Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse
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MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT.<br />
4.12<br />
Das <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Magazin <strong>für</strong> Unternehmen<br />
<strong>Startklar</strong> <strong>für</strong> <strong>2013</strong> !<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit <strong>2013</strong> | Fit und gesund durch das neue Jahr<br />
Geringfügige Beschäftigungen | Neue Minijob-Regelungen<br />
Großer Sonderteil: Praxis-News <strong>für</strong> das neue Jahr | Wichtig c/o <strong>2013</strong>
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Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und an Ihre nächste <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Geschäftsstelle senden oder direkt dort abgeben.<br />
Name, Vorname<br />
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Mitgliedsnummer<br />
Ich wünsche mir folgende Prämie:<br />
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Ja, ich möchte zur <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>.<br />
Ich bin dabei ab dem<br />
Name, Vorname<br />
Straße/Haus-Nr.<br />
PLZ/Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist aufgrund der<br />
§§ 206 Sozialgesetzbuch V und 50 Sozialgesetzbuch XI<br />
erforderlich.<br />
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Ich bin seit/ab Auszubildende/-r berufstätig<br />
Ausbildungsberuf<br />
Telefon (freiwillige Angabe)<br />
E-Mail (freiwillige Angabe)<br />
Arbeitgeber<br />
Anschrift Arbeitgeber<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Abt. Marketing, NAHDRAN 4.12
Inhalt<br />
04<br />
06<br />
10<br />
12<br />
12<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
22<br />
23<br />
Schnell informiert<br />
Aktuelles auf einen Blick<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit <strong>2013</strong><br />
Fit und gesund durch das neue Jahr<br />
Geringfügige Beschäftigungen<br />
Neue Minijob-Regelungen<br />
Praxis-News <strong>für</strong> das neue Jahr<br />
Wichtig c/o <strong>2013</strong><br />
Beitragssätze <strong>2013</strong><br />
Rechengrößen <strong>2013</strong><br />
Umlageverfahren <strong>2013</strong><br />
Sachbezugswerte <strong>2013</strong><br />
Fälligkeitstermine <strong>2013</strong><br />
Meldeverfahren <strong>2013</strong><br />
Haben Sie noch Fragen?<br />
Tabelle zum Heraustrennen<br />
Werte und Rechengrößen <strong>2013</strong><br />
NAHDRAN Leserservice<br />
n Sie haben Fragen an unsere Experten?<br />
Kontaktieren Sie die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Service-<br />
Hotline unter 0800 45 40 150 (Anrufe aus den<br />
deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind <strong>für</strong> Sie kostenfrei).<br />
n Sie möchten Ihren persönlichen <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />
Firmenberater kennenlernen und einen Termin<br />
vereinbaren? Nutzen Sie unseren E-Mail- und<br />
Rückruf-Service unter:<br />
www.barmer-gek.de/500034<br />
www.barmer-gek.de/500035<br />
n Sie haben Fragen zu Themen in der NAHDRAN,<br />
möchten uns Ihre neue Firmen anschrift oder<br />
sonstige Änderungen mitteilen?<br />
Schicken Sie eine Mail an:<br />
nahdran@barmer-gek.de<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 03<br />
Sehr geehrte Leserin,<br />
sehr geehrter Leser,<br />
<strong>2013</strong> naht und damit auch die Zeit <strong>für</strong> gute Vorsätze.<br />
Mehr bewegen, weniger Stress, mehr Zeit <strong>für</strong> die Familie,<br />
ein paar Kilo abspecken: Vorhaben wie diese landen alle<br />
Jahre wieder in den „Top Ten”. Doch Umfragen zeigen:<br />
50 Prozent dieser Absichtserklärungen haben gerade mal<br />
eine Halbwertzeit von drei Monaten, dann sind sie auch<br />
schon wieder Makulatur. Liegt es am mangelnden Durchhaltevermögen,<br />
fehlt es an Willenskraft?<br />
Erfolgreiche Unternehmen wissen, wie sich selbstgesteckte<br />
Ziele erreichen lassen. Mit einer klaren strategischen<br />
Ausrichtung. Mit verbindlich vereinbarten, aber dennoch<br />
realistischen Vorgaben. Mit einem motivierenden Umfeld.<br />
Und: mit starken Partnern!<br />
Apropos starke Partner: Sie können auch im neuen Jahr<br />
fest mit uns rechnen! So hilft Ihnen unser attraktives<br />
Firmenangebot Gesundheit beispielsweise dabei,<br />
Ihr Unternehmen auf Kurs zu halten. Ausführliches dazu<br />
finden Sie in dieser NAHDRAN – und selbstverständlich<br />
auch alle wichtigen Neuerungen zum<br />
Jahreswechsel. Doch bevor Sie durchstarten,<br />
möchte ich mich bei Ihnen noch<br />
<strong>für</strong> die gute Zusammenarbeit in den<br />
vergangenen zwölf Monaten bedanken<br />
und Ihnen eine entspannte Zeit im Kreise<br />
Ihrer Familie wünschen.<br />
Ihr<br />
Dr. Christoph Straub<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>
04 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Schnell informiert > Aktuelles auf einen Blick<br />
Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich<br />
Änderungen beim Bundeselterngeld-<br />
und Elternzeitgesetz (BEEG). Bislang<br />
konnte eine Arbeitnehmerin ihre Elternzeit<br />
nach Paragraph 16 Abs. 3 des Bundeselterngeld-<br />
und Elternzeitgesetzes nur<br />
dann vorzeitig beenden, wenn der Arbeitgeber<br />
dem zuvor zugestimmt hatte. Seit<br />
18. September 2012 greift hier eine <strong>für</strong> die<br />
betriebliche Praxis wichtige Änderung.<br />
Nun kann die Mitarbeiterin, sofern sie<br />
wegen der Geburt eines weiteren Kindes<br />
Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen<br />
möchte, die Elternzeit auch ohne die<br />
Kritischer Blick in den Spiegel<br />
IHK-Ausbildungscheck im Internet. Viele Unternehmen suchen<br />
händeringend nach Berufsnachwuchs. Entsprechend heftig<br />
werden Schulabgänger umworben. Doch mit einem hohen<br />
Einkommen allein sind diese nicht mehr zu ködern. Ein gutes Betriebsklima,<br />
regelmäßige Feedbacks von Ausbildern und gute<br />
Perspektiven zählen mehr. Das ergab eine Umfrage des Niedersächsischen<br />
Industrie- und Handelskammertags (NIHK) unter<br />
1.600 Schülerinnen und Schülern, die nach ihren Erwartungen befragt<br />
wurden. Aus diesen Erkenntnissen heraus hat der NIHK einen<br />
kostenlosen, 52 Fragen umfassenden Ausbildungscheck im<br />
Internet entwickelt. Danach wissen die Teilnehmer um ihre Stärken<br />
und Schwächen und wie sie <strong>für</strong> Azubis attraktiver werden<br />
können. Wo<strong>für</strong> so ein Blick in den Spiegel doch alles gut ist!<br />
www.ausbildung-check-ihk.de<br />
Zustimmung ihres<br />
Arbeitgebers vorzeitig<br />
beenden.<br />
Allerdings muss sie<br />
dem Arbeitgeber ihr<br />
Vorhaben rechtzeitig<br />
mitteilen. Ihr Anspruch<br />
auf einen Arbeitgeberzuschuss<br />
nach dem Mutterschutzgesetz<br />
bleibt davon unberührt.<br />
Nach der alten Fassung des oben genannten<br />
BEEG-Paragraphen war die<br />
Beendigung zur Inanspruchnahme der<br />
Mutterschutzfrist<br />
auch mit Zustimmung<br />
des Arbeitgebers<br />
explizit<br />
ausgeschlossen.<br />
Mit dieser Gesetzesänderung<br />
setzt die<br />
Bundesregierung Urteile<br />
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)<br />
in nationales Recht um.<br />
www.gesetze-im-internet.de/beeg<br />
Naschsucht ist ein Schrei nach Liebe<br />
Gesunde Rezepte <strong>für</strong> den Winter. Wehe dem, der sich momentan<br />
seinen Weg durch Budengassen, vorbei(?) an duftendem<br />
Glühwein, heißen Maronen, Kartoffelpuffern, Backfisch<br />
oder Crêpes bahnen muss. Wohl wissend, dass in der warmen<br />
Stube weitere saisonübliche Gaumenkitzler wie Spekulatius, Dominostein<br />
und Co. auf ihn warten. Dabei haben Wissenschaftler<br />
längst herausgefunden, dass Naschsucht eigentlich ein Schrei<br />
nach Liebe, Zuwendung und Geborgenheit ist. Und eine Art Übersprungshandlung<br />
gegen chronischen Lichtmangel. Wenn es weiter<br />
nichts ist! Für eine zusätzliche Mütze Schlaf, eine Extraportion<br />
Kuscheln oder eine zünftige Wanderung durch sonnendurchflutete<br />
Winterwunder-Landschaften braucht man schließlich kein<br />
Rezept vom Arzt. Entspannte Feiertage und einen ruhigen Jahresausklang<br />
wünscht Ihnen die Redaktion der NAHDRAN.
