Richtlinien für die Stadtmeisterschafen im Schießsport ... - Anreppen
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadtmeisterschafen</strong> <strong>im</strong> <strong>Schießsport</strong><br />
Stadtverband Delbrück<br />
1. An den Stadtmeisterschaften dürfen alle Sportschützen und –schützinnen, nachstehend Teilnehmer<br />
genannt, des Stadtverbandes Delbrück teilnehmen, sofern sie über den meldenden Verein versichert<br />
sind.<br />
2. Es gilt das Grundsatzregelwerk (Sportordnung) <strong>für</strong> das sportliche Schießen des Bundes der Historischen<br />
Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BHDS).<br />
3. Klasseneinteilung gemäß der Rundenwettkämpfe (RWK):<br />
a) Schülerklasse .......................................................................................12-16 Jahre<br />
b) Jugendklasse ........................................................................................17-21 Jahre<br />
c) Schützenklasse A (Diözesan-, Bereichs- und Bezirksklassen) .......................22-44 Jahre<br />
d) Schützenklasse B (Kreisklassen).............................................................22-44 Jahre<br />
e) Altersklasse – aufgelegt.......................................................................ab 45 Jahre<br />
f) Seniorenklasse – angestrichen..............................................................ab 60 Jahre<br />
g) Seniorenklasse – aufgelegt ..................................................................ab 60 Jahre<br />
h) Damenklasse........................................................................................ab 18 Jahre<br />
i) Damenklasse – aufgelegt......................................................................ab 40 Jahre<br />
j) Luftpistolenklasse.................................................................................offene Klasse<br />
Die von den Teilnehmern erzielten Ergebnisse zählen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Meisterschaft.<br />
Eine Mannschaft besteht mind. aus drei Teilnehmern. Entsprechend den Statuten der RWK können <strong>die</strong><br />
Mannschaften der einzelnen Klassen mit vier Teilnehmern starten, wobei das niedrigste Ergebnis <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Mannschaftswertung gestrichen wird. Die Teilnehmer dürfen auch in einer höheren Klasse als der der<br />
RWK-Meldung gemeldet werden, nicht aber tiefer. Teilnehmer, <strong>die</strong> nicht in der RWK gemeldet sind,<br />
werden in der Klasse gemeldet (Ringschnitt), <strong>die</strong> der RWK entspricht (oder höher).<br />
4. Die Klassen a bis d, h und j schießen <strong>im</strong> Anschlag stehend freihändig, <strong>die</strong> Klassen e, g und i <strong>im</strong><br />
Anschlag stehend aufgelegt und <strong>die</strong> Klasse f <strong>im</strong> Anschlag angestrichen.<br />
5. Es werden 15 bzw. 30 Schuss auf Schießscheiben oder Ziele mit elektronischer Erfassung abgegeben.<br />
In den Wertungen a bis d, f und h 15 Schuss (pro Spiegel ein Schuss), in den Wertungen e, g und i 30<br />
Schuss (pro Spiegel ein Schuss). In der Wertung j sind 15 Schuss bei Schießscheiben (pro Spiegel 5<br />
Schuss) und bei elektronischer Erfassung pro Spiegel ein Schuss.<br />
Die Schießzeit beträgt bei a bis d, f und h 27,5 Minuten und bei e, g und i 55 Minuten. Innerhalb der<br />
Schießzeit darf eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf einen oder mehrere Schießspiegel (z.B.<br />
Probescheiben) abgegeben werden. Nach dem ersten Wertungsschuss darf jedoch kein weiterer<br />
Probeschuss mehr abgegeben werden. Bei Bedarf liegt es <strong>im</strong> Ermessen des Ausrichters <strong>im</strong> „Fliegenden<br />
Wechsel“ (kontinuierliches Wechseln der Teilnehmer/innen auf der Schießstätte ohne Wartezeit) <strong>die</strong><br />
Meisterschaft durchzuführen.<br />
6. Jeder Teilnehmer darf in den Klassen a bis i und in der Klasse j nur einmal starten. Die Einzelwertung<br />
der Teilnehmer erfolgt in der Klasse, in der der Teilnehmer als Mannschaftsschütze/in oder<br />
Einzelschütze/in gemeldet wurde. Sollten in einer Klasse weniger als drei Teilnehmermeldungen<br />
eingehen wird in <strong>die</strong>ser Klasse kein/e Stadtmeister/in ermittelt.<br />
7. Für jeden gemeldeten Teilnehmer ist <strong>die</strong> jeweilige Startgebühr in jedem Fall in voller Höhe zu<br />
entrichten. Die Startgebühr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassen a und b sollte 1,50 € und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassen c bis j 3,- € nicht<br />
überschreiten. Eine Änderung der Gebührengrenzen bedarf einer neuen Beschlussfassung.<br />
8. Bei Verstößen gegen <strong>die</strong> <strong>Richtlinien</strong> werden sämtliche Ergebnisse des betroffenen Teilnehmers<br />
