.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r betroffenen Biotoptypen weist die Planung kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial<br />

auf.<br />

Bezüglich artenschutzrechtlicher Belange zeigen die Betrachtungen in Kap. 2.4, dass unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r empfohlenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen negativen<br />

Auswirkungen zu erwarten sind. Weiterhin wer<strong>de</strong>n mögliche Aufwertungsmaßnahmen für die betroffenen<br />

Arten beschrieben.<br />

Die Eingriffe ins Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n soweit möglich minimiert und nehmen daher kein erhebliches<br />

Ausmaß ein. Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes fallen leicht nach Sü<strong>de</strong>n hin ab, was die Eingriffsintensität<br />

bezüglich <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s v.a. unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r geplanten Eingrabung <strong>de</strong>r Bauwerke<br />

reduziert. Weiterhin sind zur Reduzierung <strong>de</strong>r Eingriffe ins Landschaftsbild randliche Gehölzpflanzungen<br />

in Form einer Laubstrauchhecke entlang <strong>de</strong>r westlichen und nördlichen Grenze sowie Baumanpflanzungen<br />

mit mittelgroßen Bäumen entlang <strong>de</strong>r südlichen und mit großen Bäumen entlang <strong>de</strong>r<br />

östlichen Grenze eingeplant.<br />

Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete (VSG)<br />

sind nicht direkt betroffen. Die nächsten Schutzgebiete befin<strong>de</strong>n sich östlich <strong>de</strong>s Plangebiets in ca.<br />

130 m Entfernung. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um das VSG 5219-401 „Amöneburger Becken“. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>s Abstands <strong>de</strong>r Planung zu <strong>de</strong>m benachbarten VSG sowie weiterer Störfaktoren zwischen <strong>de</strong>n<br />

Bereichen (Lan<strong>de</strong>sstraße) können erhebliche negative Auswirkungen auf die Arten und Erhaltungsziele<br />

<strong>de</strong>s FFH-Gebietes weitestgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wohnbereiche schließen sich östlich <strong>de</strong>s Plangebietes in ca. 140 m Entfernung mit einem Aussiedlerhof<br />

sowie in ca. 440 m mit <strong>de</strong>r Ortslage von <strong>Großseelheim</strong> an. Aufgrund <strong>de</strong>r Windverhältnisse vor Ort<br />

wer<strong>de</strong>n Lärm- wie auch Geruchsemissionen grundsätzlich in Richtung <strong>de</strong>r besie<strong>de</strong>lten Bereiche<br />

transportiert. Die Emissionen nehmen aufgrund <strong>de</strong>r Distanz voraussichtlich jedoch kein erhebliches<br />

ausmaß ein. Das Plangebiet selbst weist kein erhöhtes Naherholungspotenzial auf. Beson<strong>de</strong>re Eigenschaften<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r örtlichen Naherholung sind somit nur über die angrenzen<strong>de</strong>n offenen Feldflurbereiche<br />

betroffen, welche für Spaziergänge etc. genutzt wer<strong>de</strong>n können. Diesbezüglich wer<strong>de</strong>n<br />

jedoch keine Än<strong>de</strong>rungen mit Auswirkungen auf die vorhan<strong>de</strong>nen Naherholungsfunktionen vorbereitet.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Eingriffs- Ausgleichsplanung verbleibt für die im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplans „<strong>Biogasanlage</strong><br />

<strong>Großseelheim</strong>“ vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft ein Defizit von 133.726 Punkten.<br />

Zum Ausgleich <strong>de</strong>s ermittelten Biotopwert<strong>de</strong>fizits wird die Durchführung externer Ausgleichsmaßnahmen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Die dazu notwendige Ausarbeitung <strong>de</strong>s Ausgleichskonzeptes wird unter Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>r zuständigen Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> Eingang in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />

fin<strong>de</strong>n. Geplant ist jedoch schon zum <strong>de</strong>rzeitigen Planstand, <strong>de</strong>n Ausgleich auf einem Flurstück im<br />

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Stadt Kirchhain, Stadtteil <strong>Großseelheim</strong>, Bebauungsplan „<strong>Biogasanlage</strong> <strong>Großseelheim</strong>“, Umweltbericht 24<br />

Bereich <strong>de</strong>s Arzbaches und <strong>de</strong>r Wirf vorzunehmen (Abb. 7 und Abb. 8). Hier fin<strong>de</strong>n sich schon einige<br />

Ausgleichsflächen im Umfeld, so dass über das betroffene Flurstück eine Ergänzung innerhalb eines<br />

Flächenpools von Ausgleichsflächen entstehen kann.<br />

Bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung wird das Plangebiet – entsprechend <strong>de</strong>r Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

– für die Errichtung einer <strong>Biogasanlage</strong> vorbereitet. Die daraus resultieren<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />

auf die verschie<strong>de</strong>nen Umweltbelange sind im Gesamten von geringem bis mittlerem Ausmaß.<br />

Vor allem für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n resultieren durch die Versiegelungen negative Auswirkungen in<br />

mittlerem Ausmaß. Die Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter halten sich in recht engen Grenzen<br />

und wur<strong>de</strong>n in minimieren<strong>de</strong>r Art und Weise in <strong>de</strong>r Planung berücksichtigt. Im Gesamten fin<strong>de</strong>n die<br />

verschie<strong>de</strong>nen Belange jedoch Beachtung und wer<strong>de</strong>n über die vorzunehmen<strong>de</strong>n Ausgleichsmaßnahmen<br />

entsprechend berücksichtigt. Bei Nicht-Durchführung <strong>de</strong>r Planung bleiben die Flächen in ihrer<br />

<strong>de</strong>rzeitigen intensiven Ackerbewirtschaftung weiterhin bestehen. Die Flächen besitzen jedoch vorliegend<br />

auch kein erhöhtes naturschutzfachliches Entwicklungspotenzial, welches eine Bebauung verhin<strong>de</strong>rn<br />

könnte.<br />

Alternative Standorte für die Ausweisung eines Son<strong>de</strong>rgebietes für eine <strong>Biogasanlage</strong> in <strong>Großseelheim</strong><br />

wur<strong>de</strong>n ausführlich im Rahmen <strong>de</strong>s Abweichungsantrages vom Regionalplan diskutiert. Im Zuge<br />

<strong>de</strong>r dort vorgenommenen Alternativendiskussion zeigte sich jedoch, dass <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Standort<br />

die unterschiedlichen Belange, welche in <strong>de</strong>r Diskussion berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, am sinnvollsten<br />

vereint und zu<strong>de</strong>m kein erhöhtes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial aufweist.<br />

Bezüglich eines Monitorings kann die Stadt Kirchhain im vorliegen<strong>de</strong>n Fall nicht viel mehr tun, als die<br />

Umsetzung <strong>de</strong>s Bebauungsplans zu beobachten, welches ohnehin Bestandteil einer verantwortungsvollen<br />

gemeindlichen Städtebaupolitik ist. Ein sinnvoller und wichtiger Ansatzpunkt ist, festzustellen,<br />

ob die Maßnahmen zur Vermeidung, Vermin<strong>de</strong>rung und zum Ausgleich umgesetzt wur<strong>de</strong>n. Dies soll<br />

beginnend bei Baubeginn und fortgesetzt alle zwei Jahre unter naturschutzfachlich fundierten Gesichtpunkten<br />

durch entsprechend geschultes Personal kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />

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8 Anhang<br />

8.1 Bestandskarte <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert)<br />

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8.2 Musterbögen zur artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

8.2.1 Feldlerche<br />

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8.2.2 Grauammer<br />

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8.2.3 Rauchschwalbe<br />

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