28.07.2013 Aufrufe

Datei herunterladen - .PDF - Zams

Datei herunterladen - .PDF - Zams

Datei herunterladen - .PDF - Zams

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Ort: Gemeindeamt <strong>Zams</strong><br />

Ende: 22.15 Uhr<br />

Protokoll<br />

über die<br />

1. öffentliche Gemeinderatssitzung<br />

am 03.02.2003<br />

Anwesende:<br />

BM Othmar Sordo Nimmervoll Christian Reheis Josef<br />

Vzbgm. Lenhart Hubert Wolf Norbert Grüner Andreas<br />

Vzbgm. Schuler Elisabeth Mungenast Reinhold Summerauer Andreas<br />

Hauser Werner Gstir Helmut Schönherr Theresia<br />

Dr. Kappacher Rainer Raich Herbert<br />

nicht Anwesende: Ersatz:<br />

Hauser Werner<br />

Strobl Christian Nagele Josef<br />

Schriftführer: Dr. Lechthaler Reinhard<br />

Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung und Unterfertigung des letzten Sitzungsprotokolles<br />

2. Behandlung der zum neuen Flächenwidmungsplanentwurf eingelangten<br />

Stellungnahmen – Beschlussfassung über neuerliche Planauflage<br />

3. a) Beschlussfassung über Abänderung des geltenden Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich der Gste.1807, 666/1, 667/1K.G.<strong>Zams</strong> und 1125/2 u.1125/3<br />

KG <strong>Zams</strong>erberg<br />

b) Beschlussfassung über Auflage und Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes für die Gste.1125/2 und 1125/3 KG <strong>Zams</strong>erberg<br />

4. Beratung und Beschussfassung über Beitritt zum Verein „Via Claudia Augusta“<br />

5. Nachträgliche Genehmigung von Überschreitungen von Ausgabenansätzen des<br />

Voranschlages 2002<br />

6. Genehmigung eines Kaufvertrages mit der Republik Österreich betr. Ankauf von<br />

Teilflächen aus öffentlichen Wassergut<br />

7. Abgabe einer Löschungserklärung für Reallast zugunsten Gemeindefraktion <strong>Zams</strong><br />

8. Verschiedene Berichte<br />

9. Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

Zu Punkt 1) der Tagesordnung:<br />

Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2002 wird in der vorliegenden Form<br />

angenommen (einstimmig).<br />

- 1 -


zu Punkt 2) der Tagesordnung:<br />

BM Sordo teilt mit, dass zum neuen Flächenwidmungsplanentwurf, der ab 15.11.2002<br />

öffentlich aufgelegen ist, 12 Stellungnahmen eingelangt sind.<br />

Der Obmann des Flächenwidmungsausschusses Vzbgm. Lenhart Hubert berichtet, dass sich<br />

der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanausschuss in der Sitzung vom 16.01.2003 mit den<br />

Stellungnahmen befasst hat. Bei dieser Ausschusssitzung war auch Raumplaner DI Egg als<br />

Berater anwesend. Im Einzelnen geht es um folgende Stellungnahmen:<br />

1. Venier Sophia, Schönwies 94, Oberhäuser 24:<br />

Sie ersucht um Ausweisung ihrer beiden Gste. 1117 und 1116 in Falterschein als Bauland<br />

und Verkehrsfläche. Sie begründet ihr Ansuchen damit, dass die umliegenden<br />

Grundstücke als Bauland gewidmet sind. Der Ausschuss hat dazu festgestellt, dass das<br />

nicht den Tatsachen entspricht, weil im Weiler Falterschein mit ganz wenigen Ausnahmen<br />

(Kirche, Feuerwehrhaus, Volksschule) fast alle Grundstücke als Freiland ausgewiesen<br />

sind. Obwohl die beiden Grundstücke im ÖRK als weiße Fläche eingetragen sind, ist eine<br />

Widmung als Bauland im Flächenwidmungsplan nicht zulässig, weil am Zammerberg<br />

Baulandwidmungen nur für Ortsansässige und Weichende im Bedarfsfall möglich sind.<br />

Auch die Tatsache, dass Frau Venier Sophia dieses Grundstück als "Erbabfindungsgrundstück"<br />

erhalten hat, ermächtigt die Gemeinde nicht zu einer<br />

Baulandwidmung. Die Antragstellerin könnte ihr Grundstück an einen Ortsansässigen<br />

oder Weichenden verkaufen, welcher im Bedarfsfall eine Umwidmung erhalten könnte.<br />

BM Sordo berichtet, dass Frau Venier bei ihm wegen der Errichtung einer Hofstelle<br />

vorstellig geworden ist. Eine solche könnte jedoch nur errichtet werden, wenn tatsächlich<br />

ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird, was im vorliegenden Fall auch nicht zutrifft.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme von Frau Venier Sophia aus den oben<br />

angeführten Gründen abzuweisen (einstimmig).<br />

2. Ehrlich Harald, Rifenal:<br />

Er beeinsprucht in seiner Stellungnahme die Widmung des Gst. 2033/8 als landwirtschaftliches<br />

Mischgebiet, weil diese Parzelle im alten Flächenwidmungsplan als<br />

Wohngebiet ausgewiesen war. Auch das Gst. 2033/7 sei als Wohngebiet auszuweisen. Der<br />

Ausschuss hat dazu festgestellt, dass das Gst. 2033/7 nie als Wohngebiet, sondern als<br />

Freiland eingetragen war. Eine Baulandwidmung wäre auch aus verkehrstechnischen<br />

