Mediation - FernUniversität in Hagen
Mediation - FernUniversität in Hagen
Mediation - FernUniversität in Hagen
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<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Weiterbildendes Studium<br />
<strong>Mediation</strong>
Inhalt<br />
Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong> 3<br />
Drei gute Gründe, sich für das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />
an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> zu entscheiden 4<br />
Die Kompetenz des Mediators 6<br />
Warum <strong>Mediation</strong>? 6<br />
Zum Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong> 7<br />
Curriculum Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />
I. Grundstudium / 1. Semester<br />
1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens 8<br />
2. Praxisbezogene Ausbildung 9<br />
3. Studienkontrolle 9<br />
4. Zulassung zum Hauptstudium und Zertifikat 9<br />
II. Hauptstudium / 2. Semester<br />
1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens 10<br />
2. Praxisbezogene Ausbildung 11<br />
3. Praktika 11<br />
4. Zulassung zur Abschlussprüfung 11<br />
5. Zeugnis 11<br />
Zu den Inhalten des Studienangebots<br />
I. Grundstudium / 1. Semester 12<br />
II. Hauptstudium / 2. Semester 14<br />
Fortbildung zum European Master <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> (EMM) 15<br />
Anmeldung und Zulassung 18<br />
Studienordnung und Ordnung zur Feststellung<br />
der erfolgreichen Teilnahme am<br />
Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong> 19<br />
Impressum<br />
Herausgeber Der Rektor<br />
Verantwortlich Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />
Gestaltung Inge Dombrowsky, Dezernat 2.6<br />
Fotos Dirk Dobiey<br />
© 2006 <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
2
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät - <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
unter der Leitung von<br />
Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />
entwickelt <strong>in</strong> Kooperation mit<br />
Prof. Dr. Fritjof Haft, Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Lehrende<br />
im<br />
Weiterbildenden<br />
Studium<br />
<strong>Mediation</strong><br />
s<strong>in</strong>d u.a.<br />
Weiterbildendes<br />
Studium<br />
■ Dipl. Päd. Dr. Nicole Auferkorte, Dortmund<br />
■ Prof. Dr. Britta Bannenberg, Bielefeld<br />
■ Prof. Günter Bierbrauer, Ph. D., Osnabrück<br />
■ Dipl. Psych. Roland Bre<strong>in</strong>l<strong>in</strong>ger, Frankfurt/M.<br />
■ Prof. Dr. Andrea Budde, Köln<br />
■ Dipl. Soz. Päd. Hannelore Diez<br />
■ Prof. Dr. Dr. Joseph Duss-von Werdt, Luzern (CH)<br />
■ RA´<strong>in</strong> Angelika Flechsig, Unna<br />
■ Dipl. Soz. Dr. Marianne Gump<strong>in</strong>ger, L<strong>in</strong>z (A)<br />
■ Prof. Dr. Fritjof Haft, Tüb<strong>in</strong>gen<br />
■ Prof. Dr. Mart<strong>in</strong> Henssler, Köln<br />
■ M.A. Christa Kaletsch, Frankfurt/M.<br />
■ M.A. Stefan Kessen, Oldenburg<br />
■ Dipl. Psych. He<strong>in</strong>er Krabbe, Münster<br />
■ RA Dr. Stefan Kracht, <strong>Hagen</strong><br />
■ Dr. Lars Oliver Michaelis, <strong>Hagen</strong><br />
■ Prof. Dr. Leo Montada, Trier<br />
■ RA Peter Michael Oppler, München<br />
■ Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff, Berl<strong>in</strong><br />
■ RA Dr. Re<strong>in</strong>er Ponschab, München<br />
■ Prof. Dr. Roland Proksch, Nürnberg<br />
■ Dipl. Psych. Dr. Josef Rieforth, Oldenburg<br />
■ Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg<br />
■ RA´<strong>in</strong> Ute Sauerland, Lünen<br />
■ Prof. Dr. Christiane Simsa, Ludwigshafen<br />
■ Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen, <strong>Hagen</strong><br />
■ RA Dr. Frank Schmidt, Nürnberg<br />
■ Dipl. Psych. Hansjörg Schwartz, Oldenburg<br />
■ RA Adrian Schweizer, Gockhausen (CH)<br />
■ Prof. Dr. Dieter Strempel, Bonn<br />
■ Dr. Holger Thomas<br />
■ RA Dr. Wolfgang Trieb, Darmstadt<br />
■ M. A. Dr. Markus Troja, Oldenburg<br />
■ Dr. Ed Watzke, Wien (A)<br />
■ Notar Dr. Bernd Wegmann, Ingolstadt<br />
■ RA´<strong>in</strong> Dr. Barbelies Wiegmann, Bonn<br />
■ Prof. Dr. Horst Zilleßen, Oldenburg<br />
3
Drei gute Gründe,<br />
sich für das<br />
Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />
an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong><br />
zu entscheiden<br />
Wer sich entscheidet, <strong>Mediation</strong> zu studieren,<br />
wählt e<strong>in</strong> <strong>in</strong>novatives <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres<br />
Studienfach und beteiligt sich<br />
an e<strong>in</strong>er gesellschaftlichen Veränderung,<br />
die unser bisheriges Rechtsverhalten<br />
wandeln wird. Bis vor wenigen Jahren<br />
war <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> Deutschland nur wenigen<br />
bekannt. Inzwischen hat sich das<br />
Interesse an diesem Verfahren rasant<br />
entwickelt.<br />
<strong>Mediation</strong> wird heute bereits <strong>in</strong> vielen<br />
Rechtsgebieten praktiziert und immer<br />
häufiger vom Gesetzgeber angeregt.<br />
Seit e<strong>in</strong>iger Zeit können wir von e<strong>in</strong>em<br />
deutlichen Trend zu e<strong>in</strong>em neuen Berufsbild<br />
sprechen. Bislang gibt es jedoch<br />
ke<strong>in</strong>en geregelten Ausbildungsgang,<br />
der sicherstellt, dass der Mediator ausreichend<br />
qualifiziert ist.<br />
Wie immer, wenn sich e<strong>in</strong> neues Aufgabenfeld<br />
abzeichnet, entstehen Kontroversen<br />
darüber, was den Beruf im<br />
Wesentlichen ausmacht und wie man<br />
se<strong>in</strong>e Ausbildung gestaltet. Genauso ist<br />
es auch im Bereich der <strong>Mediation</strong>. Wer<br />
sich über die Ausbildungsmöglichkeiten<br />
zum Mediator <strong>in</strong>formiert, wird überhäuft<br />
mit den verschiedensten Aus- und<br />
Fortbildungsprogrammen unterschiedlichster<br />
Anbieter. Dabei unterscheiden<br />
sich diese Angebote sowohl <strong>in</strong> ihrer<br />
Struktur als auch im Inhalt.<br />
4<br />
Wie aber soll man sich zurechtf<strong>in</strong>den<br />
und feststellen, was für e<strong>in</strong>en das Richtige<br />
ist? - Die vorliegende Broschüre will<br />
Ihnen das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />
der <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> vorstellen.<br />
Das Angebot der Rechtswissenschaftlichen<br />
Fakultät <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
bietet e<strong>in</strong>e alle Bereiche umfassende,<br />
universitäre Ausbildung zum Mediator.<br />
Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser<br />
Broschüre durchläuft das weiterbildende<br />
Studium <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> bereits<br />
se<strong>in</strong>en fünfzehnten Durchgang. Die Erfahrungen<br />
von Lehrenden, Veranstaltern<br />
und Tra<strong>in</strong>ern s<strong>in</strong>d zusammen mit<br />
den Bewertungsergebnissen, die durch<br />
ano-nyme Befragung der Teilnehmenden<br />
gewonnen wurden, <strong>in</strong> diese Broschüre<br />
mit e<strong>in</strong>geflossen. E<strong>in</strong> erstes Ergebnis<br />
dieser Erhebung möchte ich Ihnen<br />
schon an dieser Stelle mitteilen:<br />
Es hat sich gezeigt, dass der grundlegende<br />
didaktische Ansatz des <strong>Hagen</strong>er<br />
Studiums - die Mischung zwischen Fernstudium<br />
daheim und Präsenze<strong>in</strong>heiten<br />
- bei den Teilnehmenden sehr gute Kritiken<br />
erhält. Als großer Vorteil wird die<br />
Komb<strong>in</strong>ation aus Fern- und Präsenzunterricht,<br />
die weitergehende Möglichkeit<br />
zur flexiblen Zeite<strong>in</strong>teilung und zur<br />
autonomen Bestimmung des Lerntempos<br />
angesehen. Besonders positiv<br />
gewertet wird, dass es sich bei den Kurs-<br />
„Alle Skripten waren super zu lesen,<br />
gaben viele Anregungen, manchmal<br />
regte sich bei mir auch heftiger<br />
Widerspruch - man konnte gut bei<br />
der Stange bleiben.”<br />
„Super - weiter so.”<br />
„Insgesamt war ich sehr zufrieden<br />
mit den Skripten. Obwohl ich mich<br />
bereits seit Jahren mit Rhetorik,<br />
Psychologie und <strong>Mediation</strong> beschäftige,<br />
war das Studium der Skripten für mich<br />
e<strong>in</strong> großer Gew<strong>in</strong>n.”<br />
„Die Skripten s<strong>in</strong>d leicht lesbar und es<br />
macht Spaß, mit ihnen zu arbeiten.”<br />
autoren um renommierte Wissenschaftler<br />
oder anerkannte, erfahrene Praktiker<br />
der <strong>Mediation</strong> handelt.<br />
Bei der Auswahl dieser Autoren wurde<br />
auf Interdiszipl<strong>in</strong>arität geachtet - denn<br />
<strong>Mediation</strong> lebt von der Zusammenschau<br />
psychologischer, kommunikationswissenschaftlicher<br />
oder auch rechtlicher<br />
Betrachtung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Methoden<br />
erfolgreicher Verfahrensgestaltung.<br />
In der Summe stellen unsere<br />
Theoriekurse e<strong>in</strong> Gesamtwerk dar, das<br />
an Aktualität und Fachwissen bislang<br />
ohne Beispiel ist.<br />
Bei der Gestaltung der Präsenzphasen<br />
haben die Teilnehmenden die Möglichkeit,<br />
bei der Auswahl ihrer Sem<strong>in</strong>are<br />
zwischen erfahrenen Praktikern auf dem<br />
Gebiet der <strong>Mediation</strong> mit unterschiedlichster<br />
Grundausbildung zu wählen<br />
und deren Ansätze für <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />
kennenzulernen.<br />
“Die Referenten vermitteln e<strong>in</strong><br />
lebendiges Bild von <strong>Mediation</strong>.”<br />
Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund urteilt zum Beispiel<br />
der <strong>Mediation</strong>sexperte Prof. Dr.<br />
Joseph Duss-von Werdt aus Luzern:<br />
„Den Studiengang für <strong>Mediation</strong> an der<br />
<strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> kann man nur als<br />
e<strong>in</strong> großartiges Angebot bezeichnen.”
