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Anmeldung - Heinrich Metzendorf Schule

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Unterricht in den<br />

Halbjahren in Stunden<br />

Fach Hj.1 Hj.2 Hj.3 Hj.4 Summe<br />

Englisch 0 2 2 2 120<br />

Deutsch 2 0 2 2 120<br />

Der Unterricht in den Gesellschaftswissenschaften (80 Stunden ist mit<br />

dem Berufsschulunterricht abgedeckt. Insgesamt also 560 Stunden<br />

Unterricht!<br />

Änderungen im Rahmen der Verordnung vorbehalten.<br />

Achtung: Die Stundenzahl muss auch vom Schüler erfüllt werden.<br />

Das heißt kontinuierlicher Besuch des Unterrichts.<br />

Anmeldeformulare gibt es im Sekretariat der <strong>Schule</strong>.<br />

Bei der <strong>Anmeldung</strong> bitte abgeben:<br />

♦ Ausbildungsvertrag<br />

♦ Zeugnis des Mittleren Abschlusses<br />

Mathematik 2 2 2 2 160<br />

Physik 0 2 0 0 40<br />

<strong>Heinrich</strong> <strong>Metzendorf</strong><br />

<strong>Schule</strong><br />

Wilhelmstrasse 91+93<br />

64625 Bensheim<br />

Telefon: 06251-84790<br />

Fax::06251-847979<br />

e-Mail: <strong>Heinrich</strong>–<strong>Metzendorf</strong>-<strong>Schule</strong>@kreis-bergstrasse.de<br />

web:www.metzendorfschule.de<br />

Ansprechpartner: StD Jürgen Müller<br />

Chemie 2 0 0 0 40<br />

Summe 6 6 6 6 480<br />

<strong>Anmeldung</strong><br />

An die<br />

<strong>Heinrich</strong> <strong>Metzendorf</strong> <strong>Schule</strong><br />

