Amtsblatt - Landkreis Regen
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20<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
FÜR DEN<br />
LANDKREIS<br />
REGEN<br />
Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN<br />
Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt <strong>Regen</strong> Einzelbezugspreis: 0,50 €<br />
___________________________________________________________________________<br />
Nr. 04 <strong>Regen</strong>, 03.05.2006<br />
Inhalt: Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG); Erweiterung des Wasserentnahmeteiches<br />
sowie des Löschteiches bei der Beschneiungsanlage<br />
Geißkopf durch Franz Gabriel Freiherr von<br />
Poschinger-Bray<br />
Haushaltssatzung des Schulverbandes Rattenberg;<br />
Haushaltsjahr 2006<br />
Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule<br />
Ruhmannsfelden; Haushaltsjahr 2006<br />
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Ruhmannsfelden; Haushaltsjahr 2006<br />
Standortübungsplatz <strong>Regen</strong> – Unterrichtung der Be-<br />
völkerung<br />
Wehrbereichsverwaltung Süd – Bekanntgabe einer Schutzbereichanordnung<br />
des Bundesministeriums der Verteidigung<br />
für die Verteidigungsanlage Großer Arber<br />
Aufgebote von Sparkassenbüchern<br />
Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern
Landratsamt <strong>Regen</strong><br />
-Umweltfragen u. Wasserrecht-<br />
21<br />
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
-Feststellung der UVP-Pflicht-<br />
Bekanntgabe gem. § 3 a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG<br />
des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3 d UVPG<br />
Franz Gabriel Freiherr von Poschinger-Bray, Graf-von-Bray-Str. 14, 94342 Irlbach hat die<br />
Erweiterung des Wasserentnahmeteiches sowie des Löschteiches bei der Beschneiungsanlage<br />
Geißkopf beantragt.<br />
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine allgemeine<br />
Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 d UVPG i.V.m. Nr. 13.16 der Anlage II, Teil I zum<br />
Bayerischen Wassergesetz (BayWG) durchgeführt.<br />
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine<br />
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter<br />
Berücksichtigung der in Anlage II, Teil II Nr. 2 zum BayWG aufgeführten Kriterien keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die im Hinblick auf eine wirksame<br />
Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären.<br />
Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.<br />
Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des<br />
Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt <strong>Regen</strong>, Poschetsrieder Str. 16, 94209 <strong>Regen</strong>,<br />
Zimmer 012 zugänglich.<br />
<strong>Regen</strong>, den 13.04.2006<br />
gez.<br />
W u n d e r<br />
Regierungsrätin
22<br />
Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Rattenberg, <strong>Landkreis</strong> Straubing-Bogen<br />
für das Haushaltsjahr 2006<br />
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG - ,<br />
Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der<br />
Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit<br />
festgesetzt; er schließt<br />
§ 1<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 367.800 €<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 70.000 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Schulverbandsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung<br />
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2006<br />
auf 262.300 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder<br />
des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl<br />
nach dem Stand vom 1. Oktober 2005 auf 188 Verbandsschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.395,2128 € festgesetzt.<br />
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
