22.07.2013 Aufrufe

Landesfeuerwehrverband Bremen - Dev by Dev

Landesfeuerwehrverband Bremen - Dev by Dev

Landesfeuerwehrverband Bremen - Dev by Dev

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verband<br />

Rauchmelderpflicht jetzt auch in <strong>Bremen</strong><br />

Schnüffler: Der Rauchmelder detektiert Brandgase in Sekundenschnelle und alarmiert durch<br />

einen lauten Warnton die Bewohner.<br />

<strong>Bremen</strong> hat als achtes Bundesland eine<br />

Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten<br />

verabschiedet. Am<br />

01.10.2009 beschloss die Bremer Bürgerschaft<br />

eine vollständige Neuordnung der<br />

Bauordnung, in der die gesetzliche Verpflichtung<br />

zum Einbau und Betrieb von<br />

Rauchwarnmeldern für privaten Wohnraum<br />

mit aufgenommen wurde.<br />

Abhängig von der Verkündigung im<br />

Gesetzblatt noch im Oktober könnte die<br />

neue Rauchmelderpflicht bereits am<br />

01.05.2010 in Kraft treten. Das Gesetz gilt<br />

ab diesem Zeitpunkt für die Installation in<br />

Neubauten, die ab diesem Datum fertig gestellt<br />

werden. Die Nachrüstungspflicht für<br />

dann bereits fertig gestellte Wohnungen<br />

und Wohnhäuser läuft nach der neuen<br />

Bauordnung am 31.12.2015 ab.<br />

IMPRESSUM<br />

Offizielles Mitteilungsblatt<br />

des <strong>Landesfeuerwehrverband</strong>es <strong>Bremen</strong><br />

und seiner angeschlossenen Organisationen<br />

II HB<br />

Landsredaktion:<br />

Uwe Jenke, LFV <strong>Bremen</strong><br />

Martinistr. 30, 28195 <strong>Bremen</strong><br />

E-Mail uwe.jenke@t-online.de<br />

Tel. 0421 17983 49<br />

Herausgeber:<br />

HUSS-MEDIEN GmbH<br />

Verantwortlich für die Installation von<br />

Rauchwarnmeldern ist nach der Regelung<br />

der Eigentümer, während die Vorschrift dem<br />

unmittelbaren Besitzer (z.B. Mieter) die<br />

Verantwortung für die Sicherstellung der<br />

Betriebsbereitschaft überträgt, es sei denn,<br />

der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung<br />

durch eine entsprechende Erklärung<br />

selbst.<br />

Die Rauchwarnmelder müssen laut neuer<br />

Bauordnung in Schlaf- und Kinderzimmern<br />

sowie Fluren, über die im Brandfall die<br />

Flucht aus den Wohnräumen ins Treppenhaus<br />

erfolgt, installiert werden. Die Installationsdetails<br />

regelt die DIN 14676.<br />

Mirko Pillatzki<br />

FF HB Blumenthal<br />

Quelle: Rauchmelder retten Leben<br />

Verbot von Himmelslaternen tritt in Kraft<br />

Das bereits angekündigte Verbot so<br />

genannter „Himmelslaternen“, also<br />

unbemannter Heißluftballons mit offener<br />

Flamme, ist heute in <strong>Bremen</strong> in Kraft<br />

getreten. „Die Brandgefahr durch diese<br />

nicht steuerbaren Flugobjekte ist einfach<br />

zu groß“, begründete <strong>Bremen</strong>s Innensenator<br />

Ulrich Mäurer die Neuregelung.<br />

Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen<br />

verwende, gehe von der<br />

offenen Wärmequelle der Lampions eine<br />

erhebliche Brandgefahr aus. Gingen die<br />

Ballons in einem Bereich mit leicht entflammbaren<br />

