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Beginn: 19.00 Uhr<br />
Ort: Gemeindeamt <strong>Zams</strong><br />
Ende: 22.15 Uhr<br />
Protokoll<br />
über die<br />
1. öffentliche Gemeinderatssitzung<br />
am 03.02.2003<br />
Anwesende:<br />
BM Othmar Sordo Nimmervoll Christian Reheis Josef<br />
Vzbgm. Lenhart Hubert Wolf Norbert Grüner Andreas<br />
Vzbgm. Schuler Elisabeth Mungenast Reinhold Summerauer Andreas<br />
Hauser Werner Gstir Helmut Schönherr Theresia<br />
Dr. Kappacher Rainer Raich Herbert<br />
nicht Anwesende: Ersatz:<br />
Hauser Werner<br />
Strobl Christian Nagele Josef<br />
Schriftführer: Dr. Lechthaler Reinhard<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung und Unterfertigung des letzten Sitzungsprotokolles<br />
2. Behandlung der zum neuen Flächenwidmungsplanentwurf eingelangten<br />
Stellungnahmen – Beschlussfassung über neuerliche Planauflage<br />
3. a) Beschlussfassung über Abänderung des geltenden Flächenwidmungsplanes<br />
im Bereich der Gste.1807, 666/1, 667/1K.G.<strong>Zams</strong> und 1125/2 u.1125/3<br />
KG <strong>Zams</strong>erberg<br />
b) Beschlussfassung über Auflage und Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes für die Gste.1125/2 und 1125/3 KG <strong>Zams</strong>erberg<br />
4. Beratung und Beschussfassung über Beitritt zum Verein „Via Claudia Augusta“<br />
5. Nachträgliche Genehmigung von Überschreitungen von Ausgabenansätzen des<br />
Voranschlages 2002<br />
6. Genehmigung eines Kaufvertrages mit der Republik Österreich betr. Ankauf von<br />
Teilflächen aus öffentlichen Wassergut<br />
7. Abgabe einer Löschungserklärung für Reallast zugunsten Gemeindefraktion <strong>Zams</strong><br />
8. Verschiedene Berichte<br />
9. Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />
Zu Punkt 1) der Tagesordnung:<br />
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2002 wird in der vorliegenden Form<br />
angenommen (einstimmig).<br />
- 1 -
zu Punkt 2) der Tagesordnung:<br />
BM Sordo teilt mit, dass zum neuen Flächenwidmungsplanentwurf, der ab 15.11.2002<br />
öffentlich aufgelegen ist, 12 Stellungnahmen eingelangt sind.<br />
Der Obmann des Flächenwidmungsausschusses Vzbgm. Lenhart Hubert berichtet, dass sich<br />
der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanausschuss in der Sitzung vom 16.01.2003 mit den<br />
Stellungnahmen befasst hat. Bei dieser Ausschusssitzung war auch Raumplaner DI Egg als<br />
Berater anwesend. Im Einzelnen geht es um folgende Stellungnahmen:<br />
1. Venier Sophia, Schönwies 94, Oberhäuser 24:<br />
Sie ersucht um Ausweisung ihrer beiden Gste. 1117 und 1116 in Falterschein als Bauland<br />
und Verkehrsfläche. Sie begründet ihr Ansuchen damit, dass die umliegenden<br />
Grundstücke als Bauland gewidmet sind. Der Ausschuss hat dazu festgestellt, dass das<br />
nicht den Tatsachen entspricht, weil im Weiler Falterschein mit ganz wenigen Ausnahmen<br />
(Kirche, Feuerwehrhaus, Volksschule) fast alle Grundstücke als Freiland ausgewiesen<br />
sind. Obwohl die beiden Grundstücke im ÖRK als weiße Fläche eingetragen sind, ist eine<br />
Widmung als Bauland im Flächenwidmungsplan nicht zulässig, weil am Zammerberg<br />
Baulandwidmungen nur für Ortsansässige und Weichende im Bedarfsfall möglich sind.<br />
Auch die Tatsache, dass Frau Venier Sophia dieses Grundstück als "Erbabfindungsgrundstück"<br />
erhalten hat, ermächtigt die Gemeinde nicht zu einer<br />
Baulandwidmung. Die Antragstellerin könnte ihr Grundstück an einen Ortsansässigen<br />
oder Weichenden verkaufen, welcher im Bedarfsfall eine Umwidmung erhalten könnte.<br />
BM Sordo berichtet, dass Frau Venier bei ihm wegen der Errichtung einer Hofstelle<br />
vorstellig geworden ist. Eine solche könnte jedoch nur errichtet werden, wenn tatsächlich<br />
ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird, was im vorliegenden Fall auch nicht zutrifft.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme von Frau Venier Sophia aus den oben<br />
angeführten Gründen abzuweisen (einstimmig).<br />
2. Ehrlich Harald, Rifenal:<br />
Er beeinsprucht in seiner Stellungnahme die Widmung des Gst. 2033/8 als landwirtschaftliches<br />
Mischgebiet, weil diese Parzelle im alten Flächenwidmungsplan als<br />
Wohngebiet ausgewiesen war. Auch das Gst. 2033/7 sei als Wohngebiet auszuweisen. Der<br />
Ausschuss hat dazu festgestellt, dass das Gst. 2033/7 nie als Wohngebiet, sondern als<br />
Freiland eingetragen war. Eine Baulandwidmung wäre auch aus verkehrstechnischen<br />
Gründen abzulehnen. Bezüglich des Gst. 2033/8 hat Raumplaner DI Egg festgestellt, dass<br />
auf Grund der überwiegend bäuerlichen Struktur des Weilers Rifenal der Großteil der<br />
bestehenden Wohn- u. Betriebsobjekte als landwirtschaftliches Mischgebiet<br />