23<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />
dem Haushaltsplan wird auf 15.000 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2006 in Kraft.<br />
Rattenberg, den 27.03.2006<br />
Schulverband Rattenberg<br />
gez.<br />
R. Schwarz<br />
Schulverbandsvorsitzender
24<br />
I. Bekanntmachung<br />
Die Schulverbandsversammlung der Grundschule Ruhmannsfelden hat am<br />
23. März 2006 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2006 erlassen:<br />
Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Grundschule Ruhmannsfelden<br />
(<strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong>)<br />
für das Haushaltsjahr 2006<br />
Auf Grund der Art.9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art.35<br />
KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Grundschulverband<br />
Ruhmannsfelden folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 264 500 EUR<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11 500 EUR<br />
ab.<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Schulverbandsumlage:<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von<br />
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 159 390 EUR<br />
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes<br />
umgelegt (Verwaltungsumlage).<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach<br />
dem Stand vom 1. Oktober 2005 auf 161 Verbandsschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 990,00 EUR festgesetzt.<br />
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden<br />
nicht beansprucht.<br />
25<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2006 in Kraft.<br />
II. Bekanntmachungsvermerk:<br />
Das Landratsamt <strong>Regen</strong> hat mit Schreiben vom 07.04.2006 zur Haushaltssatzung<br />
Stellung genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67, 71 und 73 GO<br />
genehmigungspflichtigen Bestandteile.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der<br />
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden, Schulstr.25, in Ruhmannsfelden,<br />
Zi.Nr. OG 03, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitliegt und<br />
der Haushaltsplan, gerechnet vom Tage des Erscheinens dieses <strong>Amtsblatt</strong>es, eine Woche lang<br />
öffentlich aufliegt. (Art.9 Abs.9 BaySchFG, Art.27 Abs.1, Art.41 KommZG, Art.65 Abs.3<br />
GO, § 4 BekV, § 26 Abs.2 GeschO).<br />
Ruhmannsfelden, den 24.04.2006<br />
Grundschulverband Ruhmannsfelden<br />
gez.<br />
Brunner<br />
Schulverbandsvorsitzender
26<br />
I. Bekanntmachung:<br />
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden hat am<br />
15.03.2006 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2006 erlassen:<br />
Haushaltssatzung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden<br />
(<strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong>)<br />
für das Haushaltsjahr 2006<br />
Auf Grund der Art.8 Abs.2, Art.10 Abs. 2 VGemO, Art.41, 42 KommZG, sowie der Art. 63<br />
ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden folgende<br />
Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 829 000 EUR<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 39 200 EUR<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Verwaltungsumlage:<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von<br />
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 638 496 EUR<br />
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Mitgliedsgemeinden<br />
umgelegt (Verwaltungsumlage).<br />
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach<br />
dem Stand vom 31. 12. 2004 auf 6 651 Einwohner festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 96,00 EUR festgesetzt.<br />
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />
Haushaltsplan wird auf 150 000 EUR festgesetzt.<br />
27<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2006 in Kraft.<br />
