20.07.2013 Aufrufe

Ausbildungsordnung Breitenausbildung LSM/Erste Hilfe

Ausbildungsordnung Breitenausbildung LSM/Erste Hilfe

Ausbildungsordnung Breitenausbildung LSM/Erste Hilfe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abschluss<br />

Dem Teilnehmer ist nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung eine<br />

Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer<br />

die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den<br />

Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste.<br />

Nachbereitung<br />

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B.:<br />

Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für<br />

die Herz-Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges<br />

Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu<br />

behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.<br />

2.6. Defibrillation durch Ersthelfer – AED-Aufbaulehrgang/-Training<br />

2.6.1. Ziel und Zweck<br />

siehe 2.5.1.<br />

Voraussetzung<br />

Teilnahme an einer Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder an<br />

einem <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Kurs oder -Training nicht länger als drei Monate zurückliegend<br />

oder Teilnahme an einem AED-Grund oder –Aufbaulehrgang/-Training, nicht länger<br />

als 24 Monate zurückliegend.<br />

2.6.2. Träger der Ausbildung<br />

Träger der Ausbildung „Defibrillation durch Ersthelfer – AED-Aufbaulehrgang/-<br />

Training“ ist der Kreisverband oder der Landesverband.<br />

2.6.3. Lehrkräfte<br />

siehe 2.5.3<br />

2.6.4. Ärztliche Verantwortung<br />

siehe 2.5.4<br />

2.6.5. Rahmenplan für die Ausbildung<br />

Die Ausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage.<br />

2.6.6. Lehrgang<br />

Vorbereitung<br />

Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit<br />

mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Der Träger hat insbesondere auf die<br />

Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zu achten.<br />

Durchführung<br />

Der Lehrgang muss mindestens zwei Unterrichtseinheiten dauern.<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!