Artikel Gemeindehaushalt - arf Gesellschaft für ...
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4 gemeindehaushalt Sonderdruck aus 9 / 2005<br />
Erläuterungen:<br />
AHK-Grenzwert<br />
historische Anschaffungs- bzw. Herstellkosten des erfassten<br />
Postens in EUR<br />
Anteil kum AHKs<br />
kumulierter Anteil der historischen Anschaffungs- und Herstellkosten<br />
der Posten bis zum angegebenen AHK-Grenzwert<br />
Anteil kum RBWs<br />
kumulierter Anteil der bis zum Bilanzstichtag fortgeführten<br />
Restbuchwerte der Posten bis zum angegebenen AHK-<br />
Grenzwert („Wertanteil“ in der Eröffnungsbilanz)<br />
Der Anteil der Posten von Gegenständen des Sachanlagevermögens<br />
bis zur „GWG-Grenze“ i.H.v. 475,60 EUR (= „GWG-<br />
Grenze“) ist – im Vergleich zu den nachfolgenden Auswertungen<br />
einer Stadt und eines Landkreises – deshalb relativ gering, weil<br />
in der Gemeinde nur eine überschaubare Anzahl geringwertiger<br />
beweglicher Vermögensgegenstände vorhanden waren und seit<br />
Abschluss der Erstinventur (Jahresbeginn 2002) und dem Auswertungszeitpunkt<br />
der Anlagenbuchhaltung (Jahresbeginn 2005)<br />
bereits eine Reihe erfasster und zum Erinnerungswert ausgewiesener<br />
geringwertiger beweglicher Vermögensgegenstände ausgebucht<br />
wurden.<br />
Eine Auswertung der Posten nach Sachkonten mit Stichprobenprüfung<br />
anhand der Einzelbeschreibungen ergibt, dass alle<br />
Posten (im o.a. Beispiel 69,1% oder 864 von 1.250 aktiven<br />
Posten) bis zu einer Wertaufgriffsgrenze nach historischen<br />
Anschaffungs- und Herstellkosten von 5.000 EUR dem beweglichen<br />
Sachanlagevermögen zuzurechnen sind. Der wertmäßige<br />
Anteil dieser Posten an den Aktiva in der Eröffnungsbilanz<br />
beträgt 0,9% 5) . Die bis zur jeweiligen Wertaufgriffsgrenze erfassten<br />
Posten weisen zum Stichtag der Eröffnungsbilanz zu mehr<br />
als 90% eine Restnutzungsdauer von bis zu drei Jahren auf.<br />
Der mit der Erfassung und Bewertung der beweglichen Vermögensgegenstände<br />
während der Erstinventur insgesamt verbundene<br />
Aufwand betrug etwa ein halbes Personenjahr.<br />
3.2 Stadt (26.000 Einwohner)<br />
Die nächste Auswertung zeigt die nach möglichen Wertaufgriffsgrenzen<br />
gegliederte Übersicht der Aktiva einer Stadt mit 26.000<br />
Einwohnern, welche die Erstinventur in den Jahren 2003-2004<br />
durchgeführt hat.<br />
Abbildung 4: Struktur Aktiva (Stadt, 26.000 Einwohner)<br />
Auch hier zeigt sich ein dem vorherigen Beispiel vergleichbares<br />
Bild. Die Anzahl der Posten bis zur GWG-Grenze liegt höher, weil<br />
etwa 50% der erfassten beweglichen Vermögensgegenstände<br />
wegen Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder<br />
Geringwertigkeit zum Erinnerungswert angesetzt wurden. Rund<br />
99% der Posten bis zur Wertaufgriffsgrenze von 5.000 EUR<br />
zählen zum beweglichen Sachvermögen, bei den restlichen 1%<br />
an Posten handelt es sich z.B. um kleine Versatzgrundstücke,<br />
hochpreisige DV-Lizenzen o.ä.<br />
Der mit der Ersterfassung und Bewertung beweglicher Vermögensgegenstände<br />
verbundene Aufwand beträgt insgesamt etwa<br />
1,5 Personenjahre.<br />
3.3 Landkreis (200.000 Einwohner)<br />
Die letzte Einzelauswertung zeigt die nach möglichen Wertaufgriffsgrenzen<br />
gegliederte Übersicht der Aktiva eines Landkreises<br />
mit 200.000 Einwohnern, welcher die Erstinventur in den Jahren<br />
2000-2001 durchgeführt hat.<br />
Abbildung 5: Struktur Aktiva (Landkreis, 200.000 Einwohner)<br />
Auch hier zeigt sich ein nahezu identisches Bild; der Anteil der<br />
Posten unterhalb der Wertaufgriffsgrenzen scheint mit zunehmender<br />
Gemeindegröße geringfügig zu steigen. 98% der Posten<br />
bis zur Wertaufgriffsgrenze von 5.000 EUR sind dem beweglichen<br />
Sachvermögen zuzurechnen.<br />
Der mit der Ersterfassung und Bewertung beweglicher Vermögensgegenstände<br />
verbundene Aufwand beträgt insgesamt etwa<br />
8 Personenjahre.<br />
4. Zusammenfassung<br />
Abbildung 6: Zusammenfassung nach relativen Anteilen in der<br />
Eröffnungsbilanz<br />
Die Zusammenfassung nach relativen Anteilen in der Eröffnungsbilanz<br />
legt nahe, eine einmalige Vereinfachungsregelung<br />
<strong>für</strong> Erstinventur und Erstbewertung beweglicher Vermögensgegenstände<br />
mit einer deutlich höheren Wertaufgriffsgrenze als 60<br />
EUR netto zuzulassen.<br />
Nach den vorliegenden Daten erscheint das Nicht-Aufgreifen<br />
beweglicher geringwertiger Vermögensgegenstände bis zu<br />
einem Anschaffungswert i.H.v. 475,60 EUR brutto („GWG-<br />
Grenze“) unter dem Aspekt der bilanziellen Werthaltigkeit unproblematisch.<br />
Selbst beim Ansatz einer Wertaufgriffsgrenze i.H.v. 5.000 EUR<br />
Anschaffungs- oder Herstellkosten je beweglichem Posten wird<br />
in keinem Fall ein kumulierter Wertanteil an den Aktiva von 1%<br />
überschritten. Diese (auf den ersten Blick sehr hohe) einmalige<br />
Wertaufgriffsgrenze hätte u.a. den praktischen Vorteil, dass<br />
sowohl die Erfassung als auch die Bewertung beweglicher Vermögensgegenstände<br />
vergleichsweise einfach auf „werthaltige“<br />
Vermögensarten bzw. Anlageklassen des beweglichen Sachvermögens<br />
konzentriert werden könnte – m.a.W. auf Fahrzeuge,<br />
Groß-EDV, bewegliche technische Anlagen und teure Ausstattungsgegenstände6)<br />
.<br />
Alle anderen Posten von Vermögen und Schulden sind vollständig<br />
zu erfassen und zu bilanzieren.