Kabinett stärkt Ehrenamt<br />
Gemeinnützige Tätigkeiten. Das Bundeskabinett<br />
in Berlin hat den Entwurf<br />
eines Gesetzes zur Stärkung gemeinnütziger<br />
Tätigkeit beschlossen. Teil des<br />
Gesetzes ist, dass die Übungsleiterpauschale<br />
von 2.100 auf 2.400 Euro und die<br />
Ehrenamtspauschale von 500 auf jährlich<br />
720 Euro angehoben wird. Diese Einnahmen<br />
bleiben <strong>für</strong> ehrenamtlich engagierte<br />
Bürger bis zu den genannten Grenzen<br />
Zu sorgloser Umgang mit sensiblen Daten<br />
Kleine Unternehmen sind deutlich zurückhaltender<br />
Betriebliche Altersversorgung. Seit<br />
2001 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch<br />
auf Entgeltumwandlung. Seitdem<br />
darf ihr Arbeitgeber <strong>für</strong> sie Lohn- oder<br />
Gehaltsteile in eine betriebliche Altersversorgung<br />
umleiten. Doch die neben gesetzlicher<br />
und privater Rente dritte Vorsorge-Option<br />
stößt hierzulande längst<br />
nicht bei allen Unternehmen auf Gegenliebe.<br />
Eine repräsentative Studie des Wirtschafts-<br />
und Sozialwissenschaftlichen Instituts<br />
(WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung,<br />
<strong>für</strong> die 2.000 Betriebsräte befragt wurden,<br />
förderte beispielsweise zutage, dass<br />
steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber<br />
hinaus sollen Vereine, Stiftungen und<br />
andere gemeinnützige Organisationen<br />
ihre Rücklagen und finanziellen Mittel<br />
künftig einfacher und flexibler verwenden<br />
können. Das Gesetz soll zum 1. Januar<br />
<strong>2013</strong> in Kraft treten und in einem beschleunigten<br />
Verfahren vom Bundestag<br />
beschlossen werden.<br />
www.bundesfinanzministerium.de<br />
Studie zur IT-Sicherheit im Mittelstand<br />
2012. E-Mail und Internet werden von<br />
mittelständischen Unternehmen immer<br />
häufiger genutzt, was auch mit der wachsenden<br />
Verbreitung mobiler Endgeräte<br />
wie Smartphone oder Netbook zu tun<br />
hat. Allerdings sind viele Firmen bei der<br />
Versendung sensibler Daten, wie zum<br />
Beispiel Verträgen oder Rechnungen, zu<br />
sorglos. Laut einer Studie von „Deutschland<br />
sicher im Netz e.V.” (DsiN) zur „IT-<br />
Sicherheitslage im Mittelstand” – sie<br />
basiert auf Befragungen von rund 1.400<br />
Unternehmen, die einen von DATEV,<br />
Sophos, BITKOM und SAP entwickelten<br />
lediglich 71 Prozent der Unternehmen,<br />
die zwischen 50 und 99 Mitarbeiter beschäftigen,<br />
ihren Beschäftigten eine betriebliche<br />
Altersversorgung anbieten.<br />
Insgesamt lässt sich sagen: Kleine Unternehmen<br />
sind deutlich zurückhaltender<br />
als große. Kommen in Großbetrieben mit<br />
mehr als 2.000 Beschäftigten neun von<br />
zehn Mitarbeiter in den Genuss einer betrieblichen<br />
Altersversorgung, sind es bei<br />
Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigen<br />
nur noch sechs von zehn Mitarbeitern<br />
(siehe nebenstehende Grafik).<br />
www.boeckler.de/41180_41194.htm<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 05<br />
Sicherheitscheck durchgeführt haben –<br />
verfügen mehr als die Hälfte der kleinen<br />
und mittleren Unternehmen über<br />
keinen adäquaten E-Mail-Schutz. Sie riskieren<br />
so, dass Unbefugte Zugriff auf<br />
Firmeninterna bekommen. Der DsiN empfiehlt<br />
allen Unternehmen, sich diesem<br />
kostenlosen Sicherheitscheck im Internet<br />
zu unterziehen, um Datenmissbrauch<br />
und Datenmanipulation vorzubeugen.<br />
In einem zweiten Schritt sollte dann auf<br />
gängige Sicherheitslösungen zurückgegriffen<br />
werden, die sich problemlos installieren<br />
ließen.<br />
www.sicher-im-netz.de<br />
Von 100 Betrieben bieten eine<br />
betriebliche Altersversorgung…<br />
20 bis 49 Anzahl Beschäftige<br />
62<br />
50 bis 99<br />
71<br />
100 bis 199<br />
73<br />
200 bis 499<br />
82<br />
500 bis 999<br />
83<br />
1.000 bis 1.999<br />
86<br />
mehr als 1.999<br />
90<br />
gerundet, Stand 2012, Quelle: Hans-Böckler-Stiftung
06 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Fit und gesund durch das neue Jahr<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit <strong>2013</strong>. Tun Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
ruhig einmal etwas Gutes – und sich selbst natürlich auch! Die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> hilft Ihnen dabei, den guten<br />
Vorsätzen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> auch Taten folgen zu lassen – mit passgenauen Angeboten zur Firmengesundheit.<br />
Die Psyche, der Rücken, das Herz und die Familie rücken dabei im Rahmen von Gesundheitstagen und<br />
Unternehmerforen besonders in den Fokus. Hier ein paar Info-Häppchen vorab!<br />
Das Rücken fit-Programm „moving”<br />
Verspannungen, Muskelschmerzen oder womöglich noch Schlimmeres:<br />
Das ewige Kreuz mit dem Kreuz scheint das Los vieler<br />
Büroarbeiter zu sein – bei ihrem täglichen Sitzmarathon vor dem<br />
Computer-Bildschirm. Nicht von ungefähr zeichnet der Rücken<br />
<strong>für</strong> nahezu ein Fünftel aller Fehlzeiten verantwortlich (mehr dazu<br />
unter www.barmer-gek/501306 im <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Gesundheitsreport<br />
2012). „moving” heißt ein kleines, effektives Fitnessprogramm,<br />
das aus vier einfachen Übungen besteht, die den Rücken<br />
Die moving-Übungen „Krone”, „Medaille”, „Palme” und „Schraube”<br />
dauerhaft stärken. Ideal <strong>für</strong> die aktive Minipause zwischendurch!<br />
„Prävention muss Spaß machen”, so moving-Erfinderin Roswitha<br />
Ram-Devrient. „Nur so lassen sich Berufstätige aller Altersgruppen<br />
dazu motivieren, gerne, regelmäßig und vor allem aus eigenem<br />
Antrieb heraus etwas <strong>für</strong> ihre Rückengesundheit zu tun.<br />
Irgendwann wird die tägliche Rückenpflege dann so selbstverständlich<br />
wie das Zähneputzen”, zeigt sich die Gründerin der<br />
moving GmbH, offizieller Kooperationspartner der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>,<br />
überzeugt. Und tatsächlich: Ob bei BASF, Deutscher Bahn, in<br />
Schulen, Kindergärten, Sportvereinen oder Seniorenheimen –<br />
überall kommt das moving-Programm sehr gut an (mehr unter<br />
Was hat moving bei Ihnen bewirkt?<br />
(Angaben in Prozent)<br />
Meine Rückenmuskulatur ist lockerer geworden.<br />
Mein Rücken ist jetzt beweglicher.<br />
Ich bin mental ruhiger geworden.<br />
(Umfrage der moving GmbH unter Beschäftigten der Deutschen Bahn 2012)<br />
www.movingnet.de). Deshalb möchte die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> im neuen<br />
Jahr moving auch ihren Firmenpartnern anbieten. Unsere Beraterinnen<br />
und Berater <strong>für</strong> Firmengesundheit werden dabei als<br />
moving-Mediatoren fungieren und <strong>für</strong> weiterführende Aktionen<br />
den Kontakt zu zertifizierten moving-Trainern vermitteln.<br />
Mediatoren-Schulung: „moven” will gelernt sein; Clip auf YouTube ( movinggmbh): Morgentoilette mit moving Roswitha Ram-Devrient<br />
50<br />
64<br />
72
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 07<br />
Volle Konzentration: Stress-Managerin beim Balance-Check Mittendrin statt nur dabei: fröhliches Warm-up beim Gesundheitstag<br />
Der Balance-Check<br />
Immer öfter münden Befindlichkeitsstörungen und Schlafprobleme<br />
in massive Erschöpfungszustände (Stichwort Burnout)<br />
oder gar handfeste psychische Erkrankungen ein. Die Fähigkeit,<br />
die richtige innere Balance zu finden, geht anscheinend immer<br />
mehr verloren. In akuten Stresssituationen steigt der Blutdruck<br />
und das Herz pumpt viel zu schnell. Mit dem <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Balance-Check<br />
lässt sich die individuelle Fähigkeit zu regenerieren<br />
und zu entspannen gezielt überprüfen. Die Firma Biocomfort hat<br />
da<strong>für</strong> die entsprechende computergestützte Technik entwickelt.<br />
„Mit Hilfe eines Ohrclip-Sensors wird die so genannte Herzratenvariabilität<br />
gemessen. Anders ausgedrückt, die Anpassungsfähigkeit<br />
des Körpers an Belastungen”, erläutert Mediziner und<br />
Coach Ralf Scheu-Schließke. „Dazu werden Schwankungen bei<br />
der Herzfrequenz auf dem Computer-Bildschirm graphisch dargestellt.<br />
Dies gibt Aufschluss über den derzeitigen Zustand der<br />
inneren Regulations- und Regenerationsfähigkeit durch das autonome<br />
Nervensystem. Mit einer speziellen Software lässt sich die<br />
eigene Atemtechnik dann Schritt <strong>für</strong> Schritt verbessern – und<br />
das individuelle Stressmanagement gleich mit.” Auch hier<br />
belegen zahlreiche positive Feedbacks den Erfolg dieser <strong>für</strong><br />
die Stärkung der Belastbarkeit vorteilhaften Computerdiagnostik.<br />
Firmenpartner der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> können den<br />
Balance Check schon jetzt in Anspruch nehmen und natürlich<br />
insbesondere auch im neuen Jahr.<br />
Ralf Scheu-Schließke<br />
a b<br />
Aktionsplattform Gesundheitstag<br />
Ob moving oder Balance-Check: Die beiden neuen Präventionsangebote<br />
fügen sich nahtlos in das <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Konzept Gesundheitstag<br />
