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Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse

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20 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />

Änderungen im Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />

in der Gleitzone<br />

Bereits seit 1. Januar 2012 teilen die <strong>Krankenkasse</strong>n den Arbeitgebern<br />

mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung (DSKK) und<br />

dem Datenbaustein Gleitzone (DBGZ) bei Mehrfachbeschäftigten<br />

das beitragspflichtige Entgelt aller Beschäftigungen mit, wenn<br />

die Entgelte zusammengerechnet in der Gleitzone liegen. Ebenfalls<br />

erhalten Arbeitgeber eine Rückmeldung, wenn die <strong>Krankenkasse</strong><br />

feststellt, dass die Gleitzonenregelung nicht mehr anzuwenden<br />

ist. Auch in diesem Meldeverfahren ergeben sich zum<br />

1. Januar <strong>2013</strong> Änderungen.<br />

Neue Kennzeichen im DBGZ<br />

Im Datenbaustein DBGZ werden im Feld „Kennzeichen Gleitzone”<br />

die vorhandenen Ausprägungen präzisiert und zwei neue<br />

Kennzeichen aufgenommen. Mit den neuen Kennzeichen „3“<br />

und „4“ wird die Besonderheit in der Arbeitslosenversicherung<br />

abgebildet, wonach eine geringfügig entlohnte Beschäftigung<br />

generell nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung<br />

zusammengerechnet wird. Hiermit wird sichergestellt,<br />

dass in der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur das<br />

eigene Arbeitsentgelt <strong>für</strong> die Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung<br />

anzuwenden ist.<br />

Angabe der SV-Tage bei Teilmonaten<br />

In die Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong> an die beteiligten Arbeitgeber<br />

mit dem Datenbaustein DBGZ wird ein neues Feld <strong>für</strong> die<br />

maßgeblichen Sozialversicherungstage (SV-Tage) eingefügt. Der<br />

Arbeitgeber wird damit in die Lage versetzt, die Beiträge korrekt<br />

zu berechnen, wenn die Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone<br />

im Laufe eines Monats beginnt oder endet.<br />

Neues Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />

oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />

Für Beschäftigungszeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> bekommen Arbeitgeber<br />

auch <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte, die in mindestens einem<br />

Sozialversicherungszweig die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten,<br />

jeden Monat eine Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong><br />

über das monatliche Gesamtentgelt. Die Rückmeldung an die beteiligten<br />

Arbeitgeber erfolgt mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung<br />

(DSKK) und dem Datenbaustein Meldesachverhalt<br />

Beitragsbemessungsgrenze (DBBG). Die Gesamtentgelte werden<br />

dabei nach den einzelnen Sozialversicherungszweigen getrennt.<br />

Auf Grundlage dieser Werte werden die Arbeitgeber in die Lage<br />

versetzt, eine korrekte Berechnung der Beiträge entsprechend<br />

dem Verhältnis der Höhe der Arbeitsentgelte zueinander durchzuführen.<br />

Damit wird erreicht, dass keine Beiträge mehr von<br />

Arbeitsentgelten oberhalb der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze<br />

erhoben werden beziehungsweise – soweit sie bereits<br />

erhoben worden sind – entsprechend der Mitteilung der<br />

<strong>Krankenkasse</strong> korrigiert werden können. Weitere Informationen<br />

finden Sie unter www.barmer-gek.de/503728.<br />

Wichtig: Für das Kalenderjahr 2012 sollte die Rückmeldung<br />

der Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze den<br />

Arbeitgebern im Rahmen einer einmaligen, maschinellen<br />

Meldung der <strong>Krankenkasse</strong> bis zum 30. April <strong>2013</strong> zugehen.<br />

Diese Rechtsvorschrift wurde geändert, so dass dieses<br />

Verfahren keine Anwendung findet. Für das Kalenderjahr<br />

2012 bedeutet dies, dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

wie in den vergangenen Jahren Erstattungsanträge bei der<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> zu stellen haben, um zuviel gezahlte Beiträge<br />

erstattet zu bekommen.<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Postfach 110704, 10837 Berlin Verantwortlich Athanasios Drougias, Abteilung Unternehmenskommunikation<br />

Redaktion Rainer Janzen (Ltg.), Andreas Hipp Gestaltung, Bildredaktion Andreas Große-Stoltenberg<br />

Anschrift der Redaktion <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Abteilung Unternehmenskommunikation, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal<br />

Telefon: 0800 33 20 60 99 18 36*, Fax: 0800 33 20 60 99 14 59*, E-Mail: nahdran@barmer-gek.de, Internet: www.barmer-gek.de<br />

Druck pva, Druck und Medien-Dienst leistungen GmbH, Papier chlorfrei gebleicht<br />

Bildnachweis plainpicture (1), Marco Jentsch (1), fotolia (13), moving GmbH (6), Biocomfort (1), Ralf Scheu-Schließke (1), Markus Kämmerer/vor-ort-foto.de (2),<br />

Katharina Putze (1), Bernd Wackerbauer/vor-ort-foto.de (3), puls-Marktforschung GmbH (1), <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />

NAHDRAN erscheint viermal jährlich. *aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenfrei

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