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öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2012 - Altrip

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Bericht über die <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>27.06.2012</strong><br />

TOP-Nummer: 1<br />

Ernennung <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

Gemäß § 54 GemO ist der Bürgermeister in <strong>öffentliche</strong>r <strong>Sitzung</strong> durch Aushändigen der<br />

Ernennungsurkunde zu ernennen.<br />

Der erste Beigeordnete, Herr Karl-Martin Gensinger, führt die Ernennung von Herrn Jürgen<br />

Jacob als Bürgermeister der Gemeinde <strong>Altrip</strong> durch. Er verliest den Text der<br />

Ernennungsurkunde und wünscht Bürgermeister Jacob alles Gute für die künftige<br />

Amtsperiode.<br />

Bürgermeister Jacob richtet das Wort an den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer und<br />

versichert allen, auch in der kommenden Amtszeit der Gemeinde <strong>Altrip</strong> seine ganze Kraft<br />

und Aufmerks<strong>am</strong>keit zu schenken. Die Anwesenden honorieren dies durch spontanen<br />

Beifall.<br />

TOP-Nummer: 2<br />

Nachwahl von Ausschussmitgliedern<br />

Das Ausschussmitglied Wolfgang Mansky (FWG) hat sein Mandat als Mitglied im Haupt-<br />

und Finanzausschuss, stellvertreten<strong>des</strong> Mitglied im Bau-, Werks- und Umweltausschuss,<br />

stellvertreten<strong>des</strong> Mitglied im Schulträgerausschuss und stellvertreten<strong>des</strong> Mitglied im<br />

Umlegungsausschuss niedergelegt.<br />

Das Ausschussmitglied Alfredo Ridolfi (FWG) hat sein Mandat als Mitglied im<br />

Schulträgerausschuss niedergelegt.<br />

Das Ausschussmitglied Ellen Hört (SPD) ist verstorben.<br />

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Gemeinderat gewählt. Das<br />

Vorschlagsrecht obliegt in diesem Falle den jeweiligen Fraktionen.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf die <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt. Er<br />

verliest die Wahlvorschläge.<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, die Wahlvorschläge der Fraktionen aus <strong>Sitzung</strong>sökonomischen<br />

Gründen jeweils zus<strong>am</strong>menzufassen und per Akkl<strong>am</strong>ation abzustimmen.<br />

Dem wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion werden nachfolgende Personen in die Ausschüsse<br />

gewählt:


Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss Frank Darstein (vorh.Vertr.)<br />

Stellv. Mitglied Haupt- und Finanzausschuss Klaus Mansky<br />

Stellv. Mitglied im Bau-, Werks- und Umweltausschuss Kai Hartmann<br />

Mitglied im Schulträgerausschuss Fred von der Au<br />

(vorh.Vertr.)<br />

Stellv. Mitglied im Schulträgerausschuss Tobias Rieger<br />

Stellv. Mitglied im Schulträgerausschuss Christian Fuß<br />

Stellv. Mitglied im Umlegungsausschuss Uwe-Peter Schreiner<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 18<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 02<br />

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird nachfolgende Person in den Ausschuss gewählt:<br />

Stellv. Mitglied im Sozial-, Jugend und Sportausschuss Frau Helga Schmidt<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 19<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 01<br />

Gem. § 36 Abs. 3 GemO hat der Vorsitzende an der Wahlhandlung nicht teilgenommen.<br />

TOP-Nummer: 3<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong> über die Erhebung von<br />

Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen<br />

(Erschließungsbeiträge) vom 13.09.1996 - Satzungsbeschluss<br />

In der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>am</strong> 20.04.2012 wurden lediglich Beschlüsse über durch<br />

die Fraktionen eingebrachte Anträge gefasst; ein formeller Satzungsbeschluss ist nicht<br />

erfolgt.<br />

Im Bescheid der Kommunalaufsicht im Rahmen <strong>des</strong> Aussetzungsverfahrens weist diese<br />

darauf hin, dass die gefassten Beschlüsse in eine Änderungssatzung einzubinden sind. Über<br />

die Änderungssatzung ist ein förmlicher Satzungsbeschluss zu fassen.<br />

Die aufgrund der Anträge gefassten Beschlüsse machen - neben den beschlossenen<br />

