Fasten während der Menstruation ist erlaubt - Islamischebuecher.net
Fasten während der Menstruation ist erlaubt - Islamischebuecher.net
Fasten während der Menstruation ist erlaubt - Islamischebuecher.net
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
www.yunusacun.com<br />
„Es geschieht um Allahs Barmherzigkeit willen, daß du zu ihnen milde b<strong>ist</strong>; und<br />
wärest du schroff, hartherzig gewesen, sie wären gewiß rings um dich<br />
davongelaufen…“ (3-Ali Imran 159)<br />
Das Argument „Ich kenne niemand, <strong>der</strong> von seiner Intelligenz her und seiner<br />
Religionsausübung noch unzulänglicher wäre als ihr“ lässt die Frage<br />
aufkommen, dass es noch eine Spezies geben müsste, die ebenfalls so<br />
min<strong>der</strong>wertig <strong>ist</strong>, wie im Hadis erwähnt, was aber nicht <strong>der</strong> Fall <strong>ist</strong>.<br />
Dann <strong>ist</strong> die Rede von <strong>der</strong> Zeugenaussage einer Frau, was sich an diesen Vers<br />
anlehnt:<br />
2-Bakara-282<br />
„Und nehmt von euren Leuten zwei zu Zeugen. Sind nicht zwei Männer da, dann<br />
sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen, so<br />
dass, wenn eine <strong>der</strong> beiden irrt, die an<strong>der</strong>e sie erinnern kann. Und die Zeugen<br />
sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht es nicht, es<br />
nie<strong>der</strong>zuschreiben, ob die Schuld klein o<strong>der</strong> groß <strong>ist</strong>, samt ihrem Termin. Dies <strong>ist</strong><br />
für euch gerechter vor Allah und bestätigt das Zeugnis besser und hütet euch<br />
sicherer vor Zweifeln.“<br />
Der Vers besagt nicht „Zwei Frauen=1 Mann“ son<strong>der</strong>n unterstreicht, dass<br />
dieser Zustand „gerechter, besser“ <strong>ist</strong>. Somit <strong>ist</strong> eine Zeugenregelung von einer<br />
Frau 1zu1 ebenfalls <strong>erlaubt</strong>.<br />
Im Falle Erbrecht wird dieser Zustand nochmal bekräftigt:<br />
5-Maide-106-107<br />
„ihr, die ihr glaubt! Wenn einem von euch <strong>der</strong> Tod naht, soll sein Testament<br />
bezeugt werden von zwei redlichen Leuten unter euch o<strong>der</strong> - so euch das<br />
Unglück des Todes auf Reisen trifft - von zwei an<strong>der</strong>en, die nicht von euch sind.<br />
Haltet sie nach dem Gebet zurück, und, falls ihr Zweifel hegt, sollen sie bei Allah<br />
schwören: "Wir verbinden mit unserem Zeugnis keinen Handel o<strong>der</strong> Preis, und<br />
ginge es um ein Mitglied unserer Sippe, und wir halten von dem Zeugnis vor<br />
Allah nichts zurück; sonst wären wir wahrlich Sün<strong>der</strong>."<br />
10