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SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

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Der Straßenbetriebsdienst glie<strong>der</strong>t sich entsprechend <strong>der</strong> Zuordenbarkeit <strong>der</strong> Unterhaltungs-<br />

<strong>und</strong> Betriebsdienstleistungen zu den jeweiligen Baulastträgern in GA <strong>und</strong><br />

DA.<br />

Im GA werden alle die Kosten erfasst, die sich nur schwer o<strong>der</strong> nicht direkt einem<br />

einzelnen Baulastträger zuordnen lassen. Diese Aufwendungen werden deshalb zunächst<br />

in dem jeweiligen Kreishaushalt verbucht. Die Abrechnung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Landesanteile ist gr<strong>und</strong>sätzlich monatlich nach dem Monatsabschluss entsprechend<br />

<strong>der</strong> angefallenen Kosten vorzunehmen. Ausnahme bildet <strong>der</strong> Dezember, hier besteht<br />

die Möglichkeit einer qualifizierten Abschlagsrechnung.<br />

Die Kostenanteile <strong>der</strong> Baulastträger B<strong>und</strong>, Land, Kreis am GA werden aus dem Verhältnis<br />

<strong>der</strong> auf den einzelnen Straßenklassen geleisteten Lohnst<strong>und</strong>en des UI- Personals<br />

zu den insgesamt auf allen drei Straßenklassen geleisteten Lohnst<strong>und</strong>en gebildet<br />

(da<strong>bei</strong> werden jeweils nur die unmittelbar in <strong>der</strong> Unterhaltung geleisteten Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en<br />

herangezogen (siehe auch Anlage 6)).<br />

Gr<strong>und</strong>lage da<strong>für</strong> sind die vom UI- Personal erstellten Ar<strong>bei</strong>tszeitnachweise, die von<br />

allen Beteiligten nach einheitlichen <strong>und</strong> gleichen Maßstäben anzufertigen sind.<br />

Der Einsatz des UI- Personals auf den einzelnen Straßenklassen darf sich da<strong>bei</strong> – zur<br />

Vermeidung ungerechtfertigter Verschiebungen des Verteilerschlüssels – nicht an finanziellen<br />

Erwägungen eines Baulastträgers orientieren, son<strong>der</strong>n muss ausschließlich<br />

nach sachlichen Erfor<strong>der</strong>nissen erfolgen. Soll dauerhaft eine Straßenklasse auf<br />

einem niedrigeren o<strong>der</strong> höheren Niveau unterhalten werden, sind die entsprechenden<br />

Kapazitätsverän<strong>der</strong>ungen zu Lasten o<strong>der</strong> zu Gunsten dieses Baulastträgers vorzunehmen.<br />

Die Leistungserfassung <strong>für</strong> das UI- Personal des vergangenen Haushaltsjahres ist<br />

durch die Landkreise bis zum Ende <strong>der</strong> 2. Kalen<strong>der</strong>woche des laufenden Haushaltsjahres<br />

abzuschließen.<br />

Nach Bekanntgabe des endgültigen Verteilerschlüssels <strong>für</strong> das vergangene Haushaltsjahr<br />

wird von den Landkreisen eine separate Schlussfeststellung vorgenommen.<br />

Diese ist <strong>der</strong> zuständigen Nie<strong>der</strong>lassung des LASuV innerhalb von 2 Wochen nach<br />

Bekanntgabe des endgültigen Verteilerschlüssels vorzulegen.<br />

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