Änderungen - die Streichung <strong>des</strong> § 5 Abs. 3 Satz 5 der derzeitigen Satzung erforderlich, da<br />

in der Änderung eine Neuregelung getroffen wird.<br />

Über die durch die Gemeinde vorgelegte Änderungssatzung hinsichtlich § 6 Abs. 3 Ziffer 1<br />

bis 3 und 5 bis 9 wurde bislang noch kein Beschluss gefasst.<br />

Weiterhin ist in § 6 Abs. 1 und 2 der Gewerbezuschlag den gefassten Beschlüssen<br />

anzupassen.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf die <strong>Sitzung</strong>svorlage und trägt den Sachverhalt vor. Er<br />

bemerkt, dass er die Rechtslage hinsichtlich <strong>des</strong> Satzungstextes anders einschätzt als dies<br />

offensichtlich die knappe Mehrheit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> tut. Da die Änderungssatzung<br />

eklatant gegen wesentliche Grundsätze <strong>des</strong> Beitragsrechts verstößt wird er der<br />

Satzungsänderung seine Zustimmung verweigern.


RM Krüger stellt für seine Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN klar, dass der vorliegende<br />

Satzungsentwurf eine massive Abweichung vom Grundsatz der Gebührengleichheit sowie<br />

<strong>des</strong> Äquivalenzprinzips bedeutet. Hier werden bestimmte Gruppen von Eigentümern<br />

benachteiligt und im Einzelfall Vorteile gewährt. Darüber hinaus zeigt seine Fraktion kein<br />

Verständnis dafür, dass sich die Mehrheit <strong>des</strong> Rates hier über ein profun<strong>des</strong><br />

Rechtsgutachten hinwegsetzt, das den ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung als den<br />

„rechtssichersten Weg“ bezeichnet. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen zeigt Herr<br />

Krüger auf, inwieweit die Satzung jetzt eine Besserstellung <strong>des</strong> Gewerbes gegenüber dem<br />

Besitzer eines Wohnhauses bedeutet.<br />

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Sodann wird wie folgt beschlossen:<br />

Die in Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong> über die<br />

Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen<br />

(Erschließungsbeiträge) vom 13.09.1996 wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 12<br />

Nein-Stimmen 09<br />

Enthaltungen 00<br />

Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den ersten Beigeordneten Karl-Martin Gensinger.<br />

TOP-Nummer: 4<br />

Neufestsetzung <strong>des</strong> Umrings für die Erschließungsmaßnahme Straßenbau<br />

Adriastraße/Zum Strandhotel<br />

Nach den Grundsätzen <strong>des</strong> Erschließungsbeitragsrecht teilt eine beidseitig nicht zum Anbau<br />

bestimmte Teilstrecke einer Straße, die mehr als 100 Meter lang ist, die Straße in zwei<br />

selbständig abzurechnende Abschnitte.<br />

Der Bereich der Adriastraße, der von der Einmündung <strong>des</strong> Hechtweges bis zur Einmündung<br />

<strong>des</strong> Weges „Am Schwanenweiher“ liegt, in einer Länge von rund 200 Metern, ist beidseitig<br />

nicht zum Anbau bestimmt (auf einer Seite wie in den Bebauungsplänen festgesetzt<br />

Grünfläche/Wiese, auf der anderen Seite <strong>öffentliche</strong> Parkflächen und der Ver- und<br />

Entsorgung dienende Flächen, die ebenfalls nicht zu Beiträgen heranzuziehen sind).<br />

Dementsprechend war die Adriastraße zu Beginn der Erschließungsmaßnahme<br />

abrechnungstechnisch in Abschnitte unterteilt worden. Für den ersten Bauabschnitt wurden<br />

bereits Vorausleistungen erhoben.<br />

Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Zus<strong>am</strong>menfassung der Adriastraße, 2.<br />

Bauabschnitt, mit der Straße Zum Strandhotel zu einer Abrechnungseinheit wurde - auf Bitte<br />

der Verwaltung - die Abschnittsbildung für die Adriastraße durch die Juristen <strong>des</strong> Gemeinde-<br />

und Städtebun<strong>des</strong> noch einmal mit überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass der obige<br />

Grundsatz nur einen Teil <strong>des</strong> mit Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts vom 06.12.1996 (AZ:<br />

8 C 32/95) festgestellten Leitsatzes darstellt. Dieser lautet:<br />

Eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke einer bei natürlicher<br />

Betrachtungsweise einheitlichen Straße vermittelt den Eindruck einer gewissen<br />

erschließungsrechtlichen Selbständigkeit, wenn sie mehr als 100 m lang ist, und sie im<br />

Verhältnis zu der Verkehrsanlage insges<strong>am</strong>t nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung<br />

ist, wenn ihre Ausdehnung jedenfalls ein Fünftel der Ausdehnung der ges<strong>am</strong>ten<br />

Verkehrsanlage ausmacht.