Wilhelmstrasse 91+93<br />

64625 Bensheim<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zum Zusatzunterricht<br />

zur Erlangung der Fachhochschulreife an:<br />

Name:___________________________________________<br />

Vorname:________________________________________<br />

Strasse:_________________________________________<br />

PLZ/Ort:________________________________________<br />

Geburtsdatum:___________________________________<br />

Geburtsort:______________________________________<br />

Geburtsname:____________________________________<br />

Zur Zeit in Klasse___________________der Berufschule.<br />

Berufsbezeichnung lt. Ausbildungsvertrag:<br />

________________________________________________<br />

Telefon/Festnetz:_________________________________<br />

Handy:_________________________________________<br />

Erziehungsberechtigte(er)<br />

Name:___________________________________________<br />

Vorname:________________________________________<br />

Strasse:__________________________________________<br />

PLZ/Ort:________________________________________<br />

Telefon/Festnetz:__________________________________<br />

Handy:__________________________________________<br />

Ort:_________________Datum:_____________<br />

Unterschriften<br />

_____________________ ________________<br />

Erziehungsberechtigte(r) Schüler(in)<br />

Anlage: Ausbildungsvertrag<br />

Zeugnis des Mittleren Abschlusses<br />

Zusatzunterrricht zur Erlangung<br />

der Fachhochschulreife<br />

Erwerb der Fachhochschulreife<br />

in der Berufsschule während der<br />

Ausbildung<br />

<strong>Heinrich</strong><br />

<strong>Metzendorf</strong><br />

<strong>Schule</strong><br />

Ein Angebot der <strong>Heinrich</strong><br />

<strong>Metzendorf</strong> <strong>Schule</strong><br />

(Berufliche <strong>Schule</strong>n des Kreises Bergstrasse)<br />

Wilhelmstr. 91+93<br />

64625 Bensheim


Ausbildung beenden und gleich<br />

studieren? Wie geht denn das?<br />

Ohne Fleiß kein Preis! Aber es geht unter bestimmten<br />

Voraussetzungen. Den Mittleren Abschluss<br />

müssen Sie bereits haben. Und zwar<br />

mit der Note 3 in zwei der Fächer Deutsch,<br />

Englisch und Mathematik.<br />

An unserer <strong>Schule</strong> nehmen Sie zwei Jahre,<br />

Samstags 6 Stunden an einem „ Zusatzunterricht<br />

zur Erlangung der Fachhochschulreife teil.<br />

Die Fächer sind Mathematik, Englisch,<br />

Deutsch, Physik und Chemie. Es wird eine Abschlussprüfung<br />

durchgeführt.<br />

Vorwärts mit Bildung<br />

Es ist harte Arbeit und erfordert Fleiß und<br />

Durchhaltevermögen. Wenn Sie es schaffen,<br />

sind Sie bereits vor Beginn Ihrer Facharbeiterprüfung<br />

mit dem Zusatzunterricht und der Abschlussprüfung<br />

zur Erlangung der Fachhochschulreife<br />

fertig.<br />

Aber erst wenn Sie ihre Ausbildung erfolgreich<br />

abgeschlossen haben und im Abschlusszeugnis<br />

der Berufsschule einen Gesamtnotendurchschnitt<br />

von mindestens 3,0 aufweisen, kann Ihnen<br />

die Fachhochschulreife zuerkannt werden.<br />

Sie bekommen dann ein „Zeugnis über den Erwerb<br />

eines der Fachhochschule gleichwertigen<br />

Abschlusses in der Berufsschule.“<br />

Na, wäre das nicht etwas worauf man Stolz<br />

sein kann?<br />

Nun können Sie bei Interesse an einer Fachhochschule<br />

studieren wozu Sie Lust haben. Der Abschluss<br />

ist nicht fachrichtungsgebunden.<br />

„Wozu berechtigt das „Zeugnis über den Erwerb<br />

eines der Fachhochschulreife gleichwertigen<br />

Abschlusses in der Berufsschule?<br />

Das Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen<br />

in allen Fachrichtungen.<br />

Nähere Einzelheiten können der „Verordnung über<br />

die Berufsschule vom 09. September 2002 ( Amtsblatt<br />

10/02. S.678 ) geändert durch die Verordnungvom19.Okt.2006<br />

( Abl. S.983 ) entnommen werden.“<br />

Internetadresse. www.kultusministerium.hessen.de<br />

Wer kann die Fachhochschulreife in der Berufsschule<br />

erwerben?<br />

Schülerinnen und Schüler der Berufsschule, die entweder<br />

den Mittleren Abschluss beim Eintritt in die<br />

Berufsschule nachweisen und im letzten Zeugnis<br />

der <strong>Schule</strong>, in der sie den Mittleren Abschluss erworben<br />

haben, mindestens befriedigende Leistungen<br />

in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik<br />

nachweisen, wobei in keinem der genannten<br />

Fächer die Leistung schlechter als ausreichend<br />

sein darf, oder die Versetzung in die Jahrgangsstufe<br />

11 der Oberstufe nachweisen.<br />

Welche Voraussetzungen müssen während der<br />

Berufsschulzeit erfüllt werden?<br />

1. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule muss einen<br />

Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0<br />

aufweisen, wobei die Note des berufsbezogenen<br />

Unterrichts sechsfach gewichtet wird.<br />

2. Teilnahme an einem Zusatzunterricht mit 240<br />

Stunden im sprachlichen Bereich, davon mindestens<br />

80 Stunden Englisch/Fremdsprachen und 80<br />

Stunden in Deutsch und 240 Stunden im mathematisch-naturwissenschaftlich<br />

technischen Bereich<br />

und 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen<br />

Bereich, wenn dieser Unterricht zeitlich und inhaltlich<br />

nicht bereits im Pflichtunterricht der Berufsschule<br />

erteilt worden ist.<br />

3. Abschluss der folgenden drei schriftlichen Prüfungen<br />

mit jeweils mindestens ausreichenden<br />

Leistungen<br />

a)Deutsch/Kommunikation b) fremdsprachlicher<br />

Bereich c) mathematisch-naturwissenschaftlichtechnischer<br />

Bereich.<br />

4. Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung<br />

in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens<br />

zweijähriger Ausbildungsdauer<br />

Wie erfolgt die <strong>Anmeldung</strong> zum Zusatzunterricht?<br />

Die <strong>Anmeldung</strong> erfolgt über die besuchte Berufsschule<br />

bei der Berufsschule die den Zusatzunterricht<br />

durchführt.<br />

Das bedeutet, dass jeder Auszubildende, der<br />

die Voraussetzungen erfüllt, am Zusatzunterricht<br />

teilnehmen kann. Egal, wo sich seine<br />

Ausbildungsstelle befindet und wo er seinen<br />

Wohnsitz in Hessen hat.<br />

Wann und wo erfolgt die <strong>Anmeldung</strong> zur Prüfung?<br />

Die Meldung zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife<br />

erfolgt spätestens einen Monat<br />

nach Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres<br />

bei der Schulleitung der <strong>Schule</strong>, die den Zusatzunterricht<br />

und die Prüfung durchführt.<br />

Wann findet die Prüfung statt?<br />

Je nach Ende der Ausbildung findet die Prüfung<br />

ab dem 02. Mai oder dem 01. November statt.<br />

Kann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt<br />

werden?<br />

Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt<br />

werden. Bis zu diesem Prüfungstermin<br />

kann man am Zusatzunterricht weiterhin teilnehmen.“<br />

1<br />

1) Quelle: Rundschreiben des staatlichen Schulamtes für den Kreis<br />

Bergstrasse und den Odenwaldkreis, ohne Datum, ohne Aktz., Heppenheim,<br />

2003

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