ein. Hier wird interessierten Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern direkt in ihrer Firma ausgiebig Gelegenheit gegeben,<br />
diverse Schnupper- und Mitmachangebote rund um Bewegung,<br />
Ernährung oder Entspannung an sich selbst zu testen. Auch können<br />
sich die Gesundheitstag-Besucher dem ein oder anderen Gesundheitscheck<br />
unterziehen: Ob Blutzucker-, Cholesterin-, BMIoder<br />
Körperfettmessung, Lungenfunktions-, Seh-, Hör-, Reaktions-,<br />
Koordinations- oder Fitnesstest – da geht so manches!<br />
Viele dieser Events werden <strong>2013</strong> übrigens ganz bewusst in zeitlicher<br />
Nähe zu den von der Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche<br />
Aufklärung (BZgA) ausgerufenen Gesundheitstagen stattfinden.<br />
Als da wären der „Tag der Rückengesundheit” am 15. März, der<br />
„Internationale Tag der seelischen Gesundheit” am 10. Oktober<br />
oder die „Herzwochen”, die <strong>für</strong> die Zeit<br />
vom 1. bis 30. November terminiert<br />
sind. Und natürlich lässt es sich die<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> zu diesen Anlässen<br />
nicht nehmen, die Besucher über<br />
ihr breites Spektrum an Präventionsangeboten<br />
zur Herzgesundheit,<br />
Rücken-Fitness oder seelischen<br />
Gesundheit zu informieren. <br />
Life Kinetik<br />
Unter Beobachtung: die Herzfrequenz Erst Blutzuckertest, dann Ernährungsberatung: Gesundheitstag bei Ikea
08 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Schön auf dem Teppich bleiben: Nachwuchs-Curler beim Familientag Der reinste Publikumsmagnet: das Unternehmerforum in München<br />
Gesundheitstag-Variante Familientag<br />
Übrigens: Aus einem Gesundheitstag kann schnell auch ein Familientag<br />
werden. Und das nicht nur am 15. Mai, dem Internationalen<br />
Tag der Familie. Angesichts der Tatsache, dass es <strong>für</strong> berufstätige<br />
Eltern manchmal schwierig ist, den alltäglichen Spagat zwischen<br />
Familie und Beruf hinzubekommen, können die Partnerfirmen<br />
der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> dieses Event, das ganz im Zeichen von Spiel,<br />
Sport und Spaß steht, sehr gut <strong>für</strong> eine Charmeoffensive in Richtung<br />
Kinder und Ehepartner nutzen. Katharina Putze, beim<br />
Spezialglas- und Glaskeramik-Hersteller SCHOTT <strong>für</strong> das betriebliche<br />
Gesundheitsmanagement verantwortlich, ist jedenfalls voll<br />
des Lobes, wenn sie an den Familientag in Jena zurückdenkt.<br />
„Ich bedanke mich bei der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> <strong>für</strong> die Finanzierung und<br />
Organisation dieses Events. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
und ihre Familien hatten bei dieser Familienolympiade so<br />
viel Spaß, dass sie die einzelnen Stationen, zu denen unter anderem<br />
Teppichcurling, Bobby-Car-Rennen, Mini-Tischtennis oder<br />
Torwandschießen gehörten, gleich mehrfach angesteuert haben.<br />
So sind wir dem Gedanken einer Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf an diesem Tag erneut<br />
ein Stück näher gekommen.”<br />
Informations-Plattform Unternehmerforum<br />
In vielen Unternehmen schlummern noch Ressourcen. 25 Prozent<br />
der vorhandenen Mitarbeiterenergie werden nicht ausgeschöpft<br />
und wertvolle Gesundheitspotenziale bleiben ungenutzt. Wo<br />
staut sich die Energie, wo wird sie am Fließen gehindert? Diesen<br />
und anderen spannenden Fragen geht eine brandneue Studie<br />
nach, die von der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> bei der puls-Marktforschung<br />
GmbH in Schwaig bei Nürnberg in Auftrag gegeben wurde. Titel:<br />
„Mitarbeiterenergie und ihre Treiber”. „Vor allem bei jüngeren<br />
Arbeitnehmern wird die Energie unzureichend ausgeschöpft”,<br />
weiß puls-Geschäftsführer Dr. Konrad Weßner zu berichten (vergleiche<br />
auch Grafik rechts). „Die Ursachen da<strong>für</strong> sind vielschichtig,<br />
haben aber nicht immer nur etwas mit Überforderung zu<br />
tun, sondern beispielsweise auch mit mangelnder Anerkennung<br />
und Wertschätzung.” Ein weiteres Einzelergebnis in der<br />
Studie lässt aufhorchen: Über ein Drittel der befragten 1.000 Berufstätigen<br />
vermisst ein konstruktives Feedback von Chefs und<br />
Vorgesetzten. Offenbar lässt sich an vielen Stellen der Hebel<br />
ansetzen, um zu erreichen, dass sich Arbeitnehmer mit den Werten,<br />
Strategien und Unternehmenszielen des Arbeitgebers<br />
auch voll identifizieren. Aufschlussreiche Antworten darauf<br />
Bobbycar-Rennen bei SCHOTT; Katharina Putze
geben die Macher der puls-Studie persönlich. In Unternehmerforen<br />
oder bei einem Unternehmerfrühstück. Das sind Informations-<br />
und Diskussions-Plattformen, zu denen die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />
Führungskräfte und wichtige Multiplikatoren auch im neuen Jahr<br />
in vielen Regionen und an vielen Orten einlädt. Die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer dürfen sich auf spannende neue Erkenntnisse<br />
freuen, die sich nutzbringend im Unternehmen anwenden<br />
Dr. Konrad Weßner<br />
Gesamt<br />
18 bis 30 Jahre<br />
über 60 Jahre<br />
Vorstand<br />
Leitende Angestellte<br />
Freiberufler<br />
Arbeiter/Handwerker<br />
Angestellte (selbstst. Tät.)<br />
Angestellte (ausführende Tät.)<br />
Höhere Beamte<br />
Mittlere Beamte<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 09<br />
Vortrag mal anders: Motivationstrainer Matthias Herzog in Aktion Nachfragen erwünscht: Diskussionsrunde beim Unternehmerforum<br />
Firmenangebot Gesundheit: Wo erfahre ich mehr?<br />
lassen. Übrigens auch auf jene von Motivationstrainern und Personalentwicklern,<br />
die weitere wichtige Faktoren <strong>für</strong> den Unternehmenserfolg<br />
benennen. Und natürlich kommt auch bei diesen<br />
Events der „Erfolgsfaktor Gesundheit” als wichtiger Bestandteil<br />
unternehmerischen Handelns nicht zu kurz. Und schon landet<br />
man wieder beim <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit, das<br />
natürlich auch bei diesen Anlässen eine wichtige Rolle spielt.<br />
74<br />
70<br />
78<br />
83<br />
79<br />
77<br />
76<br />
74<br />
72<br />
70<br />
64<br />
Wieviel Prozent<br />
Ihrer beruflichen<br />
Energie wenden<br />
Sie aktuell <strong>für</strong><br />
Ihre Arbeit auf?<br />
(Umfrage,<br />
puls Markt-<br />
forschung 2012)<br />
Sie interessieren sich <strong>für</strong> einzelne Bausteine des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Firmenangebots Gesundheit? Ihr<br />
Firmenkundenberater stellt den Kontakt zu unseren Beraterinnen und Beratern Firmengesundheit<br />
gerne her! Bitte werfen Sie beizeiten auch einen Blick auf unsere <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Homepage unter<br />
www.barmer-gek/500006. Dort finden Sie in Kürze ausführliche Infos – sowohl zu den hier aufgeführten<br />
Stichwörtern als auch zu weiteren Angeboten.<br />
Übrigens auch reichlich Infos zur neuen Moveguide-Staffel <strong>2013</strong>! Denn hier werden Azubis zu<br />
Gesundheitsbotschaftern im Unternehmen und sensibilisieren ihr Umfeld auf originell-kreative Art<br />
und Weise <strong>für</strong> ein gesünderes Leben – und fangen am Arbeitsplatz gleich damit an. Interesse?<br />
Die neue Moveguide-Staffel läuft noch bis Ende August <strong>2013</strong>. Eine Teilnahme an diesem Wettbewerb,<br />
bei dem – neben mehr Gesundheit <strong>für</strong> alle – auch wertvolle Sachpreise winken,<br />
ist also noch möglich! Alle Infos dazu unter wwww.barmer-gek.de/moveguide. Moveguide: Titelthema in der NAHDRAN 3.12
10 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Neue Minijob-Regelungen<br />
Geringfügige Beschäftigungen. Was bereits seit langem angekündigt war, ist nun Gewissheit: Die Grenzwerte<br />
<strong>für</strong> Mini- und Midi-Jobs steigen zum 1. Januar <strong>2013</strong>. Neben dieser Neuerung ist eine Vielzahl von<br />
Übergangsregelungen zu beachten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.<br />
Anhebung der 400-Euro-Grenze<br />
Der Grenzwert <strong>für</strong> geringfügige Beschäftigungen steigt ab 1. Januar<br />
<strong>2013</strong> von 400 Euro auf 450 Euro monatlich. Beschäftigungen<br />
mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis<br />
maximal 450 Euro sind dann kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei.<br />
Die neue Geringfügigkeitsgrenze gilt <strong>für</strong> alle<br />
Beschäftigungen, die nach dem 31. Dezember 2012 neu aufgenommen<br />
werden. Aber auch <strong>für</strong> bestehende Beschäftigungen,<br />
die über dieses Datum hinaus ausgeübt werden, ist dieser neue<br />
Grenzwert zu beachten.<br />
Rentenversicherungspflicht wird zur Regel<br />
Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Rentenversicherung:<br />
Waren geringfügig Beschäftigte bislang generell versicherungsfrei<br />
und konnten nur auf Antrag versicherungspflichtig<br />
werden, gilt nun das genaue Gegenteil. Die Rentenversicherungspflicht<br />
wird zur Regel. Wobei der Arbeitgeber von dem <strong>für</strong><br />
<strong>2013</strong> geltenden Rentenversicherungsbeitrag von 18,9 Prozent<br />
pauschal 15 Prozent und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag<br />
