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Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse

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Meldeverfahren <strong>2013</strong><br />

MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 19<br />

Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, GKV-Monatsmeldung, Mehrfachbeschäf-<br />

tigte, Datenbaustein Unfallversicherung – so lauten die wichtigsten Aktionsfelder, was Änderungen im<br />

Meldewesen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> anbetrifft. Nachfolgend alles Wichtige auf einen Blick.<br />

Maschinelles AAG-Verfahren<br />

Geänderte Datensatzbeschreibung zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />

Bereits seit 1. Januar 2011 dürfen Arbeitgeber ihre Anträge auf<br />

Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nur<br />

noch maschinell per gesicherter und verschlüsselter Datenfernübertragung<br />

an die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> oder eine andere gesetzliche<br />

<strong>Krankenkasse</strong> übermitteln. Die <strong>für</strong> dieses effiziente, unbürokratische<br />

Verfahren geltenden und vom GKV-Spitzenverband festgelegten<br />

Grundsätze <strong>für</strong> den Datenaustausch, in denen unter<br />

anderem Übertragungswege, weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf<br />

und zum Aufbau der Datensätze festgelegt sind,<br />

ändern sich zum 1. Januar <strong>2013</strong>. Die geänderte Datensatzbeschreibung<br />

können Sie sich unter www.barmer-gek.de/503729<br />

bequem herunterladen.<br />

Besonderheit bei Storno-Meldungen<br />

Datensätze sind zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren<br />

oder der Arbeitgeber von sich aus feststellt, dass er inhaltlich<br />

falsche Daten (unzutreffende Angaben) geliefert hat. Bei unzutreffenden<br />

Angaben erstellt der Arbeitgeber den bereits übermittelten<br />

Datensatz mit dem Stornierungsmerkmal erneut und<br />

zusätzlich einen neuen Datensatz mit den richtigen Werten.<br />

Gemäß den „Grundsätzen <strong>für</strong> das maschinelle Antragsverfahren<br />

auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)“<br />

sind Angaben, die sich im Nachhinein ändern, aber zum Zeitpunkt<br />

der Übermittlung der Erstattungsanträge von den Arbeitgebern<br />

richtig ermittelt wurden, nicht durch Stornierung und<br />

Neuabgabe eines Erstattungsantrages zu korrigieren, sofern sich<br />

keine Änderungen in Bezug auf den Erstattungszeitraum beziehungsweise<br />

Erstattungsbetrag ergeben.<br />

Änderungen der GKV-Monatsmeldung<br />

zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />

Seit 1. Januar 2012 geben die Arbeitgeber im Rahmen des qualifizierten<br />

Meldedialogs bei Mehrfachbeschäftigten GKV-Monatsmeldungen<br />

ab. Da die bisherigen Informationen in der<br />

GKV-Monatsmeldung nicht ausreichen, wurden zum 1. Januar<br />

<strong>2013</strong> Änderungen im Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV)<br />

beschlossen.<br />

Nun werden in die GKV-Monatsmeldung die „Beitragsgruppe”<br />

und der „Rechtskreis” aufgenommen. Darüber hinaus benötigt<br />

die <strong>Krankenkasse</strong> <strong>für</strong> die Beurteilung der Gleitzonenfälle die Angabe<br />

zum „regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt”. Informationen<br />

zur Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts finden Sie<br />

im Gleitzonen-Rundschreiben vom 2. November 2006 (Abschnitt<br />

4.2) unter www.barmer-gek.de/500805. Ebenso ist in der GKV-<br />

Monatsmeldung <strong>für</strong> Zeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> anzugeben, ob Aufstockungsbeträge<br />

in der Altersteilzeit vorliegen.<br />

Die bisherigen Felder „Elterneigenschaft” und „Sonderregelung<br />

PV” sind hingegen nicht mehr zu übermitteln, da die <strong>Krankenkasse</strong><br />

an die Arbeitgeber die Gesamtentgelte und nicht die<br />

Beiträge zurückmeldet. Eine weitere Änderung betrifft das Gleitzonenkennzeichen.<br />

Die Verschlüsselung „2 = Arbeitsentgelt innerhalb<br />

der Gleitzone mit Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der<br />

Rentenversicherung” ist nicht mehr zu übermitteln. Diese Änderungen<br />

gelten auch <strong>für</strong> Zeiten vor dem 1. Januar <strong>2013</strong>. Um zu<br />

vermeiden, dass GKV-Monatsmeldungen abgewiesen werden,<br />

können <strong>für</strong> einen Übergangszeitraum vom 1. Dezember 2012 bis<br />

31. Januar <strong>2013</strong> die „bisherigen” Inhalte noch übermittelt werden.<br />

Später werden die Meldungen jedoch als fehlerhaft abgewiesen.<br />

Weitere Informationen unter www.barmer-gek.de/503727.

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