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Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse

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MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT.<br />

4.12<br />

Das <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Magazin <strong>für</strong> Unternehmen<br />

<strong>Startklar</strong> <strong>für</strong> <strong>2013</strong> !<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit <strong>2013</strong> | Fit und gesund durch das neue Jahr<br />

Geringfügige Beschäftigungen | Neue Minijob-Regelungen<br />

Großer Sonderteil: Praxis-News <strong>für</strong> das neue Jahr | Wichtig c/o <strong>2013</strong>


Empfehlen Sie die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>,<br />

Deutschlands leistungsstarke <strong>Krankenkasse</strong>!<br />

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✂ Ich habe das neue Mitglied geworben:<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und an Ihre nächste <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Geschäftsstelle senden oder direkt dort abgeben.<br />

Name, Vorname<br />

Straße/Haus-Nr.<br />

PLZ/Ort<br />

Mitgliedsnummer<br />

Ich wünsche mir folgende Prämie:<br />

* Nur solange der Vorrat reicht,<br />

Farb- oder Designänderungen möglich<br />

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Für die vollautomatische<br />

Blutdruck- und Pulsmessung<br />

am Oberarm – Sicherheit auf<br />

einen Blick.<br />

Ja, ich möchte zur <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>.<br />

Ich bin dabei ab dem<br />

Name, Vorname<br />

Straße/Haus-Nr.<br />

PLZ/Ort<br />

Geburtsdatum<br />

Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist aufgrund der<br />

§§ 206 Sozialgesetzbuch V und 50 Sozialgesetzbuch XI<br />

erforderlich.<br />

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Ihrer Wahl. Einlösbar<br />

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Ich bin seit/ab Auszubildende/-r berufstätig<br />

Ausbildungsberuf<br />

Telefon (freiwillige Angabe)<br />

E-Mail (freiwillige Angabe)<br />

Arbeitgeber<br />

Anschrift Arbeitgeber<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Abt. Marketing, NAHDRAN 4.12


Inhalt<br />

04<br />

06<br />

10<br />

12<br />

12<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

22<br />

23<br />

Schnell informiert<br />

Aktuelles auf einen Blick<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit <strong>2013</strong><br />

Fit und gesund durch das neue Jahr<br />

Geringfügige Beschäftigungen<br />

Neue Minijob-Regelungen<br />

Praxis-News <strong>für</strong> das neue Jahr<br />

Wichtig c/o <strong>2013</strong><br />

Beitragssätze <strong>2013</strong><br />

Rechengrößen <strong>2013</strong><br />

Umlageverfahren <strong>2013</strong><br />

Sachbezugswerte <strong>2013</strong><br />

Fälligkeitstermine <strong>2013</strong><br />

Meldeverfahren <strong>2013</strong><br />

Haben Sie noch Fragen?<br />

Tabelle zum Heraustrennen<br />

Werte und Rechengrößen <strong>2013</strong><br />

NAHDRAN Leserservice<br />

n Sie haben Fragen an unsere Experten?<br />

Kontaktieren Sie die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Service-<br />

Hotline unter 0800 45 40 150 (Anrufe aus den<br />

deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind <strong>für</strong> Sie kostenfrei).<br />

n Sie möchten Ihren persönlichen <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />

Firmenberater kennenlernen und einen Termin<br />

vereinbaren? Nutzen Sie unseren E-Mail- und<br />

Rückruf-Service unter:<br />

www.barmer-gek.de/500034<br />

www.barmer-gek.de/500035<br />

n Sie haben Fragen zu Themen in der NAHDRAN,<br />

möchten uns Ihre neue Firmen anschrift oder<br />

sonstige Änderungen mitteilen?<br />

Schicken Sie eine Mail an:<br />

nahdran@barmer-gek.de<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 03<br />

Sehr geehrte Leserin,<br />

sehr geehrter Leser,<br />

<strong>2013</strong> naht und damit auch die Zeit <strong>für</strong> gute Vorsätze.<br />

Mehr bewegen, weniger Stress, mehr Zeit <strong>für</strong> die Familie,<br />

ein paar Kilo abspecken: Vorhaben wie diese landen alle<br />

Jahre wieder in den „Top Ten”. Doch Umfragen zeigen:<br />

50 Prozent dieser Absichtserklärungen haben gerade mal<br />

eine Halbwertzeit von drei Monaten, dann sind sie auch<br />

schon wieder Makulatur. Liegt es am mangelnden Durchhaltevermögen,<br />

fehlt es an Willenskraft?<br />

Erfolgreiche Unternehmen wissen, wie sich selbstgesteckte<br />

Ziele erreichen lassen. Mit einer klaren strategischen<br />

Ausrichtung. Mit verbindlich vereinbarten, aber dennoch<br />

realistischen Vorgaben. Mit einem motivierenden Umfeld.<br />

Und: mit starken Partnern!<br />

Apropos starke Partner: Sie können auch im neuen Jahr<br />

fest mit uns rechnen! So hilft Ihnen unser attraktives<br />

Firmenangebot Gesundheit beispielsweise dabei,<br />

Ihr Unternehmen auf Kurs zu halten. Ausführliches dazu<br />

finden Sie in dieser NAHDRAN – und selbstverständlich<br />

auch alle wichtigen Neuerungen zum<br />

Jahreswechsel. Doch bevor Sie durchstarten,<br />

möchte ich mich bei Ihnen noch<br />

<strong>für</strong> die gute Zusammenarbeit in den<br />

vergangenen zwölf Monaten bedanken<br />

und Ihnen eine entspannte Zeit im Kreise<br />

Ihrer Familie wünschen.<br />

Ihr<br />

Dr. Christoph Straub<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>


04 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Schnell informiert > Aktuelles auf einen Blick<br />

Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich<br />

Änderungen beim Bundeselterngeld-<br />

und Elternzeitgesetz (BEEG). Bislang<br />

konnte eine Arbeitnehmerin ihre Elternzeit<br />

nach Paragraph 16 Abs. 3 des Bundeselterngeld-<br />

und Elternzeitgesetzes nur<br />

dann vorzeitig beenden, wenn der Arbeitgeber<br />

dem zuvor zugestimmt hatte. Seit<br />

18. September 2012 greift hier eine <strong>für</strong> die<br />

betriebliche Praxis wichtige Änderung.<br />

Nun kann die Mitarbeiterin, sofern sie<br />

wegen der Geburt eines weiteren Kindes<br />

Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen<br />

möchte, die Elternzeit auch ohne die<br />

Kritischer Blick in den Spiegel<br />

IHK-Ausbildungscheck im Internet. Viele Unternehmen suchen<br />

händeringend nach Berufsnachwuchs. Entsprechend heftig<br />

werden Schulabgänger umworben. Doch mit einem hohen<br />

Einkommen allein sind diese nicht mehr zu ködern. Ein gutes Betriebsklima,<br />

regelmäßige Feedbacks von Ausbildern und gute<br />

Perspektiven zählen mehr. Das ergab eine Umfrage des Niedersächsischen<br />

Industrie- und Handelskammertags (NIHK) unter<br />

1.600 Schülerinnen und Schülern, die nach ihren Erwartungen befragt<br />

wurden. Aus diesen Erkenntnissen heraus hat der NIHK einen<br />

kostenlosen, 52 Fragen umfassenden Ausbildungscheck im<br />

Internet entwickelt. Danach wissen die Teilnehmer um ihre Stärken<br />

und Schwächen und wie sie <strong>für</strong> Azubis attraktiver werden<br />

können. Wo<strong>für</strong> so ein Blick in den Spiegel doch alles gut ist!<br />

www.ausbildung-check-ihk.de<br />

Zustimmung ihres<br />

Arbeitgebers vorzeitig<br />

beenden.<br />

Allerdings muss sie<br />

dem Arbeitgeber ihr<br />

Vorhaben rechtzeitig<br />

mitteilen. Ihr Anspruch<br />

auf einen Arbeitgeberzuschuss<br />

nach dem Mutterschutzgesetz<br />

bleibt davon unberührt.<br />

Nach der alten Fassung des oben genannten<br />

BEEG-Paragraphen war die<br />

Beendigung zur Inanspruchnahme der<br />

Mutterschutzfrist<br />

auch mit Zustimmung<br />

des Arbeitgebers<br />

explizit<br />

ausgeschlossen.<br />

Mit dieser Gesetzesänderung<br />

setzt die<br />

Bundesregierung Urteile<br />

des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)<br />

in nationales Recht um.<br />

www.gesetze-im-internet.de/beeg<br />

Naschsucht ist ein Schrei nach Liebe<br />

Gesunde Rezepte <strong>für</strong> den Winter. Wehe dem, der sich momentan<br />

seinen Weg durch Budengassen, vorbei(?) an duftendem<br />

Glühwein, heißen Maronen, Kartoffelpuffern, Backfisch<br />

oder Crêpes bahnen muss. Wohl wissend, dass in der warmen<br />

Stube weitere saisonübliche Gaumenkitzler wie Spekulatius, Dominostein<br />

und Co. auf ihn warten. Dabei haben Wissenschaftler<br />

längst herausgefunden, dass Naschsucht eigentlich ein Schrei<br />

nach Liebe, Zuwendung und Geborgenheit ist. Und eine Art Übersprungshandlung<br />

gegen chronischen Lichtmangel. Wenn es weiter<br />

nichts ist! Für eine zusätzliche Mütze Schlaf, eine Extraportion<br />

Kuscheln oder eine zünftige Wanderung durch sonnendurchflutete<br />

Winterwunder-Landschaften braucht man schließlich kein<br />

Rezept vom Arzt. Entspannte Feiertage und einen ruhigen Jahresausklang<br />

wünscht Ihnen die Redaktion der NAHDRAN.


