Amtsblatt 06/2006 - Landkreis Regen
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47<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
FÜR DEN<br />
LANDKREIS<br />
REGEN<br />
Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN<br />
Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt <strong>Regen</strong> Einzelbezugspreis: 0,50 €<br />
___________________________________________________________________________<br />
Nr. <strong>06</strong> <strong>Regen</strong>, 08.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong><br />
Inhalt: Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauptschule<br />
Ruhmannsfelden; Haushaltsjahr 20<strong>06</strong><br />
Neufassung der Richtlinien für die Vergabe eines Umweltpreises<br />
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG); Ausbau des Krampersbach im Bereich<br />
Schwarzer <strong>Regen</strong> durch die Stadt <strong>Regen</strong><br />
Vollzug des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes<br />
(BayESG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(BayVwVfG); Erteilung einer Bau- und Betriebsgenehmigung<br />
für die Schleppliftanlage „Nordhanglift 2“;<br />
Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG);<br />
Erteilung der Erlaubnis zur Rodung<br />
Aufgebote von Sparkassenbüchern<br />
Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern
48<br />
I. Bekanntmachung<br />
Die Schulverbandsversammlung der Hauptschule Ruhmannsfelden hat am 05.April 20<strong>06</strong> folgende<br />
Haushaltssatzung für das Jahr 20<strong>06</strong> erlassen:<br />
Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Hauptschule Ruhmannsfelden<br />
(<strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong>)<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>06</strong><br />
Auf Grund der Art.9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art.35 KommZG<br />
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Hauptschulverband Ruhmannsfelden folgende<br />
Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 20<strong>06</strong> wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 375.000 EUR<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.000 EUR<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Schulverbandsumlage:<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von<br />
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 20<strong>06</strong> auf 276.100 EUR<br />
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes<br />
umgelegt (Verwaltungsumlage).<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach<br />
dem Stand vom 1. Oktober 2005 auf 251 Verbandsschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.100,00 EUR festgesetzt.<br />
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden<br />
nicht beansprucht.<br />
§ 5
49<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 20<strong>06</strong> in Kraft.<br />
II. Bekanntmachungsvermerk:<br />
Das Landratsamt <strong>Regen</strong> hat mit Schreiben vom 29.05.20<strong>06</strong> zur Haushaltssatzung Stellung genommen.<br />
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67, 71 und 73 GO genehmigungspflichtigen<br />
Bestandteile.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der<br />
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden, Am Rathaus 1, in Ruhmannsfelden,<br />
Zi.Nr. OG 03, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitliegt und<br />
der Haushaltsplan, gerechnet vom Tage des Erscheinens dieses <strong>Amtsblatt</strong>es, eine Woche lang<br />
öffentlich aufliegt. (Art.9 Abs.9 BaySchFG, Art.27 Abs.1, Art.41 KommZG, Art.65 Abs.3<br />
GO, § 4 BekV, § 26 Abs.2 GeschO).<br />
Ruhmannsfelden, den <strong>06</strong>.Juni 20<strong>06</strong> Hauptschulverband<br />
Ruhmannsfelden<br />
gez.<br />
Brunner<br />
Schulverbandsvorsitzender