II. Bekanntmachungsvermerk:<br />
Das Landratsamt <strong>Regen</strong> hat mit Schreiben vom 07.04.2006 zur Haushaltssatzung Stellung<br />
genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67, 71 und 73 GO genehmigungspflichtigen<br />
Bestandteile.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der<br />
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden, Am Rathaus 1, in Ruhmannsfelden,<br />
Zi.Nr. OG 03, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitliegt<br />
und der Haushaltsplan, gerechnet vom Tage des Erscheinens dieses <strong>Amtsblatt</strong>es, eine<br />
Woche lang öffentlich aufliegt. (Art.9 Abs.9 BaySchFG, Art.27 Abs.1, Art.41 KommZG,<br />
Art.65 Abs.3 GO, § 4 BekV, § 26 Abs.2 GeschO).<br />
Ruhmannsfelden, den 24.April 2006<br />
Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden<br />
gez.<br />
Oischinger<br />
Gemeinschaftsvorsitzender
28<br />
Der Standortälteste <strong>Regen</strong> <strong>Regen</strong>, 29.03.2006<br />
- Bundeswehr <strong>Regen</strong> - Bayerwald - Kaserne<br />
PzGrenBtl 112<br />
94209 <strong>Regen</strong><br />
Standortübungsplatz <strong>Regen</strong>;<br />
Unterrichtung der Bevölkerung über das Verbot, den Standortübungsplatz<br />
während der Sperrzeiten zu betreten<br />
„Der Standortälteste REGEN weist erneut darauf hin, dass Unbefugten das<br />
Betreten des Standortübungsplatzes REGEN während Schieß-/Übungszeiten<br />
grundsätzlich verboten ist. Das Befahren mit Privat -Kfz und Krafträdern ist<br />
untersagt oder bedarf einer Genehmigung. Trotz dieser Hinweise werden immer<br />
wieder Spaziergänger, Schwammerlsucher und Kinder auf dem Standort-<br />
Übungsplatz während der Schieß- und Übungszeiten angetroffen.<br />
Der Standortübungsplatz wird ständig zur militärischen Ausbildung genutzt,<br />
wobei Übungs-, Darstellungs- und Manövermunition zum Einsatz kommen.<br />
Für unberechtigte Personen besteht durch die übenden Soldaten und den dabei<br />
eingesetzten Kettenfahrzeugen eine nicht zu unterschätzende Gefahr.<br />
Es wird gewarnt, gefundene Munition und Munitionsteile zu berühren, aufzunehmen<br />
oder in ihrer Lage zu verändern und in die Erde, in Bäume, in Ziele<br />
usw. eingedrungene Geschosse und Zünder freizulegen. Widerrechtliches Aneignen<br />
von Munition und Munitionsteilen wird strafrechtlich verfolgt.<br />
Rote Schießwarnflaggen an den Hauptzufahrten des Standortübungsplatzes,<br />
Bürgerholz und Kerschlhöhe weisen auf die Durchführung von Schießen mit<br />
Übungsmunition hin. In den Schaukästen bei den roten Warnflaggen wird die<br />
"Sperrzeit" auf einer Schießbahnskizze zum Aushang gebracht.<br />
Die Grenzen des Standortübungsplatzes sind mit Warnschildern "Unbefugtes<br />
Betreten während der Übungszeit verboten!" gekennzeichnet.“<br />
gez.<br />
Römermann<br />
Oberstleutnant
29<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Wehrbereichsverwaltung Süd 80637 München, 31.03.2006<br />
Außenstelle München Dachauer Str. 128<br />
- Schutzbereichbehörde - Tel.: (089) 1249-2477<br />
III 5.046 - Az 45-70-01/# 324<br />
I. Schutzbereichanordnung<br />
Die nachfolgende Schutzbereichanordnung des Bundesministeriums der Verteidigung vom<br />
20.02.2006 für die Verteidigungsanlage Großer Arber wird hiermit bekanntgegeben:<br />
Bundesminister der Verteidigung Bonn, den 20.02.2006<br />
Az WV III 7 - Anordnung - Nr. VI/Arb<br />
A n o r d n u n g<br />
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung<br />
Mit Anordnung (Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereich) vom 28.11.1974 - U I 7 -<br />
Anordnung-Nr.: VI/Arb, zuletzt revidiert aufrechterhalten mit Anordnung vom 01.02.2000 -<br />
WV III 7 - Anordnungs-Nr.: VI/Arb<br />
wurde ein Gebiet in den Gemeinden<br />
Bayerisch Eisenstein und Bodenmais, <strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong>,<br />