Kabinett stärkt Ehrenamt<br />

Gemeinnützige Tätigkeiten. Das Bundeskabinett<br />

in Berlin hat den Entwurf<br />

eines Gesetzes zur Stärkung gemeinnütziger<br />

Tätigkeit beschlossen. Teil des<br />

Gesetzes ist, dass die Übungsleiterpauschale<br />

von 2.100 auf 2.400 Euro und die<br />

Ehrenamtspauschale von 500 auf jährlich<br />

720 Euro angehoben wird. Diese Einnahmen<br />

bleiben <strong>für</strong> ehrenamtlich engagierte<br />

Bürger bis zu den genannten Grenzen<br />

Zu sorgloser Umgang mit sensiblen Daten<br />

Kleine Unternehmen sind deutlich zurückhaltender<br />

Betriebliche Altersversorgung. Seit<br />

2001 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch<br />

auf Entgeltumwandlung. Seitdem<br />

darf ihr Arbeitgeber <strong>für</strong> sie Lohn- oder<br />

Gehaltsteile in eine betriebliche Altersversorgung<br />

umleiten. Doch die neben gesetzlicher<br />

und privater Rente dritte Vorsorge-Option<br />

stößt hierzulande längst<br />

nicht bei allen Unternehmen auf Gegenliebe.<br />

Eine repräsentative Studie des Wirtschafts-<br />

und Sozialwissenschaftlichen Instituts<br />

(WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung,<br />

<strong>für</strong> die 2.000 Betriebsräte befragt wurden,<br />

förderte beispielsweise zutage, dass<br />

steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber<br />

hinaus sollen Vereine, Stiftungen und<br />

andere gemeinnützige Organisationen<br />

ihre Rücklagen und finanziellen Mittel<br />

künftig einfacher und flexibler verwenden<br />

können. Das Gesetz soll zum 1. Januar<br />

<strong>2013</strong> in Kraft treten und in einem beschleunigten<br />

Verfahren vom Bundestag<br />

beschlossen werden.<br />

www.bundesfinanzministerium.de<br />

Studie zur IT-Sicherheit im Mittelstand<br />

2012. E-Mail und Internet werden von<br />

mittelständischen Unternehmen immer<br />

häufiger genutzt, was auch mit der wachsenden<br />

Verbreitung mobiler Endgeräte<br />

wie Smartphone oder Netbook zu tun<br />

hat. Allerdings sind viele Firmen bei der<br />

Versendung sensibler Daten, wie zum<br />

Beispiel Verträgen oder Rechnungen, zu<br />

sorglos. Laut einer Studie von „Deutschland<br />

sicher im Netz e.V.” (DsiN) zur „IT-<br />

Sicherheitslage im Mittelstand” – sie<br />

basiert auf Befragungen von rund 1.400<br />

Unternehmen, die einen von DATEV,<br />

Sophos, BITKOM und SAP entwickelten<br />

lediglich 71 Prozent der Unternehmen,<br />

die zwischen 50 und 99 Mitarbeiter beschäftigen,<br />

ihren Beschäftigten eine betriebliche<br />

Altersversorgung anbieten.<br />

Insgesamt lässt sich sagen: Kleine Unternehmen<br />

sind deutlich zurückhaltender<br />

als große. Kommen in Großbetrieben mit<br />

mehr als 2.000 Beschäftigten neun von<br />

zehn Mitarbeiter in den Genuss einer betrieblichen<br />

Altersversorgung, sind es bei<br />

Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigen<br />

nur noch sechs von zehn Mitarbeitern<br />

(siehe nebenstehende Grafik).<br />

www.boeckler.de/41180_41194.htm<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 05<br />

Sicherheitscheck durchgeführt haben –<br />

verfügen mehr als die Hälfte der kleinen<br />

und mittleren Unternehmen über<br />

keinen adäquaten E-Mail-Schutz. Sie riskieren<br />

so, dass Unbefugte Zugriff auf<br />

Firmeninterna bekommen. Der DsiN empfiehlt<br />

allen Unternehmen, sich diesem<br />

kostenlosen Sicherheitscheck im Internet<br />

zu unterziehen, um Datenmissbrauch<br />

und Datenmanipulation vorzubeugen.<br />

In einem zweiten Schritt sollte dann auf<br />

gängige Sicherheitslösungen zurückgegriffen<br />

werden, die sich problemlos installieren<br />

ließen.<br />

www.sicher-im-netz.de<br />

Von 100 Betrieben bieten eine<br />

betriebliche Altersversorgung…<br />

20 bis 49 Anzahl Beschäftige<br />

62<br />

50 bis 99<br />

71<br />

100 bis 199<br />

73<br />

200 bis 499<br />

82<br />

500 bis 999<br />

83<br />

1.000 bis 1.999<br />

86<br />

mehr als 1.999<br />

90<br />

gerundet, Stand 2012, Quelle: Hans-Böckler-Stiftung


06 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Fit und gesund durch das neue Jahr<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit <strong>2013</strong>. Tun Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

ruhig einmal etwas Gutes – und sich selbst natürlich auch! Die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> hilft Ihnen dabei, den guten<br />

Vorsätzen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> auch Taten folgen zu lassen – mit passgenauen Angeboten zur Firmengesundheit.<br />

Die Psyche, der Rücken, das Herz und die Familie rücken dabei im Rahmen von Gesundheitstagen und<br />

Unternehmerforen besonders in den Fokus. Hier ein paar Info-Häppchen vorab!<br />

Das Rücken fit-Programm „moving”<br />

Verspannungen, Muskelschmerzen oder womöglich noch Schlimmeres:<br />

Das ewige Kreuz mit dem Kreuz scheint das Los vieler<br />

Büroarbeiter zu sein – bei ihrem täglichen Sitzmarathon vor dem<br />

Computer-Bildschirm. Nicht von ungefähr zeichnet der Rücken<br />

<strong>für</strong> nahezu ein Fünftel aller Fehlzeiten verantwortlich (mehr dazu<br />

unter www.barmer-gek/501306 im <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Gesundheitsreport<br />

2012). „moving” heißt ein kleines, effektives Fitnessprogramm,<br />

das aus vier einfachen Übungen besteht, die den Rücken<br />

Die moving-Übungen „Krone”, „Medaille”, „Palme” und „Schraube”<br />

dauerhaft stärken. Ideal <strong>für</strong> die aktive Minipause zwischendurch!<br />

„Prävention muss Spaß machen”, so moving-Erfinderin Roswitha<br />

Ram-Devrient. „Nur so lassen sich Berufstätige aller Altersgruppen<br />

dazu motivieren, gerne, regelmäßig und vor allem aus eigenem<br />

Antrieb heraus etwas <strong>für</strong> ihre Rückengesundheit zu tun.<br />

Irgendwann wird die tägliche Rückenpflege dann so selbstverständlich<br />

wie das Zähneputzen”, zeigt sich die Gründerin der<br />

moving GmbH, offizieller Kooperationspartner der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>,<br />

überzeugt. Und tatsächlich: Ob bei BASF, Deutscher Bahn, in<br />

Schulen, Kindergärten, Sportvereinen oder Seniorenheimen –<br />

überall kommt das moving-Programm sehr gut an (mehr unter<br />

Was hat moving bei Ihnen bewirkt?<br />

(Angaben in Prozent)<br />

Meine Rückenmuskulatur ist lockerer geworden.<br />

Mein Rücken ist jetzt beweglicher.<br />

Ich bin mental ruhiger geworden.<br />

(Umfrage der moving GmbH unter Beschäftigten der Deutschen Bahn 2012)<br />

www.movingnet.de). Deshalb möchte die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> im neuen<br />

Jahr moving auch ihren Firmenpartnern anbieten. Unsere Beraterinnen<br />

und Berater <strong>für</strong> Firmengesundheit werden dabei als<br />

moving-Mediatoren fungieren und <strong>für</strong> weiterführende Aktionen<br />

den Kontakt zu zertifizierten moving-Trainern vermitteln.<br />

Mediatoren-Schulung: „moven” will gelernt sein; Clip auf YouTube ( movinggmbh): Morgentoilette mit moving Roswitha Ram-Devrient<br />

50<br />

64<br />

72


MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 07<br />

Volle Konzentration: Stress-Managerin beim Balance-Check Mittendrin statt nur dabei: fröhliches Warm-up beim Gesundheitstag<br />

Der Balance-Check<br />

Immer öfter münden Befindlichkeitsstörungen und Schlafprobleme<br />

in massive Erschöpfungszustände (Stichwort Burnout)<br />

oder gar handfeste psychische Erkrankungen ein. Die Fähigkeit,<br />

die richtige innere Balance zu finden, geht anscheinend immer<br />

mehr verloren. In akuten Stresssituationen steigt der Blutdruck<br />

und das Herz pumpt viel zu schnell. Mit dem <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Balance-Check<br />

lässt sich die individuelle Fähigkeit zu regenerieren<br />

und zu entspannen gezielt überprüfen. Die Firma Biocomfort hat<br />

da<strong>für</strong> die entsprechende computergestützte Technik entwickelt.<br />

„Mit Hilfe eines Ohrclip-Sensors wird die so genannte Herzratenvariabilität<br />

gemessen. Anders ausgedrückt, die Anpassungsfähigkeit<br />

des Körpers an Belastungen”, erläutert Mediziner und<br />

Coach Ralf Scheu-Schließke. „Dazu werden Schwankungen bei<br />

der Herzfrequenz auf dem Computer-Bildschirm graphisch dargestellt.<br />

Dies gibt Aufschluss über den derzeitigen Zustand der<br />

inneren Regulations- und Regenerationsfähigkeit durch das autonome<br />

Nervensystem. Mit einer speziellen Software lässt sich die<br />

eigene Atemtechnik dann Schritt <strong>für</strong> Schritt verbessern – und<br />

das individuelle Stressmanagement gleich mit.” Auch hier<br />

belegen zahlreiche positive Feedbacks den Erfolg dieser <strong>für</strong><br />

die Stärkung der Belastbarkeit vorteilhaften Computerdiagnostik.<br />

Firmenpartner der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> können den<br />

