III. Rechts- und Verfahrensordnung
III. Rechts- und Verfahrensordnung
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§ 36<br />
Nichtantreten oder verspätete Absage eines Schieds- oder Schiedsrichter-<br />
Assistenten ohne berechtigten Gr<strong>und</strong> 15 bis 50 Euro Geldstrafe oder Sperre von<br />
ein bis sechs Monaten; evtl. Antrag auf Streichung von der Schiedsrichterliste.<br />
§ 37<br />
Missbrauch des Schiedsrichterausweises 10 bis 30 Euro Geldstrafe.<br />
§ 38<br />
Vorsätzliche Überschreitung der Spesensätze 15 bis 150 Euro Geldstrafe, in<br />
schwereren Fällen Sperre bis zu sechs Monaten; evtl. Antrag auf Streichung von<br />
der Schiedsrichterliste.<br />
§ 39 (V)<br />
Unterlassung der Passkontrolle 10 bis 30 Euro Geldbuße.<br />
§ 40<br />
Auflehnung eines Schiedsrichter-Assistenten gegen den Schiedsrichter 10 bis 30<br />
Euro Geldstrafe, bei passiver Resistenz ein bis drei Monate Sperre.<br />
Die §§ 32 bis 38 für Schiedsrichter gelten sinngemäß auch für Schiedsrichter-<br />
Assistenten.<br />
<strong>Rechts</strong>- u. <strong>Verfahrensordnung</strong> / Juli 2003