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Mediation - FernUniversität in Hagen

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<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

Weiterbildendes Studium<br />

<strong>Mediation</strong>


Inhalt<br />

Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong> 3<br />

Drei gute Gründe, sich für das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />

an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> zu entscheiden 4<br />

Die Kompetenz des Mediators 6<br />

Warum <strong>Mediation</strong>? 6<br />

Zum Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong> 7<br />

Curriculum Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />

I. Grundstudium / 1. Semester<br />

1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens 8<br />

2. Praxisbezogene Ausbildung 9<br />

3. Studienkontrolle 9<br />

4. Zulassung zum Hauptstudium und Zertifikat 9<br />

II. Hauptstudium / 2. Semester<br />

1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens 10<br />

2. Praxisbezogene Ausbildung 11<br />

3. Praktika 11<br />

4. Zulassung zur Abschlussprüfung 11<br />

5. Zeugnis 11<br />

Zu den Inhalten des Studienangebots<br />

I. Grundstudium / 1. Semester 12<br />

II. Hauptstudium / 2. Semester 14<br />

Fortbildung zum European Master <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> (EMM) 15<br />

Anmeldung und Zulassung 18<br />

Studienordnung und Ordnung zur Feststellung<br />

der erfolgreichen Teilnahme am<br />

Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong> 19<br />

Impressum<br />

Herausgeber Der Rektor<br />

Verantwortlich Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />

Gestaltung Inge Dombrowsky, Dezernat 2.6<br />

Fotos Dirk Dobiey<br />

© 2006 <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

2


an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät - <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

unter der Leitung von<br />

Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />

entwickelt <strong>in</strong> Kooperation mit<br />

Prof. Dr. Fritjof Haft, Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Lehrende<br />

im<br />

Weiterbildenden<br />

Studium<br />

<strong>Mediation</strong><br />

s<strong>in</strong>d u.a.<br />

Weiterbildendes<br />

Studium<br />

■ Dipl. Päd. Dr. Nicole Auferkorte, Dortmund<br />

■ Prof. Dr. Britta Bannenberg, Bielefeld<br />

■ Prof. Günter Bierbrauer, Ph. D., Osnabrück<br />

■ Dipl. Psych. Roland Bre<strong>in</strong>l<strong>in</strong>ger, Frankfurt/M.<br />

■ Prof. Dr. Andrea Budde, Köln<br />

■ Dipl. Soz. Päd. Hannelore Diez<br />

■ Prof. Dr. Dr. Joseph Duss-von Werdt, Luzern (CH)<br />

■ RA´<strong>in</strong> Angelika Flechsig, Unna<br />

■ Dipl. Soz. Dr. Marianne Gump<strong>in</strong>ger, L<strong>in</strong>z (A)<br />

■ Prof. Dr. Fritjof Haft, Tüb<strong>in</strong>gen<br />

■ Prof. Dr. Mart<strong>in</strong> Henssler, Köln<br />

■ M.A. Christa Kaletsch, Frankfurt/M.<br />

■ M.A. Stefan Kessen, Oldenburg<br />

■ Dipl. Psych. He<strong>in</strong>er Krabbe, Münster<br />

■ RA Dr. Stefan Kracht, <strong>Hagen</strong><br />

■ Dr. Lars Oliver Michaelis, <strong>Hagen</strong><br />

■ Prof. Dr. Leo Montada, Trier<br />

■ RA Peter Michael Oppler, München<br />

■ Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff, Berl<strong>in</strong><br />

■ RA Dr. Re<strong>in</strong>er Ponschab, München<br />

■ Prof. Dr. Roland Proksch, Nürnberg<br />

■ Dipl. Psych. Dr. Josef Rieforth, Oldenburg<br />

■ Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg<br />

■ RA´<strong>in</strong> Ute Sauerland, Lünen<br />

■ Prof. Dr. Christiane Simsa, Ludwigshafen<br />

■ Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen, <strong>Hagen</strong><br />

■ RA Dr. Frank Schmidt, Nürnberg<br />

■ Dipl. Psych. Hansjörg Schwartz, Oldenburg<br />

■ RA Adrian Schweizer, Gockhausen (CH)<br />

■ Prof. Dr. Dieter Strempel, Bonn<br />

■ Dr. Holger Thomas<br />

■ RA Dr. Wolfgang Trieb, Darmstadt<br />

■ M. A. Dr. Markus Troja, Oldenburg<br />

■ Dr. Ed Watzke, Wien (A)<br />

■ Notar Dr. Bernd Wegmann, Ingolstadt<br />

■ RA´<strong>in</strong> Dr. Barbelies Wiegmann, Bonn<br />

■ Prof. Dr. Horst Zilleßen, Oldenburg<br />

3


Drei gute Gründe,<br />

sich für das<br />

Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />

an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong><br />

zu entscheiden<br />

Wer sich entscheidet, <strong>Mediation</strong> zu studieren,<br />

wählt e<strong>in</strong> <strong>in</strong>novatives <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres<br />

Studienfach und beteiligt sich<br />

an e<strong>in</strong>er gesellschaftlichen Veränderung,<br />

die unser bisheriges Rechtsverhalten<br />

wandeln wird. Bis vor wenigen Jahren<br />

war <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> Deutschland nur wenigen<br />

bekannt. Inzwischen hat sich das<br />

Interesse an diesem Verfahren rasant<br />

entwickelt.<br />

<strong>Mediation</strong> wird heute bereits <strong>in</strong> vielen<br />

Rechtsgebieten praktiziert und immer<br />

häufiger vom Gesetzgeber angeregt.<br />

Seit e<strong>in</strong>iger Zeit können wir von e<strong>in</strong>em<br />

deutlichen Trend zu e<strong>in</strong>em neuen Berufsbild<br />

sprechen. Bislang gibt es jedoch<br />

ke<strong>in</strong>en geregelten Ausbildungsgang,<br />

der sicherstellt, dass der Mediator ausreichend<br />

qualifiziert ist.<br />

Wie immer, wenn sich e<strong>in</strong> neues Aufgabenfeld<br />

abzeichnet, entstehen Kontroversen<br />

darüber, was den Beruf im<br />

Wesentlichen ausmacht und wie man<br />

se<strong>in</strong>e Ausbildung gestaltet. Genauso ist<br />

es auch im Bereich der <strong>Mediation</strong>. Wer<br />

sich über die Ausbildungsmöglichkeiten<br />

zum Mediator <strong>in</strong>formiert, wird überhäuft<br />

mit den verschiedensten Aus- und<br />

Fortbildungsprogrammen unterschiedlichster<br />

Anbieter. Dabei unterscheiden<br />

sich diese Angebote sowohl <strong>in</strong> ihrer<br />

Struktur als auch im Inhalt.<br />

4<br />

Wie aber soll man sich zurechtf<strong>in</strong>den<br />

und feststellen, was für e<strong>in</strong>en das Richtige<br />

ist? - Die vorliegende Broschüre will<br />

Ihnen das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />

der <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> vorstellen.<br />

Das Angebot der Rechtswissenschaftlichen<br />

Fakultät <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

bietet e<strong>in</strong>e alle Bereiche umfassende,<br />

universitäre Ausbildung zum Mediator.<br />

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser<br />

Broschüre durchläuft das weiterbildende<br />

Studium <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> bereits<br />

se<strong>in</strong>en fünfzehnten Durchgang. Die Erfahrungen<br />

von Lehrenden, Veranstaltern<br />

und Tra<strong>in</strong>ern s<strong>in</strong>d zusammen mit<br />

den Bewertungsergebnissen, die durch<br />

ano-nyme Befragung der Teilnehmenden<br />

gewonnen wurden, <strong>in</strong> diese Broschüre<br />

mit e<strong>in</strong>geflossen. E<strong>in</strong> erstes Ergebnis<br />

dieser Erhebung möchte ich Ihnen<br />

schon an dieser Stelle mitteilen:<br />

Es hat sich gezeigt, dass der grundlegende<br />

didaktische Ansatz des <strong>Hagen</strong>er<br />

Studiums - die Mischung zwischen Fernstudium<br />

daheim und Präsenze<strong>in</strong>heiten<br />

- bei den Teilnehmenden sehr gute Kritiken<br />

erhält. Als großer Vorteil wird die<br />

Komb<strong>in</strong>ation aus Fern- und Präsenzunterricht,<br />

die weitergehende Möglichkeit<br />

zur flexiblen Zeite<strong>in</strong>teilung und zur<br />

autonomen Bestimmung des Lerntempos<br />

angesehen. Besonders positiv<br />

gewertet wird, dass es sich bei den Kurs-<br />

„Alle Skripten waren super zu lesen,<br />

gaben viele Anregungen, manchmal<br />

regte sich bei mir auch heftiger<br />

Widerspruch - man konnte gut bei<br />

der Stange bleiben.”<br />

„Super - weiter so.”<br />

„Insgesamt war ich sehr zufrieden<br />

mit den Skripten. Obwohl ich mich<br />

bereits seit Jahren mit Rhetorik,<br />

Psychologie und <strong>Mediation</strong> beschäftige,<br />

war das Studium der Skripten für mich<br />

e<strong>in</strong> großer Gew<strong>in</strong>n.”<br />

„Die Skripten s<strong>in</strong>d leicht lesbar und es<br />

macht Spaß, mit ihnen zu arbeiten.”<br />

autoren um renommierte Wissenschaftler<br />

oder anerkannte, erfahrene Praktiker<br />

der <strong>Mediation</strong> handelt.<br />

Bei der Auswahl dieser Autoren wurde<br />

auf Interdiszipl<strong>in</strong>arität geachtet - denn<br />

<strong>Mediation</strong> lebt von der Zusammenschau<br />

psychologischer, kommunikationswissenschaftlicher<br />

oder auch rechtlicher<br />

Betrachtung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Methoden<br />

erfolgreicher Verfahrensgestaltung.<br />

In der Summe stellen unsere<br />

Theoriekurse e<strong>in</strong> Gesamtwerk dar, das<br />

an Aktualität und Fachwissen bislang<br />

ohne Beispiel ist.<br />

Bei der Gestaltung der Präsenzphasen<br />

haben die Teilnehmenden die Möglichkeit,<br />

bei der Auswahl ihrer Sem<strong>in</strong>are<br />

zwischen erfahrenen Praktikern auf dem<br />

Gebiet der <strong>Mediation</strong> mit unterschiedlichster<br />

Grundausbildung zu wählen<br />

und deren Ansätze für <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />

kennenzulernen.<br />

“Die Referenten vermitteln e<strong>in</strong><br />

lebendiges Bild von <strong>Mediation</strong>.”<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund urteilt zum Beispiel<br />

der <strong>Mediation</strong>sexperte Prof. Dr.<br />

Joseph Duss-von Werdt aus Luzern:<br />

„Den Studiengang für <strong>Mediation</strong> an der<br />

<strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> kann man nur als<br />

e<strong>in</strong> großartiges Angebot bezeichnen.”