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Struktur- und Umweltfragen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Regen</strong> hat in<br />
seiner Sitzung am 10.04.20<strong>06</strong> folgende<br />
beschlossen:<br />
50<br />
Neufassung der<br />
Richtlinien für die Vergabe eines Umweltpreises<br />
Nach Art. 141 der Bayer. Verfassung ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage der besonderen<br />
Fürsorge jedes Einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Natur und<br />
Umwelt zu schützen gehört deshalb zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Neben den<br />
Institutionen des Staates sind insbesondere die Kommunen, aber auch die Wirtschaft sowie<br />
Vereine und Verbände und darüber hinaus alle Bürger aufgerufen, ihren Beitrag zur Erfüllung<br />
dieser Aufgabe zu leisten.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong> will im Rahmen dieser Verfassungsbestimmung Initiativen und Bemühungen<br />
um einen besseren Schutz unserer Umwelt fördern. Der Ausschuss für Wirtschafts-,<br />
Struktur- und Umweltfragen erlässt deshalb folgende Richtlinien<br />
zur Anerkennung vorbildlicher Maßnahmen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes:<br />
1. Ziel des Wettbewerbs<br />
Aufgabe des Wettbewerbs ist, Maßnahmen und Initiativen im Bereich des Natur- und<br />
Umweltschutzes öffentlich anzuerkennen, dadurch Anreiz zur Nachahmung zu schaffen<br />
und die positive Einstellung und Aufgeschlossenheit der Bevölkerung in diesen Fragen zu<br />
fördern.<br />
2. Anzuerkennende Maßnahmen<br />
Für eine Anerkennung kommen alle Maßnahmen, Aktionen und Initiativen in Betracht,<br />
die in besonderer Weise zur Sicherung und Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen<br />
beitragen und zu einer Verbesserung der Umweltbedingungen führen, insbesondere<br />
in den Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Gewässer-, Boden-<br />
und Immissionsschutzes sowie der Abfallentsorgung. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die<br />
nicht freiwillig, sondern in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht durchgeführt wurden.<br />
3. Teilnahme- und Vorschlagsberechtigung<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle Bürger, Vereine und Verbände, Handel und Gewerbe,<br />
Wirtschaft und Industrie sowie die Städte, Märkte und Gemeinden. Es werden nur<br />
Leistungen berücksichtigt, die im <strong>Landkreis</strong> erbracht wurden. Die Maßnahmen sollten<br />
in den beiden Jahren vor Vergabe des Umweltpreises durchgeführt bzw. abgeschlossen<br />
worden sein.
51<br />
Die Anträge sind formlos zu stellen und zu begründen. Die Maßnahme sollte kurz<br />
beschrieben sowie geeignetes Bildmaterial beigefügt werden.<br />
4. Vergabeturnus<br />
Der Umweltpreis des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Regen</strong> wird im 2-jährigen Turnus vergeben, beginnend<br />
wieder 20<strong>06</strong> für die Jahre 2004 und 2005. Vorschläge sind bis spätestens 28.02.<br />
des Jahres, in dem der Umweltpreis für die beiden Vorjahre verliehen wird, einzureichen.<br />
5. Bewertung der eingegangenen Vorschläge<br />
Eine Kommission, bestehend aus dem zuständigen Abteilungsleiter und dem Sachgebietsleiter<br />
für Umweltschutz beim Landratsamt, einer Fachkraft für Naturschutz und einer<br />
Fachkraft für Umweltschutz sowie Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts-, Struktur-<br />
und Umweltfragen, prüft die Anregungen und trifft eine Vorauswahl. Erforderlichenfalls<br />
kann die Anerkennungswürdigkeit durch eine Ortsbesichtigung festgestellt werden,<br />
sofern die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung nicht ausreichen. Berater ohne Stimmrecht<br />
können hinzugezogen werden. Die Kommission erarbeitet einen Vorschlag zur Vergabe<br />
der Anerkennung. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Wirtschafts-,<br />
