Anwaltsreport 5/04 - Anwalt-Suchservice
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FAKTEN<br />
Kurzmeldungen<br />
Jeder zweite eMail-Newsletter<br />
ist rechtlich mangelhaft<br />
Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Newsletter<br />
Survey Q2 20<strong>04</strong>“. Analysiert wurden<br />
278 Newsletter. 33,8 Prozent der Urheber<br />
riskieren Abmahnungen, weil sie gar keine Kontaktdaten<br />
nennen. 9,4 Prozent unterlassen gar<br />
den gesetzlich geforderten Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit.<br />
Und lediglich 34,8 Prozent<br />
haben ein komplettes Impressum. Einzelheiten<br />
unter www.absolit.de<br />
Arbeitstagung „Psychologie in<br />
Recht und Justiz“<br />
Am 4. Dezember 20<strong>04</strong> findet in Bonn die 2.<br />
Arbeitstagung "Psychologie in Recht und Justiz"<br />
statt. Das Thema der diesjährigen Tagung lautet:<br />
„Der Straftäter im Fokus der Rechtspsychologie“.<br />
Veranstalter ist der Lehrstuhl für Klinische<br />
& Angewandte Psychologie des Psychologischen<br />
Institutes der Universität Bonn. Die Online-Anmeldung<br />
ist unter der Adresse www.psychologie.uni-bonn.de/kap/kap.htm<br />
möglich.<br />
<strong>Anwalt</strong>srechnungen unter verstärkter<br />
Beobachtung<br />
Eine amerikanische Firma verspricht gewerblichen<br />
Mandanten, Ihre Rechtsberatungskosten<br />
in den ersten ein bis zwei Jahren um 10 bis<br />
20 Prozent zu reduzieren. Näheres dazu enthält<br />
die Website www.legalbill.com. Das Unternehmen,<br />
das mittlerweile auch über eine<br />
Frankfurter Kontaktadresse verfügt, rechnet<br />
die Honorare nach und handelt für die Mandanten<br />
neue Rechtsberaterverträge aus.<br />
Gläubiger greifen härter durch<br />
Nach einer Studie der Hamburger Wirtschaftsauskunftei<br />
Bürgel werden Schuldner hierzulande<br />
deutlich schneller vor den Kadi gezerrt als in<br />
den vergangenen Jahren. Im ersten Halbjahr<br />
20<strong>04</strong> ist die Zahl der gerichtlichen Zwangsmaßnahmen<br />
(Offenbarungseid, Haftanordnungen,<br />
Privatinsolvenzen) auf knapp 889 000 und damit<br />
den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen<br />
1996 gestiegen.<br />
Berufsabbrecherquote bei Anwälten<br />
sehr hoch<br />
Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
haben im Jahr 2003 ca. 15 % der Berufsanfänger<br />
ihre <strong>Anwalt</strong>szulassung freiwillig zurückgegeben.<br />
Nach Ansicht des DAV nutzen zu<br />
viele junge Juristinnen und Juristen die Chance<br />
auf eine sinnvolle Berufsvorbereitung nicht. Sie<br />
würden erst nach dem 2. Staatsexamen unsanft<br />
geweckt, wenn sie feststellen, dass sie<br />
auf den Richterberuf vorbereitet worden sind,<br />
aber mangels Alternativen den <strong>Anwalt</strong>beruf<br />
ergreifen müssten.<br />
4 anwaltsreport 5 / 20<strong>04</strong><br />
juraXX stellt Werbeslogan um<br />
Die im vergangenen Jahr in Dortmund<br />
gegründete überörtliche<br />
Sozietät Eugen Boss Rechtsanwälte<br />
GmbH, die hinter der Kanzleikette der<br />
Marke juraXX steht, gerät derzeit heftig<br />
unter juristischen Beschuss. So hat<br />
das Oberlandesgericht (OLG) Hamm<br />
der Gesellschaft jüngst untersagt, im<br />
Anwälte verärgert über Rechtsschutzversicherer<br />
Die im Sommer von etlichen Rechtsschutzversicherern<br />
an <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />
verschickten Rationalisierungsabkommen,<br />
in denen die Versicherer<br />
das Angebot unterbreiteten,<br />
künftig bei der außergerichtlichen Erstberatung<br />
durchschnittlich nur noch<br />
etwa 70 Euro statt der nach dem RVG<br />
bis zu 190 Euro teuren Gebühr zahlen<br />
zu wollen, hat ein juristisches Nachspiel.<br />
Der Grund: Der Essener <strong>Anwalt</strong><br />
Christian Nuhr hat die Rechtsschutzversicherer<br />
wegen angeblich verbotener<br />
Preisabsprachen vor dem Bundeskartellamt<br />
angezeigt (dortiges Geschäftszeichen:<br />
B4 - 137/<strong>04</strong>). Die Versicherer<br />
selbst weisen diesen Vorwurf<br />
Geschäftsverkehr mit Preisbeispielen<br />
von 10 bis maximal 50 Euro für eine<br />
arbeitsrechtliche Erstberatung zu werben.<br />
Und nach einer Entscheidung des<br />
Landgerichts Essen musste sich jura-<br />
XX dazu verpflichten, künftig den Werbeslogan<br />
„juraXX – mehr Recht.“ nicht<br />
mehr zu verwenden. Zwar ließ das LG<br />
Essen die Kennzeichnung „juraXX“ an<br />
sich unbeanstandet, weil derartige<br />
Phantasiebezeichnungen nach den<br />
berufsrechtlichen Vorschriften mittlerweile<br />
zulässig sind. Nicht einverstanden<br />
waren die Richter dagegen mit<br />
dem Slogan „mehr Recht“ in Kombination<br />
mit dem Doppel-X der Marke.<br />
Dieses aus der Werbesprache geläufige<br />
Kürzel solle bei den potenziellen<br />
Mandanten Erinnerungen an die bekannte<br />
Formel „XXL“ wecken. Folge<br />
einer solchen Kurzbezeichnung die<br />
Formel „mehr Recht“, gingen die<br />
Adressaten der Anzeige irrtümlich<br />
davon aus, dass Mandanten der Kanzlei<br />
mehr anwaltliche Leistungen für<br />
weniger Geld bekämen. Die Eugen<br />
Boss GmbH hat mittlerweile die Werbung<br />
in den derzeit zehn Niederlassungen<br />
entsprechend umgestellt.<br />
Aktenzeichen:<br />
OLG Hamm, 4 U 94/<strong>04</strong><br />
LG Essen, 45 O 46/<strong>04</strong><br />
und 44 O 87/<strong>04</strong><br />
vehement von sich. Obwohl die Bundesrechtsanwaltskammer<br />
die Anwälte<br />
in einem offenen Brief ihres Präsidenten<br />
Bernhard Dombek vor dem Abschluss<br />
dahingehender Vereinbarungen<br />
gewarnt hat, müssen sich doch etliche<br />
Kollegen auf die Gebührenreduzierung<br />
eingelassen haben – und zwar<br />
aus Angst, künftig von den Versicherern<br />
bei der Vergabe von Mandaten<br />
nicht mehr berücksichtigt zu werden.<br />
Einige regionale Rechtsanwaltskammern<br />
lassen die Vorgänge derzeit von<br />
Wettbewerbsexperten prüfen und<br />
schließen selbst eine Unterlassungsklage<br />
gegen die Versicherungsbranche<br />
nicht mehr aus.