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Heft 2 65-144 - Anwaltsblatt

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Im Auftrag des<br />

Deutschen Anwaltvereins<br />

herausgegeben von den<br />

Rechtsanwälten:<br />

Felix Busse<br />

Dr. Michael Kleine-Cosack<br />

Wolfgang Schwackenberg<br />

Wohnungseigentum in der<br />

Krise?*<br />

Rechtsanwalt Michael Drasdo, Neuss<br />

Das am 20.3.1951 in Kraft getretene WEG vom<br />

15.3.1951 1 besteht seit annähernd fünfzig Jahren. Wenn auch<br />

zwischenzeitlich einige Änderungen erfolgt sind, so handelt<br />

es sich niemals um strukturelle Eingriffe des Gesetzgebers.<br />

In seinen wesentlichen Grundzügen ist das WEG immer<br />

noch in seiner ursprünglichen Fassung erhalten.<br />

I. Einleitung<br />

Schriftleitung:<br />

Dr. Peter Hamacher<br />

Udo Henke<br />

Rechtsanwälte<br />

Bonn, Adenauerallee 106<br />

Jahrgang 50<br />

Februar 2000 AQl<br />

Das Wohnungseigentum erfreut sich auch in der Bevölkerung<br />

breiter Beliebtheit. Dies gilt sowohl für Eigennutzer,<br />

klassischen Kapitalanleger und diejenigen, die eine Wohnung<br />

zum Zwecke der Altersversorgung erwerben. Das<br />

Wohnungseigentum ist insoweit ein Instrument, Immobilien<br />

zu erwerben und diese wirtschaftlich zu nutzen ohne sich<br />

mit den finanziellen und tatsächlichen Bedingungen eines<br />

Ein- oder Mehrfamilienhauses auseinandersetzen zu müssen.<br />

Diese in der Bevölkerung steigende Beliebtheit des<br />

Wohnungseigentums ergibt sich auch aus den, wenn auch<br />

nur in geringem Umfang vorliegenden statistischen Werten<br />

2 . So kann davon ausgegangen werden, daß in den alten<br />

Ländern bis einschließlich 1994 etwa 2.500.000 Wohnungseigentumseinheiten<br />

existierten 3 . Für die neuen Bundesländer<br />

konnten zum damaligen Zeitpunkt erst circa 70.000<br />

Wohnungseigentumseinheiten ermittelt werden4 , jedoch<br />

dürfte diese Zahl auch wegen der durch das AHG 5 geförderten<br />

Aufteilung zwischenzeitlich auf etwa 600.000 Einheiten<br />

gestiegen sein6 . Insoweit kann davon ausgegangen werden,<br />

als die Zahl der Eigentumswohnungen unter Berücksichtigung<br />

zuletzt ermittelten Steigerungsraten von 7,2% bis<br />

9,2% jährlich 7 im Jahre 2000 sich etwa 4.100.000 gestiegen<br />

sein dürfte. Unterstellt man mit Seuß 8 bundesweit eine<br />

durchschnittliche Größe von 25 Wohnungen je Gemein-<br />

Nachrichten für die Mitglieder<br />

des Deutschen Anwaltvereins e. V.<br />

schaft, so ergeben sich daraus nahezu 1<strong>65</strong>.000 Wohnungseigentümergemeinschaften.<br />

Die stetig ansteigende Entwicklung des Wohnungseigentums<br />

spiegelt sich auch in dem Anteil der Eigentumswohnungen<br />

an den neu errichteten Bauvorhaben wieder. In den<br />

Jahren 1993 und 1994 waren diesbezüglich Steigerungsraten<br />

von 15,5% beziehungsweise 24,3% zu verzeichnen 9 ,was<br />

zeigt, welche enorme wirtschaftliche Bedeutung das Wohnungseigentum<br />

hat. Dabei sind nicht nur Erstellung und<br />

Verkauf, sondern auch Bewirtschaftung, Sanierung und Verwaltung<br />

sowie Vermietung oder anderweitige Gebrauchsüberlassung<br />

angesprochen. Letztlich ist durch die Schaffung<br />

des Wohnungseigentums auch ein neues Berufsbild, das des<br />

Wohnungseigentumsverwalters nach § 26 WEG, geschaffen,<br />

zumindest aber das des bisherigen Immobilienverwalters<br />

erheblich erweitert worden. Hingegen kann nicht davon<br />

ausgegangen werden, daß die steigende Anzahl der Woh-<br />

* Vortrag im Vorfeld der Mitgliederversammlung 1999 der Arbeitsgemeinschaft<br />

Mietrecht und WEG, die am 14.5.1999 in Bonn im Rahmen des 50. Deutschen<br />

Anwaltstages des DAV durchgeführt wurde.<br />

1 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vom 15.3.1951,<br />

BGBI. I 1951, 175 ff.; BGBI. III 1951, 403-1, zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 5.10.1994, BGBI. I 1994, 2911 ff.<br />

2 Vgl. Bielefeld in DerWE 1989, 145, der einen Bestand von etwa 1.800.000<br />

Eigentumswohnungen angibt und Nienhaus in WE 1990, 187 ff., wo bereits<br />

circa 1.700.000 existierende Eigentumswohnungen ausgewiesen werden, beide<br />

jeweils zu der Gebäude- und Wohnungszählung 1987.<br />

3 Vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten<br />

Dr. Eckart Pick, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Achim Großmann, weiterer<br />

Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 13/2<strong>65</strong>3-, BT-Drucks. 13/<br />

4712 vom 23.5.1996, Seite 3 auf den Stand von 1993 bezogen; Seuß in Bärmann/Seuß,<br />

A Rdnr. 61; ders. in Der Fachverwalter, Band 11996, Seite 7 ff (9<br />

f.).<br />

4 Vgl. Seuß in Bärmann/Seuß, A Rdnr. 61.<br />

5 Gesetz über die Altschuldenhilfe für kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften<br />

und private Vermieter in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages<br />

genannten Gebiet (Altschuldenhilfe-Gesetz) vom 23.6.1993, BGBI. I<br />

1993, 944 ff., zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.1996, BGBI. I 1996,<br />

1780 f.<br />

6 Vgl. Seuß in Der Fachverwalter, Band 1 1996, Seite 7 ff. (12).<br />

7 Vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten<br />

Dr. Eckart Pick, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Achim Großmann, weiterer<br />

Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 13/2<strong>65</strong>3-, BT-Drucks. 13/<br />

4712 vom 23.5.1996, Seite 3.<br />

8 Vgl. Seuß in Der Fachverwalter, Band 1 1996, Seite 7 ff. (12).<br />

9 Vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten<br />

Dr. Eckart Pick, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Achim Großmann, weiterer<br />

Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 13/2<strong>65</strong>3-, BT-Drucks. 13/<br />

4712 vom 23.5.1996, Seite 3.

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