Balance Check schon jetzt in Anspruch nehmen und natürlich<br />

insbesondere auch im neuen Jahr.<br />

Ralf Scheu-Schließke<br />

a b<br />

Aktionsplattform Gesundheitstag<br />

Ob moving oder Balance-Check: Die beiden neuen Präventionsangebote<br />

fügen sich nahtlos in das <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Konzept Gesundheitstag<br />

ein. Hier wird interessierten Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern direkt in ihrer Firma ausgiebig Gelegenheit gegeben,<br />

diverse Schnupper- und Mitmachangebote rund um Bewegung,<br />

Ernährung oder Entspannung an sich selbst zu testen. Auch können<br />

sich die Gesundheitstag-Besucher dem ein oder anderen Gesundheitscheck<br />

unterziehen: Ob Blutzucker-, Cholesterin-, BMIoder<br />

Körperfettmessung, Lungenfunktions-, Seh-, Hör-, Reaktions-,<br />

Koordinations- oder Fitnesstest – da geht so manches!<br />

Viele dieser Events werden <strong>2013</strong> übrigens ganz bewusst in zeitlicher<br />

Nähe zu den von der Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche<br />

Aufklärung (BZgA) ausgerufenen Gesundheitstagen stattfinden.<br />

Als da wären der „Tag der Rückengesundheit” am 15. März, der<br />

„Internationale Tag der seelischen Gesundheit” am 10. Oktober<br />

oder die „Herzwochen”, die <strong>für</strong> die Zeit<br />

vom 1. bis 30. November terminiert<br />

sind. Und natürlich lässt es sich die<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> zu diesen Anlässen<br />

nicht nehmen, die Besucher über<br />

ihr breites Spektrum an Präventionsangeboten<br />

zur Herzgesundheit,<br />

Rücken-Fitness oder seelischen<br />

Gesundheit zu informieren. <br />

Life Kinetik<br />

Unter Beobachtung: die Herzfrequenz Erst Blutzuckertest, dann Ernährungsberatung: Gesundheitstag bei Ikea


08 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Schön auf dem Teppich bleiben: Nachwuchs-Curler beim Familientag Der reinste Publikumsmagnet: das Unternehmerforum in München<br />

Gesundheitstag-Variante Familientag<br />

Übrigens: Aus einem Gesundheitstag kann schnell auch ein Familientag<br />

werden. Und das nicht nur am 15. Mai, dem Internationalen<br />

Tag der Familie. Angesichts der Tatsache, dass es <strong>für</strong> berufstätige<br />

Eltern manchmal schwierig ist, den alltäglichen Spagat zwischen<br />

Familie und Beruf hinzubekommen, können die Partnerfirmen<br />

der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> dieses Event, das ganz im Zeichen von Spiel,<br />

Sport und Spaß steht, sehr gut <strong>für</strong> eine Charmeoffensive in Richtung<br />

Kinder und Ehepartner nutzen. Katharina Putze, beim<br />

Spezialglas- und Glaskeramik-Hersteller SCHOTT <strong>für</strong> das betriebliche<br />

Gesundheitsmanagement verantwortlich, ist jedenfalls voll<br />

des Lobes, wenn sie an den Familientag in Jena zurückdenkt.<br />

„Ich bedanke mich bei der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> <strong>für</strong> die Finanzierung und<br />

Organisation dieses Events. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

und ihre Familien hatten bei dieser Familienolympiade so<br />

viel Spaß, dass sie die einzelnen Stationen, zu denen unter anderem<br />

Teppichcurling, Bobby-Car-Rennen, Mini-Tischtennis oder<br />

Torwandschießen gehörten, gleich mehrfach angesteuert haben.<br />

So sind wir dem Gedanken einer Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf an diesem Tag erneut<br />

ein Stück näher gekommen.”<br />

Informations-Plattform Unternehmerforum<br />

In vielen Unternehmen schlummern noch Ressourcen. 25 Prozent<br />

der vorhandenen Mitarbeiterenergie werden nicht ausgeschöpft<br />

und wertvolle Gesundheitspotenziale bleiben ungenutzt. Wo<br />

staut sich die Energie, wo wird sie am Fließen gehindert? Diesen<br />

und anderen spannenden Fragen geht eine brandneue Studie<br />

nach, die von der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> bei der puls-Marktforschung<br />

GmbH in Schwaig bei Nürnberg in Auftrag gegeben wurde. Titel:<br />

„Mitarbeiterenergie und ihre Treiber”. „Vor allem bei jüngeren<br />

Arbeitnehmern wird die Energie unzureichend ausgeschöpft”,<br />

weiß puls-Geschäftsführer Dr. Konrad Weßner zu berichten (vergleiche<br />

auch Grafik rechts). „Die Ursachen da<strong>für</strong> sind vielschichtig,<br />

haben aber nicht immer nur etwas mit Überforderung zu<br />

tun, sondern beispielsweise auch mit mangelnder Anerkennung<br />

und Wertschätzung.” Ein weiteres Einzelergebnis in der<br />

Studie lässt aufhorchen: Über ein Drittel der befragten 1.000 Berufstätigen<br />

vermisst ein konstruktives Feedback von Chefs und<br />

Vorgesetzten. Offenbar lässt sich an vielen Stellen der Hebel<br />

ansetzen, um zu erreichen, dass sich Arbeitnehmer mit den Werten,<br />

Strategien und Unternehmenszielen des Arbeitgebers<br />

auch voll identifizieren. Aufschlussreiche Antworten darauf<br />

Bobbycar-Rennen bei SCHOTT; Katharina Putze


geben die Macher der puls-Studie persönlich. In Unternehmerforen<br />

oder bei einem Unternehmerfrühstück. Das sind Informations-<br />

und Diskussions-Plattformen, zu denen die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />

Führungskräfte und wichtige Multiplikatoren auch im neuen Jahr<br />

in vielen Regionen und an vielen Orten einlädt. Die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer dürfen sich auf spannende neue Erkenntnisse<br />

freuen, die sich nutzbringend im Unternehmen anwenden<br />

Dr. Konrad Weßner<br />

Gesamt<br />

18 bis 30 Jahre<br />

über 60 Jahre<br />

Vorstand<br />

Leitende Angestellte<br />

Freiberufler<br />

Arbeiter/Handwerker<br />

Angestellte (selbstst. Tät.)<br />

Angestellte (ausführende Tät.)<br />

Höhere Beamte<br />

Mittlere Beamte<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 09<br />

Vortrag mal anders: Motivationstrainer Matthias Herzog in Aktion Nachfragen erwünscht: Diskussionsrunde beim Unternehmerforum<br />

Firmenangebot Gesundheit: Wo erfahre ich mehr?<br />

lassen. Übrigens auch auf jene von Motivationstrainern und Personalentwicklern,<br />

die weitere wichtige Faktoren <strong>für</strong> den Unternehmenserfolg<br />

benennen. Und natürlich kommt auch bei diesen<br />

Events der „Erfolgsfaktor Gesundheit” als wichtiger Bestandteil<br />

unternehmerischen Handelns nicht zu kurz. Und schon landet<br />

man wieder beim <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit, das<br />

natürlich auch bei diesen Anlässen eine wichtige Rolle spielt.<br />

74<br />

70<br />

78<br />

83<br />

79<br />

77<br />

76<br />

74<br />

72<br />

70<br />

64<br />

Wieviel Prozent<br />

Ihrer beruflichen<br />

Energie wenden<br />

Sie aktuell <strong>für</strong><br />

Ihre Arbeit auf?<br />

(Umfrage,<br />

puls Markt-<br />

forschung 2012)<br />

Sie interessieren sich <strong>für</strong> einzelne Bausteine des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebots Gesundheit? Ihr<br />

Firmenkundenberater stellt den Kontakt zu unseren Beraterinnen und Beratern Firmengesundheit<br />

gerne her! Bitte werfen Sie beizeiten auch einen Blick auf unsere <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Homepage unter<br />

www.barmer-gek/500006. Dort finden Sie in Kürze ausführliche Infos – sowohl zu den hier aufgeführten<br />

Stichwörtern als auch zu weiteren Angeboten.<br />

Übrigens auch reichlich Infos zur neuen Moveguide-Staffel <strong>2013</strong>! Denn hier werden Azubis zu<br />

Gesundheitsbotschaftern im Unternehmen und sensibilisieren ihr Umfeld auf originell-kreative Art<br />

und Weise <strong>für</strong> ein gesünderes Leben – und fangen am Arbeitsplatz gleich damit an. Interesse?<br />

Die neue Moveguide-Staffel läuft noch bis Ende August <strong>2013</strong>. Eine Teilnahme an diesem Wettbewerb,<br />

bei dem – neben mehr Gesundheit <strong>für</strong> alle – auch wertvolle Sachpreise winken,<br />

ist also noch möglich! Alle Infos dazu unter wwww.barmer-gek.de/moveguide. Moveguide: Titelthema in der NAHDRAN 3.12


10 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Neue Minijob-Regelungen<br />

Geringfügige Beschäftigungen. Was bereits seit langem angekündigt war, ist nun Gewissheit: Die Grenzwerte<br />

<strong>für</strong> Mini- und Midi-Jobs steigen zum 1. Januar <strong>2013</strong>. Neben dieser Neuerung ist eine Vielzahl von<br />

Übergangsregelungen zu beachten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.<br />

Anhebung der 400-Euro-Grenze<br />

Der Grenzwert <strong>für</strong> geringfügige Beschäftigungen steigt ab 1. Januar<br />

<strong>2013</strong> von 400 Euro auf 450 Euro monatlich. Beschäftigungen<br />

mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis<br />

maximal 450 Euro sind dann kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei.<br />

Die neue Geringfügigkeitsgrenze gilt <strong>für</strong> alle<br />

Beschäftigungen, die nach dem 31. Dezember 2012 neu aufgenommen<br />

werden. Aber auch <strong>für</strong> bestehende Beschäftigungen,<br />

die über dieses Datum hinaus ausgeübt werden, ist dieser neue<br />

Grenzwert zu beachten.<br />

Rentenversicherungspflicht wird zur Regel<br />

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Rentenversicherung:<br />

Waren geringfügig Beschäftigte bislang generell versicherungsfrei<br />

und konnten nur auf Antrag versicherungspflichtig<br />

werden, gilt nun das genaue Gegenteil. Die Rentenversicherungspflicht<br />

wird zur Regel. Wobei der Arbeitgeber von dem <strong>für</strong><br />

<strong>2013</strong> geltenden Rentenversicherungsbeitrag von 18,9 Prozent<br />

pauschal 15 Prozent und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag<br />

von 3,9 Prozent trägt. Allerdings kann der geringfügig<br />

1.310<br />

1997<br />

Geringfügig Beschäftigte in Deutschland<br />

Anzahl in Tsd.<br />

1.743<br />

1999<br />

1.815<br />

2001<br />

1.949<br />

2003<br />

2.425<br />

2005<br />

2.772<br />

2007<br />

2.574<br />

Quelle: DESTATIS<br />

2009<br />

2.673<br />

2011<br />

Beschäftigte die generelle Rentenversicherungspflicht auch abwählen.<br />

Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen<br />

Antrag stellen. Dieser Antrag, der dann <strong>für</strong> die gesamte Dauer<br />

der Beschäftigung gilt, kann allerdings nur einheitlich gestellt<br />

werden. Wichtig <strong>für</strong> den Fall, dass der Arbeitnehmer mehrere<br />