Struktur- und Umweltfragen in nichtöffentlicher Sitzung.<br />
6. Verleihung eines Umweltpreises<br />
Die herausragendste Maßnahme unter den eingereichten Vorschlägen erhält den<br />
„Umweltpreis des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Regen</strong>“, der Preis ist mit 500,-- € dotiert.<br />
Weitere Vorschläge können eine Anerkennung durch eine Urkunde bzw. eine Geldprämie<br />
erfahren. Die Höhe der Prämie beträgt mindestens 100,-- € und höchstens 250,-- €. Ihr<br />
Gesamtbetrag wird auf 500,-- € begrenzt.<br />
7. Art der Anerkennung<br />
Soweit eine Maßnahme durch staatliche oder anderweitige Zuschüsse gefördert wurde,<br />
kann grundsätzlich keine Prämie mehr gewährt werden. Bei einem besonders anerkennungswürdigen<br />
persönlichen Einsatz des Trägers der Maßnahme können jedoch Ausnahmen<br />
zugelassen werden.<br />
8. Ein Anspruch auf die Vergabe des Umweltpreises bzw. einer Anerkennung besteht nicht.<br />
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Hinweis: Die Richtlinien sind beim Landratsamt <strong>Regen</strong>, Poschetsrieder Str. 16, 94209 <strong>Regen</strong><br />
(Tel. 09921/601-307) erhältlich.<br />
<strong>Regen</strong>, <strong>06</strong>.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong><br />
LANDRATSAMT<br />
gez.<br />
Wölfl<br />
Landrat
Landratsamt <strong>Regen</strong><br />
-Umweltfragen u. Wasserrecht-<br />
52<br />
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
-Feststellung der UVP-Pflicht-<br />
Bekanntgabe gem. § 3 a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG<br />
des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3 d UVPG<br />
Die Stadt <strong>Regen</strong>, Stadtplatz 2, 94209 <strong>Regen</strong> hat die Genehmigung für den Ausbau des Krampersbaches<br />
im Bereich des Schwarzen <strong>Regen</strong>s beantragt.<br />
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine allgemeine Vorprüfung<br />
des Einzelfalles gemäß § 3 d UVPG i.V.m. Nr. 13.16 der Anlage II, Teil I zum Bayerischen<br />
Wassergesetz (BayWG) durchgeführt.<br />
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung<br />
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter<br />
Berücksichtigung der in Anlage II, Teil II Nr. 2 zum BayWG aufgeführten Kriterien keine erheblichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge<br />
zu berücksichtigen wären.<br />
Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.<br />
Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes<br />
beim Landratsamt <strong>Regen</strong>, Poschetsrieder Str. 16, 94209 <strong>Regen</strong>, Zimmer 012 zugänglich.<br />
<strong>Regen</strong>, den 16.05.20<strong>06</strong><br />
gez.<br />
K r a u s<br />
Regierungsrat
53<br />
Vollzug des Gesetzes über die Rechtverhältnisse der nichtbundeseigenen Eisenbahnen<br />
und der Seilbahnen in Bayern (Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetzt – BayESG),<br />
des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), des Bundesnaturschutzgesetzes(BnatschG),<br />
des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatschG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(BayVwVfG);<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens<br />
gemäß Art. 78 g Abs. 2 S. 1 und 2 BayVwVfG.<br />
Vorhabensträger: Franz Gabriel Freiherr von Poschinger-Bray, Graf-von-Bray-Str. 14, 94342 Irlbach<br />
Aktenzeichen: 32-521-03/<strong>06</strong><br />
Vorhaben: Neubau des Schleppliftes „Nordhanglift 2“ neben dem best. Lift „Nordhanglift 1“<br />
Ort d. Vorhabens: Gemeinde Bischofsmais<br />
Grundstücke: Flur-Nr.: 300, 304 Gemarkung Habischried<br />
Bescheid vom: 31.05.20<strong>06</strong>, Az. 32-521-03/<strong>06</strong><br />
GENEHMIGUNG ZUM BAU UND BETRIEB DER SCHLEPPLIFTANLAGE „NORDHANGLIFT 2“<br />
DER GEIßKOPFBAHN UNTERBREITENAU; GEMEINDE BISCHOFSMAIS<br />