Aus dem bisher Gesagten ergeben sich bereits drei gute<br />
Gründe, sich für das Weiterbildende Studium an der<br />
<strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> zu entscheiden:<br />
1) Das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong> bietet die e<strong>in</strong>zige<br />
Ausbildung, die es den Studierenden ermöglicht, <strong>in</strong>nerhalb<br />
von zwei Semestern e<strong>in</strong>en universitären Abschluss<br />
im Bereich der <strong>Mediation</strong> zu erlangen.<br />
2) Die e<strong>in</strong>zigartige Mischung aus Fernstudium und Präsenze<strong>in</strong>heiten<br />
ermöglicht es auch beruflich stark beanspruchten<br />
Menschen, sich die für den E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> den <strong>Mediation</strong>sberuf<br />
erforderlichen Kenntnisse <strong>in</strong> Theorie und Praxis<br />
anzueignen.<br />
3) Erfahrungen haben gezeigt, dass durch den grundlegenden<br />
theoretischen E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong>slehre die<br />
praxisorientierten Sem<strong>in</strong>are wesentlich effizienter und zufriedenstellender<br />
durchgeführt werden können, als solche,<br />
die den Anspruch erheben, Praxis und Theorie zugleich<br />
zu vermitteln.<br />
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass e<strong>in</strong>e Hochschule<br />
mit den klassischen Aufgaben der Forschung und Lehre,<br />
zumal der Fernlehre, für die Durchführung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>novativen<br />
Weiterbildungsprogramms mit bundesweiten Präsenzveranstaltungen<br />
externe Partner benötigt. Diesen externen<br />
Kooperationspartner haben wir mit dem Forschungs<strong>in</strong>stitut<br />
für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), e<strong>in</strong>em<br />
An-Institut der <strong>FernUniversität</strong>, gefunden. Das FIRM<br />
zeichnet hauptsächlich für den Präsenzunterricht verantwortlich,<br />
während die <strong>FernUniversität</strong> traditionell die Verantwortung<br />
für die Fernunterrichtsanteile trägt. Mit der Organisation<br />
der Präsenze<strong>in</strong>heiten hat das FIRM die Zeugma-GmbH,<br />
e<strong>in</strong>en bewährten Anbieter von <strong>Mediation</strong>ssem<strong>in</strong>aren betraut.<br />
Natürlich bemühen wir uns, auch <strong>in</strong> Zukunft unser Programm<br />
durch gezielte Evaluation ständig zu verbessern.<br />
Dabei unterstützt uns das <strong>Hagen</strong>er Contar<strong>in</strong>i-Institut - das<br />
e<strong>in</strong>zige universitäre Forschungs<strong>in</strong>stitut im Bereich der <strong>Mediation</strong><br />
- tatkräftig.<br />
Durch gezielte Zusammenarbeit des Forschungs<strong>in</strong>stituts mit<br />
dem Weiterbildenden Studium soll <strong>in</strong> Zukunft noch <strong>in</strong>tensiver<br />
der Theorie-Praxis-Transfer gewährleistet werden.<br />
Beim Lesen der Broschüre wünsche ich Ihnen viele Anregungen,<br />
und ich würde mich freuen, wenn ich Sie bald als Student/<strong>in</strong><br />
bei uns begrüßen dürfte.<br />
Bis dah<strong>in</strong> verbleibe ich mit den besten Wünschen aus <strong>Hagen</strong><br />
“Erst durch die Lektüre<br />
der Skripten wurde mir bewußt,<br />
was genau ich auf den<br />
zahlreichen bereits<br />
besuchten <strong>Mediation</strong>ssem<strong>in</strong>aren<br />
(anderer Anbieter) getan habe.<br />
Erst jetzt s<strong>in</strong>d mir die Strukturen<br />
und Zusammenhänge klar geworden!”<br />
“Ich kenne die <strong>Mediation</strong>sausbildung<br />
<strong>in</strong> Europa und<br />
auch <strong>in</strong> den USA.<br />
Ich zweifele, ob es irgendwo<br />
e<strong>in</strong> besseres Programm gibt;<br />
ne<strong>in</strong>, ich glaube sogar:<br />
<strong>Hagen</strong> ist zur Zeit das<br />
beste Angebot weltweit.”<br />
(Prof. Dr. Leo Montada, Trier)<br />
Ihre<br />
Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />
- wissenschaftliche Direktor<strong>in</strong> -<br />
5
“Inhaltliche Qualität,<br />
Lesbarkeit und Praxisrelevanz<br />
übertreffen alles,<br />
was ich bisher <strong>in</strong><br />
me<strong>in</strong>er Berufsausbildung<br />
(Sozialarbeiter, z.T. Studium Diplom-Psychologie)<br />
kennengelernt habe.<br />
Weiter so, studieren kann also<br />
auch spannend se<strong>in</strong>”<br />
(Absolvent des SS 1999).<br />
Die Kompetenz des Mediators Warum <strong>Mediation</strong>?<br />
Professionalität:<br />
<strong>Mediation</strong> ist e<strong>in</strong>e professionelle Technik zur Lösung von<br />
Konflikten.<br />
Kommunikationswege öffnen:<br />
Wenn zwei Seiten im Streit liegen, versucht der Mediator, den<br />
Parteien neue Kommunikationsmöglichkeiten zu erschließen.<br />
Entscheidungen strukturieren:<br />
Der Mediator ist Sachwalter der Interessen beider Parteien<br />
und unterstützt sie planvoll bei der kreativen Suche nach<br />
Lösungen und Konzepten für die Zukunft.<br />
6<br />
Der amerikanische Motorola-Konzern bspw.<br />
teilte mit, dass er seit der Schulung se<strong>in</strong>er<br />
juristischen Abteilung <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> jährlich<br />
75% der Prozesskosten e<strong>in</strong>gespart habe.<br />
■ Kooperation statt Konfrontation: <strong>Mediation</strong> bemüht sich<br />
um e<strong>in</strong>e friedliche, produktive und selbstbestimmte Form<br />
des Umgangs.<br />
■ <strong>Mediation</strong> entlastet die Justiz.<br />
■ <strong>Mediation</strong> spart meistens Zeit und Geld.<br />
■ <strong>Mediation</strong> bietet e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressengeleiteten, zukunftsweisenden<br />
Ausgleich.<br />
■ Das Menschenbild der <strong>Mediation</strong>:<br />
Der selbstverantwortliche Bürger, der auf se<strong>in</strong>e eigene Vernunft<br />
statt auf die obrigkeitliche Entscheidung vertraut.<br />
■ Konfliktlösungen werden vielschichtiger und <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är<br />
- e<strong>in</strong>e Profilierungsmöglichkeit für den Nachwuchs.<br />
<strong>Mediation</strong> wird heute bereits <strong>in</strong> vielen Rechtsgebieten praktiziert<br />
und immer häufiger vom Gesetzgeber angeregt.<br />
Bislang gibt es jedoch ke<strong>in</strong>en geregelten Ausbildungsgang,<br />
der sicherstellt, dass der Mediator <strong>in</strong>sbesondere im juristischen<br />
Bereich entsprechend qualifiziert ist.<br />
80% der Parteien, die an e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong><br />
teilgenommen haben<br />
(Ehepaare <strong>in</strong> Scheidung),<br />
waren mit dem Verfahren zufrieden;<br />
90% würden diesen Weg e<strong>in</strong>em Freund oder<br />
e<strong>in</strong>er Freund<strong>in</strong> empfehlen.<br />
(Studie im Auftrag des Sozialm<strong>in</strong>isteriums<br />
Baden-Württemberg, Bast<strong>in</strong>e u.a.).
Zum Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong><br />
Zielgruppe: Anwälte, Notare, Referendare<br />
sowie Juristen <strong>in</strong> Wirtschaft und<br />
Verwaltung, aber auch Interessierte anderer<br />
Berufsgruppen <strong>in</strong> Deutschland<br />
und im europäischen Ausland.<br />
Konzeption des Studiums: Bei der<br />
Konzeption des Weiterbildenden Studiums<br />
<strong>Mediation</strong> an der <strong>FernUniversität</strong><br />
<strong>Hagen</strong> bestand unter den beteiligten<br />
Wissenschaftlern von Beg<strong>in</strong>n an E<strong>in</strong>igkeit,<br />
dass der Beruf des Mediators im<br />
Kern praktische Fähigkeiten verlangt, die<br />
nur durch E<strong>in</strong>sicht und Übung erworben<br />
werden können. Im Mittelpunkt des Studiums<br />
steht also die praktische Arbeit,<br />
sei es selbständig alle<strong>in</strong>e oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Gruppe unter Anleitung e<strong>in</strong>es erfahrenen<br />
Mediators (Präsenzphasen). Im Laufe<br />
der Entwicklung zeigte sich aber, dass<br />
die spätere Berufstätigkeit auf tiefergehendem<br />
theoretischen Wissen basieren<br />
müsse, um dem Mediator situative<br />
Flexibilität, Kreativität und die Reflexion<br />
FERNSTUDIUM<br />
Theorie durch<br />
14 Studienbriefe<br />
= 224 Stunden<br />
Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />
PRAXISAUSBILDUNG<br />
2 dreitägige<br />
Präsenzsem<strong>in</strong>are<br />
= 48 Stunden<br />
„Für se<strong>in</strong> Fernstudium <strong>in</strong>vestiert<br />
der 30-jährige Marcus Hehn,<br />
Absolvent des <strong>Mediation</strong>sstudiengangs<br />
an der Universität <strong>Hagen</strong>,<br />
etwa e<strong>in</strong> bis zwei Stunden Zeit pro Tag.”<br />
(Studium und Beruf,<br />
Beilage der Frankfurter Rundschau,<br />
29. Oktober 1999)<br />
1. Semester: Grundstudium 2. Semester: Haupstudium<br />
FERNSTUDIUM<br />
Theorie durch<br />
3 SWS Grundlagen<br />
+ 5 SWS Wahlfach<br />
= 144 Stunden<br />
FERNSTUDIUM gesamt: 224 + 144 = 368 Stunden<br />
PRAXISAUSBILDUNG gesamt: 48 + 48 = 96 Stunden<br />
des eigenen Tuns zu ermöglichen. Dieser<br />
E<strong>in</strong>sicht wurde im Aufbau des Studiums<br />
durch e<strong>in</strong>e Vernetzung von theoretischen<br />
und praktischen Studiene<strong>in</strong>heiten<br />
Rechnung getragen.<br />
Die Vermittlung des theoretischen Wissens<br />
erfolgt überwiegend durch Fernstudium,<br />
die praktischen Fertigkeiten <strong>in</strong><br />
Präsenzunterrichtphasen. So erfahren<br />
die Teilnehmenden Elemente des erforderlichen<br />
theoretischen Wissens jeweils<br />
vor den praxisbezogenen Ausbildungsphasen<br />
und können so - gut vorbereitet<br />
- mit ihren praktischen Übungen beg<strong>in</strong>nen.<br />
Der Vorteil dieser Aufteilung<br />
besteht dar<strong>in</strong>, dass die Coach<strong>in</strong>gs von<br />
der theoretischen Wissensvermittlung<br />
entlastet werden und als echte Workshops<br />
veranstaltet werden können.<br />
PRAXISAUSBILDUNG<br />
2 dreitägige<br />
Präsenzsem<strong>in</strong>are<br />
= 48 Stunden<br />
Der Zeitaufwand für das Durcharbeiten<br />
