SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...
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B<strong>und</strong>: Titel 132 01 (<strong>der</strong> hier eingenommene Anteil kann <strong>für</strong> neue Beschaffungen<br />
nicht mit verwendet werden)<br />
Land: Titel 261 11 (<strong>der</strong> hier eingenommene Anteil kann in <strong>der</strong> Titelgruppe 84<br />
wie<strong>der</strong> verausgabt werden. Dazu ist die geson<strong>der</strong>te Zuwei -<br />
sung durch das LASuV erfor<strong>der</strong>lich.)<br />
Für die Veräußerungen <strong>der</strong> bis zum 31. Juli 2008 beschafften Technik, also Technik,<br />
die vor diesem Zeitpunkt gekauft wurde <strong>und</strong> erst in den nächsten Jahren zur Ausson<strong>der</strong>ung<br />
kommen wird, gilt diese Regelung nicht. Da sich die Landkreise bis zum o.g.<br />
Termin nicht an den Beschaffungskosten beteiligten, sind die Veräußerungserlöse<br />
entsprechend des endgültigen Verteilerschlüssels vom 31. Juli 2008 dem Land <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong> zu erstatten (Anteil Land: 77,18 %; Anteil B<strong>und</strong>: 22,82 %).<br />
2.1.6.2 Leasing <strong>und</strong> Anmietung von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten UI II<br />
(Kreise: 521 88; Land: 521 84; B<strong>und</strong>: 521 24)<br />
Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte können zeitlich befristet mittels Leasing- o<strong>der</strong> Mietverträgen<br />
beschafft werden.<br />
Für alle Leasingverträge von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten sowie <strong>für</strong> alle Mietverträge von<br />
Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten mit einer Vertragsdauer länger als fünf Monate ist die Zustimmung<br />
des LASuV vor Vertragsabschluss einzuholen. Da<strong>bei</strong> ist <strong>der</strong> Bedarf <strong>der</strong><br />
Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte <strong>und</strong> die Wirtschaftlichkeit dieser Beschaffungsart nachzuweisen.<br />
2.2 Direktaufwand<br />
Im Direktaufwand werden Unternehmerleistungen <strong>der</strong> betrieblichen Unterhaltung<br />
(Leistungsheft) <strong>und</strong> sächliche Ausgaben <strong>der</strong> Straßen, des Zubehörs <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausstattung<br />
gebucht, soweit diese <strong>der</strong> betrieblichen Unterhaltung dienen <strong>und</strong> eindeutig einem<br />
Baulastträger zugeordnet werden können, wie z. B.:<br />
Grünpflege<br />
Reinigung von Verkehrsanlagen<br />
Bankettschälen (sofern nicht <strong>der</strong> baulichen Unterhaltung zuzuordnen)<br />
Reinigung PWC <strong>und</strong> Rastanlagen<br />
Wartungs- <strong>und</strong> Energiekosten (<strong>für</strong> LSA, Pumpstationen, Tunnelbetriebs- <strong>und</strong> Verkehrsüberwachungs-<br />
o<strong>der</strong> –beeinflussungsanlagen).<br />
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