Da die Ges<strong>am</strong>tlänge der Adriastraße bereits etwas mehr als 2 Kilometer beträgt, müsste die<br />

nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke min<strong>des</strong>tens 400 Meter lang sein, um die Straße<br />

abrechnungstechnisch in Abschnitte zu unterteilen. Dies ist nicht der Fall. Demnach ist die<br />

ges<strong>am</strong>te Adriastraße als eine Abrechnungseinheit zu behandeln.<br />

Weiterhin ist die Straße Zum Strandhotel in die Abrechnungseinheit (Umring) aus folgenden<br />

Gründen aufzunehmen.<br />

Die Straßen Zum Strandhotel und Adriastraße sind im Bereich zwischen dem Hotel und dem<br />

Mittelweg bereits vor Beginn der erstmaligen Herstellung vermessen gewesen und bildeten<br />

seit ihrer Vermessung eine einheitliche Wegeparzelle.<br />

Nach natürlicher Betrachtungsweise stellt die Straße Zum Strandhotel keine eigenständige<br />

Straße dar, sondern ist lediglich eine Fortführung der Adriastraße in Richtung Strandhotel.<br />

Dieser Eindruck wird auch durch die 90°-Kurve nicht beeinträchtigt, zumal die Adriastraße<br />

mehrere scharfe Knicke aufweist. Auch die Einmündung der Straße „An der Rennbahn“ stört<br />

diesen Eindruck nicht. Während die Adriastraße einschließlich Zum Strandhotel in ihrer<br />

ges<strong>am</strong>ten Länge homogen eine - zwar die Seiten wechselnde - durchgängige einseitige<br />

Anbaubebauung aufweist, ist die Straße An der Rennbahn eindeutig dem Außenbereich<br />

zuzuordnen und stellt keinen eklatanten Einschnitt dar, der für die Trennung der Straßen<br />

spräche.<br />

Die unterschiedlichen Straßenbezeichnungen sind kein Indiz, das für eine Trennung<br />

sprechen würde.<br />

Daher war der Abrechnungs-Umring für die Adriastraße neu festzulegen.<br />

Die für den ersten Bauabschnitt von den Anliegern bereits angeforderten Vorausleistungen<br />

für den Straßenbau sind bei den weiteren Berechnungen zu berücksichtigen und<br />

anzurechnen.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf die <strong>Sitzung</strong>svorlage und trägt den Sachverhalt vor.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Straßenbau<br />

im Naherholungsgebiet Blaue Adria, Adriastraße/Zum Strandhotel, umfasst die in der<br />

beigefügten Umringliste genannten Grundstücke.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 03<br />

Bürgermeister Jacob und RM Darstein haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />

Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den für die Zuhörer vorgesehenen Teil <strong>des</strong><br />

<strong>Sitzung</strong>ssaales begeben.<br />

Der Vorsitz wird vom ersten Beigeordneten Karl-Martin Gensinger geführt.<br />

TOP-Nummer: 5<br />

Erschließung <strong>des</strong> Naherholungsgebietes Blaue Adria - Adriastraße/Zum Strandhotel -<br />

Festlegung <strong>des</strong> Beitragssatzes für die Erhebung einer zweiten Vorausleistung für den<br />

ersten Bauabschnitt und einer Vorausleistung für den zweiten Bauabschnitt auf den<br />

Erschließungsbeitrag Straßenbau


Mit Beschluss vom 13.12.2007 hat der Gemeinderat aufgrund der Ausschreibungsdaten für<br />

den Straßenbau in der Adriastraße, 1. Bauabschnitt, eine Vorausleistung in Höhe von<br />

24,61 €/m² Geschoßfläche festgelegt. Die Kosten für diesen Bauabschnitt waren zu diesem<br />

Zeitpunkt auf 342.455,06 € geschätzt worden, woraus sich nach Abzug <strong>des</strong> Gemeindeanteils<br />

und Verteilung auf die errechnete Geschoßfläche der o.a. Betrag ergab.<br />

Wie bereits im Rahmen <strong>des</strong> Beschlusses für die Erhebung einer zweiten Vorausleistung für<br />

den Straßenbau Krebsweg/Schleienweg festgestellt wurde, lagen die tatsächlichen Kosten<br />

im ersten Bauabschnitt erheblich über dem ursprünglich angenommenen Ansatz.<br />