übernommen wurden. Lediglich für einige am westlichen Ortsrand gelegenen<br />
Wohnobjekte wurde die bisherige Widmung "Wohngebiet" beibehalten. Die Widmung als<br />
landwirtschaftliches Mischgebiet ist für den Grundeigentümer kein Nachteil. Gemäß der<br />
Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses beschließt der Gemeinderat dem<br />
Einspruch von Herrn Ehrlich Harald keine Folge zu geben und die im neuen<br />
Flächenwidmungsplan vorgesehene Widmung aus landwirtschaftliches Mischgebiet (Gp.<br />
2033/8) bzw. als Freiland (2033/7) beizubehalten (einstimmig).<br />
3. Krismer Günther, Grist:<br />
Herr Krismer hat sich in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen die Freilandwidmung<br />
seines auf Gst. 539 errichteten Feldstadels und seines landwirtschaftlichen Geräteschuppens-Garage<br />
auf Gst. 490/2 ausgesprochen. Dies deshalb, weil beide Grundstücke<br />
im geltenden Flächenwidmungsplan als Sonderflächen ausgewiesen seien. Raumplaner DI<br />
Egg hat dazu festgestellt, dass über Vorschlag der Raumordnungsabteilung des Landes im<br />
- 2 -
Bereich Zammerberg die „sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Gebäude“ als Freiland<br />
eingetragen wurden. Für den Grundeigentümer ist die Freilandwidmung eher ein Vorteil,<br />
weil im Freiland Zubauten zu Gebäuden bis zu 25 % des Bestandes möglich sind. Bei<br />
Sonderflächenwidmungen ist diese Erweiterungsmöglichkeit wesentlich geringer, weil<br />
immer nur der Gebäudebestand und der gesetzliche Grenzabstand (3 m) gewidmet wird.<br />
Herr Krismer wurde in diesem Sinne aufgeklärt und ist nunmehr mit der Freilandwidmung<br />
einverstanden. Der Einspruch ist hiermit hinfällig. Reheis Josef ergänzt die Ausführungen<br />
des Obmannes dahingehend, dass auf Sonderflächen für sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />
Gebäude eine kleingewerbliche Nutzung möglich wäre, was im Freiland nicht<br />
zutrifft.<br />
4. Haid Hedwig, Schönwies:<br />
Sie besitzt in Lahnbach das Gst. 1071/2, welches sie vor Jahren als „Erbabfindungsgrundstück“<br />
erhalten hat. Dieses Grundstück scheint im Flächenwidmungsplan als<br />
„Freiland“ auf. Eine Baulandwidmung ist auf Grund der Vorgaben des örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes nicht möglich. Wie bei der Stellungnahme 1) wäre eine<br />
Bedarfswidmung für ortsansässige und weichende Kinder möglich. Nachdem die beiden<br />
Kriterien bei der Antragsstellerin nicht zutreffen, empfiehlt der Ausschuss den Einspruch<br />
abzuweisen. Gemäß der Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses beschließt der GR<br />
den Antrag von Haid Hedwig auf Umwidmung des Grundstückes in Bauland abzulehnen<br />
(einstimmig).<br />
5. Maria Unsinn geb. Haueis, Imst:<br />
Frau Unsinn hat von ihrem Vater das Gst. 1566/1 in der Unterengere erhalten. Sie spricht<br />
sich gegen die Widmung als „Wohngebiet“ aus, weil nach ihrer Meinung das Gst. im<br />
geltenden Flächenwidmungsplan als „Mischgebiet“ gewidmet ist. Laut Raumplaner DI<br />
Egg stimmt diese Aussage nicht und ist das Grundstück auch im geltenden<br />
Flächenwidmungsplan als Wohngebiet ausgewiesen. Eine Widmung als Mischgebiet<br />
würde den Festlegungen des ÖRK widersprechen. Der Ausschuss war einhellig der<br />
Meinung, dass die alte Widmungsgrenze zwischen Wohngebiet und Mischgebiet<br />
beibehalten werden soll und aus diesem Grund der Antrag von Frau M.Unsinn abgelehnt<br />
werden soll.<br />
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses an (einstimmig).<br />
6. Haueis Josef, Hauptplatz:<br />
Folge geben wird hingegen dem Antrag von Haueis Josef auf Umwidmung der durch<br />
Teilung neu gebildeten Gste. 1566/5 und 1566/6 von Wohngebiet in Mischgebiet. Laut<br />
Raumplaner Egg sind diese Flächen auch im geltenden Flächenwidmungsplan<br />
als Mischgebiet ausgewiesen (einstimmig).<br />
GR Grüner Andreas erkundigt sich, ob man schon weiß, wie diese beiden Grundstücke<br />
erschlossen werden. Der Ausschussobmann erklärt, dass er das zum derzeitigen Zeitpunkt<br />
noch nicht sagen kann.<br />
7. Erhart Alexander, Schönwies:<br />
Er spricht sich gegen die Freilandwidmung seines in Lahnbach gelegenen Gst. 1071/3 aus.<br />
Der Grundeigentümer hat bereits bei der Auflage des ÖRK eine ähnliche Stellungnahme<br />
abgegeben. Hier gilt dasselbe wie beim Einspruch von Frau Haid Hedwig. Die beiden<br />
Grundstücke liegen direkt nebeneinander und können auf Grund der Festlegungen im<br />
ÖRK nicht als Bauland ausgewiesen werden, auch wenn die Mutter des „Antragstellers“<br />
das Grundstück. seinerzeit als Abfindungsgrundstück erhalten hat. Gemäß der<br />
- 3 -
Empfehlung des Ausschusses beschließt der Gemeinderat die Stellungnahme abzulehnen<br />
und das Gst. 1071/3 im Freiland zu belassen (einstimmig).<br />
