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ASV Aufnahmeantrag-Online-Version-TT-Abteilung

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Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.<br />

gegründet 1946<br />

Aufnahme - Antrag<br />

Ich bitte hiermit um Aufnahme in den <strong>ASV</strong> Zirndorf – <strong>Abteilung</strong> ______________________<br />

Stammdaten: (Bitte alle Felder ausfüllen)<br />

Name: Vorname:<br />

Straße: PLZ & Ort:<br />

Geburtstag: Beruf:<br />

Telefon: Mobil:<br />

E-M@il: Fax:<br />

Spielberechtigt seit:<br />

Nachweis für ermäßigten Beitrag (Rentner/Jugend/Azubis/Zivis/Student) liegt bei<br />

(Bei verspätetem Nachweis der Berechtigung für den ermäßigten Beitrag erfolgt keine Rückzahlung!)<br />

Vereinszeitung durch Post oder Boten erwünscht<br />

Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V. � Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes<br />

Sportplatzanlage: Schwabacher Straße 51 – 90513 Zirndorf<br />

Fußball<br />

Handball<br />

Cyrenesia<br />

Gymnastik<br />

Tischtennis<br />

Theatergruppe<br />

Für die Anmeldung im Verein ist das Mitglied und nicht der Verein verantwortlich. Bedenken Sie<br />

bitte, dass sie bei einem Unfall ohne Anmeldung KEINEN Versicherungsschutz haben!<br />

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum <strong>ASV</strong> Zirndorf. Die Satzung des <strong>ASV</strong> Zirndorf (auf der Homepage des <strong>ASV</strong> Zirndorf<br />

oder über zuständigen <strong>Abteilung</strong>sleiter erhältlich) habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.<br />

(Ort und Datum der Antragsstellung) (Unterschrift Antragsteller)<br />

Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einwilligung<br />

des gesetzlichen Vertreters erforderlich<br />

Einzugsermächtigung: (Bitte alle Felder ausfüllen)<br />

(Unterschrift gesetzlicher Vertreter)<br />

Ich ermächtige den <strong>ASV</strong> Zirndorf widerruflich den für die Mitgliedschaft fälligen Beitrag zu Lasten meines Kontos<br />

einzuziehen. Eine Änderung der Bankverbindung werde ich Ihnen umgehend mitteilen. Ich verpflichte mich zur<br />

pünktlichen Zahlung des Beitrags per Lastschrifteinzug vom unten angegebenen Konto und zur Übernahme eventuell<br />

anfallender Kosten einer Rücklastschrift.<br />

Kreditinstitut:<br />

½-jährlicher Einzug jährlicher Einzug<br />

Konto-Nr.: Bankleitzahl:<br />

Kontoinhaber:<br />

Beitragssätze – Stand 01.07.2011:<br />

(Unterschrift Kontoinhaber)<br />

Erwachsene 9.- € / Monat (54.- € ½-jährlich / 108.- € jährlich)<br />

Ermäßigte (Jugendliche/Azubis/Studenten/Zivis/Rentner u.ä.) 6.- € / Monat (36.- € ½-jährlich / 72.- € jährlich)<br />

Schüler bis 14 Jahre 4.- € / Monat (24.- € ½-jährlich / 48.- € jährlich)<br />

Familienbeitrag 15.- € / Monat (90.- € ½-jährlich / 180.- € jährlich)<br />

einmalige Aufnahmegebühr: 5.- €<br />

<strong>Abteilung</strong>s- bzw. Spartenbeiträge werden direkt durch den Kassierer der jeweiligen <strong>Abteilung</strong> eingezogen.<br />

Erledigungsvermerke des <strong>ASV</strong> Zirndorf:<br />

(Ort und Datum der Aufnahmegenehmigung) (Unterschrift Vorstandschaft)


Bayerischer Tischtennis-Verband e.V.<br />

Geschäftsstelle<br />

Georg-Brauchle-Ring 93<br />

80992 München<br />

Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung<br />

<strong>ASV</strong> Zirndorf (603019)<br />

Schwabacherstrasse 51, 90513 Zirndorf<br />

Hiermit beantragen wir für [Name, Vorname (Geb.Datum / Land)] die Spielberechtigung.<br />

Der Spieler hatte bisher niemals eine Spielberechtigung für einen anderen Verein/Verband und hat bisher nie an einem organisierten<br />

Spielbetrieb teilgenommen.<br />

Die Mitgliedschaft des Spielers im Verein wird bestätigt. Die Bestimmungen des Abschnitts B der Wettspielordnung wurden<br />

zur Kenntnis genommen und beachtet. Die dort geforderten Erklärungen des Spielers und des Vereins zu Veröffentlichung von<br />

Ergebnissen, zu Veröffentlichungen von Bildern, zum Umgang im Bereich Anti-Doping und zu den Vorgaben bei ausländischen Spielern<br />

werden mit der Unterschrift auf diesem Formular bestätigt.<br />

Die Unterzeichnenden bestätigen die im Antrag gemachten Angaben.<br />

Der unterschriebene Antrag<br />

verbleibt beim Verein.<br />

<strong>ASV</strong> Zirndorf-Blankoantrag aus nu.Dokument 001, erstellt am 29.04.2010 18:45, | Seite 1 von 1<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Spieler<br />

bei Jugendlichen: Unterschrift gesetzlicher Vertreter<br />

Unterschrift Verein<br />

Sofern Sie diesen Antrag in click-<strong>TT</strong> noch nicht abgesandt haben, müssen Sie dies unter dem Menüpunkt<br />

'Spielberechtigungen' unbedingt nachholen. Dies gilt insbesondere für die obersten vier Spielklassen: Hier führt nur die<br />

Absendung bis zum 31.5. zu einer Einsatzmöglichkeit in der direkt folgenden Spielzeit.


Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.<br />

gegründet 1946<br />

Auszug a. d. Satzung<br />

Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V. ��� Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes<br />

Sportplatzanlage: Schwabacher Straße 51 – 90513 Zirndorf<br />

Fußball<br />

Handball<br />

Cyrenesia<br />

Gymnastik<br />

Tischtennis<br />

Theatergruppe<br />

Dies ist nur ein Auszug aus der Satzung des <strong>ASV</strong> Zirndorf. Im Vereinsheim liegt die gesamte Satzung<br />

zur Einsichtnahme aus – weiterhin kann die Satzung von der Homepage des <strong>ASV</strong> Zirndorf<br />

(http://asvzirndorf.de/Vorstand/Vorstand.htm) heruntergeladen und ausgedruckt werden!<br />

§ 1 NAME UND SITZ<br />

Am 7. April 1946 wurde durch den Zusammenschluss der Sportvereine „Arbeiter-Radfahrer-Verein Solidarität, Arbeiterturn- und<br />

Sportverein „Jahn“, 1. Fußballclub Zirndorf und Turn- und Sportverein 1861 Zirndorf der Allgemeine Sportverein (<strong>ASV</strong>) Zirndorf<br />

gegründet. Er ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in Zirndorf.<br />

§ 2 ZWECK UND ZIEL<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte“<br />

Zwecke der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen, außerdem die Pflege des<br />

Brauchtums (Theater) und unter der Bezeichnung CYRENESIA Pflege des Amateurtanzsports sowie der Kultur des<br />

Faschings bzw. der fränkischen Fastnacht.<br />

2. Der Verein darf keine anderen als die vorstehend in Absatz 1 bezeichnete Zwecke verfolgen.<br />

3. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes – BLSV – und der zuständigen Unterorganisationen des<br />

Verbandes.<br />

4. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Sollten sich Überschüsse ergeben, so sind diese ausschließlich für Zwecke des Vereins<br />

zu verwenden. Die Mitgliedsbeiträge dürfen nur zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinszwecke verwendet werden. Die<br />

Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen, Leistungen oder<br />

Vorteile aus Mitteln oder durch die Tätigkeit des Vereins erhalten. Ebenso wenig darf jemand durch Verwaltungsaufgaben, die<br />

dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.<br />

5. Für die Auflösung des Vereins gilt § 30, Absatz 1 dieser Satzung.<br />

§ 3 MITGLIEDSCHAFT<br />

1. Der Verein besteht aus:<br />

a) aktiven Mitgliedern<br />

b) passiven Mitgliedern<br />

c) Ehrenmitgliedern<br />

d) Jugendlichen<br />

e) Schülern<br />

f) Kindern<br />

2. Aufgenommen werden kann:<br />

a) als Mitglied, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat<br />

b) als Jugendlicher, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat<br />

c) als Schüler, wer das 6. Lebensjahr vollendet hat.<br />

3. Kinder im Vorschulalter können Angehörige der Kinderabteilung werden.<br />

4. Ordentliche Mitglieder können werden:<br />

a) natürliche Personen<br />

b) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und anderer Korporationen<br />

5. Über die Aufnahme im Verein entscheidet der Hauptverwaltungsrat. Gegen die Ablehnung eines <strong>Aufnahmeantrag</strong>s steht dem<br />

Aufnahmesuchenden das Recht der Beschwerde an die Hauptversammlung zu.<br />

6. Bei Jugendlichen, Schülern und Kindern muss die Aufnahme von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abhängig<br />

gemacht werden.<br />

7. Jedes Mitglied hat nach seiner Aufnahme die Vereinssatzung anzuerkennen.<br />

§ 8 BEITRÄGE<br />

1. Die Höhe des Vereinsbeitrages und der Aufnahmegebühr richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereins. Sie wird durch die<br />

Hauptversammlung festgesetzt.<br />

2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den beschlussmässig festgesetzten Beitrag zu leisten.<br />

3. Die Beiträge werden vierteljährlich im Voraus entrichtet. Abweichungen von dieser Regelung kann die Hauptversammlung<br />

beschließen. (*)<br />

4. Die geleisteten Beiträge werden durch Einkleben von Marken in die Mitgliedskarte bzw. in das Mitgliedsbuch quittiert.<br />

5. Der Beitrag an Unterabteilungen (<strong>Abteilung</strong>en) des Vereins ist eine freiwillige Leistung des Mitglieds.<br />

§10 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<br />

Die Mitgliedschaft endet<br />

a) durch Tod<br />

b) durch schriftliche Aufkündigung unter Beifügung – wenn vorhanden – des Mitgliedsausweises (-buches) gegenüber dem<br />

1. Vorsitzenden des Vereins mit einer vierteljährlichen Frist zum Schluss des Kalenderjahres (**)<br />

c) wenn das Mitglied länger als 3 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist und Stundung oder Erlass nicht gewährt wird<br />

d) durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte<br />

e) durch Ausschluss<br />

f) durch Auflösung des Vereins<br />

Anmerkungen:<br />

(*) Aktuell werden die Beitragszahlungen ½-jährlich oder jährlich eingezogen.<br />

(**) E-Mail und Fax werden nicht anerkannt – Es erfolgt seitens des Hauptvereins IMMER eine Bestätigung – erst dann ist die<br />

Kündigung durch den <strong>ASV</strong> Zirndorf anerkannt!

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