Weiterhin wurde festgestellt, dass die Unterteilung der Adriastraße in Abrechnungsabschnitte<br />

nicht der aktuellen Rechtslage entspricht. Der Umring war daher neu festzulegen.<br />

Für den zweiten Bauabschnitt der Adriastraße wurden bislang keine Vorausleistungen<br />

erhoben. Die Kosten wurden vorfinanziert.<br />

Eine Abrechnung (endgültige Bescheide) kann derzeit noch nicht durchgeführt werden, da<br />

eine Rechnung der Baufirma noch im Rechtsstreit ist, und die Vermessungs- und<br />

Grunderwerbsdaten noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, so dass das<br />

Straßenflurstück noch nicht gebildet werden und die Widmung der Straße noch nicht<br />

erfolgen konnte.<br />

Zudem war nach der bisherigen Beitragssatzung keine Geschoßflächenberechnung für alle<br />

zu Erschließungskosten heranzuziehenden Grundstücke möglich, da ein Bebauungsplan<br />

nicht die erforderlichen Daten enthielt und die Satzung für einen solchen Fall keine<br />

Regelungen enthielt. Eine entsprechende Satzungsergänzung sowie die Änderung <strong>des</strong><br />

Gewerbezuschlages auf 20 % sind in der heutigen <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> erst<br />

beschlossen worden.<br />

Zur Deckung der vorfinanzierten Mehrkosten <strong>des</strong> ersten Bauabschnitts sowie der Kosten <strong>des</strong><br />

zweiten Bauabschnitts und d<strong>am</strong>it Vermeidung <strong>des</strong> Anfalls weiterer Zinsen ist die Erhebung<br />

von Vorausleistungen erforderlich.<br />

Die nachfolgende Berechnung basiert auf dem zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung<br />

gegebenen Stand der tatsächlichen (verauslagten) Kosten sowie den zu diesem Zeitpunkt<br />

aktuellen Grundstücksdaten.<br />

Die Berechnung der Geschoßfläche ergibt sich aus der der <strong>Sitzung</strong>svorlage beigefügten<br />

Geschoßflächenliste (Anlage 1) bzw. der Geschoßflächenberechnung zum Anwesen Zum<br />

Strandhotel 10 (Anlage 2).<br />

Die tatsächlich verauslagten Kosten bis dato wurden wie folgt festgestellt:<br />

Kosten <strong>des</strong> 1. Bauabschnitts 445.745,13 €<br />

Kosten <strong>des</strong> 2. Bauabschnitts 668.612,13 €<br />

Summe 1.115.323,26 €<br />

Die Kosten sind aus den der <strong>Sitzung</strong>svorlage beigefügten Kostennachweisen ersichtlich<br />

(Anlagen 3 und 4).<br />

Hieraus errechnet sich folgende Vorausleistung<br />

Derzeit nachgewiesene Kosten incl. Ingenieurleistungen 1.115.323,26 €<br />

Abzüglich 10 % Gemeindeanteil gem. § 4 der Satzung 111.532,33 €<br />

Umlagefähige Kosten 1.003.790,93 €


Diese beitragsfähigen Kosten sind auf eine Ges<strong>am</strong>t-Geschoßfläche von 20.128,59094 m²<br />

umzulegen, woraus sich eine Vorausleistung in Höhe von 49,869 €, gerundet 49,87 €/m²<br />

Berechnungsfläche ergibt.<br />

Die für den ersten Bauabschnitt bereits angeforderten Vorausleistungen sind auf den sich für<br />

die einzelnen Grundstücke ergebenden Betrag anzurechnen.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf die <strong>Sitzung</strong>svorlage und trägt den Sachverhalt vor.<br />

RM Reiber erkundigt sich, wann der zweite Bauabschnitt beendet war. Frau Fürwitt führt<br />

hierzu aus, dass dies mit der bautechnischen Fertigstellung im April 2011 der Fall war.<br />

Dieser Zeitpunkt ist jedoch nicht identisch mit der beitragsmäßigen Abgeschlossenheit der<br />

Maßnahme.<br />

Ohne weitere Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Die Vorausleistung auf den voraussichtlichen Erschließungsbeitrag für den Straßenbau in<br />

der Adriastraße wird auf 49,87 €/m² Geschoßfläche festgesetzt. Die im ersten Bauabschnitt<br />