und<br />
Lohberg , <strong>Landkreis</strong> Cham, Freistaat Bayern<br />
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Großer Arber erklärt, der zuletzt mit<br />
Anordnung vom 01.02.2000 - WV III 7 - Anordnung-Nr. VI/Arb aufrechterhalten worden<br />
ist.<br />
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die Beschränkung von<br />
Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 07.12.1956<br />
(BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert aufgrund des Artikels 4 § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur<br />
Änderung von Vorschriften über die Bewertung von Kapitalanlagen von<br />
Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes<br />
(Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz - VersKapAG) vom 26.03.2002 (BGBl. I<br />
S. 1219, 1220) durch Artikel 1 Abs. 6 der Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom<br />
05.04.2002 (BGBl I S.1251)<br />
wird diese Anordnung aufrechterhalten,
30<br />
weil die Verteidigungsanlage Großer Arber weiterbesteht und der Schutzbereich zum<br />
Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin erforderlich ist.<br />
Das zum Schutzbereich erklärte Gebiet ist in dem Plan des Schutzbereiches für die<br />
Verteidigungsanlage Großer Arber (Schutzbereichplan) mit Stand vom 01.02.2000 durch<br />
eine ununterbrochene schwarze Linie (in oranger Farbe nachgezogen) abgrenzt.<br />
Folgende Grundstücke werden vom Schutzbereich erfasst:<br />
1. Gemeinde Bayerisch Eisenstein, Gemarkung Bayerisch Eisenstein, <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Regen</strong>, Regierungsbezirk Niederbayern:<br />
Flur-Nr.:<br />
103 124 124/1 124/7 124/8<br />
124/9 124/10 124/11 124/12 124/13<br />
124/14 124/15 124/16 124/17 124/18<br />
124/20 131 139/2 148/4 148/6<br />
148/8 153/1 157 159/2 159/3<br />
160/2 161 171 172 180<br />
185 186 187/2 195 195/1<br />
196 210 298 299 299/6<br />
299/7 299/8 299/9 299/12 299/13<br />
299/14 299/19 300 327 327/1<br />
381 381/1 385 388 388/3<br />
388/4 388/5 388/6 388/12 388/17<br />
388/31 388/33 388/36 389 390<br />
393 394 394/1 395 395/1<br />
396 396/2 396/4 396/5 397/8<br />
397/10 397/11 397/12 397/47 397/49<br />
1596 1757/1 1775 1777 1777/1<br />
1778 1779 1779/1 1786<br />
2. Gemeinde Bodenmais, Gemarkung Bodenmais, <strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong>,<br />
Regierungsbezirk Niederbayern:<br />
Flur-Nr:<br />
1569 1569/2 1572 1572/2 1573<br />
1574 1575 1576 1577 1586<br />
1587 1588 1588/1 1589 1590<br />
1591 1592 1593 1594 1599<br />
1600 1601 1602
31<br />
3. Gemeinde Lohberg, Gemarkung Lohberg, <strong>Landkreis</strong> Cham, Regierungsbezirk<br />
Oberpfalz:<br />
Flur-Nr:<br />
411 414/2 416 418 419<br />
420 420/3 1153/2 1171 1172<br />
1173 1173/2 1174 1175 1378<br />
1416 1418 1422 1423 1424<br />
1425 1426 1427 1428 1428/2<br />
Aus vermessungstechnischen Gründen ist nicht auszuschließen, dass vorstehend nicht alle<br />
Grundstücke erfasst sind. Der Plan des Schutzbereiches mit Stand vom 01.02.2000 ist die<br />
verbindliche Grundlage dieser Schutzbereichanordnung (§ 2 Abs. 1 SchBG).<br />
Der Schutzbereichplan mit Stand vom 01.02.2000, WV III 7 - Anordnung-Nr. VI/Arb ist<br />
Bestandteil dieser Anordnung.<br />
Die maßgebliche Ausfertigung des Planes ist bei der<br />
Wehrbereichsverwaltung Süd<br />
Außenstelle München<br />
- Schutzbereichbehörde -<br />
Dachauer Straße 128<br />
80637 München,<br />
je eine weitere Ausfertigung bei der<br />
Standortverwaltung Bogen<br />
Bayerwaldstr. 6<br />
94327 Bogen,<br />
sowie bei den Gemeinden<br />
Bayerisch Eisenstein<br />
Anton-Pech-Weg 2<br />
94252 Bayerisch Eisenstein,<br />
Markt Bodenmais<br />
Bahnhofstr. 56<br />
94249 Bodenmais<br />
und<br />
Lohberg<br />
Rathausweg 1A<br />
93470 Lohberg<br />
zur Einsichtnahme niedergelegt.