8. Fa. Huber Transporte <strong>Zams</strong>, Hauptstraße:<br />
Die Fa.Transporte Huber betreibt seit einigen Jahren im Osten des Südumfahrungsanschlusses<br />
eine LKW-Garage mit Werkstätte. Das bebaute Areal ist als<br />
Sonderfläche LKW-Garage gewidmet. Das Unternehmen beabsichtigt vom Mutterhaus<br />
<strong>Zams</strong> im Tauschweg eine ca. 2.500 m² große Fläche für eine allfällige spätere<br />
Betriebserweiterung und als Holzlagerplatz zu erwerben. Er ersucht deshalb um<br />
Einbeziehung der Tauschfläche ins Bauland, damit die Grundverkehrsbehörde den<br />
Flächenerwerb genehmigen kann. Raumplaner DI Egg war der Ansicht, dass Herr Huber<br />
diese Flächen auf Grund der Festlegung des ÖRK erwerben kann. Nach Rückfrage beim<br />
zuständigen Sachbearbeiter der BH Landeck hat sich allerdings herausgestellt, dass sich<br />
die Grundverkehrsbehörde an die Widmung des Flächenwidmungsplanes hält und ein<br />
Grundtausch im Freiland nicht genehmigt würde. Eine bauliche Erweiterung ist laut<br />
Aussage von Herrn Huber erst in einigen Jahren geplant. Aus diesem Grunde wäre die<br />
Frächterei. Huber mit einer Sonderflächenwidmung „Holzlagerplatz“ einverstanden. Die<br />
im ÖRK als „ökologisch wertvolle Freihaltefläche“ ausgewiesene Teilfläche entlang dem<br />
Inn könnte allerdings nicht als Sonderfläche gewidmet werden. Der GR beschließt die von<br />
der Fa. Huber Transporte zu erwerbende Tauschfläche (mit Ausnahme der ökologisch<br />
wertvollen Freihaltefläche) im Flächenwidmungsplan als Sonderfläche „Holzlagerplatz“<br />
auszuweisen (einstimmig).<br />
9. Lenhart Karl, Tischlerei, Unterer Auweg:<br />
Er beeinsprucht den Flächenwidmungsplanentwurf, weil sein Gst. 2652/6, welches er von<br />
der Gemeinde vor einigen Jahren als Baugrund für eine Betriebserweiterung erworben hat,<br />
als Freilandfläche ausgewiesen ist. Im geltenden Flächenwidmungsplan scheint diese<br />
Fläche als Gewerbegebiet auf. Im ÖRK ist das Gst. 2652/6 allerdings als ökologisch<br />
wertvolle Fläche eingetragen. An und für sich hätte Karl Lenhart gegen das ÖRK-Konzept<br />
„Einspruch“ erheben müssen. Der Flächenwidmungsausschuss war jedoch einhellig der<br />
Meinung, dass im neuen Flächenwidmungsplan die Widmungsgrenzen des „alten“<br />
Flächenwidmungsplanes übernommen werden sollten. Dies bedeutet, dass entlang des<br />
Inns ein 7 m breiter Grünstreifen als „ökologisch wertvolle Fläche“, der Rest des Gst.<br />
2652/6 als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Unter dem Aspekt, dass Lenhart<br />
diesen Grund von der Gemeinde als Gewerbegrund gekauft hat und sich in raumordnungsfachlicher<br />
Hinsicht gegenüber dem geltenden Flächenwidmungsplan nichts geändert hat,<br />
schließt sich der Gemeinderat der Empfehlung des Ausschusses an (1 Enthaltung<br />
w/Befangenheit).<br />
10. Neuner Norbert, Falterschein:<br />
Herr Neuner ersucht das Gst. 1138 Falterschein als Sonderfläche „landwirtschaftliche<br />
Hofstelle“ auszuweisen, weil seine Tochter Martina Morherr auf dem Grundstück ein<br />
landwirtschaftliches Wohn- und Betriebsgebäude errichten möchte. Tatsache ist, dass<br />
Familie Neuner in Falterschein früher 2 Hofstellen betrieben hat, nach einem Brand eine<br />
Hofstelle aufgelassen wurde. In Absprache mit dem Raumplaner hat sich der Ausschuss<br />
für die Ausweisung einer „Sonderfläche Hofstelle“ auf der Gp. 1138 ausgesprochen,<br />
wobei nicht das gesamte Grundstück, sondern nur rund die Hälfte gewidmet werden soll.<br />
Der Gemeinderat schließt sich Meinung des Ausschusses und somit der Widmung einer<br />
Teilfläche des Gst.1138 K.G.<strong>Zams</strong>erberg als „Sonderfläche Hofstelle“ an (einstimmig).<br />
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11. Venetbergbahnen AG, Hauptstraße:<br />
Die Seilbahngesellschaft ersucht um Ausweisung einer „Sonderfläche Parkplatz“, auf<br />
einem westlich der Talstation der Rifenalbahn gelegenen Areal. Die Venetbahn hat mit<br />
dem Grundeigentümer Praxmarer Thomas eine Mietvertragsoption zur Errichtung eines<br />
Parkplatzes abgeschlossen. Mit dem ÖRK wäre eine Sonderflächenwidmung vereinbar.<br />
Vzbgm. Lenhart berichtet, dass der Ausschuss grundsätzlich nichts gegen eine<br />
Sonderflächenwidmung hat. Nachdem es derzeit aber noch keinen Plan über die genaue<br />
Lage und Größe des Parkplatzes gibt und auch die Finanzierung nicht gesichert ist, spricht<br />
sich der Ausschuss vorläufig gegen die Ausweisung einer Sonderfläche im neuen<br />
Flächenwidmungsplan aus. Sobald diese Voraussetzungen gegeben sind ist gegen eine<br />
Umwidmung nichts einzuwenden. BM Sordo spricht sich aus Kostengründen für die<br />
Stattgebung des Antrages aus, da bei einer späteren Umwidmung Kosten anfallen, die<br />
man sich jetzt ersparen könnte. Er verweist auf ein Schreiben der Stadtgemeinde Landeck,<br />
aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde Landeck im Budget 2003 für die Errichtung eines<br />
Parkplatzes in Rifenal einen Betrag von € 80.000,-- vorgesehen hat. Über Anfrage des<br />
Bürgermeisters teilt GR Dr. Kappacher mit, dass der Optionsvertrag mit Herrn Praxmarer<br />
Thomas bis 31.12.2004 befristet ist. Er hoffe jedoch, dass Herr Praxmarer den Vertrag in<br />
den nächsten Wochen unterschreibt und dann die Projektsplanung in Angriff genommen<br />
werden kann. Mit der r.k. Pfarrpfründe sind noch Verhandlungen betr.die Überlassung<br />
eines Grundstückes notwendig.<br />
Reheis Josef erkundigt sich, wie viele Parkplätze errichtet werden. Einen Parkplatz mit<br />
220 bis 240 Stellplätzen könne er sich nicht vorstellen. Die Erstellung eines<br />
Gesamtkonzeptes sei unbedingt notwendig. Die Anrainer sollten dieses Mal bereits vor<br />
der Fassung des Umwidmungsbeschlusses informiert werden.<br />
Summerauer Andreas ist der Ansicht, dass eine Widmung ohne Projektspläne nicht<br />
möglich ist, weil erst an Hand der Pläne die Widmungsgrenzen festgelegt werden können.<br />
Raich Herbert befürchtet, dass bei einem Parkplatz mit 240 Stellplätzen die Gondelbahn<br />
früher oder später eingestellt wird. Der gleiche Fehler wie beim ersten Parkplatzprojekt<br />
sollte nicht noch einmal gemacht werden.<br />
Auf Grund der Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses beschließt der GR den<br />
Antrag der Venetbergbahnen AG vorläufig abzulehnen (1 Enthaltung, 1 Gegenstimme).<br />
12. Siegele Helmut, Pfarrgasse:<br />
Er ersucht in einer Stellungnahme um Einbeziehung des in der Engere gelegenen Gst.<br />
1648/1 ins Bauland, zumal das Grundstück unmittelbar an ein gewidmetes Wohn- und<br />
Tourismusgebiet angrenzt. Laut Raumplaner Egg ist dieser schmale Grundstreifen auch<br />
im bestehenden Flächenwidmungsplan als Freilandfläche ausgewiesen. Nach den<br />
Vorgaben des örtlichen Raumordnungskonzeptes wäre eine Baulandwidmung möglich,<br />
wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird. Nachdem dieser Bedarf derzeit nicht<br />
gegeben ist, empfiehlt der Ausschuss die Stellungnahme zurückzuweisen.<br />
Der GR beschließt dem Antrag keine Folge zu geben und das Gst. 1648/1 im Freiland zu<br />
belassen. Sollte sich ein konkreter Bedarf ergeben, müsste vor einer Baulandwidmung die<br />
innere Erschließung des Gebietes geregelt werden (einstimmig). Reheis Josef weist darauf<br />
hin, dass eine Baulandwidmung derzeit auch deshalb nicht sinnvoll wäre, weil die<br />
Wettbewerbsarbeiten für die Gestaltung der aufgelassenen Bahntrasse noch nicht<br />
vorliegen.<br />
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Der Ausschussobmann teilt mit, dass sich der Ausschuss mit dem Raumplaner geeinigt hat,<br />
zusätzlich nachstehende Änderungen des Flächenwidmungsplanes in die 2. Auflage des<br />
Flächenwidmungsplanentwurfes aufzunehmen:<br />
a) Der Grundstücksfläche des Bergrestaurantes der Venetseilbahn wird als „Sonderfläche<br />
Bergrestaurant“ ausgewiesen (einstimmig).<br />
b) Die Gste. 667/1 und 666/1 im Bruckfeld (Eigentümer Zangerl Josef und Armella), werden<br />
gemäß dem bei der letzten GR-Sitzung gefassten Auflagebeschluss als Wohngebiet<br />
ausgewiesen (einstimmig).<br />
c) Eine Teilfläche des in der Riefe gelegenen Gst. 1807 (Eigentümer Maschler Karl), wird<br />
als „Sonderfläche überdachter Holzlagerplatz“ ausgewiesen (einstimmig).<br />
Der Gemeinderat beschließt den abgeänderten Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanentwurfes<br />
für das Gemeindegebiet von <strong>Zams</strong> gemäß § 66 Abs.4 TROG 2001 ab Mittwoch<br />
12.02.2003 während der Dauer von 4 Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme im<br />
Gemeindeamt aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde <strong>Zams</strong> ihren Hauptwohnsitz haben<br />
und Rechtsträger, die in der Gemeinde <strong>Zams</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,<br />
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche<br />
Stellungnahme zum Entwurf abzugeben (einstimmig).<br />
Weiteres teilt Ausschussobmann Lenhart Hubert mit, dass die vom Mutterhaus <strong>Zams</strong><br />
beantragte Umwidmung der von den ÖBB erworbenen Teilflächen der aufgelassenen<br />
Bahntrasse in „Sonderfläche Krankenhaus“ nicht im Rahmen der 2. Entwurfsauflage<br />
berücksichtigt werden kann, weil die Planung für den Parkplatz des Krankenhauses noch nicht<br />
abgeschlossen ist. Hier seien noch weitere Gespräche mit dem Mutterhaus erforderlich. Der<br />
Gemeinderat ist mit dieser Vorgangsweise einverstanden.<br />
Der Flächenwidmungsausschuss hatte sich ursprünglich für eine Umwidmung der<br />
Radwegtrasse in „Sonderfläche Krankenhaus“ ausgesprochen.<br />