(Äußerer Wörth) bereits erhobenen Vorausleistungen werden auf die Beitragsforderung<br />

angerechnet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 03<br />

Enthaltungen 03<br />

Bürgermeister Jacob und RM Darstein haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />

Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den für die Zuhörer vorgesehenen Teil <strong>des</strong><br />

<strong>Sitzung</strong>ssaales begeben.<br />

Der Vorsitzenden Karl-Martin Gensinger übergibt die <strong>Sitzung</strong>sleitung wieder an den<br />

Bürgermeister.<br />

TOP-Nummer: 6<br />

Erschließung <strong>des</strong> Naherholungsgebietes Blaue Adria, 1. Bauabschnitt Äußerer Wörth -<br />

Karpfenweg - Festlegung <strong>des</strong> Beitragssatzes für die Erhebung einer zweiten<br />

Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag Straßenbau<br />

Mit Beschluss vom 02.04.2008 hat der Gemeinderat aufgrund der Ausschreibungsdaten für<br />

den Straßenbau im Karpfenweg eine Vorausleistung in Höhe von 25,55 €/m²<br />

Berechnungsfläche festgelegt. Die Kosten waren zu diesem Zeitpunkt auf 405.116,87 €<br />

geschätzt worden, woraus sich nach Abzug <strong>des</strong> Gemeindeanteils bezüglich der Verteilung<br />

auf die errechnete Geschoßfläche der o.a. Beitrag ergab.<br />

Nunmehr liegen - mit Ausnahme einiger noch ungeklärter Positionen - die Kosten<br />

weitgehend vor. Diese übersteigen die Schätzungen deutlich. Eine endgültige Abrechnung<br />

kann aufgrund noch ausstehender Daten derzeit noch nicht durchgeführt werden.<br />

Zur Vermeidung weiterer Zwischenfinanzierungskosten ist daher die Erhebung einer zweiten<br />

Vorausleistung erforderlich.<br />

Aus den derzeit vorliegenden Daten ergibt sich folgende Berechnung:<br />

Derzeit nachgewiesene Kosten incl. Ingenieurleistungen 709.260,66 €<br />

Abzüglich 10 v.H. Gemeindeanteil gem. § 4 der Satzung 70.926,07 €


Umlagefähige Kosten 638.334,59 €<br />

Bei der Feststellung der Berechnungsfläche haben sich folgende Änderungen ergeben:<br />

Die Vermessungsdaten zum Grunderwerb für den Straßenbau wurden berücksichtigt. Die<br />

privaten Fahrwege wurden aus der Verteilungsfläche genommen, da diese Wege als<br />

Erschließungsanlagen im weiteren Sinne - selbst wenn sie sich im Privatbesitz befinden - zu<br />

werten sind und somit nicht an der Verteilung der Kosten teilnehmen.<br />

Somit sind die umlagefähigen Kosten auf eine Berechnungsfläche von 12.288,7 m²<br />

umzulegen, woraus sich eine Vorausleistung in Höhe von gerundet 51,94 € errechnet. Es<br />

wurden bereits Vorausleistungen in Höhe von 25,55 € erhoben. Diese sind entsprechend<br />

anzurechnen.<br />

Hinsichtlich der Gründe für die Erhöhung der Kosten gegenüber der ursprünglichen<br />

Kostenschätzung wird auf die umfangreichen Erläuterungen in den <strong>Sitzung</strong>en der Gremien<br />

verwiesen.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf die <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt.<br />

RM Kissel schlägt vor, die Zahlungsverpflichtung der Beitragszahler auf vier Zahlungen zu<br />

strecken und verweist darauf, dass die Verwaltung den Erschließungsteilnehmern auch bei<br />

der ersten Anforderung von Erschließungsbeiträgen entgegen gekommen ist.<br />

Nach kurzer Aussprache und Erörterung der Beitragslast stellt Herr Kissel in Abänderung<br />

seines ursprünglichen Vorschlags den Antrag, die zu zahlenden Erschließungsbeiträge auf<br />

drei Zahlungstermine zu verteilen.<br />

Dem wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

Sodann wird wie folgt beschlossen:<br />

Die Vorausleistung auf den voraussichtlichen Erschließungsbeitrag für den Straßenbau im<br />