Gegenständen nieder, seien<br />

die Risiken nicht abzusehen.<br />

Himmelslaternen haben in den<br />

vergangenen Monaten häufiger Brände<br />

verursacht. So stand am Neujahrstag<br />

2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg<br />

in Flammen, im Herbst 2008 brannte<br />

eine Garage in Braunschweig. In<br />

Schleswig-Holstein verursachte eine<br />

Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in<br />

Eutin einen Brand. Der bislang<br />

schlimmste Zwischenfall ereignete sich<br />

am Pfingstmontag 2009 in Siegen,<br />

wo ein zehnjähriger Junge ums Leben<br />

kam, weil eine auf den Wintergarten<br />

niedergehende Himmelslaterne einen<br />

Wohnungsbrand auslöste.<br />

Ein Verstoß gegen das Verbot kann,<br />

abhängig von den Umständen des Einzelfalls,<br />

mit einer Geldbuße bis 5.000<br />

EUR geahndet werden.<br />

Der Senator für Inneres und Sport<br />

14.10.2009<br />

Redaktionsanschrift:<br />

FEUERWEHR<br />

10400 Berlin<br />

Tel. 030 42151-379, Fax 030 42151-234<br />

E-Mail feuerwehr.redaktion@hussberlin.de<br />

Layout:<br />

HUSS-MEDIEN GmbH und LFVB<br />

Problemlos: Rauchmelder sind einfach zu<br />

montieren und bieten ein hohes Maß an<br />

Sicherheit.<br />

Nachrichten<br />

Zum Gedenken an die bei einem<br />

Einsatz am 29.Oktober 1959 ums<br />

Leben gekommenen Kameraden<br />

Brandrat Dipl.-Ing. Kurt Lenz und<br />

Feuerwehrmann Hermann Rauch<br />

wurde am 26.10.2009 im Haupteingang<br />

der Feuerwache 1 eine Gedenktafel<br />

enthüllt.<br />

Beide wurden Opfer einer Explosion<br />

an Bord des Frachters „Wihinapa“.<br />

Die FF Neustadt wurde am 24.10.<br />

mit dem Stichwort „Brandmeldeanlage<br />

ausgelöst“ zu einem Entsorgungsbetrieb<br />

in den Stadtteil Industriehäfen<br />

gerufen. Der Einsatz entpuppte<br />

sich jedoch als Anforderung<br />

des ABC-Zuges. In einem bekannten<br />

Entsorgungsfachbetrieb war eine ätzende<br />

Flüssigkeit ausgetreten und<br />

hatte sich im Bodenbereich gesammelt.<br />

Während die BF das Verschließen<br />

des Lecks und das Aufnehmen<br />

der Flüssigkeit übernahm, stellte die<br />

FF Neustadt das Einsatzpersonal für<br />

den Dekonplatz und reinigten unter<br />

Schutzanzügen und Pressluftatmern<br />

insgesamt sechs CSA-Vollschutzträger<br />

sowie einige weitere Trupps unter<br />

leichten Schutzanzügen, die zu Aufräum-<br />

und Pumparbeiten eingesetzt<br />

waren. Die eingesetzten Anzüge und<br />

Gerätschaften wurden in bereitgestellte<br />

Foliensäcke verpackt und auf<br />

eine Mulde der Feuerwache 5 verladen.<br />

Eingesetzte Fahrzeuge:<br />

LF 16/12-2 (42/44-2), MeßKW<br />

2 (42/14-2), Lkw Dekon P (42-57-2).<br />

(Quelle: Internet)<br />

Die Mitgliederinformationen erscheinen<br />

monatlich als Beilage zur FEUERWEHR.<br />

Für unverlangt an die Redaktion FEUERWEHR einge<br />

sandte Manuskripte und Einsendungen übernehmen<br />

der Verlag und die Redaktion keine<br />

Haftung. Ein Anspruch auf Ausfall hono rar und<br />

dergleichen besteht nicht.<br />

www.feuerwehr-ub.de FEUERWEHR 12/09

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!