Gründen abzulehnen. Bezüglich des Gst. 2033/8 hat Raumplaner DI Egg festgestellt, dass<br />

auf Grund der überwiegend bäuerlichen Struktur des Weilers Rifenal der Großteil der<br />

bestehenden Wohn- u. Betriebsobjekte als landwirtschaftliches Mischgebiet<br />

übernommen wurden. Lediglich für einige am westlichen Ortsrand gelegenen<br />

Wohnobjekte wurde die bisherige Widmung "Wohngebiet" beibehalten. Die Widmung als<br />

landwirtschaftliches Mischgebiet ist für den Grundeigentümer kein Nachteil. Gemäß der<br />

Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses beschließt der Gemeinderat dem<br />

Einspruch von Herrn Ehrlich Harald keine Folge zu geben und die im neuen<br />

Flächenwidmungsplan vorgesehene Widmung aus landwirtschaftliches Mischgebiet (Gp.<br />

2033/8) bzw. als Freiland (2033/7) beizubehalten (einstimmig).<br />

3. Krismer Günther, Grist:<br />

Herr Krismer hat sich in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen die Freilandwidmung<br />

seines auf Gst. 539 errichteten Feldstadels und seines landwirtschaftlichen Geräteschuppens-Garage<br />

auf Gst. 490/2 ausgesprochen. Dies deshalb, weil beide Grundstücke<br />

im geltenden Flächenwidmungsplan als Sonderflächen ausgewiesen seien. Raumplaner DI<br />

Egg hat dazu festgestellt, dass über Vorschlag der Raumordnungsabteilung des Landes im<br />

- 2 -


Bereich Zammerberg die „sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Gebäude“ als Freiland<br />

eingetragen wurden. Für den Grundeigentümer ist die Freilandwidmung eher ein Vorteil,<br />

weil im Freiland Zubauten zu Gebäuden bis zu 25 % des Bestandes möglich sind. Bei<br />

Sonderflächenwidmungen ist diese Erweiterungsmöglichkeit wesentlich geringer, weil<br />

immer nur der Gebäudebestand und der gesetzliche Grenzabstand (3 m) gewidmet wird.<br />

Herr Krismer wurde in diesem Sinne aufgeklärt und ist nunmehr mit der Freilandwidmung<br />

einverstanden. Der Einspruch ist hiermit hinfällig. Reheis Josef ergänzt die Ausführungen<br />

des Obmannes dahingehend, dass auf Sonderflächen für sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />

Gebäude eine kleingewerbliche Nutzung möglich wäre, was im Freiland nicht<br />

zutrifft.<br />

4. Haid Hedwig, Schönwies:<br />

Sie besitzt in Lahnbach das Gst. 1071/2, welches sie vor Jahren als „Erbabfindungsgrundstück“<br />

erhalten hat. Dieses Grundstück scheint im Flächenwidmungsplan als<br />

„Freiland“ auf. Eine Baulandwidmung ist auf Grund der Vorgaben des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes nicht möglich. Wie bei der Stellungnahme 1) wäre eine<br />

Bedarfswidmung für ortsansässige und weichende Kinder möglich. Nachdem die beiden<br />

Kriterien bei der Antragsstellerin nicht zutreffen, empfiehlt der Ausschuss den Einspruch<br />

abzuweisen. Gemäß der Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses beschließt der GR<br />

den Antrag von Haid Hedwig auf Umwidmung des Grundstückes in Bauland abzulehnen<br />

(einstimmig).<br />

5. Maria Unsinn geb. Haueis, Imst:<br />

Frau Unsinn hat von ihrem Vater das Gst. 1566/1 in der Unterengere erhalten. Sie spricht<br />

sich gegen die Widmung als „Wohngebiet“ aus, weil nach ihrer Meinung das Gst. im<br />

geltenden Flächenwidmungsplan als „Mischgebiet“ gewidmet ist. Laut Raumplaner DI<br />

Egg stimmt diese Aussage nicht und ist das Grundstück auch im geltenden<br />

Flächenwidmungsplan als Wohngebiet ausgewiesen. Eine Widmung als Mischgebiet<br />

würde den Festlegungen des ÖRK widersprechen. Der Ausschuss war einhellig der<br />

Meinung, dass die alte Widmungsgrenze zwischen Wohngebiet und Mischgebiet<br />

beibehalten werden soll und aus diesem Grund der Antrag von Frau M.Unsinn abgelehnt<br />

werden soll.<br />

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses an (einstimmig).<br />

6. Haueis Josef, Hauptplatz:<br />

Folge geben wird hingegen dem Antrag von Haueis Josef auf Umwidmung der durch<br />

Teilung neu gebildeten Gste. 1566/5 und 1566/6 von Wohngebiet in Mischgebiet. Laut<br />

Raumplaner Egg sind diese Flächen auch im geltenden Flächenwidmungsplan<br />

als Mischgebiet ausgewiesen (einstimmig).<br />

GR Grüner Andreas erkundigt sich, ob man schon weiß, wie diese beiden Grundstücke<br />

erschlossen werden. Der Ausschussobmann erklärt, dass er das zum derzeitigen Zeitpunkt<br />

noch nicht sagen kann.<br />

7. Erhart Alexander, Schönwies:<br />

Er spricht sich gegen die Freilandwidmung seines in Lahnbach gelegenen Gst. 1071/3 aus.<br />

Der Grundeigentümer hat bereits bei der Auflage des ÖRK eine ähnliche Stellungnahme<br />

abgegeben. Hier gilt dasselbe wie beim Einspruch von Frau Haid Hedwig. Die beiden<br />

Grundstücke liegen direkt nebeneinander und können auf Grund der Festlegungen im<br />

ÖRK nicht als Bauland ausgewiesen werden, auch wenn die Mutter des „Antragstellers“<br />

das Grundstück. seinerzeit als Abfindungsgrundstück erhalten hat. Gemäß der<br />