Verschiedenes:<br />
Wellenzohn Petra und Doris beabsichtigen von Hermann Klien eine ca. 500 m² große<br />
Grundfläche des Gst. 90/4 in der Sanatoriumstrasse zu erwerben. Sie möchten auf diesem<br />
Grundstück eine Reihenhausanlage mit 3 Wohneinheiten errichten. Dabei würde sich eine<br />
mittlere Geschossflächendichte von 0,73 ergeben. Raumplaner Egg könnte sich eine solche<br />
Dichte vorstellen. Reheis Josef weist darauf hin, dass es sich hier um einen Grenzwert handelt<br />
und so hohe Dichten zu Belastungen für die Nachbarn führen können. BM Sordo bekräftigt<br />
diese Aussage und verweist auf die Probleme zwischen dem Bauherrn und den Nachbarn bei<br />
der Reihenhausanlage der Geschwister Grissemann am Maurenweg. Dr. Kappacher ist der<br />
Ansicht, dass hohe Dichten ein Erfordernis der heutigen Zeit sind, weil die Baulandreserven<br />
immer knapper werden. Gemäß der Empfehlung des Flächenwidmungsausschusses ist der<br />
Gemeinderat mit dem Projekt und der damit verbundenen hohen Dichte einverstanden, sofern<br />
die Richtlinien der Garagen- und Abstellplatzverordnung eingehalten werden (einstimmig).<br />
Abschließend berichtet Vzbgm. Lenhart Hubert über das Hearing mit den Teilnehmern am<br />
Planungswettbewerb für den Krankenhausparkplatz. Von den 7 eingeladenen Planern haben 4<br />
am Hearing teilgenommen. Die Sitzung der Jury findet am 20. u. 21.03.2003 statt.<br />
Zu Punkt 3) der Tagesordnung:<br />
Der Obmann des Flächenwidmungsausschusses stellt fest, dass in der letzten<br />
Gemeinderatssitzung 3 Pläne über beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderungen zur<br />
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öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wurden. Nachdem keine Stellungnahme zu den<br />
Änderungsentwürfen eingelangt sind, werden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
1. Über Antrag von Herrn Karl Maschler wird eine Teilfläche des Gst. 1807 von Freiland<br />
in Sonderfläche „Überdachter Holzlagerplatz“ gemäß § 43.1b TROG 2001<br />
umgewidmet (einstimmig).<br />
2. Über Antrag von Zangerl Josef und Armella werden die Gst. 667/1 u. 666/1 im<br />
Bruckfeld von Freiland in Wohngebiet umgewidmet (einstimmig).<br />
3. Über Antrag der Brüder File August und Nikolaus werden die Gst. 1125/2 u. 1125/3<br />
K.G. <strong>Zams</strong>erberg von Freiland in Sonderfläche „landwirtschaftliches Mischgebiet“<br />
gemäß § 40.5 TROG 2001 umgewidmet (einstimmig).<br />
Für die beiden Einfamilienhäuser der Brüder File ist die Erlassung eines allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich. Raumplaner Egg hat einen diesbezüglichen Plan<br />
vorbereitet und wird dieser dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.<br />
Dieser sieht unter anderem eine Baumassendichte von 1,2 vor. Der Gemeinderat beschließt<br />
gemäß § 66 Abs.4 TROG 2001 die öffentliche Auflage des allgemeinen und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr. AE/018/2003 für die Gste. 1125/2 u. 1125/3 K.G. <strong>Zams</strong>erberg während<br />
der Dauer von 4 Wochen.<br />
Gleichzeitig wird die Erlassung des Bebauungsplanes gemäß dem vorliegenden Planentwurf<br />
beschlossen, wobei der Bebauungsplan nur dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der<br />
Auflagefrist zum Entwurf keine Stellungnahme von einer hierzu berechtigten Person oder<br />
Stelle abgegeben wird.<br />
Zu Punkt 4) der Tagesordnung:<br />
BM Sordo berichtet über die am 04.11.2002 in Imst stattgefundenen konstituierenden Sitzung<br />
des Vereines „Via Claudia Augusta Tirol“, bei der die Gemeinden nochmals ersucht wurden,<br />
dem Verein beizutreten. Auch LR Platter hat eine Lanze für den neuen Verein gebrochen. Der<br />
Gemeindevorstand hat sich in der Sitzung vom 13.01.03 ebenfalls für einen Beitritt der<br />
Gemeinde <strong>Zams</strong> ausgesprochen, auch wenn der jährliche Mitgliedsbeitrag € 600,-- beträgt.<br />
Grüner Andreas befürwortet eine Mitgliedschaft der Gemeinde <strong>Zams</strong> und verweist auf die<br />
vielen Initiativen, die seit dem Projektstart im Jahr 1998 erfolgt sind (Beschilderung der<br />
Wegstrecke, Aufstellung verschiedener Thementafeln, Erstellung eines Kulturführers,<br />
Aufstellung von virtuellen Infopoints, Präsentation der Via Claudia im Internet etc.)<br />
Der Gemeinderat beschließt dem Verein „Via Claudia Augusta Tirol“ als Mitglied<br />
(Jahresbeitrag € 600,--) beizutreten (einstimmig).<br />
Zu Punkt 5) der Tagesordnung:<br />
Nach den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung bedürfen Überschreitungen der<br />
Budgetansätze eines Gemeinderatsbeschlusses. Der Kassenverwalter hat deshalb eine<br />
Aufstellung über die in den vergangenen Monaten stattgefundenen Überschreitungen der<br />
