Landesfeuerwehrverband Bremen - Dev by Dev
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Verband<br />
Rauchmelderpflicht jetzt auch in <strong>Bremen</strong><br />
Schnüffler: Der Rauchmelder detektiert Brandgase in Sekundenschnelle und alarmiert durch<br />
einen lauten Warnton die Bewohner.<br />
<strong>Bremen</strong> hat als achtes Bundesland eine<br />
Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten<br />
verabschiedet. Am<br />
01.10.2009 beschloss die Bremer Bürgerschaft<br />
eine vollständige Neuordnung der<br />
Bauordnung, in der die gesetzliche Verpflichtung<br />
zum Einbau und Betrieb von<br />
Rauchwarnmeldern für privaten Wohnraum<br />
mit aufgenommen wurde.<br />
Abhängig von der Verkündigung im<br />
Gesetzblatt noch im Oktober könnte die<br />
neue Rauchmelderpflicht bereits am<br />
01.05.2010 in Kraft treten. Das Gesetz gilt<br />
ab diesem Zeitpunkt für die Installation in<br />
Neubauten, die ab diesem Datum fertig gestellt<br />
werden. Die Nachrüstungspflicht für<br />
dann bereits fertig gestellte Wohnungen<br />
und Wohnhäuser läuft nach der neuen<br />
Bauordnung am 31.12.2015 ab.<br />
IMPRESSUM<br />
Offizielles Mitteilungsblatt<br />
des <strong>Landesfeuerwehrverband</strong>es <strong>Bremen</strong><br />
und seiner angeschlossenen Organisationen<br />
II HB<br />
Landsredaktion:<br />
Uwe Jenke, LFV <strong>Bremen</strong><br />
Martinistr. 30, 28195 <strong>Bremen</strong><br />
E-Mail uwe.jenke@t-online.de<br />
Tel. 0421 17983 49<br />
Herausgeber:<br />
HUSS-MEDIEN GmbH<br />
Verantwortlich für die Installation von<br />
Rauchwarnmeldern ist nach der Regelung<br />
der Eigentümer, während die Vorschrift dem<br />
unmittelbaren Besitzer (z.B. Mieter) die<br />
Verantwortung für die Sicherstellung der<br />
Betriebsbereitschaft überträgt, es sei denn,<br />
der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung<br />
durch eine entsprechende Erklärung<br />
selbst.<br />
Die Rauchwarnmelder müssen laut neuer<br />
Bauordnung in Schlaf- und Kinderzimmern<br />
sowie Fluren, über die im Brandfall die<br />
Flucht aus den Wohnräumen ins Treppenhaus<br />
erfolgt, installiert werden. Die Installationsdetails<br />
regelt die DIN 14676.<br />
Mirko Pillatzki<br />
FF HB Blumenthal<br />
Quelle: Rauchmelder retten Leben<br />
Verbot von Himmelslaternen tritt in Kraft<br />
Das bereits angekündigte Verbot so<br />
genannter „Himmelslaternen“, also<br />
unbemannter Heißluftballons mit offener<br />
Flamme, ist heute in <strong>Bremen</strong> in Kraft<br />
getreten. „Die Brandgefahr durch diese<br />
nicht steuerbaren Flugobjekte ist einfach<br />
zu groß“, begründete <strong>Bremen</strong>s Innensenator<br />
Ulrich Mäurer die Neuregelung.<br />
Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen<br />
verwende, gehe von der<br />
offenen Wärmequelle der Lampions eine<br />
erhebliche Brandgefahr aus. Gingen die<br />
Ballons in einem Bereich mit leicht entflammbaren<br />
Gegenständen nieder, seien<br />
die Risiken nicht abzusehen.<br />
Himmelslaternen haben in den<br />
vergangenen Monaten häufiger Brände<br />
verursacht. So stand am Neujahrstag<br />
2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg<br />
in Flammen, im Herbst 2008 brannte<br />
eine Garage in Braunschweig. In<br />
Schleswig-Holstein verursachte eine<br />
Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in<br />
Eutin einen Brand. Der bislang<br />
schlimmste Zwischenfall ereignete sich<br />
am Pfingstmontag 2009 in Siegen,<br />
wo ein zehnjähriger Junge ums Leben<br />
kam, weil eine auf den Wintergarten<br />
niedergehende Himmelslaterne einen<br />
Wohnungsbrand auslöste.<br />
Ein Verstoß gegen das Verbot kann,<br />
abhängig von den Umständen des Einzelfalls,<br />
mit einer Geldbuße bis 5.000<br />
EUR geahndet werden.<br />
Der Senator für Inneres und Sport<br />
14.10.2009<br />
Redaktionsanschrift:<br />
FEUERWEHR<br />
10400 Berlin<br />
Tel. 030 42151-379, Fax 030 42151-234<br />
E-Mail feuerwehr.redaktion@hussberlin.de<br />
Layout:<br />
HUSS-MEDIEN GmbH und LFVB<br />
Problemlos: Rauchmelder sind einfach zu<br />
montieren und bieten ein hohes Maß an<br />
Sicherheit.<br />
Nachrichten<br />
Zum Gedenken an die bei einem<br />
Einsatz am 29.Oktober 1959 ums<br />
Leben gekommenen Kameraden<br />
Brandrat Dipl.-Ing. Kurt Lenz und<br />
Feuerwehrmann Hermann Rauch<br />
wurde am 26.10.2009 im Haupteingang<br />
der Feuerwache 1 eine Gedenktafel<br />
enthüllt.<br />
Beide wurden Opfer einer Explosion<br />
an Bord des Frachters „Wihinapa“.<br />
Die FF Neustadt wurde am 24.10.<br />
mit dem Stichwort „Brandmeldeanlage<br />
ausgelöst“ zu einem Entsorgungsbetrieb<br />
in den Stadtteil Industriehäfen<br />
gerufen. Der Einsatz entpuppte<br />
sich jedoch als Anforderung<br />
des ABC-Zuges. In einem bekannten<br />
Entsorgungsfachbetrieb war eine ätzende<br />
Flüssigkeit ausgetreten und<br />
hatte sich im Bodenbereich gesammelt.<br />
Während die BF das Verschließen<br />
des Lecks und das Aufnehmen<br />
der Flüssigkeit übernahm, stellte die<br />
FF Neustadt das Einsatzpersonal für<br />
den Dekonplatz und reinigten unter<br />
Schutzanzügen und Pressluftatmern<br />
insgesamt sechs CSA-Vollschutzträger<br />
sowie einige weitere Trupps unter<br />
leichten Schutzanzügen, die zu Aufräum-<br />
und Pumparbeiten eingesetzt<br />
waren. Die eingesetzten Anzüge und<br />
Gerätschaften wurden in bereitgestellte<br />
Foliensäcke verpackt und auf<br />
eine Mulde der Feuerwache 5 verladen.<br />
Eingesetzte Fahrzeuge:<br />
LF 16/12-2 (42/44-2), MeßKW<br />
2 (42/14-2), Lkw Dekon P (42-57-2).<br />
(Quelle: Internet)<br />
Die Mitgliederinformationen erscheinen<br />
monatlich als Beilage zur FEUERWEHR.<br />
Für unverlangt an die Redaktion FEUERWEHR einge<br />
sandte Manuskripte und Einsendungen übernehmen<br />
der Verlag und die Redaktion keine<br />
Haftung. Ein Anspruch auf Ausfall hono rar und<br />
dergleichen besteht nicht.<br />
www.feuerwehr-ub.de FEUERWEHR 12/09