- 3 -


Empfehlung des Ausschusses beschließt der Gemeinderat die Stellungnahme abzulehnen<br />

und das Gst. 1071/3 im Freiland zu belassen (einstimmig).<br />

8. Fa. Huber Transporte <strong>Zams</strong>, Hauptstraße:<br />

Die Fa.Transporte Huber betreibt seit einigen Jahren im Osten des Südumfahrungsanschlusses<br />

eine LKW-Garage mit Werkstätte. Das bebaute Areal ist als<br />

Sonderfläche LKW-Garage gewidmet. Das Unternehmen beabsichtigt vom Mutterhaus<br />

<strong>Zams</strong> im Tauschweg eine ca. 2.500 m² große Fläche für eine allfällige spätere<br />

Betriebserweiterung und als Holzlagerplatz zu erwerben. Er ersucht deshalb um<br />

Einbeziehung der Tauschfläche ins Bauland, damit die Grundverkehrsbehörde den<br />

Flächenerwerb genehmigen kann. Raumplaner DI Egg war der Ansicht, dass Herr Huber<br />

diese Flächen auf Grund der Festlegung des ÖRK erwerben kann. Nach Rückfrage beim<br />

zuständigen Sachbearbeiter der BH Landeck hat sich allerdings herausgestellt, dass sich<br />

die Grundverkehrsbehörde an die Widmung des Flächenwidmungsplanes hält und ein<br />

Grundtausch im Freiland nicht genehmigt würde. Eine bauliche Erweiterung ist laut<br />

Aussage von Herrn Huber erst in einigen Jahren geplant. Aus diesem Grunde wäre die<br />

Frächterei. Huber mit einer Sonderflächenwidmung „Holzlagerplatz“ einverstanden. Die<br />

im ÖRK als „ökologisch wertvolle Freihaltefläche“ ausgewiesene Teilfläche entlang dem<br />

Inn könnte allerdings nicht als Sonderfläche gewidmet werden. Der GR beschließt die von<br />

der Fa. Huber Transporte zu erwerbende Tauschfläche (mit Ausnahme der ökologisch<br />

wertvollen Freihaltefläche) im Flächenwidmungsplan als Sonderfläche „Holzlagerplatz“<br />

auszuweisen (einstimmig).<br />

9. Lenhart Karl, Tischlerei, Unterer Auweg:<br />

Er beeinsprucht den Flächenwidmungsplanentwurf, weil sein Gst. 2652/6, welches er von<br />

der Gemeinde vor einigen Jahren als Baugrund für eine Betriebserweiterung erworben hat,<br />

als Freilandfläche ausgewiesen ist. Im geltenden Flächenwidmungsplan scheint diese<br />

Fläche als Gewerbegebiet auf. Im ÖRK ist das Gst. 2652/6 allerdings als ökologisch<br />

wertvolle Fläche eingetragen. An und für sich hätte Karl Lenhart gegen das ÖRK-Konzept<br />

„Einspruch“ erheben müssen. Der Flächenwidmungsausschuss war jedoch einhellig der<br />

Meinung, dass im neuen Flächenwidmungsplan die Widmungsgrenzen des „alten“<br />

Flächenwidmungsplanes übernommen werden sollten. Dies bedeutet, dass entlang des<br />

Inns ein 7 m breiter Grünstreifen als „ökologisch wertvolle Fläche“, der Rest des Gst.<br />

2652/6 als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Unter dem Aspekt, dass Lenhart<br />

diesen Grund von der Gemeinde als Gewerbegrund gekauft hat und sich in raumordnungsfachlicher<br />

Hinsicht gegenüber dem geltenden Flächenwidmungsplan nichts geändert hat,<br />

schließt sich der Gemeinderat der Empfehlung des Ausschusses an (1 Enthaltung<br />

w/Befangenheit).<br />

10. Neuner Norbert, Falterschein:<br />

Herr Neuner ersucht das Gst. 1138 Falterschein als Sonderfläche „landwirtschaftliche<br />

Hofstelle“ auszuweisen, weil seine Tochter Martina Morherr auf dem Grundstück ein<br />

landwirtschaftliches Wohn- und Betriebsgebäude errichten möchte. Tatsache ist, dass<br />

Familie Neuner in Falterschein früher 2 Hofstellen betrieben hat, nach einem Brand eine<br />

Hofstelle aufgelassen wurde. In Absprache mit dem Raumplaner hat sich der Ausschuss<br />

für die Ausweisung einer „Sonderfläche Hofstelle“ auf der Gp. 1138 ausgesprochen,<br />

wobei nicht das gesamte Grundstück, sondern nur rund die Hälfte gewidmet werden soll.<br />

Der Gemeinderat schließt sich Meinung des Ausschusses und somit der Widmung einer<br />

Teilfläche des Gst.1138 K.G.<strong>Zams</strong>erberg als „Sonderfläche Hofstelle“ an (einstimmig).<br />

- 4 -


11. Venetbergbahnen AG, Hauptstraße:<br />

Die Seilbahngesellschaft ersucht um Ausweisung einer „Sonderfläche Parkplatz“, auf<br />

einem westlich der Talstation der Rifenalbahn gelegenen Areal. Die Venetbahn hat mit<br />

dem Grundeigentümer Praxmarer Thomas eine Mietvertragsoption zur Errichtung eines<br />

Parkplatzes abgeschlossen. Mit dem ÖRK wäre eine Sonderflächenwidmung vereinbar.<br />

Vzbgm. Lenhart berichtet, dass der Ausschuss grundsätzlich nichts gegen eine<br />

Sonderflächenwidmung hat. Nachdem es derzeit aber noch keinen Plan über die genaue<br />

Lage und Größe des Parkplatzes gibt und auch die Finanzierung nicht gesichert ist, spricht<br />

sich der Ausschuss vorläufig gegen die Ausweisung einer Sonderfläche im neuen<br />