Minijobs gleichzeitig ausübt!<br />

Neue Meldepflicht <strong>für</strong> Arbeitgeber<br />

Über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss der<br />

Arbeitgeber die Minijob-Zentrale im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens<br />

oder per maschineller Ausfüllhilfe (sv.net) informieren.<br />

Eine Befreiung gleich zu Beschäftigungsbeginn kann allerdings<br />

nur dann greifen, wenn der Minijob-Zentrale diese Meldung<br />

zusammen mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens aber<br />

sechs Wochen nach Erhalt des Befreiungsantrages zugeschickt<br />

wird. Die Befreiung gilt als erteilt, wenn die Minijob-Zentrale<br />

nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung widerspricht.<br />

Meldet der Arbeitgeber später, dann kann die Befreiung<br />

erst ab Beginn des Monats wirken, der dieser einmonatigen<br />

Widerspruchsfrist folgt. Wichtig: Auf dem Antrag bitte unbedingt<br />

das Eingangsdatum vermerken!<br />

Übergangsregelungen <strong>für</strong> vor dem 1. Januar <strong>2013</strong><br />

aufgenommene Beschäftigungen<br />

Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31. Dezember 2012 bestehenden<br />

Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig<br />

waren und ein monatliches Arbeitsentgelt<br />

zwischen 400,01 Euro und 450,00 Euro erzielen, bleiben in dieser<br />

Beschäftigung längstens bis zum 31. Dezember 2014 versicherungspflichtig.<br />

In der Krankenversicherung gilt dies aber nur,<br />

wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.<br />

Diese Übergangsregelung kann von den Beschäftigten abgewählt<br />

werden. Dazu müssen sie bei den entsprechenden Versicherungsträgern<br />

einen Antrag auf Befreiung stellen. Besonders zu beachten<br />

ist hierbei, dass im Falle eines Familienversicherungsanspruches<br />

oder einer Befreiung in der Krankenversicherung aus der<br />

Beschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird.<br />

Für die fallen dann Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an.<br />

Hinsichtlich Rentenversicherung gelten derweil andere Grundsätze:<br />

Hier bleibt eine bereits vor dem 1. Januar <strong>2013</strong> ausgeübte


Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen<br />

400,01 Euro und 450,00 Euro versicherungspflichtig. Und hier<br />

kann eine Befreiung erst ab 1. Januar 2015 erfolgen.<br />

Ein bereits bestehendes geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis<br />

bis 400,00 Euro, das auch über den 31. Dezember<br />

2012 hinaus fortgeführt wird, bleibt hingegen versicherungsfrei.<br />

Wie bisher auch, können die Beschäftigten hier auf die Versicherungsfreiheit<br />

in der Rentenversicherung verzichten und die Versicherungspflicht<br />

wählen. Wer am 31. Dezember 2012 allerdings<br />

wegen seines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit versicherungspflichtig<br />

war, bleibt dieses auch ab 1. Januar <strong>2013</strong>.<br />

Bekannte Additionsregeln bleiben unverändert<br />

Auch <strong>für</strong> die Zeit ab 1. Januar <strong>2013</strong> gilt, dass mehrere geringfügig<br />

entlohnte Beschäftigungen addiert werden müssen, wenn<br />

es um die Versicherungs- und Beitragspflicht geht. Dabei bleibt<br />

bei der Addition einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung<br />

mit mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen<br />

jene geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei,<br />

die zuerst aufgenommen wurde. Allerdings darf diese Addition<br />

in der Arbeitslosenversicherung auch weiterhin nicht vorgenommen<br />

werden.<br />

Schwieriger wird es, wenn geringfügig entlohnte Beschäftigungen<br />

nach „altem Recht“ mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen<br />

nach „neuem Recht“ addiert werden müssen. Beispiele<br />

hierzu finden Sie unter www.barmer-gek.de/501047.<br />

Beiträge gehen unverändert an die Minijob-Zentrale<br />

Sowohl die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung als auch der<br />

Aufstockungsbetrag in Höhe von 3,9 Prozent müssen weiterhin<br />

an die Minijob-Zentrale entrichten werden.<br />

Keine Änderungen bei den kurzfristigen Beschäftigungen<br />

Auch bei den kurzfristigen Beschäftigungen (zwei Monate oder<br />

50 Arbeitstage) bleibt alles beim Alten.<br />

Änderungen bei den sogenannten „Midi-Jobs“<br />

Für die so genannten „Midi-Jobs” hingegen wird der Grenzwert<br />

ab 1. Januar <strong>2013</strong> ebenfalls angehoben. Für sie liegt die<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 11<br />

Gleitzone dann zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Für<br />

Beschäftigungen ab 1. Januar <strong>2013</strong> gilt zudem folgende neue<br />

Gleitzonenformel:<br />

Übergangsregelungen<br />

beitragspflichtige Einnahme =<br />

1,2694 x Arbeitsentgelt – 229,00<br />

Auch <strong>für</strong> Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gleitzone<br />

gelten Übergangsregelungen. Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember<br />

2012 in der „alten” Gleitzone mit einem regelmäßigen<br />

monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 Euro bis 450,00 Euro<br />

versicherungspflichtig beschäftigt waren, gilt die „alte” Gleitzonenformel<br />

bis Ende 2014. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist, dass das<br />

regelmäßige Arbeitsentgelt 450,00 Euro nicht überschreitet.<br />

Die Gleitzonenformel in Übergangsfällen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> lautet:<br />

beitragspflichtige Einnahme =<br />

1,2395 x Arbeitsentgelt – 191,60<br />

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2012 ein Arbeitsentgelt<br />

zwischen 800,01 Euro und 850,00 Euro erzielt haben, gilt bei<br />

einer unveränderten Beschäftigung die neue Gleitzone allerdings<br />

nur dann, wenn der Arbeitnehmer dies gegenüber dem Arbeitgeber<br />

erklärt. Ansonsten sind weiterhin Beiträge (längstens bis zum<br />

31. Dezember 2014) aus dem tatsächlichen Entgelt zu berechnen.<br />

www.barmer-gek.de/500022<br />

www.minijob-zentrale.de


12 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Praxis-News <strong>für</strong> das neue Jahr. Trotz erster Wol-<br />

ken am Horizont: Die in Deutschland zuletzt gute<br />

Konjunktur hat <strong>für</strong> einen kräftigen Anstieg bei den<br />

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen so-<br />

wie bei Löhnen und Gehältern gesorgt. Und damit<br />

auch <strong>für</strong> ein deutliches Einnahme-Plus bei den Sozial-<br />

kassen. Die Bundesregierung hat darauf mit einer<br />

kräftigen Senkung des Beitragssatzes zur gesetz-<br />

lichen Rentenversicherung reagiert. So umstritten<br />

diese Maßnahme auch ist, sie entlastet die Arbeit-<br />

geber und das Gros ihrer Beschäftigten. Hier alle<br />

Werte und Rechengrößen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> auf einen Blick:<br />

Beitragssätze <strong>2013</strong><br />

Rentenversicherungsbeitrag<br />

Beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV) gibt<br />

es einen gesetzlichen Automatismus: Er muss sinken, wenn die<br />

Finanzreserve in diesem Sozialversicherungszweig auf über eineinhalb<br />

Monatsausgaben steigt. Da die Rentenkasse zum Jahresende<br />

2012 wahrscheinlich über Reserven von rund 29 Milliarden<br />

Euro verfügen wird (das wäre das 1,7-fache einer Monatsausgabe),<br />

muss der RV-Beitrag im Jahr <strong>2013</strong> runtergehen. Er wird<br />

sogar von 19,6 auf 18,9 Prozentpunkte sinken – und damit auf<br />

den niedrigsten Stand seit 1995. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer<br />

werden laut Bundesregierung ab dem kommenden Jahr so jeweils<br />

um über drei Milliarden Euro entlastet. Der Bund erhofft<br />

sich davon eine Ankurbelung des privaten Konsums und zusätzliche<br />

Impulse <strong>für</strong> Unternehmensinvestitionen. Heruntergebrochen<br />

auf ein Bruttogehalt von 4.000 Euro sparen Arbeitnehmer und<br />

Arbeitgeber durch diese Absenkung von 0,7 Prozentpunkten<br />

jeweils immerhin 14 Euro im Monat. Trotz dieser durchaus spürbaren<br />

Entlastung haben sich Opposition und Gewerkschaften<br />

bis zuletzt gegen diese Entscheidung gestemmt. Sogar durch<br />

die Koalition selbst ging ein Riss. Hier wie dort hätte man es<br />

lieber gesehen, wenn <strong>für</strong> schlechte Zeiten größere Reserven<br />

gebildet worden wären. Eine Meinung, die laut einer vom Nachrichtenmagazin<br />

Focus in Auftrag gegebenen Emnid-Umfrage<br />

übrigens 65 Prozent der Bevölkerung teilen.