der e<strong>in</strong>zelnen Kurse ist je nach Student/<strong>in</strong><br />
unterschiedlich. Bei der Konzeption des<br />
Studiums s<strong>in</strong>d wir von folgendem ausgegangen:<br />
E<strong>in</strong>e Stimme zum Gesamte<strong>in</strong>druck<br />
„Wenn Freunde mich nach<br />
me<strong>in</strong>em <strong>Mediation</strong>sstudium fragen,<br />
dann erzähle ich ihnen, dass es<br />
arbeitsreich sei, aber auch viel Spaß<br />
mache. Was wollen Sie mehr?<br />
Gratulation!”<br />
(Absolvent des SS 1999)<br />
7
Curriculum Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />
I. Grundstudium / 1. Semester<br />
1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens<br />
8<br />
<strong>in</strong>sgesamt 14 Semesterwochenstunden (SWS)<br />
Fach I <strong>Mediation</strong> und Rechtskultur<br />
E<strong>in</strong>heit 1: <strong>Mediation</strong> als Chance<br />
Kurs 01 Grundlagen der <strong>Mediation</strong> 1,5 SWS<br />
Kurs 02 Risiken der Streitbeilegung:<br />
Jurisprudenz und <strong>Mediation</strong> im Vergleich 1 SWS<br />
E<strong>in</strong>heit 2: Grundlagen und Grenzen der <strong>Mediation</strong><br />
Kurs 04 Das Ethos des Mediators 1 SWS<br />
Kurs 05 Rechtliche und berufsrechtliche<br />
Grundlagen und Grenzen der <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />
Kurs 32 Konflikte und wie wir sie lösen 1 SWS<br />
Fach II <strong>Mediation</strong> und menschliches Verhalten<br />
Kurs 06 Psychologie der <strong>Mediation</strong> I 1 SWS<br />
Kurs 07 Psychologie der <strong>Mediation</strong> II 1 SWS<br />
Kurs 08 Kommunikation -<br />
Grundlage mediativer Verfahren 1,5 SWS<br />
Kurs 09 Die Selbstverantwortung der Konfliktparteien 1 SWS<br />
Fach III Verhandlungstechniken<br />
Kurs 10 Rhetorik I 1 SWS<br />
Kurs 11 Rhetorik II 1 SWS<br />
Kurs 12 Verhandeln I 1 SWS<br />
Kurs 13 Verhandeln II 1 SWS
2. Praxisbezogene<br />
Ausbildung<br />
(2 x 24 Stunden = 48 Stunden)<br />
Im Grundstudium müssen m<strong>in</strong>destens<br />
zwei dreitägige Wochenendworkshops<br />
(freitags bis sonntags) zum Thema “E<strong>in</strong>führung<br />
<strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong> I + II” absolviert<br />
werden. Die Workshops f<strong>in</strong>den verteilt<br />
über das gesamte Bundesgebiet<br />
statt (s. u. und www. zeugma.de). Ziel<br />
dieser Veranstaltungen mit max. 20 Teilnehmenden<br />
ist es, e<strong>in</strong>en ersten E<strong>in</strong>blick<br />
<strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong>spraxis zu vermitteln.<br />
Präsenzsem<strong>in</strong>ar I dient dabei dazu, dem<br />
Teilnehmenden Gelegenheit zu geben,<br />
e<strong>in</strong> komplettes <strong>Mediation</strong>sverfahren zu<br />
erleben und e<strong>in</strong> Gefühl für die eigene<br />
Haltung und das Selbstverständnis als<br />
Mediator zu entwickeln. In Präsenzsem<strong>in</strong>ar<br />
II sollen verstärkt e<strong>in</strong>zelne Phasen<br />
/ Situationen im Verlauf des Verfahrens<br />
vertieft und entsprechende (Kommunikations-)<br />
Techniken geübt werden,<br />
deren Kenntnisse bei der Durchführung<br />
von <strong>Mediation</strong>en unerläßlich s<strong>in</strong>d.<br />
Bei Interesse können neben den beiden<br />
Pflichtpräsenzen sowohl im Grund- als<br />
auch im Hauptstudium gegen entsprechende<br />
Bezahlung weitere Sem<strong>in</strong>are<br />
durchgeführt werden.<br />
Die Verantwortung für die Präsenzphasen<br />
trägt unser Partner, das Forschungs<strong>in</strong>stitut<br />
für Rechtliches Informationsmanagement<br />
(FIRM-GmbH), e<strong>in</strong> An-Institut<br />
der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong>.<br />
Mit der Organisation der Präsenze<strong>in</strong>heiten<br />
selbst hat das FIRM die Zeugma-GmbH,<br />
e<strong>in</strong>en bewährten Anbieter<br />
von <strong>Mediation</strong>ssem<strong>in</strong>aren betraut.<br />
3. Studienkontrolle<br />
Im Grundstudium wird der Studienfortschritt<br />
durch je e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />
pro Fach kontrolliert.<br />
System der E<strong>in</strong>sendearbeiten (ESA)<br />
ESA I (Versendung Anfang April / Oktober)<br />
befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I<br />
■ Grundlagen der <strong>Mediation</strong><br />
■ Risiken der Streitbeilegung<br />
■ Das Ethos des Mediator<br />
■ Rechtliche und berufsrechtliche Grundlagen<br />
und Grenzen der <strong>Mediation</strong><br />
■ Konflikte und wie wir sie lösen<br />
ESA II (Versendung Anfang Mai / November)<br />
befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I + II<br />
■ Psychologie der <strong>Mediation</strong> I und II<br />
■ Kommunikation - Grundlage mediativer Verfahren<br />
■ Die Selbstverantwortung der Konfliktparteien<br />
ESA III (Versendung Anfang Juni / Dezember)<br />
befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I - III<br />
■ Rhetorik I und II<br />
■ Verhandeln I und II<br />
4. Zulassung zum<br />
Hauptstudium und<br />
Zertifikat<br />
E<strong>in</strong>e Zulassung zum Hauptstudium<br />
kann nur dann erfolgen, wenn die erforderliche<br />
Anzahl schriftlicher E<strong>in</strong>sendeaufgaben<br />
bestanden und beide<br />
Präsenzveranstaltungen besucht worden<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums<br />
wird e<strong>in</strong> Zertifikat ausgestellt,<br />
auf dem auch die Ergebnisse der E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />
mitgeteilt werden.<br />
Bearbeitungszeit<br />
Sommersemester:<br />
~ bis 25. April<br />
W<strong>in</strong>tersemester:<br />
~ bis 25. Oktober<br />
Sommersemester:<br />
~ bis 25. Mai<br />
W<strong>in</strong>tersemester:<br />
~ bis 25. November<br />
Sommersemester:<br />
~ bis 25. Juni<br />
W<strong>in</strong>tersemester:<br />
~ bis 3. Januar<br />
9
Curriculum Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />
II. Hauptstudium / 2. Semester<br />
1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
(Pflichtprogramm für alle)<br />
Kurs 14 Psychologie der <strong>Mediation</strong> III 1 SWS<br />
Kurs 15 Der Umgang mit Machtgefällen 1 SWS<br />
Kurs 16 Die Technik teilnehmender Neutralität 1 SWS<br />
Schwerpunktgruppen:<br />
Je nach Interessengebiet soll im Hauptstudium e<strong>in</strong>e Ausbildung besonders <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der<br />
folgenden Fachgruppen gewährt werden. Dabei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> jeder Fachgruppe fünf SWS verpflichtend:<br />
Fachgruppe Zivilrecht I<br />
Kurs 17 Trennungs- und Scheidungsmediation 3 SWS<br />
Kurs 18 <strong>Mediation</strong> im K<strong>in</strong>der- und Jugendrecht /Sorgerecht 1 SWS<br />
Kurs 19 <strong>Mediation</strong> im Erbschaftsrecht 1 SWS<br />
Fachgruppe Zivilrecht II<br />
Kurs 20 Wirtschaftsmediation 2 SWS<br />
Kurs 21 <strong>Mediation</strong> im Arbeitsrecht / Sozialrecht 2 SWS<br />
Kurs 23 <strong>Mediation</strong> im Baurecht 1 SWS<br />
Fachgruppe Öffentliches Recht<br />
Kurs 24 Grundlagen der <strong>Mediation</strong> im Verwaltungsrecht 1 SWS<br />
Kurs 25 Umweltmediation / <strong>Mediation</strong> im öffentlichen Bereich 3 SWS<br />
Kurs 26 <strong>Mediation</strong> im Kommunalrecht und <strong>in</strong>nerbehördliche <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />
Fachgruppe Strafrecht<br />
Kurs 27 <strong>Mediation</strong> im Jugendstrafrecht 2 SWS<br />
Kurs 28 <strong>Mediation</strong> im Erwachsenenstrafrecht 2 SWS<br />
Kurs 29 <strong>Mediation</strong> im Wirtschaftsstrafrecht 1 SWS<br />
Fakultativ<br />
Kurs 30 <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> der Schule 2 SWS<br />
Kurs 35 Integrierte <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />
Kurs 36 Humor <strong>in</strong> der <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />
10
2. Praxisbezogene<br />
Ausbildung<br />
(2 x 24 Stunden = 48 Stunden)<br />
Im Hauptstudium müssen m<strong>in</strong>destens<br />
zwei Workshops <strong>in</strong> der jeweiligen<br />
Schwerpunktgruppe absolviert werden.<br />
E<strong>in</strong> Workshop dauert 3 Tage (Fr. - So.)<br />
und f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Gruppen mit max. 17 Teilnehmenden<br />
statt.<br />
Die Workshops <strong>in</strong> den Wahlmodulen<br />
Öffentliches Recht und Strafrecht werden<br />
aus organisatorischen Gründen<br />
nur e<strong>in</strong>mal jährlich angeboten. Interessenten<br />
für diese Wahlfachgruppen sollten<br />
frühzeitig Kontakt mit den Studienbetreuern<br />
aufnehmen, um e<strong>in</strong>en optimalen<br />
Studienablauf zu gewährleisten.<br />
Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Workshops <strong>in</strong><br />
derselben, aber auch <strong>in</strong> anderen<br />
Schwerpunktgruppen können gegen<br />
entsprechende Entgelte bei dem FIRM<br />
belegt werden.<br />
3. Anwendung <strong>in</strong> der Praxis<br />
Im Hauptstudium müssen die Teilnehmenden<br />
anstelle der E<strong>in</strong>sendeaufgaben<br />
selbst Erfahrungen im Bereich der<br />
Konfliktbehandlung sammeln. Diese<br />
Erfahrungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens zwei<br />
Fällen schriftlich zu dokumentieren. Die<br />
Abgabe der Dokumentationen muss jeweils<br />
bis zum 14. Juli bzw. 10. Januar<br />
e<strong>in</strong>es jeden Jahres erfolgen.<br />
4. Zulassung zur<br />
Abschlussprüfung<br />
E<strong>in</strong>e Zulassung zur Abschlussprüfung<br />
kann nur dann erfolgen, wenn beide<br />
Dokumentationen fristgerecht e<strong>in</strong>gegangen<br />
und die erforderlichen Work-<br />
shops besucht worden s<strong>in</strong>d. Erfolgt die<br />
Abgabe der Dokumentationen nach<br />
den festgelegten Term<strong>in</strong>en, kann die<br />
mündliche Abschlussprüfung erst im<br />
darauffolgenden Semester stattf<strong>in</strong>den.<br />
Herr Max Mustermann<br />
ZEUGNIS<br />
5. Zeugnis<br />
Nach erfolgreichem Abschluss des<br />
Hauptstudiums wird e<strong>in</strong> universitäres<br />
Zeugnis folgenden Inhalts ausgestellt:<br />
Rechtswissenschaftliche<br />
