Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse
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20 > NAHDR AN 4.12 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Änderungen im Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />
in der Gleitzone<br />
Bereits seit 1. Januar 2012 teilen die <strong>Krankenkasse</strong>n den Arbeitgebern<br />
mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung (DSKK) und<br />
dem Datenbaustein Gleitzone (DBGZ) bei Mehrfachbeschäftigten<br />
das beitragspflichtige Entgelt aller Beschäftigungen mit, wenn<br />
die Entgelte zusammengerechnet in der Gleitzone liegen. Ebenfalls<br />
erhalten Arbeitgeber eine Rückmeldung, wenn die <strong>Krankenkasse</strong><br />
feststellt, dass die Gleitzonenregelung nicht mehr anzuwenden<br />
ist. Auch in diesem Meldeverfahren ergeben sich zum<br />
1. Januar <strong>2013</strong> Änderungen.<br />
Neue Kennzeichen im DBGZ<br />
Im Datenbaustein DBGZ werden im Feld „Kennzeichen Gleitzone”<br />
die vorhandenen Ausprägungen präzisiert und zwei neue<br />
Kennzeichen aufgenommen. Mit den neuen Kennzeichen „3“<br />
und „4“ wird die Besonderheit in der Arbeitslosenversicherung<br />
abgebildet, wonach eine geringfügig entlohnte Beschäftigung<br />
generell nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung<br />
zusammengerechnet wird. Hiermit wird sichergestellt,<br />
dass in der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur das<br />
eigene Arbeitsentgelt <strong>für</strong> die Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung<br />
anzuwenden ist.<br />
Angabe der SV-Tage bei Teilmonaten<br />
In die Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong> an die beteiligten Arbeitgeber<br />
mit dem Datenbaustein DBGZ wird ein neues Feld <strong>für</strong> die<br />
maßgeblichen Sozialversicherungstage (SV-Tage) eingefügt. Der<br />
Arbeitgeber wird damit in die Lage versetzt, die Beiträge korrekt<br />
zu berechnen, wenn die Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone<br />
im Laufe eines Monats beginnt oder endet.<br />
Neues Meldeverfahren <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte<br />
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
Für Beschäftigungszeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> bekommen Arbeitgeber<br />
auch <strong>für</strong> Mehrfachbeschäftigte, die in mindestens einem<br />
Sozialversicherungszweig die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten,<br />
jeden Monat eine Rückmeldung der <strong>Krankenkasse</strong><br />
über das monatliche Gesamtentgelt. Die Rückmeldung an die beteiligten<br />
Arbeitgeber erfolgt mit dem Datensatz <strong>Krankenkasse</strong>nmeldung<br />
(DSKK) und dem Datenbaustein Meldesachverhalt<br />
Beitragsbemessungsgrenze (DBBG). Die Gesamtentgelte werden<br />
dabei nach den einzelnen Sozialversicherungszweigen getrennt.<br />
Auf Grundlage dieser Werte werden die Arbeitgeber in die Lage<br />
versetzt, eine korrekte Berechnung der Beiträge entsprechend<br />
dem Verhältnis der Höhe der Arbeitsentgelte zueinander durchzuführen.<br />
Damit wird erreicht, dass keine Beiträge mehr von<br />
Arbeitsentgelten oberhalb der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze<br />
erhoben werden beziehungsweise – soweit sie bereits<br />
erhoben worden sind – entsprechend der Mitteilung der<br />
<strong>Krankenkasse</strong> korrigiert werden können. Weitere Informationen<br />
finden Sie unter www.barmer-gek.de/503728.<br />
Wichtig: Für das Kalenderjahr 2012 sollte die Rückmeldung<br />
der Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze den<br />
Arbeitgebern im Rahmen einer einmaligen, maschinellen<br />
Meldung der <strong>Krankenkasse</strong> bis zum 30. April <strong>2013</strong> zugehen.<br />
Diese Rechtsvorschrift wurde geändert, so dass dieses<br />
Verfahren keine Anwendung findet. Für das Kalenderjahr<br />
2012 bedeutet dies, dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
wie in den vergangenen Jahren Erstattungsanträge bei der<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> zu stellen haben, um zuviel gezahlte Beiträge<br />
erstattet zu bekommen.<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Postfach 110704, 10837 Berlin Verantwortlich Athanasios Drougias, Abteilung Unternehmenskommunikation<br />
Redaktion Rainer Janzen (Ltg.), Andreas Hipp Gestaltung, Bildredaktion Andreas Große-Stoltenberg<br />
Anschrift der Redaktion <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong>, Abteilung Unternehmenskommunikation, Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal<br />
Telefon: 0800 33 20 60 99 18 36*, Fax: 0800 33 20 60 99 14 59*, E-Mail: nahdran@barmer-gek.de, Internet: www.barmer-gek.de<br />
Druck pva, Druck und Medien-Dienst leistungen GmbH, Papier chlorfrei gebleicht<br />
Bildnachweis plainpicture (1), Marco Jentsch (1), fotolia (13), moving GmbH (6), Biocomfort (1), Ralf Scheu-Schließke (1), Markus Kämmerer/vor-ort-foto.de (2),<br />
Katharina Putze (1), Bernd Wackerbauer/vor-ort-foto.de (3), puls-Marktforschung GmbH (1), <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong><br />
NAHDRAN erscheint viermal jährlich. *aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenfrei