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Ausbildungsordnung Breitenausbildung LSM/Erste Hilfe

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Wird die Wiederholungsprüfung oder werden die Wiederholungsprüfungen nicht<br />

bestanden, muss der Lehrgang komplett wiederholt werden.<br />

Bei nicht erfolgreichem Abschluss ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs<br />

zulässig. Wird bei dem Wiederholungslehrgang die schriftliche Prüfung und/oder<br />

Lehrprobe nicht bestanden, ist keine Wiederholungsprüfung zulässig und der<br />

Lehrgang gilt als endgültig nicht bestanden (siehe anliegende Übersicht).<br />

2.9. Fortbildung von <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildern 1)<br />

2.9.1. Ziel und Zweck<br />

In den Fortbildungslehrgängen werden die Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbilder<br />

erweitert und vertieft.<br />

Voraussetzung:<br />

Gültige Lehrberechtigung für die <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildung (gem. 2.10.)<br />

2.9.2. Träger der Fortbildung<br />

Träger der Fortbildung ist der Landesverband.<br />

2.9.3. Lehrkräfte<br />

Lehrkräfte werden durch den Landesverband bestimmt.<br />

2.9.4. Rahmenplan für die Fortbildung<br />

Die Fortbildungsthemen werden vom Landesverband festgelegt.<br />

Die Fortbildung umfasst für Ausbilder für Lebensrettende Sofortmaßnahmen:<br />

• mindestens 8 Unterrichtseinheiten (4 Unterrichtseinheiten medizinisch-fachlich<br />

und 4 Unterrichtseinheiten pädagogisch), auf die Inhalte der <strong>LSM</strong>-Ausbildung<br />

bezogen, innerhalb von drei Jahren,<br />

<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbilder:<br />

(inkl. Lehrberechtigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen, <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Training,<br />

und/oder <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> am Kind und/oder <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> für Sportgruppen und/oder<br />

Defibrillation durch Ersthelfer und/oder Zielgruppenorientierte <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildung)<br />

• mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 Unterrichtseinheiten medizinischfachlich<br />

und 8 Unterrichtseinheiten pädagogisch), auf die Inhalte der<br />

entsprechenden Kurse bezogen, innerhalb von drei Jahren,<br />

2.9.5. Lehrgang<br />

Vorbereitung<br />

Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Fortbildung übernommen.<br />

Abschluss<br />

Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.<br />

Nach Teilnahme an der Fortbildung können die Lehrberechtigungen für die <strong>Erste</strong>-<br />

<strong>Hilfe</strong>-Ausbildung und ggf. - entsprechend den landesverbandsspezifischen<br />

Regelungen - <strong>LSM</strong>-Ausbildung verlängert werden.<br />

1) Im Rahmen der Fortbildung von <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausbildern können - entsprechend den<br />

landesverbandsspezifischen Regelungen – analog auch Ausbilder für Lebensrettende<br />

Sofortmaßnahmen fortgebildet werden.<br />

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