Flächenwidmungsplan aus. Sobald diese Voraussetzungen gegeben sind ist gegen eine<br />

Umwidmung nichts einzuwenden. BM Sordo spricht sich aus Kostengründen für die<br />

Stattgebung des Antrages aus, da bei einer späteren Umwidmung Kosten anfallen, die<br />

man sich jetzt ersparen könnte. Er verweist auf ein Schreiben der Stadtgemeinde Landeck,<br />

aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde Landeck im Budget 2003 für die Errichtung eines<br />

Parkplatzes in Rifenal einen Betrag von € 80.000,-- vorgesehen hat. Über Anfrage des<br />

Bürgermeisters teilt GR Dr. Kappacher mit, dass der Optionsvertrag mit Herrn Praxmarer<br />

Thomas bis 31.12.2004 befristet ist. Er hoffe jedoch, dass Herr Praxmarer den Vertrag in<br />

den nächsten Wochen unterschreibt und dann die Projektsplanung in Angriff genommen<br />

werden kann. Mit der r.k. Pfarrpfründe sind noch Verhandlungen betr.die Überlassung<br />

eines Grundstückes notwendig.<br />

Reheis Josef erkundigt sich, wie viele Parkplätze errichtet werden. Einen Parkplatz mit<br />

220 bis 240 Stellplätzen könne er sich nicht vorstellen. Die Erstellung eines<br />

Gesamtkonzeptes sei unbedingt notwendig. Die Anrainer sollten dieses Mal bereits vor<br />

der Fassung des Umwidmungsbeschlusses informiert werden.<br />

Summerauer Andreas ist der Ansicht, dass eine Widmung ohne Projektspläne nicht<br />

möglich ist, weil erst an Hand der Pläne die Widmungsgrenzen festgelegt werden können.<br />

Raich Herbert befürchtet, dass bei einem Parkplatz mit 240 Stellplätzen die Gondelbahn<br />

früher oder später eingestellt wird. Der gleiche Fehler wie beim ersten Parkplatzprojekt<br />

sollte nicht noch einmal gemacht werden.<br />

Auf Grund der Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses beschließt der GR den<br />

Antrag der Venetbergbahnen AG vorläufig abzulehnen (1 Enthaltung, 1 Gegenstimme).<br />

12. Siegele Helmut, Pfarrgasse:<br />

Er ersucht in einer Stellungnahme um Einbeziehung des in der Engere gelegenen Gst.<br />

1648/1 ins Bauland, zumal das Grundstück unmittelbar an ein gewidmetes Wohn- und<br />

Tourismusgebiet angrenzt. Laut Raumplaner Egg ist dieser schmale Grundstreifen auch<br />

im bestehenden Flächenwidmungsplan als Freilandfläche ausgewiesen. Nach den<br />

Vorgaben des örtlichen Raumordnungskonzeptes wäre eine Baulandwidmung möglich,<br />

wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird. Nachdem dieser Bedarf derzeit nicht<br />

gegeben ist, empfiehlt der Ausschuss die Stellungnahme zurückzuweisen.<br />

Der GR beschließt dem Antrag keine Folge zu geben und das Gst. 1648/1 im Freiland zu<br />

belassen. Sollte sich ein konkreter Bedarf ergeben, müsste vor einer Baulandwidmung die<br />

innere Erschließung des Gebietes geregelt werden (einstimmig). Reheis Josef weist darauf<br />

hin, dass eine Baulandwidmung derzeit auch deshalb nicht sinnvoll wäre, weil die<br />

Wettbewerbsarbeiten für die Gestaltung der aufgelassenen Bahntrasse noch nicht<br />

vorliegen.<br />

- 5 -


Der Ausschussobmann teilt mit, dass sich der Ausschuss mit dem Raumplaner geeinigt hat,<br />

zusätzlich nachstehende Änderungen des Flächenwidmungsplanes in die 2. Auflage des<br />

Flächenwidmungsplanentwurfes aufzunehmen:<br />

a) Der Grundstücksfläche des Bergrestaurantes der Venetseilbahn wird als „Sonderfläche<br />

Bergrestaurant“ ausgewiesen (einstimmig).<br />

b) Die Gste. 667/1 und 666/1 im Bruckfeld (Eigentümer Zangerl Josef und Armella), werden<br />

gemäß dem bei der letzten GR-Sitzung gefassten Auflagebeschluss als Wohngebiet<br />

ausgewiesen (einstimmig).<br />

c) Eine Teilfläche des in der Riefe gelegenen Gst. 1807 (Eigentümer Maschler Karl), wird<br />

als „Sonderfläche überdachter Holzlagerplatz“ ausgewiesen (einstimmig).<br />

Der Gemeinderat beschließt den abgeänderten Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanentwurfes<br />

für das Gemeindegebiet von <strong>Zams</strong> gemäß § 66 Abs.4 TROG 2001 ab Mittwoch<br />

12.02.2003 während der Dauer von 4 Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme im<br />

Gemeindeamt aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde <strong>Zams</strong> ihren Hauptwohnsitz haben<br />

und Rechtsträger, die in der Gemeinde <strong>Zams</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,<br />

steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche<br />

Stellungnahme zum Entwurf abzugeben (einstimmig).<br />

Weiteres teilt Ausschussobmann Lenhart Hubert mit, dass die vom Mutterhaus <strong>Zams</strong><br />

beantragte Umwidmung der von den ÖBB erworbenen Teilflächen der aufgelassenen<br />

Bahntrasse in „Sonderfläche Krankenhaus“ nicht im Rahmen der 2. Entwurfsauflage<br />

berücksichtigt werden kann, weil die Planung für den Parkplatz des Krankenhauses noch nicht<br />

abgeschlossen ist. Hier seien noch weitere Gespräche mit dem Mutterhaus erforderlich. Der<br />