Karpfenweg, 1. Bauabschnitt Äußerer Wörth, wird auf 51,94 €/m² Berechnungsfläche neu<br />

festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 19<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 02<br />

TOP-Nummer: 7<br />

Bebauungsplan Einzelhandel Goethestraße;<br />

a) beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Auslegungsbeschluss<br />

a) Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der parallel durchgeführten<br />

frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden zum Bebauungsplan Anregungen vorgebracht,


über die das Planungsbüro PISKE, Ludwigshafen in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Verwaltung<br />

jeweils einen Abwägungsvorschlag entworfen hat, der im Einzelnen zu beschließen ist.<br />

Die Abwägungsentscheidungen zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen und<br />

Anregungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die unter Ziff. B1.1 bis B11 aufgeführten<br />

Abwägungsentscheidungen (Beschlussempfehlung) zu beschließen:<br />

1 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis<br />

1.1 Bauleitplanung<br />

1.2 Naturschutz<br />

1.3 Wasserwirtschaft<br />

2. SGD Süd Gewerbeaufsicht<br />

3. SGD Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz<br />

3.1 Ver- und Entsorgung<br />

3.2 Rheinniederung<br />

3.3 Wasserschutzgebiet<br />

3.4 Altablagerung<br />

3.5 Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

3.6 Grundwasser<br />

4. Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Geologie und Bergbau<br />

Boden und Baugrund<br />

5. Generaldirektion kulturelles Erbe<br />

6. Lan<strong>des</strong>jagdverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

7. Kabel Deutschland Service und Vertrieb GmbH<br />

8. Thüga GmbH<br />

9. Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

10. TWL AG<br />

11. Pfalzwerke AG<br />

b) Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplanentwurf Stand 29.05.2012 mit textlichen<br />

Festsetzungen Stand 29.05.2012 und die Begründung mit Umweltbericht Stand 05/2012<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

a) die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen<br />

Stellungnahmen werden behandelt und ein Abwägungsbeschluss gefasst.<br />

1 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis<br />

1.1 Bauleitplanung<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Großmarkt an dieser Stelle nicht in<br />

Betracht kommt, da die zur Verfügung stehende Fläche zu klein und daher für die<br />

Ansiedlung eines Großmarktes unattraktiv ist. Diskutiert wird die Ansiedlung von<br />

Klein- und Einzelhandelsbetrieben. Es soll daher entgegen <strong>des</strong> Beschlussvorschlags<br />

<strong>des</strong> Planungsbüros PISKE der Anregung der Kreisverwaltung gefolgt werden und auf<br />

die Auflistung <strong>des</strong> Sortiments verzichtet werden. In Ziff. A 1.3 wird daher … mit<br />

überwiegend nahversorgngsrelevantem Sortiment … und Ziff. A 1.4 der textlichen<br />

Festsetzungen komplett gestrichen.<br />

Der Empfehlung der Kreisverwaltung wird gefolgt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 01


Enthaltungen 00<br />

1.2 Naturschutz<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

1.3 Wasserwirtschaft<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

2. SGD Süd Gewerbeaufsicht<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 18<br />

Nein-Stimmen 03<br />

Enthaltungen 00<br />

3. SGD Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz<br />

3.1 Ver- und Entsorgung<br />

Zu 3.1 ist kein Beschluss zu fassen. Es handelt sich lediglich um eine Feststellung<br />

der Behörde.<br />

3.2 Rheinniederung<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

3.3 Wasserschutzgebiet<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00


Enthaltungen 00<br />

3.4 Altablagerung<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen. Dem Bebauungsplan wird der Hinweis<br />

„Bodenschutz“ beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

3.5 Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

3.6 Grundwasser<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

4. Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Geologie und Bergbau<br />

Boden und Baugrund<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen. Dem Bebauungsplan wird der<br />

Hinweis „Radonprognose“ beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

5. Generaldirektion kulturelles Erbe<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00


6. Lan<strong>des</strong>jagdverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

7. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

8. Thüga GmbH<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen. In der Stellungnahme muss es<br />

anstatt „Karl-Marx-Platz 24“ richtig heißen „Speyerer Str. 24“.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

9. Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

10. TWL AG<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

11. Pfalzwerke AG<br />

Die Abwägungsentscheidung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21


Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

b) die <strong>öffentliche</strong> Auslegung <strong>des</strong> Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird<br />

beschlossen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 8<br />

Annahme von Spenden<br />

Nach § 94 Abs. 3 GemO hat die Gemeinde unverzüglich alle Spenden über 100 € pro Jahr<br />

mit Hinweis auf ein mögliches Beziehungsgeflecht der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Nach<br />