32<br />
Der Plan ist den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung<br />
betroffen sind (§ 2 Abs. 1 SchBG).<br />
Änderungen der Grundstücksbezeichnungen (Flur-, Flurstück-/ Parzellen-Nummern) sowie<br />
der Grundstücksgrenzen sind auf die Wirksamkeit der Schutzbereichanordnung ohne<br />
Einfluss.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht <strong>Regen</strong>sburg in 93047 <strong>Regen</strong>sburg, Haidplatz 1, schriftlich<br />
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage<br />
muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen<br />
bestimmten Antrag enthalten.<br />
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.<br />
Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das<br />
Bundesministerium der Verteidigung, 53003 Bonn, dieses vertreten durch die<br />
Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München in 80637 München, Dachauer Str.<br />
128 zu richten.<br />
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle<br />
Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.<br />
gez<br />
Gentner<br />
ORR
33<br />
II. Mit Anordnung des Schutzbereiches treten von Gesetzes wegen folgende<br />
Beschränkungen ein:<br />
Die Genehmigung der Wehrbereichsverwaltung Süd , Außenstelle München -<br />
Schutzbereichbehörde - ist einzuholen, wenn im Schutzbereich:<br />
1) bauliche oder andere Anlagen oder Vorrichtungen über oder unter der<br />
Erdoberfläche errichtet, geändert oder beseitigt,<br />
2) Inseln, Küsten oder Gewässer verändert,<br />
3) in anderer Weise die Bodengestaltung und Bodenbenutzung außer der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung verändert werden sollen (§ 3 Abs. 1 SchBG).<br />
III. Maßnahmen der Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle<br />
München - Schutzbereichbehörde ( Vollzugsmaßnahmen )<br />
A. Angaben zum Schutzbereich<br />
1. Art des Schutzbereiches<br />
Der Schutzbereich besteht aus zwei Rundumschutzbereichen<br />
a) mit Radius von 500 m,<br />
b) mit Radius von 2.500 m.<br />
2. Angaben zu den Antennenanlage:<br />
Die Höhe der Antennenunterkante beträgt 1.459,60 m üNN.<br />
Diese Höhenangabe ist Berechnungsgrundlage der resultierenden Bau- und<br />
Bewuchshöhenbegrenzungen.<br />
B. Einzelforderungen für den Schutzbereich<br />
1. nach § 3 Abs. 1 SchBG:<br />
a) 500 m - Radius<br />
Im Umkreis von 500 m um den Drehpunkt der Antenne dürfen keine Bauten,<br />
Anlagen oder Vorrichtungen errichtet werden, die die optische Sicht von der<br />
Unterkante der Antenne aus behindern.<br />
Die Genehmigungspflicht ist generell für alle Vorhaben gegeben.<br />
b) 500 bis 2.500 m - Radius<br />
Die Genehmigunggspflicht ist für Bauten, Anlagen und Vorrichtungen<br />
gegeben, die eine Höhe von 1.445,10 m üNN überschreiten.
2. nach § 4 Abs. 1 SchBG<br />
34<br />
Wald und Baumgruppen werden baulichen Hindernissen gleichgesetzt.<br />
Im Umkreis von 500 m um den Drehpunkt der Antenne darf die optische Sicht<br />
der Antenne nicht durch Bäume gestört werden.<br />
C. Bestandsschutz<br />
Vorhandene bauliche Anlagen und Bäume unterliegen dem Bestandsschutz.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung zu Ziffer II und III<br />
Gegen diese Maßnahmen der Schutzbereichbehörde kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wehrbereichsverwaltung Süd,<br />
Außenstelle München, in 80637 München, Dachauer Straße 128 Widerspruch erhoben<br />
werden.<br />
Hinweis<br />
Entstehen durch diese Maßnahmen einem Eigentümer von Grundstücken oder anderen<br />
Berechtigten im Schutzbereich Vermögensnachteile, ist dafür nach Maßgabe der<br />
gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Entschädigung zu gewähren.<br />