Gemeinderat ist mit dieser Vorgangsweise einverstanden.<br />

Der Flächenwidmungsausschuss hatte sich ursprünglich für eine Umwidmung der<br />

Radwegtrasse in „Sonderfläche Krankenhaus“ ausgesprochen.<br />

Verschiedenes:<br />

Wellenzohn Petra und Doris beabsichtigen von Hermann Klien eine ca. 500 m² große<br />

Grundfläche des Gst. 90/4 in der Sanatoriumstrasse zu erwerben. Sie möchten auf diesem<br />

Grundstück eine Reihenhausanlage mit 3 Wohneinheiten errichten. Dabei würde sich eine<br />

mittlere Geschossflächendichte von 0,73 ergeben. Raumplaner Egg könnte sich eine solche<br />

Dichte vorstellen. Reheis Josef weist darauf hin, dass es sich hier um einen Grenzwert handelt<br />

und so hohe Dichten zu Belastungen für die Nachbarn führen können. BM Sordo bekräftigt<br />

diese Aussage und verweist auf die Probleme zwischen dem Bauherrn und den Nachbarn bei<br />

der Reihenhausanlage der Geschwister Grissemann am Maurenweg. Dr. Kappacher ist der<br />

Ansicht, dass hohe Dichten ein Erfordernis der heutigen Zeit sind, weil die Baulandreserven<br />

immer knapper werden. Gemäß der Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses ist der<br />

Gemeinderat mit dem Projekt und der damit verbundenen hohen Dichte einverstanden, sofern<br />

die Richtlinien der Garagen- und Abstellplatzverordnung eingehalten werden (einstimmig).<br />

Abschließend berichtet Vzbgm. Lenhart Hubert über das Hearing mit den Teilnehmern am<br />

Planungswettbewerb für den Krankenhausparkplatz. Von den 7 eingeladenen Planern haben 4<br />

am Hearing teilgenommen. Die Sitzung der Jury findet am 20. u. 21.03.2003 statt.<br />

Zu Punkt 3) der Tagesordnung:<br />

Der Obmann des Flächenwidmungsausschusses stellt fest, dass in der letzten<br />

Gemeinderatssitzung 3 Pläne über beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderungen zur<br />

- 6 -


öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wurden. Nachdem keine Stellungnahme zu den<br />

Änderungsentwürfen eingelangt sind, werden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

1. Über Antrag von Herrn Karl Maschler wird eine Teilfläche des Gst. 1807 von Freiland<br />

in Sonderfläche „Überdachter Holzlagerplatz“ gemäß § 43.1b TROG 2001<br />

umgewidmet (einstimmig).<br />

2. Über Antrag von Zangerl Josef und Armella werden die Gst. 667/1 u. 666/1 im<br />

Bruckfeld von Freiland in Wohngebiet umgewidmet (einstimmig).<br />

3. Über Antrag der Brüder File August und Nikolaus werden die Gst. 1125/2 u. 1125/3<br />

K.G. <strong>Zams</strong>erberg von Freiland in Sonderfläche „landwirtschaftliches Mischgebiet“<br />

gemäß § 40.5 TROG 2001 umgewidmet (einstimmig).<br />

Für die beiden Einfamilienhäuser der Brüder File ist die Erlassung eines allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich. Raumplaner Egg hat einen diesbezüglichen Plan<br />

vorbereitet und wird dieser dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.<br />

Dieser sieht unter anderem eine Baumassendichte von 1,2 vor. Der Gemeinderat beschließt<br />

gemäß § 66 Abs.4 TROG 2001 die öffentliche Auflage des allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. AE/018/2003 für die Gste. 1125/2 u. 1125/3 K.G. <strong>Zams</strong>erberg während<br />

der Dauer von 4 Wochen.<br />

Gleichzeitig wird die Erlassung des Bebauungsplanes gemäß dem vorliegenden Planentwurf<br />

beschlossen, wobei der Bebauungsplan nur dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der<br />

Auflagefrist zum Entwurf keine Stellungnahme von einer hierzu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 4) der Tagesordnung:<br />

BM Sordo berichtet über die am 04.11.2002 in Imst stattgefundenen konstituierenden Sitzung<br />

des Vereines „Via Claudia Augusta Tirol“, bei der die Gemeinden nochmals ersucht wurden,<br />

dem Verein beizutreten. Auch LR Platter hat eine Lanze für den neuen Verein gebrochen. Der<br />

Gemeindevorstand hat sich in der Sitzung vom 13.01.03 ebenfalls für einen Beitritt der<br />

Gemeinde <strong>Zams</strong> ausgesprochen, auch wenn der jährliche Mitgliedsbeitrag € 600,-- beträgt.<br />

Grüner Andreas befürwortet eine Mitgliedschaft der Gemeinde <strong>Zams</strong> und verweist auf die<br />

vielen Initiativen, die seit dem Projektstart im Jahr 1998 erfolgt sind (Beschilderung der<br />

Wegstrecke, Aufstellung verschiedener Thementafeln, Erstellung eines Kulturführers,<br />

Aufstellung von virtuellen Infopoints, Präsentation der Via Claudia im Internet etc.)<br />

Der Gemeinderat beschließt dem Verein „Via Claudia Augusta Tirol“ als Mitglied<br />

(Jahresbeitrag € 600,--) beizutreten (einstimmig).<br />

Zu Punkt 5) der Tagesordnung:<br />

Nach den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung bedürfen Überschreitungen der<br />

Budgetansätze eines Gemeinderatsbeschlusses. Der Kassenverwalter hat deshalb eine<br />

Aufstellung über die in den vergangenen Monaten stattgefundenen Überschreitungen der<br />