Anzeige bei der Kommunalaufsicht hat der Gemeinderat über die Annahme zu entscheiden.<br />

Die Spendengebote wurden der Kommunalaufsicht angezeigt. Beanstandungen wegen<br />

‘‘bösen Anscheins‘‘ wurden nicht geltend gemacht.<br />

Der Gemeinderat nimmt nachfolgende Spenden an:<br />

100 € Geldspende für die Gemeindebücherei von der Kreissparkasse Rheinpfalz.<br />

420 € Geldspende für die Geschwister-Scholl-Kita von der KGW <strong>Altrip</strong>.<br />

250 € Geldspende für die Friedrich-Fröbel-Kita von der KGW <strong>Altrip</strong>.<br />

1.000 € Geldspende für die Geschwister-Scholl-Kita von der BASF SE.<br />

1.500 € Geldspende für die Friedrich-Fröbel-Kita von der BASF SE.<br />

2.637 € Geldspende für die Friedrich-Fröbel-Kita von der Josef Vögele AG.<br />

113,96 € Sachspende (Fleisch- und Wurstwaren) für die Geschwister-Scholl-<br />

Kita von der K.u.K Fleischhandel GmbH, Ludwigshafen.<br />

Der Annahme der Spenden wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 9<br />

Bericht über abschließende Entscheidungen der Ausschüsse<br />

Es sind keine Entscheidungen bekannt zu geben.<br />

TOP-Nummer: 10<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

1) Der Vorsitzende informiert zu folgenden Themen:<br />

a) Der Deichausbau entlang der K 7 wird fortgesetzt. Aus diesem Grunde wird es zu<br />

Verkehrsbeschränkungen kommen, die in der Schlussphase der Maßnahme auch<br />

eine voraussichtlich 14-tägige Vollsperrung erforderlich machen. Hierzu wird eine<br />

gesonderte Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgen.


) Die Durchführung <strong>des</strong> traditionellen Feuerwerks anlässlich <strong>des</strong> Fischerfestes ist ab<br />

2014 in Frage gestellt. Die zuständige Naturschutzbehörde fordert von der<br />

Gemeindeverwaltung einen artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsnachweis da sie<br />

negative Auswirkungen <strong>des</strong> Feuerwerks auf die nahegelegenen Natur- und<br />

Vogelschutzgebiete befürchtet.<br />

c) Er weist darauf hin, dass die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in<br />

Sachen Kindertagesstättenentwicklung durch die Kreisverwaltung zu beantworten ist.<br />

Das Jugend<strong>am</strong>t wurde bereits an die Erledigung der Anfrage erinnert.<br />

2) RM Kissel führt an, dass die Verkehrssituation im Kurvenbereich TUS/LIDL als äußerst<br />

gefährlich bezeichnet werden muss. Hier sollten Maßnahmen ergriffen werden. Das<br />

Ordnungs<strong>am</strong>t wird sich der Angelegenheit annehmen.<br />

3) RM Alexander Klauer erkundigt sich, warum die Bekanntmachung der Änderungssatzung<br />

der Hauptsatzung erst im Amtsblatt vom 28.06.2012 erfolgt ist und das Datum<br />

09.05.2012 trägt.<br />

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Verzögerung dadurch eingetreten ist, dass der<br />

Satzungsbeschluss einer umfangreichen rechtlichen Prüfung unterzogen wurde. Grund<br />

hierfür sind die mit dem Antrag auf Änderung der Hauptsatzung verbundenen unwahren<br />

Behauptungen sowie insbesondere die Tatsache, dass der Antrag die Mitarbeiter der<br />

Gemeindeverwaltung mit übler Nachrede und dem Vorwurf von Dienstvergehen belegt.<br />

Dies sollte vor dem Vollzug der Satzung geklärt werden, weswegen die<br />

Fraktionsvorsitzenden die diese unhaltbare Behauptung erhoben haben zuvor<br />

aufgefordert wurden, den Vorwurf zu präzisieren um dem Bürgermeister in seiner<br />

Funktion als Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten das nach dem TVöD und<br />

den be<strong>am</strong>tenrechtlichen Vorschriften gebotene Handeln zu ermöglichen. Ein<br />

entsprechen<strong>des</strong> Anschreiben an die betroffenen Fraktionsvorsitzenden ist bis heute nicht<br />

beantwortet.<br />

Das Ausfertigungsdatum 09.05.2012 entspricht dem Fertigstellungsdatum der<br />

Änderungssatzung. Die Unterschriftsleistung <strong>des</strong> Bürgermeisters sollte nach <strong>des</strong>sen<br />