Krankenversicherungsbeitrag<br />

Viel war in letzter Zeit von Einnahmeüberschüssen bei den gesetzlichen<br />

<strong>Krankenkasse</strong>n und von Liquiditätsreserven im Gesundheitsfonds<br />

die Rede, aus dem der Bund den Kassen ihre Mittel<br />

zuteilt. Rufe nach einer Senkung des einheitlichen Beitragsssatzes<br />

zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schienen angesichts<br />

dieser ein- bis zweistelligen Milliarden-Euro-Polster gar<br />

nicht einmal so abwegig zu sein. Doch die Regierungskoalition<br />

verständigte sich <strong>für</strong> <strong>2013</strong> stattdessen darauf, die Praxisgebühr<br />

abzuschaffen. Davon profitieren allerdings ausschließlich die<br />

gesetzlich Krankenversicherten, denn die müssen im neuen Jahr<br />

die bislang pro Quartal bei Arzt- oder Zahnarztbesuch fällige<br />

Gebühr von 10 Euro nicht mehr entrichten. Rund zwei Milliarden<br />

Euro fließen so an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />

zurück. Auf Arbeitgeberseite hingegen gehören lediglich<br />

niedergelassene Ärzte und Zahnärzte zu den Nutznießern dieser<br />

Neuerung, weil <strong>für</strong> sie die mit der Praxisgebühr bislang einhergehende<br />

Bürokratie künftig entfällt. Für die überwältigende<br />

Mehrheit aller anderen Arbeitgeber ändert sich hingegen<br />

nichts: Sie tragen auch im neuen Jahr 7,3 Prozent vom bundeseinheitlichen<br />

allgemeinen Beitragssatz, der weiterhin bei 15,5<br />

Prozent liegt, während die Arbeitnehmer einen Anteil von 8,2<br />

Prozent zu schultern haben. Für Versicherte ohne Anspruch auf<br />

Krankengeld (dazu gehören beispielsweise im Unternehmen beschäftigte<br />

Altersrentner) gilt derweil unverändert ein einheitlicher<br />

ermäßigter Beitragssatz von 14,9 Prozent. Hier liegt der Arbeitgeberanteil<br />

zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 7 Prozent<br />

und der <strong>für</strong> Arbeitnehmer bei 7,9 Prozent.<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 13<br />

Wichtig c/o <strong>2013</strong><br />

Beitragssätze<br />

2012<br />

▼<br />

<strong>2013</strong><br />

▼<br />

Rentenversicherung 19,6 % 18,9 %<br />

Krankenversicherung 15,5 % 15,5 %<br />

Krankenversicherung<br />

(ermäßigt) <br />

14,9 % 14,9 %<br />

Auch <strong>2013</strong> kein Sozialausgleich<br />

Dank der Überschüsse im Gesundheitsfonds können die Ausgaben<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten<br />

Jahr aller Voraussicht nach zu einhundert Prozent über die<br />

Zuweisungen aus diesem „Finanztopf” gedeckt werden. Auf<br />

Basis dieser Prognose des GKV-Schätzerkreises konnte das<br />

Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag<br />

<strong>für</strong> <strong>2013</strong> zum 1. November 2012 erneut auf 0,00 Euro<br />

festlegen, so wie es auch schon <strong>für</strong> die Jahre 2011 und 2012<br />

der Fall war. Damit bleibt den Arbeitgebern nun schon das dritte<br />

Jahr in Folge ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand erspart,<br />

der mit der Durchführung des Sozialausgleichs (mehr unter<br />

www.barmer-gek.de/501472) einhergeht. Auch das mit dem<br />

Sozialausgleich verbundene Meldeverfahren wird nicht durchgeführt,<br />

das hier bestehende Meldemoratorium also um ein<br />

weiteres Jahr verlängert.<br />

Für Sie bedeutet dies in der Praxis, dass Sie weiterhin „nur“ die<br />

GKV-Monatsmeldung <strong>für</strong> mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer<br />

abgeben müssen, denn die wird seit letztem Jahr <strong>für</strong> die Beurteilung<br />

von Mehrfachbeschäftigten in der Gleitzone und ab dem<br />

kommenden Jahr <strong>2013</strong> auch <strong>für</strong> die Mitteilung der Gesamtentgelte<br />

bei Mehrfachbeschäftigten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />

benötigt (Details dazu auf Seite 20 und unter<br />

www.barmer-gek.de/503728).<br />

Übrigens: Bei weiteren beitragspflichtigen Einnahmen (z.B. Renteneinnahmen<br />

etc.) ist die Abgabe einer GKV Monatsmeldung<br />

auch weiterhin nicht erforderlich.


14 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Pflegeversicherungsbeitrag<br />

Über Jahre hinweg bewegte er sich auf einem verhältnismäßig<br />

niedrigen Niveau. Jetzt wird der innerhalb des umlagefinanzierten<br />

Systems von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch<br />

getragene Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar<br />

<strong>2013</strong> um moderate 0,1 Prozentpunkte angehoben. Von 1,95<br />

Prozent in 2012 auf 2,05 Prozent. Beziehungsweise bei kinderlosen<br />

Versicherten, die mindestens 23 Jahre alt sind, auf 2,3<br />

Prozent. Für diese Personengruppe bleibt es also unverändert<br />

bei einem Beitragszuschlag von 0,25 Prozent. Diese Beitragsanhebung<br />

zum neuen Jahr, die nach Berechnungen des Gesetzgebers<br />

mit Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro einhergeht,<br />

erfolgt auf Basis des Ende September vom Bundesrat endgültig<br />

abgesegneten Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG). Das PNG<br />

sieht eine ganze Reihe neuer oder erweiterter Leistungen <strong>für</strong><br />

Pflegebedürftige vor, die teilweise schon zum 1. Oktober 2012 in<br />

Kraft getreten sind und speziell eine bessere Betreuung Demenzkranker<br />

oder psychisch Kranker vorsehen. Andere Leistungen<br />

zielen auf eine stärkere Unterstützung und Entlastung pflegender<br />

Angehöriger ab, die den schwierigen Spagat zwischen Pflege<br />

und Beruf hinbekommen müssen. Mit dem PNG ebenfalls neu<br />

eingeführt wird der so genannte „Pflege-Bahr”: Versicherte, die<br />

freiwillig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen,<br />

kommen künftig in den Genuss eines staatlichen Zuschusses von<br />

fünf Euro im Monat (60 Euro pro Jahr).<br />

Beitragssätze<br />

2012<br />

▼<br />

<strong>2013</strong><br />

▼<br />

Pflegeversicherung 1,95 % 2,05 %<br />

Zuschlag <strong>für</strong> Kinderlose 0,25 % 0,25 %<br />

Arbeitslosenversicherung 3,0 % 3,0 %<br />

Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />

Obwohl die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) im Jahr 2011 erstmals<br />

nach drei Jahren wieder ohne ein Darlehen des Bundes zum<br />

Stopfen von Haushaltslöchern ausgekommen ist und <strong>für</strong> 2012<br />

sogar mit einem Einnahmeüberschuss von 1,3 Milliarden Euro<br />

rechnet, wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung<br />

auch <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> unverändert bei drei Prozent<br />

liegen. Die Bundesagentur begründet ihren weiterhin hohen<br />

Finanzbedarf damit, dass es ihr nicht möglich gewesen sei, finanzielle<br />

Rücklagen zu bilden. Dieses Polster aber sei wichtig, um<br />

eine neuerliche konjunkturelle Eintrübung oder gar Krise arbeitsmarktpolitisch<br />

flankieren zu können. Erste Rufe von Unternehmen<br />

nach einer Neuauflage der aus Sicht der BA teuren Kurzarbeitergeldregelung,<br />

mit der es im Krisenjahr 2009 nachweislich<br />

gelungen ist, Beschäftigung zu sichern, scheinen die Zurückhaltung<br />

zu rechtfertigen, welche die Bundesregierung beim Drehen<br />

an dieser Beitragsschraube <strong>für</strong> <strong>2013</strong> an den Tag gelegt hat.


Rechengrößen <strong>2013</strong><br />

Da die Löhne und Gehälter 2011 konjunkturbedingt gestiegen<br />

sind – im Westen um durchschnittlich 3,07 und im Osten um<br />

2,95 Prozent – werden <strong>für</strong> <strong>2013</strong> auch die meisten Rechengrößen<br />

in der Sozialversicherung angehoben.<br />

Beitragsbemessungsgrenzen<br />

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchst-Bruttolohn,<br />

bis zu dem in der Sozialversicherung Beiträge erhoben werden.<br />

Die BBG zur Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen<br />

steigt von 5.600 Euro monatlich (jährlich: 67.200 Euro) in 2012<br />

auf monatlich 5.800 Euro (jährlich: 69.600 Euro) in <strong>2013</strong>. Für den<br />

Rechtskreis Ost steigt die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung<br />

von monatlich 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich) auf<br />

4.900 Euro im Monat (58.800 Euro jährlich) in <strong>2013</strong>.<br />

Derweil wird die BBG in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<br />

<strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> in West und Ost auf 3.937.50 Euro<br />

monatlich beziehungsweise 47.250 Euro im Jahr angehoben<br />

(2012 waren es monatlich noch 3.825 Euro bzw. 45.900 Euro<br />

jährlich). Der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung<br />

macht <strong>2013</strong> (bei einem Anteil von 8,2 Prozent) dann<br />

im Monat 322,87 Euro aus. Während die Arbeitgeber durch die<br />

Anhebung der BBG (bei einem Arbeitgeber-Anteil von weiterhin<br />

7,3 Prozent am GKV-Beitrag) <strong>für</strong> jeden ihrer über der BBG<br />

verdienenden Beschäftigten in <strong>2013</strong> einen um monatlich 8,21<br />

Euro angestiegenen Beitragszuschuss von nunmehr 287,44 Euro<br />

zahlen müssen.<br />

Beitragsbemessungsgrenzen<br />

Renten- u. Arbeitslosenvers.<br />

(alte Bundesländer) <br />

Renten- u. Arbeitslosenvers.<br />

(neue Bundesländer) <br />

Kranken- und Pflegevers.<br />

(alte/neue Bundesländer) <br />

2012<br />

▼<br />

5.600,00 €<br />

monatlich<br />

4.800,00 €<br />

monatlich<br />

3.825,00 €<br />

monatlich<br />

<strong>2013</strong><br />

▼<br />

5.800,00 €<br />

monatlich<br />

4.900,00 €<br />

monatlich<br />

3.937,50 €<br />

monatlich<br />

Bezugsgrößen<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 15<br />

Die Bezugsgröße ist <strong>für</strong> viele Werte in der Sozialversicherung<br />

von Bedeutung. Unter anderem <strong>für</strong> die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen<br />