Entschädigungsanträge sind zu richten an die:<br />
1. im <strong>Landkreis</strong> <strong>Regen</strong> 2. im <strong>Landkreis</strong> Cham<br />
Landratsamt <strong>Regen</strong> Landratsamt Cham<br />
Poschetsrieder Str. 16 Rachelstr. 6<br />
94209 <strong>Regen</strong> 93413 Cham<br />
IV. Weitere Hinweise:<br />
1. Die Beteiligten haben die Möglichkeit einzusehen:<br />
a) Die Begründung für die Anordnung des Schutzbereiches,<br />
b) den Plan des Schutzbereiches,<br />
c) den Wortlaut des:<br />
§ 3 - Genehmigungspflicht für Anlagen und Veränderungen,<br />
§ 4 - Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung,<br />
§ 5 - Benutzungs-/Gemeingebrauchsbeschränkungen, Verbot des<br />
Fotografierens,<br />
§ 6 - Duldungspflichten,<br />
§ 9 - Schutzbereichbehörden, Zuständigkeitsregelung,<br />
§ 27 - Ordnungswidrigkeiten,
35<br />
d) die Angabe aller zuständigen Stellen bei:<br />
2. Befreiungen:<br />
gez<br />
Langfritz<br />
Regierungsdirektor<br />
• den Gemeindeverwaltungen<br />
- Bayerisch Eisenstein<br />
in 94252 Bayerisch Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2,<br />
- Markt Bodenmais<br />
in 94249 Bodenmais, Bahnhofstr. 56,<br />
- Lohberg<br />
in 93470 Lohberg, Rathausweg 1A,<br />
• die Standortverwaltung Bogen<br />
in 94327 Bogen, Bayerwaldstr. 6,<br />
• der Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München<br />
(Schutzbereichbehörde)<br />
in 80637 München, Dachauer Straße 128.<br />
Darüber hinaus kann jeder Betroffene bei den unter 1. genannten Stellen Auskunft<br />
erhalten, inwieweit er davon befreit ist, Genehmigungen einzuholen.<br />
Im Umkreis von 500 m bis 2.500 m um den Drehpunkt der Antenne wird von<br />
Amts wegen für alle baulichen Hindernisse die Befreiung von der<br />
Genehmigungspflicht nach § 3 Abs 2 erteilt, wenn diese die Höhe von 1.445.10<br />
m üNN nicht überschreiten.<br />
Die Befreiung von der Genehmigungspflicht wird nicht erteilt für bauliche<br />
Vorhaben im Umkreis bis zu 500 m um den Drehpunkt der Antenne.
36<br />
Aufgebot von Sparkassenbüchern<br />
Das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach ist/sind in Verlust<br />
geraten. Es/sie wird/werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird<br />
aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten (vom Tag der Veröffentlichung<br />
an gerechnet) seine Rechte anzumelden; andernfalls wird/werden das/die<br />
Sparkassenbuch/Sparkassenbücher für kraftlos erklärt.<br />
Sparkassenbuch-Nr.:<br />
Mitteilungsdatum: gez.:<br />
111273231 07.04.2006 Probst H., Hentschel<br />
111348702 20.04.2006 Probst H., Stuber<br />
3024346 21.04.2006 Probst H., Stuber<br />
111492062 21.04.2006 Probst H., Stuber<br />
111492054 21.04.2006 Probst H., Stuber<br />
4514055 21.04.2006 Probst H., Stuber<br />
Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach<br />
Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern<br />
Folgende (s) aufgebotene Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach<br />
wird/werden hiermit für kraftlos erklärt.<br />
Sparkassenbuch- Tag der Veröffent- Mitteilungsdatum: gez.:<br />
Nr.:<br />
lichung:<br />
111486221 30.12.2005 31.03.2006 Probst H., Hentschel<br />
244601282 10.01.2006 11.04.2006 Probst H., Hentschel<br />
241712520 10.01.2006 11.04.2006 Probst H., Hentschel<br />
1537331 12.01.2006 13.04.2006 Probst H., Hentschel<br />
243379013 12.01.2006 13.04.2006 Probst H., Hentschel<br />
243387438 12.01.2006 13.04.2006 Probst H., Hentschel<br />
111523080 18.01.2006 20.04.2006 Probst H., Stuber<br />
111198057 18.01.2006 20.04.2006 Probst H., Stuber<br />
2109239 18.01.2006 20.04.2006 Probst H., Stuber<br />
Sparkasse <strong>Regen</strong>-Viechtach