INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de
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TEIL 3 BESTIMMUNGEN DER SEKTION NINEPIN BOWLING CLASSIC IN DER WNBA<br />
Einleitung<br />
In <strong>de</strong>r Sektion Ninepin Bowling Classic in <strong>de</strong>r WNBA wird <strong>de</strong>r Kegelsport von gleichberechtigten weiblichen<br />
und männlichen Sportlern ausgeübt. Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird in <strong>de</strong>r<br />
Internationalen Sportordnung Teil 3 die "männliche Schreibweise", also z. B. <strong>de</strong>r Sportler, unabhängig<br />
davon, dass diese Ausführungen auch auf die Sportlerin zutreffen, verwen<strong>de</strong>t.<br />
Die Sektion Ninepin Bowling Classic in <strong>de</strong>r WNBA hat gleichberechtigte weibliche und männliche Funktionsträger.<br />
Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird in <strong>de</strong>r Internationalen Sportordnung Teil<br />
3 die "männliche Schreibweise", also z. B. <strong>de</strong>r Trainer, unabhängig davon, dass diese und an<strong>de</strong>re Funktionen<br />
auch von weiblichen Funktionsträgern wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, verwen<strong>de</strong>t.<br />
3.1 EINLEITUNG<br />
Der Teil 3 dieser Sportordnung regelt <strong>de</strong>n internationalen Sportbetrieb <strong>de</strong>r Sektion Ninepin Bowling Classic<br />
(NBC) in <strong>de</strong>r WNBA/FIQ.<br />
Er ist in folgen<strong>de</strong> Abschnitte unterteilt:<br />
3.1 Einleitung<br />
3.2 Allgemeine Bestimmungen<br />
3.3 Durchführungsbestimmungen für die Sportveranstaltungen <strong>de</strong>r Sektion NBC<br />
3.3.1 Durchführungsbestimmungen für die Weltmeisterschaft Damen und Herren<br />
3.3.2 Durchführungsbestimmungen für die Weltmeisterschaften U 23 und U 18<br />
3.3.3 Durchführungsbestimmungen für die Veranstaltungen Einzelweltpokal Damen und Herren,<br />
Juniorinnen und Junioren sowie Jugend A und Jugend B<br />
3.3.4 Durchführungsbestimmungen für die Veranstaltungen Mannschaftsweltpokal, Mannschaftseuropapokal<br />
und NBC-Pokal<br />
3.3.5 Durchführungsbestimmungen für Län<strong>de</strong>rspiele<br />
3.3.6 Durchführungsbestimmungen für die Champions League Ninepin Classic<br />
3.3.7 Bestimmungen über die Führung <strong>de</strong>r Weltrangliste<br />
3.4 Inkrafttreten<br />
Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Teiles 3 <strong>de</strong>r Internationalen Sportordnung können nur von <strong>de</strong>r Konferenz<br />
<strong>de</strong>r Sektion NBC in <strong>de</strong>r WNBA/FIQ beschlossen wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Teil 1 ist die Konferenz <strong>de</strong>r WNBA<br />
und für die Teile 2 und 4 sind die Konferenzen <strong>de</strong>r Sektionen Bohle und Schere zuständig.<br />
Die nationalen Kegelsportverbän<strong>de</strong> sind nach § 10 Abs. 1 Buchstabe b) und c) <strong>de</strong>r Statuten <strong>de</strong>r NBC<br />
verpflichtet, in ihre Sportordnungen die Regeln <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Ziffern <strong>de</strong>r Internationalen Sportordnung<br />
aufzunehmen. Abweichungen davon sind in <strong>de</strong>n einzelnen Ziffern ausdrücklich genannt. (Än<strong>de</strong>rung Konferenz<br />
2005 mit Wirkung 01.10.2005)<br />
Ziffer 3.2.6 Mannschaftsstärke<br />
Ziffer 3.2.11 Wurfserie und Wurfanzahl<br />
Ziffer 3.2.15 Absätze 2 bis 4 Mannschaftsaufstellung<br />
Ziffer 3.2.38 Spielwertung, Platzierungen, Titelvergabe<br />
Im Übrigen sollen sie ihre Bestimmungen an diese Sportordnung anpassen. Darüber hinaus haben sie<br />
das Recht, zusätzliche nationale Bestimmungen zu erlassen, die jedoch nicht im Wi<strong>de</strong>rspruch zur Internationalen<br />
Sportordnung stehen dürfen. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Sportordnung sind die<br />
jeweils zuständigen Sportfunktionäre.<br />
NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geän<strong>de</strong>rt Konferenz Sept. 2005 9