Amts - Neustadt in Sachsen
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Nr. 16/2008<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 5<br />
Götz<strong>in</strong>ger Turm pünktlich jubiläumsfe<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf Anliegerpflichten<br />
Pünktlich - zum Beg<strong>in</strong>n der<br />
Schulferien und vor dem Götz<strong>in</strong>gerjubiläum<br />
Anfang September<br />
- wurde der Götz<strong>in</strong>ger Turm<br />
zur Begehung freigegeben. Jetzt<br />
kann der reizvolle rundum Blick<br />
<strong>in</strong> das schöne - schon von Wilhelm<br />
Leberecht Götz<strong>in</strong>ger<br />
gepriesene Neustädter Tal - wieder<br />
genossen werden. Vorangegangen<br />
waren im Zeitraum vom<br />
2. Juni bis 18. Juli 2008 notwendig<br />
gewordene Sanierungsarbeiten,<br />
welche als Auflagen<br />
aus dem Prüfbericht der wiederkehrenden<br />
Bauwerksprüfung<br />
hervorg<strong>in</strong>gen. Dabei wurden<br />
Schlosserarbeiten hauptsächlich<br />
an den Stufen des Turmes,<br />
aber auch an dem Geländer und<br />
der Tragkonstruktion notwendig.<br />
Anschließend wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Mehrschichtverfahren e<strong>in</strong> Korrosionsschutzanstrich<br />
auf sämtliche<br />
Metallteile aufgebracht.<br />
Ablagerung von gelben Säcken<br />
Die gelben Säcke werden 14täglich<br />
von der Entsorgungsfirma<br />
abgeholt. Dabei sollen die<br />
Säcke frühestens am Vorabend<br />
des Abholtages an die Grundstücksgrenzen<br />
gelegt werden.<br />
Wie das Bild verdeutlicht, werden<br />
mancherorts die Säcke<br />
über mehrere Tage an Conta<strong>in</strong>erstandplätze<br />
abgelagert. Dies<br />
führt dazu, dass sich niemand<br />
Zum Abschluss der Sanierungsarbeiten<br />
wurde der Holzbelag<br />
der beiden Aussichtsplattformen<br />
erneuert. Für die<br />
Sanierung des Götz<strong>in</strong>ger Turmes,<br />
der auf <strong>Neustadt</strong>s Hausberg<br />
e<strong>in</strong> Wahrzeichen unserer<br />
Stadt ist, wurden 50 T€ aufgewendet.<br />
Für die Götz<strong>in</strong>ger Tage<br />
vom 5. bis 7. September 2008<br />
ist der Turm nun also bestens<br />
gerüstet.<br />
Denn da feiern Turm und Berggaststätte<br />
ihren 125. Geburtstag.<br />
Der Namensgeber der Götz<strong>in</strong>ger<br />
Höhe Wilhelm Leberecht<br />
Götz<strong>in</strong>ger wurde vor 250 Jahren<br />
geboren. Aus Anlass dieser Jubiläen<br />
wird allerhand geboten. Das<br />
ausführliche Programm veröffentlichen<br />
wir <strong>in</strong> der nächsten<br />
Ausgabe.<br />
Im Internet kann es auch aufgerufen<br />
werden unter: www.neustadt-sachsen.de<br />
für die Säcke verantwortlich<br />
fühlt. Falsch gefüllte Säcke werden<br />
von der Entsorgungsfirma<br />
nicht abgeholt und bleiben weiterh<strong>in</strong><br />
liegen. Die Stadtverwaltung<br />
hat dadurch erhebliche<br />
Mehrkosten diese Säcke zu<br />
entsorgen. Gerade bei schönem<br />
Wetter bilden sich zudem<br />
üble Gerüche.<br />
Ordnungsamt<br />
Gerade <strong>in</strong> der jetzigen Jahreszeit<br />
sprießt das Unkraut aus allen Ritzen<br />
und Kanten. Davon s<strong>in</strong>d<br />
auch Gehwege und Schnittger<strong>in</strong>ne<br />
der Straßen nicht ausgenommen.<br />
Die Verpflichtung der<br />
Straßenanlieger zum Re<strong>in</strong>igen<br />
nehmen e<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>wohner nicht<br />
ganz ernst. Den Straßenanliegern<br />
obliegt es gem. Satzung, <strong>in</strong>nerhalb<br />
der geschlossenen Ortslage<br />
die Gehwege sowie die Schnittger<strong>in</strong>ne<br />
der Straßen zu re<strong>in</strong>igen.<br />
Dazu gehören ebenfalls Flächen<br />
unter 1 Meter Breite, die zwischen<br />
dem Grundstück und der Straße<br />
bzw. Fußweg liegen (siehe Ortsrecht<br />
der Stadt <strong>Neustadt</strong>, Straßenre<strong>in</strong>igungssatzung<br />
§ 5 Absatz<br />
4, nachzulesen im Rathaus Zimmer<br />
18 und auch im Internet:<br />
www.neustadt-sachsen.de).<br />
Information der Stadtkasse<br />
Die Re<strong>in</strong>igungspflicht erstreckt<br />
sich vor allem auf die Beseitigung<br />
von Schmutz, Unrat, Unkraut und<br />
Laub. Hecken und anderer<br />
Bewuchs am Rand von Straßen<br />
- <strong>in</strong>sbesondere ohne Gehweg -<br />
s<strong>in</strong>d dann zu verschneiden und<br />
ggf. zu entfernen, wenn aus ihrer<br />
Höhe Sichtbeh<strong>in</strong>derung für Kraftfahrer<br />
resultieren oder ihre Breite<br />
den Verkehrsraum unangemessen<br />
e<strong>in</strong>schränkt bzw. Fußgänger<br />
beh<strong>in</strong>dert. Der Umfang der Re<strong>in</strong>igungspflicht<br />
bestimmt sich<br />
nach den Bedürfnissen des Verkehrs<br />
und der öffentlichen Ordnung.<br />
Wir fordern daher alle Straßenanlieger<br />
auf, zukünftig ihre<br />
Pflichten gemäß dem geltenden<br />
Ortsrecht nachzukommen.<br />
Ordnungsamt<br />
Sehr geehrte Steuerzahler,<br />
am 15. August 2008 werden für alle Quartalszahler die Raten<br />
für das III. Quartal 2008<br />
• Gewerbesteuer<br />
• Grundsteuer<br />
zur Zahlung fällig.<br />
Diejenigen Steuerzahler der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und<br />
Ortsteile Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf,<br />
Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf und Rugiswalde<br />
die noch nicht am vorteilhaften Abbuchungsverfahren<br />
teilnehmen, bitten wir, die fällige Steuer unter Angabe des Kassenzeichens<br />
auf das Konto der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Kto-Nr.: 3 000 053 378<br />
BLZ: 850 503 00<br />
bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden oder <strong>in</strong> der<br />
Stadtkasse <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Markt 1, Zimmer 1A<br />
01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />
Sprechzeiten der Stadtkasse:<br />
Dienstag und Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00<br />
Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.<br />
H<strong>in</strong>weis: Die Erklärung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren<br />
kann jederzeit auf Vordruck oder auch formlos erfolgen.<br />
Das entsprechende Formular f<strong>in</strong>den Sie auch im Internet unter<br />
www.neustadt-sachsen.de.