von 3,9 Prozent trägt. Allerdings kann der geringfügig<br />
1.310<br />
1997<br />
Geringfügig Beschäftigte in Deutschland<br />
Anzahl in Tsd.<br />
1.743<br />
1999<br />
1.815<br />
2001<br />
1.949<br />
2003<br />
2.425<br />
2005<br />
2.772<br />
2007<br />
2.574<br />
Quelle: DESTATIS<br />
2009<br />
2.673<br />
2011<br />
Beschäftigte die generelle Rentenversicherungspflicht auch abwählen.<br />
Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen<br />
Antrag stellen. Dieser Antrag, der dann <strong>für</strong> die gesamte Dauer<br />
der Beschäftigung gilt, kann allerdings nur einheitlich gestellt<br />
werden. Wichtig <strong>für</strong> den Fall, dass der Arbeitnehmer mehrere<br />
Minijobs gleichzeitig ausübt!<br />
Neue Meldepflicht <strong>für</strong> Arbeitgeber<br />
Über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss der<br />
Arbeitgeber die Minijob-Zentrale im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens<br />
oder per maschineller Ausfüllhilfe (sv.net) informieren.<br />
Eine Befreiung gleich zu Beschäftigungsbeginn kann allerdings<br />
nur dann greifen, wenn der Minijob-Zentrale diese Meldung<br />
zusammen mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens aber<br />
sechs Wochen nach Erhalt des Befreiungsantrages zugeschickt<br />
wird. Die Befreiung gilt als erteilt, wenn die Minijob-Zentrale<br />
nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung widerspricht.<br />
Meldet der Arbeitgeber später, dann kann die Befreiung<br />
erst ab Beginn des Monats wirken, der dieser einmonatigen<br />
Widerspruchsfrist folgt. Wichtig: Auf dem Antrag bitte unbedingt<br />
das Eingangsdatum vermerken!<br />
Übergangsregelungen <strong>für</strong> vor dem 1. Januar <strong>2013</strong><br />
aufgenommene Beschäftigungen<br />
Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31. Dezember 2012 bestehenden<br />
Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig<br />
waren und ein monatliches Arbeitsentgelt<br />
zwischen 400,01 Euro und 450,00 Euro erzielen, bleiben in dieser<br />
Beschäftigung längstens bis zum 31. Dezember 2014 versicherungspflichtig.<br />
In der Krankenversicherung gilt dies aber nur,<br />
wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.<br />
Diese Übergangsregelung kann von den Beschäftigten abgewählt<br />
werden. Dazu müssen sie bei den entsprechenden Versicherungsträgern<br />
einen Antrag auf Befreiung stellen. Besonders zu beachten<br />
ist hierbei, dass im Falle eines Familienversicherungsanspruches<br />
oder einer Befreiung in der Krankenversicherung aus der<br />
Beschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird.<br />
Für die fallen dann Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an.<br />
Hinsichtlich Rentenversicherung gelten derweil andere Grundsätze:<br />
Hier bleibt eine bereits vor dem 1. Januar <strong>2013</strong> ausgeübte
Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen<br />
400,01 Euro und 450,00 Euro versicherungspflichtig. Und hier<br />
kann eine Befreiung erst ab 1. Januar 2015 erfolgen.<br />
Ein bereits bestehendes geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis<br />
bis 400,00 Euro, das auch über den 31. Dezember<br />
2012 hinaus fortgeführt wird, bleibt hingegen versicherungsfrei.<br />
Wie bisher auch, können die Beschäftigten hier auf die Versicherungsfreiheit<br />
in der Rentenversicherung verzichten und die Versicherungspflicht<br />
wählen. Wer am 31. Dezember 2012 allerdings<br />
wegen seines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit versicherungspflichtig<br />
war, bleibt dieses auch ab 1. Januar <strong>2013</strong>.<br />
Bekannte Additionsregeln bleiben unverändert<br />
Auch <strong>für</strong> die Zeit ab 1. Januar <strong>2013</strong> gilt, dass mehrere geringfügig<br />
entlohnte Beschäftigungen addiert werden müssen, wenn<br />
es um die Versicherungs- und Beitragspflicht geht. Dabei bleibt<br />
bei der Addition einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung<br />
mit mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen<br />
jene geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei,<br />
die zuerst aufgenommen wurde. Allerdings darf diese Addition<br />
in der Arbeitslosenversicherung auch weiterhin nicht vorgenommen<br />
werden.<br />
Schwieriger wird es, wenn geringfügig entlohnte Beschäftigungen<br />
nach „altem Recht“ mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen<br />
nach „neuem Recht“ addiert werden müssen. Beispiele<br />
hierzu finden Sie unter www.barmer-gek.de/501047.<br />
Beiträge gehen unverändert an die Minijob-Zentrale<br />
Sowohl die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung als auch der<br />
Aufstockungsbetrag in Höhe von 3,9 Prozent müssen weiterhin<br />
an die Minijob-Zentrale entrichten werden.<br />
Keine Änderungen bei den kurzfristigen Beschäftigungen<br />
Auch bei den kurzfristigen Beschäftigungen (zwei Monate oder<br />
50 Arbeitstage) bleibt alles beim Alten.<br />
Änderungen bei den sogenannten „Midi-Jobs“<br />
Für die so genannten „Midi-Jobs” hingegen wird der Grenzwert<br />
ab 1. Januar <strong>2013</strong> ebenfalls angehoben. Für sie liegt die<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 11<br />
Gleitzone dann zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Für<br />
Beschäftigungen ab 1. Januar <strong>2013</strong> gilt zudem folgende neue<br />
Gleitzonenformel:<br />
Übergangsregelungen<br />
beitragspflichtige Einnahme =<br />
1,2694 x Arbeitsentgelt – 229,00<br />
Auch <strong>für</strong> Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gleitzone<br />
gelten Übergangsregelungen. Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember<br />
2012 in der „alten” Gleitzone mit einem regelmäßigen<br />
monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 Euro bis 450,00 Euro<br />
versicherungspflichtig beschäftigt waren, gilt die „alte” Gleitzonenformel<br />
bis Ende 2014. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist, dass das<br />
regelmäßige Arbeitsentgelt 450,00 Euro nicht überschreitet.<br />
Die Gleitzonenformel in Übergangsfällen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> lautet:<br />
beitragspflichtige Einnahme =<br />
1,2395 x Arbeitsentgelt – 191,60<br />
Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2012 ein Arbeitsentgelt<br />
zwischen 800,01 Euro und 850,00 Euro erzielt haben, gilt bei<br />
einer unveränderten Beschäftigung die neue Gleitzone allerdings<br />
nur dann, wenn der Arbeitnehmer dies gegenüber dem Arbeitgeber<br />
erklärt. Ansonsten sind weiterhin Beiträge (längstens bis zum<br />
31. Dezember 2014) aus dem tatsächlichen Entgelt zu berechnen.<br />
www.barmer-gek.de/500022<br />
www.minijob-zentrale.de
12 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Praxis-News <strong>für</strong> das neue Jahr. Trotz erster Wol-<br />
ken am Horizont: Die in Deutschland zuletzt gute<br />
Konjunktur hat <strong>für</strong> einen kräftigen Anstieg bei den<br />
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen so-<br />
wie bei Löhnen und Gehältern gesorgt. Und damit<br />
auch <strong>für</strong> ein deutliches Einnahme-Plus bei den Sozial-<br />
kassen. Die Bundesregierung hat darauf mit einer<br />
kräftigen Senkung des Beitragssatzes zur gesetz-<br />
lichen Rentenversicherung reagiert. So umstritten<br />
diese Maßnahme auch ist, sie entlastet die Arbeit-<br />
geber und das Gros ihrer Beschäftigten. Hier alle<br />
Werte und Rechengrößen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> auf einen Blick:<br />
Beitragssätze <strong>2013</strong><br />
Rentenversicherungsbeitrag<br />
Beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV) gibt<br />
es einen gesetzlichen Automatismus: Er muss sinken, wenn die<br />
Finanzreserve in diesem Sozialversicherungszweig auf über eineinhalb<br />
Monatsausgaben steigt. Da die Rentenkasse zum Jahresende<br />
2012 wahrscheinlich über Reserven von rund 29 Milliarden<br />
Euro verfügen wird (das wäre das 1,7-fache einer Monatsausgabe),<br />
muss der RV-Beitrag im Jahr <strong>2013</strong> runtergehen. Er wird<br />
sogar von 19,6 auf 18,9 Prozentpunkte sinken – und damit auf<br />
den niedrigsten Stand seit 1995. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer<br />
werden laut Bundesregierung ab dem kommenden Jahr so jeweils<br />
um über drei Milliarden Euro entlastet. Der Bund erhofft<br />
sich davon eine Ankurbelung des privaten Konsums und zusätzliche<br />
Impulse <strong>für</strong> Unternehmensinvestitionen. Heruntergebrochen<br />
auf ein Bruttogehalt von 4.000 Euro sparen Arbeitnehmer und<br />
Arbeitgeber durch diese Absenkung von 0,7 Prozentpunkten<br />
jeweils immerhin 14 Euro im Monat. Trotz dieser durchaus spürbaren<br />
Entlastung haben sich Opposition und Gewerkschaften<br />
bis zuletzt gegen diese Entscheidung gestemmt. Sogar durch<br />
die Koalition selbst ging ein Riss. Hier wie dort hätte man es<br />
lieber gesehen, wenn <strong>für</strong> schlechte Zeiten größere Reserven<br />
gebildet worden wären. Eine Meinung, die laut einer vom Nachrichtenmagazin<br />
Focus in Auftrag gegebenen Emnid-Umfrage<br />
übrigens 65 Prozent der Bevölkerung teilen.