Ausgabenansätze des Haushaltsplanes 2002 vorgelegt. Diese Liste ist bei den<br />
Vorbesprechungen der Fraktionen aufgelegen. Die Bedeckung der Ausgabenüberschreitungen<br />
erfolgt zum Teil durch den Rechnungsüberschuss des Vorjahres, zum Teil durch<br />
Mehreinnahmen und zum Teil durch Einsparungen bei den Ausgaben. Die Summe der<br />
Ausgabenüberschreitungen im ordentlichen Haushalt beträgt € 1.067.061,52, im<br />
- 7 -
außerordentlichen Haushalt € 72.413,27. Der Gemeinderat genehmigt die vorgenannten<br />
Ausgabenüberschreitungen und die Bedeckung gemäß vorliegender Aufstellung (einstimmig).<br />
Zu Punkt 6) der Tagesordnung:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Finanzlandesdirektion einen Vertragsentwurf betreffend<br />
den Ankauf von Teilflächen aus dem öffentlichem Wassergut im Bereich des<br />
Krankenhausparkplatzes übermittelt hat. Demnach erwirbt die Gemeinde <strong>Zams</strong> von der<br />
Republik Österreich aus Gst. 2652/1 das Trennstück 1 i.A. von 1621 m² und das neu gebildete<br />
Gst.2652/12 i.A. von 1812 m², insgesamt somit eine Fläche von 3433 m² zum Kaufpreis von €<br />
85.825,--. Vzbgm. Lenhart bringt dem Gemeinderat die wichtigsten Vertragspunkte zur<br />
Kenntnis. Unter anderem verpflichtet sich die Gemeinde zur Verlegung des bestehenden<br />
Maschendrahtzaunes im Westen des Klärwerkes und zur Anbringung eines einfachen<br />
Holzzaunes entlang der gemeinsamen Grundgrenze bis zum Grenzpunkt 14974 gemäß<br />
Vermessungsurkunde des DI Pfeifer vom 03.12.2002. Außerdem stimmt die Gemeinde <strong>Zams</strong><br />
der Einverleibung eines Bauverbotes auf der östlichen Teilfläche zu. Darüber wurde bereits in<br />
der letzten Gemeinderatssitzung berichtet. Vzbgm. Lenhart weist nochmals darauf hin, dass<br />
mit dem Erwerb dieser Grundflächen eine wichtige Voraussetzung für die Errichtung des<br />
Krankenhausparkplatzes gegeben ist. Der Gemeinderat genehmigt den Grundkauf von der<br />
Republik Österreich nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfes (einstimmig).<br />
Zu Punkt 7) der Tagesordnung:<br />
Auf der Bp. 952 in EZ. 91 K.G. Landeck (Gasthof Kaifenau) ist die Reallast des Verbotes zur<br />
Errichtung eines Benzintankes zu Gunsten der Gemeindefraktion <strong>Zams</strong> einverleibt. Der neue<br />
Eigentümer des Betriebsgrundstückes ersucht um die Zustimmung der Gemeinde zur<br />
Löschung dieser Reallast. Nachdem die aus dem Jahre 1931 stammende Reallast heute keine<br />
Aktualität mehr hat, beschließt der Gemeinderat die vorliegende Löschungserklärung zu<br />
unterfertigen (einstimmig).<br />
Zu Punkt 8) der Tagesordnung:<br />
a) Zustimmend zur Kenntnis genommen wird ein Schreiben der Kieswerk Betriebs GesmbH<br />
vom 21.01.2003 über den Bezug von 18.816 t grobem Überkorn aus dem Kalkofen zum<br />
Preis von € 8.840,74.<br />
b) Die 4. Ergänzung der Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und der Gemeinde <strong>Zams</strong><br />
über den Aufbau, Austausch und die Anwendung eines digitalen, graphischen<br />
Datenbestandes von direkten raumbezogenen Sachverhalten der Raumordnung wird<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen. Gemäß dem Ergänzungsübereinkommen hat die<br />
Gemeinde Zugriff auf die Farbortfotos im Dauersiedlungsraum der Gemeinde. Dafür muss<br />
die Gemeinde einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von € 141,53 zu leisten. Die Fotos<br />
sind insbesondere für die Raumplanung von Bedeutung. Der Gemeinderat ist mit der<br />
Ergänzungsvereinbarung einverstanden (einstimmig).<br />
c) Herr Grießner Norbert hat mitgeteilt, dass er mit 01.08.2003 seine Tätigkeit als<br />
Hausmeister im Kindergarten aufgeben wird. Der Bauausschuss und der<br />
Personalausschuss werden sich mit dieser Angelegenheit befassen und dem Gemeinderat<br />
einen Vorschlag über die weitere Vorgangsweise vorlegen.<br />
- 8 -
d) Die Bezirksstelle Landeck, Lebenshilfe Tirol ersucht um kostenlose Überlassung des<br />
Festsaales der Hauptschule <strong>Zams</strong>, für die Abhaltung einer Jubiläumsfeier am 03.10.2003.<br />
Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung des Festsaales zu. Der Ausschuss des<br />
Hauptschulverbandes <strong>Zams</strong>/Schönwies wird sich mit dem Ansuchen um Erlassung der<br />
Saalmiete befassen. Die Reinigungskosten sind vom Veranstalter zu entrichten.<br />
e) BM Sordo berichtet, dass die Tiroler Wasserkraftwerke vor einigen Tagen neue<br />
Vertragskonzepte über die Gründung einer Errichtungs- und Betriebsgesellschaft für das<br />
geplante Biomassenheizwerk in <strong>Zams</strong> vorgelegt haben. Im neuen Vertrag wurden einige<br />
Änderungen vorgenommen (Finanzierung wird nicht mehr im Vertrag geregelt, sondern<br />
durch die Generalversammlung, kein Anschlusszwang für gemeindeeigene Objekte,<br />