Aus dem bisher Gesagten ergeben sich bereits drei gute<br />

Gründe, sich für das Weiterbildende Studium an der<br />

<strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong> zu entscheiden:<br />

1) Das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong> bietet die e<strong>in</strong>zige<br />

Ausbildung, die es den Studierenden ermöglicht, <strong>in</strong>nerhalb<br />

von zwei Semestern e<strong>in</strong>en universitären Abschluss<br />

im Bereich der <strong>Mediation</strong> zu erlangen.<br />

2) Die e<strong>in</strong>zigartige Mischung aus Fernstudium und Präsenze<strong>in</strong>heiten<br />

ermöglicht es auch beruflich stark beanspruchten<br />

Menschen, sich die für den E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> den <strong>Mediation</strong>sberuf<br />

erforderlichen Kenntnisse <strong>in</strong> Theorie und Praxis<br />

anzueignen.<br />

3) Erfahrungen haben gezeigt, dass durch den grundlegenden<br />

theoretischen E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong>slehre die<br />

praxisorientierten Sem<strong>in</strong>are wesentlich effizienter und zufriedenstellender<br />

durchgeführt werden können, als solche,<br />

die den Anspruch erheben, Praxis und Theorie zugleich<br />

zu vermitteln.<br />

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass e<strong>in</strong>e Hochschule<br />

mit den klassischen Aufgaben der Forschung und Lehre,<br />

zumal der Fernlehre, für die Durchführung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>novativen<br />

Weiterbildungsprogramms mit bundesweiten Präsenzveranstaltungen<br />

externe Partner benötigt. Diesen externen<br />

Kooperationspartner haben wir mit dem Forschungs<strong>in</strong>stitut<br />

für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), e<strong>in</strong>em<br />

An-Institut der <strong>FernUniversität</strong>, gefunden. Das FIRM<br />

zeichnet hauptsächlich für den Präsenzunterricht verantwortlich,<br />

während die <strong>FernUniversität</strong> traditionell die Verantwortung<br />

für die Fernunterrichtsanteile trägt. Mit der Organisation<br />

der Präsenze<strong>in</strong>heiten hat das FIRM die Zeugma-GmbH,<br />

e<strong>in</strong>en bewährten Anbieter von <strong>Mediation</strong>ssem<strong>in</strong>aren betraut.<br />

Natürlich bemühen wir uns, auch <strong>in</strong> Zukunft unser Programm<br />

durch gezielte Evaluation ständig zu verbessern.<br />

Dabei unterstützt uns das <strong>Hagen</strong>er Contar<strong>in</strong>i-Institut - das<br />

e<strong>in</strong>zige universitäre Forschungs<strong>in</strong>stitut im Bereich der <strong>Mediation</strong><br />

- tatkräftig.<br />

Durch gezielte Zusammenarbeit des Forschungs<strong>in</strong>stituts mit<br />

dem Weiterbildenden Studium soll <strong>in</strong> Zukunft noch <strong>in</strong>tensiver<br />

der Theorie-Praxis-Transfer gewährleistet werden.<br />

Beim Lesen der Broschüre wünsche ich Ihnen viele Anregungen,<br />

und ich würde mich freuen, wenn ich Sie bald als Student/<strong>in</strong><br />

bei uns begrüßen dürfte.<br />

Bis dah<strong>in</strong> verbleibe ich mit den besten Wünschen aus <strong>Hagen</strong><br />

“Erst durch die Lektüre<br />

der Skripten wurde mir bewußt,<br />

was genau ich auf den<br />

zahlreichen bereits<br />

besuchten <strong>Mediation</strong>ssem<strong>in</strong>aren<br />

(anderer Anbieter) getan habe.<br />

Erst jetzt s<strong>in</strong>d mir die Strukturen<br />

und Zusammenhänge klar geworden!”<br />

“Ich kenne die <strong>Mediation</strong>sausbildung<br />

<strong>in</strong> Europa und<br />

auch <strong>in</strong> den USA.<br />

Ich zweifele, ob es irgendwo<br />

e<strong>in</strong> besseres Programm gibt;<br />

ne<strong>in</strong>, ich glaube sogar:<br />

<strong>Hagen</strong> ist zur Zeit das<br />

beste Angebot weltweit.”<br />

(Prof. Dr. Leo Montada, Trier)<br />

Ihre<br />

Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />

- wissenschaftliche Direktor<strong>in</strong> -<br />

5


“Inhaltliche Qualität,<br />

Lesbarkeit und Praxisrelevanz<br />

übertreffen alles,<br />

was ich bisher <strong>in</strong><br />

me<strong>in</strong>er Berufsausbildung<br />

(Sozialarbeiter, z.T. Studium Diplom-Psychologie)<br />

kennengelernt habe.<br />

Weiter so, studieren kann also<br />

auch spannend se<strong>in</strong>”<br />

(Absolvent des SS 1999).<br />

Die Kompetenz des Mediators Warum <strong>Mediation</strong>?<br />

Professionalität:<br />

<strong>Mediation</strong> ist e<strong>in</strong>e professionelle Technik zur Lösung von<br />

Konflikten.<br />

Kommunikationswege öffnen:<br />

Wenn zwei Seiten im Streit liegen, versucht der Mediator, den<br />

Parteien neue Kommunikationsmöglichkeiten zu erschließen.<br />

Entscheidungen strukturieren:<br />

Der Mediator ist Sachwalter der Interessen beider Parteien<br />

und unterstützt sie planvoll bei der kreativen Suche nach<br />

Lösungen und Konzepten für die Zukunft.<br />

6<br />

Der amerikanische Motorola-Konzern bspw.<br />

teilte mit, dass er seit der Schulung se<strong>in</strong>er<br />

juristischen Abteilung <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> jährlich<br />

75% der Prozesskosten e<strong>in</strong>gespart habe.<br />

■ Kooperation statt Konfrontation: <strong>Mediation</strong> bemüht sich<br />

um e<strong>in</strong>e friedliche, produktive und selbstbestimmte Form<br />

des Umgangs.<br />

■ <strong>Mediation</strong> entlastet die Justiz.<br />

■ <strong>Mediation</strong> spart meistens Zeit und Geld.<br />

■ <strong>Mediation</strong> bietet e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressengeleiteten, zukunftsweisenden<br />

Ausgleich.<br />

■ Das Menschenbild der <strong>Mediation</strong>:<br />

Der selbstverantwortliche Bürger, der auf se<strong>in</strong>e eigene Vernunft<br />

statt auf die obrigkeitliche Entscheidung vertraut.<br />

■ Konfliktlösungen werden vielschichtiger und <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är<br />

- e<strong>in</strong>e Profilierungsmöglichkeit für den Nachwuchs.<br />

<strong>Mediation</strong> wird heute bereits <strong>in</strong> vielen Rechtsgebieten praktiziert<br />

und immer häufiger vom Gesetzgeber angeregt.<br />

Bislang gibt es jedoch ke<strong>in</strong>en geregelten Ausbildungsgang,<br />

der sicherstellt, dass der Mediator <strong>in</strong>sbesondere im juristischen<br />

Bereich entsprechend qualifiziert ist.<br />

80% der Parteien, die an e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong><br />

teilgenommen haben<br />

(Ehepaare <strong>in</strong> Scheidung),<br />

waren mit dem Verfahren zufrieden;<br />

90% würden diesen Weg e<strong>in</strong>em Freund oder<br />

e<strong>in</strong>er Freund<strong>in</strong> empfehlen.<br />

(Studie im Auftrag des Sozialm<strong>in</strong>isteriums<br />

Baden-Württemberg, Bast<strong>in</strong>e u.a.).


Zum Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong><br />

Zielgruppe: Anwälte, Notare, Referendare<br />

sowie Juristen <strong>in</strong> Wirtschaft und<br />

Verwaltung, aber auch Interessierte anderer<br />

Berufsgruppen <strong>in</strong> Deutschland<br />

und im europäischen Ausland.<br />

Konzeption des Studiums: Bei der<br />

Konzeption des Weiterbildenden Studiums<br />

<strong>Mediation</strong> an der <strong>FernUniversität</strong><br />

<strong>Hagen</strong> bestand unter den beteiligten<br />

Wissenschaftlern von Beg<strong>in</strong>n an E<strong>in</strong>igkeit,<br />

dass der Beruf des Mediators im<br />

Kern praktische Fähigkeiten verlangt, die<br />

nur durch E<strong>in</strong>sicht und Übung erworben<br />

werden können. Im Mittelpunkt des Studiums<br />

steht also die praktische Arbeit,<br />

sei es selbständig alle<strong>in</strong>e oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Gruppe unter Anleitung e<strong>in</strong>es erfahrenen<br />

Mediators (Präsenzphasen). Im Laufe<br />

der Entwicklung zeigte sich aber, dass<br />

die spätere Berufstätigkeit auf tiefergehendem<br />

theoretischen Wissen basieren<br />

müsse, um dem Mediator situative<br />

Flexibilität, Kreativität und die Reflexion<br />

FERNSTUDIUM<br />

Theorie durch<br />

14 Studienbriefe<br />

= 224 Stunden<br />

Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />

PRAXISAUSBILDUNG<br />

2 dreitägige<br />

Präsenzsem<strong>in</strong>are<br />

= 48 Stunden<br />

„Für se<strong>in</strong> Fernstudium <strong>in</strong>vestiert<br />

der 30-jährige Marcus Hehn,<br />

Absolvent des <strong>Mediation</strong>sstudiengangs<br />

an der Universität <strong>Hagen</strong>,<br />

etwa e<strong>in</strong> bis zwei Stunden Zeit pro Tag.”<br />

(Studium und Beruf,<br />

Beilage der Frankfurter Rundschau,<br />

29. Oktober 1999)<br />

1. Semester: Grundstudium 2. Semester: Haupstudium<br />

FERNSTUDIUM<br />

Theorie durch<br />

3 SWS Grundlagen<br />

+ 5 SWS Wahlfach<br />

= 144 Stunden<br />

FERNSTUDIUM gesamt: 224 + 144 = 368 Stunden<br />

PRAXISAUSBILDUNG gesamt: 48 + 48 = 96 Stunden<br />

des eigenen Tuns zu ermöglichen. Dieser<br />

E<strong>in</strong>sicht wurde im Aufbau des Studiums<br />

durch e<strong>in</strong>e Vernetzung von theoretischen<br />

und praktischen Studiene<strong>in</strong>heiten<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Vermittlung des theoretischen Wissens<br />

erfolgt überwiegend durch Fernstudium,<br />

die praktischen Fertigkeiten <strong>in</strong><br />

Präsenzunterrichtphasen. So erfahren<br />

die Teilnehmenden Elemente des erforderlichen<br />

theoretischen Wissens jeweils<br />

vor den praxisbezogenen Ausbildungsphasen<br />

und können so - gut vorbereitet<br />

- mit ihren praktischen Übungen beg<strong>in</strong>nen.<br />

Der Vorteil dieser Aufteilung<br />

besteht dar<strong>in</strong>, dass die Coach<strong>in</strong>gs von<br />

der theoretischen Wissensvermittlung<br />

entlastet werden und als echte Workshops<br />

veranstaltet werden können.<br />

PRAXISAUSBILDUNG<br />

2 dreitägige<br />

Präsenzsem<strong>in</strong>are<br />

= 48 Stunden<br />

Der Zeitaufwand für das Durcharbeiten<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Kurse ist je nach Student/<strong>in</strong><br />

unterschiedlich. Bei der Konzeption des<br />

Studiums s<strong>in</strong>d wir von folgendem ausgegangen:<br />

E<strong>in</strong>e Stimme zum Gesamte<strong>in</strong>druck<br />

„Wenn Freunde mich nach<br />

me<strong>in</strong>em <strong>Mediation</strong>sstudium fragen,<br />

dann erzähle ich ihnen, dass es<br />

arbeitsreich sei, aber auch viel Spaß<br />

mache. Was wollen Sie mehr?<br />

Gratulation!”<br />

(Absolvent des SS 1999)<br />

7


Curriculum Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />

I. Grundstudium / 1. Semester<br />

1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens<br />

8<br />

<strong>in</strong>sgesamt 14 Semesterwochenstunden (SWS)<br />

Fach I <strong>Mediation</strong> und Rechtskultur<br />

E<strong>in</strong>heit 1: <strong>Mediation</strong> als Chance<br />

Kurs 01 Grundlagen der <strong>Mediation</strong> 1,5 SWS<br />

Kurs 02 Risiken der Streitbeilegung:<br />

Jurisprudenz und <strong>Mediation</strong> im Vergleich 1 SWS<br />

E<strong>in</strong>heit 2: Grundlagen und Grenzen der <strong>Mediation</strong><br />