Fakultät<br />
geboren am 11. November 19... <strong>in</strong> Musterstadt hat im Rahmen der wissenschaftlichen<br />
Weiterbildung nach § 90 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
(Hochschulgesetz) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 2000<br />
(GV. NRW. s. S. 190) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV. NRW S. 36) das<br />
Weiterbildende Studium<br />
M E D I A T I O N<br />
belegt und nach der Studienordnung zur Feststellung des Erfolgs der Teilnahme<br />
vom 4. März 2002 die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen am xx.xx.xxxx mit der Note<br />
erbracht.<br />
sehr gut/ gut/ befriedigend/ ausreichend (XX Punkte)<br />
(Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum) (Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen)<br />
Der Dekan der Rechtswissen- Die Vorsitzende der Prüfungskommission<br />
schaftlichenen Fakultät des Weiterbildenden Studiums <strong>Mediation</strong><br />
<strong>Hagen</strong>, den ...<br />
Belegung im Hauptstudium<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
■ Psychologie der <strong>Mediation</strong> III<br />
■ Der Umgang mit Machtgefällen<br />
■ Die Technik der teilnehmenden Neutralität<br />
und alle Kurse aus e<strong>in</strong>er Wahlfachgruppe<br />
Zivilrecht I Zivilrecht II Öffentliches Strafrecht<br />
Recht<br />
11
Zu den Inhalten des Studienangebots<br />
I. Grundstudium / 1. Semester<br />
Fach I<br />
<strong>Mediation</strong> und Rechtskultur<br />
Die <strong>in</strong> den beiden E<strong>in</strong>heiten “<strong>Mediation</strong><br />
als Chance” und “Grundlagen und<br />
Grenzen die <strong>Mediation</strong>” vermittelten<br />
Inhalte führen die Teilnehmenden <strong>in</strong> die<br />
Grundlagen der <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>. So werden<br />
sie mit dem Verfahren an sich vertraut<br />
gemacht und lernen die Phasen<br />
und Verfahrensgrundsätze der <strong>Mediation</strong><br />
kennen. H<strong>in</strong>zu treten berufs-rechtliche<br />
Aspekte der <strong>Mediation</strong>, die sich<br />
daraus ergeben, dass die meisten Mediatoren<br />
e<strong>in</strong>en Grundberuf haben, der<br />
über se<strong>in</strong> Standesrecht die Mediatoren<br />
reglementiert. Daher gehört zu den Fundamenten<br />
e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong>sausbildung<br />
auch die Vermittlung und Durchleuchtung<br />
der berufsrechtlich verankerten<br />
Grundlagen der <strong>Mediation</strong> sowie der<br />
Entwurf e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>dividuell umsetzbaren<br />
mediatorischen Berufsethos.<br />
Neben der <strong>Mediation</strong> werden die Vorund<br />
Nachteile der gerichtsförmigen<br />
Konfliktbewältigung vorgestellt. Dieser<br />
Teil ist vor allem für nicht juristisch vorgebildete<br />
Teilnehmende unerlässlich,<br />
richtet sich aber auch an Juristen, denen<br />
durch diese Darstellung e<strong>in</strong>e Reflexion<br />
ihrer bisherigen – vielfach unbe-<br />
12<br />
wussten – Arbeitsweise ermöglicht werden<br />
soll. Daneben würde e<strong>in</strong>e akademisch<br />
angelegte Ausbildung fehlgehen,<br />
wenn sie die Techniken der <strong>Mediation</strong><br />
isoliert, das heißt ohne Berücksichtigung<br />
der Gegensätze und notwendigen<br />
Verklammerungen mit dem traditionalen<br />
deutschen System und se<strong>in</strong>er gegenwärtigen<br />
Entwicklung erklärte.<br />
Durch die Anerkennung der <strong>Mediation</strong><br />
als alternative Konfliktbewältigung im<br />
Bereich der Jurisprudenz hat <strong>in</strong> der Anwaltschaft,<br />
aber auch <strong>in</strong> anderen beratenden<br />
Berufen die Bereitschaft zugenommen,<br />
<strong>Mediation</strong>sverfahren durchzuführen.<br />
Mit dieser Entwicklung s<strong>in</strong>d<br />
Chancen, aber auch Risiken für die ratsuchenden<br />
Konfliktparteien verbunden<br />
- Risiken, die auch <strong>in</strong> den Verantwor-<br />
tungsbereich des befassten Mediators<br />
fallen können. Deswegen muss der<br />
Mediator <strong>in</strong> die Lage versetzt werden,<br />
verantwortungsvoll entscheiden zu<br />
können, <strong>in</strong> welchen Fällen und Konflikten<br />
e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren überhaupt<br />
<strong>in</strong> Betracht kommt; bekanntlich<br />
ist es ja manchmal s<strong>in</strong>nvoller, den Weg<br />
des streitigen Verfahrens zu wählen.<br />
Aus diesem Grunde muss der Mittler<br />
über die grundlegenden Stärken und<br />
Schwächen beider Verfahrensarten <strong>in</strong>formiert<br />
se<strong>in</strong>, da er nur so im jeweiligen<br />
E<strong>in</strong>zelfall den erfolgversprechendsten<br />
Weg e<strong>in</strong>schlagen kann.
Fach II<br />
<strong>Mediation</strong> und<br />
menschliches Verhalten<br />
E<strong>in</strong>en zweiten großen Bereich des<br />
<strong>Mediation</strong>sstudiums bildet der E<strong>in</strong>blick<br />
<strong>in</strong> die Grundzüge des menschlichen Verhaltens.<br />
Wo dieses Grundwissen fehlt,<br />
bleiben Konfliktlösungen das Werk von<br />
Zufall und Intuition, alle<strong>in</strong> auf der<br />
Grundlage höchstpersönlicher Erfahrungen<br />
und Vorstellungen. Wer so vorgeht,<br />
neigt dazu, <strong>in</strong> der eigenen - zumeist der<br />
juristisch geprägten - Vorstellungswelt<br />
befangen zu bleiben. Gestörten Kommunikationssituationen,<br />
die außerhalb<br />
der eigenen Rout<strong>in</strong>e liegen, Signalen<br />
seelischer Verletzung und unerklärlichen<br />
Verhaltensmustern wird er möglicherweise<br />
nicht angemessen begegnen;<br />
Korrektive, die mit dem Bewusstwerden<br />
des eigenen Verhaltens e<strong>in</strong>hergehen,<br />
entfallen. Dies kann <strong>in</strong> der<br />
e<strong>in</strong>en oder anderen Situation zu Fehlern<br />
führen, die bei dem Wissen um die<br />
zugrunde liegenden menschlichen<br />
Handlungsweisen vermeidbar se<strong>in</strong><br />
könnten.<br />
Entsprechend behandelt Fach II des<br />
Grundstudiums <strong>Mediation</strong> die psychologischen<br />
und kommunikationswissenschaftlichen<br />
Grunde<strong>in</strong>sichten <strong>in</strong><br />
das menschliche Verhalten unter beson-<br />
derer Berücksichtigung des vermittelnden,<br />
nicht-therapeutischen Gesprächs<br />
und der Kommunikationsstörungen,<br />
die e<strong>in</strong>erseits Anlass für e<strong>in</strong>en mediationstauglichen<br />
Konflikt geben, andererseits<br />
aber auch zu Blockaden <strong>in</strong> der<br />
<strong>Mediation</strong>ssituation führen können.<br />
Den Teilnehmenden werden Werkzeuge<br />
an die Hand gegeben, die sie <strong>in</strong> bestimmten<br />
Situationen gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend<br />
e<strong>in</strong>setzen können und die der Beförderung<br />
e<strong>in</strong>er zielgerichteten Kommunikation<br />
dienlich s<strong>in</strong>d.<br />
Unverzichtbar <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
ist auch die Diskussion des - dem<br />
gesamten Verfahren zugrundeliegenden<br />
- Pr<strong>in</strong>zips der Selbstverantwortung der<br />
Konfliktparteien, das gleichsam die<br />
Triebfeder jeder erfolgreichen <strong>Mediation</strong><br />
darstellt.<br />
Fach III<br />
Rhetorik und<br />
Verhandlungstechniken<br />
Der dritte große Bereich, der zum Handwerkszeug<br />
e<strong>in</strong>es Mediators zählt, besteht<br />
aus Kenntnissen im Bereich der<br />
Rhetorik und des Verhandelns. Diese<br />
Kenntnisse braucht der Mediator weniger,<br />
um selbst gut zu verhandeln oder<br />
rhetorisch brillant zu agieren, als um<br />
Positionen und Interessen der Konflikt-<br />
parteien zu unterscheiden, ihre argumentativen<br />
Strategien zu durchschauen<br />
und die Streitenden aus ihrer Befangenheit<br />
<strong>in</strong> juristischen, anspruchsdef<strong>in</strong>ierenden<br />
Begrifflichkeiten zu befreien.<br />
Durch die Kenntnis der typischen<br />
Streitmittel kann der Konfliktverlauf im<br />
E<strong>in</strong>zelnen analysiert und diese E<strong>in</strong>sicht<br />
dazu verwendet werden, Machtgefällen<br />
oder positionellen Verhärtungen zu<br />
begegnen. So können etwa den Beteiligten<br />
ihre rhetorischen Waffen vor Augen<br />
geführt und dadurch dazu beigetragen<br />
werden, dass diese Mittel für<br />
beide Seiten entzaubert werden.<br />
Fach III des Grundstudiums setzt also auf<br />
die Idee, dass nur e<strong>in</strong>e realistische E<strong>in</strong>schätzung<br />
der Mechanismen des Streitens<br />
und Obsiegens den künftigen<br />
Mediator befähigt, se<strong>in</strong>er Funktion als<br />
Verhandlungshelfer gerecht zu werden<br />
und e<strong>in</strong> möglichst offenes und gerechtes<br />
Verfahren zu gewährleisten.<br />
13
II. Hauptstudium / 2. Semester<br />
14<br />
Zivilrecht I<br />
Trennung und Scheidung<br />
K<strong>in</strong>der- und Jugendrecht<br />
Erbkonflikte<br />
Zivilrecht II<br />
Konflikte zwischen Unternehmen<br />
Konflikte auf dem Bau<br />
Konflikte <strong>in</strong>nerhalb von Betrieben<br />
und Verbänden<br />
Im Hauptstudium werden die Studierenden<br />
<strong>in</strong> verschiedenen Schwerpunktgruppen<br />
<strong>in</strong> die besonderen, rechtlich<br />
spezifizierten Konstellationen möglicher<br />
<strong>Mediation</strong>sverfahren e<strong>in</strong>geführt.<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
E<strong>in</strong> Schwerpunkt im allgeme<strong>in</strong>en Teil des<br />
Hauptstudiums liegt auf dem sachgerechten<br />
Umgang mit Machtgefällen und<br />
der Technik teilnehmender Neutralität.<br />
Beide Grundsätze s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />
essentiell. Verletzt der<br />
Mediator die Regeln der teilnehmenden<br />
Neutralität oder verkennt er ungleich<br />
verteilte Machtgefälle, kann dies gravierende<br />
Folgen sowohl für das <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />
zwischen den Parteien als<br />
