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INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de

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) Nach <strong>de</strong>n vorgenannten Wettbewerben sind durch <strong>de</strong>n Spielleiter <strong>de</strong>r Champions League von <strong>de</strong>n<br />

qualifizierten Klubmannschaften min<strong>de</strong>stens die folgen<strong>de</strong>n Daten abzufragen:<br />

° Name, Anschrift, Telefon, Fax, e-mail-Adresse <strong>de</strong>s Klubs<br />

° Name, Anschrift, Telefon, Fax, e-mail-Adresse <strong>de</strong>s Klubverantwortlichen für <strong>de</strong>n Spielbetrieb<br />

Champions League<br />

° Anschrift <strong>de</strong>r Kegelhalle, in <strong>de</strong>r die Champions League spielen wird<br />

° Anzahl <strong>de</strong>r Bahnen über die das Turnier ausgetragen wird<br />

° Namentliche Nennung von bis zu zehn, dann in <strong>de</strong>r Champions League spielberechtigten Spielern<br />

einschließlich <strong>de</strong>ren Eintrittsdatum in <strong>de</strong>n Klub (<strong>de</strong>r Austausch von spielberechtigten Spielern muss<br />

min<strong>de</strong>stens acht Tage vor <strong>de</strong>m ersten Einsatz <strong>de</strong>m Spielleiter mitgeteilt wer<strong>de</strong>n)<br />

° Spiel- und Zeitplanvorschlag für das auf <strong>de</strong>n eigenen Bahnen auszutragen<strong>de</strong> Turnier<br />

° Bankverbindung <strong>de</strong>s Klubs<br />

Mit <strong>de</strong>r Meldung <strong>de</strong>r vorgenannten Daten ist <strong>de</strong>m Spielleiter eine Kopie <strong>de</strong>s gültigen nationalen Bahnabnahmeprotokolls<br />

zu übersen<strong>de</strong>n. Diese Kopie kann auch bis zum vom Spielleiter vorgegebenen<br />

Termin nachgereicht wer<strong>de</strong>n. Liegt bis zu diesem Termin das Dokument nicht beim Spielleiter vor, gilt<br />

dies als Rückzug <strong>de</strong>r Mannschaft vom Spielbetrieb, womit die Strafgebühr nach Buchstabe a) zu entrichten<br />

ist.<br />

3.3.6.5 Teilnehmer und Startrecht<br />

Alle Klubmannschaften aus <strong>de</strong>n nationalen Mitgliedsverbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r NBC, welche die festgelegten Qualifikationskriterien<br />

erfüllt haben, und <strong>de</strong>r Titelgewinner <strong>de</strong>r vorangegangenen Champions League sind zur<br />

Teilnahme am Spielbetrieb <strong>de</strong>r Champions League berechtigt. (Än<strong>de</strong>rung Konferenz 2005 mit Wirkung 01.10.2005)<br />

Die Qualifikation zur Teilnahme am Spielbetrieb <strong>de</strong>r Champions League richtet sich nach <strong>de</strong>n Platzierungen<br />

bei <strong>de</strong>n vorangegangenen Mannschaftswettbewerben. Über <strong>de</strong>n Mannschaftsweltpokal qualifizieren<br />

sich acht Mannschaften, über <strong>de</strong>n Mannschaftseuropapokal fünf Mannschaften und über <strong>de</strong>n NBC-Pokal<br />

drei Mannschaften. Wird die vorgegebenen Anzahl an Mannschaften aus einem Wettbewerb bei <strong>de</strong>r Anmeldung<br />

nicht erreicht, wer<strong>de</strong>n die freien Plätze zunächst durch Mannschaften, die am Mannschaftsweltpokal<br />

teilgenommen haben, dann durch Mannschaften, die am Mannschaftseuropapokal teilgenommen<br />

haben, und zuletzt durch Mannschaften, die am NBC-Pokal teilgenommen haben, aufgefüllt.<br />

Startberechtigt sind nur jene Mitglie<strong>de</strong>r einer Klubmannschaft, die das 16. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben<br />

und sportärztlich untersucht sind. Die Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>r sportärztlichen Untersuchung ergibt sich aus<br />

Ziffer 3.2.7. Alle Starter und Starterinnen müssen eine Legitimation <strong>de</strong>s Klubs vorweisen und diesem ab<br />

15.07.vor Beginn <strong>de</strong>r Champions League angehören. Je Klubmannschaft (6er-Mannschaften) sind zwei<br />

Spieler startberechtigt, die nicht die Staatsbürgerschaft <strong>de</strong>s nationalen Verban<strong>de</strong>s besitzen, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

spielberechtigte Klub angehört (Auslän<strong>de</strong>r). Die Nachweise über die vorgenannten Voraussetzungen<br />

müssen <strong>de</strong>m Hauptschiedsrichter vor Turnierbeginn vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dem Hauptschiedsrichter ist vor Spielbeginn eine Bestätigung <strong>de</strong>s nationalen Verban<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r antreten<strong>de</strong><br />

Klub angehört, vorzulegen, worin<br />

a) die Spielberechtigung <strong>de</strong>r Mannschaft und<br />

b) die Spielberechtigung <strong>de</strong>r antreten<strong>de</strong>n Spieler/Spielerinnen für <strong>de</strong>n Klub, <strong>de</strong>ren Geburtsdatum und <strong>de</strong>ren<br />

Eintrittsdatum in <strong>de</strong>n Klub angegeben sind.<br />

3.3.6.6 Startgebühr und Kosten<br />

Die an die NBC zu entrichten<strong>de</strong> Startgebühr für die Teilnahme am Spielbetrieb <strong>de</strong>r Champions League<br />

wird jährlich vom Ausschuss Champions League festgelegt. Dieser Betrag ist mit Abgabe <strong>de</strong>r Meldung<br />

nach Ziffer 3.3.6.4 Buchstabe b) fällig und <strong>de</strong>m Sekretariat zu übersen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auf ein Konto <strong>de</strong>r NBC zu<br />

überweisen.<br />

Die durch die Teilnahme am Spielbetrieb <strong>de</strong>r Champions League <strong>de</strong>n beteiligten Klubmannschaften entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten sind von diesen selbst zu tragen.<br />

Von <strong>de</strong>r jeweiligen Heimmannschaft sind die Reisekosten (Fahrtkosten, Tagegeld, Nebenkosten) entsprechend<br />

<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Finanz- und Reisekostenordnung <strong>de</strong>r NBC für <strong>de</strong>n Hauptschiedsrichter<br />

sowie die weiteren berufenen Schiedsrichter zu übernehmen. Die Reisekosten <strong>de</strong>r Schiedsrichter für<br />

die Finalspiele wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r NBC getragen.<br />

NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geän<strong>de</strong>rt Konferenz Sept. 2005 49

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