Kurs 04 Das Ethos des Mediators 1 SWS<br />

Kurs 05 Rechtliche und berufsrechtliche<br />

Grundlagen und Grenzen der <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />

Kurs 32 Konflikte und wie wir sie lösen 1 SWS<br />

Fach II <strong>Mediation</strong> und menschliches Verhalten<br />

Kurs 06 Psychologie der <strong>Mediation</strong> I 1 SWS<br />

Kurs 07 Psychologie der <strong>Mediation</strong> II 1 SWS<br />

Kurs 08 Kommunikation -<br />

Grundlage mediativer Verfahren 1,5 SWS<br />

Kurs 09 Die Selbstverantwortung der Konfliktparteien 1 SWS<br />

Fach III Verhandlungstechniken<br />

Kurs 10 Rhetorik I 1 SWS<br />

Kurs 11 Rhetorik II 1 SWS<br />

Kurs 12 Verhandeln I 1 SWS<br />

Kurs 13 Verhandeln II 1 SWS


2. Praxisbezogene<br />

Ausbildung<br />

(2 x 24 Stunden = 48 Stunden)<br />

Im Grundstudium müssen m<strong>in</strong>destens<br />

zwei dreitägige Wochenendworkshops<br />

(freitags bis sonntags) zum Thema “E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong> I + II” absolviert<br />

werden. Die Workshops f<strong>in</strong>den verteilt<br />

über das gesamte Bundesgebiet<br />

statt (s. u. und www. zeugma.de). Ziel<br />

dieser Veranstaltungen mit max. 20 Teilnehmenden<br />

ist es, e<strong>in</strong>en ersten E<strong>in</strong>blick<br />

<strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong>spraxis zu vermitteln.<br />

Präsenzsem<strong>in</strong>ar I dient dabei dazu, dem<br />

Teilnehmenden Gelegenheit zu geben,<br />

e<strong>in</strong> komplettes <strong>Mediation</strong>sverfahren zu<br />

erleben und e<strong>in</strong> Gefühl für die eigene<br />

Haltung und das Selbstverständnis als<br />

Mediator zu entwickeln. In Präsenzsem<strong>in</strong>ar<br />

II sollen verstärkt e<strong>in</strong>zelne Phasen<br />

/ Situationen im Verlauf des Verfahrens<br />

vertieft und entsprechende (Kommunikations-)<br />

Techniken geübt werden,<br />

deren Kenntnisse bei der Durchführung<br />

von <strong>Mediation</strong>en unerläßlich s<strong>in</strong>d.<br />

Bei Interesse können neben den beiden<br />

Pflichtpräsenzen sowohl im Grund- als<br />

auch im Hauptstudium gegen entsprechende<br />

Bezahlung weitere Sem<strong>in</strong>are<br />

durchgeführt werden.<br />

Die Verantwortung für die Präsenzphasen<br />

trägt unser Partner, das Forschungs<strong>in</strong>stitut<br />

für Rechtliches Informationsmanagement<br />

(FIRM-GmbH), e<strong>in</strong> An-Institut<br />

der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong>.<br />

Mit der Organisation der Präsenze<strong>in</strong>heiten<br />

selbst hat das FIRM die Zeugma-GmbH,<br />

e<strong>in</strong>en bewährten Anbieter<br />

von <strong>Mediation</strong>ssem<strong>in</strong>aren betraut.<br />

3. Studienkontrolle<br />

Im Grundstudium wird der Studienfortschritt<br />

durch je e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />

pro Fach kontrolliert.<br />

System der E<strong>in</strong>sendearbeiten (ESA)<br />

ESA I (Versendung Anfang April / Oktober)<br />

befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I<br />

■ Grundlagen der <strong>Mediation</strong><br />

■ Risiken der Streitbeilegung<br />

■ Das Ethos des Mediator<br />

■ Rechtliche und berufsrechtliche Grundlagen<br />

und Grenzen der <strong>Mediation</strong><br />

■ Konflikte und wie wir sie lösen<br />

ESA II (Versendung Anfang Mai / November)<br />

befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I + II<br />

■ Psychologie der <strong>Mediation</strong> I und II<br />

■ Kommunikation - Grundlage mediativer Verfahren<br />

■ Die Selbstverantwortung der Konfliktparteien<br />

ESA III (Versendung Anfang Juni / Dezember)<br />

befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I - III<br />

■ Rhetorik I und II<br />

■ Verhandeln I und II<br />

4. Zulassung zum<br />

Hauptstudium und<br />

Zertifikat<br />

E<strong>in</strong>e Zulassung zum Hauptstudium<br />

kann nur dann erfolgen, wenn die erforderliche<br />

Anzahl schriftlicher E<strong>in</strong>sendeaufgaben<br />

bestanden und beide<br />

Präsenzveranstaltungen besucht worden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums<br />

wird e<strong>in</strong> Zertifikat ausgestellt,<br />

auf dem auch die Ergebnisse der E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />

mitgeteilt werden.<br />

Bearbeitungszeit<br />

Sommersemester:<br />

~ bis 25. April<br />

W<strong>in</strong>tersemester:<br />

~ bis 25. Oktober<br />

Sommersemester:<br />

~ bis 25. Mai<br />

W<strong>in</strong>tersemester:<br />

~ bis 25. November<br />

Sommersemester:<br />

~ bis 25. Juni<br />

W<strong>in</strong>tersemester:<br />

~ bis 3. Januar<br />

9


Curriculum Weiterbildendes Studium <strong>Mediation</strong><br />

II. Hauptstudium / 2. Semester<br />

1. Fernstudium / Vermittlung theoretischen Wissens<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

(Pflichtprogramm für alle)<br />

Kurs 14 Psychologie der <strong>Mediation</strong> III 1 SWS<br />

Kurs 15 Der Umgang mit Machtgefällen 1 SWS<br />

Kurs 16 Die Technik teilnehmender Neutralität 1 SWS<br />

Schwerpunktgruppen:<br />

Je nach Interessengebiet soll im Hauptstudium e<strong>in</strong>e Ausbildung besonders <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der<br />

folgenden Fachgruppen gewährt werden. Dabei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> jeder Fachgruppe fünf SWS verpflichtend:<br />

Fachgruppe Zivilrecht I<br />

Kurs 17 Trennungs- und Scheidungsmediation 3 SWS<br />

Kurs 18 <strong>Mediation</strong> im K<strong>in</strong>der- und Jugendrecht /Sorgerecht 1 SWS<br />

Kurs 19 <strong>Mediation</strong> im Erbschaftsrecht 1 SWS<br />

Fachgruppe Zivilrecht II<br />

Kurs 20 Wirtschaftsmediation 2 SWS<br />

Kurs 21 <strong>Mediation</strong> im Arbeitsrecht / Sozialrecht 2 SWS<br />

Kurs 23 <strong>Mediation</strong> im Baurecht 1 SWS<br />

Fachgruppe Öffentliches Recht<br />

Kurs 24 Grundlagen der <strong>Mediation</strong> im Verwaltungsrecht 1 SWS<br />

Kurs 25 Umweltmediation / <strong>Mediation</strong> im öffentlichen Bereich 3 SWS<br />

Kurs 26 <strong>Mediation</strong> im Kommunalrecht und <strong>in</strong>nerbehördliche <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />

Fachgruppe Strafrecht<br />

Kurs 27 <strong>Mediation</strong> im Jugendstrafrecht 2 SWS<br />

Kurs 28 <strong>Mediation</strong> im Erwachsenenstrafrecht 2 SWS<br />

Kurs 29 <strong>Mediation</strong> im Wirtschaftsstrafrecht 1 SWS<br />

Fakultativ<br />

Kurs 30 <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> der Schule 2 SWS<br />

Kurs 35 Integrierte <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />

Kurs 36 Humor <strong>in</strong> der <strong>Mediation</strong> 1 SWS<br />

10


2. Praxisbezogene<br />

Ausbildung<br />

(2 x 24 Stunden = 48 Stunden)<br />

Im Hauptstudium müssen m<strong>in</strong>destens<br />

zwei Workshops <strong>in</strong> der jeweiligen<br />

Schwerpunktgruppe absolviert werden.<br />

E<strong>in</strong> Workshop dauert 3 Tage (Fr. - So.)<br />

und f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Gruppen mit max. 17 Teilnehmenden<br />

statt.<br />

Die Workshops <strong>in</strong> den Wahlmodulen<br />

Öffentliches Recht und Strafrecht werden<br />

aus organisatorischen Gründen<br />

nur e<strong>in</strong>mal jährlich angeboten. Interessenten<br />

für diese Wahlfachgruppen sollten<br />

frühzeitig Kontakt mit den Studienbetreuern<br />

aufnehmen, um e<strong>in</strong>en optimalen<br />

Studienablauf zu gewährleisten.<br />

Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Workshops <strong>in</strong><br />

derselben, aber auch <strong>in</strong> anderen<br />

Schwerpunktgruppen können gegen<br />

entsprechende Entgelte bei dem FIRM<br />

belegt werden.<br />

3. Anwendung <strong>in</strong> der Praxis<br />

Im Hauptstudium müssen die Teilnehmenden<br />

anstelle der E<strong>in</strong>sendeaufgaben<br />

selbst Erfahrungen im Bereich der<br />

Konfliktbehandlung sammeln. Diese<br />

Erfahrungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens zwei<br />

Fällen schriftlich zu dokumentieren. Die<br />

Abgabe der Dokumentationen muss jeweils<br />

bis zum 14. Juli bzw. 10. Januar<br />

e<strong>in</strong>es jeden Jahres erfolgen.<br />

4. Zulassung zur<br />

Abschlussprüfung<br />

E<strong>in</strong>e Zulassung zur Abschlussprüfung<br />

kann nur dann erfolgen, wenn beide<br />

Dokumentationen fristgerecht e<strong>in</strong>gegangen<br />

und die erforderlichen Work-<br />

shops besucht worden s<strong>in</strong>d. Erfolgt die<br />

Abgabe der Dokumentationen nach<br />

den festgelegten Term<strong>in</strong>en, kann die<br />

mündliche Abschlussprüfung erst im<br />

darauffolgenden Semester stattf<strong>in</strong>den.<br />

Herr Max Mustermann<br />

ZEUGNIS<br />

5. Zeugnis<br />

Nach erfolgreichem Abschluss des<br />

Hauptstudiums wird e<strong>in</strong> universitäres<br />

Zeugnis folgenden Inhalts ausgestellt:<br />

Rechtswissenschaftliche<br />

Fakultät<br />

geboren am 11. November 19... <strong>in</strong> Musterstadt hat im Rahmen der wissenschaftlichen<br />