Ausgabenansätze des Haushaltsplanes 2002 vorgelegt. Diese Liste ist bei den<br />

Vorbesprechungen der Fraktionen aufgelegen. Die Bedeckung der Ausgabenüberschreitungen<br />

erfolgt zum Teil durch den Rechnungsüberschuss des Vorjahres, zum Teil durch<br />

Mehreinnahmen und zum Teil durch Einsparungen bei den Ausgaben. Die Summe der<br />

Ausgabenüberschreitungen im ordentlichen Haushalt beträgt € 1.067.061,52, im<br />

- 7 -


außerordentlichen Haushalt € 72.413,27. Der Gemeinderat genehmigt die vorgenannten<br />

Ausgabenüberschreitungen und die Bedeckung gemäß vorliegender Aufstellung (einstimmig).<br />

Zu Punkt 6) der Tagesordnung:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Finanzlandesdirektion einen Vertragsentwurf betreffend<br />

den Ankauf von Teilflächen aus dem öffentlichem Wassergut im Bereich des<br />

Krankenhausparkplatzes übermittelt hat. Demnach erwirbt die Gemeinde <strong>Zams</strong> von der<br />

Republik Österreich aus Gst. 2652/1 das Trennstück 1 i.A. von 1621 m² und das neu gebildete<br />

Gst.2652/12 i.A. von 1812 m², insgesamt somit eine Fläche von 3433 m² zum Kaufpreis von €<br />

85.825,--. Vzbgm. Lenhart bringt dem Gemeinderat die wichtigsten Vertragspunkte zur<br />

Kenntnis. Unter anderem verpflichtet sich die Gemeinde zur Verlegung des bestehenden<br />

Maschendrahtzaunes im Westen des Klärwerkes und zur Anbringung eines einfachen<br />

Holzzaunes entlang der gemeinsamen Grundgrenze bis zum Grenzpunkt 14974 gemäß<br />

Vermessungsurkunde des DI Pfeifer vom 03.12.2002. Außerdem stimmt die Gemeinde <strong>Zams</strong><br />

der Einverleibung eines Bauverbotes auf der östlichen Teilfläche zu. Darüber wurde bereits in<br />

der letzten Gemeinderatssitzung berichtet. Vzbgm. Lenhart weist nochmals darauf hin, dass<br />

mit dem Erwerb dieser Grundflächen eine wichtige Voraussetzung für die Errichtung des<br />

Krankenhausparkplatzes gegeben ist. Der Gemeinderat genehmigt den Grundkauf von der<br />

Republik Österreich nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfes (einstimmig).<br />

Zu Punkt 7) der Tagesordnung:<br />

Auf der Bp. 952 in EZ. 91 K.G. Landeck (Gasthof Kaifenau) ist die Reallast des Verbotes zur<br />

Errichtung eines Benzintankes zu Gunsten der Gemeindefraktion <strong>Zams</strong> einverleibt. Der neue<br />

Eigentümer des Betriebsgrundstückes ersucht um die Zustimmung der Gemeinde zur<br />

Löschung dieser Reallast. Nachdem die aus dem Jahre 1931 stammende Reallast heute keine<br />

Aktualität mehr hat, beschließt der Gemeinderat die vorliegende Löschungserklärung zu<br />

unterfertigen (einstimmig).<br />

Zu Punkt 8) der Tagesordnung:<br />

a) Zustimmend zur Kenntnis genommen wird ein Schreiben der Kieswerk Betriebs GesmbH<br />

vom 21.01.2003 über den Bezug von 18.816 t grobem Überkorn aus dem Kalkofen zum<br />

Preis von € 8.840,74.<br />

b) Die 4. Ergänzung der Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und der Gemeinde <strong>Zams</strong><br />

über den Aufbau, Austausch und die Anwendung eines digitalen, graphischen<br />

Datenbestandes von direkten raumbezogenen Sachverhalten der Raumordnung wird<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen. Gemäß dem Ergänzungsübereinkommen hat die<br />

Gemeinde Zugriff auf die Farbortfotos im Dauersiedlungsraum der Gemeinde. Dafür muss<br />

die Gemeinde einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von € 141,53 zu leisten. Die Fotos<br />

sind insbesondere für die Raumplanung von Bedeutung. Der Gemeinderat ist mit der<br />

Ergänzungsvereinbarung einverstanden (einstimmig).<br />

c) Herr Grießner Norbert hat mitgeteilt, dass er mit 01.08.2003 seine Tätigkeit als<br />

Hausmeister im Kindergarten aufgeben wird. Der Bauausschuss und der<br />

Personalausschuss werden sich mit dieser Angelegenheit befassen und dem Gemeinderat<br />

einen Vorschlag über die weitere Vorgangsweise vorlegen.<br />

- 8 -


d) Die Bezirksstelle Landeck, Lebenshilfe Tirol ersucht um kostenlose Überlassung des<br />

Festsaales der Hauptschule <strong>Zams</strong>, für die Abhaltung einer Jubiläumsfeier am 03.10.2003.<br />

Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung des Festsaales zu. Der Ausschuss des<br />

Hauptschulverbandes <strong>Zams</strong>/Schönwies wird sich mit dem Ansuchen um Erlassung der<br />

Saalmiete befassen. Die Reinigungskosten sind vom Veranstalter zu entrichten.<br />

e) BM Sordo berichtet, dass die Tiroler Wasserkraftwerke vor einigen Tagen neue<br />

Vertragskonzepte über die Gründung einer Errichtungs- und Betriebsgesellschaft für das<br />

geplante Biomassenheizwerk in <strong>Zams</strong> vorgelegt haben. Im neuen Vertrag wurden einige<br />

Änderungen vorgenommen (Finanzierung wird nicht mehr im Vertrag geregelt, sondern<br />

durch die Generalversammlung, kein Anschlusszwang für gemeindeeigene Objekte,<br />

