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daß die Rechte der Konferenz, wenn sie auch nicht die gleichen wie die<br />

des allgemeinen Kongresses sind, auf jeden Fall größer sind als die des<br />

Generalrats;<br />

daß es in Wirklichkeit nicht das Föderalkomitee der Romanischen<br />

Föderation, sondern gerade das Föderalkomitee der abgespaltenen Jura-<br />

Sektionen war, das durch Vermittlung des Bürgers Robin die Einberufung<br />

einer Konferenz gefordert hat, um über diese Streitigkeiten endgültig zu<br />

entscheiden (siehe Protokoll des Generalrats vom 25. Juli 1871);<br />

betrachtet die Konferenz aus diesen Gründen den ersten Einwand als<br />

erledigt.<br />

Zweiter Einwand:<br />

„Es widerspräche", so heißt es, „der elementarsten Gerechtigkeit, eine Föderation<br />

zu verurteilen, der man nicht die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben hat... Wir erfahren<br />

heute (am 4.September 1871) indirekt, daß für den 17.September eine außerordentliche<br />

Konferenz nach London einberufen ist... Es war Pflicht des Generalrats, alle<br />

regionalen Gruppen davon zu unterrichten; wir wissen nicht, warum er sich uns gegenüber<br />

in Schweigen gehüllt hat."<br />

In Erwägung,<br />

daß der Generalrat alle seine Sekretäre angewiesen hatte, die Sektionen<br />

der entsprechenden Länder, die sie vertreten, über die Einberufung der<br />

Konferenz zu benachrichtigen,<br />

daß der Bürger Jung, korrespondierender Sekretär für die Schweiz, das<br />

Komitee der Jura-Sektionen aus den folgenden Gründen nicht informiert<br />

hat:<br />

Unter flagranter Verletzung des Beschlusses des Generalrats vom<br />

29. Juni 1870 13391 bezeichnet sich dieses Komitee sogar in seinem letzten<br />

Brief an die Konferenz weiterhin als Komitee der Romanischen Föderation;<br />

dieses Komitee hatte das Recht wegen der Entscheidung des Generalrats<br />

an den künftigen Kongreß zu appellieren, jedoch nicht das Recht, die Entscheidung<br />

des Generalrats zu ignorieren;<br />

folglich existierte es von Rechts wegen nicht für den Generalrat, und der<br />

Bürger Jung war nicht berechtigt, es durch direkte Einladung, Delegierte<br />

zur Konferenz zu entsenden, anzuerkennen;<br />

der Bürger Jung hat von diesem Komitee keine Antwort auf die im<br />

Namen des Generalrats gestellten Fragen erhalten; seit der Aufnahme des<br />

Bürgers Robin in den Generalrat wurden die Forderungen des obengenannten<br />

Komitees dem Generalrat stets durch den Bürger Robin übermittelt<br />

und niemals durch den korrespondierenden Sekretär für die Schweiz.

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