ASV Aufnahmeantrag-Online-Version-TT-Abteilung
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Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.<br />
gegründet 1946<br />
Aufnahme - Antrag<br />
Ich bitte hiermit um Aufnahme in den <strong>ASV</strong> Zirndorf – <strong>Abteilung</strong> ______________________<br />
Stammdaten: (Bitte alle Felder ausfüllen)<br />
Name: Vorname:<br />
Straße: PLZ & Ort:<br />
Geburtstag: Beruf:<br />
Telefon: Mobil:<br />
E-M@il: Fax:<br />
Spielberechtigt seit:<br />
Nachweis für ermäßigten Beitrag (Rentner/Jugend/Azubis/Zivis/Student) liegt bei<br />
(Bei verspätetem Nachweis der Berechtigung für den ermäßigten Beitrag erfolgt keine Rückzahlung!)<br />
Vereinszeitung durch Post oder Boten erwünscht<br />
Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V. � Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes<br />
Sportplatzanlage: Schwabacher Straße 51 – 90513 Zirndorf<br />
Fußball<br />
Handball<br />
Cyrenesia<br />
Gymnastik<br />
Tischtennis<br />
Theatergruppe<br />
Für die Anmeldung im Verein ist das Mitglied und nicht der Verein verantwortlich. Bedenken Sie<br />
bitte, dass sie bei einem Unfall ohne Anmeldung KEINEN Versicherungsschutz haben!<br />
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum <strong>ASV</strong> Zirndorf. Die Satzung des <strong>ASV</strong> Zirndorf (auf der Homepage des <strong>ASV</strong> Zirndorf<br />
oder über zuständigen <strong>Abteilung</strong>sleiter erhältlich) habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.<br />
(Ort und Datum der Antragsstellung) (Unterschrift Antragsteller)<br />
Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einwilligung<br />
des gesetzlichen Vertreters erforderlich<br />
Einzugsermächtigung: (Bitte alle Felder ausfüllen)<br />
(Unterschrift gesetzlicher Vertreter)<br />
Ich ermächtige den <strong>ASV</strong> Zirndorf widerruflich den für die Mitgliedschaft fälligen Beitrag zu Lasten meines Kontos<br />
einzuziehen. Eine Änderung der Bankverbindung werde ich Ihnen umgehend mitteilen. Ich verpflichte mich zur<br />
pünktlichen Zahlung des Beitrags per Lastschrifteinzug vom unten angegebenen Konto und zur Übernahme eventuell<br />
anfallender Kosten einer Rücklastschrift.<br />
Kreditinstitut:<br />
½-jährlicher Einzug jährlicher Einzug<br />
Konto-Nr.: Bankleitzahl:<br />
Kontoinhaber:<br />
Beitragssätze – Stand 01.07.2011:<br />
(Unterschrift Kontoinhaber)<br />
Erwachsene 9.- € / Monat (54.- € ½-jährlich / 108.- € jährlich)<br />
Ermäßigte (Jugendliche/Azubis/Studenten/Zivis/Rentner u.ä.) 6.- € / Monat (36.- € ½-jährlich / 72.- € jährlich)<br />
Schüler bis 14 Jahre 4.- € / Monat (24.- € ½-jährlich / 48.- € jährlich)<br />
Familienbeitrag 15.- € / Monat (90.- € ½-jährlich / 180.- € jährlich)<br />
einmalige Aufnahmegebühr: 5.- €<br />
<strong>Abteilung</strong>s- bzw. Spartenbeiträge werden direkt durch den Kassierer der jeweiligen <strong>Abteilung</strong> eingezogen.<br />
Erledigungsvermerke des <strong>ASV</strong> Zirndorf:<br />
(Ort und Datum der Aufnahmegenehmigung) (Unterschrift Vorstandschaft)
Bayerischer Tischtennis-Verband e.V.<br />
Geschäftsstelle<br />
Georg-Brauchle-Ring 93<br />
80992 München<br />
Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung<br />
<strong>ASV</strong> Zirndorf (603019)<br />
Schwabacherstrasse 51, 90513 Zirndorf<br />
Hiermit beantragen wir für [Name, Vorname (Geb.Datum / Land)] die Spielberechtigung.<br />
Der Spieler hatte bisher niemals eine Spielberechtigung für einen anderen Verein/Verband und hat bisher nie an einem organisierten<br />
Spielbetrieb teilgenommen.<br />
Die Mitgliedschaft des Spielers im Verein wird bestätigt. Die Bestimmungen des Abschnitts B der Wettspielordnung wurden<br />
zur Kenntnis genommen und beachtet. Die dort geforderten Erklärungen des Spielers und des Vereins zu Veröffentlichung von<br />
Ergebnissen, zu Veröffentlichungen von Bildern, zum Umgang im Bereich Anti-Doping und zu den Vorgaben bei ausländischen Spielern<br />
werden mit der Unterschrift auf diesem Formular bestätigt.<br />
Die Unterzeichnenden bestätigen die im Antrag gemachten Angaben.<br />
Der unterschriebene Antrag<br />
verbleibt beim Verein.<br />
<strong>ASV</strong> Zirndorf-Blankoantrag aus nu.Dokument 001, erstellt am 29.04.2010 18:45, | Seite 1 von 1<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Spieler<br />
bei Jugendlichen: Unterschrift gesetzlicher Vertreter<br />
Unterschrift Verein<br />
Sofern Sie diesen Antrag in click-<strong>TT</strong> noch nicht abgesandt haben, müssen Sie dies unter dem Menüpunkt<br />
'Spielberechtigungen' unbedingt nachholen. Dies gilt insbesondere für die obersten vier Spielklassen: Hier führt nur die<br />
Absendung bis zum 31.5. zu einer Einsatzmöglichkeit in der direkt folgenden Spielzeit.
Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.<br />
gegründet 1946<br />
Auszug a. d. Satzung<br />
Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V. ��� Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes<br />
Sportplatzanlage: Schwabacher Straße 51 – 90513 Zirndorf<br />
Fußball<br />
Handball<br />
Cyrenesia<br />
Gymnastik<br />
Tischtennis<br />
Theatergruppe<br />
Dies ist nur ein Auszug aus der Satzung des <strong>ASV</strong> Zirndorf. Im Vereinsheim liegt die gesamte Satzung<br />
zur Einsichtnahme aus – weiterhin kann die Satzung von der Homepage des <strong>ASV</strong> Zirndorf<br />
(http://asvzirndorf.de/Vorstand/Vorstand.htm) heruntergeladen und ausgedruckt werden!<br />
§ 1 NAME UND SITZ<br />
Am 7. April 1946 wurde durch den Zusammenschluss der Sportvereine „Arbeiter-Radfahrer-Verein Solidarität, Arbeiterturn- und<br />
Sportverein „Jahn“, 1. Fußballclub Zirndorf und Turn- und Sportverein 1861 Zirndorf der Allgemeine Sportverein (<strong>ASV</strong>) Zirndorf<br />
gegründet. Er ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in Zirndorf.<br />
§ 2 ZWECK UND ZIEL<br />
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte“<br />
Zwecke der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen, außerdem die Pflege des<br />
Brauchtums (Theater) und unter der Bezeichnung CYRENESIA Pflege des Amateurtanzsports sowie der Kultur des<br />
Faschings bzw. der fränkischen Fastnacht.<br />
2. Der Verein darf keine anderen als die vorstehend in Absatz 1 bezeichnete Zwecke verfolgen.<br />
3. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes – BLSV – und der zuständigen Unterorganisationen des<br />
Verbandes.<br />
4. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Sollten sich Überschüsse ergeben, so sind diese ausschließlich für Zwecke des Vereins<br />
zu verwenden. Die Mitgliedsbeiträge dürfen nur zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinszwecke verwendet werden. Die<br />
Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen, Leistungen oder<br />
Vorteile aus Mitteln oder durch die Tätigkeit des Vereins erhalten. Ebenso wenig darf jemand durch Verwaltungsaufgaben, die<br />
dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.<br />
5. Für die Auflösung des Vereins gilt § 30, Absatz 1 dieser Satzung.<br />
§ 3 MITGLIEDSCHAFT<br />
1. Der Verein besteht aus:<br />
a) aktiven Mitgliedern<br />
b) passiven Mitgliedern<br />
c) Ehrenmitgliedern<br />
d) Jugendlichen<br />
e) Schülern<br />
f) Kindern<br />
2. Aufgenommen werden kann:<br />
a) als Mitglied, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat<br />
b) als Jugendlicher, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat<br />
c) als Schüler, wer das 6. Lebensjahr vollendet hat.<br />
3. Kinder im Vorschulalter können Angehörige der Kinderabteilung werden.<br />
4. Ordentliche Mitglieder können werden:<br />
a) natürliche Personen<br />
b) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und anderer Korporationen<br />
5. Über die Aufnahme im Verein entscheidet der Hauptverwaltungsrat. Gegen die Ablehnung eines <strong>Aufnahmeantrag</strong>s steht dem<br />
Aufnahmesuchenden das Recht der Beschwerde an die Hauptversammlung zu.<br />
6. Bei Jugendlichen, Schülern und Kindern muss die Aufnahme von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abhängig<br />
gemacht werden.<br />
7. Jedes Mitglied hat nach seiner Aufnahme die Vereinssatzung anzuerkennen.<br />
§ 8 BEITRÄGE<br />
1. Die Höhe des Vereinsbeitrages und der Aufnahmegebühr richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereins. Sie wird durch die<br />
Hauptversammlung festgesetzt.<br />
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den beschlussmässig festgesetzten Beitrag zu leisten.<br />
3. Die Beiträge werden vierteljährlich im Voraus entrichtet. Abweichungen von dieser Regelung kann die Hauptversammlung<br />
beschließen. (*)<br />
4. Die geleisteten Beiträge werden durch Einkleben von Marken in die Mitgliedskarte bzw. in das Mitgliedsbuch quittiert.<br />
5. Der Beitrag an Unterabteilungen (<strong>Abteilung</strong>en) des Vereins ist eine freiwillige Leistung des Mitglieds.<br />
§10 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<br />
Die Mitgliedschaft endet<br />
a) durch Tod<br />
b) durch schriftliche Aufkündigung unter Beifügung – wenn vorhanden – des Mitgliedsausweises (-buches) gegenüber dem<br />
1. Vorsitzenden des Vereins mit einer vierteljährlichen Frist zum Schluss des Kalenderjahres (**)<br />
c) wenn das Mitglied länger als 3 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist und Stundung oder Erlass nicht gewährt wird<br />
d) durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte<br />
e) durch Ausschluss<br />
f) durch Auflösung des Vereins<br />
Anmerkungen:<br />
(*) Aktuell werden die Beitragszahlungen ½-jährlich oder jährlich eingezogen.<br />
(**) E-Mail und Fax werden nicht anerkannt – Es erfolgt seitens des Hauptvereins IMMER eine Bestätigung – erst dann ist die<br />
Kündigung durch den <strong>ASV</strong> Zirndorf anerkannt!