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Amts - Neustadt in Sachsen

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Nr. 16/2008<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 5<br />

Götz<strong>in</strong>ger Turm pünktlich jubiläumsfe<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf Anliegerpflichten<br />

Pünktlich - zum Beg<strong>in</strong>n der<br />

Schulferien und vor dem Götz<strong>in</strong>gerjubiläum<br />

Anfang September<br />

- wurde der Götz<strong>in</strong>ger Turm<br />

zur Begehung freigegeben. Jetzt<br />

kann der reizvolle rundum Blick<br />

<strong>in</strong> das schöne - schon von Wilhelm<br />

Leberecht Götz<strong>in</strong>ger<br />

gepriesene Neustädter Tal - wieder<br />

genossen werden. Vorangegangen<br />

waren im Zeitraum vom<br />

2. Juni bis 18. Juli 2008 notwendig<br />

gewordene Sanierungsarbeiten,<br />

welche als Auflagen<br />

aus dem Prüfbericht der wiederkehrenden<br />

Bauwerksprüfung<br />

hervorg<strong>in</strong>gen. Dabei wurden<br />

Schlosserarbeiten hauptsächlich<br />

an den Stufen des Turmes,<br />

aber auch an dem Geländer und<br />

der Tragkonstruktion notwendig.<br />

Anschließend wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Mehrschichtverfahren e<strong>in</strong> Korrosionsschutzanstrich<br />

auf sämtliche<br />

Metallteile aufgebracht.<br />

Ablagerung von gelben Säcken<br />

Die gelben Säcke werden 14täglich<br />

von der Entsorgungsfirma<br />

abgeholt. Dabei sollen die<br />

Säcke frühestens am Vorabend<br />

des Abholtages an die Grundstücksgrenzen<br />

gelegt werden.<br />

Wie das Bild verdeutlicht, werden<br />

mancherorts die Säcke<br />

über mehrere Tage an Conta<strong>in</strong>erstandplätze<br />

abgelagert. Dies<br />

führt dazu, dass sich niemand<br />

Zum Abschluss der Sanierungsarbeiten<br />

wurde der Holzbelag<br />

der beiden Aussichtsplattformen<br />

erneuert. Für die<br />

Sanierung des Götz<strong>in</strong>ger Turmes,<br />

der auf <strong>Neustadt</strong>s Hausberg<br />

e<strong>in</strong> Wahrzeichen unserer<br />

Stadt ist, wurden 50 T€ aufgewendet.<br />

Für die Götz<strong>in</strong>ger Tage<br />

vom 5. bis 7. September 2008<br />

ist der Turm nun also bestens<br />

gerüstet.<br />

Denn da feiern Turm und Berggaststätte<br />

ihren 125. Geburtstag.<br />

Der Namensgeber der Götz<strong>in</strong>ger<br />

Höhe Wilhelm Leberecht<br />

Götz<strong>in</strong>ger wurde vor 250 Jahren<br />

geboren. Aus Anlass dieser Jubiläen<br />

wird allerhand geboten. Das<br />

ausführliche Programm veröffentlichen<br />

wir <strong>in</strong> der nächsten<br />

Ausgabe.<br />

Im Internet kann es auch aufgerufen<br />

werden unter: www.neustadt-sachsen.de<br />

für die Säcke verantwortlich<br />

fühlt. Falsch gefüllte Säcke werden<br />

von der Entsorgungsfirma<br />

nicht abgeholt und bleiben weiterh<strong>in</strong><br />

liegen. Die Stadtverwaltung<br />

hat dadurch erhebliche<br />

Mehrkosten diese Säcke zu<br />

entsorgen. Gerade bei schönem<br />

Wetter bilden sich zudem<br />

üble Gerüche.<br />

Ordnungsamt<br />

Gerade <strong>in</strong> der jetzigen Jahreszeit<br />

sprießt das Unkraut aus allen Ritzen<br />

und Kanten. Davon s<strong>in</strong>d<br />

auch Gehwege und Schnittger<strong>in</strong>ne<br />

der Straßen nicht ausgenommen.<br />

Die Verpflichtung der<br />

Straßenanlieger zum Re<strong>in</strong>igen<br />

nehmen e<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>wohner nicht<br />

ganz ernst. Den Straßenanliegern<br />

obliegt es gem. Satzung, <strong>in</strong>nerhalb<br />

der geschlossenen Ortslage<br />

die Gehwege sowie die Schnittger<strong>in</strong>ne<br />

der Straßen zu re<strong>in</strong>igen.<br />

Dazu gehören ebenfalls Flächen<br />

unter 1 Meter Breite, die zwischen<br />

dem Grundstück und der Straße<br />

bzw. Fußweg liegen (siehe Ortsrecht<br />

der Stadt <strong>Neustadt</strong>, Straßenre<strong>in</strong>igungssatzung<br />

§ 5 Absatz<br />

4, nachzulesen im Rathaus Zimmer<br />

18 und auch im Internet:<br />

www.neustadt-sachsen.de).<br />

Information der Stadtkasse<br />

Die Re<strong>in</strong>igungspflicht erstreckt<br />

sich vor allem auf die Beseitigung<br />

von Schmutz, Unrat, Unkraut und<br />

Laub. Hecken und anderer<br />

Bewuchs am Rand von Straßen<br />

- <strong>in</strong>sbesondere ohne Gehweg -<br />

s<strong>in</strong>d dann zu verschneiden und<br />

ggf. zu entfernen, wenn aus ihrer<br />

Höhe Sichtbeh<strong>in</strong>derung für Kraftfahrer<br />

resultieren oder ihre Breite<br />

den Verkehrsraum unangemessen<br />

e<strong>in</strong>schränkt bzw. Fußgänger<br />

beh<strong>in</strong>dert. Der Umfang der Re<strong>in</strong>igungspflicht<br />

bestimmt sich<br />

nach den Bedürfnissen des Verkehrs<br />

und der öffentlichen Ordnung.<br />

Wir fordern daher alle Straßenanlieger<br />

auf, zukünftig ihre<br />

Pflichten gemäß dem geltenden<br />

Ortsrecht nachzukommen.<br />

Ordnungsamt<br />

Sehr geehrte Steuerzahler,<br />

am 15. August 2008 werden für alle Quartalszahler die Raten<br />

für das III. Quartal 2008<br />

• Gewerbesteuer<br />

• Grundsteuer<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Diejenigen Steuerzahler der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und<br />

Ortsteile Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf,<br />

Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf und Rugiswalde<br />

die noch nicht am vorteilhaften Abbuchungsverfahren<br />

teilnehmen, bitten wir, die fällige Steuer unter Angabe des Kassenzeichens<br />

auf das Konto der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Kto-Nr.: 3 000 053 378<br />

BLZ: 850 503 00<br />

bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden oder <strong>in</strong> der<br />

Stadtkasse <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Markt 1, Zimmer 1A<br />

01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />

Sprechzeiten der Stadtkasse:<br />

Dienstag und Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00<br />

Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.<br />

H<strong>in</strong>weis: Die Erklärung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren<br />

kann jederzeit auf Vordruck oder auch formlos erfolgen.<br />

Das entsprechende Formular f<strong>in</strong>den Sie auch im Internet unter<br />

www.neustadt-sachsen.de.

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