Ausbildungsordnung Breitenausbildung LSM/Erste Hilfe
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Abschluss<br />
Dem Teilnehmer ist nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung eine<br />
Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer<br />
die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den<br />
Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste.<br />
Nachbereitung<br />
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B.:<br />
Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für<br />
die Herz-Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges<br />
Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu<br />
behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.<br />
2.6. Defibrillation durch Ersthelfer – AED-Aufbaulehrgang/-Training<br />
2.6.1. Ziel und Zweck<br />
siehe 2.5.1.<br />
Voraussetzung<br />
Teilnahme an einer Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder an<br />
einem <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Kurs oder -Training nicht länger als drei Monate zurückliegend<br />
oder Teilnahme an einem AED-Grund oder –Aufbaulehrgang/-Training, nicht länger<br />
als 24 Monate zurückliegend.<br />
2.6.2. Träger der Ausbildung<br />
Träger der Ausbildung „Defibrillation durch Ersthelfer – AED-Aufbaulehrgang/-<br />
Training“ ist der Kreisverband oder der Landesverband.<br />
2.6.3. Lehrkräfte<br />
siehe 2.5.3<br />
2.6.4. Ärztliche Verantwortung<br />
siehe 2.5.4<br />
2.6.5. Rahmenplan für die Ausbildung<br />
Die Ausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage.<br />
2.6.6. Lehrgang<br />
Vorbereitung<br />
Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit<br />
mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Der Träger hat insbesondere auf die<br />
Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zu achten.<br />
Durchführung<br />
Der Lehrgang muss mindestens zwei Unterrichtseinheiten dauern.<br />
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