Krankenversicherungsbeitrag<br />
Viel war in letzter Zeit von Einnahmeüberschüssen bei den gesetzlichen<br />
<strong>Krankenkasse</strong>n und von Liquiditätsreserven im Gesundheitsfonds<br />
die Rede, aus dem der Bund den Kassen ihre Mittel<br />
zuteilt. Rufe nach einer Senkung des einheitlichen Beitragsssatzes<br />
zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schienen angesichts<br />
dieser ein- bis zweistelligen Milliarden-Euro-Polster gar<br />
nicht einmal so abwegig zu sein. Doch die Regierungskoalition<br />
verständigte sich <strong>für</strong> <strong>2013</strong> stattdessen darauf, die Praxisgebühr<br />
abzuschaffen. Davon profitieren allerdings ausschließlich die<br />
gesetzlich Krankenversicherten, denn die müssen im neuen Jahr<br />
die bislang pro Quartal bei Arzt- oder Zahnarztbesuch fällige<br />
Gebühr von 10 Euro nicht mehr entrichten. Rund zwei Milliarden<br />
Euro fließen so an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />
zurück. Auf Arbeitgeberseite hingegen gehören lediglich<br />
niedergelassene Ärzte und Zahnärzte zu den Nutznießern dieser<br />
Neuerung, weil <strong>für</strong> sie die mit der Praxisgebühr bislang einhergehende<br />
Bürokratie künftig entfällt. Für die überwältigende<br />
Mehrheit aller anderen Arbeitgeber ändert sich hingegen<br />
nichts: Sie tragen auch im neuen Jahr 7,3 Prozent vom bundeseinheitlichen<br />
allgemeinen Beitragssatz, der weiterhin bei 15,5<br />
Prozent liegt, während die Arbeitnehmer einen Anteil von 8,2<br />
Prozent zu schultern haben. Für Versicherte ohne Anspruch auf<br />
Krankengeld (dazu gehören beispielsweise im Unternehmen beschäftigte<br />
Altersrentner) gilt derweil unverändert ein einheitlicher<br />
ermäßigter Beitragssatz von 14,9 Prozent. Hier liegt der Arbeitgeberanteil<br />
zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 7 Prozent<br />
und der <strong>für</strong> Arbeitnehmer bei 7,9 Prozent.<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 13<br />
Wichtig c/o <strong>2013</strong><br />
Beitragssätze<br />
2012<br />
▼<br />
<strong>2013</strong><br />
▼<br />
Rentenversicherung 19,6 % 18,9 %<br />
Krankenversicherung 15,5 % 15,5 %<br />
Krankenversicherung<br />
(ermäßigt) <br />
14,9 % 14,9 %<br />
Auch <strong>2013</strong> kein Sozialausgleich<br />
Dank der Überschüsse im Gesundheitsfonds können die Ausgaben<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten<br />
Jahr aller Voraussicht nach zu einhundert Prozent über die<br />
Zuweisungen aus diesem „Finanztopf” gedeckt werden. Auf<br />
Basis dieser Prognose des GKV-Schätzerkreises konnte das<br />
Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag<br />
<strong>für</strong> <strong>2013</strong> zum 1. November 2012 erneut auf 0,00 Euro<br />
festlegen, so wie es auch schon <strong>für</strong> die Jahre 2011 und 2012<br />
der Fall war. Damit bleibt den Arbeitgebern nun schon das dritte<br />
Jahr in Folge ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand erspart,<br />
der mit der Durchführung des Sozialausgleichs (mehr unter<br />
www.barmer-gek.de/501472) einhergeht. Auch das mit dem<br />
Sozialausgleich verbundene Meldeverfahren wird nicht durchgeführt,<br />
das hier bestehende Meldemoratorium also um ein<br />
weiteres Jahr verlängert.<br />
Für Sie bedeutet dies in der Praxis, dass Sie weiterhin „nur“ die<br />
GKV-Monatsmeldung <strong>für</strong> mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer<br />
abgeben müssen, denn die wird seit letztem Jahr <strong>für</strong> die Beurteilung<br />
von Mehrfachbeschäftigten in der Gleitzone und ab dem<br />
kommenden Jahr <strong>2013</strong> auch <strong>für</strong> die Mitteilung der Gesamtentgelte<br />
bei Mehrfachbeschäftigten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
benötigt (Details dazu auf Seite 20 und unter<br />
www.barmer-gek.de/503728).<br />
Übrigens: Bei weiteren beitragspflichtigen Einnahmen (z.B. Renteneinnahmen<br />
etc.) ist die Abgabe einer GKV Monatsmeldung<br />
auch weiterhin nicht erforderlich.
14 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Pflegeversicherungsbeitrag<br />
Über Jahre hinweg bewegte er sich auf einem verhältnismäßig<br />
niedrigen Niveau. Jetzt wird der innerhalb des umlagefinanzierten<br />
Systems von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch<br />
getragene Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar<br />
<strong>2013</strong> um moderate 0,1 Prozentpunkte angehoben. Von 1,95<br />
Prozent in 2012 auf 2,05 Prozent. Beziehungsweise bei kinderlosen<br />
Versicherten, die mindestens 23 Jahre alt sind, auf 2,3<br />
Prozent. Für diese Personengruppe bleibt es also unverändert<br />
bei einem Beitragszuschlag von 0,25 Prozent. Diese Beitragsanhebung<br />
zum neuen Jahr, die nach Berechnungen des Gesetzgebers<br />
mit Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro einhergeht,<br />
erfolgt auf Basis des Ende September vom Bundesrat endgültig<br />
abgesegneten Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG). Das PNG<br />
sieht eine ganze Reihe neuer oder erweiterter Leistungen <strong>für</strong><br />
Pflegebedürftige vor, die teilweise schon zum 1. Oktober 2012 in<br />
Kraft getreten sind und speziell eine bessere Betreuung Demenzkranker<br />
oder psychisch Kranker vorsehen. Andere Leistungen<br />
zielen auf eine stärkere Unterstützung und Entlastung pflegender<br />
Angehöriger ab, die den schwierigen Spagat zwischen Pflege<br />
und Beruf hinbekommen müssen. Mit dem PNG ebenfalls neu<br />
eingeführt wird der so genannte „Pflege-Bahr”: Versicherte, die<br />
freiwillig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen,<br />
kommen künftig in den Genuss eines staatlichen Zuschusses von<br />
fünf Euro im Monat (60 Euro pro Jahr).<br />
Beitragssätze<br />
2012<br />
▼<br />
<strong>2013</strong><br />
▼<br />
Pflegeversicherung 1,95 % 2,05 %<br />
Zuschlag <strong>für</strong> Kinderlose 0,25 % 0,25 %<br />
Arbeitslosenversicherung 3,0 % 3,0 %<br />
Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />
Obwohl die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) im Jahr 2011 erstmals<br />
nach drei Jahren wieder ohne ein Darlehen des Bundes zum<br />
Stopfen von Haushaltslöchern ausgekommen ist und <strong>für</strong> 2012<br />
sogar mit einem Einnahmeüberschuss von 1,3 Milliarden Euro<br />
rechnet, wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung<br />
auch <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> unverändert bei drei Prozent<br />
liegen. Die Bundesagentur begründet ihren weiterhin hohen<br />
Finanzbedarf damit, dass es ihr nicht möglich gewesen sei, finanzielle<br />
Rücklagen zu bilden. Dieses Polster aber sei wichtig, um<br />
eine neuerliche konjunkturelle Eintrübung oder gar Krise arbeitsmarktpolitisch<br />
flankieren zu können. Erste Rufe von Unternehmen<br />
nach einer Neuauflage der aus Sicht der BA teuren Kurzarbeitergeldregelung,<br />
mit der es im Krisenjahr 2009 nachweislich<br />
gelungen ist, Beschäftigung zu sichern, scheinen die Zurückhaltung<br />
zu rechtfertigen, welche die Bundesregierung beim Drehen<br />
an dieser Beitragsschraube <strong>für</strong> <strong>2013</strong> an den Tag gelegt hat.