Weiterbildung nach § 90 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

(Hochschulgesetz) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 2000<br />

(GV. NRW. s. S. 190) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV. NRW S. 36) das<br />

Weiterbildende Studium<br />

M E D I A T I O N<br />

belegt und nach der Studienordnung zur Feststellung des Erfolgs der Teilnahme<br />

vom 4. März 2002 die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen am xx.xx.xxxx mit der Note<br />

erbracht.<br />

sehr gut/ gut/ befriedigend/ ausreichend (XX Punkte)<br />

(Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum) (Prof. Dr. Kathar<strong>in</strong>a Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen)<br />

Der Dekan der Rechtswissen- Die Vorsitzende der Prüfungskommission<br />

schaftlichenen Fakultät des Weiterbildenden Studiums <strong>Mediation</strong><br />

<strong>Hagen</strong>, den ...<br />

Belegung im Hauptstudium<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

■ Psychologie der <strong>Mediation</strong> III<br />

■ Der Umgang mit Machtgefällen<br />

■ Die Technik der teilnehmenden Neutralität<br />

und alle Kurse aus e<strong>in</strong>er Wahlfachgruppe<br />

Zivilrecht I Zivilrecht II Öffentliches Strafrecht<br />

Recht<br />

11


Zu den Inhalten des Studienangebots<br />

I. Grundstudium / 1. Semester<br />

Fach I<br />

<strong>Mediation</strong> und Rechtskultur<br />

Die <strong>in</strong> den beiden E<strong>in</strong>heiten “<strong>Mediation</strong><br />

als Chance” und “Grundlagen und<br />

Grenzen die <strong>Mediation</strong>” vermittelten<br />

Inhalte führen die Teilnehmenden <strong>in</strong> die<br />

Grundlagen der <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>. So werden<br />

sie mit dem Verfahren an sich vertraut<br />

gemacht und lernen die Phasen<br />

und Verfahrensgrundsätze der <strong>Mediation</strong><br />

kennen. H<strong>in</strong>zu treten berufs-rechtliche<br />

Aspekte der <strong>Mediation</strong>, die sich<br />

daraus ergeben, dass die meisten Mediatoren<br />

e<strong>in</strong>en Grundberuf haben, der<br />

über se<strong>in</strong> Standesrecht die Mediatoren<br />

reglementiert. Daher gehört zu den Fundamenten<br />

e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong>sausbildung<br />

auch die Vermittlung und Durchleuchtung<br />

der berufsrechtlich verankerten<br />

Grundlagen der <strong>Mediation</strong> sowie der<br />

Entwurf e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>dividuell umsetzbaren<br />

mediatorischen Berufsethos.<br />

Neben der <strong>Mediation</strong> werden die Vorund<br />

Nachteile der gerichtsförmigen<br />

Konfliktbewältigung vorgestellt. Dieser<br />

Teil ist vor allem für nicht juristisch vorgebildete<br />

Teilnehmende unerlässlich,<br />

richtet sich aber auch an Juristen, denen<br />

durch diese Darstellung e<strong>in</strong>e Reflexion<br />

ihrer bisherigen – vielfach unbe-<br />

12<br />

wussten – Arbeitsweise ermöglicht werden<br />

soll. Daneben würde e<strong>in</strong>e akademisch<br />

angelegte Ausbildung fehlgehen,<br />

wenn sie die Techniken der <strong>Mediation</strong><br />

isoliert, das heißt ohne Berücksichtigung<br />

der Gegensätze und notwendigen<br />

Verklammerungen mit dem traditionalen<br />

deutschen System und se<strong>in</strong>er gegenwärtigen<br />

Entwicklung erklärte.<br />

Durch die Anerkennung der <strong>Mediation</strong><br />

als alternative Konfliktbewältigung im<br />

Bereich der Jurisprudenz hat <strong>in</strong> der Anwaltschaft,<br />

aber auch <strong>in</strong> anderen beratenden<br />

Berufen die Bereitschaft zugenommen,<br />

<strong>Mediation</strong>sverfahren durchzuführen.<br />

Mit dieser Entwicklung s<strong>in</strong>d<br />

Chancen, aber auch Risiken für die ratsuchenden<br />

Konfliktparteien verbunden<br />

- Risiken, die auch <strong>in</strong> den Verantwor-<br />

tungsbereich des befassten Mediators<br />

fallen können. Deswegen muss der<br />

Mediator <strong>in</strong> die Lage versetzt werden,<br />

verantwortungsvoll entscheiden zu<br />

können, <strong>in</strong> welchen Fällen und Konflikten<br />

e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren überhaupt<br />

<strong>in</strong> Betracht kommt; bekanntlich<br />

ist es ja manchmal s<strong>in</strong>nvoller, den Weg<br />

des streitigen Verfahrens zu wählen.<br />

Aus diesem Grunde muss der Mittler<br />

über die grundlegenden Stärken und<br />

Schwächen beider Verfahrensarten <strong>in</strong>formiert<br />

se<strong>in</strong>, da er nur so im jeweiligen<br />

E<strong>in</strong>zelfall den erfolgversprechendsten<br />

Weg e<strong>in</strong>schlagen kann.


Fach II<br />

<strong>Mediation</strong> und<br />

menschliches Verhalten<br />

E<strong>in</strong>en zweiten großen Bereich des<br />

<strong>Mediation</strong>sstudiums bildet der E<strong>in</strong>blick<br />

<strong>in</strong> die Grundzüge des menschlichen Verhaltens.<br />

Wo dieses Grundwissen fehlt,<br />

bleiben Konfliktlösungen das Werk von<br />

Zufall und Intuition, alle<strong>in</strong> auf der<br />

Grundlage höchstpersönlicher Erfahrungen<br />

und Vorstellungen. Wer so vorgeht,<br />

neigt dazu, <strong>in</strong> der eigenen - zumeist der<br />

juristisch geprägten - Vorstellungswelt<br />

befangen zu bleiben. Gestörten Kommunikationssituationen,<br />

die außerhalb<br />

der eigenen Rout<strong>in</strong>e liegen, Signalen<br />

seelischer Verletzung und unerklärlichen<br />

Verhaltensmustern wird er möglicherweise<br />

nicht angemessen begegnen;<br />

Korrektive, die mit dem Bewusstwerden<br />

des eigenen Verhaltens e<strong>in</strong>hergehen,<br />

entfallen. Dies kann <strong>in</strong> der<br />

e<strong>in</strong>en oder anderen Situation zu Fehlern<br />

führen, die bei dem Wissen um die<br />

zugrunde liegenden menschlichen<br />

Handlungsweisen vermeidbar se<strong>in</strong><br />

könnten.<br />

Entsprechend behandelt Fach II des<br />

Grundstudiums <strong>Mediation</strong> die psychologischen<br />

und kommunikationswissenschaftlichen<br />

Grunde<strong>in</strong>sichten <strong>in</strong><br />

das menschliche Verhalten unter beson-<br />

derer Berücksichtigung des vermittelnden,<br />

nicht-therapeutischen Gesprächs<br />

und der Kommunikationsstörungen,<br />

die e<strong>in</strong>erseits Anlass für e<strong>in</strong>en mediationstauglichen<br />

Konflikt geben, andererseits<br />

aber auch zu Blockaden <strong>in</strong> der<br />

<strong>Mediation</strong>ssituation führen können.<br />

Den Teilnehmenden werden Werkzeuge<br />

an die Hand gegeben, die sie <strong>in</strong> bestimmten<br />

Situationen gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend<br />

e<strong>in</strong>setzen können und die der Beförderung<br />

e<strong>in</strong>er zielgerichteten Kommunikation<br />

dienlich s<strong>in</strong>d.<br />

Unverzichtbar <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

ist auch die Diskussion des - dem<br />

gesamten Verfahren zugrundeliegenden<br />

- Pr<strong>in</strong>zips der Selbstverantwortung der<br />

Konfliktparteien, das gleichsam die<br />

Triebfeder jeder erfolgreichen <strong>Mediation</strong><br />

darstellt.<br />

Fach III<br />

Rhetorik und<br />

Verhandlungstechniken<br />

Der dritte große Bereich, der zum Handwerkszeug<br />

e<strong>in</strong>es Mediators zählt, besteht<br />

aus Kenntnissen im Bereich der<br />

Rhetorik und des Verhandelns. Diese<br />

Kenntnisse braucht der Mediator weniger,<br />

um selbst gut zu verhandeln oder<br />

rhetorisch brillant zu agieren, als um<br />

Positionen und Interessen der Konflikt-<br />

parteien zu unterscheiden, ihre argumentativen<br />

Strategien zu durchschauen<br />

und die Streitenden aus ihrer Befangenheit<br />

<strong>in</strong> juristischen, anspruchsdef<strong>in</strong>ierenden<br />

Begrifflichkeiten zu befreien.<br />

Durch die Kenntnis der typischen<br />

Streitmittel kann der Konfliktverlauf im<br />

E<strong>in</strong>zelnen analysiert und diese E<strong>in</strong>sicht<br />

dazu verwendet werden, Machtgefällen<br />

oder positionellen Verhärtungen zu<br />

begegnen. So können etwa den Beteiligten<br />

ihre rhetorischen Waffen vor Augen<br />

geführt und dadurch dazu beigetragen<br />

werden, dass diese Mittel für<br />

beide Seiten entzaubert werden.<br />

Fach III des Grundstudiums setzt also auf<br />

die Idee, dass nur e<strong>in</strong>e realistische E<strong>in</strong>schätzung<br />

der Mechanismen des Streitens<br />

und Obsiegens den künftigen<br />

Mediator befähigt, se<strong>in</strong>er Funktion als<br />

Verhandlungshelfer gerecht zu werden<br />

und e<strong>in</strong> möglichst offenes und gerechtes<br />

Verfahren zu gewährleisten.<br />

13


II. Hauptstudium / 2. Semester<br />

14<br />

Zivilrecht I<br />

Trennung und Scheidung<br />

K<strong>in</strong>der- und Jugendrecht<br />

Erbkonflikte<br />

Zivilrecht II<br />

Konflikte zwischen Unternehmen<br />

Konflikte auf dem Bau<br />

Konflikte <strong>in</strong>nerhalb von Betrieben<br />

und Verbänden<br />

Im Hauptstudium werden die Studierenden<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Schwerpunktgruppen<br />

<strong>in</strong> die besonderen, rechtlich<br />

spezifizierten Konstellationen möglicher<br />

<strong>Mediation</strong>sverfahren e<strong>in</strong>geführt.<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

