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Ausgesprochenes Ziel der EU-Kommission sind die ... - Altrip

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Einwohnerversammlung<br />

<strong>der</strong><br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

22. Nov. 2012<br />

Reginozentrum


Verwaltungsrechtsstreit<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> & 2 Privatkläger<br />

./.<br />

Land Rheinland-Pfalz<br />

Hochwasserrückhaltung Waldsee/<strong>Altrip</strong>/ Neuhofen


Mit Beschluß vom 10.01.2012 hat das<br />

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig<br />

das Verfahren ausgesetzt und den<br />

Europäischen Gerichtshof im Wege<br />

<strong>der</strong> Vorabentscheidung um Klärung<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Klagegemeinschaft <strong>Altrip</strong><br />

aufgeworfenen Fragen zum <strong>EU</strong>-<br />

Umweltrecht gebeten.


Nicht vorgelegt wurde <strong>die</strong> Frage <strong>der</strong><br />

Präklusion !


Präklusion<br />

• Eine Präklusion ( lat. Ausschluss) bezeichnet in <strong>der</strong><br />

juristischen Fachsprache den Ausschluss<br />

bestimmter Rechtshandlungen o<strong>der</strong> Rechte.


Im Revisionsverfahren hatten wir u. a. gerügt,<br />

dass das deutsche Präklusionsrecht zwar den<br />

Umweltverbänden eine Organklage zubilligt,<br />

im Übrigen aber an <strong>die</strong> Eigentümereigenschaft<br />

anknüpft und damit an eine Rechtsposition<br />

aus Art. 14 GG. Da <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Altrip</strong>,<br />

jedoch als Eigentümerin nicht betroffen war,<br />

hat man uns als präklu<strong>die</strong>rt betrachtet.


Hier setzt <strong>die</strong> Überlegung an: wenn nicht eine<br />

Gemeinde als Sachwalterin <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

fungieren darf, wer soll dann<br />

Naturschutzfachliche Mängel rügen, wenn,<br />

wie in unserem Fall geschehen, uns <strong>die</strong><br />

Naturschutzverbände im Stich lassen und <strong>die</strong><br />

betroffenen Bürger den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Fachverstand nicht besitzen um <strong>die</strong> Tragweite<br />

des Pol<strong>der</strong>verfahrens zu erkennen.


• <strong>Ausgesprochenes</strong> <strong>Ziel</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

<strong>sind</strong> <strong>die</strong> Verfahrenserleichterung und –<br />

transparenz sowie <strong>die</strong> Bürgerbeteiligung.<br />

• Die Nationalen Vorschriften (14-Tage-Frist)<br />

verstoßen gegen <strong>die</strong>se <strong>Ziel</strong>e. Der Bürger kann<br />

nicht vortragen und <strong>die</strong> Gemeinde darf nicht<br />

vortragen!


Mit einer Stellungnahme<br />

bzw.<br />

Entscheidung <strong>der</strong> <strong>EU</strong> <strong>Kommission</strong><br />

ist Anfang 2013 zu rechnen.


Koalitionsvertrag SPD/Bündnis 90-Die Grünen<br />

Seite 33 / 34<br />

Am Oberrhein sollen alle Maßnahmen auf<br />

rheinland-pfälzischer Seite für einen 200jährlichen<br />

Hochwasserschutz realisiert werden.<br />

2012 sollen <strong>die</strong> Rückhalteräume<br />

– soweit nicht beklagt – einsatzbereit und <strong>die</strong><br />

Deichertüchtigung abgeschlossen sein. Wegen<br />

seiner hohen Kosten und <strong>der</strong> technischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen werden wir den Pol<strong>der</strong><br />

<strong>Altrip</strong>/Waldsee/Neuhofen noch einmal auf den<br />

Prüfstand stellen.


Antwort auf unsere Anfrage an das Umweltministerium<br />

und an den Vizepräsidenten <strong>der</strong> SGD, Herr Tatge<br />

(Bündnis90/Die Grünen) zum vorgenannten Passus des<br />

Koalitionsvertrages:<br />

„Wir warten erst das Ergebnis des Verfahrens ab!“

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