Das Landratsamt <strong>Regen</strong> erlässt in oben bezeichneter Angelegenheit folgenden Bescheid:<br />
Herrn Franz Gabriel Freiherr von Poschinger-Bray, Graf-von-Bray-Str. 14, 94342 Irlbach wird hiermit<br />
die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Schleppliftanlage „Nordhanglift 2“ der Geißkopfbahn in<br />
Unterbreitenau, Gemeinde Bischofsmais, Gemarkung Habischried, Flur-Nr. 300, 304 erteilt.<br />
I.<br />
II.<br />
Die in diesem Bescheid aufgeführten Pläne und Unterlagen sind Bestandteil dieses Bescheides.<br />
1. Der Erstellung des Schleppliftes liegen folgende Unterlagen Pläne zugrunde:<br />
a) Beschreibung des Vorhabens vom 16.12.20<strong>06</strong> Seite 1-6<br />
b) Übersichtslageplan M 1:25.000 vom 16.12.2005<br />
c) Lageplan M 1:2000 vom 16.12.2005<br />
d) Lageplan M 1:1000 vom 16.12.2005<br />
e) Technische Beschreibung vom 16.12.2005 S. 1-3 Type APF 555 EM Bj. 2005<br />
f) Seilbahntechnische Berechnung vom 03.10.2005 S. 1-8, AAA0002140<br />
g) Längenschnitt M 1:500 vom 26.07.2005 20001557P200100<br />
h) Talstation vom <strong>06</strong>.10.2005 200N1591P203800<br />
i) Auspendelung Stütze ABC vom <strong>06</strong>.10.2005 20019765H000100<br />
j) Schleppgeh. IIMHD Turbo-V vom <strong>06</strong>.10.2005 20011754J0101<strong>06</strong><br />
k) Dpm. Schleppliftklemme vom <strong>06</strong>.10.2005 2001116J000117<br />
l) Antriebsstation vom <strong>06</strong>.10.2005 20005189C518008<br />
m) Umlenkstation - starr vom <strong>06</strong>.10.2005 20004860C538<strong>06</strong>0<br />
Fundamentpläne:<br />
n) Antriebsstation Tal M 1:50 vom <strong>06</strong>.10.2005 20005617C517808<br />
o) Umlenkstation Berg M 1:50 vom <strong>06</strong>.10.2005 20005618C537860<br />
p) T-Stütze vom <strong>06</strong>.10.2005 20022220H000190<br />
q) Lifthäuschen Tal M 1:50 vom 16.12.2005<br />
r) Lifthäuschen Berg M 1:50 vom 16.12.2005<br />
s) Prof. Geländeauffüllung Talstation vom 16.12.2005<br />
2. Es gelten folgende technische Daten nach Seilrechnung vom 13.10.2005:<br />
Aufstiegsseite Links Seildurchmesser 21,00 mm<br />
Lage Antrieb Tal Spanngewicht 92,00 kN<br />
Lage Spannung Tal Spurweite Strecke 2,50 m<br />
Lage Umkehr Berg Stützenzahl 5 Stück<br />
Horizontale Länge 761,87 m Fahrzeit 4,23 min<br />
Höhenunterschied 184.64 m Antriebsleistung vorh. 110 kW<br />
Mittlere Neigung 24,24 % Antriebsleistung erforderlich 91 kW<br />
Schräge Länge 786,00 m Aufstellungshöhe Antrieb 845,20 m<br />
Endlose Seillänge 1591 m Gehänge 93 Stück<br />
Fahrgeschwindigkeit 3,10 m/s Gehängeabstand 17,11 m<br />
Förderleistung 1304 Pers/h Fahrzeit 4,23 min
3. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.<br />
Für diesen Bescheid wird eine Gebühr festgesetzt in Höhe von 1050,- EUR<br />
Die Auslagen betragen 37,10 EUR.<br />
Die Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung werden nach Rechnungseingang erhoben.<br />
54<br />
III.<br />
Diese Bau- und Betriebsgenehmigung (Art. 21 BayESG) wird unter dem Vorbehalt der noch erforderlichen<br />
Genehmigung der technischen Planung (Art. 24 BayESG) und der Zustimmung zur Betriebseröffnung<br />
(Art. 25 BayESG) erteilt.<br />
(die Genehmigung der technischen Planung und die Zustimmung zur Betriebseröffnung sind bei der<br />
Regierung von Oberbayern, SG 31.2 – Technische Aufsichtsbehörde-, Maximilianstraße 39, 80528<br />
München zu beantragen)<br />
IV.<br />
Nebenbestimmungen:<br />
Neben den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bayer. Eisenbahn- und Seilbahngesetzes<br />
(BayESG) und der 2. Verordnung zur Durchführung des Bayer. Eisenbahn und Bergbahngesetzes –<br />
Bergbahnverordnung (BergbV) – sind die grundlegenden Anforderungen der EU Richtlinie 2000/9/EG<br />
zu beachten.<br />
1. Allgemeine Auflagen für den Bau und Betrieb der Seilbahn:<br />