auch für den Mediator selbst haben.<br />
Zugleich sollen die mediationsspezifischen<br />
psychologischen Grundlagen der<br />
<strong>Mediation</strong> vertieft werden.<br />
Schwerpunktgruppen<br />
Nach dem allgeme<strong>in</strong>en Programm können<br />
sich die Studierenden aus vier<br />
Schwerpunktgruppen e<strong>in</strong> Wahlprogramm<br />
zusammenstellen, welches nahezu<br />
alle aktuellen <strong>Mediation</strong>sfelder <strong>in</strong><br />
der Bundesrepublik Deutschland ab-<br />
Anwendungsfelder für <strong>Mediation</strong><br />
Öffentliches Recht<br />
<strong>Mediation</strong> im öffentlichen Bereich<br />
Strafrecht<br />
Täter-Opfer-Ausgleich<br />
deckt. Dieses Programm soll die Studierenden<br />
auf künftige Arbeitsfelder vorbereiten<br />
und mit dem wissenschaftlichen<br />
H<strong>in</strong>tergrund und der Praktikererfahrung<br />
ausstatten, die notwendig<br />
s<strong>in</strong>d, um <strong>in</strong> diesen Bereichen Pionierarbeit<br />
leisten zu können.<br />
In der Fachgruppe Zivilrecht I wird e<strong>in</strong><br />
klassisches Feld der <strong>Mediation</strong>, nämlich<br />
<strong>Mediation</strong> im Scheidungsverfahren und<br />
im K<strong>in</strong>der- und Jugendrecht angeboten.<br />
H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong> Kurs <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> Erbschaftsangelegenheiten.<br />
Hier bilden die<br />
Emotionsbewältigungsstrategien sowie<br />
die familienpsychologischen Zusammenhänge<br />
e<strong>in</strong>en Schwerpunkt der Ausbildung.<br />
Den Schwerpunkt der Fachgruppe Zivilrecht<br />
II bildet die Wirtschaftsmediation,<br />
also die unterstützte Lösung von Konflikten<br />
zwischen und <strong>in</strong>nerhalb von Unternehmen<br />
und anderen professionellen<br />
Partnern ökonomischer Prozesse.<br />
Die Fachgruppe Öffentliches Recht<br />
behandelt mediative Prozesse <strong>in</strong>sbesondere<br />
zwischen Bürgern – auch größeren<br />
Gruppen – und den Vertretern staatlicher<br />
oder kommunaler Verwaltung.<br />
Hierbei ist e<strong>in</strong> Verständnis für politische,<br />
organisatorische, technische und rechtliche<br />
Zusammenhänge gefragt.<br />
Sonstiges<br />
Schulkonflikte<br />
Konflikte <strong>in</strong> der Politik<br />
Interkulturelle Streitigkeiten<br />
Im Strafrecht s<strong>in</strong>d die gesetzlichen Vorgaben<br />
für e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />
schon am weitesten gediehen. Vorschriften<br />
nach § 46a StGB zum Täter-<br />
Opfer-Ausgleich, <strong>in</strong>sbesondere auch im<br />
Jugendstrafrecht, geben dem Mediator<br />
bereits von Gesetzes wegen Gestaltungsraum.<br />
Entsprechend kann sich die<br />
Ausbildung auf die Vermittlung der auf<br />
diesem Gebiet bereits reichlichen Erfahrungen<br />
im bestehenden gesetzlichen<br />
Rahmen konzentrieren.<br />
Besonderheiten über die E<strong>in</strong>führung<br />
und Anwendung von <strong>Mediation</strong> an<br />
Schulen - <strong>in</strong>sbesondere im Verhältnis<br />
der Schüler zue<strong>in</strong>ander - können den<br />
Kursen über Schulmediation entnommen<br />
werden.
Fortbildung zum<br />
nationalen Master<br />
of <strong>Mediation</strong> (MM)<br />
Der Master of <strong>Mediation</strong> bietet e<strong>in</strong>e vertiefte<br />
wissenschaftliche Ausbildung auf<br />
dem Gebiet der <strong>Mediation</strong>. Künftige<br />
Mediator<strong>in</strong>nen und Mediatoren sollen die<br />
<strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären Fundamente der Methode<br />
kennen lernen und auf akademischem<br />
Niveau die Voraussetzungen und Wirkungen<br />
von <strong>Mediation</strong>sverfahren reflektieren.<br />
Zulassungsvoraussetzung<br />
■ abgeschlossenes Hochschul- oder<br />
Fachhochschulstudium<br />
Anmelde- und Bewerbungsfristen<br />
Die Bewerbung ist zum W<strong>in</strong>tersemester<br />
möglich bis zum 1. September.<br />
Studienbeg<strong>in</strong>n ist der 01.10.<br />
Zum Sommersemester ist die Bewerbung<br />
möglich bis zum 1. März.<br />
Studienbeg<strong>in</strong>n ist der 01.04.<br />
In jedem Semester steht nur e<strong>in</strong>e begrenzte<br />
Anzahl von 50 Plätzen zur Verfügung.<br />
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach<br />
dem zeitlichen E<strong>in</strong>gang der Anträge. Für alle<br />
Term<strong>in</strong>e gilt das Datum des Poststempels.<br />
Studiendauer<br />
Die Studiendauer beträgt drei Semester.<br />
Fortbildung zum<br />
European Master<br />
<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> (EMM)<br />
Das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />
an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> ist<br />
<strong>in</strong>tegraler Bestandteil e<strong>in</strong>es europäischen<br />
Masterprogramms.<br />
Nach dem Hauptstudium besteht die<br />
Möglichkeit, am Universitäts<strong>in</strong>stitut<br />
Kurt Bösch - IKB - <strong>in</strong> Sion (CH) an dem<br />
<strong>in</strong>ternationalen Studiengang „European<br />
Master <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>” teilzunehmen.<br />
Das IKB kooperiert mit Universitäten<br />
aus Spanien, England, Frankreich, Belgien<br />
und der Schweiz, die das Fach <strong>Mediation</strong><br />
anbieten.<br />
Nach erfolgreichem Abschluss erwerben<br />
die Studierenden den Grad e<strong>in</strong>es<br />
European Master <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> (EMM).<br />
Weitere Informationen:<br />
<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Lehrstuhl Prof. Dr. Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />
58084 <strong>Hagen</strong><br />
Tel.: 0 23 31 / 9 87 - 28 78 und 9 87 - 42 59<br />
Fax: 0 23 31 / 9 87 - 3 95<br />
LG.vonSchlieffen@fernuni-hagen.de<br />
www.fernuni-hagen.de/OERV/mediation/<br />
15
Die meist gestellten Fragen zum Studium<br />
Wann erhalte ich<br />
die Lehrmaterialien?<br />
Der Versand für die Kurse des Grundstudiums<br />
beg<strong>in</strong>nt Anfang Oktober<br />
bzw. Anfang April. Von da an erhalten<br />
Sie ca. im 4-Wochen-Rhythmus jeweils<br />
Blöcke von bis zu 7 Skripten à durchschnittlich<br />
80 Seiten.<br />
Was soll ich mit den<br />
Lehrmaterialien anfangen?<br />
Die Lehrmaterialien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Eigenverantwortung<br />
durchzuarbeiten. Wir empfehlen<br />
die im Curriculum vorgegebene Reihenfolge.<br />
Enthält der Kurs Übungen,<br />
sollten diese tatsächlich durchgeführt<br />
werden - es verstärkt den Lerneffekt. Die<br />
Wiederholungs- oder Verständnisfragen<br />
(“Revision”) dienen der Leistungskontrolle<br />
und sollten deshalb ebenfalls sorgfältig<br />
beantwortet werden. Dies hilft<br />
auch bei der Beantwortung der Fragen<br />
der E<strong>in</strong>sendearbeiten und der Abschlussprüfung!<br />
Was s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>sendearbeiten?<br />
Die E<strong>in</strong>sendearbeiten dienen der Selbstkontrolle<br />
und s<strong>in</strong>d gem. § 5 Abs. 10<br />
zugleich Prüfungsleistung. Sie gehen zu<br />
20% <strong>in</strong> das Ergebnis der Abschlussprüfung<br />
e<strong>in</strong>.<br />
16<br />
Die drei E<strong>in</strong>sendearbeiten werden mit<br />
den letzten Kursen des jeweiligen Fachs<br />
(Fach I: <strong>Mediation</strong> und Rechtskultur,<br />
Fach II: <strong>Mediation</strong> und menschliches<br />
Verhalten und Fach III: Verhandlungstechniken)<br />
versandt und müssen zum<br />
auf dem jeweiligen Deckblatt angegebenen<br />
Term<strong>in</strong> (Datum des Poststempels)<br />
beantwortet und an uns zurückgeschickt<br />
werden. E<strong>in</strong>e Verlängerung der<br />
Bearbeitungsfrist ist nicht möglich, da<br />
die E<strong>in</strong>sendearbeiten unmittelbar im<br />
Anschluss an den Abgabeterm<strong>in</strong> korrigiert<br />
und den Studierenden noch vor<br />
Abgabe der nächsten E<strong>in</strong>sendearbeit benotet<br />
zurückgesandt werden. Die Zeitspanne<br />
hierfür beträgt <strong>in</strong>sgesamt ca. 3<br />
Wochen.<br />
Der Umfang der E<strong>in</strong>sendearbeiten darf<br />
bei e<strong>in</strong>er Schriftgröße von 12 pt, e<strong>in</strong>em<br />
Abstand von 1 1/2 Zeilen und e<strong>in</strong>em<br />
Seitenrand von 6 cm zwanzig masch<strong>in</strong>engeschriebene<br />
DIN-A-4 -Seiten nicht<br />
übersteigen.<br />
Sollte e<strong>in</strong>e der E<strong>in</strong>sendearbeiten nicht<br />
bestanden worden se<strong>in</strong>, erhält der Studierende<br />
mit der Rückgabe der dritten<br />
E<strong>in</strong>sendearbeit die Möglichkeit zur Wiederholung<br />
durch e<strong>in</strong>e Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe.<br />
Besteht der Studierende<br />
weniger als zwei der E<strong>in</strong>sendearbeiten,<br />
muss er die nicht bestande-<br />
nen Fächer des Grundstudiums im darauf<br />
folgenden Semester gegen Zahlung<br />
von je 100,- € wiederholen.<br />
Wie verlaufen die<br />
Präsenzveranstaltungen?<br />
Sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium<br />
s<strong>in</strong>d zwei dreitägige Präsenzveranstaltungen<br />
zu absolvieren. Die Präsenzen<br />
f<strong>in</strong>den immer von Donnerstagabend<br />
(Anreise und geme<strong>in</strong>sames<br />
Abendessen) bis Sonntagspätnachmittag<br />
statt. Die Teilnahme an allen<br />
Präsenzsem<strong>in</strong>aren <strong>in</strong> voller Länge ist<br />
Pflicht! Versäumt e<strong>in</strong> Teilnehmer e<strong>in</strong>en<br />
Teil des Sem<strong>in</strong>ars, muss er - soweit möglich<br />
- auf zusätzliche eigene Kosten e<strong>in</strong><br />
Ersatzsem<strong>in</strong>ar besuchen. Die Zulassung<br />
zum Hauptstudium bzw. zur Abschlussprüfung<br />
erfolgt grundsätzlich erst nach<br />
dem Besuch aller vorgeschriebenen Präsenzen.<br />
Grundsätzlich können die Studierenden<br />
zu Semesterbeg<strong>in</strong>n zwischen verschiedenen<br />
Term<strong>in</strong>en, Orten und Referenten<br />
wählen. Wenn e<strong>in</strong>e Veranstaltung<br />