Dienstbarkeiten werden im Kauf- bzw. Baurechtsvertrag geregelt). Mag. Anton Walser<br />

hat ebenfalls ein Schreiben an die Gemeinde gesendet, in welchem er negative<br />

Auswirkungen des Fernheizwerkes aufzeigt.<br />

Vzbgm. Lenhart informiert, dass der Landecker Gemeinderat einen Beschluss gefasst hat,<br />

dass vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages die Kundenaquisition durchgeführt werden<br />

soll und eine Beteiligung der Stadtgemeinde Landeck nur dann in Frage kommt, wenn<br />

mindestens 50 % der möglichen Abnehmer an das Fernwärmenetz anschließen.<br />

Die Tiwag möchte jedoch die Verträge mit den künftigen Kunden bereits unter dem<br />

Namen der neu zu gründenden Gesellschaft abschließen, ansonsten diese zu einem<br />

späteren Zeitpunkt wieder umgeschrieben werden müssen. Die Tiwag hat zugesagt<br />

sämtliche im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung entstehenden Kosten zu<br />

übernehmen, wenn das Biomassenheizwerk schlussendlich doch nicht gebaut werden<br />

sollte. Somit geht die Gemeinde <strong>Zams</strong> keinerlei finanzielles Risiko ein.<br />

Damit die Sache endlich weitergeht, stellt Vzbgm. Lenhart den Antrag diese<br />

Angelegenheit zum außerordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären.<br />

BM Sordo stellt fest, dass gem. § 41 TGO Dringlichkeit gegeben sein muss, damit eine<br />

nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheit in derselben Sitzung behandelt<br />

werden kann. Ansonsten wären solche Anträge dem Gemeindevorstand zuzuweisen.<br />

Dazu werden folgende Wortmeldungen abgegeben:<br />

Reheis Josef: Nach meiner Meinung ist die Dringlichkeit nicht gegeben, zumal die<br />

Verhandlungen über eine Vermietung oder einen Verkauf des Baugrundstückes für das<br />

Heizwerk noch offen sind. Außerdem habe ich die Vertragsentwürfe noch nicht<br />

angeschaut, weil ich nicht gewusst habe, dass die Verträge heute beschlossen werden<br />

sollen.<br />

Raich Herbert: Der Grund, auf dem das Biomassenheizwerk errichtet werden soll, gehört<br />

noch nicht der Gemeinde. Die Tiwag hat seinerzeit versprochen, dass sie zuerst die<br />

Kundenerhebung durchführt und erst danach über eine Beteiligung der Gemeinde<br />

verhandelt wird. Dies ist bis heute nicht geschehen, weshalb für die Gemeinde <strong>Zams</strong> keine<br />

Veranlassung besteht, heute über den Abschluss von Gesellschaftsverträgen zu<br />

entscheiden. Der Stadt Landeck eilt es auch nicht.<br />

Grüner Andreas ergänzt die vorstehenden Ausführungen dahingehend, dass auch die<br />

Firma Ronacher mittlerweile in einem Schreiben auf die Problematik von Biomassenheizwerken<br />

hinweist. Dieses Schreiben lag bei den Vorbesprechungen noch nicht vor.<br />

Vzbgm. Lenhart: Seit dem Frühjahr 2002 wird mit der Tiwag verhandelt. Im Sommer hat<br />

der Gemeinderat einen positiven Grundsatzbeschluss für das geplante Heizwerk gefasst.<br />

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Auch die gewerberechtliche Genehmigung ist bereits<br />

vorhanden. Die Gründung der Betreibergesellschaft soll der Startschuss für die<br />

Akquisition sein, die ca. 3 Monate in Anspruch nehmen wird. Dabei sollen bereits<br />

- 9 -


echtsgültige Vereinbarungen mit den Kunden abgeschlossen werden. Die Beteiligung der<br />

Gemeinde soll nicht, wie im Vertrag vorgesehen 5 %, sondern nur 1 % betragen, das<br />

entspricht einem Betrag von ca. € 400,--.<br />

Raich Herbert weist noch einmal darauf hin, dass die Tiwag seit dem Grundsatzbeschluss<br />

der Gemeinde im Juli 2002 genug Zeit gehabt hätte, die Kundenakquisition<br />

durchzuführen. Ursprünglich sei sie von einer Anschlussdichte von 70 % ausgegangen,<br />

jetzt sei man auf 50 % zurückgegangen. Überdies habe man noch wenig Erfahrung mit<br />

solchen Heizkraftwerken. Beim Müllplatz habe es auch positive Bescheide gegeben,<br />

bevor man ihn schließen musste und ihn.u.U. einmal vielleicht wieder„entsorgen“ muss .<br />

In einer so wichtigen Angelegenheit müsste man sich allenfalls auch die Durchführung<br />

einer Volksbefragung überlegen.<br />

Dr. Kappacher dazu: Die Bevölkerung hat uns gewählt, damit wir entscheiden.<br />

Reheis Josef glaubt, dass eine so wichtige Angelegenheit nicht unter einem<br />

„außerordentlichen Tagesordnungspunkt“ erledigt werden soll. Auch die Bevölkerung<br />

sollte rechtzeitig informiert werden, wenn über eine Sache beraten wird, die für jeden<br />

Bürger von großer Bedeutung ist. Er sehe sich nicht in der Lage heute darüber zu<br />

entscheiden.<br />

Lenhart Hubert: Die Bevölkerung wird bei der Kundenakquisition bestens beraten, jeder<br />

kann sich die Vor- und Nachteile eines Anschlusses erklären und auch berechnen lassen.<br />