1.1 Nach Art. 30 BayESG hat der Unternehmer einer Bergbahn einen Betriebsleiter und mindesten eine Person<br />
als Stellvertreter zu bestellen, welche die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen. In diesem<br />
Zusammenhang sind insbesondere auch die Richtlinien für die Bestätigung von Betriebsleitern und<br />
Betriebsleiter-Stellvertretern für Seilbahnen sowie § 8 BergbV zu beachten.<br />
1.2 Die Bestätigung ist bei der Technischen Aufsichtsbehörde unter Vorlage der Personalunterlagen nach § 9<br />
Abs. 1 BergbV in der Regel sechs Monate vor dem voraussichtlichen Betriebseröffnungszeitpunkt zu beantragen.<br />
Das einschulende Seilbahnunternehmen ist zu benennen.<br />
1.3 Nach Art. 22 Abs. 6 BayESG hat der Unternehmer die Verpflichtung eine Sicherheitsanalyse gemäß Art. 4<br />
Abs. 1 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2000/9/EG durchführen zu lassen und die Sicherheitsanalyse<br />
und den entsprechenden Sicherheitsbericht (Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 200/9/EG) mit dem Antrag<br />
auf technische Genehmigung der technischen Planung vorzulegen.<br />
1.4 Gefahrenstellen an maschinellen Einrichtungen und Fördermitteln müssen im Arbeits- und Verkehrsbereich<br />
sowie im Bereich von Instandhaltungsplätzen durch sicherheitsgerechtes Gestalten vermieden werden.<br />
1.5 Zwischen Fördermittel und Teilen der Umgebung muss im Arbeits- und Verkehrsbereich der vorgeschriebene<br />
Sicherheitsabstand vorhanden sein.<br />
1.6 Die Liftanlage muss mit Einrichtungen zu Sicherung gegen unbefugtes und unbeabsichtigtes Ingangsetzen<br />
ausgerüstet sein.<br />
1.7 Weitere aus Sicherheitsgründen notwendige Auflagen bleiben vorbehalten.<br />
2. Spezifische Auflagen für den Bau und Betrieb der Seilbahn:<br />
2.1 Die neue Schleppliftanlage darf erst gebaut werden, wenn die Technische Aufsichtsbehörde die technische<br />
Planung gem. Art. 24 BayESG genehmigt hat.<br />
Der Betrieb der neuen Schleppliftanlage darf erst dann eröffnet werden, wenn die Technische Aufsichtsbehörde<br />
der Eröffnung nach Art. 25 BayESG zugestimmt hat.<br />
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Bestellung eines Bertiebsleiters nach Art. 30 BayESG sind bei der<br />
Technischen Aufsichtsbehörde zu beantragen.<br />
2.2 Die notwendige Beseitigung von Wald (Rodung) bedarf nach Art. 9 Abs. 2 des Waldgesetzes für Bayern der<br />
Erlaubnis. In diesem Zusammenhang wird auf das eigenständige Verfahren des Amtes für Landwirtschaft<br />
und Forsten verwiesen.
55<br />
2.3 Die Trink- und Brauchwasserversorgung der Lifthäuschen an der Berg- und Talstation ist durch eine wasserrechtliche<br />
Erlaubnis zu sichern.<br />
2.4.1 Der vom Straßenbauamt geforderten Erstellung einer Linksabbiegespur kann seitens der Genehmigungsbehörde<br />
nicht entsprochen werden. Die Verkehrssituation wurde bereits bei Genehmigung zur Erweiterung<br />
der Parkfläche im Jahre 2002 beurteilt.<br />
Der durch das Vorhaben evtl. neuen Verkehrssituation, wird durch die Auflage 2.4.2 begegnet, welche den<br />
Endausbau der Parkfläche fordert, und somit die Effektivität des Parkplatzes und eine Kapazitätserhöhung<br />
gegenüber dem jetzigen Stand zur Folge hat.<br />
2.4.2 Im Zuge der Fertigstellung der Liftanlage „Nordhanglift 2“ und er Vergrößerung der Pistenfläche und Beschneiungskapazität<br />
sind die Auflagen Ziffer 1.1 bis 1.5 und 1.9 bis 4.4 des Baugenehmigungsbescheides<br />
vom 03.09.2002, BS-Nr. 00224-B02 in Ergänzung der Tektur-Baugenehmigung vom 01.04.2003, bis zur<br />
Inbetriebnahme zu erfüllen.<br />
2.5 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG. Bei der Bauausführung<br />
ist darauf zu achten, dass Beschädigungen hieran vermieden werden. Es ist deshalb erforderlich,<br />
dass sich die Bauausführenden vorher vom Ressort Produktion Technische Infrastruktur, Friedrich-Gauß-<br />
