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Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Land ...

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Zweckvermögen bei <strong>der</strong> <strong><strong>Land</strong>wirtschaftlichen</strong><br />

<strong>Rentenbank</strong><br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Markt- und Praxiseinführung von<br />

Innovationen über Darlehen<br />

Darlehen bis zu 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>ungsfähigen Ausgaben<br />

bis zu 5 % günstigerer Zinssatz geg. Kapitalmarkt, min. 1,50 %<br />

Laufzeit dem <strong>der</strong> Investition angepasst, max. 20 Jahre<br />

bankübliche Besicherung<br />

auf Antrag <strong>der</strong> Hbk evtl. Haftungsfreistellung, max. 50 % <strong>der</strong><br />

Darlehenssumme, in Ausnahmefällen max. 50 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen<br />

Ausgaben. Bei Haftungsfreistellung von 50 % Zinszuschlag 0,75 %<br />

Geringes haftendes Kapital: geg. parallel ein <strong>für</strong> die Hbk haftungsfreies<br />

Nachrangdarlehen max. 50 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>ungsfähigen Kosten<br />

Zinszuschlag Nachrangdarlehen: 2,50 % d.h. Mindestzinssatz 4,00 %

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