gestrichen und führen zur Disqualifikation von der Meisterschaft.<br />
9. Die Teilnehmer erkennen <strong>die</strong> Regelungen zum Datenschutz ausdrücklich an.
10. Die Auswertung und Beurteilung obliegt dem Ausrichter.<br />
11. In jeder Klasse werden ein/e Stadtmeister/in und ein Stadtmannschaftsmeister ermittelt. Die<br />
Stadtmannschaftsmeister bekommen einen Wanderpokal und eine Urkunde. Die einzelnen<br />
Stadtmeister/innen bekommen Pokale, <strong>die</strong> in den Besitz der Teilnehmer übergehen. Es ist dem<br />
Ausrichter überlassen weitere Auszeichnungen zur Stadtmeisterschaft auszuloben.<br />
12. Der Stadtpokal ist ein Ausrichterpokal und wird während der Meisterschaftsehrungen an den nächsten<br />
Ausrichter der Stadtmeisterschaften übergeben.<br />
13. Der Ausrichter wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge von Verein zu Verein. Es sollten nach<br />
Möglichkeit alle <strong>im</strong> Stadtverband teilnehmenden Vereine <strong>die</strong> Stadtmeisterschaft ausrichten können und<br />
in <strong>die</strong>sem Bestreben von den übrigen teilnehmenden Vereinen unterstützt werden.<br />
14. Die Schießmeister/innen der teilnehmenden Vereine sollten sich jährlich zur Vorbereitung der<br />
Stadtmeisterschaft zusammenfinden. Eine Änderung der Beschlussfassung kann jederzeit durch <strong>die</strong><br />
teilnehmenden Schießmeister/innen erfolgen.<br />
Beschlussfassung vom 10.09.2010<br />
Datenschutzklausel<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Stadtmeisterschaft <strong>im</strong> Sportschießen – Stadtverband Delbrück<br />
1. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich <strong>für</strong> Ausrichterzwecke verwendet<br />
werden. Hierzu zählen insbesondere <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Meisterschaft üblichen Speicherungen<br />
und Nutzungen sowie <strong>die</strong> üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen am „Schwarzen Brett“, in der<br />
Presse, in Rundschreiben und dem Internet. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung<br />
(Übermittlung an Dritte) ist nicht zulässig. Die überlassenen Daten können vom Ausrichter EDVtechnisch<br />
verarbeitet und zur Führung der Vereinschronik gespeichert werden.<br />
2. Jeder Teilnehmer kann jederzeit gegenüber dem Ausrichter Einwände gegen <strong>die</strong> Veröffentlichung seiner<br />
personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Veröffentlichung widerrufen.<br />
Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person,<br />
personenbezogene Daten des widerrufenen Teilnehmers werden von der Internetseite des Vereins<br />
entfernt. Dieses gilt nur <strong>für</strong> Daten der aktuellen Meisterschaft oder der vergangenen Meisterschaften.<br />
Bei Teilnahme an einer zukünftigen Meisterschaft muss ein neuer Einwand bzw. Widerruf erfolgen.<br />
3. Den teilnehmenden Vereinen wird <strong>die</strong> Datenschutzklausel mit den <strong>Richtlinien</strong> und der Einladung zur<br />
Meisterschaft übergeben. Die teilnehmenden Vereine informieren <strong>die</strong> Teilnehmer über <strong>die</strong><br />
Schutzklausel. Sollte ein Teilnehmer <strong>im</strong> Vorfeld <strong>die</strong>se Einwilligung beschränken ist <strong>die</strong>ses dem<br />
Ausrichter mitzuteilen. Der Ausrichter darf <strong>die</strong> Daten dann nur nach den Vorgaben des Teilnehmers<br />
einsetzen und verarbeiten.<br />
4. Laut Bundesdatenschutzgesetz hat der Teilnehmer das Recht, der Weitergabe der Daten an den<br />
Ausrichter zu widersprechen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass <strong>im</strong> Falle eines Widerspruchs unter<br />
anderem <strong>die</strong> Verleihung von Auszeichnungen und evtl. <strong>die</strong> Teilnahme an der Meisterschaft nicht<br />
möglich ist.<br />
5. Dieser Hinweis zum Datenschutz ist jedem Teilnehmer zugänglich zu machen. Bei der Meldung der<br />
Teilnehmer durch <strong>die</strong> Vereine an den Ausrichter, <strong>die</strong> ohne einen erkennbaren Zusatz eine Einschränkung<br />
der Datennutzbarkeit vermuten lassen, setzt der Ausrichter <strong>die</strong> Einwilligung der Teilnehmer nach 1.<br />
voraus.<br />
Beschlussfassung vom 01.10.2009