<strong>für</strong> freiwillige Mitglieder<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung und <strong>für</strong> die Beitragsberechnung<br />

von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung. Sie steigt <strong>2013</strong> <strong>für</strong> alle Versicherungszweige<br />

im Westen von monatlich 2.625 Euro auf<br />

monatlich 2.695 Euro. Im Rechtskreis Ost klettert sie <strong>2013</strong> im<br />

Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung von monatlich<br />

2.240 Euro in 2012 auf monatlich 2.275 Euro.<br />

Bezugsgrößen<br />

Kranken- und Pflegevers.<br />

(alte Bundesländer) <br />

Kranken- und Pflegevers.<br />

(neue Bundesländer) <br />

Rentenvers. u. Arb.losenvers.<br />

(alte Bundesländer) <br />

Rentenvers. u. Arb.losenvers.<br />

(neue Bundesländer) <br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenzen<br />

KV (allgemein) <br />

KV (Bestandsfälle) <br />

2012<br />

▼<br />

2.625,00 €<br />

monatlich<br />

2.625,00 €<br />

monatlich<br />

2.625,00 €<br />

monatlich<br />

2.240,00 €<br />

monatlich<br />

2012<br />

▼<br />

50.850,00 €<br />

im Jahr<br />

45.900,00 €<br />

im Jahr<br />

<strong>2013</strong><br />

▼<br />

2.695,00 €<br />

monatlich<br />

2.695,00 €<br />

monatlich<br />

2.695,00 €<br />

monatlich<br />

2.275,00 €<br />

monatlich<br />

Für die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird <strong>für</strong><br />

ganz Deutschland eine Einkommensentwicklung von 3,09 Prozent<br />

in 2011 zugrunde gelegt. Diese JAEG klettert von jährlich<br />

50.850 Euro in 2012 auf 52.200 Euro (West/Ost) in <strong>2013</strong>. Für<br />

Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens<br />

der JAEG versicherungsfrei und privat krankenversichert waren<br />

(die „Bestandsfälle”), gilt eine besondere JAEG. Sie wird <strong>2013</strong> bei<br />

47.250 Euro bzw. 3.937,50 Euro im Monat liegen. 2012 waren es<br />

noch 45.900 Euro im Jahr bzw. 3.825 Euro monatlich.<br />

Apropos JAEG-Überschreiter: Diese Arbeitnehmer können aus<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann ausscheiden,<br />

wenn sie 2012 die JAEG überschritten haben und in der vorausschauenden<br />

Betrachtung auch <strong>2013</strong> die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze<br />

überschreiten werden.<br />

<br />

<strong>2013</strong><br />

▼<br />

52.200,00 €<br />

im Jahr<br />

47.250,00 €<br />

im Jahr


16 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Umlageverfahren <strong>2013</strong><br />

U1-/U2-Umlagesätze der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> <strong>für</strong> <strong>2013</strong><br />

Die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> kann ihren Firmenpartnern auch <strong>2013</strong> attraktive<br />

Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)<br />

anbieten. Sowohl, was die anteilige Rückerstattung von Arbeitgeber-Aufwendungen<br />

bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1)<br />

als auch bei Mutterschaftsleistungen (U2) anbetrifft. Allerdings<br />

ergeben sich folgende Änderungen: So steigt der 45-Prozent-<br />

Erstattungssatz bei der U1-Umlage auf 50 Prozent* – und wird<br />

bei einem nach wie vor unveränderten Umlagesatz von 1,2 Prozent*<br />

<strong>für</strong> unsere Partnerfirmen dadurch attraktiver. Dieser Anhebung<br />

liegt eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG)<br />

vom 13. November 2011 (Az.: B 1 KR 3/11 R) zugrunde, bei der<br />

das BSG bei dem auf 45 Prozent festgelegten Erstattungssatz<br />

eine so genannte „Teilnichtigkeit der Satzung” festgestellt hat,<br />

wenn die Satzung der jeweiligen gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong><br />

eine Erstattung unter Ausschluss der Arbeitgeberanteile vorsieht.<br />

Da auch nach den bisherigen Satzungsbestimmungen der<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> die Arbeitgeberanteile bei der Erstattung mit abgegolten<br />

waren, hat sie auf den BSG-Beschluss – wie andere<br />

gesetzliche Kassen übrigens auch – entsprechend reagiert.<br />

Auch, was den U1-Erstattungssatz von 80 Prozent (<strong>für</strong> Lohnfortzahlung<br />

im Krankheitsfall) anbetrifft, gibt es gute Nachrichten.<br />

Ihn kann die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> <strong>2013</strong> von 3,3 Prozent auf 3,1 Prozent*<br />

absenken. Allein der U2-Erstattungssatz <strong>für</strong> Mutterschaftsleistungen<br />

muss <strong>2013</strong> von 0,33 Prozent auf 0,38 Prozent* angehoben<br />

werden. Hier haben zweistellige Zuwachsraten bei den Beschäftigungsverboten<br />

zu deutlichen Mehrausgaben geführt.<br />

* Wichtig: Alle Umlage- und Erstattungssätze gelten vorbehaltlich<br />

der Zustimmung des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Verwaltungsrats<br />

Noch ein paar grundsätzliche Hinweise<br />

Die Teilnahme am U2-Umlageverfahren Mutterschaftsleistungen<br />

ist <strong>für</strong> alle Arbeitgeber verpflichtend, während am U1-Umlageverfahren<br />

(Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) nur Betriebe<br />

mit bis zu 30 Arbeitnehmern teilnehmen müssen. Welcher<br />

Umlageverfahren <br />

AAG-Umlagesätze <strong>2013</strong>*<br />

U1<br />

▼<br />

Erstattungssatz 50 %<br />

U1<br />

▼<br />

65 %<br />

Regelsatz<br />

U1<br />

▼<br />

Erstattungssatz Ihren arbeitgeberspezifischen Bedürfnissen am<br />

ehesten entspricht, entscheiden Sie bitte selbst!<br />

Sollten Sie sich allerdings <strong>für</strong> einen anderen als den bisher gewählten<br />

Erstattungssatz entscheiden, bedarf es einer neuen<br />

Wahlerklärung. Diese Wahlerklärung muss der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />

spätestens bis zum Fälligkeitstermin <strong>für</strong> die Januar-Beiträge –<br />

das ist der 29. Januar <strong>2013</strong> – vorliegen. Der neu gewählte<br />

Erstattungssatz gilt dann rückwirkend ab 1. Januar <strong>2013</strong>.<br />

www.barmer-unternehmen.de/501077<br />

Insolvenzgeldumlage <strong>2013</strong><br />

Besonders kleinere Unternehmen tragen in wirtschaftlich schwierigen<br />

Zeiten schwer an der Insolvenzgeldumlage, die von den<br />

Arbeitgebern ausnahmslos alleine zu schultern ist. Doch gerade<br />

diese so genannte U3-Umlage schwankte in den letzten Jahren<br />

konjunkturbedingt mitunter extrem. So schnellte sie im Nachkrisenjahr<br />

2010 beispielsweise von 0,10 Prozent auf 0,41 Prozent<br />

hoch, bevor sie 2011 auf 0,00 Prozent runtersackte. Doch es gibt<br />

eine gute Nachricht, denn der Bundestag hat Ende Oktober 2012<br />

beschlossen, die Insolvenzgeldumlage von <strong>2013</strong> an zu verstetigen.<br />

Das heißt, sie wird von der tatsächlichen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung, die aktuell eher im Zeichen einer Konjunkturabschwächung<br />

steht, abgekoppelt. Von <strong>2013</strong> an bemisst sich die<br />

Höhe der U3-Umlage daran, welche Rücklagen in den vorhergegangenen<br />

fünf Kalenderjahren gebildet werden konnten.<br />

Übersteigen diese Rücklagen die durchschnittlichen jährlichen<br />

Aufwendungen der vorangegangenen fünf Kalenderjahre, dann<br />

wird ein entsprechend niedrigerer Umlagesatz angesetzt. Unterschreiten<br />

die Rücklagen in dieser Fünf-Jahres-Rückschau hingegen<br />

die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen, dann wird<br />

die Insolvenzgeldumlage angehoben. Nach dieser neuen Arithmetik<br />

steigt die Umlage <strong>2013</strong> zwar von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent,<br />

wird sich dann aber bis 2018 konstant auf diesem Niveau<br />

bewegen. Weitere Informationen dazu<br />

unter www.barmer-gek.de/500019.<br />

U2<br />

▼<br />

80 % 100 %<br />

Umlagesatz 1,2 % 1,7 % 3,1 % 0,38 %<br />

*Wichtig: Alle Umlage- und Erstattungssätze gelten vorbehaltlich der Zustimmung<br />

*des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Verwaltungsrats<br />

Insolvenzgeldumlage<br />

<strong>2013</strong><br />

0,15 %


Sachbezugswerte <strong>2013</strong><br />

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Verpflegung und/<br />

oder freie Unterkunft, so sind auch diese Leistungen als Teil des<br />

Arbeitsentgelts anzusehen und unterliegen somit der Beitragspflicht.<br />

Die Sachbezugswerte werden alljährlich vom Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung bundeseinheitlich<br />

festgelegt und orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Weil<br />

der Verbraucher-Index <strong>für</strong> Verpflegung zwischen Juni 2011 und<br />

Juni 2012 um 2,5 Prozentpunkte und <strong>für</strong> Unterkunft oder Mieten<br />

um 1,9 Prozentpunkte gestiegen ist, klettern die Sachbezugswerte<br />

<strong>für</strong> Verpflegung von 219 Euro in 2012 auf 224,00 Euro in<br />

<strong>2013</strong> (Monatswert) und der Sachbezugswert <strong>für</strong> Unterkunft oder<br />

Mieten von 212 Euro in 2012 auf 216,00 Euro in <strong>2013</strong>. Eine detaillierte<br />