E<strong>in</strong> Schwerpunkt im allgeme<strong>in</strong>en Teil des<br />

Hauptstudiums liegt auf dem sachgerechten<br />

Umgang mit Machtgefällen und<br />

der Technik teilnehmender Neutralität.<br />

Beide Grundsätze s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />

essentiell. Verletzt der<br />

Mediator die Regeln der teilnehmenden<br />

Neutralität oder verkennt er ungleich<br />

verteilte Machtgefälle, kann dies gravierende<br />

Folgen sowohl für das <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />

zwischen den Parteien als<br />

auch für den Mediator selbst haben.<br />

Zugleich sollen die mediationsspezifischen<br />

psychologischen Grundlagen der<br />

<strong>Mediation</strong> vertieft werden.<br />

Schwerpunktgruppen<br />

Nach dem allgeme<strong>in</strong>en Programm können<br />

sich die Studierenden aus vier<br />

Schwerpunktgruppen e<strong>in</strong> Wahlprogramm<br />

zusammenstellen, welches nahezu<br />

alle aktuellen <strong>Mediation</strong>sfelder <strong>in</strong><br />

der Bundesrepublik Deutschland ab-<br />

Anwendungsfelder für <strong>Mediation</strong><br />

Öffentliches Recht<br />

<strong>Mediation</strong> im öffentlichen Bereich<br />

Strafrecht<br />

Täter-Opfer-Ausgleich<br />

deckt. Dieses Programm soll die Studierenden<br />

auf künftige Arbeitsfelder vorbereiten<br />

und mit dem wissenschaftlichen<br />

H<strong>in</strong>tergrund und der Praktikererfahrung<br />

ausstatten, die notwendig<br />

s<strong>in</strong>d, um <strong>in</strong> diesen Bereichen Pionierarbeit<br />

leisten zu können.<br />

In der Fachgruppe Zivilrecht I wird e<strong>in</strong><br />

klassisches Feld der <strong>Mediation</strong>, nämlich<br />

<strong>Mediation</strong> im Scheidungsverfahren und<br />

im K<strong>in</strong>der- und Jugendrecht angeboten.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong> Kurs <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> Erbschaftsangelegenheiten.<br />

Hier bilden die<br />

Emotionsbewältigungsstrategien sowie<br />

die familienpsychologischen Zusammenhänge<br />

e<strong>in</strong>en Schwerpunkt der Ausbildung.<br />

Den Schwerpunkt der Fachgruppe Zivilrecht<br />

II bildet die Wirtschaftsmediation,<br />

also die unterstützte Lösung von Konflikten<br />

zwischen und <strong>in</strong>nerhalb von Unternehmen<br />

und anderen professionellen<br />

Partnern ökonomischer Prozesse.<br />

Die Fachgruppe Öffentliches Recht<br />

behandelt mediative Prozesse <strong>in</strong>sbesondere<br />

zwischen Bürgern – auch größeren<br />

Gruppen – und den Vertretern staatlicher<br />

oder kommunaler Verwaltung.<br />

Hierbei ist e<strong>in</strong> Verständnis für politische,<br />

organisatorische, technische und rechtliche<br />

Zusammenhänge gefragt.<br />

Sonstiges<br />

Schulkonflikte<br />

Konflikte <strong>in</strong> der Politik<br />

Interkulturelle Streitigkeiten<br />

Im Strafrecht s<strong>in</strong>d die gesetzlichen Vorgaben<br />

für e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />

schon am weitesten gediehen. Vorschriften<br />

nach § 46a StGB zum Täter-<br />

Opfer-Ausgleich, <strong>in</strong>sbesondere auch im<br />

Jugendstrafrecht, geben dem Mediator<br />

bereits von Gesetzes wegen Gestaltungsraum.<br />

Entsprechend kann sich die<br />

Ausbildung auf die Vermittlung der auf<br />

diesem Gebiet bereits reichlichen Erfahrungen<br />

im bestehenden gesetzlichen<br />

Rahmen konzentrieren.<br />

Besonderheiten über die E<strong>in</strong>führung<br />

und Anwendung von <strong>Mediation</strong> an<br />

Schulen - <strong>in</strong>sbesondere im Verhältnis<br />

der Schüler zue<strong>in</strong>ander - können den<br />

Kursen über Schulmediation entnommen<br />

werden.


Fortbildung zum<br />

nationalen Master<br />

of <strong>Mediation</strong> (MM)<br />

Der Master of <strong>Mediation</strong> bietet e<strong>in</strong>e vertiefte<br />

wissenschaftliche Ausbildung auf<br />

dem Gebiet der <strong>Mediation</strong>. Künftige<br />

Mediator<strong>in</strong>nen und Mediatoren sollen die<br />

<strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären Fundamente der Methode<br />

kennen lernen und auf akademischem<br />

Niveau die Voraussetzungen und Wirkungen<br />

von <strong>Mediation</strong>sverfahren reflektieren.<br />

Zulassungsvoraussetzung<br />

■ abgeschlossenes Hochschul- oder<br />

Fachhochschulstudium<br />

Anmelde- und Bewerbungsfristen<br />

Die Bewerbung ist zum W<strong>in</strong>tersemester<br />

möglich bis zum 1. September.<br />

Studienbeg<strong>in</strong>n ist der 01.10.<br />

Zum Sommersemester ist die Bewerbung<br />

möglich bis zum 1. März.<br />

Studienbeg<strong>in</strong>n ist der 01.04.<br />

In jedem Semester steht nur e<strong>in</strong>e begrenzte<br />

Anzahl von 50 Plätzen zur Verfügung.<br />

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach<br />

dem zeitlichen E<strong>in</strong>gang der Anträge. Für alle<br />

Term<strong>in</strong>e gilt das Datum des Poststempels.<br />

Studiendauer<br />

Die Studiendauer beträgt drei Semester.<br />

Fortbildung zum<br />

European Master<br />

<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> (EMM)<br />

Das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />

an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> ist<br />

<strong>in</strong>tegraler Bestandteil e<strong>in</strong>es europäischen<br />

Masterprogramms.<br />

Nach dem Hauptstudium besteht die<br />

Möglichkeit, am Universitäts<strong>in</strong>stitut<br />

Kurt Bösch - IKB - <strong>in</strong> Sion (CH) an dem<br />

<strong>in</strong>ternationalen Studiengang „European<br />

Master <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>” teilzunehmen.<br />

Das IKB kooperiert mit Universitäten<br />

aus Spanien, England, Frankreich, Belgien<br />

und der Schweiz, die das Fach <strong>Mediation</strong><br />

anbieten.<br />

Nach erfolgreichem Abschluss erwerben<br />

die Studierenden den Grad e<strong>in</strong>es<br />

European Master <strong>in</strong> <strong>Mediation</strong> (EMM).<br />

Weitere Informationen:<br />

<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

Lehrstuhl Prof. Dr. Gräf<strong>in</strong> von Schlieffen<br />

58084 <strong>Hagen</strong><br />

Tel.: 0 23 31 / 9 87 - 28 78 und 9 87 - 42 59<br />

Fax: 0 23 31 / 9 87 - 3 95<br />

LG.vonSchlieffen@fernuni-hagen.de<br />

www.fernuni-hagen.de/OERV/mediation/<br />

15


Die meist gestellten Fragen zum Studium<br />

Wann erhalte ich<br />

die Lehrmaterialien?<br />

Der Versand für die Kurse des Grundstudiums<br />

beg<strong>in</strong>nt Anfang Oktober<br />

bzw. Anfang April. Von da an erhalten<br />

Sie ca. im 4-Wochen-Rhythmus jeweils<br />

Blöcke von bis zu 7 Skripten à durchschnittlich<br />

80 Seiten.<br />

Was soll ich mit den<br />

Lehrmaterialien anfangen?<br />

Die Lehrmaterialien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Eigenverantwortung<br />

durchzuarbeiten. Wir empfehlen<br />

die im Curriculum vorgegebene Reihenfolge.<br />

Enthält der Kurs Übungen,<br />

sollten diese tatsächlich durchgeführt<br />

werden - es verstärkt den Lerneffekt. Die<br />

Wiederholungs- oder Verständnisfragen<br />

(“Revision”) dienen der Leistungskontrolle<br />

und sollten deshalb ebenfalls sorgfältig<br />

beantwortet werden. Dies hilft<br />

auch bei der Beantwortung der Fragen<br />

der E<strong>in</strong>sendearbeiten und der Abschlussprüfung!<br />

Was s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>sendearbeiten?<br />

Die E<strong>in</strong>sendearbeiten dienen der Selbstkontrolle<br />

und s<strong>in</strong>d gem. § 5 Abs. 10<br />

zugleich Prüfungsleistung. Sie gehen zu<br />

20% <strong>in</strong> das Ergebnis der Abschlussprüfung<br />

e<strong>in</strong>.<br />

16<br />

Die drei E<strong>in</strong>sendearbeiten werden mit<br />

den letzten Kursen des jeweiligen Fachs<br />

(Fach I: <strong>Mediation</strong> und Rechtskultur,<br />

Fach II: <strong>Mediation</strong> und menschliches<br />

Verhalten und Fach III: Verhandlungstechniken)<br />

versandt und müssen zum<br />

auf dem jeweiligen Deckblatt angegebenen<br />

Term<strong>in</strong> (Datum des Poststempels)<br />

beantwortet und an uns zurückgeschickt<br />

werden. E<strong>in</strong>e Verlängerung der<br />

Bearbeitungsfrist ist nicht möglich, da<br />

die E<strong>in</strong>sendearbeiten unmittelbar im<br />

Anschluss an den Abgabeterm<strong>in</strong> korrigiert<br />

und den Studierenden noch vor<br />

Abgabe der nächsten E<strong>in</strong>sendearbeit benotet<br />

zurückgesandt werden. Die Zeitspanne<br />

hierfür beträgt <strong>in</strong>sgesamt ca. 3<br />

Wochen.<br />

Der Umfang der E<strong>in</strong>sendearbeiten darf<br />

bei e<strong>in</strong>er Schriftgröße von 12 pt, e<strong>in</strong>em<br />

Abstand von 1 1/2 Zeilen und e<strong>in</strong>em<br />

Seitenrand von 6 cm zwanzig masch<strong>in</strong>engeschriebene<br />

DIN-A-4 -Seiten nicht<br />

übersteigen.<br />

Sollte e<strong>in</strong>e der E<strong>in</strong>sendearbeiten nicht<br />

bestanden worden se<strong>in</strong>, erhält der Studierende<br />

mit der Rückgabe der dritten<br />

E<strong>in</strong>sendearbeit die Möglichkeit zur Wiederholung<br />

durch e<strong>in</strong>e Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe.<br />

