Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse
Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse
Startklar für 2013 ! - BARMER GEK Krankenkasse
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Meldeverfahren <strong>2013</strong><br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR AN 4.12 < 19<br />
Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, GKV-Monatsmeldung, Mehrfachbeschäf-<br />
tigte, Datenbaustein Unfallversicherung – so lauten die wichtigsten Aktionsfelder, was Änderungen im<br />
Meldewesen <strong>für</strong> <strong>2013</strong> anbetrifft. Nachfolgend alles Wichtige auf einen Blick.<br />
Maschinelles AAG-Verfahren<br />
Geänderte Datensatzbeschreibung zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />
Bereits seit 1. Januar 2011 dürfen Arbeitgeber ihre Anträge auf<br />
Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nur<br />
noch maschinell per gesicherter und verschlüsselter Datenfernübertragung<br />
an die <strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> oder eine andere gesetzliche<br />
<strong>Krankenkasse</strong> übermitteln. Die <strong>für</strong> dieses effiziente, unbürokratische<br />
Verfahren geltenden und vom GKV-Spitzenverband festgelegten<br />
Grundsätze <strong>für</strong> den Datenaustausch, in denen unter<br />
anderem Übertragungswege, weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf<br />
und zum Aufbau der Datensätze festgelegt sind,<br />
ändern sich zum 1. Januar <strong>2013</strong>. Die geänderte Datensatzbeschreibung<br />
können Sie sich unter www.barmer-gek.de/503729<br />
bequem herunterladen.<br />
Besonderheit bei Storno-Meldungen<br />
Datensätze sind zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren<br />
oder der Arbeitgeber von sich aus feststellt, dass er inhaltlich<br />
falsche Daten (unzutreffende Angaben) geliefert hat. Bei unzutreffenden<br />
Angaben erstellt der Arbeitgeber den bereits übermittelten<br />
Datensatz mit dem Stornierungsmerkmal erneut und<br />
zusätzlich einen neuen Datensatz mit den richtigen Werten.<br />
Gemäß den „Grundsätzen <strong>für</strong> das maschinelle Antragsverfahren<br />
auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)“<br />
sind Angaben, die sich im Nachhinein ändern, aber zum Zeitpunkt<br />
der Übermittlung der Erstattungsanträge von den Arbeitgebern<br />
richtig ermittelt wurden, nicht durch Stornierung und<br />
Neuabgabe eines Erstattungsantrages zu korrigieren, sofern sich<br />
keine Änderungen in Bezug auf den Erstattungszeitraum beziehungsweise<br />
Erstattungsbetrag ergeben.<br />
Änderungen der GKV-Monatsmeldung<br />
zum 1. Januar <strong>2013</strong><br />
Seit 1. Januar 2012 geben die Arbeitgeber im Rahmen des qualifizierten<br />
Meldedialogs bei Mehrfachbeschäftigten GKV-Monatsmeldungen<br />
ab. Da die bisherigen Informationen in der<br />
GKV-Monatsmeldung nicht ausreichen, wurden zum 1. Januar<br />
<strong>2013</strong> Änderungen im Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV)<br />
beschlossen.<br />
Nun werden in die GKV-Monatsmeldung die „Beitragsgruppe”<br />
und der „Rechtskreis” aufgenommen. Darüber hinaus benötigt<br />
die <strong>Krankenkasse</strong> <strong>für</strong> die Beurteilung der Gleitzonenfälle die Angabe<br />
zum „regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt”. Informationen<br />
zur Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts finden Sie<br />
im Gleitzonen-Rundschreiben vom 2. November 2006 (Abschnitt<br />
4.2) unter www.barmer-gek.de/500805. Ebenso ist in der GKV-<br />
Monatsmeldung <strong>für</strong> Zeiten ab 1. Januar <strong>2013</strong> anzugeben, ob Aufstockungsbeträge<br />
in der Altersteilzeit vorliegen.<br />
Die bisherigen Felder „Elterneigenschaft” und „Sonderregelung<br />
PV” sind hingegen nicht mehr zu übermitteln, da die <strong>Krankenkasse</strong><br />
an die Arbeitgeber die Gesamtentgelte und nicht die<br />
Beiträge zurückmeldet. Eine weitere Änderung betrifft das Gleitzonenkennzeichen.<br />
Die Verschlüsselung „2 = Arbeitsentgelt innerhalb<br />
der Gleitzone mit Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der<br />
Rentenversicherung” ist nicht mehr zu übermitteln. Diese Änderungen<br />
gelten auch <strong>für</strong> Zeiten vor dem 1. Januar <strong>2013</strong>. Um zu<br />
vermeiden, dass GKV-Monatsmeldungen abgewiesen werden,<br />
können <strong>für</strong> einen Übergangszeitraum vom 1. Dezember 2012 bis<br />
31. Januar <strong>2013</strong> die „bisherigen” Inhalte noch übermittelt werden.<br />
Später werden die Meldungen jedoch als fehlerhaft abgewiesen.<br />
Weitere Informationen unter www.barmer-gek.de/503727.