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Lösung 1. Hausarbeit

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Bürgerliches Recht I<br />

Bürgerliches Recht II<br />

Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke<br />

(1) Bankgeheimnis als gesetzliches Verbot<br />

Nr. 2 AGB-Banken kein Gesetz i. S. v. Art. 2 EGBGB,<br />

sondern privatrechtliche Vertragsbestimmung<br />

Auch nicht i. V. m. § 203 Abs. 1 StGB, weil Banken<br />

keine tauglichen Täter i. S. v. § 203 StGB.<br />

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