Str. 1, 94469 Deggendorf, Tel. (0991) 29080-15, in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen.<br />
Sollten Änderungen an den Telekommunikationsanlagen der Telekom notwendig werden, sind die durch<br />
Ersatz oder die Verlegung dieser Anlagen entstehenden Kosten nach dem Veranlasserprinzip zu erstatten.<br />
2.6 Die Ausführungen der baulichen Anlagen sind gemäß den beigefügten Plänen und Beschreibungen auszuführen.<br />
Die erforderliche Baugenehmigung wird durch diese Bau- und Betriebsgenehmigung ersetzt. Die<br />
Gebühren für diesen Bescheid beinhalten die anteiligen Gebühren der Bauaufsichtsbehörde.<br />
2.7.1 Zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind die im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (Proj.Nr. N363, Plan-Nr. 5, vom Dezember 2005) des Büros Narr-Rist-Türk,<br />
Isarstraße 9, 85417 Marzling, enthaltenen Maßnahmen durchzuführen. Die Schutz- und Minimierungsmaßnahmen<br />
sind während des Baus zu beachten. Die vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen sind nach<br />
Beendigung der Maßnahme unverzüglich vorzunehmen.<br />
2.7.2 Im Bereich der geplanten Parkplatzerweiterung, die bereits durchgeführt wurde, ist im Frühjahr 20<strong>06</strong>,<br />
spätestens bis zum 01.07.20<strong>06</strong>, gemäß den bereits vorgelegten Plänen (LBP des Büros Narr-Rist-Türk,<br />
Isarstraße 9, 85417 Marzling vom September 2002) zu bepflanzen.<br />
2.7.3 Die Böschungsfläche der Geländeauffüllung unterhalb des neuen Einstieges ist mit standortgerechten,<br />
heimischen Laubgehölzen zu bepflanzen.<br />
2.7.4 Die festgesetzten Pflanzungen sind in der nach der Fertigstellung des Baues folgenden Pflanzperioden<br />
durchzuführen; sie sind fachgerecht heranzuziehen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind durch<br />
gleichartige und gleichwertige Pflanzen zu ersetzen. Eine Abnahme der Pflanzungen wird vorbehalten.<br />
2.7.5 Bei Baubeginn ist eine ökologisch ausgebildete Bauaufsicht einzusetzen und namentlich zu benennen, die<br />
für die korrekte Ausführung der baubegleitenden Schutz- und Minimierungsmaßnahmen verantwortlich ist.<br />
2.7.6 Die korrekte Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen A1 und A2 ist noch im Detail aufzuplanen und ein<br />
abgestimmtes Konzept der Unteren Naturschutzbehörde bis spätestens 01.09.<strong>06</strong> vorzulegen.<br />
2.7.7 Die Fundamente und die Stützen für den Schlepplift sind, wie im LBP beschrieben, möglichst schonend zu<br />
errichten (Durchführung bei trockener Witterung, Reduzierung der Arbeitsbreite, Schutz angrenzender Biotopflächen<br />
vor Befahren, usw.).<br />
2.7.8 Die Begrünung der neuen Piste, der Aufschüttungen im Bereich des neuen Ein- und Ausstieges und der<br />
Lifttrasse darf ausschließlich mit autochthonem Material erfolgen (Mulchansaat mit Mähgut aus benachbarten<br />
Pistenflächen, mögl. aus mageren Biotopbereichen). Die Begrünung ist unmittelbar nach Abschluss<br />
der Bauarbeiten durchzuführen.<br />
2.7.9 Der Abschluss der einmaligen Maßnahme ist dem Landratsamt <strong>Regen</strong> mitzuteilen und bei einer gemeinsamen<br />
Abnahmebegehung, an der neben dem Bauherrn auch die ökologische Bauaufsicht teilnimmt, der<br />
Erfolg nachzuweisen. Gegebenenfalls sind die Maßnahmen nachzubessern.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben<br />
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landratsamt <strong>Regen</strong>, Poschetsrieder<br />
Str. 16, 94209 <strong>Regen</strong>, einzulegen. Eine Widerspruchseinlegung per E-Mail kommt nur in Betracht,<br />
wenn die Voraussetzungen des Art. 3 a Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz erfüllt sind;<br />
insbesondere muss die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes<br />
versehen sein. Die Einlegung des Widerspruchs per einfache E-Mail genügt nicht dieser<br />
Schriftform.