In 3 Monaten werden wir mehr wissen. Dann kann der Gemeinderat immer noch<br />

entscheiden, ob das Heizwerk gebaut wird oder nicht.<br />

Dr. Kappacher schlägt vor, dass die Einstimmigkeit für den Baubeschluss in den Vertrag<br />

aufgenommen werden sollte.<br />

BM Sordo skizziert nochmals die bisherigen Schritte in Sachen Biomassenheizkraftwerk.<br />

Den Vorwurf, dass die Gemeinde <strong>Zams</strong> zu wenig aktiv war, müsse er auf jeden Fall<br />

zurückweisen. Die Gemeinde habe bereits im Juli einen positiven Beschluss für das<br />

Kraftwerk gefasst und im Herbst gemeinsame Besprechungen mit dem Stadtrat und dem<br />

Gemeinderat von Landeck initiiert. Leider habe die Tiwag die Kundenerhebung nicht<br />

durchgeführt. Damit die Sache weitergeht, sei er dafür, dass die Gemeinde den<br />

Gesellschaftsvertrag unterzeichnet und die Tiwag auf dieser Basis möglich rasch die<br />

Akquisition durchführt. Dann werde man sehen, wie viele Haushalte und Betriebe sich<br />

tatsächlich für einen Anschluss an das Kraftwerk entscheiden.<br />

In der Folge lässt BM Sordo über den Antrag von Vzbgm. Lenhart, diese Angelegenheit<br />

zum a.o. Tagesordnungspunkt zu erklären, abstimmen. Ergebnis: 9 dafür, 5 dagegen.<br />

Danach verliest der Vorsitzende ein Schreiben von Josef Ronacher, welches heute<br />

eingelangt ist. Ronacher kritisiert darin vor allem die Forderung der Tiwag, dass<br />

bestehende Ölheizungen stillgelegt werden müssen. Der Kunde sollte sich den günstigsten<br />

Wärmelieferanten selbst auswählen können und sich nicht über Jahre vertraglich an die<br />

Tiwag binden müssen.<br />

Die im Begleitschreiben der Tiwag erwähnte kartellrechtliche Prüfung ist nach Ansicht<br />

von GR Dr. Kappacher reine Formsache. Er könne sich nicht vorstellen, dass das geplante<br />

Heizwerk gegen das Kartellgesetz verstoße. Weiteres spricht er sich dafür aus, dass man<br />

vorläufig nur den Gesellschaftsvertrag, nicht aber den „Letter of Intent“ unterzeichnet,<br />

welcher das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern regelt.<br />

Reheis Josef schlägt vor, dass auch die Art des verwendeten Brennstoffes (Hackschnitzel,<br />

subsidiär Öl) im Vertrag aufscheinen sollte. Für jede Änderung des Heizmaterials sollte<br />

ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafter erforderlich sein. Auch für jede Änderung<br />

des Strompreises sollte das Einstimmigkeitsprinzip gelten. Nachdem ihn Dr. Kappacher<br />

- 10 -


aufklärt, dass Wertsicherungsklauseln bei Stromtarifen durchaus üblich sind, zieht Reheis<br />

diesen Antrag zurück.<br />

Vzbgm. Lenahrt stellt den Antrag über den vorliegenden Gesellschaftsvertrag<br />

abzustimmen, wobei für nachstehende Beschlüsse Einstimmigkeit verankert werden soll:<br />

1. Beschluss zur Errichtung des Biomassenheizwerkes (Baubeschluss)<br />

2. Änderungen bzgl. des verwendeten Heizmaterials<br />

Abstimmungsergebnis: 12 für Annahme des Gesellschaftsvertrages, 2 dagegen.<br />

Zu Punkt 9) der Tagesordnung:<br />

a) Grüner Andreas überreicht dem Bürgermeister ein Schreiben von Herrn Harald Ehrlich<br />

bezüglich Kettenpflicht auf der Zammerberger Straße. Das Schreiben wird dem<br />

Verkehrsausschuss zur Beratung zugewiesen.<br />

b) Schönherr Theresia berichtet, dass Frau Krautschneider aus Landeck in der Volksschule<br />

<strong>Zams</strong> einen Jogakurs für Kinder abhalten möchte. Festgestellt wird, dass der Turnsaal nur<br />

Vereinen und nicht Privatpersonen zur Verfügung gestellt wird. Allenfalls könnte der<br />

Kurs über die Erwachsenenschule abgewickelt werden. Schönherr Theresia wird Frau<br />

Krautschneider darüber in Kenntnis setzen.<br />

c) Grüner Andreas ersucht den Bürgermeister, die im Weiler Rifenal gestandene öffentliche<br />

Anschlagtafel, die bei einem Verkehrsunfall umgefahren wurde, wieder aufzustellen. Der<br />

Bürgermeister teilt dazu mit, dass er den Schädiger bereits mehrfach aufgefordert hat, die<br />

Anschlagtafel wieder anzubringen. Er wird nochmals mit diesem reden. Sollte er dazu<br />

nicht bereit sein, wird die Anschlagtafel durch die Gemeindearbeiter aufgestellt und dem<br />

Schädiger verrechnet.<br />

d) Grüner Andreas übergibt dem BM einen schriftlichen Antrag der Dorfliste zur Errichtung<br />

einer Leitschiene bei der Einmündung des Lötzweges in die Bundesstraße. Der Ende<br />

Jänner stattgefundene LKW-Unfall hat gezeigt, wie gefährlich dieser Gehsteigbereich für<br />

Fußgänger ist. Der BM teilt mit, dass man diesen Wunsch bereits in einem Telefonat beim<br />

Baubezirksamt (Bauhof <strong>Zams</strong>) deponiert hat. Man wird den mündlichen Antrag durch ein<br />

schriftliches Ansuchen ergänzen.<br />

Ende der Sitzung: 22.15 Uhr<br />

- 11 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!