Dienstbarkeiten werden im Kauf- bzw. Baurechtsvertrag geregelt). Mag. Anton Walser<br />
hat ebenfalls ein Schreiben an die Gemeinde gesendet, in welchem er negative<br />
Auswirkungen des Fernheizwerkes aufzeigt.<br />
Vzbgm. Lenhart informiert, dass der Landecker Gemeinderat einen Beschluss gefasst hat,<br />
dass vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages die Kundenaquisition durchgeführt werden<br />
soll und eine Beteiligung der Stadtgemeinde Landeck nur dann in Frage kommt, wenn<br />
mindestens 50 % der möglichen Abnehmer an das Fernwärmenetz anschließen.<br />
Die Tiwag möchte jedoch die Verträge mit den künftigen Kunden bereits unter dem<br />
Namen der neu zu gründenden Gesellschaft abschließen, ansonsten diese zu einem<br />
späteren Zeitpunkt wieder umgeschrieben werden müssen. Die Tiwag hat zugesagt<br />
sämtliche im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung entstehenden Kosten zu<br />
übernehmen, wenn das Biomassenheizwerk schlussendlich doch nicht gebaut werden<br />
sollte. Somit geht die Gemeinde <strong>Zams</strong> keinerlei finanzielles Risiko ein.<br />
Damit die Sache endlich weitergeht, stellt Vzbgm. Lenhart den Antrag diese<br />
Angelegenheit zum außerordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären.<br />
BM Sordo stellt fest, dass gem. § 41 TGO Dringlichkeit gegeben sein muss, damit eine<br />
nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheit in derselben Sitzung behandelt<br />
werden kann. Ansonsten wären solche Anträge dem Gemeindevorstand zuzuweisen.<br />
Dazu werden folgende Wortmeldungen abgegeben:<br />
Reheis Josef: Nach meiner Meinung ist die Dringlichkeit nicht gegeben, zumal die<br />
Verhandlungen über eine Vermietung oder einen Verkauf des Baugrundstückes für das<br />
Heizwerk noch offen sind. Außerdem habe ich die Vertragsentwürfe noch nicht<br />
angeschaut, weil ich nicht gewusst habe, dass die Verträge heute beschlossen werden<br />
sollen.<br />
Raich Herbert: Der Grund, auf dem das Biomassenheizwerk errichtet werden soll, gehört<br />
noch nicht der Gemeinde. Die Tiwag hat seinerzeit versprochen, dass sie zuerst die<br />
Kundenerhebung durchführt und erst danach über eine Beteiligung der Gemeinde<br />
verhandelt wird. Dies ist bis heute nicht geschehen, weshalb für die Gemeinde <strong>Zams</strong> keine<br />
Veranlassung besteht, heute über den Abschluss von Gesellschaftsverträgen zu<br />
entscheiden. Der Stadt Landeck eilt es auch nicht.<br />
Grüner Andreas ergänzt die vorstehenden Ausführungen dahingehend, dass auch die<br />
Firma Ronacher mittlerweile in einem Schreiben auf die Problematik von Biomassenheizwerken<br />
hinweist. Dieses Schreiben lag bei den Vorbesprechungen noch nicht vor.<br />
Vzbgm. Lenhart: Seit dem Frühjahr 2002 wird mit der Tiwag verhandelt. Im Sommer hat<br />
der Gemeinderat einen positiven Grundsatzbeschluss für das geplante Heizwerk gefasst.<br />
Die Fakten liegen auf dem Tisch. Auch die gewerberechtliche Genehmigung ist bereits<br />
vorhanden. Die Gründung der Betreibergesellschaft soll der Startschuss für die<br />
Akquisition sein, die ca. 3 Monate in Anspruch nehmen wird. Dabei sollen bereits<br />
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echtsgültige Vereinbarungen mit den Kunden abgeschlossen werden. Die Beteiligung der<br />
Gemeinde soll nicht, wie im Vertrag vorgesehen 5 %, sondern nur 1 % betragen, das<br />
entspricht einem Betrag von ca. € 400,--.<br />
Raich Herbert weist noch einmal darauf hin, dass die Tiwag seit dem Grundsatzbeschluss<br />
der Gemeinde im Juli 2002 genug Zeit gehabt hätte, die Kundenakquisition<br />
durchzuführen. Ursprünglich sei sie von einer Anschlussdichte von 70 % ausgegangen,<br />
jetzt sei man auf 50 % zurückgegangen. Überdies habe man noch wenig Erfahrung mit<br />
solchen Heizkraftwerken. Beim Müllplatz habe es auch positive Bescheide gegeben,<br />
bevor man ihn schließen musste und ihn.u.U. einmal vielleicht wieder„entsorgen“ muss .<br />
In einer so wichtigen Angelegenheit müsste man sich allenfalls auch die Durchführung<br />
einer Volksbefragung überlegen.<br />
Dr. Kappacher dazu: Die Bevölkerung hat uns gewählt, damit wir entscheiden.<br />
Reheis Josef glaubt, dass eine so wichtige Angelegenheit nicht unter einem<br />
„außerordentlichen Tagesordnungspunkt“ erledigt werden soll. Auch die Bevölkerung<br />
sollte rechtzeitig informiert werden, wenn über eine Sache beraten wird, die für jeden<br />
Bürger von großer Bedeutung ist. Er sehe sich nicht in der Lage heute darüber zu<br />
entscheiden.<br />
Lenhart Hubert: Die Bevölkerung wird bei der Kundenakquisition bestens beraten, jeder<br />
kann sich die Vor- und Nachteile eines Anschlusses erklären und auch berechnen lassen.<br />
