17.07.2013 Aufrufe

INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de

INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de

INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.3.6 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE CHAMPIONSLEAGUE NINEPIN CLASSIC<br />

Der Spielbetrieb in <strong>de</strong>r Champions League richtet sich nach <strong>de</strong>r Internationalen Sportordnung <strong>de</strong>r NBC<br />

(Abschnitt 1 und 3.2) und <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Durchführungsbestimmungen.<br />

3.3.6.1 Veranstalter und Leitung Spielbetrieb<br />

Veranstalter ist die Sektion Ninepin Bowling Classic (NBC) in <strong>de</strong>r WNBA/FIQ. Die Organisation <strong>de</strong>s Wettbewerbs<br />

kann unter Beachtung dieser Sportordnung durch das Präsidium auf Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Umsetzung und Durchführung <strong>de</strong>s Spielbetriebes <strong>de</strong>r Champions League zeichnet die "Spielleitung<br />

<strong>de</strong>r Champions League" in <strong>de</strong>r Besetzung Vizepräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r NBC, Sportdirektor <strong>de</strong>r NBC, Schiedsrichterobmann<br />

<strong>de</strong>r NBC und vom Präsidium berufene Spielleiter <strong>de</strong>r Champions League verantwortlich.<br />

3.3.6.2 Voraussetzungen für die Durchführung<br />

Bedingung für die Durchführung <strong>de</strong>s Wettbewerbs Damen o<strong>de</strong>r Herren ist jeweils die Teilnahme von min<strong>de</strong>stens<br />

vier Klubmannschaften aus <strong>de</strong>n nationalen Mitgliedsverbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r NBC.<br />

3.3.6.3 Erfor<strong>de</strong>rliche Kegelsportanlage<br />

Für <strong>de</strong>n Spielbetrieb in <strong>de</strong>r Champions League sind Kegelsportanlagen mit min<strong>de</strong>stens vier Bahnen und<br />

einem ausreichen<strong>de</strong>n Zuschauerraum erfor<strong>de</strong>rlich. Unmittelbar vor <strong>de</strong>n Bahnen muss ausreichend Platz<br />

für die Aktiven und Funktionäre (Betreuer, Kontrolle, Schiedsrichter, usf.) vorhan<strong>de</strong>n sein (Sportbereich).<br />

Umklei<strong>de</strong>räume, Wasch- und Duschmöglichkeiten, Material und Personal für Erste Hilfe sowie sanitäre<br />

Anlagen sind zwingend erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Kegelsportanlage, insbeson<strong>de</strong>re die Bahnen, müssen <strong>de</strong>n in Ziffer 3.2.12 Sportordnung angegebenen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen. Steht eine <strong>de</strong>rartige Kegelsportanlage mit min<strong>de</strong>stens vier Bahnen <strong>de</strong>m<br />

Ausrichter nicht zur Verfügung, so muss er eine <strong>de</strong>m Bedarf entsprechen<strong>de</strong> Kegelsportanlage zur Austragung<br />

anmieten.<br />

Die Umklei<strong>de</strong>-, Wasch- und Duschräume sowie sanitären Anlagen sind in einem hygienisch einwandfreien<br />

Zustand und funktionsfähig (z. B. warmes Wasser) vorzuhalten. Der Hauptschiedsrichter hat dies zu<br />

überprüfen und im Spielprotokoll zu vermerken. Bei negativen Feststellungen ist die Spielleitung berechtigt,<br />

die Kegelsportanlage für Wettbewerbe <strong>de</strong>r NBC zu sperren.<br />

3.3.6.4 Ausschreibung<br />

a) Den Ausschreibungen zum Mannschaftsweltpokal, Mannschaftseuropapokal und NBC-Pokal (Ziffer<br />

3.3.4.4) ist ein Formblatt beizugeben, in <strong>de</strong>m die an <strong>de</strong>n Mannschaftspokalen teilnehmen<strong>de</strong>n Mannschaften<br />

erklären müssen, ob sie bei gegebener Qualifikation am Spielbetrieb <strong>de</strong>r Champions League<br />

teilnehmen o<strong>de</strong>r nicht teilnehmen wer<strong>de</strong>n. Ohne Abgabe dieser Erklärung besteht kein Teilnahmerecht<br />

an <strong>de</strong>n Mannschaftspokalwettbewerben nach Ziffer 3.3.4 SpO.<br />

Hat ein Klub die Teilnahme am Spielbetrieb <strong>de</strong>r Champions League nach Absatz 1 zugesagt, tritt aber<br />

gleichwohl vom Spielbetrieb zurück, ist eine Strafgebühr an die Sektion NBC zu entrichten. Die Höhe<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>r Finanz- und Reisekostenordnung <strong>de</strong>r NBC. Außer<strong>de</strong>m ist für diesen Klub eine<br />

Teilnahme an einem <strong>de</strong>r Mannschaftspokalwettbewerbe im folgen<strong>de</strong>n Sportjahr ausgeschlossen.<br />

NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geän<strong>de</strong>rt Konferenz Sept. 2005 48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!