Besteht der Studierende<br />

weniger als zwei der E<strong>in</strong>sendearbeiten,<br />

muss er die nicht bestande-<br />

nen Fächer des Grundstudiums im darauf<br />

folgenden Semester gegen Zahlung<br />

von je 100,- € wiederholen.<br />

Wie verlaufen die<br />

Präsenzveranstaltungen?<br />

Sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium<br />

s<strong>in</strong>d zwei dreitägige Präsenzveranstaltungen<br />

zu absolvieren. Die Präsenzen<br />

f<strong>in</strong>den immer von Donnerstagabend<br />

(Anreise und geme<strong>in</strong>sames<br />

Abendessen) bis Sonntagspätnachmittag<br />

statt. Die Teilnahme an allen<br />

Präsenzsem<strong>in</strong>aren <strong>in</strong> voller Länge ist<br />

Pflicht! Versäumt e<strong>in</strong> Teilnehmer e<strong>in</strong>en<br />

Teil des Sem<strong>in</strong>ars, muss er - soweit möglich<br />

- auf zusätzliche eigene Kosten e<strong>in</strong><br />

Ersatzsem<strong>in</strong>ar besuchen. Die Zulassung<br />

zum Hauptstudium bzw. zur Abschlussprüfung<br />

erfolgt grundsätzlich erst nach<br />

dem Besuch aller vorgeschriebenen Präsenzen.<br />

Grundsätzlich können die Studierenden<br />

zu Semesterbeg<strong>in</strong>n zwischen verschiedenen<br />

Term<strong>in</strong>en, Orten und Referenten<br />

wählen. Wenn e<strong>in</strong>e Veranstaltung<br />

ausgebucht ist, erfolgt e<strong>in</strong>e Zuteilung<br />

durch die Zeugma - unserem externen<br />

Veranstalter der Präsenzen - zu e<strong>in</strong>er anderen<br />

Gruppe möglichst gemäß der<br />

mitgeteilten zweiten Präferenz. Die Plät-


ze werden <strong>in</strong> der Reihenfolge des E<strong>in</strong>gangs<br />

der Anmeldungen vergeben; e<strong>in</strong><br />

Anspruch auf Teilnahme an e<strong>in</strong>er bestimmten<br />

Präsenz besteht nicht. Nähere<br />

Informationen zu den Präsenzen f<strong>in</strong>den<br />

Sie auf den Internetseiten der Zeugma<br />

unter: http://www.zeugma.de<br />

Wie komme ich an die im<br />

Hauptstudium zu dokumentierenden<br />

Fälle / Praktika?<br />

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung<br />

ist es erforderlich, neben den<br />

praxisorientierten Präsenzsem<strong>in</strong>aren<br />

eigene praktische <strong>Mediation</strong>serfahrungen<br />

zu sammeln. Diese Erfahrungen<br />

müssen <strong>in</strong> zwei Fällen dokumentiert<br />

und bis zum 14. Juli (Hauptstudium im<br />

SS) bzw. 10. Januar (Hauptstudium im<br />

WS) e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Dabei können die Dokumentationen aus<br />

allen denkbaren (<strong>Mediation</strong>s-) Bereichen<br />

stammen. Insbesondere ist ke<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dung<br />

an die Wahlfachgruppen gegeben.<br />

Das bedeutet, dass sich der Studierende<br />

zwar für die Wahlfachgruppe<br />

Zivilrecht II entscheiden kann - demnach<br />

auch die Präsenzveranstaltungen dieser<br />

Wahlfachgruppe besucht -, aber zulässigerweise<br />

Dokumentationen im Be-<br />

reich des Täter-Opfer-Ausgleichs anfertigt<br />

und zur Prüfung e<strong>in</strong>reicht.<br />

Durch eigenverantwortliches Mediieren<br />

können Sie am besten prüfen, ob Sie<br />

bereits alle erforderlichen Fähigkeiten<br />

besitzen, um nach Ihrem Studienabschluss<br />

den Sprung <strong>in</strong> den Beruf zu wagen.<br />

Nicht zuletzt können Sie auch feststellen,<br />

wie es um Ihre flankierenden<br />

Talente steht: Organisation und Akquisition<br />

von Fällen. E<strong>in</strong> Mediator, der sich<br />

<strong>in</strong> der Praxis bewähren will, muss auch<br />

<strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, Klienten zu f<strong>in</strong>den und<br />

von der <strong>Mediation</strong> zu überzeugen. Verlangen<br />

Sie also nicht von uns, dass wir<br />

Ihnen Fälle präsentieren, sondern lassen<br />

Sie Ihren Spürs<strong>in</strong>n für Konflikte <strong>in</strong> Ihrer<br />

Umgebung spielen! Dabei genügen<br />

auch Darstellungen von Verhandlungen,<br />

die ke<strong>in</strong>e lehrbuchmäßigen <strong>Mediation</strong>en<br />

s<strong>in</strong>d, sondern lediglich mediative Elemente<br />

enthalten. In diesem Fall muss allerd<strong>in</strong>gs<br />

deutlich gemacht werden, an<br />

welchen Stellen das Verfahren von herkömmlichen<br />

<strong>Mediation</strong>en abweicht.<br />

Als Leitfaden für e<strong>in</strong>e mögliche Gliederung<br />

der Dokumentation erhalten die<br />

Studierenden e<strong>in</strong>en von uns erarbeiteten<br />

Fragebogen, der auf Anfrage auch<br />

per e-mail zugesandt werden kann.<br />

Wie läuft die<br />

mündliche Prüfung ab?<br />

Die mündlichen Prüfungen f<strong>in</strong>den jeweils<br />

zum Ende des Hauptstudiums<br />

(September bis Dezember und März bis<br />

Mai) statt. Die Prüfungsgruppen - bestehend<br />

aus maximal 5 Personen - werden<br />

jeweils aus e<strong>in</strong>er Schwerpunktgruppe<br />

zusammengestellt. Die Prüfungen<br />

werden vom Prüfungsausschuss<br />

abgenommen, der aus zwei Prüfern besteht,<br />

die vom geschäftsführenden Prüfungsausschuss<br />

bestellt worden s<strong>in</strong>d.<br />

Jeder Prüfl<strong>in</strong>g hält e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelvortrag<br />

über e<strong>in</strong>e se<strong>in</strong>er dokumentierten Media-tionen.<br />

Der Prüfungsausschuss hat<br />

diese aus den zwei e<strong>in</strong>gereichten Fällen<br />

ausgewählt. Bewertet wird nur der<br />

im mündlichen Vortrag behandelte Fall.<br />

Im Anschluss an die mündliche Darstellung<br />

erfolgt e<strong>in</strong>e Diskussion des Falles<br />

<strong>in</strong> der Gruppe, <strong>in</strong> die auch theoretische<br />

Inhalte des Studienprogramms e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden (Prüfungsgespräch).<br />

Die Note der mündlichen Prüfung bildet<br />

sich aus dem Vortrag und dem anschließenden<br />

Prüfungsgespräch. Sie<br />

geht gem. § 5 Abs. 10 zu 80% <strong>in</strong> die<br />

Abschlussnote e<strong>in</strong><br />

17


Anmeldung und Zulassung<br />

Voraussetzungen für die Zulassung<br />

Voraussetzung für die Zulassung zum<br />

Weiterbildenden Studium <strong>Mediation</strong> ist<br />

■ e<strong>in</strong> abgeschlossenes Hochschulstudium<br />

■ oder der Nachweis e<strong>in</strong>er abgeschlossenen<br />

Berufsausbildung mit e<strong>in</strong>em wesentlichen Bezug zur<br />

Streitschlichtung oder konsensualen Konfliktbewältigung<br />

und e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige berufliche Erfahrung<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich.<br />

Die Zulassung kann mit beiliegendem Zulassungsantrag<br />

jederzeit beantragt werden.<br />

Zulassungsterm<strong>in</strong>e<br />

jeweils für maximal 150 Studierende<br />

im Sommersemester bis zum 01. März<br />

und im W<strong>in</strong>tersemester bis zum 01. September<br />

(Datum des Poststempels).<br />

Die Zulassung erfolgt nach zeitlichem E<strong>in</strong>gang<br />

der Anmeldungen.<br />

Teilnehmende erhalten gemäß § 2 Zulassungs- und<br />

E<strong>in</strong>schreibungsordnung für die <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

den Status als besondere/r Weiterbildungsstudierende.<br />

Gebühren / Kosten<br />

Die Kosten für das Weiterbildungsstudium betragen<br />

derzeit für das erste Semester <strong>in</strong>sgesamt 2.085,- Euro,<br />

für das zweite Semester <strong>in</strong>sgesamt 2.815,- Euro.<br />

Davon s<strong>in</strong>d im ersten Semester 785,- Euro, im zweiten<br />

Semester 1.035,- Euro an die <strong>FernUniversität</strong> <strong>Hagen</strong><br />

zu zahlen. Über diese Gebühren erhalten Sie zum<br />

Anfang des Semesters e<strong>in</strong>en Gebührenbescheid.<br />

Die Kosten für die Präsenzveranstaltungen<br />

<strong>in</strong> Höhe von 1.300,- Euro für das erste und 1.780,- Euro<br />

für das zweite Semester werden gesondert von<br />

dem FIRM e<strong>in</strong>gezogen.<br />

Evtl. anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten<br />

werden von diesen Kosten nicht erfasst.<br />

18<br />

„... Für die Anzahl der Stunden, der aufgebotenen<br />

Referenten (viele Hochschulprofessoren<br />

aus dem öffentlichen Dienst) und die<br />

vielfältigen Wahlmöglichkeiten nach dem<br />

Grundstudium bietet dieser universitäre<br />

Anbieter e<strong>in</strong> im Vergleich zu anderen<br />

Anbietern attraktives Angebot.”<br />

Dr. A. Rupp,<br />

Ausbildungsangebote der Familienmediation<br />

im Vergleich, im Ersche<strong>in</strong>en<br />

Ermäßigung der Gebühren gem. § 4 Abs. 4<br />

der Gebührensatzung der <strong>FernUniversität</strong><br />

Ausschließlich Referendar/<strong>in</strong>nen und Berufsanfänger/<strong>in</strong>nen<br />

im ersten Jahr nach dem universitären oder staatlichen Abschluss<br />

werden als bedürftig e<strong>in</strong>gestuft und erhalten deshalb<br />

e<strong>in</strong>e Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren.<br />

Die vorgenannten Ermäßigungsregelungen müssen zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung (Poste<strong>in</strong>gang) vorliegen.<br />

Diese Studierenden zahlen<br />

im 1. Semester<br />

■ Gebühren an die <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> Höhe von 503,- Euro<br />

■ Betrag an das FIRM <strong>in</strong> Höhe von 1.061,- Euro,<br />

im 2. Semester<br />

■ Gebühren an die <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> Höhe von 760,- Euro<br />

■ Betrag an das FIRM <strong>in</strong> Höhe von 1.350,- Euro.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung<br />

der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis<br />

des 1. oder 2. Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses)<br />

mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Nutzen Sie<br />

dafür bitte das Formular auf der Rückseite des Zulassungsantrages.<br />

E<strong>in</strong> nachträglich e<strong>in</strong>gereichter Antrag auf Ermäßigung<br />

kann nicht berücksichtigt werden.<br />

Was muss ich tun, um zugelassen zu werden?<br />

Schicken Sie den komplett ausgefüllten Zulassungsantrag -<br />

Sie f<strong>in</strong>den ihn ganz am Ende dieser Broschüre - mit den entsprechenden<br />

Qualifikationsnachweisen (z.B. Diplomzeugnis,<br />

Examenszeugnis) bitte an<br />

<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

Studierendensekretariat<br />

Doris Janßen<br />

58084 <strong>Hagen</strong><br />

Zurückziehung des Antrages<br />

Die Teilnahmegebühr für das Weiterbildende Studium entsteht<br />

und wird fällig mit der Antragstellung (§ 8 Abs. 1 und<br />

2 der Gebührensatzung der <strong>FernUniversität</strong>).<br />

E<strong>in</strong>e Rückziehung des Antrags ist nur bis zur endgültigen<br />

Zulassung (d.h. bis zur Zusendung des Zulassungbescheides)<br />

gebührenfrei möglich. E<strong>in</strong> Rücktritt von der Anmeldung nach<br />

erfolgter Zulassung oder die Rücksendung von Studienbriefen<br />

entb<strong>in</strong>det Sie nicht von der Zahlung der fällig<br />

gewordenen Gebühr.<br />

Rückmeldung<br />

Die Rückmeldung zum 2. Semester erfolgt mit e<strong>in</strong>em Rückmeldeformular,<br />

das den Studierenden unaufgefordert zugeschickt<br />

wird. Die Voraussetzung für die Rückmeldung zum Hauptstudium<br />

ist das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium.