Rechengrößen <strong>2013</strong><br />
Da die Löhne und Gehälter 2011 konjunkturbedingt gestiegen<br />
sind – im Westen um durchschnittlich 3,07 und im Osten um<br />
2,95 Prozent – werden <strong>für</strong> <strong>2013</strong> auch die meisten Rechengrößen<br />
in der Sozialversicherung angehoben.<br />
Beitragsbemessungsgrenzen<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchst-Bruttolohn,<br />
bis zu dem in der Sozialversicherung Beiträge erhoben werden.<br />
Die BBG zur Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen<br />
steigt von 5.600 Euro monatlich (jährlich: 67.200 Euro) in 2012<br />
auf monatlich 5.800 Euro (jährlich: 69.600 Euro) in <strong>2013</strong>. Für den<br />
Rechtskreis Ost steigt die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung<br />
von monatlich 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich) auf<br />
4.900 Euro im Monat (58.800 Euro jährlich) in <strong>2013</strong>.<br />
Derweil wird die BBG in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<br />
<strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> in West und Ost auf 3.937.50 Euro<br />
monatlich beziehungsweise 47.250 Euro im Jahr angehoben<br />
(2012 waren es monatlich noch 3.825 Euro bzw. 45.900 Euro<br />
jährlich). Der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung<br />
macht <strong>2013</strong> (bei einem Anteil von 8,2 Prozent) dann<br />
im Monat 322,87 Euro aus. Während die Arbeitgeber durch die<br />
Anhebung der BBG (bei einem Arbeitgeber-Anteil von weiterhin<br />
7,3 Prozent am GKV-Beitrag) <strong>für</strong> jeden ihrer über der BBG<br />
verdienenden Beschäftigten in <strong>2013</strong> einen um monatlich 8,21<br />
Euro angestiegenen Beitragszuschuss von nunmehr 287,44 Euro<br />
zahlen müssen.<br />
Beitragsbemessungsgrenzen<br />
Renten- u. Arbeitslosenvers.<br />
(alte Bundesländer) <br />
Renten- u. Arbeitslosenvers.<br />
(neue Bundesländer) <br />
Kranken- und Pflegevers.<br />
(alte/neue Bundesländer) <br />
2012<br />
▼<br />
5.600,00 €<br />
monatlich<br />
4.800,00 €<br />
monatlich<br />
3.825,00 €<br />
monatlich<br />
<strong>2013</strong><br />
▼<br />
5.800,00 €<br />
monatlich<br />
4.900,00 €<br />
monatlich<br />
3.937,50 €<br />
monatlich<br />
Bezugsgrößen<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 15<br />
Die Bezugsgröße ist <strong>für</strong> viele Werte in der Sozialversicherung<br />
von Bedeutung. Unter anderem <strong>für</strong> die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen<br />
<strong>für</strong> freiwillige Mitglieder<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung und <strong>für</strong> die Beitragsberechnung<br />
von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung. Sie steigt <strong>2013</strong> <strong>für</strong> alle Versicherungszweige<br />
im Westen von monatlich 2.625 Euro auf<br />
monatlich 2.695 Euro. Im Rechtskreis Ost klettert sie <strong>2013</strong> im<br />
Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung von monatlich<br />
2.240 Euro in 2012 auf monatlich 2.275 Euro.<br />
Bezugsgrößen<br />
Kranken- und Pflegevers.<br />
(alte Bundesländer) <br />
Kranken- und Pflegevers.<br />
(neue Bundesländer) <br />
Rentenvers. u. Arb.losenvers.<br />
(alte Bundesländer) <br />
Rentenvers. u. Arb.losenvers.<br />
(neue Bundesländer) <br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenzen<br />
KV (allgemein) <br />
KV (Bestandsfälle) <br />
2012<br />
▼<br />
2.625,00 €<br />
monatlich<br />
2.625,00 €<br />
monatlich<br />
2.625,00 €<br />
monatlich<br />
2.240,00 €<br />
monatlich<br />
2012<br />
▼<br />
50.850,00 €<br />
im Jahr<br />
45.900,00 €<br />
im Jahr<br />
<strong>2013</strong><br />
▼<br />
2.695,00 €<br />
monatlich<br />
2.695,00 €<br />
monatlich<br />
2.695,00 €<br />
monatlich<br />
2.275,00 €<br />
monatlich<br />
Für die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird <strong>für</strong><br />
ganz Deutschland eine Einkommensentwicklung von 3,09 Prozent<br />
in 2011 zugrunde gelegt. Diese JAEG klettert von jährlich<br />
50.850 Euro in 2012 auf 52.200 Euro (West/Ost) in <strong>2013</strong>. Für<br />
Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens<br />
der JAEG versicherungsfrei und privat krankenversichert waren<br />
(die „Bestandsfälle”), gilt eine besondere JAEG. Sie wird <strong>2013</strong> bei<br />
47.250 Euro bzw. 3.937,50 Euro im Monat liegen. 2012 waren es<br />
noch 45.900 Euro im Jahr bzw. 3.825 Euro monatlich.<br />
Apropos JAEG-Überschreiter: Diese Arbeitnehmer können aus<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann ausscheiden,<br />
wenn sie 2012 die JAEG überschritten haben und in der vorausschauenden<br />
Betrachtung auch <strong>2013</strong> die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze<br />
überschreiten werden.<br />
<br />
<strong>2013</strong><br />
▼<br />
52.200,00 €<br />
im Jahr<br />
47.250,00 €<br />
im Jahr
16 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Umlageverfahren <strong>2013</strong><br />
U1-/U2-Umlagesätze der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> <strong>für</strong> <strong>2013</strong><br />
Die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> kann ihren Firmenpartnern auch <strong>2013</strong> attraktive<br />
Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)<br />
anbieten. Sowohl, was die anteilige Rückerstattung von Arbeitgeber-Aufwendungen<br />
bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1)<br />
als auch bei Mutterschaftsleistungen (U2) anbetrifft. Allerdings<br />
ergeben sich folgende Änderungen: So steigt der 45-Prozent-<br />
Erstattungssatz bei der U1-Umlage auf 50 Prozent* – und wird<br />
bei einem nach wie vor unveränderten Umlagesatz von 1,2 Prozent*<br />
<strong>für</strong> unsere Partnerfirmen dadurch attraktiver. Dieser Anhebung<br />
liegt eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG)<br />
vom 13. November 2011 (Az.: B 1 KR 3/11 R) zugrunde, bei der<br />
das BSG bei dem auf 45 Prozent festgelegten Erstattungssatz<br />
eine so genannte „Teilnichtigkeit der Satzung” festgestellt hat,<br />
wenn die Satzung der jeweiligen gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong><br />
eine Erstattung unter Ausschluss der Arbeitgeberanteile vorsieht.<br />
Da auch nach den bisherigen Satzungsbestimmungen der<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> die Arbeitgeberanteile bei der Erstattung mit abgegolten<br />
waren, hat sie auf den BSG-Beschluss – wie andere<br />
gesetzliche Kassen übrigens auch – entsprechend reagiert.<br />
Auch, was den U1-Erstattungssatz von 80 Prozent (<strong>für</strong> Lohnfortzahlung<br />
im Krankheitsfall) anbetrifft, gibt es gute Nachrichten.<br />
Ihn kann die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> <strong>2013</strong> von 3,3 Prozent auf 3,1 Prozent*<br />
absenken. Allein der U2-Erstattungssatz <strong>für</strong> Mutterschaftsleistungen<br />
muss <strong>2013</strong> von 0,33 Prozent auf 0,38 Prozent* angehoben<br />
werden. Hier haben zweistellige Zuwachsraten bei den Beschäftigungsverboten<br />
zu deutlichen Mehrausgaben geführt.<br />
* Wichtig: Alle Umlage- und Erstattungssätze gelten vorbehaltlich<br />
der Zustimmung des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Verwaltungsrats<br />
Noch ein paar grundsätzliche Hinweise<br />
Die Teilnahme am U2-Umlageverfahren Mutterschaftsleistungen<br />
ist <strong>für</strong> alle Arbeitgeber verpflichtend, während am U1-Umlageverfahren<br />
(Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) nur Betriebe<br />
mit bis zu 30 Arbeitnehmern teilnehmen müssen. Welcher<br />
Umlageverfahren <br />
AAG-Umlagesätze <strong>2013</strong>*<br />
U1<br />
▼<br />
Erstattungssatz 50 %<br />
U1<br />
▼<br />
65 %<br />
Regelsatz<br />
U1<br />
▼<br />
Erstattungssatz Ihren arbeitgeberspezifischen Bedürfnissen am<br />
ehesten entspricht, entscheiden Sie bitte selbst!<br />
Sollten Sie sich allerdings <strong>für</strong> einen anderen als den bisher gewählten<br />
Erstattungssatz entscheiden, bedarf es einer neuen<br />
Wahlerklärung. Diese Wahlerklärung muss der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />
spätestens bis zum Fälligkeitstermin <strong>für</strong> die Januar-Beiträge –<br />
das ist der 29. Januar <strong>2013</strong> – vorliegen. Der neu gewählte<br />
Erstattungssatz gilt dann rückwirkend ab 1. Januar <strong>2013</strong>.<br />
www.barmer-unternehmen.de/501077<br />
Insolvenzgeldumlage <strong>2013</strong><br />
Besonders kleinere Unternehmen tragen in wirtschaftlich schwierigen<br />
Zeiten schwer an der Insolvenzgeldumlage, die von den<br />
Arbeitgebern ausnahmslos alleine zu schultern ist. Doch gerade<br />
diese so genannte U3-Umlage schwankte in den letzten Jahren<br />
konjunkturbedingt mitunter extrem. So schnellte sie im Nachkrisenjahr<br />
2010 beispielsweise von 0,10 Prozent auf 0,41 Prozent<br />
hoch, bevor sie 2011 auf 0,00 Prozent runtersackte. Doch es gibt<br />
eine gute Nachricht, denn der Bundestag hat Ende Oktober 2012<br />
beschlossen, die Insolvenzgeldumlage von <strong>2013</strong> an zu verstetigen.<br />
Das heißt, sie wird von der tatsächlichen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung, die aktuell eher im Zeichen einer Konjunkturabschwächung<br />
steht, abgekoppelt. Von <strong>2013</strong> an bemisst sich die<br />
Höhe der U3-Umlage daran, welche Rücklagen in den vorhergegangenen<br />
fünf Kalenderjahren gebildet werden konnten.<br />
Übersteigen diese Rücklagen die durchschnittlichen jährlichen<br />
Aufwendungen der vorangegangenen fünf Kalenderjahre, dann<br />
wird ein entsprechend niedrigerer Umlagesatz angesetzt. Unterschreiten<br />