56<br />
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden<br />
sein, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in 93047 <strong>Regen</strong>sburg, Haidplatz 1,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben<br />
werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Einlegung des Widerspruchs erhoben<br />
werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die<br />
Klage muss den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen<br />
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />
angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage<br />
und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
gez.<br />
Kraus<br />
Regierungsrat
Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG);<br />
Erteilung der Erlaubnis zur Rodung von insgesamt 7,60 ha Wald (4 Teilflächen) gemäß<br />
Art. 9 Abs. 2 BayWaldG.<br />
57<br />
Vorhabensträger: Franz Gabriel Freiherr von Poschinger-Bray, Graf-von-Bray-Str. 14, 94342 Irlbach<br />
Aktenzeichen: FG-103.1<br />
Vorhaben: Rodung von Wald zur Pistenerweiterung der Geißkopfbahn<br />
Ort d. Vorhabens: Gemeinde Bischofsmais<br />
Grundstücke: Flur-Nrn.: 300, 302 und 304 der Gemarkung Habischried<br />
Bescheid vom: 01.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>, Az. FG 103.1<br />
ERLAUBNIS ZUR BESEITIGUNG VON WALD ZUGUNSTEN EINER ANDEREN BODEN-<br />
NUTZUNGSART (RODUNG)<br />
Das Amt für Landwirtschaft und Forsten <strong>Regen</strong> erlässt in oben bezeichneter Angelegenheit folgenden<br />
Bescheid:<br />
I.<br />
1. Die Erlaubnis zur Rodung von insgesamt 7,6 ha Wald auf vier Teilflächen wird erteilt (0,95 ha und 0,35 ha<br />
auf dem Waldgrundstück Fl.Nr. 300, Gemarkung Habischried; 4,99 ha auf den Waldgrundstücken Fl.Nrn. 300<br />
und 304, Gemarkung Habischried; 1,31 ha auf dem Waldgrundstück Fl.Nr. 302, Gemarkung Habischried)<br />
2. Die Rodungsflächen sind im Eingabeplan (Lageplan M = 1 : 2.000) mit brauner Farbe gekennzeichnet. Der<br />
Lageplan ist Bestandteil dieses Bescheides.<br />
3. Die Erlaubnis zur Rodung wird unter folgenden Auflagen erteilt:<br />
3.1 Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
Zum Ausgleich der mit der Rodung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind Maßnahmen des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) des Büros<br />
Narr–Rist–Türk, Isarstraße 9, 85417 Marzling, vom Dezember 2005 durchzuführen. Die Ausgleichsmaßnahmen<br />
A1: "Bartelau" und A2: "Pfarrwald" sind detailliert zu planen. Das Planungskonzept ist der<br />
Unteren Naturschutzbehörde bis spätestens 01.09.20<strong>06</strong> vorzulegen.<br />
3.2 Durchführung von landschaftspflegerischen Gestaltungsmaßnahmen<br />
Gemäß den Vorgaben des LBP ist der Westrand des angeschnittenen Waldbestandes im Mittelteil des Nordhanges<br />
mit standortsheimischen Sträuchern und Bäumen auf einer Breite von 5 bis 10 m zu unterpflanzen<br />
(Maßnahme G3). Dabei muss autochthones Pflanzgut verwendet werden<br />
3.3 Sicherung der Pflanzmaßnahmen<br />
Die festgesetzten Pflanzungen sind in der nach Abschluss der Rodung folgenden Pflanzperiode durchzuführen.<br />
Sie sind fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind durch gleichartige und<br />
gleichwertige Pflanzen zu ersetzen. Eine Abnahme der Pflanzungen wird vorbehalten<br />
4. Die Kosten des Verfahrens hat die Geißkopfbahn-Verwaltung, Graf-von-Bray-Straße 14, 94342 Irlbach, als<br />
Veranlasserin zu tragen.<br />
5. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro festgesetzt.<br />
Die Auslagen betragen 10,70 Euro.<br />
II.<br />
1. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten (Bereich Forsten) ist zum Erlass dieser Anordnung sachlich und<br />
örtlich zuständig (Art. 39 Abs. 1 des Waldgesetzes für Bayern -BayWaldG-) und entscheidet im Einvernehmen<br />
mit der Kreisverwaltungsbehörde, dem Landratsamt <strong>Regen</strong> (Art. 39 Abs. 2 Satz 1 BayWaldG<br />
2. Die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart (Rodung) bedarf nach Art. 9 Abs. 2<br />
BayWaldG der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen,<br />
weil es sich bei den zu rodenden Waldflächen nicht um Schutz-, Bann- oder Erholungswald im Sinne der Art.<br />
10, Art. 11 und Art. 12 BayWaldG handelt,<br />
weil der Rodung keine Rechtsvorschriften außerhalb des Waldgesetzes für Bayern entgegenstehen,<br />
