M 44 Sicherheit auf Treppen
M 44 Sicherheit auf Treppen
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● Die Auszubildende M. sollte den Verk<strong>auf</strong>sraum<br />
dekorieren. Zu diesem<br />
Zweck musste sie Lederwaren aus<br />
einem anderen Raum über die Treppe<br />
in den Verk<strong>auf</strong>sraum tragen. Um nicht<br />
zu häufig gehen zu müssen, nahm M.<br />
so viel Ware <strong>auf</strong> den Arm, dass ihr die<br />
Sicht versperrt wurde. Beim Begehen<br />
der Treppe verfehlte sie eine Stufe<br />
und kam zu Fall. Die Folge waren Prellungen<br />
im Rücken- und Schulterbereich.<br />
Es ist falsch verstandener Ehrgeiz, zur<br />
Zeiteinsparung so viel Transportgut <strong>auf</strong><br />
einmal tragen zu wollen, dass die Sicht<br />
<strong>auf</strong> den Verkehrsweg verdeckt wird. Wer<br />
im „Blindflug“ eine Treppe begeht, ge -<br />
fährdet sich und andere, denn wie<br />
schnell hat man eine Stufe verfehlt, stolpert<br />
und stürzt mitsamt der transportierten<br />
Waren die Treppe herunter. Erforderlichenfalls<br />
müssen sperrige Gegenstände<br />
durch zwei Personen transportiert<br />
werden.<br />
Deshalb gilt:<br />
Geeignetes Schuhwerk<br />
Die <strong>Sicherheit</strong> jedes einzelnen vor Unfällen<br />
durch Umknicken, Stolpern oder<br />
Ausrutschen hängt wesentlich davon ab,<br />
ob das getragene Schuhwerk für Mitarbeiter,<br />
die häufig über <strong>Treppen</strong> gehen<br />
müssen, geeignet ist.<br />
Frauen sind von <strong>Treppen</strong>unfällen zu<br />
einem hohen Anteil betroffen. Bei der<br />
Auswertung des Unfallgeschehens er -<br />
wiesen sich Damenschuhe mit höheren<br />
Absätzen sowie Schuhwerk ohne Fersenhalt<br />
wie Pantoletten, Sandaletten<br />
oder Clogs als sehr unfallträchtig.<br />
10<br />
Sicht freihalten<br />
Plakat P 64<br />
Daraus leiten sich folgende allgemeine<br />
Anforderungen an das Schuhwerk ab:<br />
– ausreichend fester Sitz am Fuß,<br />
– Fersenhalt,<br />
– biegsame Sohlen, die sich der natürlichen<br />
Bewegung des Fußes beim<br />
Gehen anpassen,<br />
– niedrige Absätze mit genügend<br />
großer Auftrittsfläche.<br />
Im Übrigen verpflichtet auch der § 15<br />
Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)<br />
jeden Versicherten nach seinen Möglichkeiten<br />
für seine <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheit<br />
zu sorgen. Hierzu gehört auch, nur<br />
solche Schuhe zu tragen, durch die kein<br />
Unfall verursacht werden kann.<br />
Deshalb gilt:<br />
Sicht frei<br />
halten!<br />
Reinigung der <strong>Treppen</strong><br />
Oh weh – ganz schön viel <strong>auf</strong> einmal.<br />
Stolperfalle, Sturzgefahr!<br />
Denken Sie an Ihre Knochen.<br />
Bestell-Nr. P 64<br />
Sicheres Schuhwerk<br />
tragen<br />
Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass<br />
eine gute Pflege des <strong>Treppen</strong>belages