Studien- und Prüfungsordnung für<br />

das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong><br />

an der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

vom 26.05.2006<br />

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und der § 90 Abs. 1, § 94 Abs. 1<br />

des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen (Hochschulgesetz - HG) <strong>in</strong> der Fassung des Gesetzes<br />

zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen<br />

(Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz) – HRWG – vom<br />

30.11.2004 (GV.NRW S. 752) hat der Fachbereich Rechtswissenschaft<br />

der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> die folgende Studien-<br />

und Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium<br />

<strong>Mediation</strong> als Satzung erlassen:<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

§ 1 Ziele und Inhalte des Studiums<br />

§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium<br />

§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Studiums<br />

§ 4 Präsenzveranstaltungen<br />

§ 5 Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen<br />

§ 6 Wiederholen von Prüfungen<br />

§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise<br />

und Prüfungsleistungen<br />

§ 8 Prüfungskommission<br />

§ 9 Geschäftsführender Prüfungsausschuss<br />

§ 10 Anerkennung von Studienleistungen und<br />

Wiederaufnahme des Studiums<br />

§ 11 Zertifikat<br />

§ 12 Zeugnis<br />

§ 13 Angebot weiterer Vertiefungs- und<br />

Fortbildungssem<strong>in</strong>are<br />

§ 14 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung<br />

§ 1 Ziele und Inhalte des Studiums<br />

Das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong> vermittelt das wissenschaftliche<br />

Fundament und die praktischen Grundlagen<br />

der <strong>Mediation</strong>. Es versteht sich als Beitrag zu e<strong>in</strong>er selbstverantwortlichen<br />

Konfliktbehandlung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es freiheitlichen<br />

demokratischen Rechtsstaats. Zum Studienziel<br />

gehört, neben den speziellen Rechtskenntnissen über die<br />

e<strong>in</strong> Mediator bzw. e<strong>in</strong>e Mediator<strong>in</strong> verfügen muss, die E<strong>in</strong>sicht<br />

<strong>in</strong> die psychologischen und kommunikationstheoretischen<br />

Zusammenhänge der Konfliktbewältigung.<br />

§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium<br />

(1) Zugelassen werden Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber mit<br />

e<strong>in</strong>em abgeschlossenen Hochschulstudium, <strong>in</strong>sbesondere<br />

der Rechtswissenschaft.<br />

(2) Außerdem können Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber zugelassen<br />

werden, die über e<strong>in</strong>e abgeschlossene Berufsausbildung<br />

mit e<strong>in</strong>em wesentlichen Bezug zur Streitschlichtung<br />

oder kosensualen Konfliktbewältigung verfügen.<br />

(3) Für die Teilnahme am Weiterbildenden Studium s<strong>in</strong>d Gebühren<br />

zu entrichten, die gesondert festgelegt werden.<br />

§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Studiums<br />

(1) Das Studium umfasst Fernstudienphasen und Präsenzphasen.<br />

Es gliedert sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Grundstudium und e<strong>in</strong><br />

Hauptstudium. Das Grundstudium und das Hauptstudium<br />

dauern jeweils e<strong>in</strong> Semester. Im Grundstudium<br />

muss der Teilnehmende m<strong>in</strong>destens 14 Semesterwochenstunden<br />

Fernunterricht belegen, im Hauptstudium<br />

m<strong>in</strong>destens 8 Semesterwochenstunden.<br />

(2) Das Studium umfasst im Grundstudium folgende<br />

Pflichtfächer:<br />

1. Fernstudium<br />

Fach I <strong>Mediation</strong> und Rechtskultur<br />

Fach II <strong>Mediation</strong> und menschliches Verhalten<br />

Fach III Verhandlungstechniken<br />

2. Präsenzsem<strong>in</strong>are<br />

Im Grundstudium ist die Teilnahme an m<strong>in</strong>destens zwei<br />

e<strong>in</strong>führenden Präsenzsem<strong>in</strong>aren Pflicht.<br />

(3) Das Studium umfasst im Hauptstudium folgende<br />

E<strong>in</strong>heiten:<br />

1. Fernstudium<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil (Pflichtprogramm)<br />

Schwerpunktgruppen (Wahlpflichtprogramm)<br />

Fachgruppe Zivilrecht I<br />

Fachgruppe Zivilrecht II<br />

Fachgruppe Öffentliches Recht<br />

Fachgruppe Strafrecht<br />

19


2. Übungen<br />

Im Hauptstudium müssen Übungen absolviert werden.<br />

E<strong>in</strong>e Übung dauert drei Tage. Die Teilnahme an zwei Übungen<br />

<strong>in</strong> der für die Abschlussprüfung gewählten Schwerpunktgruppe<br />

ist Pflicht.<br />

3. Praktikum<br />

Die Teilnehmer und Teilnehmer<strong>in</strong>nen müssen Erfahrungen<br />

im Bereich der Konfliktbehandlung sammeln. Zum<br />

Nachweis dieser Erfahrungen muss jede bzw. jeder Teilnehmende<br />

eigene Erfahrungen als E<strong>in</strong>zel- oder als Co-<br />

Mediator bzw. E<strong>in</strong>zel- oder Co-Mediator<strong>in</strong> <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />

zwei Fällen konsensualer Konfliktbewältigung dokumentieren.<br />

§ 4 Präsenzveranstaltungen<br />

(1) Bei den Präsenzveranstaltungen des Grundstudiums werden<br />

die Studierenden <strong>in</strong> die <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>geführt. E<strong>in</strong>e<br />

Präsenzveranstaltung im Grundstudium dauert i.d.R. drei<br />

Tage. Die Übungen im Hauptstudium vertiefen die praktischen<br />

Fertigkeiten der jeweils gewählten Fachgruppe.<br />

E<strong>in</strong>e Übung im Hauptstudium dauert i.d.R. drei Tage. Bei<br />

allen Präsenzveranstaltungen werden pro Tag m<strong>in</strong>destens<br />

8 Zeitstunden abgehalten.<br />

(2) Im Grund- und Hauptstudium können die Studierenden<br />

neben den Pflichtveranstaltungen auch weitere Sem<strong>in</strong>are<br />

bzw. Übungen durchlaufen.<br />

(3) Für die aktive Teilnahme an e<strong>in</strong>em Präsenzsem<strong>in</strong>ar im<br />

Grundstudium, sowie für die aktive Teilnahme an e<strong>in</strong>er<br />

Übung im Hauptstudium <strong>in</strong> jeweils voller Länge wird e<strong>in</strong><br />

Teilnahmesche<strong>in</strong> ausgestellt. Werden Teile e<strong>in</strong>er Präsenzveranstaltung<br />

versäumt, s<strong>in</strong>d die versäumten Zeiten nachzuholen.<br />

Bei Versäumnis von mehr als 20 % der Gesamtdauer<br />

e<strong>in</strong>es Sem<strong>in</strong>ars oder e<strong>in</strong>er Übung ist diese/s ganz<br />

zu wiederholen.<br />

20<br />

§ 5 Leistungsnachweise und<br />

Prüfungsleistungen<br />

(1) Leistungsnachweise werden durch die erfolgreiche Bearbeitung<br />

von E<strong>in</strong>sendeaufgaben sowie durch Teilnahmesche<strong>in</strong>e<br />

erbracht.<br />

(2) Im Grundstudium muss jede/r Teilnehmende <strong>in</strong> jedem<br />

Fach e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sendeaufgabe erfolgreich bestehen. Außerdem<br />

muss jede/r Teilnehmende an den beiden Präsenzsem<strong>in</strong>aren<br />

aktiv <strong>in</strong> voller Länge teilgenommen haben.<br />

Wenn e<strong>in</strong> Studierender/e<strong>in</strong>e Studierende e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />

nicht besteht, so kann er/sie an der Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />

teilnehmen. Die Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe<br />

ersetzt die nicht bestandene E<strong>in</strong>sendeaufgabe.<br />

(3) Werden weniger als zwei E<strong>in</strong>sendeaufgaben im Grundstudium<br />

bestanden oder bestehen die Studierenden auch<br />

die Ergänzungse<strong>in</strong>sendeaufgabe nicht, so müssen die<br />

Studierenden das Grundstudium wiederholen. Über die<br />

Anerkennung bereits erbrachter Leistungsnachweise entscheidet<br />

der geschäftsführende Prüfungsausschuss.<br />

(4) Aus der Summe der Punkte der bestandenen E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />

wird die Durchschnittspunktzahl ermittelt. Diese<br />

geht zu 20 % <strong>in</strong> die Gesamtnote e<strong>in</strong>.<br />

(5) Zum Hauptstudium wird nur zugelassen, wer das Grundstudium<br />

erfolgreich abgeschlossen hat. Im Hauptstudium<br />

müssen die Teilnehmenden den allgeme<strong>in</strong>en Teil und <strong>in</strong><br />

den Schwerpunktgruppen m<strong>in</strong>destens 5 Semesterwochenstunden<br />

Fernunterricht belegen, sowie m<strong>in</strong>destens<br />

zwei Übungen <strong>in</strong> ihrer Schwerpunktgruppe absolvieren.<br />

(6) Zugelassen für die Abschlussprüfung wird, wer das<br />

Grundstudium erfolgreich abgeschlossen hat, m<strong>in</strong>destens<br />

8 Semesterwochenstunden im Hauptstudium belegt<br />

hat und die erfolgreiche Teilnahme an m<strong>in</strong>destens<br />

zwei Übungen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Schwerpunktgruppe im Hauptstudium<br />

nachweist. Daneben müssen die Teilnehmenden<br />

als Mediatoren bzw. Mediator<strong>in</strong>nen Erfahrungen<br />

gesammelt haben (§ 3 Abs. 3 Ziffer 3). Diese Erfahrungen<br />

müssen <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens zwei Fällen dokumentiert se<strong>in</strong>.<br />

Über die Anerkennung entscheidet der geschäftsführende<br />

Prüfungsausschuss.