die Rücklagen in dieser Fünf-Jahres-Rückschau hingegen<br />
die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen, dann wird<br />
die Insolvenzgeldumlage angehoben. Nach dieser neuen Arithmetik<br />
steigt die Umlage <strong>2013</strong> zwar von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent,<br />
wird sich dann aber bis 2018 konstant auf diesem Niveau<br />
bewegen. Weitere Informationen dazu<br />
unter www.barmer-gek.de/500019.<br />
U2<br />
▼<br />
80 % 100 %<br />
Umlagesatz 1,2 % 1,7 % 3,1 % 0,38 %<br />
*Wichtig: Alle Umlage- und Erstattungssätze gelten vorbehaltlich der Zustimmung<br />
*des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Verwaltungsrats<br />
Insolvenzgeldumlage<br />
<strong>2013</strong><br />
0,15 %
Sachbezugswerte <strong>2013</strong><br />
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Verpflegung und/<br />
oder freie Unterkunft, so sind auch diese Leistungen als Teil des<br />
Arbeitsentgelts anzusehen und unterliegen somit der Beitragspflicht.<br />
Die Sachbezugswerte werden alljährlich vom Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung bundeseinheitlich<br />
festgelegt und orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Weil<br />
der Verbraucher-Index <strong>für</strong> Verpflegung zwischen Juni 2011 und<br />
Juni 2012 um 2,5 Prozentpunkte und <strong>für</strong> Unterkunft oder Mieten<br />
um 1,9 Prozentpunkte gestiegen ist, klettern die Sachbezugswerte<br />
<strong>für</strong> Verpflegung von 219 Euro in 2012 auf 224,00 Euro in<br />
<strong>2013</strong> (Monatswert) und der Sachbezugswert <strong>für</strong> Unterkunft oder<br />
Mieten von 212 Euro in 2012 auf 216,00 Euro in <strong>2013</strong>. Eine detaillierte<br />
Übersicht finden Sie unter www.barmer-gek.de/501538.<br />
Übrigens: Laut Bundesarbeitsministerium werden die Arbeitgeber,<br />
insbesondere mittelständische Unternehmen, durch die<br />
Anhebung der Sachbezugswerte nicht zusätzlich belastet. Auswirkungen<br />
auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere<br />
auf das Verbraucherniveau seien nicht zu erwarten. Auch gingen<br />
damit kein größerer bürokratischer Aufwand beziehungsweise<br />
höhere Kosten einher.<br />
<br />
Sachbezüge freie Verpflegung <strong>2013</strong><br />
Frühstück<br />
▼<br />
Sachbezüge freie Unterkunft <strong>2013</strong><br />
monatlich<br />
▼<br />
kalendertäglich<br />
▼<br />
Unterkunft allgemein 216,00 € 7,20 €<br />
Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt /<br />
Gemeinschaftsunterkunft<br />
Personenkreis volljährige Arbeitnehmer<br />
Mittagessen<br />
▼<br />
Abendessen<br />
▼<br />
gesamt<br />
▼<br />
monatlich 48,00 € 88,00 € 88,00 € 224,00 €<br />
kalendertäglich<br />
1,60 € 2,93 € 2,93 € 7,47 €<br />
Personenkreis Arbeitnehmer (einschl. Jugendliche und Auszubildende)<br />
183,60 € 6,12 €<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 17
18 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Fälligkeitstermine <strong>2013</strong><br />
Beitragsfälligkeit<br />
Übermitteln Sie der Einzugsstelle Ihre Beitragsnachweise bitte<br />
spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit per Datenübertragung.<br />
Die Beiträge selbst sind weiterhin am drittletzten Bankarbeitstag<br />
des laufenden Beschäftigungsmonats in Höhe der<br />
voraussichtlichen Beitragsschuld zu entrichten. Ein verbleibender<br />
Restbetrag oder ein Guthaben ist im Folgemonat fällig beziehungsweise<br />
zu verrechnen.<br />
Bitte achten Sie wegen der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage<br />
darauf, dass der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> der Beitragsnachweis<br />
<strong>für</strong> den letzten Monat des Jahres 2012 noch bis zum 19. Dezember<br />
2012 übermittelt werden muss und der Fälligkeitstermin<br />
auf den 21. Dezember 2012 fällt.<br />
Alle <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> geltenden Abgabe- und Fälligkeitstermine<br />
entnehmen Sie bitte nebenstehender Tabelle.<br />
Neuer Beitragsnachweis <strong>2013</strong><br />
Geänderte Beitragssätze zur Renten- und Pflegeversicherung sowie<br />
bei der Insolvenzgeldumlage (Näheres dazu auf den Seiten<br />
12, 14 und 16): Bitte denken Sie vor diesem Hintergrund daran,<br />
der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> einen neuen Beitragsnachweis beziehungsweise<br />
Dauerbeitragsnachweis zu übermitteln. Vielen Dank!<br />
Fälligkeitstermine <strong>für</strong> Beitragsnachweise<br />
und Beitragszahlung <strong>2013</strong><br />
Beitragsnachweis*<br />
▼<br />
Beitragszahlung**<br />
Januar 25. 29.<br />
Februar 22. 26.<br />
März 22. 26.<br />
April 24. 26.<br />
Mai 27. 29.<br />
Juni 24. 26.<br />
Juli 25. 29.<br />
August 26. 28.<br />
September 24. 26.<br />
Oktober 25. 29.<br />
November 25. 27.<br />
Dezember 19. 23.<br />
* Die Übertragung des Beitragsnachweis-Datensatzes<br />
muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit bereits erfolgt sein.<br />
** Fälligkeitstermine <strong>für</strong> Beiträge: drittletzter Bankarbeits-<br />
tag des Monats, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde.<br />
▼
Meldeverfahren <strong>2013</strong><br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 19<br />
Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, GKV-Monatsmeldung, Mehrfachbeschäf-<br />
tigte, Datenbaustein Unfallversicherung – so lauten die wichtigsten Aktionsfelder, was Änderungen im<br />
Meldewesen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> anbetrifft. Nachfolgend alles Wichtige auf einen Blick.<br />
Maschinelles AAG-Verfahren<br />
Geänderte Datensatzbeschreibung zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />
Bereits seit 1. Januar 2011 dürfen Arbeitgeber ihre Anträge auf<br />
Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nur<br />
noch maschinell per gesicherter und verschlüsselter Datenfernübertragung<br />
an die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> oder eine andere gesetzliche<br />
<strong>Krankenkasse</strong> übermitteln. Die <strong>für</strong> dieses effiziente, unbürokratische<br />
Verfahren geltenden und vom GKV-Spitzenverband festgelegten<br />
Grundsätze <strong>für</strong> den Datenaustausch, in denen unter<br />
anderem Übertragungswege, weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf<br />
und zum Aufbau der Datensätze festgelegt sind,<br />
ändern sich zum 1. Januar <strong>2013</strong>. Die geänderte Datensatzbeschreibung<br />
können Sie sich unter www.barmer-gek.de/503729<br />
bequem herunterladen.<br />
Besonderheit bei Storno-Meldungen<br />
Datensätze sind zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren<br />
oder der Arbeitgeber von sich aus feststellt, dass er inhaltlich<br />
falsche Daten (unzutreffende Angaben) geliefert hat. Bei unzutreffenden<br />
Angaben erstellt der Arbeitgeber den bereits übermittelten<br />
Datensatz mit dem Stornierungsmerkmal erneut und<br />
zusätzlich einen neuen Datensatz mit den richtigen Werten.<br />
Gemäß den „Grundsätzen <strong>für</strong> das maschinelle Antragsverfahren<br />
auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)“<br />
sind Angaben, die sich im Nachhinein ändern, aber zum Zeitpunkt<br />
der Übermittlung der Erstattungsanträge von den Arbeitgebern<br />
richtig ermittelt wurden, nicht durch Stornierung und<br />
Neuabgabe eines Erstattungsantrages zu korrigieren, sofern sich<br />
keine Änderungen in Bezug auf den Erstattungszeitraum beziehungsweise<br />
Erstattungsbetrag ergeben.<br />
Änderungen der GKV-Monatsmeldung<br />
zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />
Seit 1. Januar 2012 geben die Arbeitgeber im Rahmen des qualifizierten<br />
Meldedialogs bei Mehrfachbeschäftigten GKV-Monatsmeldungen<br />
ab. Da die bisherigen Informationen in der<br />
GKV-Monatsmeldung nicht ausreichen, wurden zum 1. Januar<br />
<strong>2013</strong> Änderungen im Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV)<br />
beschlossen.<br />
Nun werden in die GKV-Monatsmeldung die „Beitragsgruppe”<br />
und der „Rechtskreis” aufgenommen. Darüber hinaus benötigt<br />
die <strong>Krankenkasse</strong> <strong>für</strong> die Beurteilung der Gleitzonenfälle die Angabe<br />
zum „regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt”. Informationen<br />
zur Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts finden Sie<br />
im Gleitzonen-Rundschreiben vom 2. November 2006 (Abschnitt<br />
4.2) unter www.barmer-gek.de/500805. Ebenso ist in der GKV-<br />
Monatsmeldung <strong>für</strong> Zeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> anzugeben, ob Aufstockungsbeträge<br />
in der Altersteilzeit vorliegen.<br />
Die bisherigen Felder „Elterneigenschaft” und „Sonderregelung<br />
PV” sind hingegen nicht mehr zu übermitteln, da die <strong>Krankenkasse</strong><br />
an die Arbeitgeber die Gesamtentgelte und nicht die<br />
Beiträge zurückmeldet. Eine weitere Änderung betrifft das Gleitzonenkennzeichen.<br />
Die Verschlüsselung „2 = Arbeitsentgelt innerhalb<br />
der Gleitzone mit Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der<br />
Rentenversicherung” ist nicht mehr zu übermitteln. Diese Änderungen<br />
gelten auch <strong>für</strong> Zeiten vor dem 1. Januar <strong>2013</strong>. Um zu<br />
vermeiden, dass GKV-Monatsmeldungen abgewiesen werden,<br />
können <strong>für</strong> einen Übergangszeitraum vom 1. Dezember 2012 bis<br />
31. Januar <strong>2013</strong> die „bisherigen” Inhalte noch übermittelt werden.<br />
Später werden die Meldungen jedoch als fehlerhaft abgewiesen.<br />
Weitere Informationen unter www.barmer-gek.de/503727.
