2. Halbjahr 2011 ibr-online
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IBR<br />
82<br />
Bauträger<br />
Verjährung im Bau- und Architektenrecht<br />
mit<br />
RA und FA für Bau- und Architektenrecht<br />
Dr. Alfons Schulze-Hagen, Mannheim<br />
n Referent<br />
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen<br />
verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in Beratung<br />
und Prozesstätigkeit in Bausachen. Der Referent<br />
ist Gründer und Herausgeber der Zeitschrift<br />
„IBR“ sowie Initiator und verantwortlicher Chefredakteur<br />
der Internet-Dienste „<strong>ibr</strong>-<strong>online</strong>“ und „imr<strong>online</strong>“.<br />
Zahlreiche Vorträge, Seminare und Veröffentlichungen<br />
zum Bau-, Immobilien- und Vergaberecht. Er ist Mitglied in zahlreichen<br />
baurechtlichen Vereinigungen, u. a. Mitglied des Vorstands<br />
des Deutschen Baugerichtstags e.V.<br />
n Teilnehmerkreis<br />
Hausjuristen der Bauträger, Bauunternehmer und größeren Architektur-<br />
und Ingenieurbüros; Mitarbeiter aus den Schadensabteilungen<br />
der Haftpflichtversicherer für Architekten und Ingenieure;<br />
Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen.<br />
n Ziel<br />
Ein zentrales Anliegen der Schuldrechtsreform bestand darin, Verjährungsfristen<br />
zu verkürzen. Statt der bisher bekannten Regel verjährung<br />
von 30 Jahren gilt nunmehr eine nur noch dreijährige<br />
Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB. Auch die Rechtsprechung<br />
wendet das neue Verjährungsrecht relativ streng und konsequent<br />
an, wie insbesondere die Entscheidungen zur Verjährung<br />
des Bürgschaftsanspruchs sowie zur Verjährung des Gesamtschuldnerregresses<br />
zeigen. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen<br />
im Bau- und Architektenrecht muss deshalb die Verjährung<br />
stets im Auge behalten werden. Es ist daher nicht überraschend,<br />
dass in sehr vielen Gerichtsentscheidungen Verjährungsfragen<br />
eine große Rolle spielen.<br />
Datum: Montag, 05.1<strong>2.</strong><strong>2011</strong>, 9:00 – 12:45 Uhr<br />
Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim<br />
Preis: 229,– Euro zzgl. 19% MwSt.<br />
n Themen<br />
1. Einführung in das Verjährungsrecht<br />
Halbtagesseminar<br />
<strong>2.</strong> Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 634a BGB sowie<br />
§ 13 Nr. 4 VOB/B<br />
– Fünfjährige Verjährung wegen Mängeln am Bauwerk<br />
– Zweijährige Verjährung wegen Mängeln an anderen Werken<br />
– Beginn der Verjährung<br />
– Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln<br />
– Verjährung nach Organisationspflichtverletzung<br />
– Verjährung bei Sekundärhaftung<br />
– Hemmung und Neubeginn der Verjährung<br />
• Symptomtheoerie<br />
• Hemmung durch Verhandlungen, Stundung, Rechtsverfolgung<br />
etc.<br />
• Neubeginn der Verjährung<br />
– Erhaltung der Mängeleinrede (z. B. durch Aufrechnung,<br />
Zurückbehaltung)<br />
– Vereinbarungen über die Verjährung<br />
– Besondere Verjährungsregeln nach VOB/B<br />
3. Bauträger- und Kaufverträge<br />
– Kauf- oder Werkvertragsrecht für neu errichtete, fertig gestellte<br />
Häuser?<br />
– Welche Verjährung gilt beim Kauf von Neu- und Altbauten?<br />
– Wann verjährt der Anspruch auf Übertragung des Eigentums?<br />
– Verjährung von Mängelansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums<br />
4. Kauf- und Werklieferungsverträge: Wann verjähren Mängelansprüche?<br />
5. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche<br />
– Verjährung deliktischer Ansprüche<br />
– Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich<br />
– Verjährung des Anspruchs gegen den Bürgen<br />
– Verjährung von Ansprüchen aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht<br />
– Verjährung der Vergütungsansprüche der Bauträger,<br />
Werkunternehmer sowie Architekten und Ingenieure<br />
• Ausführliche Seminarunterlagen • Seminar gebühr inkl. Snacks, Tagungs- und Pausengetränke<br />
• Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6,5 Zeitstunden (auf Anfrage: 8 Fortbildungspunkte) für Ihren Fortbildungsnachweis<br />
Online anmelden unter www.<strong>ibr</strong>-<strong>online</strong>.de/IBR-Seminare<br />
Weitere Informationen: id Verlags GmbH – Sandra Szech – Tel. 06 21/12032-18 – Fax 06 21/283-83 – szech@id-verlag.de<br />
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