Übersicht finden Sie unter www.barmer-gek.de/501538.<br />

Übrigens: Laut Bundesarbeitsministerium werden die Arbeitgeber,<br />

insbesondere mittelständische Unternehmen, durch die<br />

Anhebung der Sachbezugswerte nicht zusätzlich belastet. Auswirkungen<br />

auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere<br />

auf das Verbraucherniveau seien nicht zu erwarten. Auch gingen<br />

damit kein größerer bürokratischer Aufwand beziehungsweise<br />

höhere Kosten einher.<br />

<br />

Sachbezüge freie Verpflegung <strong>2013</strong><br />

Frühstück<br />

▼<br />

Sachbezüge freie Unterkunft <strong>2013</strong><br />

monatlich<br />

▼<br />

kalendertäglich<br />

▼<br />

Unterkunft allgemein 216,00 € 7,20 €<br />

Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt /<br />

Gemeinschaftsunterkunft<br />

Personenkreis volljährige Arbeitnehmer<br />

Mittagessen<br />

▼<br />

Abendessen<br />

▼<br />

gesamt<br />

▼<br />

monatlich 48,00 € 88,00 € 88,00 € 224,00 €<br />

kalendertäglich<br />

1,60 € 2,93 € 2,93 € 7,47 €<br />

Personenkreis Arbeitnehmer (einschl. Jugendliche und Auszubildende)<br />

183,60 € 6,12 €<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 17


18 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Fälligkeitstermine <strong>2013</strong><br />

Beitragsfälligkeit<br />

Übermitteln Sie der Einzugsstelle Ihre Beitragsnachweise bitte<br />

spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit per Datenübertragung.<br />

Die Beiträge selbst sind weiterhin am drittletzten Bankarbeitstag<br />

des laufenden Beschäftigungsmonats in Höhe der<br />

voraussichtlichen Beitragsschuld zu entrichten. Ein verbleibender<br />

Restbetrag oder ein Guthaben ist im Folgemonat fällig beziehungsweise<br />

zu verrechnen.<br />

Bitte achten Sie wegen der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage<br />

darauf, dass der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> der Beitragsnachweis<br />

<strong>für</strong> den letzten Monat des Jahres 2012 noch bis zum 19. Dezember<br />

2012 übermittelt werden muss und der Fälligkeitstermin<br />

auf den 21. Dezember 2012 fällt.<br />

Alle <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> geltenden Abgabe- und Fälligkeitstermine<br />

entnehmen Sie bitte nebenstehender Tabelle.<br />

Neuer Beitragsnachweis <strong>2013</strong><br />

Geänderte Beitragssätze zur Renten- und Pflegeversicherung sowie<br />

bei der Insolvenzgeldumlage (Näheres dazu auf den Seiten<br />

12, 14 und 16): Bitte denken Sie vor diesem Hintergrund daran,<br />

der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> einen neuen Beitragsnachweis beziehungsweise<br />

Dauerbeitragsnachweis zu übermitteln. Vielen Dank!<br />

Fälligkeitstermine <strong>für</strong> Beitragsnachweise<br />

und Beitragszahlung <strong>2013</strong><br />

Beitragsnachweis*<br />

▼<br />

Beitragszahlung**<br />

Januar 25. 29.<br />

Februar 22. 26.<br />

März 22. 26.<br />

April 24. 26.<br />

Mai 27. 29.<br />

Juni 24. 26.<br />

Juli 25. 29.<br />

August 26. 28.<br />

September 24. 26.<br />

Oktober 25. 29.<br />

November 25. 27.<br />

Dezember 19. 23.<br />

* Die Übertragung des Beitragsnachweis-Datensatzes<br />

muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit bereits erfolgt sein.<br />

** Fälligkeitstermine <strong>für</strong> Beiträge: drittletzter Bankarbeits-<br />

tag des Monats, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde.<br />


Meldeverfahren <strong>2013</strong><br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 19<br />

Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, GKV-Monatsmeldung, Mehrfachbeschäf-<br />

tigte, Datenbaustein Unfallversicherung – so lauten die wichtigsten Aktionsfelder, was Änderungen im<br />

Meldewesen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> anbetrifft. Nachfolgend alles Wichtige auf einen Blick.<br />

Maschinelles AAG-Verfahren<br />

Geänderte Datensatzbeschreibung zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />

Bereits seit 1. Januar 2011 dürfen Arbeitgeber ihre Anträge auf<br />

Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nur<br />

noch maschinell per gesicherter und verschlüsselter Datenfernübertragung<br />

an die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> oder eine andere gesetzliche<br />

<strong>Krankenkasse</strong> übermitteln. Die <strong>für</strong> dieses effiziente, unbürokratische<br />

Verfahren geltenden und vom GKV-Spitzenverband festgelegten<br />

Grundsätze <strong>für</strong> den Datenaustausch, in denen unter<br />

anderem Übertragungswege, weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf<br />

und zum Aufbau der Datensätze festgelegt sind,<br />

ändern sich zum 1. Januar <strong>2013</strong>. Die geänderte Datensatzbeschreibung<br />

können Sie sich unter www.barmer-gek.de/503729<br />

bequem herunterladen.<br />

Besonderheit bei Storno-Meldungen<br />

Datensätze sind zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren<br />

oder der Arbeitgeber von sich aus feststellt, dass er inhaltlich<br />

falsche Daten (unzutreffende Angaben) geliefert hat. Bei unzutreffenden<br />

Angaben erstellt der Arbeitgeber den bereits übermittelten<br />

Datensatz mit dem Stornierungsmerkmal erneut und<br />

zusätzlich einen neuen Datensatz mit den richtigen Werten.<br />

Gemäß den „Grundsätzen <strong>für</strong> das maschinelle Antragsverfahren<br />

auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)“<br />

sind Angaben, die sich im Nachhinein ändern, aber zum Zeitpunkt<br />

der Übermittlung der Erstattungsanträge von den Arbeitgebern<br />

richtig ermittelt wurden, nicht durch Stornierung und<br />

Neuabgabe eines Erstattungsantrages zu korrigieren, sofern sich<br />

keine Änderungen in Bezug auf den Erstattungszeitraum beziehungsweise<br />

Erstattungsbetrag ergeben.<br />

Änderungen der GKV-Monatsmeldung<br />

zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />

Seit 1. Januar 2012 geben die Arbeitgeber im Rahmen des qualifizierten<br />

Meldedialogs bei Mehrfachbeschäftigten GKV-Monatsmeldungen<br />

ab. Da die bisherigen Informationen in der<br />

GKV-Monatsmeldung nicht ausreichen, wurden zum 1. Januar<br />

<strong>2013</strong> Änderungen im Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV)<br />

beschlossen.<br />

Nun werden in die GKV-Monatsmeldung die „Beitragsgruppe”<br />

und der „Rechtskreis” aufgenommen. Darüber hinaus benötigt<br />

die <strong>Krankenkasse</strong> <strong>für</strong> die Beurteilung der Gleitzonenfälle die Angabe<br />

zum „regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt”. Informationen<br />

zur Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts finden Sie<br />

im Gleitzonen-Rundschreiben vom 2. November 2006 (Abschnitt<br />

4.2) unter www.barmer-gek.de/500805. Ebenso ist in der GKV-<br />

Monatsmeldung <strong>für</strong> Zeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> anzugeben, ob Aufstockungsbeträge<br />

in der Altersteilzeit vorliegen.<br />

Die bisherigen Felder „Elterneigenschaft” und „Sonderregelung<br />

PV” sind hingegen nicht mehr zu übermitteln, da die <strong>Krankenkasse</strong><br />

an die Arbeitgeber die Gesamtentgelte und nicht die<br />

Beiträge zurückmeldet. Eine weitere Änderung betrifft das Gleitzonenkennzeichen.<br />

Die Verschlüsselung „2 = Arbeitsentgelt innerhalb<br />

der Gleitzone mit Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der<br />

Rentenversicherung” ist nicht mehr zu übermitteln. Diese Änderungen<br />

gelten auch <strong>für</strong> Zeiten vor dem 1. Januar <strong>2013</strong>. Um zu<br />

vermeiden, dass GKV-Monatsmeldungen abgewiesen werden,<br />

können <strong>für</strong> einen Übergangszeitraum vom 1. Dezember 2012 bis<br />

31. Januar <strong>2013</strong> die „bisherigen” Inhalte noch übermittelt werden.<br />

Später werden die Meldungen jedoch als fehlerhaft abgewiesen.<br />

Weitere Informationen unter www.barmer-gek.de/503727.


20 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Änderungen im Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />

in der Gleitzone<br />

Bereits seit 1. Januar 2012 teilen die <strong>Krankenkasse</strong>n den Arbeitgebern<br />

mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung (DSKK) und<br />

dem Datenbaustein Gleitzone (DBGZ) bei Mehrfachbeschäftigten<br />

das beitragspflichtige Entgelt aller Beschäftigungen mit, wenn<br />

die Entgelte zusammengerechnet in der Gleitzone liegen. Ebenfalls<br />

erhalten Arbeitgeber eine Rückmeldung, wenn die <strong>Krankenkasse</strong><br />

feststellt, dass die Gleitzonenregelung nicht mehr anzuwenden<br />

ist. Auch in diesem Meldeverfahren ergeben sich zum<br />

1. Januar <strong>2013</strong> Änderungen.<br />

Neue Kennzeichen im DBGZ<br />

Im Datenbaustein DBGZ werden im Feld „Kennzeichen Gleitzone”<br />

die vorhandenen Ausprägungen präzisiert und zwei neue<br />

Kennzeichen aufgenommen. Mit den neuen Kennzeichen „3“<br />

und „4“ wird die Besonderheit in der Arbeitslosenversicherung<br />

abgebildet, wonach eine geringfügig entlohnte Beschäftigung<br />

generell nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung<br />

zusammengerechnet wird. Hiermit wird sichergestellt,<br />

dass in der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur das<br />

eigene Arbeitsentgelt <strong>für</strong> die Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung<br />

anzuwenden ist.<br />

Angabe der SV-Tage bei Teilmonaten<br />

In die Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong> an die beteiligten Arbeitgeber<br />

mit dem Datenbaustein DBGZ wird ein neues Feld <strong>für</strong> die<br />

maßgeblichen Sozialversicherungstage (SV-Tage) eingefügt. Der<br />

Arbeitgeber wird damit in die Lage versetzt, die Beiträge korrekt<br />

zu berechnen, wenn die Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone<br />

im Laufe eines Monats beginnt oder endet.<br />

Neues Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />

oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />

Für Beschäftigungszeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> bekommen Arbeitgeber<br />

auch <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte, die in mindestens einem<br />