20 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Änderungen im Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />
in der Gleitzone<br />
Bereits seit 1. Januar 2012 teilen die <strong>Krankenkasse</strong>n den Arbeitgebern<br />
mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung (DSKK) und<br />
dem Datenbaustein Gleitzone (DBGZ) bei Mehrfachbeschäftigten<br />
das beitragspflichtige Entgelt aller Beschäftigungen mit, wenn<br />
die Entgelte zusammengerechnet in der Gleitzone liegen. Ebenfalls<br />
erhalten Arbeitgeber eine Rückmeldung, wenn die <strong>Krankenkasse</strong><br />
feststellt, dass die Gleitzonenregelung nicht mehr anzuwenden<br />
ist. Auch in diesem Meldeverfahren ergeben sich zum<br />
1. Januar <strong>2013</strong> Änderungen.<br />
Neue Kennzeichen im DBGZ<br />
Im Datenbaustein DBGZ werden im Feld „Kennzeichen Gleitzone”<br />
die vorhandenen Ausprägungen präzisiert und zwei neue<br />
Kennzeichen aufgenommen. Mit den neuen Kennzeichen „3“<br />
und „4“ wird die Besonderheit in der Arbeitslosenversicherung<br />
abgebildet, wonach eine geringfügig entlohnte Beschäftigung<br />
generell nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung<br />
zusammengerechnet wird. Hiermit wird sichergestellt,<br />
dass in der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur das<br />
eigene Arbeitsentgelt <strong>für</strong> die Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung<br />
anzuwenden ist.<br />
Angabe der SV-Tage bei Teilmonaten<br />
In die Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong> an die beteiligten Arbeitgeber<br />
mit dem Datenbaustein DBGZ wird ein neues Feld <strong>für</strong> die<br />
maßgeblichen Sozialversicherungstage (SV-Tage) eingefügt. Der<br />
Arbeitgeber wird damit in die Lage versetzt, die Beiträge korrekt<br />
zu berechnen, wenn die Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone<br />
im Laufe eines Monats beginnt oder endet.<br />
Neues Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
Für Beschäftigungszeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> bekommen Arbeitgeber<br />
auch <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte, die in mindestens einem<br />
Sozialversicherungszweig die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten,<br />
jeden Monat eine Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong><br />
über das monatliche Gesamtentgelt. Die Rückmeldung an die beteiligten<br />
Arbeitgeber erfolgt mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung<br />
(DSKK) und dem Datenbaustein Meldesachverhalt<br />
Beitragsbemessungsgrenze (DBBG). Die Gesamtentgelte werden<br />
dabei nach den einzelnen Sozialversicherungszweigen getrennt.<br />
Auf Grundlage dieser Werte werden die Arbeitgeber in die Lage<br />
versetzt, eine korrekte Berechnung der Beiträge entsprechend<br />
dem Verhältnis der Höhe der Arbeitsentgelte zueinander durchzuführen.<br />
Damit wird erreicht, dass keine Beiträge mehr von<br />
Arbeitsentgelten oberhalb der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze<br />
erhoben werden beziehungsweise – soweit sie bereits<br />
erhoben worden sind – entsprechend der Mitteilung der<br />
<strong>Krankenkasse</strong> korrigiert werden können. Weitere Informationen<br />
finden Sie unter www.barmer-gek.de/503728.<br />
Wichtig: Für das Kalenderjahr 2012 sollte die Rückmeldung<br />
der Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze den<br />
Arbeitgebern im Rahmen einer einmaligen, maschinellen<br />
Meldung der <strong>Krankenkasse</strong> bis zum 30. April <strong>2013</strong> zugehen.<br />
Diese Rechtsvorschrift wurde geändert, so dass dieses<br />
Verfahren keine Anwendung findet. Für das Kalenderjahr<br />
2012 bedeutet dies, dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
wie in den vergangenen Jahren Erstattungsanträge bei der<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> zu stellen haben, um zuviel gezahlte Beiträge<br />
erstattet zu bekommen.<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Postfach 110704, 10837 Berlin Verantwortlich Athanasios Drougias, Abteilung Unternehmenskommunikation<br />
Redaktion Rainer Janzen (Ltg.), Andreas Hipp Gestaltung, Bildredaktion Andreas Große-Stoltenberg<br />
Anschrift der Redaktion <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Abteilung Unternehmenskommunikation, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal<br />
Telefon: 0800 33 20 60 99 18 36*, Fax: 0800 33 20 60 99 14 59*, E-Mail: nahdran@barmer-gek.de, Internet: www.barmer-gek.de<br />
Druck pva, Druck und Medien-Dienst leistungen GmbH, Papier chlorfrei gebleicht<br />
Bildnachweis plainpicture (1), Marco Jentsch (1), fotolia (13), moving GmbH (6), Biocomfort (1), Ralf Scheu-Schließke (1), Markus Kämmerer/vor-ort-foto.de (2),<br />
Katharina Putze (1), Bernd Wackerbauer/vor-ort-foto.de (3), puls-Marktforschung GmbH (1), <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />
NAHDRAN erscheint viermal jährlich. *aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenfrei
Änderungen im Datenbaustein Unfallversicherung<br />
(DBUV)<br />
Eigentlich sollte der papiergebundene Lohnnachweis, der bislang<br />
als Beitragsgrundlage <strong>für</strong> die Unfallversicherung (UV) galt,<br />
2014 entfallen. Doch dann stellte man fest, dass der maschinelle<br />
Lohnnachweis nach wie vor von den bisherigen Beitragsgrundlagen<br />
abweicht. Ein Referentenentwurf zum „2. Gesetz zur<br />
Änderung des 7. Buches Sozialgesetzbuch” sieht deshalb eine<br />
Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2016 vor.<br />
Derweil sollen Änderungen im Datenbaustein Unfallversicherung<br />
(DBUV), die bereits ab 1. Dezember 2012 Anwendung finden, die<br />
Qualität der UV-Angaben verbessern. Zu diesen Änderungen gehört,<br />
dass die übermittelten UV-Mitgliedsnummern von nun an<br />
mit einem zentralen Verzeichnis abgeglichen werden, das alle<br />
gültigen Mitgliedsnummern enthält. Sollte sich bei dieser Prüfung<br />
herausstellen, dass die angegebene Mitgliedsnummer gar<br />
nicht vergeben wurde, dann wird die DEÜV-Meldung abgewiesen.<br />
Eine Verarbeitung der UV-Daten ist also nur dann möglich,<br />
wenn die gültige Mitgliedsnummer angegeben wurde. Falls<br />
Ihnen/Ihrem Unternehmen diese Nummer nicht bekannt ist, sprechen<br />
Sie bitte Ihren zuständigen UV-Träger an!<br />
Zu den weiteren DBUV-Änderungen gehört, dass bei einem<br />
UV-Entgelt von 0,00 Euro die Angabe eines Meldegrundes ein<br />
Muss ist. Folgende Gründe können gemeldet werden:<br />
B04<br />
B05<br />
B06<br />
B09<br />
Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgeltes in einer<br />
vorangegangenen Entgeltmeldung<br />
UV-Entgelt wird in einer weiteren Meldung mit<br />
Abgabegrund 91 gemeldet.<br />
UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle<br />
dieser Entgeltmeldung angegeben.<br />
Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der<br />
Meldung erfordern<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 21<br />
Ebenfalls zu den DBUV-Änderungen gehört eine Erweiterung<br />
der Fehlerprüfung bei den UV-Gründen:<br />
A07 Meldungen <strong>für</strong> Arbeitnehmer der UV-Träger<br />
A08<br />
A09<br />
Unternehmen ist Mitglied bei einer landwirtschaftlichen<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem<br />
Arbeitsentgelt bemessen (wie z.B. die Kopfpauschale)<br />
Fazit: Mit den hier beschriebenen Maßnahmen soll sichergestellt<br />
werden, dass die Angaben aus dem DBUV <strong>für</strong> den maschinellen<br />
Lohnnachweis verwendet werden können.
22 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
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Werte und Rechengrößen <strong>2013</strong><br />
Einheitliche Beitragssätze zur Krankenversicherung (KV)<br />
allgemein 15,5 %<br />
(Arbeitgeberanteil: 7,3 %, Arbeitnehmeranteil: 8,2 %)<br />
ermäßigt 14,9 %<br />
(Arbeitgeberanteil: 7,0 %, Arbeitnehmeranteil: 7,9 %)<br />
Beitragssatz <strong>für</strong> Versorgungsbezieher 15,5 %<br />
Mindestbezug <strong>für</strong> die Beitragspflicht<br />
von Versorgungsbezieher (monatlich) € 134,75<br />
Pflegeversicherung (PV) 2,05 %<br />
+ Zuschlag <strong>für</strong> Kinderlose 0,25 %<br />
Rentenversicherung (RV) 18,9 %<br />
Arbeitslosenversicherung (AV) 3,0 %<br />
Insolvenzgeldumlage 0,15 %<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Umlage- und Erstattungssätze*<br />
U1 – Krankheit<br />
n Umlage bei 65 % Erstattung (Regelerstattungssatz) 1,7 %<br />
n erhöhte Umlage bei 80 % Erstattung (wählbar) 3,1 %<br />
n ermäßigte Umlage bei 50 % Erstattung (wählbar) 1,2 %<br />
U2 – Mutterschaft bei 100 % Erstattung 0,38 %<br />
*Wichtig: Alle Umlage- und Erstattungssätze gelten vorbehaltlich der Zustimmung<br />
*des <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Verwaltungsrats<br />
Beiträge <strong>für</strong> versicherungsfreie Arbeitnehmer<br />
mit Krankengeld-Anspruch<br />
zur Krankenversicherung monatlich<br />
n Arbeitgeberanteil € 287,44<br />
n Arbeitnehmeranteil € 322,87<br />
Gesamtbetrag € 610,31<br />
zur Pflegeversicherung monatlich<br />
n <strong>für</strong> Eltern € 80,72<br />
n <strong>für</strong> Kinderlose € 90,56<br />
Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen<br />
zur Kranken- und Pflegeversicherung € 3.937,50<br />
zur Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
n alte Bundesländer € 5.800,00<br />
n neue Bundesländer € 4.900,00<br />
Bezugsgrößen<br />
KV/PV € 2.695,00<br />
n alte Bundesländer (RV/AV, monatlich) € 2.695,00<br />
n neue Bundesländer (RV/AV, monatlich) € 2.275,00<br />
Betriebsnummer der <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>: 42938966<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenzen<br />
KV (allgemein)<br />
n monatlich € 4.350,00<br />
n jährlich € 52.200,00<br />
KV (Bestandsfälle)<br />
n monatlich € 3.937,50<br />
n jährlich € 47.250,00<br />
Geringfügigkeitsgrenze € 450,00<br />
Geringverdienergrenze (gültig nur <strong>für</strong> Azubis) € 325,00<br />
Abgabe- und Fälligkeitstermine <strong>für</strong> <strong>2013</strong><br />
Beitrags- -nachweis* -zahlung**<br />
Januar 25. 29.<br />
Februar 22. 26.<br />
März 22. 26.<br />
April 24. 26.<br />
Mai 27. 29.<br />
Juni 24. 26.<br />
Juli 25. 29.<br />
August 26. 28.<br />
September 24. 26.<br />
Oktober 25. 29.<br />
November 25. 27.<br />
Dezember 19. 23.<br />
Bestimmung der fiktiven beitragspflichtigen<br />
Einnahme zur Berechnung (Gleitzone)<br />
Faktor <strong>für</strong> <strong>2013</strong>: 0,7605<br />
* Datensatz<br />
des Beitragsnachweises<br />
muss vorliegen<br />
am ...<br />
** Fällig-<br />
keitstage<br />
<strong>für</strong> Gesamtsozialversicherungsbeiträge<br />
vereinfachte Formel zur Ermittlung<br />
der Berechnungsgrundlage:<br />
beitragspfl. Einnahme = 1,2694 x Arbeitsentgelt - 229,00<br />
in Übergangsfällen:<br />
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