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M 44 Sicherheit auf Treppen

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● Die Auszubildende M. sollte den Verk<strong>auf</strong>sraum<br />

dekorieren. Zu diesem<br />

Zweck musste sie Lederwaren aus<br />

einem anderen Raum über die Treppe<br />

in den Verk<strong>auf</strong>sraum tragen. Um nicht<br />

zu häufig gehen zu müssen, nahm M.<br />

so viel Ware <strong>auf</strong> den Arm, dass ihr die<br />

Sicht versperrt wurde. Beim Begehen<br />

der Treppe verfehlte sie eine Stufe<br />

und kam zu Fall. Die Folge waren Prellungen<br />

im Rücken- und Schulterbereich.<br />

Es ist falsch verstandener Ehrgeiz, zur<br />

Zeiteinsparung so viel Transportgut <strong>auf</strong><br />

einmal tragen zu wollen, dass die Sicht<br />

<strong>auf</strong> den Verkehrsweg verdeckt wird. Wer<br />

im „Blindflug“ eine Treppe begeht, ge -<br />

fährdet sich und andere, denn wie<br />

schnell hat man eine Stufe verfehlt, stolpert<br />

und stürzt mitsamt der transportierten<br />

Waren die Treppe herunter. Erforderlichenfalls<br />

müssen sperrige Gegenstände<br />

durch zwei Personen transportiert<br />

werden.<br />

Deshalb gilt:<br />

Geeignetes Schuhwerk<br />

Die <strong>Sicherheit</strong> jedes einzelnen vor Unfällen<br />

durch Umknicken, Stolpern oder<br />

Ausrutschen hängt wesentlich davon ab,<br />

ob das getragene Schuhwerk für Mitarbeiter,<br />

die häufig über <strong>Treppen</strong> gehen<br />

müssen, geeignet ist.<br />

Frauen sind von <strong>Treppen</strong>unfällen zu<br />

einem hohen Anteil betroffen. Bei der<br />

Auswertung des Unfallgeschehens er -<br />

wiesen sich Damenschuhe mit höheren<br />

Absätzen sowie Schuhwerk ohne Fersenhalt<br />

wie Pantoletten, Sandaletten<br />

oder Clogs als sehr unfallträchtig.<br />

10<br />

Sicht freihalten<br />

Plakat P 64<br />

Daraus leiten sich folgende allgemeine<br />

Anforderungen an das Schuhwerk ab:<br />

– ausreichend fester Sitz am Fuß,<br />

– Fersenhalt,<br />

– biegsame Sohlen, die sich der natürlichen<br />

Bewegung des Fußes beim<br />

Gehen anpassen,<br />

– niedrige Absätze mit genügend<br />

großer Auftrittsfläche.<br />

Im Übrigen verpflichtet auch der § 15<br />

Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)<br />

jeden Versicherten nach seinen Möglichkeiten<br />

für seine <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheit<br />

zu sorgen. Hierzu gehört auch, nur<br />

solche Schuhe zu tragen, durch die kein<br />

Unfall verursacht werden kann.<br />

Deshalb gilt:<br />

Sicht frei<br />

halten!<br />

Reinigung der <strong>Treppen</strong><br />

Oh weh – ganz schön viel <strong>auf</strong> einmal.<br />

Stolperfalle, Sturzgefahr!<br />

Denken Sie an Ihre Knochen.<br />

Bestell-Nr. P 64<br />

Sicheres Schuhwerk<br />

tragen<br />

Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass<br />

eine gute Pflege des <strong>Treppen</strong>belages

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