Rückkehr aus dem Urlaub <strong>am</strong> 21.05.2012 erfolgen.<br />

Infolge <strong>des</strong>sen, dass sich der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion in dieser<br />

Angelegenheit an die Kommunalaufsicht gewandt hatte, hiervon ist die Verwaltung <strong>am</strong><br />

06.06.2012 informiert worden, wurde die Veröffentlichung der Satzung abermals gestoppt<br />

und ein auf den 21.06.2012 terminiertes Gespräch mit der Kommunalaufsicht<br />

abgewartet. Nach dem Erörterungstermin wurde die bereits ausgefertigte Satzung noch<br />

<strong>am</strong> gleichen Tage zur Veröffentlich an die Amtsblattredaktion gegeben.<br />

Seitens der Verwaltung wird nochmals klargestellt, dass der Beschluss <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> bezüglich der Änderung der Hauptsatzung zu einem<br />

unverhältnismäßigen Mehraufwand an Verwaltungsarbeit führt und insoweit<br />

Personalkapazität bindet. Anlässlich <strong>des</strong> Erörterungstermins mit der Kommunalaufsicht<br />

wurde diese Einschätzung auch so bestätigt.<br />

Da die Rechtskraft der Änderungssatzung erst <strong>am</strong> Tage nach deren Veröffentlichung<br />

eingetreten ist (29.06.2012) schlägt die Verwaltung vor, die mit der Änderung der<br />

Hauptsatzung verbundenen Informationen ab dem 01.07.2012 (aktueller Monatswechsel)<br />

regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird sich zu diesem Zweck auch<br />

mit dem maßgeblichen Softwarehersteller in Verbindung setzen um ggfls. eine<br />

vereinfachte EDV-gestützte Bearbeitungsmöglichkeit zu finden. Nach kurzer Diskussion<br />

wird dem so Zustimmung signalisiert.


4) RM Uwe Peter Schreiner erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Resterschließung <strong>des</strong><br />

Adriagebietes. Die Anfrage wird vom Vorsitzenden beantwortet.<br />

5) RM Krüger fragt nach dem geplanten Werftaufenthalt der Rheinfähre. Der Vorsitzende<br />

verweist auf einen noch folgenden Beitrag im Amtsblatt und teilt vorab mit, dass der<br />

Werftaufenthalt ab dem 30.07.2012 für voraussichtlich 14 Tage erfolgen soll. Die<br />

notwendigen Anstricharbeiten der Fähre lassen nur einen Termin in der Sommerzeit zu.<br />

Berücksichtigt wurden bei der Terminwahl ausdrücklich die Ferien in Baden-Württemberg<br />

mit Rücksicht auf die <strong>Altrip</strong>er Schüler die in Mannheim zur Schule gehen. Um den<br />

Werftaufenthalt adäquat zu nutzen wurden für den gleichen Zeitraum auch Sanierungs-<br />

und Optimierungsarbeiten an den Anlegestellen auf beiden Rheinseiten beauftragt. Eine<br />

Ersatzfähre ist in den Sommermonaten leider nicht verfügbar.<br />

6) RM Wolfgang Mansky lädt die D<strong>am</strong>en und Herren Ratsmitglieder ein, an der Abholung<br />

der Fischerkönigin sowie <strong>am</strong> Fischerfestumzug teilzunehmen und bittet um<br />

größtmögliche Teilnahme.<br />

TOP-Nummer: 11<br />

Fragestunde für die Einwohner der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Aus der Mitte der Einwohnerschaft wird mit Verweis auf eine Veröffentlichung im Internet<br />

nach dem heutigen <strong>Sitzung</strong>sbeginn gefragt. Seitens der Verwaltung wird klargestellt, dass<br />

maßgebliches Bekanntmachungsorgan, insbesondere für die <strong>öffentliche</strong>n<br />

Bekanntmachungen der Gemeinde, das Amtsblatt ist. Im Internet kommt es<br />

erfahrungsgemäß immer wieder, wenn auch selten, zu Unstimmigkeiten.<br />

<strong>Altrip</strong>, den 06.07.2012<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Altrip</strong><br />

Jacob, Bürgermeister

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