ausgebucht ist, erfolgt e<strong>in</strong>e Zuteilung<br />
durch die Zeugma - unserem externen<br />
Veranstalter der Präsenzen - zu e<strong>in</strong>er anderen<br />
Gruppe möglichst gemäß der<br />
mitgeteilten zweiten Präferenz. Die Plät-
ze werden <strong>in</strong> der Reihenfolge des E<strong>in</strong>gangs<br />
der Anmeldungen vergeben; e<strong>in</strong><br />
Anspruch auf Teilnahme an e<strong>in</strong>er bestimmten<br />
Präsenz besteht nicht. Nähere<br />
Informationen zu den Präsenzen f<strong>in</strong>den<br />
Sie auf den Internetseiten der Zeugma<br />
unter: http://www.zeugma.de<br />
Wie komme ich an die im<br />
Hauptstudium zu dokumentierenden<br />
Fälle / Praktika?<br />
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung<br />
ist es erforderlich, neben den<br />
praxisorientierten Präsenzsem<strong>in</strong>aren<br />
eigene praktische <strong>Mediation</strong>serfahrungen<br />
zu sammeln. Diese Erfahrungen<br />
müssen <strong>in</strong> zwei Fällen dokumentiert<br />
und bis zum 14. Juli (Hauptstudium im<br />
SS) bzw. 10. Januar (Hauptstudium im<br />
WS) e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />
Dabei können die Dokumentationen aus<br />
allen denkbaren (<strong>Mediation</strong>s-) Bereichen<br />
stammen. Insbesondere ist ke<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dung<br />
an die Wahlfachgruppen gegeben.<br />
Das bedeutet, dass sich der Studierende<br />
zwar für die Wahlfachgruppe<br />
Zivilrecht II entscheiden kann - demnach<br />
auch die Präsenzveranstaltungen dieser<br />
Wahlfachgruppe besucht -, aber zulässigerweise<br />
Dokumentationen im Be-<br />
reich des Täter-Opfer-Ausgleichs anfertigt<br />
und zur Prüfung e<strong>in</strong>reicht.<br />
Durch eigenverantwortliches Mediieren<br />
können Sie am besten prüfen, ob Sie<br />
bereits alle erforderlichen Fähigkeiten<br />
besitzen, um nach Ihrem Studienabschluss<br />
den Sprung <strong>in</strong> den Beruf zu wagen.<br />
Nicht zuletzt können Sie auch feststellen,<br />
wie es um Ihre flankierenden<br />
Talente steht: Organisation und Akquisition<br />
von Fällen. E<strong>in</strong> Mediator, der sich<br />
<strong>in</strong> der Praxis bewähren will, muss auch<br />
<strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, Klienten zu f<strong>in</strong>den und<br />
von der <strong>Mediation</strong> zu überzeugen. Verlangen<br />
Sie also nicht von uns, dass wir<br />
Ihnen Fälle präsentieren, sondern lassen<br />
Sie Ihren Spürs<strong>in</strong>n für Konflikte <strong>in</strong> Ihrer<br />
Umgebung spielen! Dabei genügen<br />
auch Darstellungen von Verhandlungen,<br />
die ke<strong>in</strong>e lehrbuchmäßigen <strong>Mediation</strong>en<br />
s<strong>in</strong>d, sondern lediglich mediative Elemente<br />
enthalten. In diesem Fall muss allerd<strong>in</strong>gs<br />
deutlich gemacht werden, an<br />
welchen Stellen das Verfahren von herkömmlichen<br />
<strong>Mediation</strong>en abweicht.<br />
Als Leitfaden für e<strong>in</strong>e mögliche Gliederung<br />
der Dokumentation erhalten die<br />
Studierenden e<strong>in</strong>en von uns erarbeiteten<br />
Fragebogen, der auf Anfrage auch<br />
per e-mail zugesandt werden kann.<br />
Wie läuft die<br />
mündliche Prüfung ab?<br />
Die mündlichen Prüfungen f<strong>in</strong>den jeweils<br />
zum Ende des Hauptstudiums<br />
(September bis Dezember und März bis<br />
Mai) statt. Die Prüfungsgruppen - bestehend<br />
aus maximal 5 Personen - werden<br />
jeweils aus e<strong>in</strong>er Schwerpunktgruppe<br />
zusammengestellt. Die Prüfungen<br />
werden vom Prüfungsausschuss<br />
abgenommen, der aus zwei Prüfern besteht,<br />
die vom geschäftsführenden Prüfungsausschuss<br />
bestellt worden s<strong>in</strong>d.<br />
Jeder Prüfl<strong>in</strong>g hält e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelvortrag<br />
über e<strong>in</strong>e se<strong>in</strong>er dokumentierten Media-tionen.<br />
Der Prüfungsausschuss hat<br />
diese aus den zwei e<strong>in</strong>gereichten Fällen<br />
ausgewählt. Bewertet wird nur der<br />
im mündlichen Vortrag behandelte Fall.<br />
Im Anschluss an die mündliche Darstellung<br />
erfolgt e<strong>in</strong>e Diskussion des Falles<br />
<strong>in</strong> der Gruppe, <strong>in</strong> die auch theoretische<br />
Inhalte des Studienprogramms e<strong>in</strong>bezogen<br />
werden (Prüfungsgespräch).<br />
Die Note der mündlichen Prüfung bildet<br />
sich aus dem Vortrag und dem anschließenden<br />
Prüfungsgespräch. Sie<br />
geht gem. § 5 Abs. 10 zu 80% <strong>in</strong> die<br />
Abschlussnote e<strong>in</strong><br />
17
Anmeldung und Zulassung<br />
Voraussetzungen für die Zulassung<br />
Voraussetzung für die Zulassung zum<br />
Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong> ist<br />
■ e<strong>in</strong> abgeschlossenes Hochschulstudium<br />
■ oder der Nachweis e<strong>in</strong>er abgeschlossenen<br />
Berufsausbildung mit e<strong>in</strong>em wesentlichen Bezug zur<br />
Streitschlichtung oder konsensualen Konfliktbewältigung<br />
und e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige berufliche Erfahrung<br />
<strong>in</strong> diesem Bereich.<br />
Die Zulassung kann mit beiliegendem Zulassungsantrag<br />
jederzeit beantragt werden.<br />
Zulassungsterm<strong>in</strong>e<br />
jeweils für maximal 150 Studierende<br />
im Sommersemester bis zum 01. März<br />
und im W<strong>in</strong>tersemester bis zum 01. September<br />
(Datum des Poststempels).<br />
Die Zulassung erfolgt nach zeitlichem E<strong>in</strong>gang<br />
der Anmeldungen.<br />
Teilnehmende erhalten gemäß § 2 Zulassungs- und<br />
E<strong>in</strong>schreibungsordnung für die <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
den Status als besondere/r Weiterbildungsstudierende.<br />
Gebühren / Kosten<br />
Die Kosten für das Weiterbildungsstudium betragen<br />
derzeit für das erste Semester <strong>in</strong>sgesamt 2.085,- Euro,<br />
für das zweite Semester <strong>in</strong>sgesamt 2.815,- Euro.<br />
Davon s<strong>in</strong>d im ersten Semester 785,- Euro, im zweiten<br />
Semester 1.035,- Euro an die <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong><br />
zu zahlen. Über diese Gebühren erhalten Sie zum<br />
Anfang des Semesters e<strong>in</strong>en Gebührenbescheid.<br />
Die Kosten für die Präsenzveranstaltungen<br />
<strong>in</strong> Höhe von 1.300,- Euro für das erste und 1.780,- Euro<br />
für das zweite Semester werden gesondert von<br />
dem FIRM e<strong>in</strong>gezogen.<br />
Evtl. anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten<br />
werden von diesen Kosten nicht erfasst.<br />
18<br />
„... Für die Anzahl der Stunden, der aufgebotenen<br />
Referenten (viele Hochschulprofessoren<br />
aus dem öffentlichen Dienst) und die<br />
vielfältigen Wahlmöglichkeiten nach dem<br />
Grundstudium bietet dieser universitäre<br />
Anbieter e<strong>in</strong> im Vergleich zu anderen<br />
Anbietern attraktives Angebot.”<br />
Dr. A. Rupp,<br />
Ausbildungsangebote der Familienmediation<br />
im Vergleich, im Ersche<strong>in</strong>en<br />
Ermäßigung der Gebühren gem. § 4 Abs. 4<br />
der Gebührensatzung der <strong>FernUniversität</strong><br />
Ausschließlich Referendar/<strong>in</strong>nen und Berufsanfänger/<strong>in</strong>nen<br />
im ersten Jahr nach dem universitären oder staatlichen Abschluss<br />
werden als bedürftig e<strong>in</strong>gestuft und erhalten deshalb<br />
e<strong>in</strong>e Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren.<br />
Die vorgenannten Ermäßigungsregelungen müssen zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung (Poste<strong>in</strong>gang) vorliegen.<br />
Diese Studierenden zahlen<br />
im 1. Semester<br />
■ Gebühren an die <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> Höhe von 503,- Euro<br />
■ Betrag an das FIRM <strong>in</strong> Höhe von 1.061,- Euro,<br />
im 2. Semester<br />
■ Gebühren an die <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> Höhe von 760,- Euro<br />
■ Betrag an das FIRM <strong>in</strong> Höhe von 1.350,- Euro.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien<br />
ist nicht vorgesehen.<br />
Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung<br />
der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis<br />
des 1. oder 2. Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses)<br />
mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Nutzen Sie<br />
dafür bitte das Formular auf der Rückseite des Zulassungsantrages.<br />
E<strong>in</strong> nachträglich e<strong>in</strong>gereichter Antrag auf Ermäßigung<br />
kann nicht berücksichtigt werden.<br />
Was muss ich tun, um zugelassen zu werden?<br />
Schicken Sie den komplett ausgefüllten Zulassungsantrag -<br />
Sie f<strong>in</strong>den ihn ganz am Ende dieser Broschüre - mit den entsprechenden<br />
Qualifikationsnachweisen (z.B. Diplomzeugnis,<br />
Examenszeugnis) bitte an<br />
<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Studierendensekretariat<br />
Doris Janßen<br />
58084 <strong>Hagen</strong><br />
Zurückziehung des Antrages<br />
Die Teilnahmegebühr für das Weiterbildende Studium entsteht<br />
und wird fällig mit der Antragstellung (§ 8 Abs. 1 und<br />
2 der Gebührensatzung der <strong>FernUniversität</strong>).<br />
E<strong>in</strong>e Rückziehung des Antrags ist nur bis zur endgültigen<br />
Zulassung (d.h. bis zur Zusendung des Zulassungbescheides)<br />
gebührenfrei möglich. E<strong>in</strong> Rücktritt von der Anmeldung nach<br />
erfolgter Zulassung oder die Rücksendung von Studienbriefen<br />
entb<strong>in</strong>det Sie nicht von der Zahlung der fällig<br />
gewordenen Gebühr.<br />
Rückmeldung<br />
Die Rückmeldung zum 2. Semester erfolgt mit e<strong>in</strong>em Rückmeldeformular,<br />
das den Studierenden unaufgefordert zugeschickt<br />
wird. Die Voraussetzung für die Rückmeldung zum Hauptstudium<br />
ist das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium.