(7) Die Abschlussprüfung besteht aus der mündlichen Präsentation<br />

e<strong>in</strong>es dokumentierten <strong>Mediation</strong>sfalles (Vortrag)<br />

und e<strong>in</strong>er daran anschließenden mündlichen Prüfung<br />

(Prüfungsgespräch).<br />

(8) Bei der Abschlussprüfung beträgt die Dauer der mündlichen<br />

Präsentation e<strong>in</strong>es dokumentierten Falles (Vortrag)<br />

je Teilnehmenden 10 - 15 M<strong>in</strong>uten. Die mündliche Prüfung<br />

(das Prüfungsgespräch) besteht <strong>in</strong>sbesondere aus<br />

Fragen zum Vortrag, zu den beiden Dokumentationen<br />

und zum Wahlfach; sie dauert m<strong>in</strong>destens 10, höchstens<br />

20 M<strong>in</strong>uten.<br />

Die mündliche Prüfung kann als Gruppenprüfung mit<br />

maximal fünf Prüfl<strong>in</strong>gen durchgeführt werden. Das Nähere<br />

bestimmt die Prüfungskommission.<br />

(9) Für das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung werden<br />

der Vortrag e<strong>in</strong>es <strong>Mediation</strong>sfalles, sowie die mündliche<br />

Prüfung jeweils gleich gewichtet.<br />

(10)Die Prüfungsgesamtnote errechnet sich aus der Durch<br />

schnittspunktzahl der bestandenen E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />

(Abs. 4) und der Punkte der mündlichen Abschlussprüfung.<br />

Die Durchschnittspunktzahl der E<strong>in</strong>sendearbeiten<br />

wird mit <strong>in</strong>sgesamt 20 %, die Punktzahl der mündlichen<br />

Abschlussprüfung mit 80 % gewichtet.<br />

§ 6 Wiederholen von Prüfungen<br />

(1) Die E<strong>in</strong>sendeaufgaben im Grundstudium können im<br />

nächsten Semester e<strong>in</strong>mal wiederholt werden.<br />

(2) Ist das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schlechter<br />

als ausreichend, so kann die Ab-schlussprüfung <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Jahres zweimal wiederholt werden.<br />

§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise<br />

und Prüfungsleistungen<br />

(1) In allen E<strong>in</strong>sendeaufgaben sowie mündlichen Prüfungen<br />

können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die<br />

Bewertung erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />

95-100 Punkte = 1,0 (sehr gut)<br />

90-94 Punkte = 1,3 (sehr gut)<br />

e<strong>in</strong>e hervorragende Leistung<br />

85-89 Punkte = 1,7 (gut)<br />

80-84 Punkte = 2,0 (gut)<br />

75-79 Punkte = 2,3 (gut)<br />

e<strong>in</strong>e Leistung, die erheblich über den<br />

durchschnittlichen Anforderungen liegt<br />

70-74 Punkte = 2,7 (befriedigend)<br />

65-69 Punkte = 3,0 (befriedigend)<br />

60-64 Punkte = 3,3 (befriedigend)<br />

e<strong>in</strong>e Leistung, die den durchschnittlichen<br />

Anforderungen entspricht<br />

55-59 Punkte = 3,7 (ausreichend)<br />

50-54 Punkte = 4,0 (ausreichend)<br />

e<strong>in</strong>e Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den<br />

Anforderungen entspricht<br />

bis 49 Punkte = 5,0 (nicht ausreichend)<br />

e<strong>in</strong>e Leistung, die wegen erheblicher Mängel den<br />

Anforderungen nicht mehr entspricht.<br />

(2) Die Notenvergabe anhand der ECTS-Bewertungsskala<br />

wird vorgesehen.<br />

21


§ 8 Prüfungskommission<br />

(1) Die Prüfungskommission wird auf Vorschlag der wissenschaftlichen<br />

Leiter<strong>in</strong> oder des wissenschaftlichen Leiters<br />

auf die Dauer von zwei Jahren vom Fachbereich gewählt.<br />

Die Prüfungskommission besteht aus acht Mitgliedern.<br />

Davon stellt die <strong>FernUniversität</strong> m<strong>in</strong>destens vier Mitglieder.<br />

Als weitere Mitglieder können auch externe Experten/<br />

Expert<strong>in</strong>nen aus dem Bereich der <strong>Mediation</strong> gewählt<br />

werden. Der/die Vorsitzende der Prüfungskommission ist<br />

der wissenschaftliche Leiter/ die wissenschaftliche Leiter<strong>in</strong><br />

des Weiterbildungsstudiums <strong>Mediation</strong>. Er/ sie trägt<br />

den Titel e<strong>in</strong>es wissenschaftlichen Direktors/ e<strong>in</strong>er wissenschaftlichen<br />

Direktor<strong>in</strong>. Die Prüfungskommission gibt<br />

sich e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung.<br />

(2) Die Prüfungskommission wählt e<strong>in</strong>en Geschäftsführenden<br />

Prüfungsausschuss und den Geschäftsführenden<br />

Leiter/ die Geschäftsführende Leiter<strong>in</strong> des Studiums sowie<br />

se<strong>in</strong>en/ ihren Stellvertreter oder Stellvertreter<strong>in</strong>. Der<br />

Geschäftsführende Leiter/ die Geschäftsführende Leiter<strong>in</strong><br />

führt den Titel Geschäftsführender Direktor/ Geschäftsführende<br />

Direktor<strong>in</strong>.<br />

(3) Die Prüfungskommission ist für die Organisation und<br />

Durchführung der E<strong>in</strong>sendearbeiten und der mündlichen<br />

Abschlussprüfungen verantwortlich. Sie achtet darauf,<br />

dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Prüfungen. Zur Steuerung des<br />

weiterbildenden Studiums und zur Regelung des<br />

Prüfungsablaufs und der Auswahl der Prüfenden erlässt<br />

sie Richtl<strong>in</strong>ien. Sie ist <strong>in</strong>sbesondere zuständig für die<br />

Entscheidung über Widersprüche gegen <strong>in</strong> Prüfungsverfahren<br />

getroffene Entscheidungen. Die Prüfungskommission<br />

gibt Anregungen zur Reform der Studien- und<br />

Prüfungsordnung und der Studienpläne. Sie kann die<br />

Erledigung ihrer Aufgaben auf die Vorsitzende/ den<br />

Vorsitzenden über-tragen.<br />

(4) Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn neben<br />

dem Vorsitz m<strong>in</strong>destens drei weitere Mitglieder anwesend<br />

s<strong>in</strong>d. Sie beschließt mit der Mehrheit der anwesenden<br />

Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />

Stimme der oder des Vorsitzenden.<br />

22<br />

(5) Die Mitglieder der Prüfungskommission haben das Recht,<br />

an der Abnahme von Prüfungen als Gäste teilzunehmen.<br />

(6) Die Sitzungen der Prüfungskommission s<strong>in</strong>d nicht öffentlich.<br />

Ihre Mitglieder unterliegen der Amtsverschwiegenheit.<br />

Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst<br />

stehen, s<strong>in</strong>d sie durch die oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission<br />

zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />

§ 9 Geschäftsführender Prüfungsausschuss<br />

(1) Dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss gehören<br />

drei von der Prüfungskommission gem. § 8 Abs. 2 gewählte<br />

Mitglieder an, darunter müssen der wissenschaftliche<br />

Direktor/ die wissenschaftliche Direktor<strong>in</strong> des<br />

Weiterbildungsstudiums und der geschäftsführende Direktor/<br />

die geschäftsführende Direktor<strong>in</strong> des Studiums<br />

se<strong>in</strong>. Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss wählt<br />

aus se<strong>in</strong>er Mitte e<strong>in</strong>en Vorsitzenden/ e<strong>in</strong>e Vorsitzende.<br />

(2) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss garantiert<br />

e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Durchführung des Studienbetriebes.<br />

Er handelt entsprechend der Richtl<strong>in</strong>ien der<br />

Prüfungskommission und legt ihr jährlich e<strong>in</strong>en Rechenschaftsbericht<br />

über se<strong>in</strong>e Arbeit vor.<br />

(3) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss entscheidet<br />

über die Studienzulassungen nach § 2, die Anrechnung<br />

von Studienleistungen nach § 10, setzt die Term<strong>in</strong>e für<br />

die mündlichen Prüfungen fest und beaufsichtigt die<br />

Erstellung und Korrektur der E<strong>in</strong>sendearbeiten. S<strong>in</strong>d Studierende<br />

mit e<strong>in</strong>er Entscheidung des Geschäftsführenden<br />

Prüfungsausschusses nicht e<strong>in</strong>verstanden, können<br />

sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats e<strong>in</strong>e Entscheidung durch die<br />

Prüfungskommission verlangen.<br />

(4) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss stellt die Prüfungsausschüsse<br />

für die mündliche Abschlussprüfung<br />

nach den Richtl<strong>in</strong>ien der Prüfungskommission zusammen.


§ 10 Anerkennung von Studienleistungen und<br />

Wiederaufnahme des Studiums<br />

(1) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss kann den Studierenden<br />

beim Nachweis gleichwertiger Leistungen die<br />

Teilnahme an den E<strong>in</strong>sendearbeiten sowie Teile des<br />

Präsenzstudiums erlassen. Die Teilnehmenden erhalten<br />

hierüber e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung. Die Studiengebühren s<strong>in</strong>d<br />

gem. § 2 Abs. 3 unabhängig von etwaigen Anrechnungen<br />

<strong>in</strong> voller Höhe zu entrichten.<br />

(2) Bei e<strong>in</strong>er Unterbrechung des Studiums nach erfolgreichem<br />

Abschluss des Grundstudiums kann der/ die Studierende<br />

das Weiterbildende Studium <strong>Mediation</strong> im<br />

Hauptstudium nach e<strong>in</strong>em Semester auf Antrag fortführen.<br />

Dauert die Unterbrechung länger als e<strong>in</strong> Semester,<br />

muss der Antrag vom Geschäftsführenden Prüfungsausschuss<br />

geprüft und die Weiterführung des Studiums<br />

bewilligt werden.<br />

§ 11 Zertifikat<br />

Über die erfolgreiche Teilnahme am Grundstudium wird von<br />

dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss e<strong>in</strong> Zertifikat<br />

erteilt.<br />

§ 12 Zeugnis<br />

(1) Über die erfolgreiche Teilnahme am Weiterbildungsstudium<br />

<strong>Mediation</strong> wird nach Bestehen der Abschlussprüfung<br />

e<strong>in</strong> Zeugnis ausgestellt. Es wird vom Dekan/ von<br />

der Dekan<strong>in</strong> des Fachbereichs Rechtswissenschaft, sowie<br />

des wissenschaftlichen Leiters/ der wissenschaftlichen<br />

Leiter<strong>in</strong> unterschrieben und mit dem Siegel des Fachbereichs<br />

Rechtswissenschaft der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

versehen. Auf schriftlichen Antrag kann die Wahlfachgruppe<br />

ausgewiesen werden. Jeder Prüfl<strong>in</strong>g erhält nur<br />

e<strong>in</strong> Zeugnis.<br />

(2) Über die nicht erfolgreiche Teilnahme wird e<strong>in</strong> mit Rechtsbehelfsbelehrung<br />

versehener Bescheid erteilt.<br />

§ 13 Angebot weiterer Vertiefungs- und<br />

Fortbildungssem<strong>in</strong>are<br />

Zur Vertiefung e<strong>in</strong>zelner Bereiche des Weiterbildenden Studiums<br />

<strong>Mediation</strong> sowie zur Vermittlung neuer Entwicklungen<br />

können Folgesem<strong>in</strong>are angeboten werden. Die Teilnahme<br />

an diesen Sem<strong>in</strong>aren steht allen aktiven, aber auch ehemaligen<br />

Studierenden des Weiterbildenden Studiums <strong>Mediation</strong><br />

offen. Die Teilnahme an diesen Sem<strong>in</strong>aren ist kostenpflichtig.<br />

Der Preis wird für die jeweilige Veranstaltung<br />

gesondert festgesetzt.<br />

§ 14 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung<br />

Diese Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildende<br />

Studium <strong>Mediation</strong> tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />

<strong>in</strong> den Amtlichen Mitteilungen der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Hagen</strong> <strong>in</strong> Kraft.<br />

Diese Ordnung gilt für Studierende, die ihr Studium zum<br />

1.April 2006 aufnehmen.<br />

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats<br />

Rechtswissenschaft vom 08.11.2005 und des Rektorats der<br />

<strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> vom 23.03.2006.<br />

<strong>Hagen</strong>, den 26.05.2006<br />

Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft<br />

der <strong>FernUniversität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong><br />

Universitätsprofessor Dr. Dr. Thomas Vormbaum<br />

23

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