weil die Rodung nicht den Plänen im Sinne des Art. 6 BayWaldG widerspricht und deren Ziele gefährdet, und<br />
weil auch sonst keine Gründe vorliegen, die ein Versagen der beantragten Rodungserlaubnis rechtfertigen<br />
würden.
58<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben<br />
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterfertigten Amt für Landwirtschaft<br />
und Forsten (Bereich Forsten) in 94209 <strong>Regen</strong>, Kalvarienbergweg 18, einzulegen. Eine<br />
Widerspruchseinlegung per E-Mail kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Art. 3 a<br />
Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz erfüllt sind; insbesondere muss die E-Mail mit einer qualifizierten<br />
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Die Einlegung des Widerspruchs<br />
per einfache E-Mail genügt nicht dieser Schriftform. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden<br />
Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem<br />
Bayer. Verwaltungsgericht in 93047 <strong>Regen</strong>sburg, Haidplatz 1, schriftlich oder zur Niederschrift des<br />
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf<br />
von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen<br />
besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den<br />
Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag<br />
enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />
Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen<br />
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
gez.<br />
Demmelbauer<br />
Forstdirektor<br />
Die Auslegung der Entscheidungen nebst Begründung mit den genehmigten Unterlagen erfolgt<br />
in der Gemeinde Bischofsmais, Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais zu den üblichen Dienststunden<br />
vom 08.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> bis einschließlich 21.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>.<br />
Die Genehmigungsbescheide und die genehmigten Unterlagen können außerdem beim Landratsamt<br />
<strong>Regen</strong>, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer 329, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.<br />
Die Genehmigungsbescheide gelten mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen<br />
als zugestellt.<br />
Die Betroffenen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, können nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung den Genehmigungsbescheid bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist schriftlich anfordern.
59<br />
Aufgebot von Sparkassenbüchern<br />
Das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach ist/sind in Verlust<br />
geraten. Es/sie wird/werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird<br />
aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten (vom Tag der Veröffentlichung<br />
an gerechnet) seine Rechte anzumelden; andernfalls wird/werden das/die<br />
Sparkassenbuch/Sparkassenbücher für kraftlos erklärt.<br />
Sparkassenbuch-Nr.:<br />
Mitteilungsdatum: gez.:<br />
111344735 18.05.20<strong>06</strong> Probst H., Stuber<br />
1779297 23.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
111279<strong>06</strong>3 30.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
244461<strong>06</strong>7 30.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
244451084 30.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
111134300 30.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
3009461 31.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
2579571 <strong>06</strong>.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> Probst H., Hentschel<br />
3819802 <strong>06</strong>.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> Probst H., Hentschel<br />
3820966 <strong>06</strong>.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> Probst H., Hentschel<br />
Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach<br />
Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern<br />
Folgende (s) aufgebotene Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach<br />
wird/werden hiermit für kraftlos erklärt.<br />
Sparkassenbuch- Tag der Veröffent- Mitteilungsdatum: gez.:<br />
Nr.:<br />
lichung:<br />
111642237 14.02.20<strong>06</strong> 15.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
111471926 22.02.20<strong>06</strong> 23.05.20<strong>06</strong> Probst H., Weber<br />
Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach