Ausbildungsordnung Breitenausbildung LSM/Erste Hilfe
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Wird die Wiederholungsprüfung oder werden die Wiederholungsprüfungen nicht<br />
bestanden, muss der Lehrgang komplett wiederholt werden.<br />
Bei nicht erfolgreichem Abschluss ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs<br />
zulässig. Wird bei dem Wiederholungslehrgang die schriftliche Prüfung und/oder<br />
Lehrprobe nicht bestanden, ist keine Wiederholungsprüfung zulässig und der<br />
Lehrgang gilt als endgültig nicht bestanden (siehe anliegende Übersicht).<br />
2.9. Fortbildung von <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildern 1)<br />
2.9.1. Ziel und Zweck<br />
In den Fortbildungslehrgängen werden die Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbilder<br />
erweitert und vertieft.<br />
Voraussetzung:<br />
Gültige Lehrberechtigung für die <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildung (gem. 2.10.)<br />
2.9.2. Träger der Fortbildung<br />
Träger der Fortbildung ist der Landesverband.<br />
2.9.3. Lehrkräfte<br />
Lehrkräfte werden durch den Landesverband bestimmt.<br />
2.9.4. Rahmenplan für die Fortbildung<br />
Die Fortbildungsthemen werden vom Landesverband festgelegt.<br />
Die Fortbildung umfasst für Ausbilder für Lebensrettende Sofortmaßnahmen:<br />
• mindestens 8 Unterrichtseinheiten (4 Unterrichtseinheiten medizinisch-fachlich<br />
und 4 Unterrichtseinheiten pädagogisch), auf die Inhalte der <strong>LSM</strong>-Ausbildung<br />
bezogen, innerhalb von drei Jahren,<br />
<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbilder:<br />
(inkl. Lehrberechtigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen, <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Training,<br />
und/oder <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> am Kind und/oder <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> für Sportgruppen und/oder<br />
Defibrillation durch Ersthelfer und/oder Zielgruppenorientierte <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildung)<br />
• mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 Unterrichtseinheiten medizinischfachlich<br />
und 8 Unterrichtseinheiten pädagogisch), auf die Inhalte der<br />
entsprechenden Kurse bezogen, innerhalb von drei Jahren,<br />
2.9.5. Lehrgang<br />
Vorbereitung<br />
Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Fortbildung übernommen.<br />
Abschluss<br />
Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.<br />
Nach Teilnahme an der Fortbildung können die Lehrberechtigungen für die <strong>Erste</strong>-<br />
<strong>Hilfe</strong>-Ausbildung und ggf. - entsprechend den landesverbandsspezifischen<br />
Regelungen - <strong>LSM</strong>-Ausbildung verlängert werden.<br />
1) Im Rahmen der Fortbildung von <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildern können - entsprechend den<br />
landesverbandsspezifischen Regelungen – analog auch Ausbilder für Lebensrettende<br />
Sofortmaßnahmen fortgebildet werden.<br />
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