Sozialversicherungszweig die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten,<br />

jeden Monat eine Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong><br />

über das monatliche Gesamtentgelt. Die Rückmeldung an die beteiligten<br />

Arbeitgeber erfolgt mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung<br />

(DSKK) und dem Datenbaustein Meldesachverhalt<br />

Beitragsbemessungsgrenze (DBBG). Die Gesamtentgelte werden<br />

dabei nach den einzelnen Sozialversicherungszweigen getrennt.<br />

Auf Grundlage dieser Werte werden die Arbeitgeber in die Lage<br />

versetzt, eine korrekte Berechnung der Beiträge entsprechend<br />

dem Verhältnis der Höhe der Arbeitsentgelte zueinander durchzuführen.<br />

Damit wird erreicht, dass keine Beiträge mehr von<br />

Arbeitsentgelten oberhalb der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze<br />

erhoben werden beziehungsweise – soweit sie bereits<br />

erhoben worden sind – entsprechend der Mitteilung der<br />

<strong>Krankenkasse</strong> korrigiert werden können. Weitere Informationen<br />

finden Sie unter www.barmer-gek.de/503728.<br />

Wichtig: Für das Kalenderjahr 2012 sollte die Rückmeldung<br />

der Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze den<br />

Arbeitgebern im Rahmen einer einmaligen, maschinellen<br />

Meldung der <strong>Krankenkasse</strong> bis zum 30. April <strong>2013</strong> zugehen.<br />

Diese Rechtsvorschrift wurde geändert, so dass dieses<br />

Verfahren keine Anwendung findet. Für das Kalenderjahr<br />

2012 bedeutet dies, dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

wie in den vergangenen Jahren Erstattungsanträge bei der<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> zu stellen haben, um zuviel gezahlte Beiträge<br />

erstattet zu bekommen.<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Postfach 110704, 10837 Berlin Verantwortlich Athanasios Drougias, Abteilung Unternehmenskommunikation<br />

Redaktion Rainer Janzen (Ltg.), Andreas Hipp Gestaltung, Bildredaktion Andreas Große-Stoltenberg<br />

Anschrift der Redaktion <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Abteilung Unternehmenskommunikation, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal<br />

Telefon: 0800 33 20 60 99 18 36*, Fax: 0800 33 20 60 99 14 59*, E-Mail: nahdran@barmer-gek.de, Internet: www.barmer-gek.de<br />

Druck pva, Druck und Medien-Dienst leistungen GmbH, Papier chlorfrei gebleicht<br />

Bildnachweis plainpicture (1), Marco Jentsch (1), fotolia (13), moving GmbH (6), Biocomfort (1), Ralf Scheu-Schließke (1), Markus Kämmerer/vor-ort-foto.de (2),<br />

Katharina Putze (1), Bernd Wackerbauer/vor-ort-foto.de (3), puls-Marktforschung GmbH (1), <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />

NAHDRAN erscheint viermal jährlich. *aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenfrei


Änderungen im Datenbaustein Unfallversicherung<br />

(DBUV)<br />

Eigentlich sollte der papiergebundene Lohnnachweis, der bislang<br />

als Beitragsgrundlage <strong>für</strong> die Unfallversicherung (UV) galt,<br />

2014 entfallen. Doch dann stellte man fest, dass der maschinelle<br />

Lohnnachweis nach wie vor von den bisherigen Beitragsgrundlagen<br />

abweicht. Ein Referentenentwurf zum „2. Gesetz zur<br />

Änderung des 7. Buches Sozialgesetzbuch” sieht deshalb eine<br />

Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2016 vor.<br />

Derweil sollen Änderungen im Datenbaustein Unfallversicherung<br />

(DBUV), die bereits ab 1. Dezember 2012 Anwendung finden, die<br />

Qualität der UV-Angaben verbessern. Zu diesen Änderungen gehört,<br />

dass die übermittelten UV-Mitgliedsnummern von nun an<br />

mit einem zentralen Verzeichnis abgeglichen werden, das alle<br />

gültigen Mitgliedsnummern enthält. Sollte sich bei dieser Prüfung<br />

herausstellen, dass die angegebene Mitgliedsnummer gar<br />

nicht vergeben wurde, dann wird die DEÜV-Meldung abgewiesen.<br />

Eine Verarbeitung der UV-Daten ist also nur dann möglich,<br />

wenn die gültige Mitgliedsnummer angegeben wurde. Falls<br />

Ihnen/Ihrem Unternehmen diese Nummer nicht bekannt ist, sprechen<br />

Sie bitte Ihren zuständigen UV-Träger an!<br />

Zu den weiteren DBUV-Änderungen gehört, dass bei einem<br />

UV-Entgelt von 0,00 Euro die Angabe eines Meldegrundes ein<br />

Muss ist. Folgende Gründe können gemeldet werden:<br />

B04<br />

B05<br />

B06<br />

B09<br />

Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgeltes in einer<br />

vorangegangenen Entgeltmeldung<br />

UV-Entgelt wird in einer weiteren Meldung mit<br />

Abgabegrund 91 gemeldet.<br />

UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle<br />

dieser Entgeltmeldung angegeben.<br />

Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der<br />

Meldung erfordern<br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 21<br />

Ebenfalls zu den DBUV-Änderungen gehört eine Erweiterung<br />

der Fehlerprüfung bei den UV-Gründen:<br />

A07 Meldungen <strong>für</strong> Arbeitnehmer der UV-Träger<br />

A08<br />

A09<br />

Unternehmen ist Mitglied bei einer landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem<br />

Arbeitsentgelt bemessen (wie z.B. die Kopfpauschale)<br />

Fazit: Mit den hier beschriebenen Maßnahmen soll sichergestellt<br />

werden, dass die Angaben aus dem DBUV <strong>für</strong> den maschinellen<br />

Lohnnachweis verwendet werden können.


22 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

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✂<br />

Werte und Rechengrößen <strong>2013</strong><br />

Einheitliche Beitragssätze zur Krankenversicherung (KV)<br />

allgemein 15,5 %<br />

(Arbeitgeberanteil: 7,3 %, Arbeitnehmeranteil: 8,2 %)<br />

ermäßigt 14,9 %<br />

(Arbeitgeberanteil: 7,0 %, Arbeitnehmeranteil: 7,9 %)<br />

Beitragssatz <strong>für</strong> Versorgungsbezieher 15,5 %<br />

Mindestbezug <strong>für</strong> die Beitragspflicht<br />

von Versorgungsbezieher (monatlich) € 134,75<br />

Pflegeversicherung (PV) 2,05 %<br />

+ Zuschlag <strong>für</strong> Kinderlose 0,25 %<br />

Rentenversicherung (RV) 18,9 %<br />

Arbeitslosenversicherung (AV) 3,0 %<br />

Insolvenzgeldumlage 0,15 %<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Umlage- und Erstattungssätze*<br />

U1 – Krankheit<br />

n Umlage bei 65 % Erstattung (Regelerstattungssatz) 1,7 %<br />

n erhöhte Umlage bei 80 % Erstattung (wählbar) 3,1 %<br />

n ermäßigte Umlage bei 50 % Erstattung (wählbar) 1,2 %<br />

U2 – Mutterschaft bei 100 % Erstattung 0,38 %<br />

*Wichtig: Alle Umlage- und Erstattungssätze gelten vorbehaltlich der Zustimmung<br />

*des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Verwaltungsrats<br />

Beiträge <strong>für</strong> versicherungsfreie Arbeitnehmer<br />

mit Krankengeld-Anspruch<br />

zur Krankenversicherung monatlich<br />

n Arbeitgeberanteil € 287,44<br />

n Arbeitnehmeranteil € 322,87<br />

Gesamtbetrag € 610,31<br />

zur Pflegeversicherung monatlich<br />

n <strong>für</strong> Eltern € 80,72<br />

n <strong>für</strong> Kinderlose € 90,56<br />

Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen<br />

zur Kranken- und Pflegeversicherung € 3.937,50<br />

zur Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

n alte Bundesländer € 5.800,00<br />

n neue Bundesländer € 4.900,00<br />

Bezugsgrößen<br />

KV/PV € 2.695,00<br />

n alte Bundesländer (RV/AV, monatlich) € 2.695,00<br />

n neue Bundesländer (RV/AV, monatlich) € 2.275,00<br />

Betriebsnummer der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>: 42938966<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenzen<br />

KV (allgemein)<br />

n monatlich € 4.350,00<br />

n jährlich € 52.200,00<br />

KV (Bestandsfälle)<br />

n monatlich € 3.937,50<br />

n jährlich € 47.250,00<br />

Geringfügigkeitsgrenze € 450,00<br />

Geringverdienergrenze (gültig nur <strong>für</strong> Azubis) € 325,00<br />

Abgabe- und Fälligkeitstermine <strong>für</strong> <strong>2013</strong><br />

Beitrags- -nachweis* -zahlung**<br />

Januar 25. 29.<br />

Februar 22. 26.<br />

März 22. 26.<br />

April 24. 26.<br />

Mai 27. 29.<br />

Juni 24. 26.<br />

Juli 25. 29.<br />

August 26. 28.<br />

September 24. 26.<br />

Oktober 25. 29.<br />

November 25. 27.<br />

Dezember 19. 23.<br />

Bestimmung der fiktiven beitragspflichtigen<br />

Einnahme zur Berechnung (Gleitzone)<br />

Faktor <strong>für</strong> <strong>2013</strong>: 0,7605<br />

* Datensatz<br />

des Beitragsnachweises<br />

muss vorliegen<br />

am ...<br />

** Fällig-<br />

keitstage<br />

<strong>für</strong> Gesamtsozialversicherungsbeiträge<br />

vereinfachte Formel zur Ermittlung<br />

der Berechnungsgrundlage:<br />

beitragspfl. Einnahme = 1,2694 x Arbeitsentgelt - 229,00<br />

in Übergangsfällen:<br />

beitragspfl. Einnahme = 1,2395 x Arbeitsentgelt – 191,60<br />

Weitere Informationen www.barmer-gek.de/501301


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