In 3 Monaten werden wir mehr wissen. Dann kann der Gemeinderat immer noch<br />
entscheiden, ob das Heizwerk gebaut wird oder nicht.<br />
Dr. Kappacher schlägt vor, dass die Einstimmigkeit für den Baubeschluss in den Vertrag<br />
aufgenommen werden sollte.<br />
BM Sordo skizziert nochmals die bisherigen Schritte in Sachen Biomassenheizkraftwerk.<br />
Den Vorwurf, dass die Gemeinde <strong>Zams</strong> zu wenig aktiv war, müsse er auf jeden Fall<br />
zurückweisen. Die Gemeinde habe bereits im Juli einen positiven Beschluss für das<br />
Kraftwerk gefasst und im Herbst gemeinsame Besprechungen mit dem Stadtrat und dem<br />
Gemeinderat von Landeck initiiert. Leider habe die Tiwag die Kundenerhebung nicht<br />
durchgeführt. Damit die Sache weitergeht, sei er dafür, dass die Gemeinde den<br />
Gesellschaftsvertrag unterzeichnet und die Tiwag auf dieser Basis möglich rasch die<br />
Akquisition durchführt. Dann werde man sehen, wie viele Haushalte und Betriebe sich<br />
tatsächlich für einen Anschluss an das Kraftwerk entscheiden.<br />
In der Folge lässt BM Sordo über den Antrag von Vzbgm. Lenhart, diese Angelegenheit<br />
zum a.o. Tagesordnungspunkt zu erklären, abstimmen. Ergebnis: 9 dafür, 5 dagegen.<br />
Danach verliest der Vorsitzende ein Schreiben von Josef Ronacher, welches heute<br />
eingelangt ist. Ronacher kritisiert darin vor allem die Forderung der Tiwag, dass<br />
bestehende Ölheizungen stillgelegt werden müssen. Der Kunde sollte sich den günstigsten<br />
Wärmelieferanten selbst auswählen können und sich nicht über Jahre vertraglich an die<br />
Tiwag binden müssen.<br />
Die im Begleitschreiben der Tiwag erwähnte kartellrechtliche Prüfung ist nach Ansicht<br />
von GR Dr. Kappacher reine Formsache. Er könne sich nicht vorstellen, dass das geplante<br />
Heizwerk gegen das Kartellgesetz verstoße. Weiteres spricht er sich dafür aus, dass man<br />
vorläufig nur den Gesellschaftsvertrag, nicht aber den „Letter of Intent“ unterzeichnet,<br />
welcher das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern regelt.<br />
Reheis Josef schlägt vor, dass auch die Art des verwendeten Brennstoffes (Hackschnitzel,<br />
subsidiär Öl) im Vertrag aufscheinen sollte. Für jede Änderung des Heizmaterials sollte<br />
ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafter erforderlich sein. Auch für jede Änderung<br />
des Strompreises sollte das Einstimmigkeitsprinzip gelten. Nachdem ihn Dr. Kappacher<br />
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aufklärt, dass Wertsicherungsklauseln bei Stromtarifen durchaus üblich sind, zieht Reheis<br />
diesen Antrag zurück.<br />
Vzbgm. Lenahrt stellt den Antrag über den vorliegenden Gesellschaftsvertrag<br />
abzustimmen, wobei für nachstehende Beschlüsse Einstimmigkeit verankert werden soll:<br />
1. Beschluss zur Errichtung des Biomassenheizwerkes (Baubeschluss)<br />
2. Änderungen bzgl. des verwendeten Heizmaterials<br />
Abstimmungsergebnis: 12 für Annahme des Gesellschaftsvertrages, 2 dagegen.<br />
Zu Punkt 9) der Tagesordnung:<br />
a) Grüner Andreas überreicht dem Bürgermeister ein Schreiben von Herrn Harald Ehrlich<br />
bezüglich Kettenpflicht auf der Zammerberger Straße. Das Schreiben wird dem<br />
Verkehrsausschuss zur Beratung zugewiesen.<br />
b) Schönherr Theresia berichtet, dass Frau Krautschneider aus Landeck in der Volksschule<br />
<strong>Zams</strong> einen Jogakurs für Kinder abhalten möchte. Festgestellt wird, dass der Turnsaal nur<br />
Vereinen und nicht Privatpersonen zur Verfügung gestellt wird. Allenfalls könnte der<br />
Kurs über die Erwachsenenschule abgewickelt werden. Schönherr Theresia wird Frau<br />
Krautschneider darüber in Kenntnis setzen.<br />
c) Grüner Andreas ersucht den Bürgermeister, die im Weiler Rifenal gestandene öffentliche<br />
Anschlagtafel, die bei einem Verkehrsunfall umgefahren wurde, wieder aufzustellen. Der<br />
Bürgermeister teilt dazu mit, dass er den Schädiger bereits mehrfach aufgefordert hat, die<br />
Anschlagtafel wieder anzubringen. Er wird nochmals mit diesem reden. Sollte er dazu<br />
nicht bereit sein, wird die Anschlagtafel durch die Gemeindearbeiter aufgestellt und dem<br />
Schädiger verrechnet.<br />
d) Grüner Andreas übergibt dem BM einen schriftlichen Antrag der Dorfliste zur Errichtung<br />
einer Leitschiene bei der Einmündung des Lötzweges in die Bundesstraße. Der Ende<br />
Jänner stattgefundene LKW-Unfall hat gezeigt, wie gefährlich dieser Gehsteigbereich für<br />
Fußgänger ist. Der BM teilt mit, dass man diesen Wunsch bereits in einem Telefonat beim<br />
Baubezirksamt (Bauhof <strong>Zams</strong>) deponiert hat. Man wird den mündlichen Antrag durch ein<br />
schriftliches Ansuchen ergänzen.<br />
Ende der Sitzung: 22.15 Uhr<br />
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