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Studie: Löhne in Thüringen - Antenne Thüringen

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Nicht e<strong>in</strong>bezogen werden Beamte, Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Altersteilzeit, Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen, die ihren<br />

Wohnsitz im Inland haben und im Ausland arbeiten, Auszubildende, Praktikanten, Personen, die ke<strong>in</strong>en<br />

Verdienst für ihre Leistung erhalten, tätige Inhaber/-<strong>in</strong>nen, Mit<strong>in</strong>haber/-<strong>in</strong>nen und Familienangehörige<br />

ohne Arbeitsvertrag, ausschließlich auf Honorarbasis bezahlte Personen, Personen im Vorruhestand<br />

und Personen <strong>in</strong> sogenannten 1-Euro-Jobs.<br />

Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen gelten als teilzeitbeschäftigt, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als<br />

die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen ist.<br />

Ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte s<strong>in</strong>d Arbeitnehmer, die entweder e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gfügig entlohnten oder e<strong>in</strong>er<br />

kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das<br />

Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400 Euro monatlich nicht übersteigt. Kurzfristig<br />

Beschäftigte oder Saisonarbeiter/-<strong>in</strong>nen werden entsprechend ihres Arbeitsumfangs bei den Voll- oder<br />

Teilzeitbeschäftigten erfasst, sofern sie zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>en Monat des Quartals entlohnt wurden.<br />

Bruttoverdienst<br />

Der Bruttoverdienst umfasst den (regelmäßig gezahlten) steuerpfl ichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtl<strong>in</strong>ien<br />

zuzüglich sonstiger Bezüge (= Sonderzahlungen), steuerfreier Zuschläge für Schicht-,<br />

Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreier Beiträge des Arbeitgebers für se<strong>in</strong>e<br />

Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen im Rahmen der Entgeltumwandlung (z.B. an Pensionskassen oder -fonds nach<br />

§ 3 Nr. 63 des EStG) und steuerfreier Essenszuschüsse.<br />

Der Bruttoverdienst wird als durchschnittlicher Bruttomonats- oder Bruttostundenverdienst für das<br />

jeweilige Berichtsquartal dargestellt.<br />

Leistungsgruppen<br />

Für Analysezwecke werden Leistungsgruppen gebildet, die e<strong>in</strong>e grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten<br />

nach der Qualifi kation darstellen. Sie s<strong>in</strong>d wie folgt defi niert:<br />

Leistungsgruppe 1: Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis.<br />

Hierzu zählen z. B. angestellte Geschäftsführer/-<strong>in</strong>nen, sofern deren Verdienst zum<strong>in</strong>dest teilweise erfolgsunabhängige<br />

Zahlungen enthält. E<strong>in</strong>geschlossen s<strong>in</strong>d auch alle Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen, die <strong>in</strong> größeren<br />

Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen, und Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen<br />

mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. I. d. R.<br />

werden die Fachkenntnisse durch e<strong>in</strong> Hochschulstudium erworben.<br />

Leistungsgruppe 2: Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen<br />

Tätigkeiten, für die i. d. R. nicht nur e<strong>in</strong>e abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber h<strong>in</strong>aus<br />

mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich s<strong>in</strong>d. Die Tätigkeiten werden<br />

überwiegend selbstständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen, die <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en<br />

Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeiter(n)/-<strong>in</strong>nen Dispositions- oder Führungsaufgaben<br />

wahrnehmen (z.B. Vorarbeiter/-<strong>in</strong>nen, Meister/-<strong>in</strong>nen).<br />

Leistungsgruppe 3: Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung i. d. R.<br />

e<strong>in</strong>e abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist.<br />

Leistungsgruppe 4: Angelernte Arbeitnehmer/-<strong>in</strong>nen mit überwiegend e<strong>in</strong>fachen Tätigkeiten, für deren<br />

Ausführung ke<strong>in</strong>e berufl iche Ausbildung, aber <strong>in</strong>sbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle,<br />

branchengebundene Aufgaben erforderlich s<strong>in</strong>d. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden<br />

i. d. R. durch e<strong>in</strong>e Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.

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