Studien- und Prüfungsordnung für<br />
das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />
an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
vom 26.05.2006<br />
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und der § 90 Abs. 1, § 94 Abs. 1<br />
des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen (Hochschulgesetz - HG) <strong>in</strong> der Fassung des Gesetzes<br />
zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen<br />
(Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz) – HRWG – vom<br />
30.11.2004 (GV.NRW S. 752) hat der Fachbereich Rechtswissenschaft<br />
der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> die folgende Studien-<br />
und Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium<br />
<strong>Mediation</strong> als Satzung erlassen:<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
§ 1 Ziele und Inhalte des Studiums<br />
§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium<br />
§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Studiums<br />
§ 4 Präsenzveranstaltungen<br />
§ 5 Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen<br />
§ 6 Wiederholen von Prüfungen<br />
§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise<br />
und Prüfungsleistungen<br />
§ 8 Prüfungskommission<br />
§ 9 Geschäftsführender Prüfungsausschuss<br />
§ 10 Anerkennung von Studienleistungen und<br />
Wiederaufnahme des Studiums<br />
§ 11 Zertifikat<br />
§ 12 Zeugnis<br />
§ 13 Angebot weiterer Vertiefungs- und<br />
Fortbildungssem<strong>in</strong>are<br />
§ 14 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung<br />
§ 1 Ziele und Inhalte des Studiums<br />
Das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong> vermittelt das wissenschaftliche<br />
Fundament und die praktischen Grundlagen<br />
der <strong>Mediation</strong>. Es versteht sich als Beitrag zu e<strong>in</strong>er selbstverantwortlichen<br />
Konfliktbehandlung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es freiheitlichen<br />
demokratischen Rechtsstaats. Zum Studienziel<br />
gehört, neben den speziellen Rechtskenntnissen über die<br />
e<strong>in</strong> Mediator bzw. e<strong>in</strong>e Mediator<strong>in</strong> verfügen muss, die E<strong>in</strong>sicht<br />
<strong>in</strong> die psychologischen und kommunikationstheoretischen<br />
Zusammenhänge der Konfliktbewältigung.<br />
§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium<br />
(1) Zugelassen werden Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber mit<br />
e<strong>in</strong>em abgeschlossenen Hochschulstudium, <strong>in</strong>sbesondere<br />
der Rechtswissenschaft.<br />
(2) Außerdem können Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber zugelassen<br />
werden, die über e<strong>in</strong>e abgeschlossene Berufsausbildung<br />
mit e<strong>in</strong>em wesentlichen Bezug zur Streitschlichtung<br />
oder kosensualen Konfliktbewältigung verfügen.<br />
(3) Für die Teilnahme am Weiterbildenden Studium s<strong>in</strong>d Gebühren<br />
zu entrichten, die gesondert festgelegt werden.<br />
§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Studiums<br />
(1) Das Studium umfasst Fernstudienphasen und Präsenzphasen.<br />
Es gliedert sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Grundstudium und e<strong>in</strong><br />
Hauptstudium. Das Grundstudium und das Hauptstudium<br />
dauern jeweils e<strong>in</strong> Semester. Im Grundstudium<br />
muss der Teilnehmende m<strong>in</strong>destens 14 Semesterwochenstunden<br />
Fernunterricht belegen, im Hauptstudium<br />
m<strong>in</strong>destens 8 Semesterwochenstunden.<br />
(2) Das Studium umfasst im Grundstudium folgende<br />
Pflichtfächer:<br />
1. Fernstudium<br />
Fach I <strong>Mediation</strong> und Rechtskultur<br />
Fach II <strong>Mediation</strong> und menschliches Verhalten<br />
Fach III Verhandlungstechniken<br />
2. Präsenzsem<strong>in</strong>are<br />
Im Grundstudium ist die Teilnahme an m<strong>in</strong>destens zwei<br />
e<strong>in</strong>führenden Präsenzsem<strong>in</strong>aren Pflicht.<br />
(3) Das Studium umfasst im Hauptstudium folgende<br />
E<strong>in</strong>heiten:<br />
1. Fernstudium<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil (Pflichtprogramm)<br />
Schwerpunktgruppen (Wahlpflichtprogramm)<br />
Fachgruppe Zivilrecht I<br />
Fachgruppe Zivilrecht II<br />
Fachgruppe Öffentliches Recht<br />
Fachgruppe Strafrecht<br />
19
2. Übungen<br />
Im Hauptstudium müssen Übungen absolviert werden.<br />
E<strong>in</strong>e Übung dauert drei Tage. Die Teilnahme an zwei Übungen<br />
<strong>in</strong> der für die Abschlussprüfung gewählten Schwerpunktgruppe<br />
ist Pflicht.<br />
3. Praktikum<br />
Die Teilnehmer und Teilnehmer<strong>in</strong>nen müssen Erfahrungen<br />
im Bereich der Konfliktbehandlung sammeln. Zum<br />
Nachweis dieser Erfahrungen muss jede bzw. jeder Teilnehmende<br />
eigene Erfahrungen als E<strong>in</strong>zel- oder als Co-<br />
Mediator bzw. E<strong>in</strong>zel- oder Co-Mediator<strong>in</strong> <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />
zwei Fällen konsensualer Konfliktbewältigung dokumentieren.<br />
§ 4 Präsenzveranstaltungen<br />
(1) Bei den Präsenzveranstaltungen des Grundstudiums werden<br />
die Studierenden <strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>geführt. E<strong>in</strong>e<br />
Präsenzveranstaltung im Grundstudium dauert i.d.R. drei<br />
Tage. Die Übungen im Hauptstudium vertiefen die praktischen<br />
Fertigkeiten der jeweils gewählten Fachgruppe.<br />
E<strong>in</strong>e Übung im Hauptstudium dauert i.d.R. drei Tage. Bei<br />
allen Präsenzveranstaltungen werden pro Tag m<strong>in</strong>destens<br />
8 Zeitstunden abgehalten.<br />
(2) Im Grund- und Hauptstudium können die Studierenden<br />
neben den Pflichtveranstaltungen auch weitere Sem<strong>in</strong>are<br />
bzw. Übungen durchlaufen.<br />
(3) Für die aktive Teilnahme an e<strong>in</strong>em Präsenzsem<strong>in</strong>ar im<br />
Grundstudium, sowie für die aktive Teilnahme an e<strong>in</strong>er<br />
Übung im Hauptstudium <strong>in</strong> jeweils voller Länge wird e<strong>in</strong><br />
Teilnahmesche<strong>in</strong> ausgestellt. Werden Teile e<strong>in</strong>er Präsenzveranstaltung<br />
versäumt, s<strong>in</strong>d die versäumten Zeiten nachzuholen.<br />
Bei Versäumnis von mehr als 20 % der Gesamtdauer<br />
e<strong>in</strong>es Sem<strong>in</strong>ars oder e<strong>in</strong>er Übung ist diese/s ganz<br />
zu wiederholen.<br />
20<br />
§ 5 Leistungsnachweise und<br />
Prüfungsleistungen<br />
(1) Leistungsnachweise werden durch die erfolgreiche Bearbeitung<br />
von E<strong>in</strong>sendeaufgaben sowie durch Teilnahmesche<strong>in</strong>e<br />
erbracht.<br />
(2) Im Grundstudium muss jede/r Teilnehmende <strong>in</strong> jedem<br />
Fach e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sendeaufgabe erfolgreich bestehen. Außerdem<br />
muss jede/r Teilnehmende an den beiden Präsenzsem<strong>in</strong>aren<br />
aktiv <strong>in</strong> voller Länge teilgenommen haben.<br />
Wenn e<strong>in</strong> Studierender/e<strong>in</strong>e Studierende e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />
nicht besteht, so kann er/sie an der Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />
teilnehmen. Die Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />
ersetzt die nicht bestandene E<strong>in</strong>sendeaufgabe.<br />
(3) Werden weniger als zwei E<strong>in</strong>sendeaufgaben im Grundstudium<br />
bestanden oder bestehen die Studierenden auch<br />
die Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe nicht, so müssen die<br />
Studierenden das Grundstudium wiederholen. Über die<br />
Anerkennung bereits erbrachter Leistungsnachweise entscheidet<br />
der geschäftsführende Prüfungsausschuss.<br />
(4) Aus der Summe der Punkte der bestandenen E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />
wird die Durchschnittspunktzahl ermittelt. Diese<br />
geht zu 20 % <strong>in</strong> die Gesamtnote e<strong>in</strong>.<br />
(5) Zum Hauptstudium wird nur zugelassen, wer das Grundstudium<br />
erfolgreich abgeschlossen hat. Im Hauptstudium<br />
müssen die Teilnehmenden den allgeme<strong>in</strong>en Teil und <strong>in</strong><br />
den Schwerpunktgruppen m<strong>in</strong>destens 5 Semesterwochenstunden<br />
Fernunterricht belegen, sowie m<strong>in</strong>destens<br />
zwei Übungen <strong>in</strong> ihrer Schwerpunktgruppe absolvieren.<br />
(6) Zugelassen für die Abschlussprüfung wird, wer das<br />
Grundstudium erfolgreich abgeschlossen hat, m<strong>in</strong>destens<br />
8 Semesterwochenstunden im Hauptstudium belegt<br />
hat und die erfolgreiche Teilnahme an m<strong>in</strong>destens<br />
zwei Übungen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Schwerpunktgruppe im Hauptstudium<br />
nachweist. Daneben müssen die Teilnehmenden<br />
als Mediatoren bzw. Mediator<strong>in</strong>nen Erfahrungen<br />
gesammelt haben (§ 3 Abs. 3 Ziffer 3). Diese Erfahrungen<br />
müssen <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens zwei Fällen dokumentiert se<strong>in</strong>.<br />
Über die Anerkennung entscheidet der geschäftsführende<br />
Prüfungsausschuss.
(7) Die Abschlussprüfung besteht aus der mündlichen Präsentation<br />
e<strong>in</strong>es dokumentierten <strong>Mediation</strong>sfalles (Vortrag)<br />
und e<strong>in</strong>er daran anschließenden mündlichen Prüfung<br />
(Prüfungsgespräch).<br />
(8) Bei der Abschlussprüfung beträgt die Dauer der mündlichen<br />
Präsentation e<strong>in</strong>es dokumentierten Falles (Vortrag)<br />
je Teilnehmenden 10 - 15 M<strong>in</strong>uten. Die mündliche Prüfung<br />
(das Prüfungsgespräch) besteht <strong>in</strong>sbesondere aus<br />
Fragen zum Vortrag, zu den beiden Dokumentationen<br />
und zum Wahlfach; sie dauert m<strong>in</strong>destens 10, höchstens<br />
20 M<strong>in</strong>uten.<br />
Die mündliche Prüfung kann als Gruppenprüfung mit<br />
maximal fünf Prüfl<strong>in</strong>gen durchgeführt werden. Das Nähere<br />
bestimmt die Prüfungskommission.<br />
(9) Für das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung werden<br />
der Vortrag e<strong>in</strong>es <strong>Mediation</strong>sfalles, sowie die mündliche<br />
Prüfung jeweils gleich gewichtet.<br />
(10)Die Prüfungsgesamtnote errechnet sich aus der Durch<br />
schnittspunktzahl der bestandenen E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />
(Abs. 4) und der Punkte der mündlichen Abschlussprüfung.<br />
Die Durchschnittspunktzahl der E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />
wird mit <strong>in</strong>sgesamt 20 %, die Punktzahl der mündlichen<br />
Abschlussprüfung mit 80 % gewichtet.<br />
§ 6 Wiederholen von Prüfungen<br />
(1) Die E<strong>in</strong>sendeaufgaben im Grundstudium können im<br />
nächsten Semester e<strong>in</strong>mal wiederholt werden.<br />
(2) Ist das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schlechter<br />
als ausreichend, so kann die Ab-schlussprüfung <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres zweimal wiederholt werden.<br />
§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise<br />
und Prüfungsleistungen<br />
(1) In allen E<strong>in</strong>sendeaufgaben sowie mündlichen Prüfungen<br />
können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die<br />
Bewertung erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />
95-100 Punkte = 1,0 (sehr gut)<br />
90-94 Punkte = 1,3 (sehr gut)<br />
e<strong>in</strong>e hervorragende Leistung<br />
85-89 Punkte = 1,7 (gut)<br />
80-84 Punkte = 2,0 (gut)<br />
75-79 Punkte = 2,3 (gut)<br />
e<strong>in</strong>e Leistung, die erheblich über den<br />
durchschnittlichen Anforderungen liegt<br />
70-74 Punkte = 2,7 (befriedigend)<br />
65-69 Punkte = 3,0 (befriedigend)<br />
60-64 Punkte = 3,3 (befriedigend)<br />
e<strong>in</strong>e Leistung, die den durchschnittlichen<br />
Anforderungen entspricht<br />
55-59 Punkte = 3,7 (ausreichend)<br />
50-54 Punkte = 4,0 (ausreichend)<br />
e<strong>in</strong>e Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den<br />
Anforderungen entspricht<br />
bis 49 Punkte = 5,0 (nicht ausreichend)<br />
e<strong>in</strong>e Leistung, die wegen erheblicher Mängel den<br />
Anforderungen nicht mehr entspricht.<br />
(2) Die Notenvergabe anhand der ECTS-Bewertungsskala<br />
wird vorgesehen.<br />
21
§ 8 Prüfungskommission<br />
(1) Die Prüfungskommission wird auf Vorschlag der wissenschaftlichen<br />
Leiter<strong>in</strong> oder des wissenschaftlichen Leiters<br />
auf die Dauer von zwei Jahren vom Fachbereich gewählt.<br />
Die Prüfungskommission besteht aus acht Mitgliedern.<br />
Davon stellt die <strong>FernUniversität</strong> m<strong>in</strong>destens vier Mitglieder.<br />
Als weitere Mitglieder können auch externe Experten/<br />
Expert<strong>in</strong>nen aus dem Bereich der <strong>Mediation</strong> gewählt<br />
werden. Der/die Vorsitzende der Prüfungskommission ist<br />
der wissenschaftliche Leiter/ die wissenschaftliche Leiter<strong>in</strong><br />
des Weiterbildungsstudiums <strong>Mediation</strong>. Er/ sie trägt<br />
den Titel e<strong>in</strong>es wissenschaftlichen Direktors/ e<strong>in</strong>er wissenschaftlichen<br />
Direktor<strong>in</strong>. Die Prüfungskommission gibt<br />
sich e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung.<br />
(2) Die Prüfungskommission wählt e<strong>in</strong>en Geschäftsführenden<br />
Prüfungsausschuss und den Geschäftsführenden<br />
Leiter/ die Geschäftsführende Leiter<strong>in</strong> des Studiums sowie<br />
se<strong>in</strong>en/ ihren Stellvertreter oder Stellvertreter<strong>in</strong>. Der<br />
Geschäftsführende Leiter/ die Geschäftsführende Leiter<strong>in</strong><br />
führt den Titel Geschäftsführender Direktor/ Geschäftsführende<br />
Direktor<strong>in</strong>.<br />
(3) Die Prüfungskommission ist für die Organisation und<br />
Durchführung der E<strong>in</strong>sendearbeiten und der mündlichen<br />
Abschlussprüfungen verantwortlich. Sie achtet darauf,<br />
dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung<br />
e<strong>in</strong>gehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße<br />
Durchführung der Prüfungen. Zur Steuerung des<br />
weiterbildenden Studiums und zur Regelung des<br />
Prüfungsablaufs und der Auswahl der Prüfenden erlässt<br />
sie Richtl<strong>in</strong>ien. Sie ist <strong>in</strong>sbesondere zuständig für die<br />
Entscheidung über Widersprüche gegen <strong>in</strong> Prüfungsverfahren<br />
getroffene Entscheidungen. Die Prüfungskommission<br />
gibt Anregungen zur Reform der Studien- und<br />
Prüfungsordnung und der Studienpläne. Sie kann die<br />
Erledigung ihrer Aufgaben auf die Vorsitzende/ den<br />
Vorsitzenden über-tragen.<br />
(4) Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn neben<br />
dem Vorsitz m<strong>in</strong>destens drei weitere Mitglieder anwesend<br />
s<strong>in</strong>d. Sie beschließt mit der Mehrheit der anwesenden<br />
Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />
Stimme der oder des Vorsitzenden.<br />
22<br />
(5) Die Mitglieder der Prüfungskommission haben das Recht,<br />
an der Abnahme von Prüfungen als Gäste teilzunehmen.<br />
(6) Die Sitzungen der Prüfungskommission s<strong>in</strong>d nicht öffentlich.<br />
Ihre Mitglieder unterliegen der Amtsverschwiegenheit.<br />
Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst<br />
stehen, s<strong>in</strong>d sie durch die oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission<br />
zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />
§ 9 Geschäftsführender Prüfungsausschuss<br />
(1) Dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss gehören<br />
drei von der Prüfungskommission gem. § 8 Abs. 2 gewählte<br />
Mitglieder an, darunter müssen der wissenschaftliche<br />
Direktor/ die wissenschaftliche Direktor<strong>in</strong> des<br />
Weiterbildungsstudiums und der geschäftsführende Direktor/<br />
die geschäftsführende Direktor<strong>in</strong> des Studiums<br />
se<strong>in</strong>. Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss wählt<br />
aus se<strong>in</strong>er Mitte e<strong>in</strong>en Vorsitzenden/ e<strong>in</strong>e Vorsitzende.<br />
(2) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss garantiert<br />
e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Durchführung des Studienbetriebes.<br />
Er handelt entsprechend der Richtl<strong>in</strong>ien der<br />
Prüfungskommission und legt ihr jährlich e<strong>in</strong>en Rechenschaftsbericht<br />
über se<strong>in</strong>e Arbeit vor.<br />
(3) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss entscheidet<br />
über die Studienzulassungen nach § 2, die Anrechnung<br />
von Studienleistungen nach § 10, setzt die Term<strong>in</strong>e für<br />
die mündlichen Prüfungen fest und beaufsichtigt die<br />
Erstellung und Korrektur der E<strong>in</strong>sendearbeiten. S<strong>in</strong>d Studierende<br />
mit e<strong>in</strong>er Entscheidung des Geschäftsführenden<br />
Prüfungsausschusses nicht e<strong>in</strong>verstanden, können<br />
sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats e<strong>in</strong>e Entscheidung durch die<br />
Prüfungskommission verlangen.<br />
(4) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss stellt die Prüfungsausschüsse<br />
für die mündliche Abschlussprüfung<br />
nach den Richtl<strong>in</strong>ien der Prüfungskommission zusammen.
§ 10 Anerkennung von Studienleistungen und<br />
Wiederaufnahme des Studiums<br />
(1) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss kann den Studierenden<br />
beim Nachweis gleichwertiger Leistungen die<br />
Teilnahme an den E<strong>in</strong>sendearbeiten sowie Teile des<br />
Präsenzstudiums erlassen. Die Teilnehmenden erhalten<br />
hierüber e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung. Die Studiengebühren s<strong>in</strong>d<br />
gem. § 2 Abs. 3 unabhängig von etwaigen Anrechnungen<br />
<strong>in</strong> voller Höhe zu entrichten.<br />
(2) Bei e<strong>in</strong>er Unterbrechung des Studiums nach erfolgreichem<br />
Abschluss des Grundstudiums kann der/ die Studierende<br />
das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong> im<br />
Hauptstudium nach e<strong>in</strong>em Semester auf Antrag fortführen.<br />
Dauert die Unterbrechung länger als e<strong>in</strong> Semester,<br />
muss der Antrag vom Geschäftsführenden Prüfungsausschuss<br />
geprüft und die Weiterführung des Studiums<br />
bewilligt werden.<br />
§ 11 Zertifikat<br />
Über die erfolgreiche Teilnahme am Grundstudium wird von<br />
dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss e<strong>in</strong> Zertifikat<br />
erteilt.<br />
§ 12 Zeugnis<br />
(1) Über die erfolgreiche Teilnahme am Weiterbildungsstudium<br />
<strong>Mediation</strong> wird nach Bestehen der Abschlussprüfung<br />
e<strong>in</strong> Zeugnis ausgestellt. Es wird vom Dekan/ von<br />
der Dekan<strong>in</strong> des Fachbereichs Rechtswissenschaft, sowie<br />
des wissenschaftlichen Leiters/ der wissenschaftlichen<br />
Leiter<strong>in</strong> unterschrieben und mit dem Siegel des Fachbereichs<br />
Rechtswissenschaft der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
versehen. Auf schriftlichen Antrag kann die Wahlfachgruppe<br />
ausgewiesen werden. Jeder Prüfl<strong>in</strong>g erhält nur<br />
e<strong>in</strong> Zeugnis.<br />
(2) Über die nicht erfolgreiche Teilnahme wird e<strong>in</strong> mit Rechtsbehelfsbelehrung<br />
versehener Bescheid erteilt.<br />
§ 13 Angebot weiterer Vertiefungs- und<br />
Fortbildungssem<strong>in</strong>are<br />
Zur Vertiefung e<strong>in</strong>zelner Bereiche des Weiterbildenden Studiums<br />
<strong>Mediation</strong> sowie zur Vermittlung neuer Entwicklungen<br />
können Folgesem<strong>in</strong>are angeboten werden. Die Teilnahme<br />
an diesen Sem<strong>in</strong>aren steht allen aktiven, aber auch ehemaligen<br />
Studierenden des Weiterbildenden Studiums <strong>Mediation</strong><br />
offen. Die Teilnahme an diesen Sem<strong>in</strong>aren ist kostenpflichtig.<br />
Der Preis wird für die jeweilige Veranstaltung<br />
gesondert festgesetzt.<br />
§ 14 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung<br />
Diese Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildende<br />
Studium <strong>Mediation</strong> tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />
<strong>in</strong> den Amtlichen Mitteilungen der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Hagen</strong> <strong>in</strong> Kraft.<br />
Diese Ordnung gilt für Studierende, die ihr Studium zum<br />
1.April 2006 aufnehmen.<br />
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats<br />
Rechtswissenschaft vom 08.11.2005 und des Rektorats der<br />
<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> vom 23.03.2006.<br />
<strong>Hagen</strong>, den 26.05.2006<br />
Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft<br />
der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Universitätsprofessor Dr. Dr. Thomas Vormbaum<br />
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